Annahme-, Prüfungs-, Anstellungs- und Besoldungs-Uerbältnisse der Gemeindebeamten in den Gross= und Mittelstädten, sowie in großen Landgemeinden Preußens. Berausgegeben vom Zenfralverbande der ßemeindebeamten Preußens (e. U.) bearbeitet von ttlelff, $tadtred)nungsrevisor zu Cassel- Cassel 1910 Druck von Otto Ciesegang, ßassel-UJilbelmsböbe- Vorwort. Es ist eine erfreuliche Tatsache, daß der stetige Bevölkerungszuwachs und der bedeutende Aufschwung von Handel und Industrie neben der segensreichen Einwirkung auf unser gesamtes Staatswesen, auch eine gewaltige Entwickelung des kommunalen Lebens in unserem Vaterlande im Gefolge haben. In Verbindung mit der durch den fortdauernden Ausbau der sozialen Gesetzgebung wachsenden Bedeutung der Gemeindeverwaltungen führt diese Entwickelung naturgemäß dahin, daß die Verwaltungen zur Bewältigung ihrer hohen und großen Aufgaben eine zunehmende Zahl von Beamten usw. zur Mitarbeit heranziehen müssen, von denen ein hohes Maß von Kenntnissen, Intelligenz und Tüchtigkeit gefordert wird. Andererseits darf, ausgehend von dem Grundsätze von Leistung und Gegenleistung, verlangt werden, daß die Gemeinden ihren Beamten und Angestellten eine gesicherte Existenz, eine den Zeitverhältnissen entsprechend auskömmliche Besoldung gewähren. Je weiter diese Fürsorge geht, um so größer werden die Arbeits- und .Schaffensfreudigkeit dieser Mitarbeiter, wird der für die Gemeinden selbst daraus entspringende Nutzen sein. — Die erwähnte Fürsorge auszuüben, ist zweifellos das Bestreben wohl aller Kommunen, die Erfahrung zeigt jedoch, daß bei Abwägung dessen, was an Vor- und Ausbildung zu fordern, an Anstellungs- und Besoldungs-Verhältnissen zu gewähren ist, nicht selten ganz verschiedenartig verfahren wird. — Der Grund hierfür ist im wesentlichen auf den l'mstand zurückzuführen, daß in dieser Beziehung einheitliche Normen nicht bestehen und wegen der so mannigfaltig gearteten Verhältnisse auch wohl nicht gegeben werden können. Um einen Anhalt zu gewinnen, in welcher Weise die Bearaten-Verhältnisse anderer Verwaltungen geregelt sind, waren die betreffenden Gemeinden seither hauptsächlich auf den Weg der Umfrage angewiesen. Dieser Weg war, abgesehen von sonstigen Umständlichkeiten, zum mindesten mit beträchtlichem Zeitverlust verknüpft. Hier soll das vorliegende, in seiner Art gegenwärtig einzig dastehende Werk einem zweifellos bestehenden Bedürfnis abhelfen. Mit geringer Mühe können die in Betracht kommenden Verhältnisse anderer Verwaltungen herausgezogen und gegenübergestellt werden. Das auf einwandfreies und fortgeführtes Material sich stützende Werk enthält in kurzgefaßter Form die Annahme-, Prüfungs-, Anstellungs- und Besoldungsfestsetzungen für die Beamten in allen preußischen Städten bis zu 10 000 Einwohnern; ebenso für die Beamten in einer Reihe größerer preußischer Landgemeinden. Die Verhältnisse aus allen preußischen Gemeinwesen zur Darstellung zu bringen, würde zu weit geführt haben, es mußte daher eine Grenze gezogen wrerden. Es bestand zuerst die Absicht, in die Aufstellung nur Gemeinwesen von 25000 und mehr Einwohner einzubeziehen. Es wurde jedoch bekannt und hat durch die erlangten Unterlagen Bestätigung gefunden, daß ein Teil der Gemeinden mit weniger als 25000 Einwohnern seine Beamtenverhältnisse in ausgezeichneter Weise geregelt hat. Diese Angaben der Allgemeinheit vorzuenthalten, wäre daher nicht richtig gewesen und hätte den Wert des Werkes erheblich herabgemindert. — Glaubt der Verfasser nach Vorstehendem zu der Annahme berechtigt zu sein, daß das Werk den Gemeindebehörden ein erwünschtes Hilfsmittel und Nachschlagebuch sein wird, so ist er weiter der Überzeugung, daß däs Buch allen im Gemeindeverwaltungsdienste stehenden Beamten, besonders aber auch der großen Zahl von Beamten-Anwärtern als übersichtlicher, wertvoller Ratgeber und Wegweiser dienen wird. Cassel, im September 1910. Der Verfasser. V orbemerkung. Soweit bei Darstellung der Anstellungs-Verhältnisse nur kurz gesagt ist „auf Kündigung,“ oder „auf Grund Privatdienstvertrags“, besteht doch allgemein die ortsstatutarische Festsetzung, daß Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung jederzeit besonders beschlossen werden kann. — Bei den Großstädten konnten wegen der einzuhaltenden Raumgrenzen nicht immer die Besoldungssätze der sämtlichen Besamten angeführt werden. Immerhin sind die gemachten Angaben so ausführlich, daß dem Bedürfnis zu Vergleichen im allgemeinen ausreichend entsprochen sein wird. I 5 165000 Einw. Aachen. | 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) -Steilem-,Unter beamten. b) technischen und Betriebs-Beamten. Keine Sonder-Fcsteetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. Für die Anwärter für Sekretärstellen usw. sind Unterrichts* b) mittl. Beamte (Bureau- und Fortbildungskurse eingerichtet. u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. Zu a Keine Sonder-Festsetzungen. Zu li Es ist eine Prüfung, Sekretärprüfung --- abzulegen. --- Zugelassen zur Prüfung werden Assistenten und Superuumerare, wenn sie mindestens 2 Jahre im Gemeindeverwaltungs- dienst zugebracht, die eingerichteten Unterrichtskurse besucht haben und erwarten lassen, daß sie den au einen Sekretär zu stellenden Anforderungen voll entsprechen 3. Prüfungs-Bestimmun¬ werden. Ausnahmsweise können auch andere Angestellte zur Prüfung zugelassen werden, gen für wenn sie hervorragende praktische Befähigung dargetan haben und für die spätere a 'technische u. Betriebs- Bekleidung einer Sekretärstelle geeignet erscheinen. --- Die Prüfung ist schriftlich Beamte. und mündlich. Im schriftlichen Teil sind eine oder mehrere Aufgaben aus dem Gebiete b) Bureau- und Kassen- der städtischen Verwaltung zu lösen und zwar soweit möglich, aus denjenigen Zweigen, Beamte. in denen der Beamte bereits beschäftigt war. --- Die mündliche Prüfung dauert A) für Zivilanwärter. höchstens 2---3 Stunden. --- AVer die Prüfung nicht besteht, kann sie nach einer B) für Militäranwärter. zwischen i/a bis 1 Jahr liegenden Frist wiederholen. Zu n auf Kündigung. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu 1» auf Kündigung oder mittels Privatdienstvertrags. ungen (ob auf Kündigung Zu c Auf je 12 Jahre werden angeslellt: Der Baupolizei-Inspektor, Stadtgeometer, Garten¬ oder auf Lebenszeit, ob mit direktor, Ohersteuerinspoktor. Auf Kündigung: die Beamten des Stadtarchivs, der oder ohne Ruhegehalts- Stadtbibliothek, der Volksbibliotheken, die Kanzlisten, die Beamten der Feuerwehr, Bereclltigung). die Polizeibearnlen, die Beamten der indirekten Steuerverwaltung. Dio übrigen a) Unterbeamte. Bureau- und Kassenbeamten werden auf Lebenszeit angestellt. Diese Anstellung bjtechnischeu. Betriebs- erfolgt aber erst, wenn der Beamte ö Jahre im Dienste der Stadt und 30 Jahre alt ist. Beamte. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. c) Mittlere Beamte. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu 1» 1. Bureaudirektor. Branddirektor, Scblachthofdirektor usw. 2 Stadtgartendirektor........ 3. Rechnungsdirektor. Sparkassendirektor, Stadtrentmeister 4. Architekten und Ingenieure des Stadtbauamts, Stadtgeometer, Polizeibaumeister, Ingenieure des Elektizitäts- und Wasserwerks B. Brandmeister.......... 6. Oberstadtsekretäre, Stadtsekretäre usw. .... 7. Fuhrparkinspektor......... 8. Schlachthoftierärzte........ 5000---8000 Mk. 9. Sekretäre, Sparkassekontrolleur. Sparkassekassierer, Bau¬ 4500- 7500 Mk. assistenten des Stadtbauamtes, Polizeibauassistenten, Bau¬ 4500---7200 Mk. assistent und 1. Techniker bei den Elektrizitäts- und Wasser- 3300-5100 Mk. \\ erken, Wohnungsinspektor, Gartentechniker, wissenschaftliche 3600-5400 Mk. Assistenten........... 2000-4700 Mk. 10. Obermaschinenmeister und Maschinenmeister der Elektrizitäts¬ 3000---5100 Mk. und Wasserwerke . . ,...... 3000-4800 Mk. 11. Maschinenmeister des Schlachthofes, desgl. des Krankenhauses 2600-4400 Mk. Schirr- und Futtermeister des Fuhrparkes .... 2800-4000 Mk. 12. Förster neben freier Wohnung......_ 2800-3800 Mk. 13. Sekretär der Feuerwehr, Vermessungsassistenten, Matcrialien- 1800-2950 Mk. verwalter des Stadtbauamts, desgl. der Elektrizitäts- und Wasser¬ 2200-3400 Mk. werke, Feuerwehrfeldwebe], Telegraphenmechaniker 2400-2900 Mk. 14. Apotheker usw. am Krankenhause...... 1050-2800 Mk. 15. Kanzlisten, Straße naufseher, Straßenreinigungs-Kontrolleur, Vieh¬ 1950-2800 rek. hofaufseher, Reviergärtner, Parkaufseher, Friedhofaufeeher 1800 2400 Mk. I. Robriueister, Werkmeister, Kabelmoister, II. Techniker bei den 1800-2500 Mk. Elektrizitäts- und Wasserwerken...... 1500-2200 Mk. Sekretariats- und Kassen-Assistenten , 1300---1900 Mk. 16. Hausmeister des Stadttheaters....... 1000-1500 Mk. 17. Oberfeuermänner, Botenmeister, Rathauskastellan, Marktmeister Vollziehungsheamter, Polizeisergeanten, Kontrollbeamte der Bau¬ 5. Besoldung. polizei, Pförtner, Kühlhausaufseher und Hallenmeister beim a) während d. Ausbildungs- Schlachthof. Fuhrparkaufseher, II. Rohrmeister, Bureaubcamtei u. Vorbereitungsdienstes, des Fuhrparks.......... b) nach der endgiltigen An¬ 18- Schuldiener bei den höheren Schulen. Boten, Kassenhoten, Auf stellung (Normal-Besol¬ seher der Hochbehälter, Zählerableser, Mechaniker dungssätze). 19. Feldhüter, Kurdiener, Desinfektoren..... Besoldungsordnung von 1909 20» Marktdiener.....*..... 6. WohnungsgcldzuBchuBH. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine, Stellen- usw. Zulagen beziehen: der Schlachthofdirektor 400 Mk., OherBtadtsekretäre 500-J-300 = 800 Mk., Stadtsekretäre 500 Mk., Architekten usw. mit abgeschlossener akademischer Bildung 300 Mk., der Wohnunginspektor 150 Mk., die Kassierer der Sparkasse und 8. Stellenzulagen. der Steuerbussen je 200 Mk., ein Friedhofsaufseher 300 Mk. --- Assistenten, die die Prüfung für den Sekretariats- und Kassendienst bestanden haben, erhalten von dem auf die Prüfung folgenden Etatsjahre ab ungeachtet der ihnen nach ihrem Dienstalter zustehenden Alterszulagen eine Zulage von 250 Mk. Aufrücken im Getalt --- ohne Rechtsanspruch --- allgemein von 3 zu 3 Jahren. Die Alters¬ zulagen werden teils in gleichhleibenden, teils in anfangs höheren, später niedrigeren 9. Sonstiges. Beträgen gewährt. --- Das Höchstgehalt wird erreicht: in Besoldungsklasse 14 nach 5 Jahren, in Besoldungsklasse 16 nach 12 Jahren, in den Besoldungsklassen 1---ß. 8, 9, 12 und 19 nach 18 Jahren, im übrigen nach 21 Dienstjahren. --- 32000 Einw. Allenstein. 1. Bestimmungen über die Annehme v. Anwärtern für Den Anstellungen in den betr. Stellen kann eine Beschäftigung auf Probe vorangeben. Diese a) Stellen v. Unterbeamten dauert im allgemeinen 6 Monate, für den wichtigeren Dienst der Straßen- und Wasser¬ b) technischen bau-Verwaltung, sowie für den Bureau- und Kassendienst 1 Jahr. Im Vorbereitungs¬ und Betriebs-Beamten. dienst der Stadt zugebrachte Zeit wird auf die Probezeit angerechnet. c) Stellen von mittl. Be¬ Vor der Probedienstleistung als Sekretär oder Assistent ist eine besondere Prüfung abzulegen. amten (Bureau- u Kassen-), Getrennte Bestimmungen zu c A u. B bestehen nicht. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte. In Vorbereitung. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technischeu. Betriebs- Beamte. In Vorbereitung. Zunächst ist nur bestimmt, daß die Assistenten, die in eine Sekretärstelle b) Bureau- und Kassen- einrücken wollen, sich einer Prüfung zu unterziehen haben. Beamte. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter, 4. Anstellungs -Bestim¬ Zu n auf dreimonatige Kündigung. Kündie-unc- mungen (ob auf Kündi¬ Zu b. Branddirektor, Brandmeister, Bauinspektor und Baumeister auf T _ gung oder auf Lebenszeit, Lebenszeit oder auf 12 Jahre, die übrigen technischen und Be- a”fI ob mit oder ohne Ruhe¬ triehsbeamten auf Privatdienstvertrag. ' ersten rage gehalts-Berechtigung). Zu c. Sekretäre und Assistenten auf Lebenszeit, das übrige Bureau- elnGS ^ , G° er“ a) Unterbeamte. Personal (Hilfsarbeiter usw.) sowie sämtliche Beamte des Kanzlei- vierte Ja“^es er" b) technischem Betriebs- dienstes auf Kündigung. IO * Beamte. Alle Beamte haben Ruhegehaltsbereehtignng. c) Mittlere Beamte. Zu a wird eintretendenfalls besonders geregelt. Während der Beschäftigung auf Probe wird das volle Gehalt nebst allen Nebenbezügen der Stelle gewährt. Zu b. «lasse A (Sekretäre I. Kl.) 2400 -4000 Mk. . (Stedlbauptk. - Rendant, Stad tsekrotär, 5. Besoldung. Stadtinspektor, P olizei---Oberkommissar). a) während d.Ausbildungs- (Steuer- uud Polizeisekretnre, Polizoi- u. Vorbereitungsdienstes, „ B. (Sekretäre II. Kl.) 2000---3500 Mk. . kommissare. Buchhalter und Kassierer b) nach der endgiltigen bei den gew. Werken). Anstellung (Normal-Be- „ C. (Assistenten) 1600-2800 Mk. soldungssätze). „ D. (Bureaugehilfen) 1200-2100 Mk. Yoilz.-Beamter 11C0---1700 Mk. ) Besoldungsordnung von (Polizeisergeanten) 1300---2100Mk. | Polizeiboten 1008---1500 Mk „ E. (Unterbeamte) 600---1700 Mk. J Rathauskastellan 1000---1500 Mk. \ Schuldiener 800---1200 Mk. 1 Nachtwächter und jfjQ4l v LaternenwHrter 600---900 Mk. Klassen A bis C der Besoldungsordnung . = 480 Mk. ^ Auf Probe angestellte oder un- 6. WolinungNgclilzusphnBfc. Bur eaugehiife n ......= 360 „ 1 verheiratete Beamte erhalten Polizeisergeanten....... 290 „ f einen um V8 geringeren Woh- Klasse E der obigen Besoldungsordnung . = 290 „ 9 nungsgeldznscbuss. 7. Familienzulagen usw. Keine. Stadthauptkasserendant 1000 Mk. als Sparkasserendant, Stadtsekretär 120 Mk. als Stadtverordneten-Protokollführer, 40 Mk. für Revision der Kranken¬ 8. Stellenzulagen. j kassen, 300 Mk. als Gewerbe-Gericbtsschreiber, Steuersekretär 150 Mk. für Veranlagung der Biersteuer, Kassierer der Kasse der gewerbl. Werke 300 Mk. !). Sonstiges. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre, zunächst mit höheren, dann mit niedrigeren Beträgen. 1 Kein Rechtsanspruch auf Gehaltszulagen. j 14000 Einw. Altena i. Westf. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamter, Es finden Annahmen auf Probe oder zur Vorbereitung statt. Zeitdauer nicht vorgeschrieben. b) „ „ technischen Während der Beschäftigung auf Probe einmonatige Kündigung. Vorprüfungen nicht und Betriebs-Beamten. vorgeschrieben. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine. b) Bureau- und Kassen- Beamte. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs - Bestim¬ Zu a auf dreimonatige Kündigung. mungen (ob auf Kündi¬ Zu li Desgl. wie vor oder auf Privatdiegstvertrag. Auf Grund besonderen Beschlusses gung oder auf Lebenszeit, kann auch Anstellung auf Lebenszeit erfolgen. ob mit oder ohne Ruhe¬ Zu c Sekretäre, Stad trentmeister, Sparkassenrendant auf Lebenszeit, Assistenten durch die gehalts-Berechtigung). Besoldungs-Ordnung nicht vorgesehen, Gehilfen auf Kündigung. Ausnahmen in letzterer a) Unterbeamte. Beziehung durch besonderen Beschluß. b) technische u. Betriebs- Bedingung für die lebenslängliche Anstellung ist in allen Fällen Vollendung des 30. Lebens¬ Beamte. jahres und 5 jährige Dienstzeit bei der Stadt. --- Polizei-Beamte werden auf Lebenszeit c) Mittlere Beamte. ungestellt. Alle Beamte haben Ruhegehaltsberechtigung. Zu a nach jedesmaliger besonderer Festsetzung. Bei Einberufung auf Probe in eine unbesetzte etatsmäßige Stelle wird die Besoldung durch eine Anstellungs-Urkunde geregelt. 5. Besoldung. Zu b 1. Stadtrentmeister, Sparkassenrendant...... 3000---4800 Mk. a) während d. Ausbildungs- 2. Stadtsekretär, Polizeikommissar....... 2400---4500 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, 3. Sparkassengegenbuchführer........ 2200---4000 Mk. b) nach der endgiltigen 4. Magistratssekretäre.......... 2000---3600 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ 6. Stadtkassengehilfe, Buch- und Kassenführer des Gas- u. Wasser- soldungssätze). 7. Schutzleute ............ 1260---1800 Mk. Besoldungsordnung von I 1909. 1 Zu 1---4 vorstehender Besoldungs-Ordnung ...... 480 Mk. 6. WohnungBgel»lzuschu8M. „ 5-6 „ „ ....... 360 Mk. Z 1 . ” „ ........290 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Sparkassen-Rendant.............. 460 Mk. Polizeikommissar als Amtsanwalt • ..... 780 Mk. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre ohne Rechtsanspruch mit im allgemeinen gleichbleibenden 1 Beträgen. 1 I m 170000 Einw. Altona. 1. Bestimmungen über die Zu a u. 1) keine Sonder-Festsetzungen. Annahme v. Anwärtern Zu © A. Berechtigung zum einj. freiw. Militärdienst oder Reifezeugnis einer Mittelschule. lür Dreij ähriger Vorberei tungsdien st. a) .Stehen v. Unterbeamten B. Zivilversorgungsschein. Annahme kann vom Bestehen einer Vorprüfung abhängig b) „ „ technischen gemacht werden. Vorbereitungsdienst mindestens l1^ Jahre, der nach der An¬ und Betriebs-Beamten. stellung als Bureaugehilfe abgeleistet werden kann. c) .Stellen von mittl. Be¬ Kanzlisten werden angenommen, wenn sie dazu geeignet erscheinen und gegebenen Falls amten (Bureau- u.Ivassen-), eine Vorprüfung abgelegt haben. A) für Zivilanwärter. Hülfsarbeiter werden im allgemeinen zu vorübergehender Beschäftigung eingestellt. Ebenso B) für Militäranwärter. auch solche junge Leute, die zu ihrer Ausbildung behufs späterer Zulassung als Bureau-Anwärter angenommen sind. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b. Dreimonatige informatorische Beschäftigung, dann Zulassung zum eigentlichen Vor¬ 2. Ausbildungs- bereitungsdienst. Die Zeit der informatorischen Beschäftigung kann auf die Dauer Bestimmungen für des Vorbereitungsdienstes angerechnet werden. a) technischen. Betriebs- Die Af*sl8tenten-AnWärter werden nach näherer Festsetzung verschiedenen Bureaus Beamte. zugewiesen. Vorberoitungszeit mindestens 6 Monate. Vorlegung einer schriftlichen b) mittl. Beamte (Bureau- Darstellung des Ausbildungsganges bei Beendigung der Beschäftigung oder bei Meldung u. Kassen-). zur Prüfung. A) für Zivilanwärter. Ueberweisung der Sekretarlftts-Anwärter wie vor; Ausbildung in allen Zwreigen der B) für Militäranvvärter. Verwaltung. Teilnahme an besonderen Unterrichtskursen. Jeden Monat schriftliche Darstellung des Ausbildungsganges, die vom Bureau-Vorsteher bestätigt wird. Beim Auf hören der Beschäftigung in der betr. Dienststelle Vorlegung dieser Darstellungen mit besonderem Zeuguis. Zu a keine Sonder-Festsetzungen Zu b. Zwei Prüfungen (Assistenten- und Sekretär-). Für Assistenten linden die Prüfungen für die Prüflinge aus der ganzen Provinz in Altona, Flensburg oder Kiel statt. In jedem dieser Orte linden jährlich 2 Prüfungen statt. Die Mitglieder der Prüfungs-Kommission werden auf je 6 Jahre durch den 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Vorstand des Städlevereins gewählt. Mohr als 6 Anwärter Sollen nicht gleichzeitig gen für geprüft werden. --- Zur mündlichen Prüfung kann der Prüfungs-Vorsitzende Zuhörer a) technische u. Betriebs- zulassen. Wiederholung der Prüfung kann nach 4---12 Monaten stattfinden. Noch¬ Beamte. malige Wiederholung nur ganz ausnahmsweise. --- Zugelassen wird, wer mindestens b) Bureau- und Kassen- 18 Jahre alt ist und 1 Jahr Vorbereitungs-Dienst abgeleistet hat (Militär-An Wärter Beamte. evtl. 8 Monate). Die Kosten der Prüfungen werden durch Gebühren gedockt, die von A) für Zivilanwärter. den Prüflingen einzuzahlen sind. B) für Militäranwärter. Sekretär-Prüfung. Zulassung der Zivilanwärter nach 3jährigem, der Militäranwärter frühestens nach D/ajährigem Vorbereitungsdienst. Wird Prüfung nicht bestanden, dann entscheidet die Prüfungs-Kommission, ob als Assistenten-Prüfung genügend. Wiederholung nach 2---12 Monaten zulässig. Nochmalige Wiederholung nur ausnahms¬ weise. Auf Wunsch des Prüflings kann Prüfung in fremden Sprachen stattfinden. --- Befreiung von den Prüfungen kann eintreten, wenn bereits ähnliche staatliche usw. Prüfungen abgelegt sind. Zu a auf dreimonatige Kündigung. Zu b. Descl. oder auf Grund Privat-iMenstvertragt. Zu ©. Angestellt werden: Die Kanzlisten gegen dreimonatige Kündigung, die Hülfsarbeiter 4. Anstellungs-Bestimm¬ gegen einmonatige Kündigung. (Als Hülfsarbeiter können auch Sekretariats- und ungen (ob auf Kündigung Bureau-An Wärter Verwendung finden). Die Bureiuigehülfen nach § 75,3 der Städte- oder auf Lebenszeit, ob mit Ordnung gegen einmonatige Kündigung. Aus den Sekretariats- und Bureau-Anwärtern oder ohne Ruhegehalts-Be¬ hierher zu übernehmende Zivilanwärter sollen die Sekretär- oder Assistentenprüfung rechtigung). bestanden haben, MilU'aranwärter zum eigentlichen Vorbereitungsdienst zugelassen sein. a) Unterbeamte. Assistenten und Sekretäre müssen bei der Anstellung mindestens 20 Jahre alt sein b) technische u. Betriebs- und der Militärpflicht genügt haben oder davon befreit sein. Beamte. Die Anstellung der Assistenten erfolgt auf Kündigung. c) Mittlere Beamte. Die Sekretäre werden auf Lebenszeit angestellt, wenn sie 0 Jahre ununterbrochen bei der Stadt und 30 Jahre alt sind. Bis dabin gilt die /Anstellung auf Kündigung. --- Brandmeister, Polizei-Inspektoren, Polizei-Kommissare, Polizei-Wachtmeister und der Feuerwehr-Feldwebel werden auf Lebenszeit angestcllt. Zu a. Die Zivilanwärter erhalten Monatsdiäten bis zu 135 Mk., die Militäranwärter eine Jahresvergütung von 1500 Mk. Zu b. Polizei-Inspeetor.......... 4700---6500 Mk. Vormessungs-Inspector, Stadtrevisor, Stadtrentmeister . . 4200-6000 Mk. Krankenbaus-Inspector.......... 4000---5500 Mk. Oberstadtsekretäre, Stadtbauineister, Ingenieure . - . 3700---5500 Mk. Garteninspektor, Brandmeister, Obersekretäre .... 3500 ---5000 Mk. Architekten, Kan/.ieiinspektor, Polizeiregistrator . . 3250---4750 Mk. Straßonreinigungsinspektor, Maschinenmeister usw..... 2700---1500 Mk* Magistratssekretäre, Polizeisekretäre, Bausekretäre, Buchhalter, Re¬ gistratoren. Kassierer, Bauwarte I. Kl...... 2400---4500 Mk. Oberassislenlen. Feuerwehrfeldwobel, Vermess.-Assistenten . . 2250---3750 Mk. Assistenten, Bauwarte II. KI., Gefäugnisinspektor .... 2300---3500 Mk. 5. Besoldung. Polizei Wachtmeister, Eichmeister, Oberdesinfoktor . . . 2050---3250 Mk. a) während d. Ausbi Ldungs- Vollziebungsbeamto, Maschinisten, Kriminalpolizeisergeanten . . 1900---2800 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, Abcndfeuerwehrmiinner.......... 1700---2600 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Polizei-Sergeanten. Kanzlisten . . 1500---2400 Mk. stellung (Norrnal-Besol- Einkassierer, Magistratsboten. Straßenreinigungsaufseher . . . 1600---2200 Mk. dungssätze). Feuerwehrleute, Gas- usw. Kontrolleure . ... 1500---2000 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. IVohnungfigeldzuKchuBB. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. | 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit im allgemeinen gleichbleibenden Beträgen. 8 10000 Einw. Andernach a. Rhein. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v.Unterbeamten. b) „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. uml Betriebs-Beamten. c) Stellen von mittl Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-). A) fiir Zivilanwärter. B) fiir Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a i technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Fests^tzung« n- b) mittl. Beamte (Uureau- u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Fpst-etzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Auf Lebenszeit werden nur der Stadtrentmeister und der Förster angestollt, alle übrigen oder auf Lebenszeit, ob Beamten auf Kündigung. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. --- Die An¬ mit oder ohne Ruhege- stellung des Stadtrentmeisters auf Lebenszeit ist von der Erreichung des 30. Lebens¬ balts-Bereclitigung). jahres und Ableistung einer fünfjährigen Dienstzeit bei der Stadt abhängig. Bis zu a) Unterbeamte. diesem Zeitpunkt gilt Anstellung auf Kündigung. --- Vor der endgültigen Anstellung b) technische u. Betriebs- haben alle Beamte eine Probedienstzeit abzuleisten, die die Dauer von 2 Jahren nicht Beamte. übersteigen darf. c) Mittlere Beamte. Zn a keine Sonder-Festsetzungen. Zn b. 1. Stadtrentmeister ... ....... 2700---3600 Mk. 5. Besoldung. a) während d. Au.sbildu.ngs-u. Vorbereitungsdienstes, b) nach derendgiltigen Anstellung (Normal-Besoldungssätze). Besoldungsordnung von 6. WolinungggeldznKchnss. 7. Familienzulagen usw. 8. Stellenzulagen. 9. Sonstiges. 2. Förster.................... . 3. I. Stadtsekretär .... 4. Stadtsekretär....................... 5 Stadtbaumeister , 6. Polizeidiener...................... 7. Direktor des Gas- und Wasserwerks 8. Schlachthof-Inspektor .... 9. Hallenmeister neben freier Wohnung 10. Feld- und Waldhüter .... 11. Nachtwächter....................... 12. Wegeaufseher ..... 13. Registrator......................... 1900. (Neuregelung der Besoldungen steht bevor) 1200-1800 Mk. 2100-3000 Mk. 1800 Mk. 4000 Mk. 1200-1500 Mk. 3000 Mk. 1800-2800 Mk. 900-1200 Mk. 720 Mk. 900 Mk. 1300 Mk. 1600 Mk. Wohnungsgeld erhalten; Der Föster 300 Mk., der I. Stadtsekretär 300 Mk., der Gas-Wasserwerks-Direktor 750 Mk. und Keine. Der Schlachthof-Inspektor bezieht eine Zulage von 600 Mk. jährlich. Soweit ein Aufrücken im Gehalt vorgesehen ist, erfolgt dies beim Stadtrentmeister von Jahr zu Jahr, bei den übrigen Beamten von 3 zu 3 Jahren mit gleichbleibenden Beträgen. Stadtrentmeister, Pnlizeidiener und Hallenmeister erreichen das Höchstgehalt nach 9 Jahren, der I. Stadtsekretär nach 27 Jahren, der Schlachthof-Inspektor nach 30 Jahren und der Förster nach 36 Jahren. — Das Aufrücken kann durch gemeinsamen Beschluß des Bürgermeisters und der Beigeordneten versagt werden. — Ortsstatutarische Festsetzungen wegen Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten. m I 15600 Einw. Anklam. 1. Bestimmungen über die Annahme v. 'Anwärtern für Zu 3. Bestimmungen bestehen nicht. Im allgemeinen erfolgt Einberufung in offene Stellen. a) Stellen v.Unterbeamten. Nur in Ausnahmefällen ist seither Militär-Anwärtern zwecks Einarbeitung in den Ver¬ b) „ „ technischen waltungsdienst eine informatorische Beschäftigung gestattet worden. und Betriebs-Beamten. Die Anwärter werden auf Probe angenommen, Militäranwärter 6 Monate, Zivil an wartsr c) Stellen von mittl. Be¬ bis zu 2 Jahren. amten (Bureau-u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildnngs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte. Bestimmungen bestehen nicht. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Bestimmungen bestehen nicht. b) Bureau- und Kassen- Beamte. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Zunächst Anstellung auf Probe. oder auf Lebenszeit, ob Zu a auf Kündigung. mit oder ohne Ruhege¬ Zu b durch Privat-Dienstvertrag. halts-Berechtigung). Zu c auf Lebenszeit wenn 80 Jahre alt und mindestens 3 Jahre bei der Stadt. Bis dahin auf a) Unterbeamte. Kündigung. b) technische u. Betriebs- Zu a u. c Rubegebaltsberecbtigung, zu b nicht, oder nur auf Grund besonderer Abmachung. Beamte. c) Mittlere Beamte. 5. Besoldung. Zu a nicht besonders festgesetzt. a) während d. Ausbildungs- Zu b. Rendanten, Stadtsekretär, Polizei-Inspektor .... 2400---3300 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, Sekretäre, Kontrolleur, Registrator ........ 1750---2650 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ I. Assistenten, Meldebeamte..... . 1400---2000 Mk. stellung (Norrnal-Besol- II. Assistenten Förster . ... ... 1250---1850 Mk. dungssätze). Polizei-Wachtmeister........... 1400---2000 Mk- Polizei-Sergeanten, Vollziehungsbeamter...... 1250---1850 Mk- Rathauskastellan, Ratsdiener usw. ... 950---1400 Mk. Carlen- und Feldwärter ........ 700---1150 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. V ohnungBgel'lzuHCliuHH. In jeder Besoldungsklasse 15% des Grundgehalts. 7- Familienzulagen usw. Keine. Der Stadthauptkassen-Rendant bezieht 495 Mk. als Kirchen- und Stiftungskassen-Rendant, der 8. Stellenzulagen. Steuersekretär 300 Mk. persönliche Zulage und der Magistratssekretär 600 Mk. Neben - eirinahmen vom Wasserwerk. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. 10 10000 Einw. Arnsberg i. Westf. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v.Unterboamtcn. b) „ „ technischen Bestimmungen bestehen nicht. Beim Freiwerden einer Stelle werden die zu stellenden und Betriebs-Beamten. Ansprüche den Bewerbern mitgeteilt. Dann Einberufung auf Probe. c) Stellen von mittl. Be¬ amten ('Bureau- u Kassen-). A) fiir Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen fiir a) technische u. Betriebs- Beamte. Bestimmungen bestehen nicht. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für Zu a keine Bestimmungen. a) technische u. Betriebs- Zu b Die mittleren Beamten müssen eine Prüfung vor der Prüfungskommission des Beamte. Reg.-Bez. Arnsberg bei der Regierung in Arnsberg ablegen und zwar b) Bureau- und Kassen- Prüfung als Verwaltungsassistent oder Sekretär, Beamte. oder A) für Zivilanwärter. Prüfung als Kassenassistent oder Rendant. B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob mit oder ohne Ruhege¬ Sämtliche Beamte der Stadtverwaltung sind auf Lebenszeit angestellt mit Ausnahme der halts-Berechtigung). Sparkassen beamten, die auf je 12 Jahre gewählt werden. Allen steht Ruhegehalts- a) Unterbeamte. bereehtigung zu. b) technische u. Betriebs- Beamte. c) Mittlere Beamte Zu a nicht besonders festgesetzt. 5. Besoldung. Zu b Normalbesoldungsordnung besteht nicht. Die Gehälter werden für die jeweiligen a) während d. Ausbildungs- Inhaber der Stellen festgesetzt, z. Zt. erhalten: u. Vorbereitungsdienstes, Der Stadtrentmeister . ...... . 1800---4500 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ „ I. Stadtsekrelär .......... 1800---4200 Mk. stellung (Normal-Besol¬ „ II. Stadtsekretär, der Polizeikommissar und der Sparkasse¬ dungssätze). kontrolleur ........ . 1800---4000 Mk. Die Polizei-Sergeanten......... 1400---2100 Mk. Der Sparkasse-Rendant bezieht Tantieme, davon ruhegehaltsberechtigt 5400 Mk. Besoldungsordnung vr>n 1909. 6. WohmingsgeldzuschusN. Keiner. 7. Familienzulagen ««w. Keine. 8. Stellenzulagen. Der I. Stadtsebretär 400 Mk. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre. 11 10000 Einw. Arnswalde. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v.Unterbeamtcn. b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen und Betriebs-Beamten. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u.Kassen). A) für Zivilunwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Fest^etzuuge" b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-). V) für Zivilanwärtor. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen b) Bureau- und Kassen- Beamte. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. Zu a auf Privatdienstvertrag werden angenommen: Der Magistratsbote, der Raibaus- 4. Anstellungs-Bestimm¬ kastellan, der Schuldiener, die Feld- und Promenadenwärter. Die Polizeisergeanten ungen (ob aul' Kündigung und Nachtwächter werden auf Lebenszeit angestellt. oder auf Lebenszeit, ob Zu b auf Grund Privatdienstvertrages. mit oder ohne Ruhege¬ Zu c im allgemeinen auf Lebenszeit. Im Wege des Privatdienstvertrages werden angenommen: halts-Berechtigung). Die Registratoren sowie die Kassen-, Bureau- und Kanzleigehülfen. a) Unterbeamte. Vor der Anstellung auf Lebenszeit müssen Zivilanwärter eine Probedienstzeit ab¬ b) technische u. Betriebs- geleistet haben, die bis zu 2 Jahren dauern kann. Für Militäranwärter gilt kürzere Beamte. Probezeit. Jeder auf Lebenszeit anzustellende Beamte muß mindestens 27 Jahre alt c) Mittlere Beamte. sein. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Auch den im Wege des Privat¬ dienstvertrages Angenommenen kann nach lOjäbriger Dienstzeit Anspruch auf Ruhe¬ gehalt eingeräumt werden. Zu a nicht besonders festgesetzt. Zu b 1. Stadtsekretär.........• 1500 2400 Mk. 5. Besoldung. 2. Rendant der Kämmerei- und Sparkasse...... 2000---2400 Mk. a) während d.Ausbildungs- 3. Kontrolleur der Kämmerei- und Sparkasse..... 1200---1800 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, 4. Polizei-Sekretär........... 1400 2000 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 5. Magistratsbureauassistenten...... 1200---1800 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 6. Polizei- und Vollziehungsbeamter....... 900---1200 Mk. dungssätze). 7. Polizei-Wachtmeister und Polizei-Sergeanten .... 900---1200 Mk. Besoldungsordnung von 8. Nachtwächter............ 360--- 550 Mk. 9. Magistratsbote neben freier Wohnung........ 750 Mk. 19U4. Wohnungsgeldzuschuß oder Mietsentschädigung erhalten: 6. WolmungsgeldzuNchus». Die zu 1 und 2 genannten Beamten......... 250 Mk. „ „ 3, 4, 5, 6 und 8 genannten Beamten je 5% ihres Höchstgehalts. „ „ 7 genannten Beamten...... ... 75 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Der Vollziehungsbeamte erhält jährlich 200 Mk. garantierte Nebeneinnahmen. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. 9. Sonstiges. Die Gehaltszulage kann durch übereinstimmende Beschlüsse beider städtischen Körperschaften versagt werden. 12 28500 Einw. Aschersleben 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u.Kassen-), A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Bcamte. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob mit Zn a u. €. Die Beamten werden bis zum 30. Lebensjahr auf Küudigung, dann auf Lebens¬ oder ohne Ruhegehalts-Be¬ zeit aiigestellt. rechtigung). Zn b die technischen und Betriebsbeamten werden nur auf Kündigung HUgestellt. a) Unterbeamte. Alle Beamte haben Ruhegehaltsberechtigung. b) technische u. Betriebs- Beamte. c) Mittlere Beamte. Zn a die für die betr. Stelle ausgeworfene etatsmäßige Besoldung. Zu b Klasse I (Stadlhauptkasse-Rendant, Sparkasse-Rendant, Steuerkasse- Rendant, Polizei-Inspektor, Stadtsekretär usw.) . . . 2600---4150 Mk. „ 11a (Kassierer der Gas- und Wasserwerke) .... 2200---3325 Mk. „ 11b (Magistr.-Sekr-, Kalkulator, Kontrolleure, 1. Buchhalter, Bauführer)........... 1900-3025 Mk. 5. Besoldung. „ lila (Registrator, Kanzlei Vorsteher, II. Buchhalter) . , . 1700 ---2650 Mk. a) während d. Ausbildungs- „ Mb (Bureau- und Kassenassistenten, Poliz.-Registrator, Polizei- u. Vorbereitungsdienstes, Wachtmeister, Meldeamts vorsteh er usw.) .... 1550---2600 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ „ IV (Rathauskastellau, Magistratsbote, Vollziehungsbeamte, stellung (Normal-Besol¬ Stadtschutzleute) ......... 1350---2050 Mk. dungssätze). „ V (FeldSchutzleute) . ....... 1150---1675 Mk. Besoldungsordnung von 190!). Verheir. Unverheir. Klasse I und Ha der Besoldungeorrtmuig ..... 400 Mk. ^ 6. VohmingagehlzuNchiigs. Ilb „ „ ...... 360 Mk. 220 Mk. " lila . . ...... 300 Mk. 200 Mk. nib . „ ......S00 Mk. 200 Mk. IV „ „ ...... 200 Mk. 150 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. Die Sparkassenbeamten, der Betriebsassistent des Gaswerks, der Stadtgärtner und der 8. Stellenzulagen. Inspektor des Stadtbades beziehen neben dem Gehalt Tantiemen, die mit bestimmten Beträgen ruhegehaltsberechtigt sind. Aufrucken im Gehalt alle 3 Jahre mit zunächst höheren, dann niedrigeren Beträgen. Aus¬ 9. Sonstiges. drückliche Festsetzung, daß das Diensteinkommen der Beamten sich aus Grundgehalt, Alterszulagen u. Wobnungsgeldzuschuß usw. zusammensetzt. Versagung einer Alters¬ zulage nur durch besonderen Magistratsbeschluß. 13 u 165000 Einw. Barmen. 1. Bestimmungen über die Zu a u. I> keine Sonder-Festsetzungen. Annahme v. Anwärtern Zu c A Zeugnis für den einj. freiw. Militärdienst, nicht jünger als 16 und uicht alter als 22 fiir Jahre, Verpflichtung zu mindestens 1% jähriger unentgeltlicher Tätigkeit. Vorstehende a) Stellen v. Unterbeamten Festsetzungen finden in der Kegel Anwendung. b) „ technischen Zu c B Zivilversorgungsschein, Geeignetheit, Annahme zu einer dreimonatigen informatorischen und Betriebs-Beamten. Beschäftigung und zu einer sich unmittelbar anschließenden 6 monatigen Probe¬ c) Stellen von mittl. Be¬ dienstleistung. amten (Bur eau- u. Kassen-) Die mittleren und oberen Stellen der technischen usw. Beamten werden iro allgemeinen nur A) für Zivilanwärter. von Anwärtern mit Baugewerkschul- usw.- oder Hochschul-Bildung besetzt. B) für Militäranwärter. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b A Drei Jahre Ausbildungszeit. Während dieser Zeit Beschäftigung in den verschiedenen 2. Ausbildungs- Verwaltungs-Abteilungen, auch im Kanzlei-, Registratur- und Aktenverwaitungs-Dienst. Bestimmungen für Die Anwärter haben ein Beschäftigungsbuch zu führen, das wöchentlich vorzulegen ist a) technische u. Betriebs- und vom Bureau Vorsteher als richtig bescheinigt wird. Berichte an den Oberbürger¬ Beamte. meister auf öfteres Anfordern. Ausbildung iu der Stenographie. Vor Uebergang b) mittl. Beamte (Bureau- in eine neue Verwaltungsabteilung Darstellung des Ausbildungsganges in der seit¬ und Kassen-). herigen --- schriftlich --- und Vorlegung dieser Darstellung, nachdem sie vom A) für Zivilanwärter. Bureau-Vorsteher bescheinigt und mit Begleitbericht versehen ist. Wer nach 3 Jahren B) für Militäranwärter. die Zulassung zur Assistentenprüfung nicht nachsucht, wird im allgemeinen entlassen. Zii b B Während der informatorischen Beschäftigung und der daran anschließenden Probe¬ dienstleistung werden die Militäranwärter in mindestens 2 Verwaltungsabteilungen beschäftigt, ein besonderer Ausbildungsgang ist nicht vorgeschrieben. Zn a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b A u. B Zwei Prüfungen (Assistenten- und Sekretär-). Zur Assistentenprüfung werden die Zivilanwärter nach der Ausbildungszeit, die 3. Prüfungs-Bestimm¬ Militaranwnrter kurz vor Ablauf der Probedienstleistung zugelassen. Bei den Militär¬ ungen für anwärtern wird in der mündlichen Prüfung besonders auf die Bestimmungen usw. a) technische u. Betriebs- Rücksicht genommen, die während der Vorbereitungszeit kennen gelernt worden sind. Beamte. Militäranwärter werden im Falle des Nichtbestehens der Prüfung entlassen. Für Zivil¬ b) Bureau- und Kassen- anwärter ist einmalige Wiederholung der Prüfung zulässig, jedoch nicht vor Ablauf Beamte. von 6 Monaten. A) für Zivilanwärter. Zur Sekretärprüfung werden die Assistenten zugelassen, die drei Jahre als solche B) für Militäranwärter. etatsmäßig angestellt sind und sich gut bewährt haben. Meldung zur Sekretärprüfung alljährlich zum L Januar durch die Hand der Bureauvorsteher. Einmalige Wieder¬ holung der Prüfung, jedoch nicht vor Ablauf von 6 Monaten, ist zulässig. Wer gleichwertige Prüfungen bei anderen Behörden bestanden hat, ist von der Ablegung der Prüfungen bei der Stadt befreit. Zu a auf dreimonatige Kündigung, Schuldiener usw. auf Privatdienstvertrag. Zu b von besonders beschlossenen Ausnahmen abgesehen, erfolgt nur Annahme auf Grund 4. Anstellungs - Bestim¬ Privatdienstvertrngs. mungen (ob auf Kündi¬ Zu c Kopisten werden mittels Privatdienstvertrages angenommen, Bureau- u. Kassengehilfeu, gung oder auf Lebenszeit, sowie etatsmäßige Schreiber auf Kündigung angestellt. Im Uebrigen erfolgt die ob mit oder ohne Ruhe¬ Anstellung der mittleren Beamten auf Lebenszeit, sofern sie 5 Jahre bei der Stadt gehalts-Berechtigung). im Dienst sind und das 30. Lebensjahr vollendet haben. a) Unterbeamte. Die Militäranwärter werden nach Ablegung der Prüfung endgültig als Assistenten b) technische u. Betriebs- angestellt. --- Nach bestandener Sekrctärprüfung können die Assistenten vom Beginn Beamte. des nächsteu Etatsjahres ab zu Sekretären befördert werden, vorausgesetzt, daß sie c) Mittlere Beamte. das 24. Lebensjahr vollendet haben. Polizei-Inspektor und Polizei-Kommissare werden auf 12 Jahre ang^stellt. Polizei-Wachtmeister, Polizeisergeanten und Schutzleute und sämtliche Angestellte der Berulsfeuerwehr werden auf dreimonatige Kündigung angestellt. Zu a Die Anwärter erhalten nach 18 Monaten 50 Mk, nach 24 Monaten 60 Mk., nach 30 Monaten 75 Mk. und nach der Prüfung 100 Mk. monatlich. Militäranwärter erhalten während der Probedienstleistuug das volle Stelleneinkommen. Zu b Architekten, Ingenieure, Landmesser mit akademischer Vorbildung, Schlacüthauslierarzt und Polizeitierarzt....... 3300---5400 Mk. Architekten, Ingenieure, Techniker, Stadtbausekretäre . . . 2700---4500 Mk. Sonstige Techniker, Geometer...... . . 2000---3800 Mk. Zeichuer, Hilfstechniker, Aufseher, ieebn. Hilfsarbeiter . . . 1600---2500 Mk. Straßenmeister, Maschinenmeister, Straßenreinigungsmeister usw. . 1900---2800 Mk. Sparkassenrendant........... 4000 6000 Mk. Oberstadtsekretäre........... 3600 5400 Mk. Stadtsekrelare, Oberbuchhalter, Schtachthofrendant usw. . . 2700---4800 Mk. Verwaltungssekretäre, Buchhalter........ 2200---3800 Mk. Oberassistenten und Assistenten..... 1750---3200 Mk. Vollziehungsbeamte. Einkassierer, Hallenraeister..... 1700---2200 Mk. Schreiber........... 1400 2100 Mk. Maschinensehrciherinnen, Fernsprechgehilftnnen .... 1200---1600 Mk. 5. Besoldung. Bureaugehilfen u. außeretatsraäß. Assistenten, Anwärter, Hilfsarb. . 600---2000 Mk. a) während d. Ausbi Ldu ngs- Stadtdiener, Boten usw.....1350---1800 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, Polizei-Inspektoren 4500--- 6000 Mk., Polizei-Kommissare . 3200---4800 Mk. b) nach der endgiltigen Polizei-Wachtmeister 2000---3000 Mk.. Polizei-Sergeanten . . 1700---2250 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ Braodwachtmeister 2200---3600 Mk., Feuerwehr-Feldwebel . . 2000 - 3350 Mk. soldungssätze). - Obcrfeuerwehrleute 1700---2250 Mk., Feuerwehrleute .... 1350---1800 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. Wohmin gsgelrizuNCliuRN. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre --- ohne Rechtsanspruch --- mit im allgemeinen gleich¬ 9. Sonstiges. bleibenden Beträgen. Besondere Grundsätze fiir die Invaliden- und Hinterbliebenen- Versorgung der städtischen Angestellten und Arbeiter. Festsetzungen über Tage¬ gelder und Reisekostenentschädigungeu. 10000 Einw. Belgard i. Pom. 1. Bestimmungen über die Annehme v. Anwärtern für a) .Stellen v. Unterbeamten b) technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u Kassen-), A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Bearnte. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter, 4. Anstellungs-Bestim¬ mungen (ob auf Kündi¬ gung oder auf Lebenszeit, ob mit oder ohne Ruhe¬ gehalts-Berechtigung). Die Beamten werden sämtlich auf Lebenszeit mit Ruhegelialtsbereehtigung angestellt. a) Unterbeamte. b) technische u. Betriebs- Beamte. c) Mittlere Beamte. Zn a das volle Gehalt, aber nachträglich zahlbar. 2100-3000 Mk. 5. Besoldung. Zu b 1. Stadthauptkasse-, Stadtsparkasse-Rendant . 1300-J 900 Mk. a) während d.Ausbildungs- 2. Stadtsekretär........... u. Vorbereitungsdienstes, 3. Sparbasse-Gegenbuchführer .....• b) nach der endgültigen 4. Stadtwachtmeister......... Anstellung (Normal-Be¬ 5. Bureau-Assistent ...... soldungssätze). 6. Polizei-Sergeanten ......... Besoldungsordnung von 7. Hallenmeister........... 190S- 6. WolimmgBgeldjeiiKfhiiHH. Klasse t---3 vorstehender Besoldungsordnung = 300 Mk. ,, 4 7 „ „ = 200 ,, 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt alte 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. 15 i<; 2100000 Einw. Berlin. Zu a und b keine Sonder-Festsetzungen. Zu c A Zivilanwärter werden eingestellt als Supernumreare, Bureau-Diätare, Bureau-Anwärter und ständigen Bureau-Gehilfen. Supernumerare müssen die Reife für Prima haben, Bureau-Diätare gehen aus den Supernumeraren und Militär-Anwärtern hervor. Die 1. Bestimmungen über die Supernumerare und Diätare sind die eigentlichen Anwärter für die Sekretärlaufbahn. Annahme v. Anwärtern f. Bureau-Anwärter kann jeder Zivil-Anwärter nach Ablegung einer Vorprüfung werden. a) Stellenv.Unterbeamten. Er wird dann für die Assistenten-Laufbahn eingestellt Ständige Bureau-Gehilfen b) technischen können Zivil-Anwärter nach Ablegung einer Vorprüfung werden. Ein Übergang und Betriebs-Beamten. dieser in die Klasse der Diätare findet nicht statt. c) Stellen von mittl. Be¬ B Milit'äranwärter werden eingestellt als Bureau-Diätare, Bureau-Anwärter und amten (Bureau-u.Kassen-). ständige Bureau-Gehilfen. Als Diätare werden sie angenommen, wenn, sie eine ent¬ A) für Zivilanwärter. sprechende Vorprüfung bestehen oder geeignete Zeugnisse beibringen. Als Bureau- B) für Militäranwärter. Anwärter kann jeder Militär-Anwärter nach Bestehen einer Vorprüfung eingestellt werden. Übernommen werden iu diese Klasse auch diejenigen Anwärter, die nach Ablauf der Probedienstzeit nicht Diätare werden. Die Einstellung und Anstellung der Militär-Anwärter als ständige Bureau-Gehilfen erfolgt nach denselben Grundsätzen wie für die Zivil-Anwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für Zu a keine Sonder-Festsetzungen. a) technische u. Betriebs- Zu b A u. B Die Supernumerare sind zur Ableistung einer dreijährigen Vorbereitungszeit Beamte. verpflichtet. Bureau-Diätare und Bureau-Anwärter haben zunächst eine 6 monatige b) mittl. Beamte (Bureau- Probedienstzeit ab^uleisten, ehe sie endgültig angenommen werden. --- u. Kassen-). Der Gang der Ausbildung ist genau geregelt, er berührt alle Hauptzweige der Stadt¬ A) für Zivilanwärter. verwaltung einschließlich einer kurzen Beschäftigung im Kanzlei- und Registraturdienst. B) für Militäranwärter. Zu a keine Sonder-Festsetzuugen. Zu b A u. B Zwei Prüfungen (: Assistenten- und Sekretär-:). Zur AfislHten-Priifung werden, die Bureau-Anwärter nach abgeleisteter Probedienstzeit 3. Prüfungs-Bestimmun¬ zugelassen. Hat ein Bureau-Anwärter innerhalb 3 Jahren die Assistenten-Prüfung nicht gen fiir bestanden, so wird er entlassen. Zur Assistenten-Prüfung werden ausnahmsweise auch a) technischeu. Betriebs- ständige Bureau-Gehilfen zugelassen, wenn sie sich 5 Jahre als solche gut bewährt Beamte. haben. Eine Zulassung der zuletzt Genannten zur Sekretär-Prüfung findet nicht statt. b) Bureau- und Kassen- Zur Sekretär-Prüfuug werden die Diätare nach beendeter Ausbildung und abgeleisteter Beamte. Probedienstzeit zugelassen; die Assistenten 2 Jahre nach der Anstellung als solche A) für Zivilanwärter. Wird die Sekretär-Prüfung nicht bestanden so entscheidet die Prüfungs-Kommission, B) für Militäranwärter. ob Uebernahme in die Assistenten-Laufbahn angebracht erscheint. Diätare, die bis zum Ablauf von 5 Jahren nach der Ernennung zum Diätar die Sekretarprüfung nicht ablegen oder sie nicht bestehen, auch nicht in die Assistenten-Laufbahn übertreten, werden entlassen. Zu a auf dreimonatige Kündigung. Ein grosser Teil der Unterbeamten wird nach o Dienst¬ jahren lebenslänglich angestellt. Zu b auf dreimonatige Küudigung. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu e sämtlich auf Lebenszeit --- Wenn geeignet, werden Zivil-Anwärter nach 3 Jahren, Militär- ungen (ob auf Kündigung Anwärter nach 6 monatlicher Probodienstleistung als Diätare angestellt. Die Bureau- oder auf Lebenszeit, ob mit Diätare und die Bureau-An war! er gelten bis zum Bestehen der vorgeschriebenen oder ohne Ruhegehalts- Prüfung sowie bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie ihrer Militärpflicht genügt haben, Berechtigung). oder endgültig davon, befreit sind, als auf Kündigung angestellt. a) Unterbeamte. Als Bureau-Anwärter werden die für die Assistenten-Laufbahn vorgesehenen AnwärLer b) technische u. Betriebs- nach erfolgreich abgeleisteter Prcbedienstzeit, sowie solche Anwärter angestellt, die Beamte. nach nicht bestandener Diätar-Prülung in diese Laufbahn übernommen wurden. c) Mittlere Beamte. Als Sekretär kann nur ongestellt werden, wer mindestens 24 Jahre alt ist. --- Als Assistenten lcöunen auch solche Diätare auf Wunsch angestellt werden (ohne der Anstellung als Sekretär verlustig zu gehen), die das Sekretär-Examen bestanden haben. Für alle Beamte besteht Ruhegehalts-Berechtigung. Zu ft Diätare . 1900 ---2200 Mk., Zu b Bur.-Direktoren . . 7300 ---8000 Mk.. Bur.-An wärter . . 1900---2000 Mk. Obersekretäre . - 6700 ---7500 Mk, Revisoren, Rendanten . 6600---7800 Mk. f>. Besoldung. Sekretäre 11. Kl. bis 5100 Mk., Magistratssekretäre . 2900---5700 Mk. a) während d. Ausbildungs- Assistenten . . 2500 -4700 Mk., Titularsekretäre . bis 4800 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, Bur.-Anwärter . . 2100---2400 Mb., Diätare .... 2400 -2800 Mk. b) nach derendgiltigen An¬ Stand. Bur.-Gehilfen . 1600---3400 Mk., Bur.-Hilfsarbeiter . . 2000---3200 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Magistr.-Kanzlisten . 2C00---3200 Mk., Stand. Bur.-Gehilfinnen . 1200---1800 Mk. dungssätze). Hilfssteucrerheber . 1600---1800 Mk., Steuererheb., Vollz.-Beamte 1800---2700 Mk. Besoldungsordnung von Stadtbauassistent . 2800---4800 Mk., Diener, Stadtsergeanten 1800---2700 Mk. Landmesser und techn. Techniker .... 2300---3900 Mk. Sekretäre . . . 3300---6000 Mk., Vermess.-Assistenten . 2700---4500 Mk. 1909. 6. >Vohnimg8geld*uscliii8B. Keines. 7. Familienzulagen usw. Keine. Stadthauptkassen-Rendant und Revisoren je 600 Mk-, Sparbassen-Rendant 400 Mk , Steuer¬ 8. Stellenzulagen. erheber und Vollziehungsbeamte je 500 Mk. (Dienstkosten-Entschädigung.) Grundsätze bestehen nicht. Aufrücken im Gehalt alle 2 Jahre mit ira allgemeinen gleichbleibenden Beträgen. Bel ver¬ 9. Sonstiges. schiedenartigen Alterszulagen werden zuerst die niedrigeren, später die höheren Sätze gewährt. Rechtsanspruch auf Alterszulagen besteht nicht. 10000 Einw. Bernau. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellenv. Unterbeamten. b) „ technischen und Betriebs-Beamten. Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u.Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischeu. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischem Betriebs- Beamte. b) Bureau- und Kassen- | Keine Sonder-Festsetzungen. Beamte. ' A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob mit Zn a allgemein auf Lebenszeit. oder ohne Ruhegehalts- Zu b technische Beamte werden nur nach Bedarf und dann im Wege des Piivatuienstvertrages Berechtigung). angenommen. a) Unterbeamte. Zu c allgemein auf Lebenszeit. b) technische u. Betriebs- Die Beamten sind ruhegehaltsberochtigt. Beamte. c) Mittlere Beamte. 5. Besoldung. Zu a. Die Bureaugehilfen erhalten eine Entschädigung nach Ermessen des Bürgermeisters. a) während d. Ausbildungs- Stadthauptkassen-Rendant - - * 1300---1400 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, Stadtförster ... ... 1700---2200 Mk. b) nach der endgiltigen An^ Polizei-Wachtmeister . . ....... 1500---2100 Mk. Stellung (Normal-Besol¬ Polizei-Sergeanten.......... 1200 Mk. dungssätze). Eine feststehende Besoldungs-Ordnung ist nicht vorhanden. 6. WohnungflgelflziiNchuRN. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Grundsätze bestehen nicht. --- Den angestellten Beamten sind persönliche Zulagen bis zu 900 Mk. gewährt worden. 9. Sonstiges. Nicht vorhanden. 17 ä 66000 Einw. Beuthen i. Oberschi. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v.Unterbeamten. b) „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischeu. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Zu n im allgemeinen auf Lebenszeit. oder auf Lebenszeit, ob Zu b auf Grund Privatdienstvertrags, teilweise auch auf Lebenszeit. mit oder ohne Ruhege¬ Zu c auf Lebenszeit. halts-Berechtigung). Bedingung für die lebenslängliche Anstellung ist Vollendung des 30. Lebensjahres, a) Unterbeamte. bis dahin gilt 3 monatige Kündigung. --- Militäranwärter werden nach 2 Jahren lebens- b) technische u. Betriebs- länglicn angestellt. Beamte. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. c) Mittlere Beamte. Zu h. Während 'der 6 monatigen Probedienstleistung beziehen die Anwärter das volle Gehalt der Stelle aber keinen Wobnungsgeldzusehuß. Zu b. Stadtsekretär, Obersekretär, Polizei-Inspektor, Rendant der Stadtbauptkasse, Rendant der Sparkasse............ 3000---4800 Mk. 5. Besoldung. Sekretäre, Steuerkassenrendanten, Buchhalter, Bauführer . 1800---3910 Mk. a) währe nd d. Ausbildungs- Polizei-Kommissare........... 1300 3000 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, Assistenten...... ...... 1400---2600 Mb. b) nacli der endgiltigen An¬ Polizei-Wachtmeister........... 1500---2400 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Polizei-Sergeanten, Botenmeister, Vollziehungsbearote . . . 1200---2100 Mk. dungssätze). Ratsdiener......... ... 900---1500 Mk. Besoldungsordnung von 190«. (: mit Wirkung vom 1. 4. 10 ab :). 6. WolinDugsgoldzuscliDNN. Es wird Wohnungsgeldzuschuß nach den Sätzen für Staatsbeamte gewährt. 7. Familienzulagen usw. Keine. Grundsätze bestehen nicht. Es erhalten: 8. Stellenzulagen. Der Hauptrendant 500 Mk-, die Vorsteher des Steuerbureaus, Armenbureaus, Polizei¬ bureaus und der Steuerkasserendant je 300 Mk. jährliche Funktionszulage. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. 18 21200 Einw. Biebrich. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten | Zn h, 1», und c B keine Sonder-Festsetzungen. b) „ y, technischen Zu c A. Emjährig-Freiwilligen-Berecbtiguug. Nicht unter 16 und nicht über 24 Jahre. und Betriebs-Beamten. Nachweis dreijähriger Unterhaltung durch die Angehörigen. Können jederzeit c) Stellen von mittl. Be¬ entlassen werden. amten (Bureau- u. Küssen-), A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 1 2. Ausbildungs- Zu a und l» B keine Sonder-Festsetzungen. Bestimmungen fiir Zu b A Vorbereitungsdienst 3 Jahre. Ausbildung möglichst in allen Zwei^-cn der Verwaltung. a) technische u. Betriebs- Führung eines Geschäftsverzeichnisses über den Gang der Ausbildung usw. Das Beamte. Verzeichnis ist am 1. jeden Monats mit Aeußerung des Dienststellen-Vor Stehers über b) mittl. Beamte (Bureau- Fleiß usw. vorzulegen. Bei BeendiguDg der Ausbildung in einer Dienststelle wird u. Kassen-). jedesmal ein Zeugnis zu den Personalakten eingereicht. Nach 3 Jahren Zulassung A) für Zivilanwärter. zur Prüfung. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Für mittlere Beamte steht eine Prüfungsordnung in Aussicht. Bcamte. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Zu a auf Lebenszeit nach lOjähriger Dienstzeit und wenn 30 Jahre alt, vorher auf Kündigung. oder auf Lebenszeit, ob mit Zu b auf Kündigung. oder ohne Ruhepehalts-Be- Zu c auf Lebenszeit nach 2jähriger Dienstzeit und wenn 30 Jahre alt, vorher auf Kündigung. rechti^ung). Supernumerare werden nach bestandener Prüfung diätarisch beschäftigt und können a) Unterbeamte. zu Assistenten ernannt werden, wenn sie 24 Jahre alt sind und ihrer Militärpflicht b) technischen. Betriebs- genügt haben oder davon befreit sind. Bt ,unte. Ruhegehaltsberechtigung besteht allgemein. c) Mittlere Beamte. Zu a Supernumerare erhalten während der Ausbildung im 1. Jahre monatlich 20 Mk., im 2. Jahre 30 Mk. und im 3. Jahre 40 Mk. --- Während der Probedienstleistung wird das Mindestgehalt der betr. Stelle gezahlt. Zu b Stadtsekretäre, Stadtreehner, Poli/"ikoii zum •&). L» *• • r isjnnir • h-n b) mittl. Bi nte (Burenu- sie In Faro- und G ^irskun l dur»‘h Bt trat» f Im An M n |,i,■•■an u I\a-.•>ii-|. v 1ra «-ti • ir uM-r.jnüriin. il c.,. A , fu ■ Zix il inwärter. Zii b JL Für Mild ; >, rter findet eine be n . v,i-1 • ■! .i _ . ht s‘ u B) fiir Militämn Wärter. ;{ Prüfungs-Bestimmun¬ gen für Zu n kein- S i< r-F< -1-• t; m^on. .^technische «. Betriebs- Zu b 4. Eine Prii • r A--i-icn, ,-Prüft.nt Zul i „ • , Prüfm . na. i, Iri.-.i. . , - B. -.i int b'ldiing» in* 1 « i *bt .,nr^ ) 1. u ’ • ul-i - 1 *..•. . »*n l. m. b) Bureau- und Kassen- Ui 1 R* -in .• tt c i1 j i;; f- . nd dabe* 0 • 1 1 1 □ \ - 1 i 1 i'1*3,1 11 In-rili 1 sn-huj l Br im,i' Zu b 11. M Mi' ■ ariiT v • i. • -1. lUn-h .. 11 «• 1 n h :» I t«• i: i lul**i P» IcMm ohne \) lür Zivilan« äl ter Prüfung uugostHlll. B) Miliiiiriuiwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kinn1'41111p; oder 'Ulf Li da'll^r.eit, ob Zu a gl-, ißt enteil« nnf Lc’mh.v, t, zi **• Leric. "ien T-■. i auf K huil h.l mit nli■ r filun Uuhege- Zu h t» ils auf L •Gen-'-'' it, l< ils auf Ki'indigun1 t";i: ;i'»"h aul Giu ui Pri> ili n . -!\ .;rli- lin Ir---Bc 1' t liiigunirl. Zu t* auf Lebens/Mt.- ; Unterl. „inU. Sämtliche Beamte sind rubcLbhallsh'-i» hiu-l. li) technische u. Betriebs- Beamte. c) Mittlere Beamte. Zu a. Die Zivila'iwärter heb.-n während d r AusLj • lunrs/.nt kt m u Ans] ’i a if\. ruüj i,_. Die Mili|nr»nv Mrtei >*rhnltfn x nvrend iic* Probn^ior,f i!■ ;-i “ntwe* • • d: s . . |i Anhing^gehalt urr SioUe o»J*-r •>, daVui*. Zu b. I. R«* » i n , .nn Burr av.viireklor, Si.ark i • « R» *< liii.t. Poli- InsiM-ljur. llniMuimiL'-ievi-»r. Ui n.lotii d.-r Gusin !»»•♦«kapts*1 OborseKreifer»» , ... 2TiUU lä(i l Mk. 11. Sti-uprliM-zB vorstnhnr, Si,.iri^m-. und (. ■ 'in-u.-!''-k;.sse-kon triillfiir, Han|arrJtalt ti) xv. 1 >11 endil. Ausbildung--- j-tFeher . . . . 1200 1700 Mk. u. "\ erbt ii'itunpsdienstes Gartcn-Inf pektoi :;ihi) 4öOf) Mk., t>t“.*'-Iandmessor . 3300 1w00 Mk. b) nui li der endgiitigen An- Landmcaser iwiuu---43B0 Mk , uiiö.-mführer . 2VK) !fonieii 2700 Mk, 11. Bfti-iebsftssistenten 3oD0 Mk. dung:.^r«tze). fclfiiiarhthnf Tiprnpvt . ....... 2-üV) Mk. B e so 1 d ungsord nu 11g von 1»10. Wohnungsgeldzur^huß e••halten mit ounr Haiis-tnnd Die Beamten der Klass» I ... 500 Mk. üGÜ Mk. „ „ ^ 11 . 400 Mk. 200 Mk. 6. W oliiiuiigsgelilziiKcliuss. „ 111 . .... 300 Mk. 200 Mk. „ „ „ , IV bis VI . 240 Mk. 180 Mk. Der Garte niraapektor und der Oberland master . 500 Mk. 500 Mk. Die Laudmc^cr und SWUbaiuühKT ...... 400 Mk. 200 Mk. Die Betri^bsasmstenten und der ScMp/*hthoftierarzt 300 Mk. 300 Mk. 7. Familienzulagen usw. . Keine. Der Reutmeisler und der Bureaudirektor erhalt“n wähl .»nd der ursteu 12 Dien-Ijahre jährlich 300 Mk , später 600 Mk. Anatsr-ulagr, der Sparkasse-Rendant, der Stadt-ekretär, Strucr- kasse-Vorsteher, Sparkasse-Kontrolleur und der I. Poli/.eikommis-?ai- Amis- oder R Stellenzulagen vuu je 300 Mk., ebenso die Uberbuehkalter und Ob«*r-As-ii>ii titer> «- Maiienzulagen. Außerdem können besondere Zulagen von 100---600 Mk. bewilligt werden. Der Botenmeister bezieht 200 Mk. Stellenzulage, die Kriminal- und die Vollziehu rursbeamten erhalten je 150 Mk. Jahre szulage. Den I^ndmessern usw wird eine Gehlzulae** v n je 250 Mk. gewährt. Aufruaken ira Gehalt --- ohne Rechtsanspruch alle 3 Jahre mit im Allgemeinen anfangs höheren, später niedrigeren Beträgen. Die Gehaltszulage kann nur veven unbefrie¬ digender Dienstführung versagt werden. Dazu ist besonderer Magistrats-Kollegial¬ beschluß erforderilrb, der dem betroffenen Beamten unter Angabe der Gründe 9. Sonstiges. schriftlich mitzuteilcn ist. --- Das Stufengehalt erhalten die Beamten der Klassen 1 I und II vom 28. Jahre ab, die der Klassen IIJ bis IV vom 25. Jahre ab. 13500 Einw. Braunsberg* i. Ostpr. 1. Bestimmungen über die Annehme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Anwärter werden nicht eingestellt. Bei eintretendem Freiwerden von Stellen erfolgt die und Betriebs-Beamten. Neubesetzung auf Bewerbung oder Ausschreibung. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u Kassen-), A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte. A) für Zivilanwärter. B) für Militärahwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob mit Zu a auf dreimonatige Kündigung. oder ohne Ruhegehalts- Zu b auf dreimonatige Kündigung, gegebenen falls auf Grund Privatdienstvertrages. Berechtigung). Zu c. Mittelbeamte I. Klasse auf Lebenszeit. a) Unterbeamte. „ II. „ auf dreimonatige Kündigung. b) technischem Betriebs- Beamte. c) Mittlere Beamte. Zu a. Wahrend der Probezeit wird das volle Stellengehalt gewährt. Zu b. Rendant.............. 3000---3700 Mk. 5. Besoldung. Sekretäre............. 2000---3000 Mk. a) während d. Ausbildungs- Polizeibureauvorsteher, Polizei-Kommissar, Kassenkontrolleur . 1800---2550 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, Bureau- und Kassengehilfen ......... 1000---1500 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Polizei-Sergeanten........... 1000---1500 Mk. stellung (Normal-Besch Im übrigen finden Gehaltsfestsetzungen auf Grund besonderer Beschlüsse und Abmachungen dungssätze). statt. Besoldungsordnung von 1006. (Neuregelung in der Bearbeitung) Entsprechend den Sätzen für die Staatsbeamten: 6. YVohmiugsgelrtzuschusw. Mittelbeamte jährlich 400 Mk., Unterbeamte „ 220 Mk. 7- Familienzulagen USW. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Aufrücken im. Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- mit im allgemeinen gleichbleibenden Beträgen. 26 ~l 27 503000 Einw. Breslau. | Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b I. Technische Magistratssekretäre: Berechtigung zum einj.-freiw. Militärdienst, oder Schlußprüfung einer Kgl. Baugewerk- oder Tiefbauschule oder Landmesserprüfung 1. Bestimmungen über die und nicht über 27 Jahre alt, oder Zivil versorgungsschein und bestandene Prüfung Annahme v. Anwärtern f. als Überfeuerwerker, Wallmeister oder Mascbinen-Unteringenieur. a) Stellenv.Unterbeamten. II. Magistratsbauschreiber: 2jähriger Besuch einer Kgl- Baugewerk- oder Tiefbauschule, b) technischen oder Zivil versorgungsschein und Feldwebel bei den Pionieren oder einem Eisen¬ und Betriebs-Beamten. bahnregiment. Zivilanwärter nicht über 27, Militäranwärter nicht über 33 Jahre. c) Stellen von mittl. Be¬ Für Betriebsbeamte usw. keine Sonder-Festsetzungen. amten (Bureau-u.Kassen-). Zu c A Berechtigung zum einj.-freiw. Dienst, 3 Jahre unentgeltliche Beschäftigung. Alter A) für Zivilanwärter. nicht über 24 Jahre. B) für Militäranwärter. Zu c B Zivilversorgungsschein, 3 Monate informatorische Beschäftigung mit Vorprüfung. Zn a I. Technische Magistratssekretäre: Zivil-Anw. 9monatige, Militär-Anw. 3monatige informatorische Beschäftigung; anschließend ßmonatige Probedienstleistung. Vor 2. Ausbildungs- der Prüfung müssen die Anwärter innerhalb der gesamten Bauverwaltung, sowie Bestimmungen für in der Sozial Verwaltung und in der Stadthauptkasse mit Erfolg tätig gewesen sein. a) technische u. Betriebs- II. Magistratsbauschreiber: Anlehnung an Vorstehendes, Vorbereitungsdienst min¬ Beamte. destens 9 Monate. b) mittl. Beamte (Bureau- Zu b Ausbildung in allen Zweigen der städfe. Verwaltung nach Verfügung des Oberbürger¬ und Kassen-). meisters. Die Ausbildung der Ziv.-Sup. dauert 3 Jahre, Militär-Anw. können sich A) für Zivilanwärter. nach l'/a jähriger Beschäftigung £ur Assistenten-Prüfung, nach ^jähriger Beschältigung B) für Militäranwärter. zur Sekrotär-Prüfung melden. Zu a Zwei Prüfungen (als techn. Mag.-Sekretär oder als Bivuschreiber.) Zulassung zur Sekretär- Prüfung nach 3 jährigem Diätariat. Es werden mehrere praktische und eine theoretische Aufgaben gestellt. Bei Nichtbestehen der Prüfung entscheidet die Prüfungs-Kommission, ob die Prüfung als Bauschreiberprüfung genügt. Zulassung zu letzterer nach mindestens 3. Prüfungs-Bestimm¬ 9monatigem Vorbereitungsdienst. Im schriftlichen Teil der Prüfung sind zwei prak¬ ungen für tische Aufgaben zu lösen. u) technische u. Betriebs- Betriebs- usw. Beamte keine Prüfung. Beamte. Zu b drei Prüfungen (Rechen-, Assistenten- und Sekretär-) b) Bureau- und Kassen- 4 Mit Ablauf der Ausbildungszeit ist die Kechenprüfung abzulögen. Dann Ersuchen Beamte. um Zulassung zur Sekretärprüfung. A) für Zivilanwärter. B Rechenprüfung kann in Verbindung mit der Vorprüfung abgelegt werden. Zu¬ B) für Militäranwärter, lassung zur Assistenten-Prüfung nach 1»/*, zur Sekretärprüfung nach 2 Jahren. Zu a aul Kündigung. Steuererheber, Vollziehungsbeamte und Bauschutzleute werden nach 10 Jahren auf Lebenszeit angestellt. 4. Anstellungs-Bestim¬ Zu b die Betriebsbeamten werden auf Kündigung oder auf Dienstvertrag angestellt. Die mungen (ob auf Kündi¬ technischen Beamten --- Sekretäre und Bauschreiber --- auf Lebenszeit, die übrigen gung oder auf Lebenszeit, auf Kündigung, nach 5 Dienstjabren auf Lebenszeit. Betriebsbeamte nach 10 Jahren ob mit oder ohne Ruhe¬ auf Lebenszeit. gehalts-Berechtigung). Zu c Ziv.-Anw. nach Bestehen der Rechenprüfung, Milit.-Anw. nach der Probedienstleistung a) Unter beamte. Anstellung als Bureaudiätar. --- Militär-Anwärfc. werden nach Bestehen der Assist.- b) technische u. Betriebs- Prüfung als Assistent angestellt. Wenn Milit-Anw. Prüfungen nicht bestehen, kann Beamte. Uebernahme als Kanzlist erfolgen. Assistenten und Sekretäre werden lebenslänglich, c) Mittlere Beamte. Kanzlisten auf Kündigung angestellt. Zu a Diäten nach Festsetzung des Oberbürgermeisters. Zu b Ratskanzleidirektor, Stadthauptrendant, Vorsteher des Bureaus der Stadtverordneten-Versammlung........60C0---7500 Mk. Obertierarzt, Krankenhausoberinspektor, Direktor der Stadtbank . 5400---7400 Mk. Stadtbaumeister, Ralsingenieur, Betriebsinspektor, Oberinspektor des Marktwesens . ......... 4600---6600 Mk. Betriebs- u. Polizeibauingenieure, Stadtarchitekt . - . 3800---5900 Mk. Landmesser, I. Assistent beim chem. Untersuchungsamt . . 3000---5800 Mk. Kassierer der Stadtbank, Bauassistent, Garteninspektor usw. . . 3200---5300 Mk. Standesbeamter, Brandmeister......... 4000---5200 Mk. Rendant der Stadtbaak, Wohnungs-, Bahn-, Viehmarkt-, Schlachthof-, Rathaus-, Armenhaus-, Krankenhaus- usw. Inspektor . . 3000---500G Mk. Buchhalter der Stadlbank, Hauptbuchhalter des Gaswerks, Ober¬ buchhalter der Sparkasse, Magistratssekretäre, Bureau-, Abteilungs-, Znhlstellen-Vorsteher, Rendanten, Kasseu-Kevisoren. Leihamts- Vorsteher, Rechnungsrevisor, Ratssekrelüre, techn. Sekretäre . . 2500---5000 Mk. Baukontrolleure, Bauwaito, Straßenmeister, Maschinenmeister usw. 2600---4500 Mk. Bahn-, Güter-, Material-, Markthallen-Verwalter..... 2400---4200 Mk. Geprüfte Bureauassistenten, Betriebsverwaltungs-, Sparkasse-Buch¬ halter, Obergärtner, Zeichner, Bauschreiber, Werkmeister usw. 2300---4100 Mk. Ungeprüfte Bnreauassistenten, Inspektionsassistenien, Kassenführer, Gebühreneinnehiner, Feuerwehrfeldwebel...... 2000---3600 Mk. Kanzlisten, lebenslänglich augestellte Diätare, Bauschutzmann 1900---3100 Mk. Aufseher, Kontrollbeamter, Obermonteur, Obermaschinist . - 1700---2900 Mk. Aufseher, Gelderheber, Lagermeister, Hallenmeister, Oberfeuermann 1900---2400 Mk. Aufseher, Kassendiener, Bademeister, Rathausscluiffer . • ■ 1700---2200 Mk. 5. Besoldung. Vollziehungsbeamte.......... 1300---2200 Mk. a) während d.Ausbildungs- Aulseher, Schuldiener, Pförtner . ....... 1500---2100 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, Desinfektor, Markthal len aufseh er, Feuermänner..... 1400---2000 Mk. b) nach der endgiltigen Schuldiener, Pförtner, Haushälter, Wächter . . . 1300---1900 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ Schuldiener, Packhofwärter, Rieselmeister, Baubote 1200---1800 Mk. soldungssätze). Knabenaufseher, Feuerwächter, Nachtwäcnter ... 1100---1400 Mk. Besoldungsordnung von 1910. 6. WohnuiiKKgeldziiRcItiiKfl. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. Es erhalten je 750 Mk. Zulage: Rendant der Steuerkasse, I. Rendant der Betriebswerke, Hauptrendant der Sparkasse, Rechnunggrevisor, Stadtgeometer, je 600 Mk.: Der Oberinspektor des Marktwesens, der 11. Schlachthoftierarzt, je 500 Mk.: Die Bureauvorsteher, der dchlachthofkasse-Rendant, Leihamts Vorsteher, je 300 Mk.: Die Ratssekretäre und technischen Sekretäre (letztere 15 Jahre nach der Anstellung als Sekretär), die Kassenrevisoren, der II. Rendant der Betriebswerke, die Rendanten der Stad thauptkasse,dieAbteilungs-und Zahl stellen-Vorsteher, Bure auleiter, Registratur- 8. Stellenzulagen. Vorsteher,Maschinenmeister der Kanalisations- u. Elektxizitäts-Werke sowie des Schlacht¬ hofs, mehrere Bnuwarte, die Leiter der Zahlstellen und des Meldeamts, die Vertreter der Steuerkasse-Vorsteher und der Stadtbaumeister, die Kassenassistenten der Straßenbahn, Kassenführer der Hafen Verwaltung und die Feuerwehr-Feldwebel, je 200 Mk.: Die geprüften Zeichner, ein Inspektionsassistent, Wachtmeister und Schutzmann der Baupolizei, je 150 Mk.: Die Sparkasse-Buchhalter und Kassenführer der Krankenkassen, je 180 Mk.: 7 Oberfeuermänner, je 60 Mk.: Die Feuerw'ehr-Gefreiten. Bestimmungen betr. Reisekosten vorhanden. --- Aufrticken im Gehalt alle 3 Jahre mit im 9. Sonstiges. allgemeinen gleich bleiben den Beträgen. Rechtsanspruch auf die Aufrüekungszulagen besteht nicht Ortsstatut betr. Unfallfürsorge. --- Buroauhilfsarbeiter werden zu vorübergehenden Dienstleistungen auf Grund von Privat-Dienstverträgen angenommen. 29500 Einw. Brieg*. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v.Ullterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen und Betriebs-Beamten. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. Zu a auf dreimonatige Kündigung. 4. Anstellungs - Bestim¬ Zu b die bei der Bau- und den Betrieb- Verwaltung an beschäftigten Personen werden im mungen (ob auf Kündi¬ allgemeinen auf Grund Privatdienstvertrages ohne Beamteneigenschaft und ohne gung oder auf Lebenszeit, Rubegehaltsberechtigung angestellt. Ausnahmsweise tritt Anstellung auf Lebenszeit ob mit oder ohne Ruhe¬ mit Ruhegehaltsberechligung ein. gehalts-Berechtigung). Zu c Von den mittleren Beamten werden der Rechnungsrevisor, Stadthauptkasserendant, a) Unterbeamte. erster Hauptkassebuchhalter, die Sekretäre, der Ratsregistrator, der Polizeiinspektor, b) technischeu. Betriebs- der Polizei-Kommissar und die Polizeisergeanten auf Lebenszeit angestellt, wenn sie Beamte. 30 Jahre alt sind und 5 Jahre bei der Stadt gedient haben. Bis dahin gelten sie c) Mittlere Beamte. auf 3monatige Kündigung angestellt. --- Alle übrigen Mittelbeamten -ind auf Smonatige Kündigung angestellt. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a Kommt nicht in Betracht. Zn b I. Polizei-Inspektor. Ratssekretär, Rechnungs-Revisor, Stadthaupt¬ kasse-Rendant, Sparkasse-Rendant....... 2700---4500 Mk. 5. Besoldung. II. 1. Steuersekrelär, Polizeisekretär, Magistrats-Sekretär und a) während d. Ausbildungs- Standesbeamter, Stadlhauführer, Garteninspektor . . . 2600---3800 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, III. 2. Steuersekretär, Kontrolleure und Buchhalter der Stadthaupt- b) nach der endgiltigen und Sparkasse, Ratsregistrator, Polizeikommissar, Krankenhaus- Anstellung (Normal-Be¬ Inspektor, Stadtförster......... 2200---3400 Mk. soldungssätze). IV. Polizei-Registrator, Meldeamtsvorsteber...... 2000---3200 Mk. V. Polizei-Sergeanten, Kassendiener und Vollziehungsbeamte, Rats- dien er, Bauaufseher, Marstallinspektor ... 1500 - 2250 Mk. VI. Waldwärter ...... 1250-2000 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. Wohnungsgeldzu schuss. Keiner. 7. Familien Zulagen usw. Keine. Ratssekretär 100 -}- 200 = 300 Mk., Stadthauptkasse-Rendant 100 Mk., erster Buchhalter der 8. Stellenzulagen. Stadthauptkasse 190 Mk. --- Keine grundsätzliche Regelung. Die Zulagen werden für besondere Dienstleistungen --- Bearbeitung der Feuersozietät --- gewährt. 9. Sonstiges. Regulativ betr. Tagegelder und Reisekosten. --- Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleich¬ bleibenden Beträgen. Rechtsanspruch auf Gehaltszulagen besteht nicht. 28 54250 Einw. Bromberg\ 1. Bestimmungen über clie Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten. b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen, b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Zu a keine Sonder-Festsetzungen. gen für Zn h Eine Prüfung (Sekretär-Priifung). Zulassung zur Prüfung nach Ablauf von 3 Jahren vom a) technischeu. Betriebs- Tage des Diensteintritts an gerechnet. Die Prüfung zerfällt in eine schriftliche Fach¬ Beamte. prüfung und in eine mündliche Allgemein-Prüfung. In der Fachprüfung wird die b) Bureau- und Kassen- Darlegung eingehender Kenntnisse aus dem Bereiche derjenigen Verwaltungszweige Beamte. gefordert, in denen der Anwärter vorzugsweise beschäftigt war. --- Die einmalige A) für Zivilanwärter. Wiederholung der Prüfung ist zulässig, jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach B) für Militäranwärter. dem ersten Prüfungstermin. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob Zu ft auf Kündigung, Oherfeu ermann er auf Lebenszeit. mit oder ohne Buhege- Zu h Etatsmäßige Beamte auf Lebenszeit, im übrigen auf Kündigung oder durch Privat¬ halts-Berechtigung). dienstvertrag. a) Unterbeamte. Zu c auf Lebenszeit. b) technische u. Betriebs- Ruhegehaltsberechtigung besteht allgemein. Beamte. c) Mittlere Beamte. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu 1» Stadthauptkassenrendant», Sparkassenrendant, Bureau-Direktor, Direktor des Rechnungsamts, Vorsteher der Steuerabteilung: 4400---5800 Mk. Stadtsekretäre, Rendanten, Buchhalter 2400---5000 Mk. Assistenten .... - 1900-^3800 Mk. Kanzlisten............. 1400---3000 Mk. Stadtbauinspektor 4000---5800 Mk. Stadtbaumeister, Architekt 3500---5800 Mk. Landmesser . . 3500---5000 Mk. Stadtbauführer usw. 2500---5000 Mk. Bra hdinspektor neben freier Wohnung usw. 2800---5000 Mk. Oberfeuerwehrmänner 1400---2100 Mk. Feuerwehrmänner 1200---1500 Mk. Scliia rhthauehalleninspektor, Viehliofinspektor, Markthallen- 1800---2800 Mk. inspektor ............. 1400---2100 Mk. Maschinenmeister, Laternen-Revisor, Koks-Arbeiter-Kontrolleur 2400---4750 Mk. Polizei-Inspektor . 4000---5800 Mk. Polizei-Kommissare 1800---2800 Mk. 5. Besoldung. Polizei-Wachtmeister 2000---3200 Mk. Polizei-Sergeanten 1900---3000 Mk. a) während d. Ausbildungs- Botenmeister...... ..... 1400---2400 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, Gelderheber u. Vollziehungsbeamte ....... 1200---2000 Mk. b) nach derendgiltigenAn- Boten, Kastellane, Wärter, Pförtner, Schuldiener, Straßenreini- 900---1000 Mk. stellung (Normal-Besol¬ gungs-Aufseher pp. - - • dungssätze). Nachtwächter Besoldungsordnung von 1909. 6. WohnungsgelrtzuNfluiKK. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. Der Kriminal-Kommissar erhält 300 Mk. ruhegelialtsherechtigte Dienstzulage, die Kriminal- 8. Stellenzulagen. Polizeisergeanten je 100 Mk. Dienstaufwandseiitschädigung (nicht ruhegehalts- berechtigt), der Turnliallenwärter 200 Mk., der das Brausebad bedienende Schul¬ diener und der Bote der Stadtverordneten-Versammlung je 100 Mk. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre. Im Falle der Versagung der Zulage sind dem Beamten auf Antrag die Gründe der Versagung mitzuteilen. 9. Sonstiges. Feststellung der Versagung erfolgt durch den Magistrat endgültig. Ortsstatut hetr. die Gewährung eines Ruhegehalts an versichernngspflichtige Beamte. Regulativ betr. Tagegelder, Reise- und Umzugskosten. --- Die Mittwoch-Nach¬ mittage sind dienstfrei. 29 15500 Einw. Bunzlau. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v.Unterbeamten. Keine Sonder-Festsetzungen. Der Magistrat kann aber Personen, die sich b) „ „ technischen für das Bureau-, Kanzlei-, Kalkulatur- und Kassenfach ausbilden wollen, und Betriebs-Beamten. annehmen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte. A) für Zivilanwärter. B) für Müitäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a auf Kündigung. ungen (ob auf Kündigung Zu b auf Kündigung oder durch Dienstvortrag. oder auf Lebenszeit, ob Zu C Assistenten auf Kündigung, die übrigen Mittelbeamten auf Lebenszeit, mit oder ohne Ruhege- sofern sie 28 Jahre alt sind und sich seit 2 Jahren bei der Stadt balts-Bereclitigung). befinden, a) Unterbeamte. Polizei-Wachtmeister und Polizei-Sergeanten werden nach äjähriger b) technische u. Betriebs- zufriedenstellender Dienstzeit auf Lebenszeit angestellt. Betriebs- Beamte. Inspektor, Werkführer, Maschinenmeister, Zeichner, Bademeister, c) Mittlere Beamte Stadtgärtner, Aufseher, Schuldiener, Armenhausvater sind Nichtbeamte. Ruhegehaltsberechtigung besteht allgemein. Zu « keine Sonder-Festsetzungen. Zu li Kasse iirendaiiteu.......... 2800 4300 Mk. StadtsekretHre, Steucrsekretiir. Kalkulatur, Bauamtesekretiir 2400---3900 Mk. Polizei-Inspektor..... ..... 2400---3800 Mk. Polizeisekretär, Registrator, Steuereinnehmer, Polizeikommissar 21C0---3500 Mk. Gcgenbuchf (ihrer, S park assenbuchh alter, Meldeamtsvorsteber 1800---3000 Mk. Technischer Assistent im Stndthauamt..... 1800---3000 Mk. Assistenten 1500---2500 Mk. Förster . . 1800---3000 Mk. Forstsekretäre 1500---2400 Mk. 5. Besoldung. Kanzlisten 1000---1500 Mk. a) während d. Ausbildungs- Vollziehungsbeumter..... 1600---2200 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, Polizeisergennten und Magistratsboten 1500---2100 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Nuchtscliutzleute..... 1400---2000 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Ratsliauskastellan 1200---1800 Mk. dungssätze). Nachtwächter 000 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. Wohnungsgeldzuschuss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Besonderes Reglement über Tagegelder und Reisekosten. Anfrtlcken im Gehalt alle 3 Jahre mit entweder gleichbleibenden, oder anfangs höheren, 9. Sonstiges. später niedrigeren Beträgen. Das Höchstgehalt wird in den einzelnen Besoldungs- kla^sen allgemein nach 21 Dienstjahren erreicht. Das regelmäßige Aufsteigen im Gehalt kann nur durch übereinstimmenden Beschluß beider städtischer Behörden bei erheblichen Pflichtverletzungen versagt werden. 30 23500 Einw. Burg* a. Ihle. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten. Keine Sonder-Festsetzungen. Bestimmt ist nur, daß der Magistrat Personen, b) „ „ technischen die sich für den Gemeindeverwaltungsdienst, für den Bureau- oder und Betriebs-Beamten. Kassendienst, oder im Schreibfach ausbilden oder weiter vorbereiten c) Stellen von mittl. Be¬ wollen, zur Beschäftigung annehmen kann. amten (Bureau-u.Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildnngs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. Zu a auf drei- oder (imonatige Kündigung. Der Polizei-Wachtmeister, die Polizei-Sergeanten und die Feldschutzbeamten werden nach 8jähriger 4. Anstellungs-Bestimm¬ Dienstzeit lebenslänglich angestellt. ungen (ob auf Kündigung Zu b auf Kündigung oder durch Privatdienstvertrag. oder auf Lebenszeit, ob Zu C die Assistenten und Kanzlisten auf Kündigung, die übrigen mittleren mit oder ohne Ruhege¬ Beamten auf Lebenszeit, sofern sie das 50. Lebensjahr vollendet haben halts-Berechtigung). und sich 5 Jahre im Dienst der Stadt befinden. --- Der Magistrat a) Unterbeamte. kann auch Kanzlisten ohne Beamteneigenschaft annehmen. --- b) technischeu. Betriebs- Beim Loslösen einer städtischen Kasse von der allgemeinen Ver¬ Beamte. waltung und Zuteilung zu einer selbständigen Betriebsverwaltung c) Mittlere Beamte. werden die betreffenden Beamten auf Kündigung angestellt. Durch besonderen Gemeindebeschluß können auch technische und Betriebsbeamte auf Lebenszeit angestellt werden. Die Beamten sind ruhegehaltsberechtigt. Zu & in der Regel kein Entgelt. Gegebenenfalls Bewilligung einer Vergütung durch Gemeindcbe Schluß. Zu h Klasse I. Stadthauptkassenrendant, Stadtaekretär .... 2200---2950 Mk. „ II. Sparkassenrendant, Steuerkassenrendant, Polizeikom¬ missar, Kalkulator......... 1900---2650 Mk. „ III. Steuersekretar, Kassen-Kontrolleure . . . . . 1600---2350 Mk. „ IV. Magistratssekretär, Registrator, Kanzleivorsteher, Po- lizeiwachtmeister......... 1300---2050 Mk. „ V. Assistenten, Meldeamtsvorsteher, Polizeisergeanten . 1100---1725 Mk. 5. Besoldung. „ VI. Kanzlisten, Boten, Gelderheber...... 1000---1375 Mk. a) während d. Ausbildu ngs- „ VII. Vollziehungsbeamte, Nachtwachbeamte .... 820---1195 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, Die Vollziehungsbeamten erhalten außerdem die Hälfte der gesetzlichen Voll¬ b) nach der endgiltigen An¬ streckungsgebühren (pensionsfähig 400 Mk.). --- stellung (Normal-Besol¬ Die Gehälter der Beamten der Betriebsverwaltungen, des Bauamtes und der dungssätze). Forstverwaltung werden jedesmal besonders festgesetzt. Besoldungsordnung von 1908. 6. IVohnungsgeldzuscImss. 10 % des jeweiligen Gehalts. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Standesbeamter 150 Mk. Aufrücken im Gehalt alle drei Jahre ohne Rechtsanspruch mit gleichbleibenden Be¬ 9. Sonstiges. trägen. --- Besondere Festsetzungen wegen Gewährung von Reisekosten und Tage¬ geldern. 31 32 160000 Einw. Cassel. Zu a keim Somit-r-F< tzungen. Zu 1) Betriehsbeaiiite: keine Festsetzungen. Technische Beamt* : SciiuUhrifiei und unbescholten, nicht Uber 30 Jam« alt, 1. Bostimmungen über die Reifezeugnis einer staatlichen usw. technischen Fachschule. befand« ue Land- Annahme v. Anwärtern im«f.M«riu,üfmig. Mitit.-uanujirtar müssen au* öinnr tcvhnWiicu Trupp« lierAor- für gvgangen sein un••>■ Beste' ii i im- Vorpi ifnng oder eii i di emionatiei ii informatoiini li^n Beschäftigung h/lvgig gviiircht werden. Zu a Bei i ii IihIo üinte Keim ,*vii'iler-F«,r.isct'/iuigcii. Ti !.i. i.-i'he Bi int : Zw* ijahrig« Bes« li.ittij uiig in hon Verwaltung Zu 1»A Vorl.....mgsdieiist 3 Jahre, iinifiaMeud alli Z’ eh Bureau- und Kn - n ' si. .Ii B I.kfl iguirg in *b iz« Inen Vi-n ltu igs ' ii 3 * Moi.iiI 1 T i 1, Vi Mg 1 S|. nogr.ij..... Vn.- AM -i AubIiiI- .ngi • i 1;a!•<•!. ili« Bur* i u• i"- ■ *ii-i i. ' i F ...... ■ '■ ''int e i • ■■ B ■ 1 i 2 Ausbildungs- u'i. r 1 fi■ 11 i 11 u 1 Fil 1 .. 111 • 11 Iisv *• i*K Anwärters .*ii.v n i **T«'l,«‘l, Bestimmung. n für Zu (iB Ail1'11 **ii■ --• xr ii11in1 1 .J Z i • Ami ......... "f pi-oJ“ . da- a) technischen. Betriebs- i \\ . r, i dusli,i 1 n,|a tvl Di An« . i • Milif härter w • i n ‘ t 11 .mit II . • 1 Ir II Zw 1 1 tj- II ||.-1 - • ■ 'i1 • 1 \\ al t l'itlg In - -1 1 lii 11 igt Bl 1 IltO tl 1 er 1 .gl li UnW. b) mittl. B< mii fBur. nu¬ st ie bei Zi\ «lilpw Jli*t»*ril ll. ba-iscifi). V •' - • i. : '' ' »>. Mir . 11 i, Vd\:..... . i , • | | • rri, , i- 1 i| cm • A) fut Zi-, il ui wärt er .II"' 1 1. fl.. 1. •1 • r 11 1 i 1' 1 * j • Zwei l>C| 1 -t Iliul. 1, '.«*.. C 8 Uli* nU"lds--- B) für Milü ;imnn. irti r. .i { ii 11 . i,. i, i i k i - i' Jn auf (! :. i - ..........1 Bel.. i ■ ntg&l «1er l.ii ' i'' »‘Hilf: - iiii-l 1 i u in .in Zi\ H«»ip , . iiii-jiil' cm vnllii.il . i . J 1 '■•' tiMt.i;iIit« . *• di.- Mil.'ni \\ .irl ■ • i ..... /• iitpnn 1 i • - 1 ...... , i ......A ' ■ i. :»iiiii*ii Zi ■ .Irl* : en in «. I.lli ...... ; 1 I 1 1 ■ I.'ib 1 11 1 ' ' 1 i'-l.l .1, \ii«'I Id -011(1 |i, |, Ing n Bll.' in liilii ii n id Kail/b' Vs isl* nt« n 1 im '' T 1 ..1 in* in l ntei l u llt lim eii M..t Mi'nlHbeseMi'l’. **.*sniM«'i w erden. Zu a B K T« . B< ii ' 's.« 1 _'.jn nie*" Ib ig iiij Znbi^ung ,-,.r Pr**fuiig rf"in li • lini«ehen A -.i .. • *«■ • l • u 1 ■ - i n . n 'l; *r Vmluiuj In ii. i. Znle-- mg .-ir l» il'u.g /in i rl i«i'i-i'l . i. s. ki* ' i i'üliosM ie» M .Inbr,* 3. Prüfungs-Bestimmun¬ ...... •* >i' .i d, r S *-■-">» .1 • 111 .!'•*•: 1 ..................* 1 |. • 1* • ig- r B« - Im ! 1 Uji.njj gen für ; Ml i * i'Imiim h 1 Dii »-«t 11 * ■ ■ si.nli Vll‘-‘!,ii i i *...... mit ‘ '<< in jmi igllli g «b- “Ingi i)technischen. Betriebs- r i nits» ge- f:itt"f Bcan'te. Zu ü v i 1 1« «A, -i b) Bureau- und Kassen- Z i \ i l • Z*d - i As>i-i *• |eniir(ifuitg i»«e . AM n 1 1 \ <• 1 i B< nute tuilg."' • i« M - M ' hl ItilWrlrtei l'l'ltll MltUlS lliiHi l.itU lg V Be-ibbl 1 ign i*g A) für Zivil,uiw Irtei Z|IM s 1 1 1 • 1 4 m 1 1 1 ' be.**tcill» .1 • • • ÜCM ei r B) für Milit.ii.uns irtei ' - - •"'.u, 1 II 1 M li i: ,< rnn v\ a rl«** i. geg* b* 1 l.s r IC eilt Mehr« - Zi' il im (tatet*, imii'i H * 11 • ' I Mb lim« rl«*i <1........... • Inli i e.u diM AsKivtcr«- lii'lil nhli 1. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a Ivi ungen (i ’• .uf l\iiiuiigupg Zu Ii 1 dl« < Il ■ 1 1' n d l 1 :' 1 •• mii i ..nt Grund Pr.' nt-Di* ’ oder-uif Leb- n-./rit.iibinit Zu *• 1 • • i-r - i . , V Mi* -.r mifr • I• r l’i 1 ■■ . . it u li" od. lu.line Hulu irelii. Its-Bc «li Inten i i.miii null" V'U'belniH .1 mniltit igm kundigilng \\ r Ul* Assist* *.« "it- 1. . !■*: _• M ne I prll 1 ij m> iir iie.sin ■' n 1 ul. e' 1 gegeben' lalls in die Ki irm» * • r Bui --- ge iÜi«*n a) UnterbiMiim . iihergpfiihH l'O'-t Kiiimi'iiig)' Kf01.1 Besteh**«! der N Ul ge-' in u'" U(*n Prüfll Ugf*1! c) Mittlere Beamte. iiMjiiingig. Kiituliii tii' Benin!•* sind » nlmi;idi»illsi"‘rf,rhtigt Zu a Zi\ ilsiipi nimm in.eil V I • öjHiirjgc i] \ orb« i • itmigs*li«-»»pfoS 1,m zur Au¬ sl »»lltiNi? als Aswi.siepi 1^00--- j4»00 Mk. MHiliininwärtei als Anwärter fth Mit*elbeamt“nKtellei. wiiln-eiid der Prohez«*it IcjOO Mk . als DIKtnr 1UD0- iouu Mk. Als Auuiim r für Binvuugchillcuftfellcn v.iib- re 11 d der Pro In Keit IkoO Mk., sodaim . 15lÖ 1H00 Mk Zu 1» sämtlich* Scki.-iare. lieiidatilin■. di*v Ilerlinimjfs'Cvifor, der Regi- s*rutor. du S4inn*vins|iel'.tnri „. me Komrolleure der größten*u Kuwa«ii. tlt*i fiorie|»issi'l»|‘eiliei* «l«»*» f J«■»».« erl>eger*«'hts, «lie Buch !:jvlt«-r dei Gi*h-. \V«i - *r und i mkt t n itiitsw rrke. die Inspektoren der Vcrscrginigsj«iimw «irter müssen aus rtincr technischen Trupp** hev\ >r- für gt'ifjttigpn nein und den Zivilxersortrnutrt-■ l|Mn iw sitzen. Ausnahmen \on * or- a) SteUenv .Unterbi amten stellenden BeH ingu,»g'Mi nur mit Genehmigung des Magistrat*- b) „ technischen Zu cA B- .....bi gung zum Ktnjiiii» ig-fvr.w il Ligen M ilitä***1 < ust. nicht unter 17 Jahre und und Betriebs-Beamten. nicht til r 25 Jahn* ah. Nachweis mindcu uns • bjfd.riger -iMiil* -geniiiÜi r Untcr- c) Stellen von mittl. Be¬ 1 in' hüftiguug ' - hängig g“i.»lieht •senfni» Zu Ä B - i •- • /11111 : lv im .'xiiM b-r-F« «;*-••'....... n. T« "1 t- III.'" : 7a" 1 L Bec bi Tilgung in • . r sr-.iil* n \iv»vnltung Zu li A V • 1 ing - ln*ns1 ’’ J i i i , ii infu*H*'nd «d !•* Zw i*»" !i•- ■»’ üilti>. hen Buren ii- und K - i i ..-t . Daum Tn ilu-i • mn • 1'■ i St'-noc *< j*1 -' Vot Abb.ul der Aimbil- dlll.gs/"*' b««b|»n die B*"...... 1 b»-r dem IVlv.n"lbl*• I n»"iMti ebi. ■ Bffii'Ht i\ Ausbildungs- til- M iiA und Filii ijkiil • n um- ib s An« Hi * ei *i ""»« ■" heu. Bestimmung. n für Zn 1) B Ausbildung .......Ii - m 1 .1 «bi Znnii"! ln 1 1 Mom " «ul Prob* d. a) technische u Betriebs- r,.i*■ l> \\ eitetaiisb 1 - *>i ■ Am b 1 Milit i • . • ■ i •. i ■> *t * 1 tu mu b • Beuuit. . iil /ilim 7. ig"m 'l.i -i -In i ' 11 iig 1 . - 1 ■11 ■_ t ......... > 1* 1 nt r • b) mittl. Bi ..... (Bim ui- 1 ■ ZiwilM.M .it l'-t" ii. K i-sr'l Ni-iiei '1 iiius und lui 'li* N•**« 11« iin,-“i ViiwIm■ i K ns| !•.,|i•;-«• J ■ i-ieiu U .ii- • ■ •• A) I«. Zivi! iinviir+cf Je! li 111 r« ......H •' ne*" "• I i.'ll I' - " 'i D"p| *lHf i • i. • 1. n <»»1 1. ■» U1. i< a 1 ' ', ls --- 13) für Milü UHiiu irter M 1 1 In rl 1 " M" ! i ’ - - 11' It i1 r» * 1 •1 l.l -n'lk ,"iif 4".-,i I y..*«|i»|| ♦. , .1 B"k: lllllglib. d( . ..... ' j 1. ii b •• i«i. i iL - IIP«! 1 • -i' >i, , Zum H- - i dr l ' ! I.'blrt sind »li \m\ /i rl " r v e r p l i l» ll 11 I . HU»! X\\iu hi 7. i . ilui»... > n ■. n.i ml* om t •ilb'ii.l"ii .• 2. Diensi jelire Milnni .iinnrt* * n* Z"i'p* • >: 1 • l|Ar Kiiiliiimtiiiju i1 • \ -1 f b» •' • l' i • i \* ..u kfmimii Zi % Ib»* Itm >. \ ..... 1 1 .............. i ' Ml I' l -1 e I l'i* ' i' / lU'i'l.iSsen » • l ' i V lll II 1 •i'Kni ,il. 1 < I i i Bin t c* Ii ili i ...... Kmir.b i \ui i m I i. ii 1'! 1 ".i n " - 1 * ■ - ri« it In* h Al'igi"' < ,i!*!n-m blnl1. ^ -inrim u.-nbii Zu a fti'lt" *isi U'I.II 1 : K"II - Ulli t l "rU-. 4/lM*e.' - 1..’" II. JH mimIi V" !' 'Jii'biigi'i ISu.i'lul 1 Ulf ZukiKfiHt't; Kur Penlruig " til tnrjn....... '--- li -',i' 1 gp,,4 ...... u* ulfiil mm •lies« r Prüf umg he!" Zulu - - *«i g /mi 1 * r i • l iiiig .11 T»' ........... N.kreti" i'tilies -lal.ic 3. Prüfungs-Bestimmun¬ lifieli Ib mie1;. n dei' \ - | ui L.m IIi 4.|lih* !g»n* Be^i'bid Igilug gen für mi m ( |u*ii De iiste di i Sind Au.-m ihiuimi ink 0* ii ■liinif 1 M ') technische u. Betriebs- sii'tlt- g*‘g!l»tl 1*1. Be 1111+ ^i. Zu Ii j"M"i 1 i ........ ui . i ui. I s. k > ■ r • i i b) Bureau- und Kassen- Z i \ 11 i • • " * " i . ’/ubi- iin, ■ Mi- Ab-i-" " i • iifung ii " i. Ablar1 '•'*•" 1 B....... tunk-'li""- - M i i M i .i i. v« fi ri e r Tr lib' ii- u.irb lji.b , B « ■ 11• _ V) ftii Zi\ il n\v 11 ■ i Ztl«' w* U n 1 iH | il " 1 1111 ü i l ib u .!«' \ll'* i f • J* fi i Ile - ti ■ S ^ 1 * •. " . ui. 1. Bi M • b B) für Militär...i irter. \s.-i-h ■•*»!• - *iI .ml, • 'i*j• Ins*»'1 m Iii r i s on den Milit.*»-*“ ;»•*••* ’< gi u1 1 • "1 11- , 111 /. U b • j • ■ l li 11 i \ 1 ' • 11 _ 1 ml bet In ir 11 ll J* 5111 * • • • *1 ill . ...... "d.*i N • i i.d. i imiii i _• Küinligini" Wei «le \....... ieclil igunel |*l i' li li j 1* •' ‘'' l .MH-.p . ul,-, i b .11 1 , i * 1 1 ,i ■ .......Hs in di» kl«lRs*‘ (•*"■ B n ■ .i jjeb il 1 i',j ;•) Unter! ■ uni. !*1 Do t • " 11ige kfindilfiuig; tnien 10 Jalin- - i| ■ 1 nsJUligli« 11 • b) technische u Betriebs- V . Il'u.ij . U K ^4- nt Die All«*eUi.jijr .'Iß iUut1b'lie Bi*aiH>" **iud rttlu u"lui|tsln-reelitigt Zu a Zi\'iJ | ...... i \l' i i - 3iiibiiM.Mi Vorher» ilftngs'lii'imti's bis zti-An- S»**I1'‘1IU nU \ssisl i id !2t)0 lotn) Mk. *ili!itJinmwHi*ter j.Is Vuwiiner für Mittolhen1-ii?,#'?is;''H4kii »iiln- ml der Probezeit 1300 Mk.. als Di;itur lUuo Iö00 '*k AI« An\vilrt<»r für Binei»ugeliilf»*i'«i»*llen u.ili- "■11*1 *b»r prnl.ezeir 1330 Ml: s04l::ini 13 U 1UX) Mk Zu li «iiniilicip S"Uri ii"**, R"nri:uit< n. dt*r Rochutingsrex isor, de/Reg’ strator. . breitier des (l"«\e'-begeri.,l, ts, die Hu«-li lialtt i* der Gas \\ * - i mui Ki' i i l ixiud-iver k" die Inspektoren der Y er«»or£imgHunslah mul d.s JR. iniguugswes-ns . 2700 5000 Mk siiintliche Stiulf»e>sisi.■ 111i n, Ka»-h>t*rer n. Kontrolleur d*r Schlnclit holkassc, Kanzlei« uisteln r. Tecuiii«eue und Bau-AstflHU*nti‘iu Hilf« liiiiilnii Hhci: Strsiilennx'Uter, OUtisHit«*r. Feldwebel und Vizefeld- webel tbir Fmii+rwehr .... 2200- 3800 Mk. 5. Besoldung. Obern'ifspdier und Oi-i«Ierlu*bi*r usw.. Oberfcu"i*w*dir a) während d. Ausbildung*- teilte . . ..... 1600-2400 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, St«idt- und BuieMudimii r, Sehuldinner, Magaüiniiufsclu’V usw. 1400 2000 Mk. b) nachd. rendgiltigen An¬ Werkmeister, Biuiwiu-te. Maseliineiini.-isler 2000 3400 Mk. stellung (Nornml-Besol- Kunzh iassisteilten mul Burogugebilten 1600 2600 Mk. dung“s;itz“). F»*uerw4*hrl Ute 1200- 1850 Mk. Besoldungsonlnung von 1000. 6. WohnungsgeldzuKchusN. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. Reclimings-Ihrektor, Vovstelier des Steuer! m re ans je 500 Mk., KaBieiirenda-iiten, In¬ 8. Stellenzulagen. spektor «los iuduekti'n Steuerwesens, 1 Obersekretär. StraßeiireiiiigungsiuspeUtor je 300 Mk. Beetimiuinigen wegen Gewährung der Stellenzulagen sind nieht erlassen. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gelialt alle 3 Jahre ohile Rechtsanspruch iuit anfangs höheren, spät- r niederen Beträgen. 22400 Einw. Celle. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ , technischen Keine Sonder-lVstsetzungen. und Betriebs-Beamten. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u.Kassen-), A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungvn für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Bonder-Festst -tzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärtcr. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Dii Anstellung erfolgt im allgemeinen auf Lebenszeit mit Ruhegehalts¬ oder auf Lebenszeit, ob mit berechtigung. oder ohne Ruhegehalts-Be¬ Die lebenslängliche Anstellung kann von der Vollendung des 30. Lebens¬ rechtigung). jahres und von der Zurücklcgung einer mindestens 3jährigen Dienst¬ a) Unterbeamte. zeit bei der Stadt abhängig gemacht werden. In diesen Fällen greift b) technische u. Betriebs- bis zur Anstellung auf Lebenszeit (imonatliche Kündigung Platz. Beamte c) Mittlere Beamte Zu a kein»1 F-stsel zungen. Zu 1» Stadt Sekretär. Stadtkänim i r 2400---4200 Mk. Studtrecisor ... 2400---3S00 Mk. MagistratsaekretÜr, Rendant der Armen Verwaltung'. 1S00---3000 Mk. Buchhalter, I. Bur“aua*--“istent. Wiesen meist er 1500---2500 Mk. Registrator . ... 1200---2200 Mk. Kassierer, Vollxieliungsheamter, Assistenten 1200---2000 Alk. Mugistratsdiener. Stadtgärtnor 1000---1650 Mk. Stadtbauami s- Assistent 2400---4000 Alk. 5. Besoldung. Stadt häuf ithrcr..... 2000---3000 Alk. a) während d. Ausbildungs- Sparkassenrendant neben ein Fünftel Tantieme 1500---2500 Alk. u. Vorbereitungsdienstes, Polizei-Kommissar 2400 3600 Alk. b) nach der emlgiltigen An¬ Sekretär . 1600---2800 Mk. stellung (Norrnal-Besol- Wachtmeister 1500---2200 Alk. dungssät/.e). Sergeanten 1200-1800 Mk. Besoldungsordnung von 190«. Bis 2000 Mk. Gehalt = 150 Mk. 6. WolinuogsgeldseuNChuss. Von 2000---8000 Mk. Gelialt = 200 Mk .. 8000---4000 .. _ = 250 -. 1000---5000 .. = 800 ,. 7. Familienzulagen usw. Kein» 8. Stellenzulagen. Bcsondoi «* Stellenzulagen werden nicht gewährt, dagegen werden di»* einzelnen Beamten zugehilligten Naturalbezüge in bestimmter Höhe ruliegehaltsfähig ungerechnet. Auf rücken im Gehalt alle 3 Jalire ohne Rechtsanspruch mit im allgemeinen gleich !>lei- 9. Sonstiges. benden Beträgen. --- Regulativ für die Aus- Ordnung betreffend Reisekosten und Tagegelder, sowie stattnng städtischer Beamten mit Fahrrädern vorhanden. 33 274000 Einw. Charlott enburg\ 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern Zu a uuil li keine Soii(h>r-Fcst»i*tzuiig<*ii. für Zu cA Berechtigung zum Einjährig-freiwilligen Dienet. Eintrittsalter nicht über 24 Jahre. a) Stellen v.Unterbeamten. Nachweis 4jährigen standesgemäßen Unterhalts aus eigenen usw. Mitteln. Di© b) „ „ technischen Supcrmunerare haben sieh einem Vorbereitungsdienst und im Anschluß daran und Betriebs-Beamten. einem Ausbildungsdienst als Diätar zu unterziehen. c) Stellen von mittl. Be¬ Zu cB Zivilversorgung;•«■ nein. Befriedigende Ablegung ciuer Vorprüfung. Dann Auf¬ amten! Bureau- u.lvassen-). nahme in die Bewerberliste und Einberufung in frei werdende Stellen. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. Zu a Keine Sonder-Festsetzungen. Zu 1»A Mindestens 3jähriger Vorbereitungsdienst. Xaeli höchstens 4 Jahren muß dieser beendet sein, sonst Entlassung. Während des Vorbereitungsdienstes erfolgt Unter¬ 2. Ausbildungs- weisung in allen GcsehäftsnbteUungen der Stadtverwaltung, auch im Registrntur- Bestimmungen für uml Kauz leid ienst. Am Ende des Dienstes in jeder Beschüftigungsstpile ist eine a) technischen. Betriebs- Prohenrhoit zu liefern, die mit dem Urteil des unterweisendeu Beamten zu (len Beamte. Dienstabteil geht. Nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes er¬ b) mittl. Beamte (Bureau- folgt Ernennung zum Diiitar. Als solcher wird der Anwärter mindestens 4 Jahre u. Kassen-). weiter ausgebildet und zwar bei mindestens 4 Verwaltungsstellen (eine im Kassen¬ A) für Zivilanwärter. dienst. drei im Bureaudienst). B) fiir Militäranwärter. Zu b B 7 Monate Probeclieust. Dann Anstellung als Assistent oder Entlassung. Nach der Anstellung als Assistent Beschäftigung in 3 Verwaltungsstellen, davon eine im Kassendienst. Jede der Dienstleistungen bei den einzelnen Verwaltungsstellen muß mit Erfolg zurückgelegt sein. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Zu a Keine Sonder-Festsetzungen. gen für Zu b Abgesehen von der von (len Militär-Anwärtern abzulcgenden Vorprüfung besteht ;:) technische u. Betriebs- nur eine Prüfung (SekretiirprUfung). Zn dieser werden nur solche Assistenten Beamte. zugelassen, die wenigstens 2 und längstens 3 Jahre als solche angestellt sind, die b) Bureau- und Kassen- vorgeschriebene Ausbildung duvcligcmacht und Zufriedenstellendes geleistet Beamte. haben. Einmalige Wiederholung der Prüfung nach längstens 9 Monaten ist ge¬ A) für Zivilanwärter. stattet. --- Die für die Prüfung in Betracht kommenden Gesetze usw. werden B) für Militäranwärter. den Prüflingen durch Vorträge von oberen Beamten erläutert. Zu a und c Die Bureau- und Unterheamten werden auf Lebenszeit angestellt, wenn der Anzustellende wenigstens 27 Jahre alt ist, das 37’. Lebensjahr aber noch nicht 4. Anstellungs-Bestimm¬ Überschritten hat und außerdem wenigstens 3 Jahre im Dienste der Stadt ge¬ ungen (oh auf Kündigung stand cn hat. Militär-Anwärter werden nach der Probedienstleistung als Assistenten oder auf Lebenszeit, ob angestellt, Zivil-Anwärter nach der Ausbildung als Diiitare, und nach Maßgabe mit oder ohne Ruhege¬ ihre.; Dienstnlters und Ableistung der Militärpflicht zu Assistenten ernannt. halts-Berechtigung). Ernennung zum Diätar und Assistenten erfolgt ohne Prüfung. a) Unterbeamte. Zu b Hinsichtlich (1er technischen Beamten gilt das vorstehend Gesagte, die Betriebß- b) technische u. Betriebs- beamten werden auf Kündigung oder auf Grund besonderen Dien6tvertrage nn- Beamte. gestellt. Als Betriebsverwaltungen gelten: die Kranken- und Sieclienaustalten, c) Mittlere Beamte. Kanalisation. Strsfßeureinigung, Desinfektion, Fleischschau, Badewesen, Arbeits¬ nachweis, Eichamt, ^ Feuerwehr, Bibliotheken, Park- und Gartenanlagen, Lager¬ plätze, Ladestraßen und Wagen, Gaswerke, Elektrizitätswerke. --- Zu a Während des Vorbereitungsdienstes erhalten die Zivilanwärter keine Gebührnisse, als Diätar beziehen sie 1j00--- 2000 Mk. jährlich. Die Militäranwärter erhalten während des Prohedienstes das volle Stellengehalt. Zu b Bureaudirektor 700»)- ö20O Mk., Hauptrendant, Krankenhaus-Ober¬ inspektor .......... . 6400---7900 Mk. Oberrevisor, Oberstadtsekretiire, Spnrkasseii-Rendant 5400---6900 Mk. Sonstige Beamte in hütender Stellung 4300---6100 Mk. Stadtsekretäre 3200--- 5'SOo Mk., Sekretäre...... 2700 ---4700 Mk. Assistenten 2600---4400 Mk., geprüfte Diätave 27G0Mk., ungeprtlfte 1500---2300 Mk. Diätare als Assistentenanwärter........ 1*200 2000 Mk. Registratur-Assistenten, Kalkulatur-Assistenten, Bureaugehilfeu, Kasseiigehilfen, Vollzieher. Gelderheher, Eichmeister, Koksver¬ käufer, Hauswart des Rathauses .... 2200---3500 Mk. Boten und Pförtner . 2-00---2800 Mk. Schuldiener .... 1850---2250 Mk. Feuorwelir-Fcldwehe! . 2700---3900 Mk. Vizefeldwebel . 2200---3500 Mk. 5. Besoldung. Oherfeuerwehrmäimer....... 2000---2800 Mk. a) während d. Ausbildungs- Stadtbausekretäre 5400--- 61)00 Mk., Obcrlnndmesser 4900---0y00 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, Bausekretäre. Landmesser . ....... 4200---6000 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Techniker der Bauverwaltung 3000---4850 Mk. stellung (Normal-Besol- Verinessungsassistenten, Zeichner . . 2600---4400 Mk. dungssätze). Bauaufseher, Drucker...... 2200---3500 Mk. Besoldungsordnung von 1909: 6. WolinnngRgeldzQKcliaMN. Keiner. Familienzulagen werden --- ohne Rechtsanspruch und Ruhegehaltsfähigkeit --- bis zu einem steuerlichen Einkommen von 7500 Mk. gewährt: 7. Familienzulagen usw. a) Beamten: bei 4 Kindern jährlich 150 Mk. „5 „ 300 Mk. „ 6 „ 450 Mk. „ mehr „ „ 600 Mk. Sekretär der Kunstgewerbeschule 200 Mk.. erster Stadthauptknssen-Kassierer 400 Mk„ zweiter Stadthauptkasse ii-Kassierer, Kassierer der Sparkasse, des Einziehungs¬ 8. Stellenznlagen. amts 300 Mk., Kassierer der Steuerzahlstellen, Sparkasse-Zweigstelle-Kassierer, Botenmeister 150 Mk , Vollzieher 200 Mk., Gelderheher usw. 150 Mk, Kassenge- hilfen 100 Mk. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre ohne Rechtsanspruch mit gleichbleibenden Beträgen. Auch für die durch Privatdienstvertrug angenommenen Personen besteht ein Normalbesoldung9plan. Die den nicht ständig beschäftigten Personen zustehen¬ 9. Sonstiges. den Tagegelder sind besondere festgesetzt. Bei Versagung der Familienzulage ist der Stadtverordneten-Versammlung Mitteilung zu machen. --- Bestimmungen über Gewährung von Reisekosteiieiitscliädigungeu. Desgleichen von Umzugs¬ kosten. --- Ortsstatut betreffend Unfallfürsorge für die Beamten. 34 472000 Einw. Cöln. 1. Bestimmungen über die* Zn a um! I» keine sonder-Festsetzungen. Annehme v. Anwärtern Zu a A Supernumerare: Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst Eint ritt snlter f ii r ilieht «nter 17 und nicht über 24 Jahre. Drei Jahr*- Unterhaltung auf eigene a) Stellen v. Unterbeamten Kosten. b) „ „ technischen Beamten-Anwärter: Oute Schulzeugnis^, Amiahmenlter wie hei den Sup« rnumeraren. und Betriebs-Beamten. Sonstige Zivil an wiirter: Die bereits hei anderen Behörden tätig gewesenen Per¬ c) Stellen von mittl. Be¬ sonen nach Bedingungen ton Fall zu Fall. amten (Hureaii-ii Kassen-), Zn c B Zivilversorguiigssclioin. Smonatige informatorische Beschäftigung. Dann Cmo- A) für Zivilanwärter. uutige Probe d in i Istleistung. B) für Militäranwärtcr. Außerdem werden noch Personen als sogenannte Kopisten angenommen. Die»e haben keine Benintenr^ehte und keinen Anspruch auf Ruhegehalt und Witwen- und WaiseitvrKorgung. Za ii keine Solid er-Fcstsetzungen. Zu T> A Supernumerare: 3 Jahr*• Ausbildungsdienst in allen Zweigen der Stadtverwaltung. Aneignung der Stenographie. Supernumerare, die die Landmesser-Prüfung oder die Abgangs-Prüfung an oiner Baugewerkschule usw. abgelegt haben, worden VorzugsNveiau in dun Bureaus der Bau- und Betriebs-Verwaltungen beschäftigt. Die Dienst stellen-Vorsteher haben Diensthericlite über die Supernunierare vorzu- 2. Ausbildungs- legen. Vor Ablauf der Superimmerarzeit bat der Supevnumerar eine schriftliche Bestimmungen für Darlegung seines ganzen Ausbildungsganges einzureiciien. a) technischeu. Betriebs- Bnreananwiirter: Ausbiklungsdienst Jahre, davon 0 Monat“ in der Kanzlei, die Beamte. übrige Zeit in wenigstens 8 anderen Dienststellen. Dieustburieht* der Burrau- b) mittl. Beamte (Bureau- vorstt lier wie hei den Superiinmeraven. u. Kassen-). Zu f> B keine Sonder-Festsetzungen. A) für Zivilanwärtcr. Zu a. Prüfung zum Bausekretiir. Zugelasse.. werden Ohersifisictent“u und Techniker, B) für Militäranwärter. die die Bei eclitiguiig zum einjiilirig-froiwilligen Militärdienst haben, oacr du 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Landmesser- oder Abgangs-Prüfung «in einer staatlichen Baugewerk°“Irnle usw. gen für b“stjuek‘ii haben. Von Mflititnuiwiirtern werden solche zugelassun, die die Prüfung a) technische u. Betriebs- als Wallm« Tstur. Oberfeuerwerker. Masoliiiicu-Unti ringenieur oder led* nder Ma- Beamte. s« liiuist hosl linden haben. b) Bureau- und Kassen- Zu I» Zwei Prüfungen (Assist enteil- und Sekretär-). Beamtr. Die Prüfungen linden in der Pegel alle Vierteljahre statt. Zur Sekr^tärprüiuiig A) für Zivilanwärter. wird nur zug“lassen, we- di«* von der städtischen Verwaltung • ing* rieht* teil B) für Militäranwärter. Untorviclitskiirse besucht hat. Zu a auf KHiidifinig. Zil h «uf Kündigung oder durch Pri vftt diu n=t vertrag. Zu C Di * Supernumerare wurden nach Ablauf der Ausbildungszeit als Bumaudiatar. au genommen und bei fortgesetzt guten Leistungen und nach Zurücklegung ein* r 4. Anstellungs-Bestimm¬ ki. “*i ,fig‘ i Probedi^iistb ist ung »'s Oherassistent“1! an gestellt, wenn sic d**r ungen (ob auf Kündigung Militiirpflii lit genügt hahein. oder -"lfLebenszeit.ol) mit Die Bureau-Anwärter werden nach Ablauf der Ausbildungszeit zu Bureaugeliilfeu oder ohne Kuhegelialt --- ermrmt lind können nach Ableistung d“r Militärpflicht als'Bure.uuessist'Mituii nn- Berechtigung). gestellt wurden. Bestell< n sie di** vorg*‘SCvlirie.bene Prüfung, so kann Beförderung a) Unterbeamte. zum Oberassisrenten erfolgen. b) technische u. Betriebs- Die sonstigen ZivUanwnrter w^rdmi auf Grund jedesmaliger besonder* r Festsetzung Beamte. angestellt. c) Mittlere Beamte Di«* Militäranwärter kommen nach Ablauf der Probedienstzeit und je nach er- wjps“n«r Brauchbarkeit und Befähigung zur Anstellung als Assistent oder Obc*- a.ssistent. Di** inirtleren Beuinten werden auf Lebenszeit angestellt, wenn sie 5 Jahre I»»m der Stadtbild miiidest>*ns30 Jahre alt s'ml. Bis dahin stellen sie imKüiidigungsvnrhi*ltnis Zu a. Di> Supernunierare erhalten vom 3. Dienstjahre ab 600 Mk., als Burcnudiätnre in zv ijährigen Steigerniigcn 1100, 1300. 1500 u. 1700 Mk. Supernumerare mit höherer Bildung, «»in Bereclirigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst, gelangen truiier in den Genuß vorstehender Bezüge. Di Bureauanwärter arbeiten % Jahr ohne Vergütung uud beziehen dann in iiihi li<*li«»ti Steigerungen 00, 50. 75 Mk. monatlich. Die Militäranwärter erhalten während d *• Probedienstzeit das volle Stelleng> halt. Zu h. Bi" !• iiuiirektor. Stirirtivir meist rib i . St-ultlMitnekri tfire 3300- 7300 Mk. r*ckr«*ti*n • Bansukretiln* . 2800- 4800 Mk. Bn ;i u-Oburatsisf * * u t * * • i 2300- 3*>00 Mk. Kau/Jisieii • 2000- ::J0O Mk. Bur*»an-Asslstui'l"n KOO-2800 Mk. Bot* iini<*ist**i 2500 Mk. Vollzi« !mngslti*ain1« 2000- JlUO Alk. Stadt- mul Knetend ii m l 1700- 2400 Mk. Poll/.- i-i.i-ii* ktor 5000---52"0 Mk. Polizvi-KumiiiiiMOir 2«00- 5200 Mk. F»‘ldpoli5ceiwiicUtineistci . 2200--- 2** 0 Mk. Polix.d Sergi•antuii. Hu Himmeist* *i 1900- 20*0 Mk. Fi ldpoliiceis* i geeilter 1500- 1900 Mk. F in • r\v**hrti• 1 (1 vtfphel 2550-3950 Mk. Tee ii ii- Oburfiuerwelirmanu 2l00---2t>UO Mk. 5. Besoldung. Obtrfeue'w* lirmänner 1800---2400 Alk. a) während d. Ausbddungs- Fcuerwi hnmliiner 1400---2000 Mk. u. Vorbereitung idicnsles, Baui*«»i^t« iiu-ii, Straßeumeister 2400- 5100 Mk. b) nach der emlgiltigen An¬ Zei.-Imei . 2300-3200 Mk. stellung (Normal-Besol- B.iuv iirt 2100- 3400 Mk. dungssätzc). Landn.i'opcJ- 3500- 5800 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. Wolinongsgeldzuschuss. Keiner. 7- Familienzulagen t/sw. Keine Beamt* in lmsaiklurs verantwortungsvollen Dienststellen erhalten persönliche Zulagen von jährlich 300---500 Mk. Besolilußfussuug erfolgt von Fall zu Fall. Die Zulag“ 8. Stellenzulagen. ist widorruflioh, sie wird ruhegelialtshevechtigt, wenn der Beamte bis zu seim r Vr<‘rsetzniig in du Ruhestand odei bis zu seinem Tode in der hetr. Stelle « »rhb“heu ist Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit im Anfang höheren, später niederen Betragen Kein Rechtsanspruch auf Gehaltszulage. Bestimmungen über Dienstreise »- 9 Sonstiges. Entschädigung, desgl. über Umzugskosten, Ortsstatut betr. Fürsorge für Beamte der Betrieb.--Verwaltungen usw. hei Unfällen, desgl. hetr. die Versetzung der Ober- feuerwrlirmänner und Feuerwehrmänner in den Ruhestand und die Fürsorge für die Witwen und Waisen der Genannten. 32500 Einw. Cöpenik. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Es werden im allgemeinen nur Militär¬ für anwärter angenommen. a) Stellen v.Unterbeamten Zu b keine Sonder-Festsetzungen. Es wird die entsprechende technische b) „ „ technischen Vorbildung verlangt. und Betriebs-Beamten. Zu c keine Sonder-Festsetzungen. Es wird die erforderliche Geeignetheit c) Stellen von mittl. Be¬ durch Probedienstleistung festgestellt. Zivilanwärter für die oberen amten (Bureau- u.Kasscn-) Mittelbeamtenstellen --- Rendanten, Sekretäre --- haben das Zeugnis A) für Zivilanwärter. für den einjährig-freiwilligen Militärdienst beizubringen. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für Zu a keine Sonder-Festsetzungen. a) technische u. Betriebs- Zu b Anwärter, die sich um Sekretär- usw. Stellen bewerben, müssen, Beamte. soweit sie nicht durch Vorlegung anderweit erworbener Prüfungs¬ b) Bureau- und Kassen- zeugnisse einen einwandfreien Befähigungsnachweis erbringen, vor Beamte. dem Magistrat eine Prüfung ablegen. Nähere Bestimmungen über A) für Zivilanwärter. diese sind z. Zt. noch nicht erlassen. B) für Militäranwärter. Zu a im allgemeinen auf Lebenszeit. Auf Kündigung angestellt werden 4. Anstellungs - Bestim¬ die Nachtwächter, die Schuldiener ebenfalls auf Kündigung, aber auf mungen (ob auf Kündi¬ Grund Privatdienstvertrags. gung oder auf Lebenszeit, Zu b im allgemeinen auf Kündigung, zum teil auch auf Grund Privat¬ ob mit oder ohne Ruhe¬ dienstvertrags. Die Gasanstalts-Beamten erlangen Ruhegehalts¬ gehalts-Berechtigung). berechtigung nach 15 oder 20 oder 25jähriger Dienstzeit. a) Unterbeamte. Zu c durchweg auf Lebenszeit, nur die Kanzlisten werden im Wege des b) technische u. Betriebs- Privatdienstvertrages gegen einmonatige Kündigung angenommen. Beamte. Die Anstellung eines Beamten auf Lebenszeit erfolgt, nachdem er c) Mittlere Beamte. seiner Militärpflicht genügt usw., eine Beschäftigungszeit auf Probe von 2 Jahren zurückgelegt und das 26. Lebensjahr vollendet hat. Zu a. Während der Probedienstleistung wird dns volle Stelle neinkomme n gewährt. Zu 1) I. Kusse nrendunt, Oberetadtsekretlire, Polizeiinspektor, vereidete Landmesser............ 2800---4300 Mk. II. Stadtsekretäre, Polizeikommissar, Stadtförster, technische Baubeamte . -.......... 2000- 3000 Mk. III. Magistrats- und Polizei-Sekretäre, Kalkulatoren, Buchhalter Polizeiwachtmeister, Förster........ 1800---2800 Mk. IV. Bureau- und Kassen-Assistenten...... 1600---2475 Mk. 5. Besoldung. V. Magistrats dien er, Vollziehuiigsbennite, Polizeisergeanten . 1400---2150 Mk. a) während d. Ausbildungs- Nachtwächter 1000---1250 Mk. --- Schuldiener erhalten neben freier Wohnung und u. Vorbereitungsdienstes, Feuerung als Grundgehalt für jede Schulklasse 60 Mk. Das Grundgehalt steigt b) nach der endgiltigen alle 3 Jahre um 50 Mk. (5 mal). Anstellung (Normal-Be¬ Kanzlisten, die 2 Jahre im städtischen Bureaudienst beschäftigt sind und das 24. soldungssätze). Lebensjahr zurückgelegt haben, erhalten 1200 Mk., steigend bis zu 1«00 Mk. Besoldungsordnung von 1008. Es werden Mietsbeiträge gewährt. Sie betragen: Verhelr.’ Lnverhelr. für Beamte der Klasse I ....... . 600 Mk. . „ „ „ „ H . 500 Mk. i 2/s ueben- 6. WolmangggeldzuKchiiSK. „ „ „ ” M U / stehender „ „ „ „IX ... 400 Mk. ) „ „ „ V 300 Mk. I Satze. „ Nachtwächter ......... 180 Mk. v 7. Familienzulagen usw. Keine. Grundsätze bestehen nicht. Z. Zt. erhält der Gerichtsschreiber des Kaufmanns- und 8. Stellenzulagen. Gewerbegerichts jährlich 100 Mk., der Protokollführer der Stadtverordneten¬ versammlung für jede Sitzung 5 Mk. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. 3G 37 124700 Einw. Crefeld. 1. Bestimmungen über die Zu a uml 1» keine Sonder-Festsetzungen. Annahme v. Anwärtern f. Zu c A Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst. Eintrittsalter nicht unter 17 und a) Stellen v.Unterbeamten. nicht über 24 Jahre. 3 Jahre Unterhaltung auf eigene Kosten. --- b) technischen Außerdem werden noch solche Zivilanwärter angenommen, die durch eine bereits und Betriebs-Beamten. abgelegte Prüfung bei einer Behörde die Befähigung für den Verwaltungsdienst c) Stellen von mittl. Be¬ nachweis“n, oder auch solche, die diese Befähigung in anderer Weise naenweisen amten fBureau-u. Kassen-). können A) für Zivilanwärter. Zu c B Zivilversorgungsschein. Dreimonatige informatorische Beschäftigung. Sechs¬ B) für Militäranwärter. monatige Pro bedienstleistung. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b A Vorbereitungsdienst 8 Jahre, ausnahmsweise 2 Jahre. Allgemeine Leitung des Vorbereitungsdienstes durch den Oberbürgermeister. Beschäftigung in tunlichst 2. Ausbildungs- vielen Verwaltungs-Abteilungen. Unmittelbar vor Beendigung der Beschäftigung Bestimmungen für in der Dienststelle vertraulicher Befähigungsbericht an Oberbürgermeister. a) technische u. Betriebs- Zu 1) B Kein besonders vorgeschriebener Ausbildungsgang. --- Beamte. Zu A und B. Es sind Unterrielitskurse eingerichtet, die sich auf einen Zeitraum von b) mittl. Beamte (Bureau- je 2 Jahren erstrecken. Zugelassen, zur Teilnahme werden die Zivilanwärter nach u. Kassen-). Beendigung der Vorbereitungszeit, die MilitäranwKrter nach Beendigung der A) für Zivilanwärter. Prob^dienstzeit. Vorher kann den Anwärtern gestattet werden, dem Unterricht B) für Militäranwärter. als Zuhörer beizuwohnen. --- Der Unterricht wird von dem Herrn Oberbürger¬ meister persönlich, sowie Beigeordneten und Beamten der Stadt erteilt. --- Am Ende eines jeden Kursus wird ein schriftliches Gutachten Uber die geistigen Fälligkeiten der Unterrichts-Teilnehmer ein gereicht. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Zu 1). Zwei Prüfungen (Assistenten- und Sekretär-). gen für A Zulassung zur Assistentenprüfuug frühestens nach Ablauf des V ornerextungs- a) technische u. Betriebs- dienstes. Mehr als 3 Anwärter werden nicht auf einmal geprüft. Einmalige Beamte. Wiederholung der Prüfung gestattet. . b) Bureau- und Kassen- B Zulassung zur Assistentenprüfung nach Ablauf der informatorischen Bescbat- Beamte. tigung. Im übrigen wie A. A) für Zivilanwärter. Zur Sekretärprüfung werden Oberassistenten und solche Assistenten zugelassen, B) für Militäranwärter. die das 25- Lebensjahr vollendet und au einem Unterrichtskursus teilgenommen haben. Von der Ablegung der Sekretärprüfung können solche Assistenten befreit werden, die sich 10 Jahre hindurch gut bewährt haben. Zu h. aDi?tpchntor?«'ii Beamten auf Kündigung, die in den Betrieben beschäftigten Personen durch Dienstvertrag; letztere gelten nicht als Beamte. Auf Lebenszeit 4. Anstellungs-Bestimm¬ angestellt ist der Obergeometer. ungen (ob auf Kündigung Zu c. In der Regel erfolgt die Anstellung als Assistent nicht vor Vollendung des oder auf Lebenszeit, ob 24. Lebensjahres, als Oberassistent nicht vor Vollendung des 27. und die Beförderung mit oder ohne Ruhege¬ zum Stadtsekretär usw.- nicht vor Vollendung des 30. Lebensjahres- Zu Ober¬ halts-Berechtigung). assistenten werden die Assistenten ernannt, die die Sekretärprüfung bestanden a) Unterbeamte. haben. Auf Lebenszeit --- jedoch erst nach vollendetem 30. Lebensjahre und nach b) technische u. Betriebs- 5 Dienstjahren als Beamter der Stadt --- werden angestellt: der Stadtsekretär, Beamte. die Obersekretäre und Sekretäre, der Stadtrentmeister, die Rendanten der Spar¬ c) Mittlere Beamte. kasse und der Armen Verwaltung, Buchhalter der Stadtkasse und Sparkasse- Kontrolleur; alle anderen Bureau-Beamten auf Kündigung; der Polizei-Inspektor, die Polizei-Oberkommissare und Kommissare auf 12 Jahre. Zu a. Die Supernumerare haben während der Ausbildungszeit keinen Anspruch auf Besoldung. Sie können jedoch erhalten: nach % Jahr 50 Mk. nach 1 Jahr 75 Mk. und nach 2 Jahren 100 Mk. monatlich. Militäranwärter beziehen während der Probezeit monatlich 125 Mk. Zu b. Bureaudirektor, Polizeiinspektor 5000---7000 Mk. Stadtrentmeister...... 4500---6500 Mk. Rendant der Stadtkasse, Oberlandmesser 4000---5800 Mk. „ „ Armenverwaltung .... 3500---5300 Mk- Landmesser.......... 3100---5100 Mk. Oberstadtsekretäre, Bausekretäre, Hafenbahnmeister , . . 3000---4800 Mk. Sparkasse-Kontrolleur, Rendant der G. W. E.-Kasse, Vermessungs¬ sekretär, Stadthauptkasse-Kassierer, Hauptbuchhalter . . . 3000---4600 Mk. Polizeikommissare, Brandmeister..... 2700---4300 Mk. Stadtsekretäre, Buchhalter, Kassierer, Bauassistenten 2500---4100 Mk. Vermessungstechniker, Oberaufseher usw. . . 2300---3600 Mk. Aufseher, Hallenmeister, Polizeiwachtmeister 2000---2900 Mk. 5. Besoldung. Oberassistenten........ - 1900---3200 Mk. a) während d. Ausbildungs- Assistenten........ 1800---2700 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, Vollziehungsbeamte neben 10 % Gebühren 1600---2700 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Kastellan, Oberfeuerwelirmänner . - 1C03---2100 Mk. stellung (Normal-Besoi- Polizeisergeanten usw. . 1400---2100 Mk. dungssätze). Boten, Wiegemeister . 1400---1900 Mk. Besoidungsordnung von 1908. 6. WolinungsgeldzuHcliiisa. Keiner. Den Beamten werden folgende Zuschüsse gezahlt: 7. Familienzulagen usw. bei 1 und 2 Kindern jährlich 60 Mk. „ 3 „ 4 „ „ 120 Mk. „ 5 „ mehr „ „ 180 Mk. Oberstadtsekretäre und einzelne Polizei-Kommissare können nicht ruhegelialtsbereclitigte 8. Stallenzulagen. Dien6tzulagen von 200---500 Mk. erhalten. Wegen Gewährung erfolgt besondere Beschlußfassung. Bureaubeamte haben jede Woche einen freien Nachmittag. Aufrücken im Gehalt - ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit teilweise gleichbleibenden, teilweise 9. Sonstiges. anfangs höheren, später niederen Beträgen. --- Auch die städtischen Arbeiter erhalten Familienzulagen, auch sind Festsetzungen getroffen wegen Urlaubs- gewahrung und Belassung des Lohnes in Urlaubs- und sonstigen Fällen. 38 160000 Einw. Danzig“. 1. Bestimmungen über die £u a keine Sonder-Festsetzungen. Annahme v. Anwärtern Zu b erfolgreicher Besuch einer technischen Lehranstalt je nach den für Anforderungen der Stelle (Baugewerk-Werkmeister-Schule, Technikum, a) Stcllenv.Unterheamten. ■ Hochschule usw.). b) „ technischen Xu C A Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst, Alter nicht uncl ^Betriebs-Beamten. unter 17 und nicht über 24 Jahre. 3 Jahre Vorbereitungsdienst , - t, ohne Vergütung, Abkürzung je nach Leistungen Vorbehalten. c) teilen xon mittl. e- 2u c B Zivilversorgungsschein, Geeignetheit für die betr. Stelle, ^linbe¬ enden (Bureau-u Kassen-). rufung erfolgt nur in offene Bcamtenstellcn und zwar zunächst A) für ZivilanWärter. zu 3monatiger informatorischer Beschäftigung, daran anschließend B) für Militäranwärter. 3 bis (i monatige Brobedienstloistung. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für Zu a keine Sonder-Festsetzungen. a) technischen.Betriebs- Zu b A Besonderer Ausbildungsgang nicht vorgeschrieben, im allgemeinen Beamte wechseln die Zivilanwärter die Dienststellen alle 3 Monate. Nach b) mittl. Beamte (Bureau- Ablauf der Vorbereitungszeit hat der Anwärter sich der Prüfung u. Ka-'Sn-). zum Assistenten zu unterzieh« n. A) für Zivilanwärter. Zu b B kein besonders vorgeschricbener Ausbildungsgang. Bj für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Zu a keine Sonder-Festsetzungen. gen für Zu b zwei Prüfungen (Assistenten- und Sekretär-). a) technische u. Betriebs- Zur Assistentenprütuiig werden die Zivilanwärter nach "2- 3 Jahren, Bfiamte. die Militäranwärter im letzten Monat der Probedienstleistung zugelassen. b) Bureau- und Kassen- --- Die Zivilanwärter sollen für denjenigen Verwaltungszweig geprüft Beainte. werden, in dem ihre demnächstige Beschäftigung in Aussicht A) für Zivilanwärter. genommen ist, Militäranwärter für «len Verwaltungszweig, den -ir B) für Militäranvvärtor. während der informatorischen Beschäftigung und Probedienst Leistung kennen gelernt haben. Zur Sekretärprüfung werden im allgemeinen nur geprüfte, mindesten^ 4. Anstellungs-Bestimm¬ 3 Jahre fest angestellte Assistenten zugelassen. Ausnahmen (kürzere ungen (ob auf Kündigung Zeit, Nichtablegung der Assistenprüfung usw.) finden statt. oder auf Lebenszeit, ob Zu a auf Kündigung. mit oder ohne Ruhege¬ Zu b Branddirektor und Brandmeister auf Lebenszeit, die übrigen technischen halts-Berechtigung) usw. Beamten auf Kündigung oller auf Grund von Privatdienstv« rtra gen. a) Unterbeamte. Die Anstellung mit Ruhegehalts-Berechtigung ist von i ini r Probe¬ b) technische u Betriebs- dienstleistung von unbestimmter Dauer abhängig. Beamte Zu C sämtlich auf Lebenszeit; auch die Kanzlisten. Die aus dem Stände c) Mittlere Beamte der Zivilanwärter hervorgegangenen Assistenten bloib-'n bis zum vollendeten (i. Dienstjahrc nach «Kr endgültigi n Ynstellung iis Assistent Beamte auf Kündigung. Die Militaranwärt« r werden nach der Probedienstlristung sofort etatsmäßig angestellt. Zu a Zivilai'i' t• i im allgemeinen k*n YergU*«iig, nur lu*i längeren Vcrtrel iingf i momitiiHi 25 76 Mk. Militaranw »it 1 er Imarfniieo während du* Protwli ludu- * dos KteUeinnnkommens. Zu fi Buren n- i.n i Ri.i liiMings-DirpUtor. Rcndai»! fl« r Kämiimi-oihuupt- krtf'W". (tt'Mgl. d>*n Ih-pusitonums . . . 4200 >800 Mk S|M»rka«Ki'-Runrinnt - - 3400 5400 Mk Kt.n!ti*fkri*1ün Buchhalter. Fnssiur.-r. Kontrolleure. Leiha mts- vorstuher ...... 2600 - 4cöö Mk Bureau und K. -Assisi im i». n. Lazar^H- und Arl»0i*sL«uif 1 nsp< ktOr . 1700 J700 Mk. und V'dlzhdiungslK amte 1700 25KJO Mk. Kanzlisunii . ... 1600- Mk. Magistrate- und S.-luilhott n, Magaziiigehilfeii 1500- 21uu Mk Hauswart du« Iiiithau»»*« . ..... 1200 lw00 Mk. Wftrisi r-OK'rkoiiri olli mv. G«uw*uloutat. nkassicrer .... 1400---2CO0 Alk. Gasmeister. «i-»»env erksmeistm-, Rölireiimeiste»*. Materinlien- \ erwalter der Gaswerke, Gartet durhtiikei'..... 180 2700 Mk. Technisch« Ascis*ent‘'n, Vevan.ssuugsnssiei.ciitn, Bauwart 200(1 3700 Alk. OIh rinstalljilnutd. I. P Öhrenmeifctur, SeliaU-,Kabel-, Zälilerme?pfi • 2100- 6ÜQ Mk. Technische sckn'tiin1, Arermo*suiigssckPetiire, Eluktrotei hiuki i 2600- 6000 Mk. Betriehfiinsp« UtoiN ii, Oiisirsp«ktor ...... 'i000---4500 Mk. Landmwssur. Gart nInspektor ... ... H300---5100 Mk. Ingenieure 3600---6100 Mk., Diplom-Ingenieure 3b00- 5400 Mk. 5. Besoldung. Brand insnektor 2800---1400 Mk., Brandmeister 2400---4200 Mk., a) während d. Ausbildungs- Straße iireiniguiigs-Tnspektor ... .... 2200--- .200 Mk u. Vorbereitungsdienstes, Feldwebel und Ohe»*»ii*»«'‘liiiiisfc dt r Feuerwehr. Schirrmeister 1800---äftoO Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Straßenreinigungsaut»»ener .... . 1500---1950 Alk. stel lu i ig (Morin al-B c- ;o 1- Oberfeuerwenriniiiincr, Alascliinistcn..... 1404---1903 Mk. «hingssätze. Feuerwehrmänner* 1044---1404 Alk, Fahrer der Feuerrot hr 1044---1260 Mk. Besoldungsordnung von 1010. 6. Wolinungsgehlzuschuss. Kein» r. 7. Familienzulagen usw. Keine Die Bureau- und Kassen Vorsteher sowie der Stadtverordnete n-Sekretfir erhalten Stellen¬ zulagen nach Bcstimmungen de» Etats, ebenso z. Zt- der Olu rlmehnalter di r 8. Stellenzulagen. Hauptkasse und der Vertreter des Reellnungs-Direktors. Stellenzulagen erhalt -u ferner: Der Kanzlei-Vorsteher und der Kanzlist im Stadtx rordneten-Bureim h* 400 Mk., 1 Bureau-Assistent 100 Mk, der Botenmeister und der I. Rühr. . mt ist» r jo 200 Mk. Aufrlloken im Gehalt alle 3 Jahre mit zunächst niedriger» ii. später höheren Beträgen. Die Gehaltszulagen sind durch Ortsstatut vorgesehen. Das Abdrücken kann nur 9. Sonstiges. vrer*agt werden, wenn gegen die dienstliche Führung eines Beamten wesentliche Ausstellungen vorliegen, und auch dann nur durch Kollegial-Beschluß und nur auf 1 Jalir. 13000 Einw. Delitzsch. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellenv.Unterbeainten. b) „ technischen und Betriebs-Beamten. Keine ortsstatutarischen Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u.Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte. 1,) mittl. Beamte (Bureau- Militäranwärter Probedienstleistung, sonst keine Sonder-Festsetzungen. und Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter, 4. Anstellungs-Bestim¬ mungen (ob auf Kündi¬ gung oder auf Lebenszeit, Zu a auf Lebenszeit. ob mit oder ohne Ruhe¬ Zu b auf Kündigung, Baumeister auf Lebenszeit. gehalts-Berechtigung). Zu C auf Lebenszeit. a) Unterbeamte. Die Beamten sind allgemein rahegehaltsberechtigt. b) technische u. Betriebs- Beamte. c) Mittlere Beamte. Zn a Während der Probedienstleistung wird das hetr. Stelleneinkommen gewährt. 5. Besoldung. Zu b 1. Sparkassenrendant..... . . 3000---4300 Mk. a) während d.Ausbildungs- 2. Stadtbaumeister...... 2800---4150 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, 8- Stadthauptkassenrendant, Stadtsekretär ... 2100---3750 Mk. b) nach der endgiltigen 4. Polizeisekretär, Polizeikommissar, Steuereinnehmer, Anstellung (Normal-Be¬ Kalkulator, Sparkassen-Kontrolleur . . 1700---3200 Mk. soldungssätze). 5. Assistenten, Stadtgärtner......... 1300---2000 Mk. Besoldungsordnung von 6. Polizeisergeanten, Vollziehungsbeamter, Straßen- und Bau- Aufseher . . 1250---1880 Mk. 1909. Mittlere Beamte 400 Mk. (Klasse 1---4 der Besoldungsordnung) 6. WohnungsgehlzusehuRS. 300 Mk. ( „ 5 „ „ „ ) Unterbeamte 220 Mk. ( 6 „ „ ,, )• 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine Sonder-Festsetzungen. --- Der dienstälteste Polizeisergeant erhält 100 Mk. Zulage als Marktkommissar. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit im allgemeinen anfangs höheren, später niedrigeren 9. Sonstiges. Beträgen. Klasse 4 bezieht anfangs niedrigere, später höhere, Klasse 5 und 6 gleichbleibende Beträge. Die Alterszulagen können durch Beschluß der städtischen Körperschaften versagt werden. 39 13400 Einw. D emmin. 1. Besti m mu ngen über d i e Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v.Unterbeamten. b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für e \ technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (B.ureau- u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob mit oder ohne Ruhege¬ halts-Berechtigung). Zu a---C in der Regel auf Lebenszeit mit Ruhegehalts-Berechtigung. a) Unterbeamte. b) technische u. Betriebs- Beamte. c) Mittlere Beamte. Zu h während der Ausbildungszeit keine Besoldung. Zu b T. Stadthaupt k aase n-Bendunt. Sparkassen-Bei idant 2400-2850 Mk. 5. Besoldung. II. Polizei-Ihmnektiu\ Polizei-Sekretär, Stadt sekretär, Stadtbau- 2100---2700 Mk a) währendd. Ausbildungs- fiihrer, Gas-Inspektor .... 1800---2400 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, UI. Begistrator ..... .... 1800---2250 Mk. b) nach derendgiltigen An¬ Starlthimptkiisso ii-Buchhalter, S pur kn iss» *u- Kontrolleur usw. 1300---1650 Mk. stellung (Normal Bcsol- IV. Bureau- und Kassen-Assistenten. Kanzlei-Assistenten 1100---1600 Mk. dungssätze). V. 2. Polizei-Bureau-AssistHiit 1000---1500 Mk. VI. Polizei-Sergeanten 1000---1300 Mk. V ollziel i u ngsl »eanite 900-1200 Mk. VII. Ma gistrat sl »ot* • Klaesi■ T vorslrluMiililr B- Roldungsorilming 360,- Mk. II .. ■ 315, Mk 1 III 270--- Mk. 1 6. Wolimingsgelilzusclins*. IV .. 202,60 Mk. / (e 15% (len Grundgehalt*; „ V 165,- Mk. ) „ VI - 150, Mk. I VII 135. Mk. > 7. Familienzulagen usw. Keine 8. Stellenzulagen. Keine. i). Sonstiges. Ein Ortsstatut llber die Anstellung und Versorgung der städtischen Beamten bestellt nicht. 40 17 000 Einw. Dirschau. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern Für a) Stellen v. Unter beamten b) „ „ technischen Keine feststehenden Grundsätze Die Annahme-Bestimmungen werden von und Betriebs-Beamten. Fall zu Fall erlassen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischeu. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Burcau- und Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Be-imtc. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. Zu a auf dreimonatige Kündigung. Schuldiener, Rathausdiener. Haus¬ verwalter, Aufseher usw. gelten nicht als Beamte, sondern lediglich als auf Grund Privatdienstvertrags angenommene Personen. Zu b auf Zeit oder auf Kündigung. 4. Anstellungs - Bestim¬ Zu C. Die Bureau- und Kasscnbeamten werden auf Lebenszeit angestellt, mungen (ob auf Kündi¬ sofern sie (i Jahre im Dienst der Stadt gestanden und das 30. Lebens¬ gung oderauf Lebenszeit, jahr erreicht haben Bis dahin gilt Anstellung auf dreimonatige ob mit oder ohne Ruhe¬ Kündigung. Die Kanzlisten worden nur auf Kündigung angcstellt. gehalts-Berechtigung). Die auf Kündigung anzustcllenden oder angestellten Beamten können a) Unterbi-amte. durch besonderen Beschluß auf hicbenszeit, die NichtbeaUlten als b) technische u. Betriebs- Beamte auf Kündigung, Zeit oder Lebenszeit angcstellt werden. Der Beamte Anstellung der Beamten geht eine Beschäftigung auf Probe voran, c) Mittlere Beamte die 6 Monate bi- 2 Jahre dauert. Der liichamtsvorstcher. der Eich¬ meister und dii Mitglieder der Feuerwehr gelten als im Nebenamt beschäftigt. Sic sind, ebenso wie die auf Grund Privat*lienstvrrtrngs angenommenen Personen, nicht ruhegehaltsberechtigt- - Alle Beamten erhalten im übrigen Ruhegehalt. Zu a Diu B» -ioUlung wird ln'sondern verabred . Zu b StadthnuptkiisWji-Rpiidant. Oheivekretäre . 2100 4200 Mk. o. Besoldung. 1 Stadt-und PoliiDÜ-Sukrel "•»*. Spurkasseii-Remlaiit, Polizi a) während d. Ausbildungs- J Koni iss.• r ■ 1800 ‘»900 Mk. ii. Vorbereitungsdienstes, j Buchhalter 1650- !000 Mk. b) nach der endgiltigen f 01 luvsiMeisten teil 1500 2700 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ 1 Bureau- und Kat*•u-Assistunten 1200 1500 Mk. soldungssätze). i Polizei-Wachtmeister, Kanzlisten 1200- 1“00 Mk. Besoldungsordnung von H. < Polizei-Sergeanten, Vollzieh ungs beamte 1100 1800 Mk. / Selilaelithausmasc-liiniBt, Hallenin«rister lOlO 1700 Mk. HI. Xaelitw achtmänner 900 1200 Mk. 1909. Dit Beamten der Gruppe 1 \ erstell« nder Besoldungs-Ordnung 400 Mk. 11 , 220 Mk. 6. lYolmungsgeldzuschuNK. j " ., ,. LLL „ , .- 180 Mk. Oie Siitxe zu 1 unil 11 entsprochen den slrntliclien Sätzen für Subaltern- und für ........ beamte 7. Familienzulagen usw. Kein 8. Stellenzulagen. Keine AufrUcken im Gelialt ohne Reelltsansprueh alle 3 Jahre mit teils gleiehmäßigen, 9. Sonstiges. teils verschiedenen Betrügen. Im letzteren Falle werden zuerst niedrigere später höhere Zulagen gewährt. 41 205000 Einw. Dortmund. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v.Unterbeamten. Keine ortsstatutarischen Bestimmungen. Soweit Beamten-Anwärter ange¬ b) „ „ technischen nommen werden, werden sie als Bure lugehilfen auf Brivatdienst- und Betriebs-Beamten. vertrag eingestellt. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. --- Zur Ausbildung werden Militäranwärter b) mittl. Beamte (Bureau- informatorisch beschäftigt. Ausbildungsgang nicht vorgeschrieben. u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a auf Kündigung. Nach 5 Jahren im Dienste der Stadt Anstellung ungen (ob auf Kündigung auf Lebenszeit. oder auf Lebenszeit, ob Zu b im allgemeinen auf Grund Privat-Dienstvertrags oder, wenn obrig¬ mit oder ohne Ruhege¬ keitliche Funktionen auszuüben sind, auf Kündigung. Anstellung halts-Berechtigung). auf Lebenszeit kann durch besonderen Beschluß ausgesprochen werden. a) Unterbeamte. Zu C zunächst auf Probe, dann Anstellung auf Kündigung und nach b) technische u. Betriebs- 5 Jahren auf Lebenszeit. Bedingung für die lebenslängliche An¬ Beamte. stellung ist die Vollendung des 2ö. Lebensjahres. c) Mittlere Beamte. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsbereehtigt. Zu u Die ale Bureaugehilfen angenommenen Anwärter w erden nach den Leistungen usw. bezahlt. --- Militär-Anwärter erhalten während der Probedienstleistuiig das etats¬ mäßige Anfangsgehalt der hetr. Stelle. Zn l) I. Stadthauptkassenrendnnt, Sparkassenrendant und gleich¬ gestellte Beamte...........4400---5800 Mk. II. Oberstadtsekretnre. Steuerknssenrendant, Stadtliauptknssierer, Spark assenkontrolleur, Polizeikommissaru, Baupol izeikom- missare. Baukommissare. Stndtnrehitekten und gleichgestellte Beamte............. 3200---5200 Mk. III. Stadtsekretlire, Steuereinnehmer, Kassierer, Buchhalter und gleichgestellte Beamte......... 2650---4300 Mk. 5. Besoldung. IV. Bureau-,Kassen-, Kalkulatur-Assistenten, Polizeiwachtmeister, a) während d. Ausbildungs- Friedhofsverwalter, Straßenmeistcr und gleichgestellte' Beamte 2100---3200 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, V. Bureauassistenten II. Klasse, Kanzlisten, Vollziehungsbeamto, b) nach der endgiltigen An¬ Kassen boten, Polizeisergeanten und gleichgestellte Beamte 1800---2450 Mk. stellung (Normal-Besol¬ VE. Magistratsboten, Schutzmänner, Schuldiener und gleich¬ dungssätze. gestellte Beamte . .........1650---2150 Mk. Besoldungsordnung von 1010. 6. WohnungsgeldzuNchuRB. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. Stellenzulagen erhalten: Der Stadthauptkasse-Bendant, der Sparkasse-Rendant und der Stadtkalkxilator während der ersten 10 Jahre 400 Mk., von da ab 800 Mk., 8. Stellenzulagpu. der Steuerkasse-Rendant und der Bureauvorsteher heim Luisen-Hospital 500 Mk., die Oberstadtsekretäre als Vorsteher großer und wichtiger Bureaus 300 Mk., die Kalkulatur-Assistenten 300 Mk., die Vollziehungsheomten während der ersten 6 Jahre bis 100 Mk., während der nächsten 6 Jahre bis 200 Mk. und von da ab bis 300 Mk. AufrUcken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit zunächst höheren, später niederen Beträgen. --- Bestimmungen über Gewährung von Reisekosten 9. Sonstiges. und Tagegeldern. --- Grundsätze betreffend die Bewilligung von Ruhegehalt und Hinterbliebenen-Versorgungr für die ohne Pensionsberechtigung Angestellten. --- Grundsätze betreffend Fortgewälirung des Gehalte oder der Vergütung bei un¬ verschuldeter Verhinderung an der Dienstleistung. 42 10500 Einw. Dülken. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten. Keine besonderen Festsetzungen. b) technischen Die Unter-, technischen-, und Betriebsbeamten haben 1 Jahr, und Betriebs-Beamten. die Anwärter auf Mittelbeamtenstellcn J/2 Jahr Probedienstzeit. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u.Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine iSonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischeu. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Boamte. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Zu a auf Lebenszeit nach lOjähriger Dienstzeit bei der Stadt, bis dahin oder auf Lebenszeit, ob auf dreimonatige Kündigung. mit oder ohne Ruhege¬ Zu b auf dreimonatige Kündigung oder im Wege des Privatdienstvertrages. halts-Berechtigung). Zu C auf Lebenszeit nach öjähriger Dienstzeit bei der Stadt, bis dahin a) Unterbeamte. auf dreimonatige Kündigung. b) technische u. Betriebs- Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Beamte. c) Mittlere Beamte. 5. Besoldung. Zu a während der PrOhedienstzeit wird dun Mindestgehalt der betreffende Stelle gewährt. a) währendd. Ausbildung*- Zu 1» Stadtsekretiir 2100---3300 Mk., Steuersekretär 1600---2250 Mk., Sparknsse-Gegonlmcli- u. Vorbereitungsdienstes, «Ihrer 1500--- 2250 Mk-, Verwaltungssekrotär 135Ö---2100 Mk., Polizei-Kommissar b) nach der endgiltigen An¬ 1800 3000 Mk., Polizeisekretar 1500---2250 Mk., Polizei-Sergeanten 1200---1650 Mk., stellung (Normal-Besol- Nachtseliutzleute 1200---1650 Mk. • dungssätze). Die Besoldung des Stadtkassen- und des Sparkassen-Rendantm wird hei der Besoldungsordnung von Besetzung des Amtes jedesmal besonders festgesetzt. 1905. (Neuregelung der Besoldung in Vorbereitung). Es wird Mietsentscliädigung gewäh rt: Verheiratet. Unverheiratet. Stadtsckretür r,Spnrki 400 Mk. 200 Mk. 6. WofcmingBgelrizUHt’liiiNH. Polizeikommissar lutzleut« 350 Mk. 200 Mk. SteuersekretärJPolizeisekreti WHe-Gegeiihurlil'ührcrÜOO Mk. 150 Mk. Verwaltungssekretär 250 Mk. 150 Mk. Polizei-Sergeanten, Naolitsc 200 Mk. 100 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Kein*. AnfrÜeken im Gehalt ohne Reehtunspruch --- mit gleirhhleihenden Beträgen. - Die 9. Sonstiges. Gehaltserhöhungen sind vor der Fälligkeit beim Bürgermeister durch die be¬ treffenden Beamten zu beantragen. Die Stndtverordneteji-Versammlungbeschließt dann wegen Gewährung oder Nichtgewährung. 43 32000 Einw. Düren. 1- Bestimmungen Aber die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v.Unter beamten. b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten. Keine Sonder-Fi-stsetzuugen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a'technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. Bei den Stellenausschreibungen werden rlie b) mittl. Beamte (Bureau- Brfordernissu von Fall zu Fall festgesetzt. u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Fcstsetzu ngen. b) Bureau- und Kassen- Beamtc. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a auf Kündigung. ungen (ob auf Kündigung Zu b auf Kündigung oder durah Privit-Di« u-tv, rtrag. oder auf Lebenszeit, ob Zu C auf Lobi'nszeit --- j !.h *»nsi nach vollendetem 30. Lebensjahre und mit oder ohne Ruhege¬ nach öjähriger Dienstzeit bei der Stadt - werden angcstellt: Dm- halts-Berechtigung). St alt-"kriitär. der Polizei-Inspektor und die S“UrKJ»re. a) Unterbe.mite. Alle anderen Mittelbaamten werden auf unbestimmte Zeit unter b) technische u. Betriebs- Vorbeh.ilt einer dreimonatigen Kündigung engratollt Beamte. Sämtlich--' B"-.‘inta sind ruhrgrhaltsbererhtigt. c) Mittlere Beamte. •Zn a • . ' " ul r-F< t*i -• i . .. u - Zu 1>. Di B - liuig di s St-uhn ntin i . Poliz' '-Inspeklo - 1 .-Poli: i-Kommi«* u d * VoJsi lntiig»ii. nnii »„ det- S. liuJdi.M.« Kaste lln \ v inl tluipln jt-.| maliffc lw uimlpw» F»~+«»rfzu itr^n g«-ri gr-lt lm ilhriu> all .. Dor Oi.Mrt,l4mtHukr**M4r ... .tOOa jn.n tffc 5. Besoldung. Di« Stndii» kr«'Li*ri* der Bauführer und der Srr*»ß*‘iil«imii ‘linils 2100--- Wl) Mi a) während d. A usbihlungs- Di« AcmhIi nten, der Marktgeblevli«»“*r, de” Sttultgririnrr 1750 »100 Mg u Vorbei-' ■itun&vilienstes, Die Poiiz*d-S»*i&eai»t«’ii ui|d «iiuuulM*in»r 15a. »-( \j b) nach der endgiltigen An¬ Schutzleute und FoUlhliter .... . Iduu--- |<190 Mk stellung (Normal-Besol- V erwaltu 1 ur Kjg-ol 1 ilf« n, Kanzlisteii uucl Lehrlinge erhalten je nneh ihr^n Lri-nim».» dungisaätzc). nach Bestimmung d i Bürgerni«'isli-rs monatlich- Besoldung* n Besoldungsordnung von 1900. 6. WolmiiDgNgeltlziiKclniHK. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Einzelne Beamte erhalten Stellenzulagen Grundsatzlivhe oder sonntisre Bestimmung* 1 bestehen nicht. 9. Sonstiges. Aufrücken lm Gehalt - ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gl eich bleibenden Betrügen. 44 45 346000 Einw. Düsseldorf. 1. Bestimmungen über die Zu a und b keine Sonder-Festsetzungen. Annahme v. Anwärtern Zu C A Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst als Regel*). für Eintrittsalter nicht unter 17 Jahren, Höchstalter nicht vorgeschrieben, a) Stellen v. Unterbeamten dreijährige Unterhaltung aus eigenen usw. Mitteln. Es erfolgt zunächst b) „ „ technischen Annahme zum Vorbereitungsdienst. und Betriebs-Beamten. Zu C B Zivilversorgungsschein, Geeignetheit, Probedienstleistung c) Stellen von mittl. Be- -1 Zugf Uc -SMI werden auch solche Mittelschüler, die die ..rste Klasse der kaufmännischen amti n (Bureau- u. Kassen-), Abteilung mit Rufern Erfolg besucht und im .Rechnen und Deutsch mindestens A) für Zivilanwärter. die Not»- ,,gut“ uufzuwelsen haben. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Bestimmungen für Zu b A 21/., Jahre Vorbereitungsdienst. Während des Vorbereitungsdienstes a) technischen. Betriebs- Beschäftigung in möglichst vielen Verwaltungszweigen. Allgemeine Beamte. Leitung usw. durch den Oberbürgermeister. Vor Ablauf der Aus¬ b) mittl. Beamte (Bureau- bildungsfrist in jeder Abteilung ist über Fleiß und Befähigung usw. u. Kassen-). des Anwärters ein Zeugnis vorzulegen. A) für Zivilanwärter. Zu b B keine Sonder-Fes*Setzungen. B) für Militäranwärter. Zu a keine Sonder-Fostsetzungen. ;l Prüfungs-Bestimmun¬ Zu b zwei Prüfungen (Assistenten- und Sekretär-). gen für Zur Assistentellpiiifung werden die Anwärter zugelassen, nachdem )technische u. Betriebs- “ie 4 Monate probeweise beschäftigt sind. --- Zulassung zur Sekretär¬ BeiunU' prüfung frühestens 2 Jahre nach der Anstellung als As-istent. Ein¬ b) Bureau- und Kassen- malige Wiederholung der Prüfungen gestattet, zweimalige nur aus¬ Bearnte. nahmsweise und zwar nicht vor Ablauf von 5 Jahr"n nach der letzten A) für Zivilanvvärter. Prüfung, B) für Militäranwärter. Militäranwärter haben die Assistenten-Prüfung während der 1 robe- dier.stzrit abzulegon. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ZU a auf Kündigung mit Ruhegehalt-berrchtigung. ungen (ob auf Kündigung Zu b durch Privatdhnstvertrrg oder auf Kündigung. oder auf Lebenszeit,, ob mit Zu C Polizei-Inspektoren, Polizei-Kommis-"re auf 12 Jahre < >d i r ohne Ruhegehalta-Bo- Assistenten,Bure in-usw. Gehilfen, Pnlinpiw .irihtinoisler,die Ingestellten ri chtigung). der Fc uerwehr auf Kündigung. ) Unterb. imte. Die übrigen Mittel!» unten auf Lebenszeit, jedoch e<--i b 5 jähriger b) technische u. Betriebs- Dien tz.i jt bei d r Stadt und nach vollendetem ..0. Li 1 usj.dire. B( imte. Sämtlich' Beamte sind ruhegchalt-b. lechtigt c) Mittlere Ri imte. y.. ,, w ml I* '■ Ausbildung'zeit 1* nn-n di 7A\ tri' uf B-- Hoiiiiiiur. Es kann ihnen j,“locl» « in TJiit' rhalriin-f.zii^• mI.mi nach * . Jsilir yp" W) ML r,>4« li 1 Jjibf 7"- Mk , ino-n 2 Jm'ip-h lim ............ MilitilTi' i1 r' r 1 ' zi. In-M wahn-nd dt r Pro! ili.-iiBtZ* ii 1* " 111 y., i» 1 OI»im-. kri'töP-. Bochum.isor, ndant usv *}UOO Mk. ■ I i,w nn-. Landmtooi’r, Fuhrpi^ki-wpektor usw. " 400 Mk. lll . Bann-- it .... [. Kl., Braiidm ■' “'O Mk. rv u . . - 11 i 11-Kl., l'ulizoi-KommLs.'.i.., ] fvi l""’ 1 '0 Mk. V Siiui.s. kr. ti.rc 11.Kl.,Buchhalter, K«---i. t r.Ti 11 Kl ■■ tfrfK) Mk. VT .»Tci» l.KUTecliMik'il Kl., Police i-Olu-ru /»chtint-i- i " M k- VII A-h. « -een 11. Kl., Kauzb.- '*11 l. Kl . Poliz^i-WiuditnnM- ' ii Mk. ö. Besoldung. Viif To« luuk^r 11-Kl., Zcichm ■ Ha uhm Aufi du 1 1 ■ "‘ ü Mk. .) während d. Ausbildungs- {x kV-Sehi il. KL. Bart bugchilu-n usw Mk. u. Vorb< n itungsdienst-s v Pmi/t i-Sergeanten, Vollz.-He.imt(i, F. hptoehr-Felo 1 •" j ..." Mk. b) nach der endgiltigen An¬ XI J*R.wh- und Kü3SftidieiM r. -ot.- ' • Di« i..•u- . n Mk. stellung (Norrnal-Bt ;ol- 1907 dungssätze). Kein«" Be-oldungsordnung von Keine 6. WolinungsgeltlznKcliuss. Keim*. 7. Familienzulagen usw . , , r ■ 1 ....... gleitdi- 8. Stellenzulagen. Aufrt"u'ft“J 1 1 ----- ’ 1,1 H‘,lter- 9 Sonstiges. l.lH'l..... • ' - •« “ ' ' 1 \ 1 -■ 215000 Einw. Duisburg’. 1. Bestimmungen über die Zu a und h keine Soiidcr-Festsetzungen. Annahme v. Anwärtern Zu c A Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst (Ausnahmen können gc- für gestattet werden), Eintrittsalter nicht unter 16 und nicht lilier 24 Jahre. Drei a) Stellen v. Unterbeamten J ah re Vorhereitungsdie ust. b) „ technischen Zu c B Zivihersorgu ii gesell ein, nicht Ober 35 Jahre alt, Geeignetheit für den Bureau- und Betriebs-Beamten. oder Kaseemlicnet. Vorzugsweise werden nngcnominell: Unterzahlmeister, Oher- e) Stellen von mittl. Be¬ fenerwerker, Zeugfeldwebel- 3 mo tintige informatorische Beschäftigung, im amten (Bureau-u Kassen-), Anschluß duruu 3 monatige Probedienstleistung oder auch 6 monntige Probe¬ A) für Zivilanwärter. dienstleistung ohne informatorische Beschäftigung. B) für Militäranwärter. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu 1» A Während des dreijährigen Vorbereitungsdienstes werden die Anwärter tunlichst 2. Ausbildungs- allen städtischen Ver w alt ungszw eigen --- auch Kanzlei und Registratur --- zur Bestimmungen für Bescliiiftigiing überwiesen. Dauer der Beschäftigung in jeder Dienststelle 3---6 a) technische u. Betriebs- Monate. Über deu Fortgang der Ausbildung und die Fortschritte haben die Beamte. Dienststellen-Vorst eher von Zeit zu Zeit zu berichten. Mit Beendigung der ge¬ b) mittl. Beamte (Burcau- samten Vorbereitungszeit hat der Anwärter den Gang seiner Ausbildung schriftlich u. Kassen-). darzustellen. --- Ist der Vorbereitungsdienst zur Zufriedenheit abgeleistet, so wird A) für Zivilanwärter. der Anwärter in den praktischen Ausbildungsdienst übernommen. Dieser dauert B) für Militäranwärter. mindestens 4 Jahre. Verlängerung der Vorliereitiiiigsdieiistzeit kann ausnahms¬ weise gestattet werden. Zu fi B Für die Militäranwärter ist ein besonderer Ausbildungsgnng nicht vorgeschrieben. Zu u keine Bonder-Festsetzungen. Zu P) zwei Prüfungen (Assistenten- und Sekretär-). Die Prüfungen finden in der Regel im Oktober statt. Militäranwärter haben die 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Assistenten-Prüfung nicht abzulegen. Zivilanwärter werden mich Ablaut der gen für Ausbildungszeit, aber nicht vor vollendetem 24. Lebensjahre zur Assistentenprüfung a) technischen. Betriebs- zugelassen, ln dieser Prüfung ist auch die Fähigkeit im Stenographieren liaolizu- Beamte. weisen. b) Bureau- und Kassen- - Zur Sekretär-Prüfung werden die ZivilanWärter frühestens 5 Jahre, die Militär- Beamte. hii wiirter frühestens 2 Jahre nach der Anstellung als Assistent zu gelassen. Wer A) für Zivilanwärter. die Prüfung nicht mit Erfolg ablegt, verbleibt in der Klasse der Assistenten. --- B) für Militäranwärter. Die mündlichen Prüfungen dauern 3 Stunden; mehr als 5 Prüflinge sollen dazu nicht gleichzeitig zugelassen werden. Einmalige Wiederholung der Prüfung gestattet, weitere Wiederholung findet nicht statt. Zu a auf Kündigung mit Rulicgelialtsbercchtigung Zu h auf Grund Privatdienstvertrngs oder auf Kündigung. Zn C. Beim Übertritt des Zi\ ihm wiirter s aus dem Vorbcreifcungs- in den Ausbildungs- dieust erfolgt Übernahme als Gehilfe mit 6 wöchiger Kündigung. Nach bestan¬ 4. Anstellungs-Bestimm¬ dener Assistenten-Prüfung erfolgt sodann Ernennung zum ständigen Burcauhilfs- ungen (ob auf Kündigung nrlauter. Anstellung als Assistent findet nach Maßgabe des Freiwerdens von oder auf Lebenszeit, ob mit Stellen statt. Militäranwärter werden im Anschluß an die abgeleistete Probedienst- oder ohne Ruhegehalts- zeit zu Assistenten ernannt. Berechtigung). Die Polizei-Inspektoren und PolLei-Kommissure werden aut 12 Jahre nngestellt. a) Unterbeamte. Die Assistenten. Polizei-Wachtmeister, Polizei-Sergennten, Feldwebel und Ober- b) technische u. Betriebs- feuerwehrleutc, sowie die Beamten der Betriebs-Verwaltungen denen obrigkeitliche Beamte. Befugnisse übertragen sind, werden sämtlich auf dreimonatige Kündigung angestellt. c) Mittlere Beamte. Alle übrigen mittleren Beamten werden auf Lebenszeit nngestellt. wenn sie 30 Jahre alt und 5 Jahre bei der Stadt sind; vorher gilt dreimonatige Kündigung. Die Feuerwehrleute, sowie die Bureau- und Kassengehilfeii sind mittels Privat- diei ist Vertrags angenommen, sie sind nicht Beamte Sämtliche Beamt»» sind rnhegehaitsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Anspruch auf Vergütung haben die Zivilan wiirter während des Vorbereitungsdienstes nicht, es kunu ihnen jedoeli eine solche durch den Oberbürgermeist<»r zugebilligt werden. Während der Ausbildungszeit erhalten ilie Anwärter eine Vergütung, deren Höhe vom Oberbürgermeister festgesetzt wird. --- Feststehende Sätze sollen in Kürze festgesetzt werden. Zu h 1. Stadt- und Kassensekretlire 1. Kl., Architekten, StadtbnufUlirer 3000---4850 Mk. II. Polizei-Kommissare, BadeanstaltsVerwalter, Brandmeister 3000---4000 Mk. IIL. Stadt- und KnssensekretÜre 11. Kl., Baurevisoren, Stadtbau¬ führer, Kniialhiiii-Lngeiiicur, Geometer..... 2500---4350 Mk. IV. Forstverwalter, Ohcrgiirtner........ 2300---3800 Mk. V. Bureau- und Kassen-Assistenten, Straßeiimcister, Kanal¬ in eister. Friedhofsverwalter, Förster, Feuerwelirfeldwebel 1000---3400 Mk. 5. Besoldung. VI. Polizei-Wachtmeister Botenmeister, Hausmeister, Hnllcn- a) während d. Ausbildungs- meister, Oberdesiufektor. V oll zieh ungsbesmte . . 1900---2900 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, VII. Oherfeiierwchrleute.......... 1700---2400 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ VII1. Polizei-Sergeanten, Stadt- und Kassenboten, Bademeister, stellung (Normal-Besol¬ Maschinisten, Schuldieuer an höheren Schulen 1500---2200 Mk. dungssätze). IX. Schuldieuer an den Volksschulen, Fe«erwelirleute . . 1300---1900 Mk. Besoldungsordnung von 1908. 6. WolmnngHgeldzuHchiiBit. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- teils nach 2, teils nach 3 Jahren mit im allgemeinen anfangs höheren, später niederen Beträgen. --- Festsetzungen 9. Sonstiges. über Entschädigungen bei Dienstreisen Ortsstatut betr. die Fürsorge für Beamte und Angestellte infolge von Unfällen. Bestimmungen über die Gewährung von Ruhegeld und Hinterbliebenen-Fürsorge an nicht ruhegehalt«berechtigte Ange¬ stellte und Arbeiter. 4« 47 26300 Einw. Eberswalde. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stelle nv.Unterbeamton. b) „ technischen und Betriebs-Beamten. Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für aj technische u.Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- iind Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Fostsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter, 4. Anstellungs -Bestim¬ mungen (ob auf Kündi¬ gung oder auf Lebenszeit, Zu a auf Lebenszeit. ob mit oder ohne Kuhe- Zu b auf Kündigung oder auf Grund Privatdienstvertrags. gehalts-Berechtigung). Zu C auf Lebenszeit. a) Unterbeamte. Es besteht allgemein Buhegehaltsberechtigung. b) technische u. Betriebs- Beamte. c) Mittlere Beamte. Zn a keine Sonder-Festsetzungen. Zu f» I. Stadthauptkasselirelidant, Sparkassenrendant .... II. Polizeikommissar, Stadtsekretär, Polizeisekretär, Kalkulator, Sparkasse - Gegenbuchführer, Stadthauptkasse - Gegenbuch¬ 2900---4400 Mk. führer. L Steuersekretär......... 2200---3400 Mk* III. Magistratssekretäre, Magistratsregistrator..... 2000---3200 Mk. IV. Stadthauptkasse- und Sparkasse-Buchhalter .... 1640---2660 Mk. 5. Besoldung. V. II. Steuersekretär, Kanzleivorsteher, Polizeiregistrator, Melde¬ 1420---2380 Mk. a) während d. Ausbi 1 dungs- amtsvorsteher ........... 1200---2160 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, VI. Magistratsassistenten, Polizeiwachtmeister, Polizeisergeanten, 2400---3600 Mk. b) nach der endgiltigen Vollziehungsbeamte, Boten . ..... 2000---2900 Mk. .Anstellung (Normal-Be¬ VII. Bauamts-Assistenten..... ... soldungssätze). VIII. Stadtgärtner ... ...... Besoldungsordnung von 1909. Klasse I jährlich 480 Mk, Klasse VII jährlich 420 Mk. 6. Woltnungsgdhlziiscliiiss. „ II „ 400 Mk., „ TU ' „ 350 Mk. „ IV u. VIII .. 320 Mk., „ V „ 300 Mk. „ VI „ 290 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. 17000 Einw. Eilenburg-. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v.Unterbeamten. b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. Erlaß solcher ist beabsichtigt. und Betriebs-Beamten. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte. Keine Sonder-Festsetzungen. Erlaß solcher ist beabsichtigt- f b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwürtcr. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Keine Sonder-Festsetzungen. Erlaß solcher ist beabsichtigt. --- Zunächst Beamte. ist nur vorgeschrieben, daß vor der Probedienstleistung als Sekretär b) Bureau- und Kassen- und Assistent eine besondere Prüfung abzulegen ist, ebenso, wenn Beamte. Assistenten in Sekretärstellen cinrücken wollen. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. Zu a auf Kündigung. Bei den Polizeiserge,inten tritt nach 3---5jähriger 4. Anstellungs-Bestimm¬ Dienstzeit Anstellung uf Lebenszeit ein. ungen (ob auf Kündigung Zu b auf Kündigung oder auf (1 rund Privatdiensivortrug' oder auf Lebenszeit, ob Zu c auf Eebenszult, --- Anstellung soll in dar Regel nicht Vor vollendetem mit oder ohne Ruhege¬ 25. Lebensjahre und mindestens ‘2jährigcr Probodiciistzoit bi i der halts-Berechtigung). Stadt erfolgen. Bei Militäranwärtern nach ß unmutiger Prohcdienst- a) Unterboamtc. zcit. - Zu Bureaugehilfen ernannte Hilfsarbeiter werden aN Beamte b) technische u. Betriebs- auf Kündigung angcstollt. Beamte. l)ic Stellen bei den Betriebsverwaltungen --- abgesehen von den Leitern c) Mittlere Beamte. dieser Anstalten - werden nicht mit Beamten, sondern mit tilge stellten ohne Ruhegchaltsbere litigung befolgt Im übrigen besteht allgemein Huhegeh.iltsbercchtigung. Zu a während d v Prol^dienstleh-tung wird das volle Ktidlciiciiikomuifii gewährt. Zu b I. Städte kreiftr. 1*olizt-isekre1i.tr, im dthauptka--' -Rendant. J^tiidtspnrknum i n laut, Kalkulator......2100 3Ö00 Mk. II. St rwlthmiptk >»**«•■- und Sparkasse - Kontrolle|ir. Stadtlmupt- knfwo- lind Sparkasse-Buchhalter, Polizei-Kommissar, Steuer- sekretär. Magistrat •fsekretnr, Registrator. Vorsteher des 5. Besoldung. Meldeamts . ......... 1700 ---3000 Mk. a) während d. Ausbildungs- Hl. Polizi is‘Tg' .inte'i, Vollzichungshcamt», Rathaus-Kastellan 1200---18C0 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, IV. Arineuimun-Aulsther .......... i60- 1100 Mk. b) nach derendgiltigen An¬ Ftir da« i ist' Anfrfleken im Gehalt ist Bedingung. d.iß der Beamte das 27 L« Ut .- stellung (Normal-Besol- jalir errmohl hat. Mit der Vollendung des 57. Lelieiisjalires soll er das Hv. hc.t- du ngssätzo). gehalt der Stelle 1> ziehen. Besoldungsordnung von 1909. 6. WolinungsgeldzusrliuHK. Klisse 1 jährlich -IOC Mk, Kl*is#n 11 jährlich 3n0 Mk., Klasse III und IV jährlich 220 Mk, 7. Familienzulagen u« »v. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrttcken im Gehalt --- nur nach jedesmalige Zustimmung der Stadtverordn»*!m !). Sonstiges. Versammlung --- alle 3 Jahre mit anfangs höheren, später niederen Betragen. Regulativ betr. Gewährung von Tagegeldern und Reis, kosten. 48 9000 Einw. Einbeck. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten. c) Stellen von mittl. Be¬ Keine Sonder-Festsetzungen. amten (Bureau u.Kassen-), A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- b) mittl. Beamte (Bureau- Keine Sonder-Festsetzungen. u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte. b) Bureau- und Kassen- Keine Sonder-Festsetzungen. Beamte. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. | Feldhüter, Nachtwächter, Armenhaus- Zu a auf halbjährliche Kündigung < aufscher werden mittels Privatdienst- 4 Anstellungs-Bestimm¬ | Vertrags angenommen. ungen (ob auf Kündigung Zu b soweit erforderlich auf Grund Privatdienstvertrags. oder auf Lebenszeit, ob mit Zu C. Auf Lebenszeit wird nur der Stadtsekretär und der Stadtkämmerer oder ohne Ruhegehalts-Be¬ angestellt. Die übrigen Mittelbeamten (Stadtbaumeister, Gegen¬ rechtigung). rechnungsführer, Registrator, Polizei-Wachtmeister und Stadtförster a) Unterbeamte. werden auf halbjährige Kündigung angestellt, doch werden sie nach b) technische u Betriebs- mindestens dreijähriger Dienstzeit bei der Stadt und wenn sie das Beamte. 30. Lebensjahr vollendet haben, auf Lebenszeit übernommen. Im c) Mittlere Beamte. Kündigungsverhältnis werden angestellt und verbleiben darin: die Assistenten, Polizeisergeanten, Stadtbauführer und Forstaufseher. --- Zu a und c besteht (tuhegehaltsberechtigung, soweit nicht Annahme mittels Privatdienstvertrags in Frage kommen. Zu h keine Sonder-Festsetzungen. 5. Besoldung. Zn b Stadtbaumeister 2100---3900 Mk.. Stadtkäiumcrer • • 2400---3600 Mk. a) während d. Ausbildungs- Sparkasse-Reclwiuiigsfülirer ... 2400---3600 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, Stadtsekretär, Stadtförster . . 2000--- 3000 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Gegenrorhiiungsftilirer, Registrator..... . 1400 ---2400 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Polizei-Wachtmeister ...... . 1400---2000 Mk. dungssätze). Assistenten .... ... 1200---1800 Mk. Besoldungsordnung von Bauführer, Polizeisergeanten . ..... 900---1200 Mk. Forstaufseher ......... 700--- 900 Mk. 1903 und 1904. (Neuregelung in Vorbereitung). 6. WoltnungKgeldzuKcliuKs. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine 8. Stellenzulagen. Kein0 Gelialtssteigerung alle 3 Jahre --- ohne Rechtsanspruch --- mit gleiehhleihenden Beträgen. 9. Sonstiges. Von jeder Gehaltserhöhung ist dein Bürger Vorsteher-Kollegium mindestens 8 Monate vorher Mitteilung zu machen. --- Gesehäftsanweisungeu für die Polizei, Sparkasse und Kämmerei-Kasse. Re'uekosten-Ordnung. 49 25400 Einw. Eisleben. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v.Unterbc untt i. b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäramvärtcr. i 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte. b) Bureau- und Kassen- Keine Snnder-I'i stsetzungcn. Beämte. Keine Sonder-Festsetzungen. -V) für Zivilanwärter. Kei n e So m ler-Festsetzunge u. B) für Militäranwärter. Zu a---C. Soweit nicht zu b Anstellung auf Grund Privatdienstvertrags 4. Anstellungs-Bestimm¬ erfolgt, werden sämtliche städtische Beamte auf Lebenszeit mit ungen (ob auf Kündigung Ruhegehalt-^Berechtigung angestellt. oder auf Lebenszeit, ob Zu a Während d es Prob dienst s wird das volle Stellen geholt im hst Wohnungsg°Id- mit oder ohne Ruliege- Zuschuß gezahlt, aliür monatlich liarbträglioh. lialts-Bereditigu ng). Zu Ii T. Knmmereikasr.. -, Sparkasse St« u< l ka^o-Rendant, Stadt- a) Unterbeamte. sekrettfr. Steil ersekrotür ...... 2800---4200 Mk. b) technische u Betriebs- TI. Polizi i-Inspektor, Polizeisckivtür, Bnuamtssekrotiir 2400---3800 Mk. Beamte. ITI. KiiinmeroikaÄ}*0-. Sparkasse-. Stouerkasse - Kontrolleur, c) Mittlere Beamte. Staudr.uimts-Mfkititftv, Armenhurenu-Sekretär .... 1800---41200 Mk. 5. Besoldung. IV. Meldeamts - "Vorsteher, Bureau- und Käse. n - Assistenten- a) während d. Ausbildungs- Krlilnchthof-Knss^rer, Hallenmeister im Schlachthof . 1700---3100 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, V. Polizei-Wachtmeister, Stadtgärtner..... 1500---2500 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ VL Polizei-Sergeanten, Fried hofswnrter. Vollziehungslieamtc, stellung (Kormal-BesoL- RatMdiener . . . 1300---2140 Mk. dungssätzo. VII. SchulknsteLlam 1 ICO---1600 Mk. Besoldungsordnung von 1910. 6. tYolinungsgeldzuHthuss. Keiner. 7. Familien Zulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine grundsätzlichen Festsetzungen. --- Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden 9. Sonstiges. Beträgen. 51 170000 Einw. Elberfeld. Zu n und h kenn- Sonder-Fontsetzmige].. 1. Bestimmungen über die Zu r A Amt «ln als Verwaltung»uiiwiirl *r wmii Bei »-elitigung zum ,n. j..hrig-trei\xilhg* 11 Annahme v. Anwärtern f. Militiii tatten »lie Bill-*-au\ »n stell»-r Bestimmungen für Lez.-ti »igs usw. B. ri Ute au den Oberbürgernieistei. Vor- Urhertritt in einen a) technische n. Betriebs- neu M V. iwaltuiigszwfig hat <1 er Anwärter den bisherigen Gang Keiner Ausbildung Beamte M'liriit lieh durjciistelhni. b) mittl. Beamte (Bureau- N;«i b Ablauf <1> r Ausbildungszeit und nach Bestellen «b*r Assistent“iiprüfung ”-“rden und Ka-ien ). ln in/w-isfbi n /u l)i iinri n en »mit»-ii Zix'ilanw .irtm wvil er in mindestens 4 gri'l’ej on A) für Zivilanwärter. Bur» 'um und einer groß».n Ka^c j»< so lang«* l..-m Imftigt. bis- sie nach dem schrift¬ B) für Militäranwärter. lich lixiu; d»eiuleii Zeugnis des Bim*au- usw Vorsteher« die Befähigung zur selbwündigeii Verwaltung einer kr« xärstelle erlangt haben. Zu c B F'ir Militaruiiwinter ' t in besondere* Ausbibliingsgung nieln xorgi sehri*-l"•». Sie werden in d.*r Regel nur einein oder zwei Bureaus zur Ausbildung iiberw ie-en. Na» h Ablauf \ou 4 Moupt« n ist vom Hur»*au-Vor«»elier über Fleiß und L»*:stmig“ii zu ntfsrirliTeii Zu a keim Sotider-Festn«'tzi?iig i :t Prüfungs-Bestimm¬ Zu Ii zw.-i Prä in Ilgen (Assistenten- und Sekretnr-j. ungen für Zin- \KKiKt«n1enprüfung xv«*rd«*ii di«. Zi\’buiwärter nach Ablauf der Aiishildiings- ) technische u. Betriebs- /. it zug» lassen. Beanit» Zn* Sekretärprüfung werden Zix ihin\x urt, r /ugoUw n, wenn wie mintlesteus b) Bureau- und Kassen- 3-Jahre als Assistent angestellt sind. MilitäiHiuwjirt»*v nneb »>iin*in Jahr. Solche Beamte. Militär <*bsb°amtei» auf Grund Prix .itdhmst Vertrages. mungen (ob auf Kündi¬ Zu c Siimtli i1 Alittelb. anu • n i e *n auf Ki ndiguug .iugesl »*llt. Pi» Assisimiten bleiben gung oder auf Lebenszeit, ständig in dies»-in Verhältm?. di<* übrigen Mitt»*lhe,unten werden auf Lebenszeit ob mit oder ohne Ruhe¬ *Mige«tellt naehd»*ln si» eJabr» im Dienste d»*r Stadt gestund»ui und »las 30. Lebens gehalts-Berechtigung). l.iltr x'olb»mlet balwu F»*ldw»*bel. ()ln*rt»*iu‘riiiiin»»» und Feueriiiiiimer sind a) Unterbeamte. sämtlich auf dreiinonatig» Kündigung «»gestellt. b) technische u. Betriebs- Günstigere Aust»*lluiigshedingnng»*u Uünn > in Kiiize1fä!h*n ' on »I r St.ultx ■ r»'rd- Beamte neri*n-Ver>aininliiiit{ besfiilo.**s»,ii w erd«»i c) Mittlere Beamte Assistent, n, • ** i-i e'u^'gung b»*s teilt allgemein- Zu a Anxviirt“i ini 1. Julir nichts, im zweiten 3tf0 Mk.. im dritten 720 Mk P4ätan im 1. Jahr 1200 Mk.. im zweiren 1300 Mk.. dann weiter jed» - Jahr um 100 Mk bis 1000 Mk. Zu 1» Oberst«dts«*kretäre. Siadt»eiitinctat»'» . . 4000 5400 Mk- St.ultsi kretiii •*, Rt’iuhiiiti*!]. I. Kussieier i»«w. . 27(XJ -4800 Mk. V'*rM-;;ltuiigssekr**ti»it‘. Kj»ssi»*r**v. Bu«'Iibalt»*v usw. 2200---4000 Mk. Bureau- uiKt Kass»*ii-Assisteiih-u 1750---3200 Mk. Boteuiin*isti*r. Ratbans-Haiir.ineister ... 1600---2700 Mk. Stadt- und Kass» nboten. Ratluius-Pförtin r usxx. . 1350- 1800 Mk. Burenu-Diiil rm*...... 1200---1600 Mk. Buw*au- lind Kassengeliilfeii...... 720---2000 Mk. Bureaugehilfiimeii, K.inzleigeliilfon, Maseliiiioiisclmüberinnoii 600---1500 Mk. Polizei-Inspektoren 3600--- 5400 Mk.. Polizei-Kommissare 2400---4500 Mk. Polizei-Wachtmeister 2000---8000 Mk., Polizei-Sergeanten . 1700--- 2250 Mk. Gefangenem* fcrter........* 1350---1800 Ml<. Obrrlandinesser, leitende IngoinVure usw. ...... 3600---5400 Mk. 5. Besoldung. Stil dt bau sokr«*tUr*\ Landmesser. Betriebs-Tugeiiienre usxv. 2700- 4800 Mk. a) während d. Ausbildungs- Bausekretär»* usw. ..... . 2200- l*X)0 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, Hminssisteuten. VermessungRassistenten .... 1750- .4200 Mk. b) nach der endgiltigen Baiikontroll«*ure, Straßenmeister, Mascbineiuneister • 1900 - 2800 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ Selilacht- und Viehhof-Aufseher..... • 170)---2250 Mk. soldungssätze). Schuldicnev iieb<*ii freim* Wobniuig usw. . 1200---1600 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. WolimingNgelcIziiNC'liiiNti. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. / Ks »*rlialt»'n jedoch der Rendant, des Steuer- und Gebübrciiäunts, I der Stadtsekretär des Hoelibiiues, der Rendant der gexx'erhliclien 8. Stellenzulagen. Keine Grumlsiitze. < Werke und der Suarknsson-Remlant je f>00 Mk., der Leililiaiis- | rerw'iilter und die Maschinenmeister heim Elektrizitätswerk und l beim Schlacht- und Vieliliof je 300 Mk. Stellenzulage. 9. Sonstiges. Aufrllcken im Gelialt - ohne Rechtsanspruch - alle 3 Jahre mit im allgemeinen gleich bleibenden Beträgen. 56000 Einw. Elbing*. Zu a unil 1». Keine Souder-Festsctzungen. Zu c A. Als Zivilsupermiint-rar wird angenommen wer mindestens 17 und nicht über 21 Jahre alt ist. die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst oder das Abgangszeugnis einer liciinstiifigen Mittelschule besitzt, körperlich geeignet ist und nachweist, daß < r sich während der ersten 3 -fahre aus eigenen usw. Mitteln unterhalten kann. Zu c B. Inhaber des Zivilversorgungssclicincs haben durch eine Vorprüfung od«r durch eine dreimonatige informatorische Beschäftigung ilmo Geeignetheit darzutun. Außer den vorstehend genannten Zivil-und Militär-Anwärtern werden zur Erlernung des Bureau- und Kanzlei-Dienstes junge Leute mit ausreichender Schulbildung an¬ genommen. Die Aiigenoiiiini neu haben keinerlei Anspruch auf spätere Anstellung, beziehen auch in der Regel innerhalb d«r ersten 6 Monate keine Vergütung. --- Hervorragend tüchtig*' Gehilfen um! Hilfsarbeiter können zur Assistenten prüf ung zugelasscn werden. Z« a keine Kond r-Frsts* tzuugen. Zu 1». Die Ausbild ui igs- (Vorigen itiuigs-) Zeit dam rt für Zivilanwärter mindestens }\ Jahre. für Militiiramvärter H Monate. Während clor Ausbildung werde, die Anwärter mit dem Geschäftsgänge in den v**rse hie denen Zweigen der Verwaltung bekannt gemacht. Die Ausbildung wird durch die Bureau- und Kassenvorsteher geleitet. In jeder Dienststelle ist eine besondere Arbeit ubzulief°rii. außerdem ist eine Darstellung über den Gang der Ausbildung mizutertigen. die mit ein »r Äußerung der Buivriu-Vorsteher über Fleiß. Auffassungsgabe usw. des Anwärters versehen und vorgeh’gt wird. --- Die Aneignung de«- Kenntnis?« eine1* Kurzschrift ist erw ii lischt Zu a. Keim Soiidei-Festactziingen. Zu I». Es ist ein, insistenten- und eine Sekretär-Prüfung abzulegen. Zur ersten Prüfung werden zugelasscn: Die Supenmmcrarr und Militärs nwÄrlcr nach he« ndeter Ausbildung, ausnahmsweise auch besonders tüchtige Hilfsarla iter und Bureaugebilfen. die mindestens 3 fahre in städtischen Bureaus erfolgreich gearbeitet hal»n. --- Die Prüfung ist iiiüiidiicli und schriftlich, sie bezieht »ich 1. Bestimmungen über die auf die einfacheren Verwaltungsgegenstiinde. --- Wird die Prüfung nicht l»s(.m- Annahme v. Anwärtern F. ilen. so kann frühestens nach 6 Monaten eine Wiederholung stattfinden. Weitere a) Stellen v.Unterbeamtcn. Zulassung zur Prüfung findet nicht statt. --- b) „ technischen Zur zweiten (Sekretär-) Prüfung werden Assistenten und Bureaudiätnre zugelas-en und Betriebs-Beamten. und zwar frühesl »us 3 und hingst- ns 5 Jahr*- narli Bestehen der Assist eilte n- c) Stellen von mittl. Be¬ prüfung. --- Audi diese Prüfung zerfällt in einen mündlichen und in einen schrift¬ amten (Bureau-u.Ivassen-). lichen Teil; behandelt werden die schwereren Verwaltungsgegenstände sowi“ ein¬ A) für ZiviFan Wärter. gehende Ges»«rzi-sku «de. Im übrigen gelten die Bestimmungen wie hei der B) für Militäranwärtcr. Assistenten prüf ung. doch kann eine zweite Wiederholung der SekreHrprllfuug 2. Ausbildungs- ausimhmsweise vom Magistrat zngolassen werden. Bestimmungen für Zu a im allgemeinen auf Kündigung. a) technische u. Betriebs- Zu F» Förster auf Lebenszeit. Hallenmeister und Schleusenmeistcr auf .! monatige Kün¬ Beamte. digung. Im übrigen im Wege den Prixatdi« i ist Vertrages. b) mittl. Beamte (Bureau- Zu c im iiLigenieinen auf Leben .-/., it. u. Kassen-). Anstellung als Hinunter erfolgt regelmäßig nicht vor zurürkgelegtem 26. Lebens¬ A) für Zivilanwärter. jahre. Der Austeilung geht «ine 6 monatige Pro he d io i istzeit voraus, die nach B) für Militäranwärter. Befinden de* Magitinds bi* auf 2 Jahre verlängert werden kann. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Auf Lebenszeit wird an gestellt, wer das 30. Lebensjahr vollendet hat. --- Di.- gen für Mitglicdnr «1er Feuerwehr v erden auf Kündigung angestellt. ausgenommen der a i technische u. Betriebs- Brand dir, ktor di<«4*r auf Lebenszeit. Beamte, Säintliehe Beamte sind ruliegehaltsbi ivclitigt. b) Bureau- und Kassen- Zn a Während de« Prolwdi* bst»-» wird das voll, Steilem Liikoininen gewährt. Beamte. Zu l» Bureaudirektor (Rechnung» visor), Stadthnuptkassc -Rendant, A) für Zivilanwärter. Ober-Polizelinspcktor . . ... 3300---5000 Mk. B) für Militäranwärtcr. Sparkasse-Rendant . . ....... 3000---4600 Mk. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Sekr- iJir,».. KuMini r. Stanlesli.ami er, Poliz« iiuspa ktor . . 2400---4300 Mk. ungen (ob auf Kündigung KalkulatnrnssKi 'iit. n. Registratoren, Buchhalter. Kontrolleure, oder auf Lebenszeit, ob Poliz«ikoimni*ouiri'. Kriminalkommissar ... 2000---3*900 Mk. mit oder ohne Ruhege¬ Bureau- mul Kas», nan«istenti n 1. KImm-i 1600---"«000 Mk. halts-Berechtigung). 11. 1200 ---2?»,n Mk a) Unterboamte. Boten»», ister . 1400---22üU Mk. b) technische u. Betriebs- Polizei**, rg< uni *n 1400---2000 Mk. Beamte. Steuererheber ... 1300---MH** Mk. c) Mittlere Beamte. Präsidial bet*. Vollzi* liungsb. , int«* >■ . , . 1.150---Hau Mk. 5. Besoldung. Boten 1050---1650. Ratbausk«st,-lla.i . «50---1480 *fk. a) während d. Ausbildungs- Gefaiigcnnnfeeher . .........?IH>---1300 Mk. u, Vorbereitungsdienstes. Schtilui* M> r m e Oberrenlscliub* 1100---1600 Mk.. Brandiiispek-tor 2600---4lüu Mk. b) nach der endgiltigcn An¬ Oberfeuerleut'’ 1150---1750 Mk.. Fe1.’.er 1 eilt“ ... O'X)---1350 Mk. stellung (Nonnal-Besol- Stadthyu-liigr nieur 3900---4900 Mk., SltidthnjtasRistenr 1800-Ü2T-0 Mk. dungssätze). Hall« it meist er lböu Ylk.. FÖistn* 1400---2100 Mk . Wnldwiirtci '"0 Mk Besoldungsordnung von 1907. (Neuregelung der Besubhmg siebt 1 .or) 6. WohnugMgeldznKchugfi. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keile - 9. Sonstiges. Auf rücken in. G. kalt - ohne R« cht«*.in «;«*iicFi --- all« 3 Juki, mit iin nllg'in....... int&nu» V) h»üi»»r»*n. Kp)it<-r iiiciiei'rii Bfftltiignii. [ 14000 Einw. Elmshorn. I 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern I für I a) Stellen v. Unterbeamter. I b) „ „ technischen 1 und Betriebs-Beamten. J c) Stellen von mittl. Be- Keine besonderen Festsetzungen. Militäranwärter werden zur Probedienst¬ I amten (Bureau- u. Kassen-) leistung angenommen, vorher gegebenenfalls auch zu informatorischer A) für Zivilanwärter. Beschäftigung. 1 B) für Militäranwärter. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. I 2. Ausbildungs- Zu b findet Ausbildung und Vorbereitung zur Prüfung nach einem vorn I Bestimmungen für Städtevcreins-Vorstande festzusetzenden Unterrichtsjüan statt. I a)technischen. Betriebs- i Zu a keine Sonder-Festsetzungen. I Beamte. Zu b Fs findet eine Prüfung (Assistentenprüfung) nach Maßgabe der 1 b) mittl. Beamte (Bureau- Prüfungsordnung für Rureau- und Kassenbeamte der dem Schleswig¬ und Kassen-). holsteinischen Städteverein angehörenden Städte und Flecken vom A) für Zivilanwärter. Jahre 1908 statt. --- Zugelassen zur Prüfung wird wer das 18. Lebens¬ 1 B) für Militäranwärter. jahr vollendet und eine mindestens einjährige Vorbereitungszeit bei 3. Prüfungs-Bestimm¬ der Stadtverwaltung zurückgelegt hat. Militäranwärter können nach ungen für 8 Monaten zugelassen werden. Leber die Zulassung zur Prüfung a) technische u. Betriebs- entscheidet der Vorsitzende des Städtevereins-Vorstandes. Zur münd¬ I Beamte. lichen Prüfung können Zuhörer zugelasson werden. Mehr als (i An¬ I b) Bureau- und Kassen- wärter sollen nicht gleichzeitig mündlich geprüft werden. --- Wer die Bcamte. Prüfung nicht bestanden hat, kann nach einer zwischen 4 Monaten A) für Zivilanwärter, und 1 Jahr liegenden Frist nochmals zur Prüfung zugelassen werden. t B) für Militäranwärter. Nochmalige Wiederholung in der Regel nicht zulässig. Sämtliche Beamte zu a bis c werden zunächst 2 Jahre auf Probe angestellt. Alsdann hat endgültige Anstellung oder Entlassung stattzufinden. Im übrigen: I 1. Anstellungs - Bestim- Zu a auf dreimonatige Kündigung. I mungen (ob auf Kündi- Zu b auf Grund Privatdienstvertrages (keine Beamteneigcnschaft). I gung oder auf Lebenszeit, Zu c St-adtsekretär, Stadtkassieror, Polizei-Kommissar, Polizei-Sekretär, 1 ob mit oder ohne Ruhe- Polizei-Wachtmeister und Polizei-Sergeanten werden zunächst 4 Jahre j gehalts-Berechtigung). auf SmonatigeKündigung angestellt, dann erfolgt, sofern das 30.Lebens- 1 a) Unterbeamte. jahr vollendet ist, Anstellung auf Lebenszeit. Die Assistenten werden 1 b) technische u.Betriebs- und bleiben auf Kündigung angestollt. Aendcrungen von vorstehen¬ I Beamte. den Bestimmungen können durch die städtischen Körperschaften jeder¬ I c) Mittlere Beamte. zeit beschlossen werden. Der Rendant der Sjiar- und Leihkasse, der Hausverwalter der Armenanstalt, der Eichmeister, Hafenmeister und die Beamten der Betriebsverwaltungen sind nicht als städtische Be¬ amte zu betrachten. Zu a Während d« r Pro bedien stleistung im allgemeinen «Ins Anfji ligsgeb alt der Stelle. Zu »i 1. Stadt kassieret*. Stadtsekrotär, 1. PolizoisokreUir, Polizei-Kom¬ missar, Rendant der Spar- und Leiliknssc..... 2400---3600 Alk. 2. II. Polixrisekretiir, Steuersekretär. Gaswerks-Burhlinlter. Npar- kassse-Gegenl»ueliliilirer, Terliniker im Stadtlianaiiit . . 2000---2900 Mk. 3. Pon? •• iwn eilt meistiT, Gas meist er, Stadtka-seburlihalter 1700---2300 Mk 4. Bureau- und Kassen-Assistenten. Bausehreil» t* . 1300---2125 Mk. o Älaseliinen- und Rohrmeister d»*s Wasserwerks . 1400---1900 Mk. I 5. Besoldung. 6. Pollzeisergeunteu . . .... 1300---1800 Mk. 1 a) während d. Ausbildungs- 7. I. Magistrats!«ote, Vollziehungsbciint 1200 --- 1700 Mk. 1 u. Vorbereitungsdienstes, 8. Naehtpolize'M'rg« unten, IT. Magistrntsboto..... 1000---1400 Alk. j b) nach der endgiltigen Die Gehilfen erhalt.m eine Vergütung x*on 900 Mk . steigend alle Jahn um 60 Mk. 1 Anstellung (Normal-Be- bis zu 1200 Mk. --- Die Lehrlinge erhalten im eisten Jahr 120 Mk., im zwe*+«n 1 soldungssätze). 140 Mk.. im dritten 360 Mk. 1 Besoldungsordnung von 1909. verheiratet unverheiratet 1 6. WohnuttgsgcldzuschiiHK. Khn»> 1 -nrstfhn der Besoldungsurdming 400 Mk. 250 Mk. 11 „ ‘150 Mk 200 Mk Ili---VI11 allge'iu in 220 Mk. 1 7. Fiiinillenzulaireu usw. R in«». D«*r Siadtkiissieivi nhiilt 200 Mk. pirsiuilh'hi Zu lag- . di Na«*htpnlU»'i*''i U""»teii und 1 o. Stellenzulagen. der II. Magi'*r»itshote mioh den erst» 3 IMeiwtjnln-eii «1 nglci> 1. i. a - < or 100 Mk. „ H re Gniudwitssi für dir Gewährung dev Zulagen I .hi, Ihm, nicht. Aufrti' k 1 ' '•••liit't --- ohne Rechts«.»oprueb --- all« 3 Jahn m«t «m «üg« t e im i» gl irli- I S). Sonstiges. )„ , i,j . |li*viig*’.i. --- B« " 1 •••'•■-' l/'ingt u v i y im • >.»l \ on Rei-, kf.- T» e ' '■ I I! und TJni/ugbkeet- it. 54 21300 Einw. Emden. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v.Unterbfain ton Krim besonderen Festsetzungen. Di« Anwärter werden auf Prob« an b) „ technischen genommen. Die Probezeit beträgt vorbehaltlich der Abkürzung bei und Betriebs-Beamten. früher nachgewiesener Befähigung (i Monate, bei Zivilanwärtern kann c) Stellen von mittl. Be¬ sie bis auf 2 Jahre verlängert werden. amten (Bureau-u Kassen-), A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder- Fest setzu ng e n. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine So nder-Fc-stsvtzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamtc A) für Zivilanwärtcr B) für Militäranwärter Zu a Stadtiliener. Bolizeiboten, Nachtwachtrneister werden auf Kündigung angestellt, l'olizeiwachtmeister, Polizeisergeanten und Vollziehungs¬ beamte usw auf Lebenszeit, wenn sie 3 Jahre im Dienste der Stadt und mindestens 30 Jahre alt sind. Hülfsboten, Schul- und ßure.ui- 4. Anstellungs-Bestimm¬ ilic-ncr usw. werden mittels Privatdienstvertrages angenommen. ungen (ob auf Kündigung Zu b auf L’rivut-Dierert.vertrag. oder auf Lebenszeit, ob mit Zu c auf Lebenszeit soweit etatsmäßige Beamte in Betracht kommen, die oder ohne: Huhcgelialts- 3 Jahre bei der Stadt un«l mindestens 30 Jahre ult sind. Bis zu Berechtigung). diesem Zeitpunkte gelten sie als auf Kündigung angestellt Kanz¬ a) Unterbeamte. listen werden nur mf Kündigung angestellt, Hülfsarbeiter. Hrilfs- b) technische u. Betriebs- ♦clireityir im Wege des l’rivatdionstvertrngs angenommen. Da-selbi Beamte. ist der Fall hinsichtlich der Angehörigen des Eichamts, der Spur e) Mittlere Beamte. und Loihkasse, des Beuerlösch- und des Nachtwacht wesen- usw., desgleichen die Ingenieure. Techniker usw. --- Stadtsekretäi- und St idtkämnierer sind Beigeordnete des Magistr'ts und werden nach einjähriger Probedienstleistung auf Lebenszeit an¬ gestellt. Zu a wjiliri nrt fl r J'ioln zeit wirrt das rolle Anfangsgehalt der bet1*. Stelle gewährt. Zu b . Stadt Sekretär, Si irttkaminei,-i .... 2950---4ÜU0 Mk. Kanzh-UekivTH.1...... 22'0- 32"0 Mk. Registrator. SuMn-i‘si*krotiir. SteiiprirtnMeliini r J9f»U--- 30*0 Mk. Starttbauführe1* ni,,l,*ii freier Dienstwohnung 1950---SK'iO Mk. Polizei-Kommiwurb . 2150--- ftSSO Mk. -Sekretär ... . . 1950--- fttl&O Mk. -Warhtini'isfer. Riistmeist“r . ..... 1700---3HF0 Mk. Sekretariats-. Registratur-, K.h>f* n-Gehlilfeii, Kämmoreibtirhhalter 1700---2; 00 Mk. 5. Besoldung. Vol 1 zieh migsbea inte. Aeeise-Kontrolleur, Kanzlisten . . 1450---2000 Mk. a) während d. Ausbildungs- Starttrtiener neben freier Wohnnng . 1450---1850 Mk. u. Vorbereitungsdienstes, Halloumeister, Mnsrhinisten neben freier Wohnung usw. 1300---1700 Mk. b) nach der endgiltigen An Sparkasse n-Kiissiorer . .... 2750---3750 Mk. Stellung (Normal-Besol- -Kontrolleur ......... 1700---2350 Mk. dungssätze). Hausvater rtes Armenhaus,Meinen freier Wohnung usw. 1950---2650 Mk. Besoldung-Ordnung von jiion. 6. M'olinungKgelflzuHchuBM. Reiner. 7- Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Anfrflrken im Gelialt --- ohne Rerlitsansprueh --- alle 3 Jahre mit im allgemeinen gleieli- bleihenden Beträgen. Stadtsekretär und Starttkünnnerer haben Sitz und Stimme im Magistrat. 13500 Einw. Emmeridt. 1- Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stelli nv.Unterbe.imten. b) .. „ technischen K •ine Snin lei*-Fi‘sHcl/unpfen. und Betriebs-Beamten. c) Stellen vor mittl. Be¬ amte n (Bureau- u.Kassen). A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen fü r a) technische u. Betriebs- Bemutu. Keine Sund* r- Best Setzungen. b) mittl. Beamte (Burtau- u. Kassen-) A) für Zivilnnwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u Betriebs- Beamte. Die endgültig! Anstellung jode-. Beamten ist von dem Bestehen einer b) Bureau- und Kassen- Prüfung abhängig. Nähere Festsetzungen trifft der Bürgerin« ister. Beamte. A) für Zivilanwärter. B) für Militäranwärter. •f. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Soweit nicht sin erforderlich' n Dienstkväftc im W. ge «les Privatdienst¬ oder auf Lebenszeit, ob vertrages als Nichtbeaintr angenommen werden, erfolgt die Anstellung mit oder ohne Ruhege¬ sämtlicher städtischer Beamten einschließlich derjenigen «ler Betriebs¬ halts-Berechtigung). verwaltungen grundsätzlich auf Lebenszeit mit Ruhegehaltsberech¬ ») Unterbeanite. tigung. --- Die lebenslängliche Anstellung ist jedoch von der Erreichung b) technische u. Betriebs- «les 30. Lebensjahres und einer fünfjährigen Dienstzeit bei der Stadt Beamte. abhängig. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. c) Mittlere Beamte ö. Besoldung. a) während d. Ausbildungs- Zu a Keine Soinler-Festsetzungen. u. Vorbereitungsdienstes. Zu b Eine Besoldungsordnung besteht nicht. Die* Gehälter werden von b) nach der endgiltigen An¬ Pall zu Pall festgesetzt. stellung (Normal-Besol- (Neuregelung der Besoldung ist in der Ausarbeitung begriffen). dungssätze). Wohnungsgeldzusohuß erhalten z. Zt. 6. M'oliniingKgetilziiM'huKK. die mittleren Beamten . 400 Mk. die unteren Beamten . 350 Mk. 7. FaiiiHivnzaliigpn usw. Keime. 8. Stellenzulagen. Keine 9. Sonstiges. Rechtsanspruch auf Gehaltszulagen besteht nicht. - Festsetzungen wegen Gewiihrung von Reisekostenentschüdigungen. 55 106000 Einw. 1 Erfurt. i I 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für Zu a uml b Keine Sonder-Festsetzungen. 1 a) Stellen v.Unterbeamten. Zu f.\ Bei echt igung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst, nicht tlher 24 Jahre ult’ b) , „ technischen Während der Aushildungsdienstzeit kein Anspruch auf Vergütung. Ein Jahr hat I und Betriebs-Beamten. der Anwärter unter allen Umständen unentgeltlich zu arbeiten. | c) Stellen von mittl. Be- Zu r B Zivilversorgungsschein. 1 amten (Bureau-u. Kassen-). A) für Zivilanvrärter. 1 B) für Militäranwärter. Zu a Keine Sonder-Festsetzungen. Zu bA Die Zivilonwiirter --- Hilfsarbeiter genannt --- werden 5 Jahre im Ausbilduug6- dienst beschäftigt, der durch Ablegung der Sekretürprllfung beendet wird. Länger als 7 Jahre darf die Ausbildung nicht dauern, es erfolgt dann Entlassung. Der 2. Ausbildungs- Ausbildungsgang ist genau geregelt, er umfaßt alle Zweige der Verwaltung, also Bestimmungen für auch Kanzlei- und Registraturdienst. Die Ausbildung wird durch die Bureau- 1 a) technische u.Betriebs- vorstelier geleitet, ln der Kalkulatur ist spätestens nach 2 Monaten zu berichten, 1 Beamte. ob dem Hilfsarbeiter das Kalkulatur-Attest erteilt werden kann. 5Vs Monate nach 1 b) mittl. Beamte (Bureau- Beginn des Dienstes im Bureau-, Kassen- und Kalkulatur-Dienst hat der An¬ ! u. Kassen-), wärter eine Arbeit zu den Personalakten abzuliefern, die vom Bureauyorsteher j A) für Zivilanwärter, bestimmt und zensiert wird. Außerdem beim Aufhören der Beschäftigung in j B) für Militäranwärter. einer Abteilung schriftliche Darstellung des Anwärters von seiner Beschäftigung und Vorlegung dieser mit Allgemein-Zeugnis des Bureauvorstehers an den Mn- gistratsdirigeuten. Za bä 6 Monate Ausbildungsdienst. Während dieser Zeit im allgemeinen Beschäftigung nur in einem Bureau. Nach 2 Monaten und dann nochmals 4 Wochen vor Ab¬ lauf der Ausbildungszeit Befiihigungsbericht an den Magistratsdirigenten. Zu u Keine Sonder-Festsetzungen. Zu b Zwei Prüfungen (Assistenten- und Sekretär.) Die Asalstenten-PrUfung wird nur von Militäranwärtoru abgelegt. In ihr werden Allgemein-Keiintnisse der städtischen Verwaltung und genaue Kenntnis derjeni¬ I 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen Gesetze usw. verlangt, die der Auwiirter in dem ihm zu übertragenden gen für Amte anzuwenden haben würde. 1 a) technische u. Betriebs- Zivil-Anwärter legen nur die Sekretär-Prüfung ab. Sie werden dazu nach been¬ 1 Beamte, detem Ausbildungsdienst zugelassen und haben darin das in der Assistenten- b) Bureau- und Kassen- Prüfung Verlangte, außerdem aber erheblich umfangreichere Gesetzeskenntnis. kal¬ 1 Beamte. kulatorische Fähigkeit, genaue Etatskeiintnis und Kenntnis der doppelten Buch¬ I A) für Zivilanwärter. führung michzuweisen. Beim Nichthestehen der Prüfung entscheidet die Prü¬ J B) für Militäranwärter. fungs-Kommission, ob der Prüfling zur Anstellung als Assistent geeignet i6t. Einmalige Wiederholung der Prüfung gestattet. Militär« uwärter legen die Assi¬ stenten-Prüfung nach beendeter Probedienstleistuiig ab und werden zur Sekretär- Prüfung zugelassen, nachdem sie mindestens 2 und längstens 4 Jahre eine Assi¬ stentenstelle bekleidet haben. 1 4. Anstellungs-Bestimm- Zu a---c Die Anstellungen erfolgen im allgemeinen durchweg auf Lebenszeit. Das kann 1 ungen (ob auf Kündigung jedoch davon abhängig gemacht werden, daß der Anzustelleiido 5 Jahre im 1 oder auf Lebenszeit, ob Dienste der Stadt und nicht unter 30 Jahre alt ist. Assistenten sollen nicht vor I mit oder ohne Ruhege- vollendetem 24. Lebensjahre angestellt werden. Flurschützen, Nachtwach th« .mit . I halts-Berechtigung). Boteu, Steuererheber, auch Polizeisergeanteii, solange es das polizeiliche Interesse 1 a) Unterbeamte. gestattet, können auf Kündigung ungestellt werden. Beamte der Betriebs-Ver¬ 1 b)technischeu.Betriebs- waltungen können iin Wege des Privat-Dienstvertrages angenommen werden. 1 Beamte. Für die Beamten bestellt allgemein Ruhegehaltsbpreelitigung. I c) Mittlere Beamte. Zu a Militäranwärter beziehen während der Ausbildungszeit das volle Anfangsgehalt der Stelle. Zivilan Wärtern können Vergütungen von 50---115 Mk. monatlich ge¬ währt werden. Hilfsarbeiter, die das Sekretärexamen bestanden haben, erhalt« ■ eine Zulage von monatlich 16 Mk. Zu h Rendant der Stadtbauptkasse, desgleichen der Sparkasse, des¬ gleichen der Steuerkasse, Vorsteher des Reell nuiigsamts, Stadt¬ sekretär, Ohersekretüre.......... 3000---5C00 Alk. Sekretäre, Sparkasse- und Pfandleihkasse-Kassierer . . 2300---4300 Mk. Assistenten. Polizeiwncht meisten, Obergärtner..... 1950---3550 Mk. Boten, Steuererheber, Vollzieliungsbeainte, Kas6eiuliener usw. . 1500---2000 AJ k. Polizeikommissare .... ...... 2600---4300 Mk. 1 5. Besoldung. Polizeisergeanteii ........... 1700---2150 Mk. | a) während d. Ausbildungs- Bausekretäre, Wasserwerks- lind Kn nalisatio ns-Bureau vorsteh er. 1 u. Vorbereitungsdienstes, Straßenreinigungs-, Krankenhaus-, Wolmungs-Inspektor . . 2600---4600 Mk. 1 b) nach der endgiltigen An- Bauassistenten............ 2150---3800 Mk. I Stellung (Normal-Besol- Bauaufseher, Rohrmeister, Bureaudiätnre, Zeichner usw. . . 1800---3000 Mk. 1 dungssätze). Wegemeister, Hnllemnpister, I. Botenmeister, Kanzlisten usw. - 1650---2300 Mk. 1 Besoldungsordnung von 1901). 1 6. WolinungsgeldzuHchuKS. Keiner. 1 7. Familienzulagen usw. Keine. Grundsätze bestehen nicht. --- Z. Zt. erhalten nicht ruhegehaltsfähige Zulagen: 1 8. Stellenzulagen. 2 Rendanten je 500 Mk. 1 Rerlinungsamtsvorsteher 600 Mk. 1 !). Sonstiges. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jnlire mit im allgemeinen gleichbleibenden Beträgen. 5ü 12400 Einw. ] Eschwege. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellenv.Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für Keine Sonder-Festsetzungen. a) technischen. Betriebs- Keine Sonder-Festsetzungen. Die Einführung von Prüfungen ist in Erwägung Beamte gezogen. b) mittl. Beamte (Bureau- Zu a auf Kündigung, soweit es sich um rein technische oder mechanische u. Kassen-) usw. Tätigkeit handelt. Im übrigen auf Lebenszeit. A) für Zivilanwärter Zn b auf Kündigung oder im Wege des Rrivatdienstvcrtrages. B) für Militäranwärter. Zu c auf Lebenszeit. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Die Anstellung erfolgt nach einer vorausgegangenen Probedienstzeit, gen für die bis zur Dauer von 2 Jahren ausgedehnt werden kann. --- a) technische u. Betriebs- Auf Lebenszeit werden nur Beamte angestellt, die das 25. Lebensjahr Beamte überschritten haben. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. b) Bureau- und Kassen- Sämtliche Beamte sind ruliegehaltsberechtigt. Beamte Zu a keine .Sonder-Festsetzungen A) für Zivilanwärter Zu b Stiidtrecbner. Stadtbauineistrr 2500---4100 Mk. B) für Militäranwärter. Stadtsekiiriir . 2000---3400 Mk. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Polizeikominissar ... 2000---3600 Mk. ungen (ob auf Kündigung Steuererheber, Sti'MJirsekrelär 1500---2700 Alk. oder auf Lebenszeit, ob mit Hiueini-Assistenten . 1000---2000 Mk. oder ohne Ruhegehalts-Be¬ Bureau-Gehilfen . - 900---1500 Mk. rechtigung) I. Stadt-!StuHeraufseher . . 1050---1770 Mk. a) Unterbeamte II. „ , ...... 800-1400 Mk. b) technische u. Betriebs- PoUzeisergeanten, Stadtförster. Stadtdiener . 900---1620 Alk. Beamte Schuldiener .... 800---1200 Alk. c) Mittlere Beamte. Feldhüter 700-1020 Mk. 5. Besoldung 1909. a) währendd. Ausbildungs An WohntiugsgHdZuschuß wird den Beamten 10% dos jeweiligen Gehalts gewährt. u. Vorbereitungsdienstes Keine. b) nach der endgiltigen An¬ Keim-. stellung (Normal-Besol¬ Durch Ortsstatut ist festgesetzt, daß das Diensteinkommen der Beamten aus Grund¬ dungssätze). gehalt und Alterszulagen besteht. Diese werden von 3 zu 3 Jahren mit gleich- Besoldungsordnung von Meihoiulen Beträgen gewährt. Die Dienstzeit vor Beginn des 21. Lebensjahres 6. WohiitingsgeldziiKclniSK. hleiht hei Berechnung der Alterszulagen außer Betracht. Die Zulagen können 7. Familienzulagen u w. versagt werden, wenn das Verhalten des Beamten zu wesentlichen Ausstellungen 8. Stellenzulagen. Veranlassung gegeben hat. --- Bestimmungen über Reisekosten und Tagegelder. 1). Sonstiges. Desgleichen über Umzugskosten. 57 25000 Einw. Esehweiler. i 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellenv.Unterbuamten Keine besonderen Festsetzungen. --- Militäranwarter \verclen zur Probe- b) „ . technischen di< n»tlcistung angenommen. --- Ziviltiiiwartor trettn als Lehrlinge und Betriebs Bi amten oder Giliilfen ein. c) Stellen von mittl. Be amten (Bureau- u. Ksäsen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäran Wärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für e.'technischen. Betriebs- Beamte Keine S< .nder-Fe«tsetzungen. bi) mittl. Beamte (Bur-j.vu- u. Kassen-) A) für Zi\ ilanwftrter B) für Militii ran Wärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sunder-Ft stsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivi!.iärter B) für M i litü ran Wärter. Zu a-auf Lebenszeit. Auf Kündigung werden angeatellt: die Vollziehungf?- beamten, der Polizei-'WachtmeisVr, die Polizei-Sergeanten, .V cht- schutzli ute und Feldhüter. Ivanzli-t. n, Lohn-chreibcr. Hauswiirter, Sircltbotc-n. Diener und dergl. werden auf Grund Privatdicnstverrniges 4. Anstellungs-Bestimm¬ angenommen. ungen (ob auf Kündigung Zu b im allgemeinen auf Grund Privatrhenstvertrage-, zum Teil auch auf oder auf Lebenezeit.ob mit Kündigung. odoi ohne Ruhcgehalts- Zu C der PrjfitHtkommÜÄr anf Kündigung, die übrigen Mittelbeamten auf Boiecbtigung) Lebenszeit. ---- A'~ \V Vdingung für die Anst. Ilung auf Lebenszeit a) Unterbeumte gilt, daß der Ben..... 30 Jahre alt und 5 Jahre im Dienste der b) technische u. Betriebs- Stadt ist. --- B -amte Di r endgültigen Anstellung geht in der Regel eine bis 2 Jahre c) Mittlere Beamte. dauernde Beschäftigung „uf Probe voran. Milit iranwartern wird die Prol .‘Zeit entsprechend ibgekürzt. --- Annahme sowohl wie die Kündigung erfolgt nur nach Anhörung der Fb-.Jtv rordnet.ü- V summlung. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Za a k sond*nngi n. Zu b 1. Ol- n*in.lts*-kr.-tiire . . . 27U0- i‘00 Mk. 2. Studt'sekretilrr L. Ordnung ... 1MJÖ---8000 Mk. 5. Besoldung 3. .'5t.'»lt-k*kirtiiv LT.Ordnung. Polizt is> kr tär. Registratur. Ke i. a) währendd. Ae >bildung=.- a&*»!•• .i.......... 1600- 3-™) Mk. u. Vorbereitungsdienstes 4. • • -t. it . . . 1200---IHM Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 5. Stinkp in inois-f*•! . . 3000---40DO Ml . stellung (jSJomuil-Bes'd- 6. Gegen uu'Uttlhrer .... 27('0---äpnn MU. dung.-5ät7« ). 7. Poliz- ikufumii*e*ur ...... 3400---4000 Mk. Besoldungsordnung von 8. Pt 11 iz»S war htm tistcr..... 1500---2400 Mk. 9. Polter■isfrgruintrn nun Xm4itsctiutz] im* . 1000---10C9 Mk. 10. Feldhüter.......... 900 1200 Mk. 1900 --- m«*hrfneh i*b geändert --- (X. «iregelui g; in Vor!»* reitung). verheiratet nn verheiratet Beamte der Klasse 1 und 7 vorst -»»ender Bcsoldiingsorritiung 3«0.--- Mk. 240.--- Mk. 2 - „ 300.--- Mk. 200.- Mk. 6. ^ohiiungsgehlzuschuRK. .. 3 und 8 .. - 240.--- Mk. 150.--- Mk ..... 4 ,. •• 200.--- Mk. 150.- Mk. ...... 9 und 10 .. - 180.--- Mk. Stadtrentmeister und Gegen hurliftihrer beziehen kein Wohnungsgeld. 7. Familienzulagen ".sw. Keine 8. Stellenzulagen. Keine Sonch r-F' ~■.!: Ief-Fe=tvd, -n. Annahme v. Anwärtern Zu € A. Bei itigi r,. n . n_ . 'liier* i Militärdier t. Eintritt in« r ui ht unt r 16 für und iixi'ht Mn*» Aii^nin'iüi u von . rsl• -'i• udi u B» »diu mögen köuuen emtreten njStelli uv. Unterbeamten Dii»m- An ■ tr1-.. Uu'i Siil ■•!-umerare. b) _ technischen K'i v t»i •'• : u Zi\ilanH'iiiii'r ai.^etu *r»tu•• • >, i die ol •••u voi! i ifibiMi© S hulbil- und Betriebs-Beamten t.i h» kat^n. Dii Ai.wiiiter he.w.jn Beuxutenanv irt. r. C, St ilen voll mittl. 15- An» ii w i*J e b..i • i ■ ( »fte •. • i ai . n-.miiOM Dii-M :as S • lulziel e: •■•r amt' n(Bui. lu-u. Ka--, i ) Mittel • i erreTi ht hr. • • A) für Zivilanvvärtir Zu r B. Zn tlvei ---■! •. ..i>scht i. Inin x ata.. i • - B< - i . Bc lohen fin r B) für Milit-äranwärW. \ j »» i ---Im An; h i. luren Annai-mo zu 6-munatiger Proucu 'nstleKung. Be¬ rn tv. • ] iZ ii' i* i -pii ii n. Oberft aprvi erker, Zeugfeld«bel^^hreiber uc\v. Zu a kr in. - m ' i F n. Zu Ii \. Di Au ugr ^ bi i cii. 1 sdr^i Jahre je nach der Vorbildung. W ili“ s-or wie Vn i i n ZweiL-nn der Stadtverwaltung: --- auch Kai li u. 1 .i i..... b - i : _ Ai,c:|'ild-Mu*, <>aJ durch die Bureauvorsteher g-- 1 - • ' lifi- r A . «Inn i den Oben, irgerrpeiaior iber Fleiß, L. iil." i n I I- : a-d-i Au- iun^ zu berichten haben. \ < - Veitzung i . ■ ■ i • •• 1 'i ■ ' i ,,, muniprar den Gang seiner Ausbildung in d r bt.r • " . n b« li w r i i ",r/ i-i. n. Im-s3 Darstdnnß.n .ehen nachdem sie in hi ir ii, a irf'i '-i - jöinigt sind, uu den tfb eroürgernimi.-1 . - r. L»i. - r 1 nun at • r (••;»»ru i n u Bc..utr auf s.iine Kenntni-:-*» und Fortbildung *>r ife.'r n'ipr prülim o.a.-^r 2. Ausbildungs- Ui B‘-*,nii-,'i-Aiitviirter wer-imi .lahr au-.'"b ■■lo# unJ zwar »» Monate in der Bestimmungen für Kauz i i -"f lau ii if 1 Jul r b'-L ai<-i uirTibtStPlirri Von 7.»it zu Ze«* "erden B''- a) technische u. Betriebs- J iLvr,ing» ist*. Beii ,.te dm h die BujcauVorsteher erstatt * Br-:'mte Zu b B. Isl in l inJer^r > - ■ - r : ut vorge£juliri«*»j»ii. b) mittl. Be mte (Bim au- Zu a kt ne Sonder-I u , u. K; -,en-) Zu 1> zwei Prüfungen (• i u- und r -Kreti i j A) für Zi\ iljnv.ärter >>ie Assistentenpriil uij1 kt rur von d^n Ziv^ xlnv«rlc-'n ihr.ul • i Miii*Urnnwf-rt r B) für Milit.irannärter. i • h ' - i • r Bf Im^iiiht ohne frii tng als Af-.stentc;. unbestellt 3. Prüfungs-Bestimmun¬ li. 7. tilunwartei »••• len r h bt ■••• 1 ;* r Au ’ ildun / ir 4ssist«'utonpr . !'uua 7.u_e- gen fii r - Datei wr . iPn Keuntn i dir weset,ti.-hen (_.• -vtzer- usw Be-tiinmung *n. 1 technischen Betriebs- . K Bi • i- un i R . i-tratiir : r t - und der städtis- "■ Be imte t., iliiis1. vx-schrii** . v-rlan^-t. Zur Sekretärin tiuuy \ erden >ui Anv ärter ohn« näh i- b) Bureau- und Kassen- 7a i ,, nmun. xugpia-i-cn. ln di*-p.r Prüfung müs*°u ‘.-.tigt-hende Kenntnisse uer Beamtc Gi ---i.e •. 1 VorsefTifiwn i , • ■ -• • --- wer *i• --- Prüfung ninht besteht, \) für Zivilanwarter kai.u zu i ir?ör zwoi*°n Prüiun. /, •.m --- r, \v0Pr: Nr.-hra.'lige Wiedern lung Mir B) für Militäranvv&rter. juiytiiihm-rvv-jisü gestattet. Zu a »iu* Polizei-Warhtrm i-tei Poliz i- srg, anten, Feldhüter, ui Fe’divet l nid Über- i np.rio inn^r * i I^e• • • rwehr, der ^ ..r-teher der Botenstube, der Bot^nim-ister, d r 11.. sfar, '. • - • i • •. li i. • \ -ii.' nur l - i ••.unten un.l Kas^-^nbot. n v. ^den auf 4. Anstellungs-Bestimm¬ ,1 monati.’i' Kiii i. • llt, die Piurtuer, ochuluiener, Hull-b. -, i, Kop’.-u > ungen (ob auf Kündigung und Mann?- Italien dor iVucr'A ehr a.s Niehtbeamte iin Wein pri.o.pJi-n.-stverlrages oder uif Lebenszeit, ob Zu li im al a> ^^axen auf.Gr'Mid PriVci.tL.x,‘*istvertrar''S. mit orte, ohne Ruhege¬ Zu r jn *i .i i "uf h *• i zeit, je loch xsl dann, wenn -n- 6 »lahi i bei der Stadt und halts-Berechtigung) " 1 i sind. Bit tkhjn gi'tA’,cf< hing auf 3-rnonatige Kündigung. --- Die Zivii- ) Unterhc.imtL • i i Al uf t . it als Bur ,udiölar oder Gehilfe ange- b) technische n. Betriebs- t ...... .->i wenn ai< ihr r Militärpflicht ireuügt haben oder end.ültig davon befi nt Beamte -i ii »ii D ii si« fiK A istpriten an"*>stelJt Militäranwärter werden nach erfolgreich c) Mittlere Beamte. .pieistcter Pi iit»HijipnsuelBt’.»ng ais Bumau- oder Ka>.-i ndiätar anjestellt. Du v. ,i. , u*n B»n i.ukirth-* w, itlen auf 4wöohigc Kündigung angenorarnen und nach Io l’ii.re'i als ßt -, M • •liilfiru «• i an’ .■-•eilt h • :■ hallbuerrum..mig hc?iteht an.eru« i Zu a iluu ^upHrnuineraren k: mien Diäten in Rohi von 30 bis 60 Mk. monatlich gewährt wiMileo. Nach Ablauf 0 12000 Einw. Euskirchen. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellenv. Unterbeamten b) ,, „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a'technischem Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für 'i technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamtc A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob Sämtliche Beamte der Stadtverwaltung werden zunächst auf dreimonatige mit oder ohne Ruhege¬ Kündigung und nach Zurücklegung einer fünfjährigen Dienstzeit bei halts-Berechtigung) der Stadt auf Lebenszeit, angestellt. --- Sämtliche Beamte sind ruhe¬ a) Unterbeamte gehaltsberechtigt. b) technischem Betriebs- Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a keine besonderen Festsetzungen. Zu b 1. Stadtrentmeister, Sparkasserendant . . 3600--- 4800 Mk. 2. ßtadtsekretare I. Klasse, Polizeikoraruissar 2100-3600 Mk. 5. Besoldung 3. „ II. „ - - 2100-3000 Mk. a) während d. Ausbildungs- 4- Standesbeamter, Gegenbuchführer 1500-2300 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 5. Verwaltungs-Assistenten 1200---200C Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 6. Assistenten der Betriebsverwaltungen 1200-1800 Mk. stellung (Xormal-Besol- 7. Hallenmeister neben freier Wohnung usw. 1200---1700 Mk. dungssätze) 8. Polizeisergeanten ... . . 1200---1800 Mk. Besoldungsordnung von 9 Vollziehungsbeamter...... 800---1100 Mk. 10. Feldhüter ... 750-1150 Mk. 11. Totengräber 600---1000 Mk. 12. Schuldiener. . . . ... 500--- 800 Mk. 1909. Verhelr. l’merheir. Die unter 1 vorstehender Besoldungsordnung genannten Beamten 480 Mk. ---■ Mk. 6. lVohnungsgelilziiKcliuss. „ „ 2-6 „ „ „ „ 360 Mk. 240 Mk. ” 8 11. 9 „ „ . 240 Mk. 180 Mk. „ . 10 . „ . 180 Mk. 120 Mk. „ . 12 . „ „ 120 Mk. --- Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken :m Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Daß die Beamten einen Rechtsanspruch auf die Gehaltszulagen nicht haben, geht aus dem Ortsstatut nicht 9. Sonstiges. hervor. __- 61 10000 Einw. 1 Dtsch. Eylau. i 1. B< Stimmungen ubt r die Annahme v. Anwärtern für a) Sr» 11» n v. Unterbeamten Keine Konder-TA-tsetzungen. - Wei den Ag ilen frei, so werdt n .siröffentlich b) technischen ausgeschrieben und geeigneten Bewerbern übertragen. und Betriebs-B, amten c) Kt eilen von mittl. Be¬ amt» n (Bureau-u Kassen-) A) für Zivilanwarter B) für Militäianwart» r. 1. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Fertsetz.ungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. K is-eil-) A) für Zivilanw .irter B) für Militäranwiirter. 3 Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischeu. Betriebs- Beamti Keine Sonder-Festsetzungen. * b) Bureau- und Kassen- Bcamt V) für Zivilanwärter B) für Militaranwartcr. T)ie Anstellung »1er städtischen Beamten erfolgt im allgemeinen nach ein¬ jähriger Probedicnstleistung. Bei Militii ran Wärtern wird dieser Zeit¬ 4. Anstellungs-Bestimm¬ raum abgekürzt. Im übrigen werden angestellt: ungen (ob auf Kündigung Zu a auf dreimonatige Kündigung oder hinsichtlich des Armonhaus- oder auf Lebenszeit, ob aufsehers und der Fischcreigehilfen - auf Privatdienstvertrag. Die mit oder ohne Ruhege¬ zuletzt, genannten Personen gelten nicht, als Beamte. halts- Bi- rechtigu ng) Zu b im allgemeinen auf Kündigung. a) Unterbeamte Zu C Kanzleigehilfen- und Hilfsschreiber werden mittels Privatdienstvertrags b) technischen Betriebs- angenommen und gelten nicht als Beamte. --- Assistenten. Kassen- Beamte kontrolleure und Kassengehilfen werden auf dreimonatige Kündigung c) Mittlere Beamte ingestellt. Die übrigen Mittelbeamten werden lebenslänglich an¬ gestellt, wenn sie das 30. Lebensjahr vollendet haben. Bis »lahin gilt Anstellung auf Kündigung. Sämtliche Beamte haben Ruhegehaltsbcrechtigung. Zu h während der Pr-'bedienstzeit wird das Grundgehalt der Stelle, aber kein Wobnungsgeld- zusrhuß gezahlt. Zu Ii Kämmerei- und Sparkasse-Rendant . . . . 1800---3000 Mk. 5. Besoldung Stadtsekretär ... ......... 1500---2700 Mk. a) während d. Ausbildung“- Kassenassistenten, Sparkasse-Kontrolleur, Polizei-Bureau-Assistent 1200- 1800 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Magistrats-Bureauassistenten .... ... 1OS0---1800 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Registrator .... . . 1000---1800 Mk. stellung (Nonnal-Besol- Polizeisergeanten, Fisrhmeister . 1000---1400 Mk. dungssätze. Vollziehungbeamter, Gefringni aufseher . . 900---1400 Mk. Besoldungsordnung von Schuld iener . . . . ... 600--- 8G0 Mk. Nachtwächter...... 480--- 600 Mk. Hallenmeister neben freier Wohnung usw. . 900---1200 Mk. 1907. Neuregelung der Besoldung in der Bearbeitung. Soweit nicht Dienstwohnung zugewiesen ist, wird als Wohnungsgeld-Zuschuß gewährt: 6. yVohnungügeldzuHChuHü. a) den Mittel beibeamten 15 % f , . ... „ . b) „ Unterbcamlen 10 % V döS *}0weiIl^en Gehalts. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellen zu Ingen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Das Aufrücken kann 9. Sonstiges. wegen unbefriedigender Leistung oder Führung auf Beschluß des Magistrats unterbleiben. 62 63 12500 Einw. Finsterwalde. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbo.i inten Keine b*sonderen Festst-tzunggn. Vis Fntnrbi unt werden ^ fast nur b) „ technischen MiUtäranwartor an^nnomnien. Die technisch!.-') und BstHaosbeauitcn und Betriebs-Beamte n werden auf Grund ihre*- besonderen Geeignetheit am-enorm ion. c) Stellen von mittl. Be¬ In Mitteibeamtensti ilen soll« n Anwärter aus dem Zivil- u id Militiir- amten (Bu renn-u. Kassen-) st indc j< zur Hilft! uinberulen werden A) für Zivile, nwüiter B) für MilitÄranwilrter 2. Ausbildungs- Bestimmungen für Zu a keine Sondcr-Fc stsi rziiim n, da nur -dche t-hnische Beamte -in- a) technische u. Betriebs- ^♦•stellt die eutspn ‘chondc Fachkenntmsst' besitzen. Btu \to • Zu b ist ebenfalls ein bestimmter Ausbildung;*»* im nicht v- i _ uchricbnn. mittl. Bt u.,t. ,Bure u- Die Anwirtei müssen <»;ii dl- erfonlerliebe Kenntni-s-' inergntm, und K; --i ii ) um selbstarbc’itun zu keiijueu. A) für Zivilamviirtei- B) für Militiiranv irtnr. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für »^technischem Betriebs- Be.imte Keine >'"11’ ler-F( stsetzunqer. b) Bureau- und Kassen- B- iintr A) für Zivilemvavt . B) für Militaranw üter, 4. Anstellungs -Bestim¬ mungen ( ’< iu? K ü1 gung oder lufD- ‘-i »„zeit. Zu a • iriliehst- \r-1 '•) 1 tiriL, J .» . ufPinbo, l t iii Irl.. n- M^liohe ■ ib mit oder ohne Kuhe- Zu b ch 1 Jahr 1 ' uf Allste lu"" gei' dl i-Boroehti.jiipg) i£ Um liuunu. 6 rrtfitfiütige Unterboa ml Zu c \\ io zu a. b) technische u. Betriebs- Sämtliche B* rimt«* sind ruho^eliaUsbonclii i^t Beamte c) Mittlere B- m‘ Zu h 1 . . * i. • n Fall ff d»>r betet uns? --- Ir-m- i s» r*t i Fs 11 oaun Zu 1) StadtkUlilinarw 23lu-.-h.Mn \tk »t• i- i - rki -1........ 2880 Mk. PonitfSat&rctslr, Pc tizfiitouoruissar äODO---2BG0 11 k. Su-nf*rsekrr*t'ir 1700---2«."0 Mk. Spark»ffB*-K»j' froilo'iv 1430---229Q Mk- M„tva..-, Kassen-, Pc i i-A< , G • -, Bl) - 1210-211U Mk. KaJ-^ri- und Bureau geliilfeii MrtO-lMO Mk. S*^dtforst°r dpvi« Wohnnng’^^^Fhäfliyung t'U4---IS» 14 Mk. Polizi i-Wachtnn-ibter . 1300-1700 Mk. Besoldung -Tagessergeantrn 120 '---1600 Mk »Iwillirartxl d.AiaiMLduiigs- „ -Nnobtsergeanten - lOOu---1^00 'iK. u. VorhBroitmigsttii tistus Hnliec in»*ipLei* ne'ien Wohmingsents>oliiiiiigung 1100---1600 Mk. b) n i"h ( ■ r cndgiltigvn Bademeister neben Wobnuncrs°nt«^h;iiligung:. 970 Mk. Anstellung i >fon i .ul-Be- Burouudiener neben W'ohnungsent^t'ba'iiiFiing 710---1220 Mk. 1 oldungssiit'/'d WtlKSsehuldiener neben WobnungsjeDtschäditrung 646-886 Mk. Beeoldungsordnung von 1908. 6. lVolinungNgelilzuKoliuNN. Keiner. 7. Familienzulagen usiv. Ki ine 8. Stellenzulagen. 1 Keine. 9. Sonstiges. Aufi^ücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleich bleib enden Beträgen. G4 56000 Einw. Flensburg’. Zu a und b keine Sonder-Festsetzungen. --- 1. Bestimmungen über die Zu C A. Es werden junge Leute mit guter Schulbildung als Lehrlinge an¬ Annahme v. Anwärtern genommen, oder auch gleich in den Vorbereitungsdienst. Dieser für dauert ein Jahr, er kann auf 6 Monate abgekürzt werden. Vor Zu¬ a) Stellen v. Unterbeamten lassung zum Vorbereitungsdienst ist eine Vorprüfung abzulegen. Von b) „ „ technischen dieser sind die Anwärter, die im Dienste der Stadt die Lehrzeit gut und Betriebs-Beamten abgeleistet haben, befreit. Die nicht als Lehrlinge angenommenen c) Stellen von mittl. Be¬ jungen Leute müssen mindestens 20 Jahre alt sein. amten (Bureau- u. Kassen-) Zu C B. Zivilversorgungsschein, Einberufung zu dreimonatiger informato¬ A) für Zivilanwärter rischer Beschäftigung, im Anschluß daran Ablegung einer Vorprüfung B) für Militäranwärter. und demnächst Einberufung zu ßmonatiger Probedienstleistung, die bis auf 1 Jahr verlängert werden kann. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für Zu a keine Sonder-Festsetzungen. a) technische u. Betriebs- Zu b A. Während des Vorbereitungsdienstes wird der Anwärter wenigstens- Beamte in einem Bureau und in einer Kasse beschäftigt. Besondere Vor¬ b) mittl. Beamte (Bureau- schriften über den Gang der Ausbildung, Beschäftigungsberichte usw. u. Kassen-) sind nicht erlassen. A) für Zivilanwärter Zu b B wie zu A. B) für Militäranwärter. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. 8. Prüfungs-Bestimmun¬ Zu b zwei Prüfungen (Assistenten- und Sekretär-). gen für Zur Assistentenprüfung werden die Zivilanwärter am Schluß des Vor¬ a) technischen. Betriebs- bereitungsdienstes, die Militäranwärter am Schluß der Probedienst¬ Beamte leistung zugelassen. Wiederholung der Prüfung nach höchstens b) Bureau- und Kassen- 6 Monaten zulässig, nochmalige Wiederholung nur ganz ausnahmsweise. Beamte Zur Sekretärprüfling wird zugelassen, wer das 24. Lebensjahr vollendet A) für Zivilanwärter hat und seit wenigstens 3 Jahren als Assistent II. Klasse angestellt B) für Militäranwärter. ist. --- Zur Sekretärprüfung gehört auch, daß außer den Klausurarbeiten eine größere häusliche Arbeit angefertigt wird, deren Thema usw. der Vorsitzende der Prüfungs-Kommission bestimmt. Zu a im allgemeinen auf Kündigung; Abschreiber, Boten, Pförtner und Schuldiener werden auf Grund zivilrechtlichen Dienstvertrags ange¬ 4. Anstellungs-Bestimm¬ nommen, ungen (ob auf Kündigung Zu b im allgemeinen auf Kündigung, zum Teil auch auf Grund zivilrecht¬ oder auf Lebenszeit, ob lichen Dienstvertrags. mit oder ohne Ruhege¬ Zu C auf Lebe nszeit werden angestellt: Der Stadtkassierer, die Sekretäre, halts-Berechtigung) Polizeikommissare, Stadtbuchhalter, Hebungsbeamten und Bureau- a) Unterbearote und Kassenassistenten I. Klasse. b) technische u. Betriebs- Zunächst auf Kündigung, nach 5 Jahren im Dienst der Stadt, Beamte und nach Vollendung des 30. Lebensjahres auf Lebenszeit: Polizoi- c) Mittlere Beamte. wachtmeister, Nachtwachtmeister, Bureau- und Kassenassistenten rF Klasse. Überhaupt auf Kündigung die Beamten d. Standesamts, der Abführinspektor, der Ökonom der Arbeitsanstalt, die Kanzlisten. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt- Zu a Während der Vorbereitungszeit wird eine Vergütung nicht gewährt. Zu li Stad trentin ei st er....... 4000---5500 Mk. Sparkassedirektor 3800--- 5200 Mk., Stadtgeometer .... 3300---4800 Mk. Stadtsekretäre, Stadtrevisor, Siadtbausekretar, Stadtbauführer, Polizeikommissar, Hafenmeister, Betriebs-, Brandinspektor, Stadt¬ buchhalter, Iiebungsbeainte, Assistenten I. Klasse .... 2300 4200 Mk. Begräbnisinspektor....... . 2300---3800 Mk. Betriebsassistent, Sparkassebuchhalter ... - 2300---3500 Mk. Armen- und Krankenhausverwalter...... 2200---3000 Mk. Bureauassistenten, Leihhausbuchhalter, Sparkasseassistenten, Polizei- Wachtmeister 1. Klasse...... 1950---3000 Mk. Polizei-Wachtmeister 11. Klasse . 1800 -2600 Mk. Vollziehungsbeamte...........1650---2400 Mk. Armenbote, Kriminalsergeanten, Polizeisergeanlen I. KL. Katsdiener 1600---2200 Mk. Bureau- und Kassegehilfen, Polizeisergeanten Jl. Kl., Magistrats¬ bote, Schuldiener an der Oberrealschule, Sparkassebote 1400---1900 Mk. 5. Besoldung Diätare, die zuin Vorbereitungsdienst zugelassen sind 1000---1600 Mk. a) während d. Ausbildungs- Schreibgeliülfen.......... 1300 1800 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Straßenreinigungsaufseher. Scbuldiener der höheren Mädchenschule 1400---1900 Mk. b) nach derendgiltigen An¬ Oberfeuerwehrleute 1440---1700 Mk., Feuerw.-Teiegraphenmechaniker 1600---1900 Mk. stellung (Nomaal-Besol- I. Hallenraeister 1900---2700 Mk., 11. Hallenmeister . . 1600---2200 Mk. dungssätze). Schlachthofmaschinist 2400---3100 Mk., Stadtgärtner . 2300---^3800 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. WolinungHgeldzuKchiiNS. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Grundsätze bestehen nicht. Z. Zt. erhalten: Der Stadtrentmeisler, der Stadtrevisor und ein Ober8tadtsekretär je 500 Mk., der Betriebsinspektor 300 Mk. Amtszulage- Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit im Anfang höheren, später 9. Sonstiges. niederen Beträgen. --- Besondere Ordnung betr. die Fürsorge für erwerbsunfähige städtische Angestellte (Arbeiter usw.) sowie deren Hinterbliebene. 34000 Einw. Forst i. Laus. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für Zu a und b keine Sonder-Festsetzungen. a) Stellen v. Unterbeamten Zu C desgleichen. Bestimmt ist nur, daß der festen Anstellung eine Probe¬ b) „ technischen dienstzeit vorangeht, die in der Regel 6 Monate beträgt. Diese und Betriebs-Beamten Probedienstzeit kann bei Zivilanwärtern bis zu 1 Jahr verlängert c) Stellen von mittl. Be¬ werden. Angenommen werden junge Leute nach freier Wahl als amten (Bureau- u. Kassen-) Bureau- oder Kassen-Eleven. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für Keine Sonder-Festsetzungen. Bei den angenommenen Zivilanwärtern dauert a) technische u. Betriebs- die Elevenzeit 3 Jahre. Ausbildungsgang nicht vorgeschrieben. Nach Beamte Ablauf der 3 Jahre wird Entscheidung getroffen, ob die Eleven b) mittl. Beamte (Bureau- weiterhin zur Vorbereitung oder zu vorübergehender Dienstleistung u. Kassen-) als Hülfsarbeiter in der städtischen Verwaltung verbleiben oder ent¬ A) für Zivilanwärter lassen werden sollen. > B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a auf dreimonatige Kündigung. ungen (ob auf Kündigung Zu b auf Grund Privatdienstvortrags oder auf Kündigung. oder auf Lebenszeit, ob mit Zu C die Mittelbeamten werden auf Lebenszeit angestellt, wenn sie oderohne Kuliegebalts-Be- 30 Jahre alt und 3 Jahre als Beamte der Stadt angestellt sind. Bis rechtigung) dahin gilt Anstellung auf Kündigung. Die angenommenen Eleven a) Unter beamte können jederzeit entlassen werden. Bleiben sie nach der dreijährigen b) technische u. Betriebs- Elevenzeit weiter beschäftigt, so gelten sie als auf 4wöchige Kün¬ Beamte digung angestellt. c) Mittlere Beamte Sämtliche Beamte sind ruhegelialtsbcrechtigt. Zu a die angenommeneu Eleven erhalten während des ersten Jahres nichts, im nächsten Halbjahr 10 Mk. monatlich, im darauf folgenden 20 Mk. und im dritten Jahre monatlich 30 Mk. Bleiben sie länger da, so beziehen sie Monatsremunerationen von 40---90 Mk. Zu I) 1. Stadtbauptkasse-Rendant......... 8000---4500 Mk. 2. Magistrats-Obersekretär, Sparkasse-Rendant, Polizei-Inspektor . 2700---4000 Mk. 3. Magistrats- und Polizei-Sekretäre, Kalkulator, Magistrats- und Polizei-Registrator, Polizei-Kommissare, I. Steuerkassebuchhalter 2000---3400 Mk. 5. Besoldung 4. Stadthauptkasse-, Steuerkasse-Buchhalter, Sparkasse-Kontrolleur 1800---3000 Mk. a) während d. Ausbildungs- 5. Oberassistenten, Meldeamtsvorsteher, Polizeiwachtmeister . 1500---2700 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 6. Assistenten ... - 1300-1900 Mk. b) nachdercndgiltigen An¬ 7. Polizeisergeanten 1400 -2100 Mk. stellung (Normal-Besol- 8. Vollziehnngsbeamte...... . 1200---2000 Mk. dungssätze). 9. Magistrats- und Kassebo'.en, Ratliaus-Kastellan 1000---1600 Mk. Besold uugsordnung von 190«. f>. WohnungsgchlziiKcliuss. Neben dem Gehalt werden 10 °/0 des Gehalts als Wohnungszuschuß gewährt, aber nicht über den Betrag von 3G0 Mk. hinaus. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine Grundsätze. 55. Zt. erhalten der Sladthauptkasse-Rendant und der Polizei-Inspektor eine jährliche pensionsfähige Zulage von je 600 Mk. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit zuhächst höheren, später niederen Beträgen. Die ö. Sonstiges. Alters^ulage kann auf Grund Beschlusses der städtischen Behörden wegen UnW ürdigkeit bis zur Dauer von 2 Jahren versagt werden. Festsetzungen über Reisekosten, Tage¬ gelder und Umzugskosten. 65 370000 Einw. Frankfurl j a. M Zu a in Unterbeamtenstellen werden Zivil- u. Militäranwärter einberufen, die ausreich ende Kennt¬ nisse besitzen. Zivilanwärter dürfen nicht über 25, Militärairwärter nicht über 35 Jahre alt sein. Den Grad der Kenntnisse haben die Anwärter in einer Vorprüfung darzutun. 1. Bestimmungen über die Zu b keine Sonder-Festsetzungen, Annahme v. Anwärtern Zu c A. Es werden angenommen: Supermimerare und Beamtenanwärter. für , Als Supemunierar wird einberufen, wer die Reife f. L'nterprimabesitzt, nicht jünger als 17 u a) Stellen v. Unterbeamten nicht älter als 25 Jahre ist, keine Schulden hatu. sich 3 Jahre aus eigen. Mitteln unterh. kann. b) technischen Als Beaiutennnwarter werden junge Leute eingestellt, die das Schulziel der Frankfurter und Betriebs-Beamten Mittel- u. Bürgerschule erreicht haben. Bevorzugt weiden solche Anwärter, die bereits bei c) Stellen von mittl. Be¬ Verwaltungsbehörden gearbeitet haben undeinige Fertigkeitin der Stenographie besitzen. amten (Bureau-u Kassen-) Zu c B. Militäranwärter müssen im Besitz des Zivilversorgungsscheines usw. sein und ge¬ A) für Zivilanwärter nügende Schulbildung besitzen. Ihre Notierung kann vom Bestehon einer Vor¬ B) für Militäranwärter. prüfung abhängig gemacht werden, diese wieder von einer vorherigen dreimonatigen informatorischen Beschäftigung. "Wird der Bewerber für befähigt erachtet, so erfolgt Einberufung zu 6monatiger Probedienstleistung. Auch bei den Mililäramvärtern ist Kenntnis der Stenographie erwünscht, ebenso die Handhabung der Schreibmaschine. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b A. Die Supernnnierare haben einen im allgemeinen 3 Jahre dauernden Vorbereitungsdienst durchzumachen. Sie werden im Kanzlei- und Registraturdienst unterwiesen und bei mindestens 2 Amtsstellen beschäftigt. Dabei Ist eine neunmonatige Ausbildung in der Kassen Verwaltung vorgesehen. Die Ausbildung erfolgt nach einem besonders zu ge¬ 2. Ausbildungs- nehmigenden Plan. Die Supemuinerare haben sich Kenntnisse der Stenographie anzu¬ Bestimmungen für eignen. Gegen Ende der Ausbildungszeit ist eine größere praktische Arbeit unter Klausur a) technischen. Betriebs- anzufertigen, die vom Bureauvorsteher zu begutachten ist. Nach Ablauf der Beschäftigung Beamte in einer Dienststelle hat der Bureauvorsteher einen eingehenden Befähigungs- usw.Bericht b) mittl. Beamte (Bureau- zu erstatten. --- Nach beendeter Ausbildung werden die Supernumerare zur I. Prüfung u. Kassen-) zugelassen nnd nach bestandener Prüfung zu geprüften Bureaudiataren ernannt. Als A) für Zivilanwärter solche werden sie zur Ergänzung ihrer Ausbildung in weiteren Verwaltungsstellen be¬ B) für Militäranwärter. schäftigt. Auch über diese Tätigkeit werden besondere Berichte erstattet. Die Beamten anwärter werd. im allgem. in gleicherweise ausgebild. wie d. Supermimerare. Berichte über Fortschritte usw. ganz-wie dort. Nach 4 jähriger Beschäftigungszeit werden sie zu Bureaudiataren ernannt. Sie werden dann ebenfalls weiter beschäftigt u. ausgebildet. Zu h B. Militäranwärter werd. 2-3 Jahre ausgebildet. Nach erfolgt. 6monat. Prohodienstleist. werd.sie zuBureau-Diätarenernannt. Aushildungsgang, Befähigungsberichte usw.im übrig, wievor. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b zwei Prüfungen (Oberstadtassistenten- und Sekretär-). Zu A. Die Supernumerare werden nach Ablauf de * Vorbereitungsdienstes zur I. Beamten¬ prüfung zugelassen. Dem Zulassungflgesuch sind sämtliche Befähigungsberichte und Probearbeiten beizufügen. Meldung zur 11. Ptüfung nicht früher als 2 Jahre und 3. Prüfungs-Bestimmun¬ nicht später als 3 Jahre nach Bestehen der 1. Prüfung. Auch diesen Meldungen sind gen für eingehende sachliche Befähigungsberichte bei zu fügen. a l technische u. Betriebs- Die Beamtenanwärter werden nur ausnahmsweise zur Prüfung zugelassen. Es kann Beamte dies nur in dem Falle geschehen, wenn sie sich im 5. oder 6. Anstellungsjahr als b) Bureau- und Kassen- Stadtassistent befinden und hervorragende praktische Befähigung dargetan haben. Beamte Eingehende Befähigungsberichte sind mit den Vorschlägen einzureichen. A) für Zivilanwärter Zu B. Militäranwärter können sich nach 2jahriger Beschäftigung zur I. Prüfung melden. B) für Militäranwärter. Wer sich nicht bis zum Ablauf des 3. Beschäftigungsjahres zur Prüfung meldet, oder nicht zugelassen wird, oder die Rechenprüfung nicht besteht, oder die eigentliche I. Prüfung auch im Wiederholungsfälle nicht besteht, ist von der Anstellung als Ober- Stadtassistent ausgeschlossen. --- Meldung zur 11. Prüfung wie bei den Supernumeraren. Die Meldungen zu den Prüfungen sind alljährlich zum 1. Januar und 1. Juli ein¬ zureichen. Vor der ersten Prüfung ist eine Rechenprüfung abzulegen. Zu a aut dreimonatige Kündigung. Zu b auf sechsmonatige Kündigung oder auf Grund Privatdienstvertrags. Zu c Supernumerare werden nach Bestehen der I. Prüfung zu „geprüften“ Bureaudiataren er¬ nannt, später erfolgt ihre Anstellung als Stadtassistent. Etatsmäßige Anstellung als 4. Anstellungs-Bestimm¬ Oberstadtassistent soll nicht vor vollendetem 24- Lebensjahr stattfinden. Vor dieser ungen (ob auf Kündigung Anstellung muß der Militärpflicht usw. genügt sein. oder auf Lebenszeit, ob Beaintenanwärter w.-rden nach 4jähriger Beschäftigung zu Bureaudiataren ernannt. mit oder ohne Ruhege¬ Nach vollendetem 24. Lebensjahre können sie als Stadtassistenten angestellt werden. halts-Berechtigung) Auch _ hierbei ist Bedingung, «laß die Militärpflicht erfüllt usw. ist. a) Unterbeamto Militäranwärter werden nach Omonaliger Probezeit zu Bureaudiataren, und nach b) technischen Betriebs- Bestehen der 1. Prüfling zu „geprüften“ Bureaudiataren ernannt, sofern nicht inzwischen Beamte ihre Anstellung als Stadlassistent erfolgt ist. c) Mittlere Beamte Im allgem. werden die Mittel beamten auf Lebenszeit nngeslellt, die technischen Sekretäre, Stadtsekretäre und Oberassistenten sowie der Brandmeister erst nach Vollendung des 30. Lebensjahres und nach Ablauf einer 5jährigen Dienstzeit, bis dahin giltAnstellungauf Kün¬ digung. Die Standesbeamten, die Standesbeamten-StellVertreter, Stadtassistenten, Tele¬ graphisten, Feldwebel und Verwalter der Feuerwehr sind auf Kündigung angestellt. Zu a Supernumerare erhalten im 1. Ausbiklungsjahre nichts, im 2. monatlich 5ü Mk., im 3. und bis zur Ernennung zum geprüften Bureaudiäta r monatlich 90 Mk.t als ge- prüfter Bureau-Diätar sodann 1500---2200 Mk. jährlich. lich50Mk.,irn dritten70Mk.,im Beaintenau wärter im ersten Jahre nichts,im zweiten monat s Bureaudiätar 1440---2C00Mk. vierten und bis*zur Ernennung zum Bureaudiätar 90 Mk. A Stelleneinkoramens, als Diätar Militäranwärter während der Probedienstleistung % des Es werden außerdem noch 1440---2000 Mk., als geprüfter Diätar 1500---2200 Mk. Hilfsbeamte --- Niclitbeain- Zu b I. Bureau-Direktoren usw. . . 5000---7800 Mk. te --- besoldet. Sie erhalten 11. Oberstadtsekretäre usw. 4400---6800 Mk. je nach der Beamtenklasse HL Technische Sekretäre . . . 3500---5800 Mk. in der sie hilfsweise Dienst 5. Besoldung IV. Stadtsekretäre usw. . 3100---5300 Mk. tun 1200---3420 .Mk. --- Das a) während d. Ausbildungs- V. Oberstadlassistenten . . . 2300---4500 Mk. weibliche Bureau-Personal u. Vorbereitungsdienstes VI. Stadtassisteqten .... 2200---8500 Mk. bezieht 960---2250 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ VII. Aiutsdiener usw. . . 1900---2600 Mk. stellung (Normal-Besol- VIII. Feldschützen..... 1600---2200 Mk. dungssätze. IX. Schuldiener an Doppelschulen . 1900---2500 Mk. Besoldungsordnung von 1909. » » einfachen Schulen 1800---2400 Mk. 6. MolinimgNgeldzuKrhuBs. Keiner. Den Beamten mit Familien werden Mietzuschüsse gezahlt. Diese betragen bei Familien mit 1 und 2 Kindern jährlich 80 Mk.. Der Zuschuß wird an alle Beamte mit Aus- » „ „ 3 „ 4 „ „ 140 Mk.jnähme der Bureaudirektoren und Oberstadt- 7. Familienzulagen usw. v »• „ 5 „ 6 „ „ 200 Mk jSekretäre usw. gezahlt. Die zu berücksichtigen- „ i, „7 „mehr,, „ 260 Mk.f den Kinder dürfen nicht älter als 18 Jahre sein. Auch die diätarisch beschäftigten Assistenten, Bureaugehilfen und Unterbeamten erhalten die festgesetzten Mietzuschüsse. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt mit nicht überalL gleichbleibenden Beträgen. Eine Einheitlichkeit be¬ steht nicht; es sind teilweise zunächst höhere, später niedere Gehaltszulagen vor¬ gesehen, teils ist das Verhältnis umgekehrt. 9. Sonstiges. Besondere Bestimmungen betr. Nebenbeschäftigung der städtischen Beamten, Regulativ betr. die Dienst- und Anstellungsverhältnisse der Nlchtbeamten, Bestimmungen über Rentenbezug für städtische Angestellte, Bedienstete u. Arbeiter. Bestimmungen über die Gewährung von Mietzuschüssen nebst Ausfiihrungsbestiinmungen. --- Ortsstatut betr. Unfallfürsorge für städtische Betriebs- und sonstige Beamte. CG 68000 Einw. Frankfurt a. O. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. Von Militäranwärtern wird im allgemeinen und Betriebs-Beamten eine informatorische Beschäftigung verlangt. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3 Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sünder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter, 4. Anstellungs -Bestim¬ Zu a bis C erfolgt grundsätzlich Anstellung auf Lebenszeit. Die Betriebs¬ mungen (ob auf Kündi¬ beamten des Sclilachthofs, der Straßenreinigung, Promenaden, Fried¬ gung oder auf Lebenszeit, höfe, des Arbeitsnachweises, die Beamten von Feld und Forst, des ob mit oder ohne Ruhe¬ Eichamtes, der Feuerwehr, des Krankenhauses, Siechenhauses und gehalts-Berechtigung) der Sparkasse (ausgenommen Rendant und Kontrolleur) werden auf a) Unterbeamte Kündigung oder im Wege des Privatdienstvertrags angestellt. b) technischeu. Betriebs- Die Anstellung auf Lebenszeit erfolgt nicht vor vollendetem 27. Beamte Lebensjahre und dreijähriger Dienstzeit bei der Stadt, c) Mittlere Beamte Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu n keine Sonder-Feslsetzunpen. Zu b Stadthauptkasse-Rendant . 3750---4950 Mk., Sparkasse-Rendant..... 3450---4650 Mk. Kalkulator, Oberbuchhalter. 2850---4050 Mk-, Sparkasse-Kontrolleur . . . 2400---3800Mk. Magistrals-u.Polizeisekretäre 2150---3700 Mk., Polizei-Registrator..... 2100---3300Mk. Kassenbu**hhalter....... 1800 --- 3200 Mk.. Assistenten...... . 1650---2850 Mk. Hureauhilfsarbeiter..... 1500---1800 Mk., Bureau-Diätare - - . - - 390---1350 Mk. Polizei-Inspektor........ 2850 - 4050 Mk, Polizei-Kommissar..... 2100---3700 Mk. Polizei-Wachtmeister..... 1500---2100 Mk., Polizei-Sergeanten..... 1400--- 2000 Mk. 5. Besoldung Landmesser......... 3300---5100 Mk., T Stadtbauführer....... 3000 --- 4600 Mk. a) während d. Ausbildungs- II. Stadibauführer ....... 2100---3700 Mk., Brandinspektor........ 2550---3750 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Feuerwehr-Wachtmeister . . 1450---2050 Mk., Straßenreinigungs-Aufseher 1600--- 2200 Mk. b) nach der endgiltigen Friedhof-Inspektor...... 2500---4100 Mk., Promenadengärtner..... 1700---2300Mk. Anstellung (Normal-Be- Krankenhaus-Inspektor , . . 2400---4C00 Mk.. Steuereinsammler usw. . 1100---1700 Mk. soldungssätze). Förster............. 1600 2200 Mk., Forstaufseher . ...... 1100 1550Mk. Besoldungsordnung von 190S. Neben dem Gehall wird Wohnungsgeldzusehuß gewährt. Er beträgt: 6. WolinimgKgeldziiM‘hnNti. für mittlere Beamte mit Familie . 480 Mk. f ~ . ,__ .. ...___„ für Polizei-Wachtmeister mit Familie 320 Mk. 1 Beamte ohne Familie erhalteii von für Unter-Beamte mit Familie 240 Mk. \ nebenstehenden Samen. 7. Fnuiilieuzuhigen usw. Keine. Grundsätze hestehen nicht Z. Zt. beziehen: der Oberknlkulator ... 300 Mk. 8. Stellenzulagen. „ Obersekreliir ... 300 Mk. .. Meldeamts-Vorsteher 200 Mk. „ I. Stadlbauführer . ...... 300 Mk. Die Holfle der Sekretäre und Polizei-Kommissare je 150 Mk.. die Hälfte der Boten 100 Mk. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt --- ohne durch Ort^statut vorgesehene Einschränkung --- allp 3 .Tahre mit gleichbleibenden Beträgen. 07 68 10000 Einw. Freiburg* i. Schles. L Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern 1'ür a) Stellenv. Unterbeamten Keine besonderen Festsetzungen. Im allgemeinen erfolgt zunächst Annahme b) technischen auf Probe. Die Probedienstzeit dauert 6 Monate, sie kann vom und Betriebs-Beamten Magistrat abgekürzt werden. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen ) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Bcamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a Polizei-Sergeanten werden auf Lebenszeit angestellt, die Nachtwächter, 4. Anstellungs-Bestimm¬ Waldwärter, Totengräber, Baudiener und Schuldiener auf Grund ungen (ob auf Kündigung Privatdienstvertrags. oder auf Lebenszeit, ob Zu b auf Kündigung oder auf Grund Privatdienstvertrags. mit oder ohne Ruhege¬ Zu C im allgemeinen auf Lebenszeit. Auf Kündigung ist und bleiben halts-Berechtigung) angestellt: der Kanzlist, der Kassengehilfe. Die Schreibgehülfen a) Unterbeamte werden mittels Privatdienstvertrags angenommen. b) technischen. Betriebs- 1 >ie Anstellung erfolgt nicht vor vollendetem 30. Lebensjalire und Beamte Ablauf einer 5jährigen Dienstzeit bei der Stadt. Bis dahin gilt c) Mittlere Beamte. Anstellung auf Kündigung. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a während der ProbedienstLeistung wird das volle Anfangsgehalt der Stelle gewährt. 5. Besoldung Zu b Stadthaupt- und Sparkasse-Rendant ... 2600---3600 Mk. a) während d. Ausbildungs- Stadtsekretär .... . 1800 ---2700 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Steuerkasse-Rendant ..... 1800---2700 Mk. b) nach dcrendgiltigen An¬ Polizei-Sekretär...... 1650---2400 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Stadthaupt- nnd Sparkasse-Kontrolleur - . 1500---2400 Mk. dungssätze). Polizei-Kommissar..... 1800---2500 Mk. Besoldungsordnung von Polizei-Wachtmeister, Polizei-Sergeanten 1050---1425 Mk. 1901. Neben dem Gehalt wird Wohnungsgeldzuschuß gewahrt. Er beträgt: 6. WolimingsgeldziiNcliuss. für mittlere Beamte 300 Mk., für untere Beamte 162 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine Grundsätze- Der Stadtsekretär erhält für Wahrnehmung des Dienstes als Standes¬ beamter 160 Mk. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. 9. Sonstiges. Alterszulagen können hei nicht befriedigender Dienstführung durch Beschluß der städtischen Behörden einbehalten werden. --- Festsetzungen wegen Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern. 22200 Einw. Fürstenwalde. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) technischen und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ Keine Sonder-Festsetzungen. amten (Bnreau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen Für a)technischeu Betriebs- b) mittl. Beamte (Bureau- Keine Sonder-Festsetzungen. u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte b) Bureau- und Kassen- Keine Sonder-Festsetzungen. Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a auf Lebenszeit. ungen (ob auf Kündigung Zu b teilweise auf Lebenszeit, teilweise auf Kündigung und teilweise auf oder auf Lebenszeit, ob G rund Privatdienstvertrags. mit oder ohne Buhege- Zu C auf Lebenszeit. halts-Berech tigung) Die Anstellung auf Lebenszeit erfolgt in der Regel nicht vor vollen¬ a) Unterbeamte detem 27. Lebensjahre. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der b) technische u. Betriebs- Stadtverordneten-Versammlung zulässig. Beamte Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. c) Mittlere Beamte. Zu a während der ProbedienstLeistung wird das volle AnfaDgsgehalt der Stelle gewährt. Zu b I. Stadthauptkasse-Rendant........ 2700=3900 Mk. 11 a. Stadtsekretär, Sparkasserendant, Kalkulator, Stadtbauführer 2300---3200 Mk. 5. Besoldung Ilb. Polizeikommissar.......... 2100---3000 Mk. a) während d. Ausbildungs- III a. Mügislratssekretäre, Polizeisekretär, Oberbuchhalter . 1900---2800 Mk. u. Vorbereitungsdienstes III b. Sparkasse-Kontrolleur......■ . 1700---2600 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ IV. Bureauassistenten, Buchhalter der Stadt- und der Sparkasse 1600---2310 Mk. stellung (Normal-Besol- V. Steuerertieber, Polizeisergeanten . . . 1200---1800 Mk. dungssätze) VI. Magistratsbote, Rathaus-Kastellan . 1100---1650 Mk. Besoldungsordnung von 1907. (Neuregelung der Besoldung in der Bearbeitung). 6. WchnnngRgeldzosclinBg. Wohnungsgeldzuschuß wird gewährt und zwar erhalten Verheiratete 10%, Unverheiratete 62/s °/o ^es jeweiligen Gehalts. 1. Familienzulagen usw. Keine- 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichhleibenden Beträgen. Die Gewährung der Zulage -unterliegt der jedesmaligen Zustimmung des Magistrats. 9. Sonstiges. Dieser ist bei Untüchtigkeit oder Disziplinarvergehen eines Beamten befugt, das Auf¬ rücken auszusetzen. --- Die Zahlung der Alterszulagen beginnt erst nach Vollendung des 30. Lebensjahres. 22000 Einw. Fulda. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern Zu a Einberufung zu ümonatiger Probedienstzcit nach vorhergegangencr für Ausschreibung. Die Stellen werden nur durch Militäranwärter besetzt. a) Stellen v. Unterbeamten Zu b keine Sonder-Festsetzungen. b) „ technischen Zu C A. Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst, dreijährige und Betriebs-Beamten unentgeltliche Beschäftigung. c) Stellen von mittl. Be¬ Zu c B. Zivilversorgungsschein, Geeignetheit, 3 monatige informatorische amten (Bureau-u. Kassen-) Beschäftigung. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. i. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Beamte Zu b besonderer Ausbildungsgang nicht vorgeschrieben. In welcher Weise b) mittl. Beamte (Bureau- die vorbereitende Beschäftigung abzuleisten ist, bestimmt der Ober¬ u. Kassen-) bürgermeister von Fall zu Fall. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte b) Bureau- und Kassen- Keinc Sonder-Festsetzungen. Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob Zu a auf Lebenszeit. mit oder ohne Ruhege¬ Zu b auf Kündigung. halts-Berechtigung) Zu c auf Lebenszeit. --- Bedingung für die Anstellung auf Lebenszeit ist a) Unterbeamte Vollendung des 28. Lebensjahres. b) technischen. Betriebs- Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Beamte c) Mittlere Beamte. 5. Besoldung Zu n während des Ausbildungs- und Vorbereitungsdienstes wird Besoldung nicht gewährt. a) während d. Ausbildungs- Zu b 1. Stadtsekretär, Stadtprobator, Stadtkämmerer, Sekretäre . 2500---4900 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 2. Sekretäre 11. Klasse, Kecbnungsfiihrer, Wasserwerks-Inspektor 1700---4400 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 3. Assistenten, Kontrolleure, Standesbeamter, Stadlgärtner, Ver¬ stellung (Normal-Besol¬ messungstechniker ...... . 1700---3700 Mk. dungssätze). 4. Bauaufseher, Halleumeister. Maschinisten 1220---2420 Mk. Besoldungsordnung von 6- Aufseher, Pedellen, Heizer .... 1150---2220 Mk. 1910. Wohnungsgeldzuschnß wird gewährt. Es erhalten _ . .. . die Beamten der Besolduügsklasse 1 u. 2 = 400 Mk. 6. Uohnung8geldzu««l.u8H. „ „ „ 3 = 300 Mk „ „ „ „ 4 u. ß = 160 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufriicken im Gehalt alle 3 Jahre mit im allgemeinen gleichbleibenden Beträgen. Anspruchs- Einschränkungen hinsichtlich Gewährung der Gehaltszulagen nicht vorgesehen. --- 9. Sonstiges. Vorschrift wegen Entschädigung der Beamten bei Dienstreisen. --- Bestimmungen üher Gewährung von Ruhegehalt und Hinterbliebenenvereicherung an nicht ruhe¬ gebaltsberechtigte Angestellte. 70 | 25000 Einw. Geestemünde. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellenv.Unterbeamten b) technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a bis C vor Vollendung des 21. Lebensjahres wird kein Anwärter als ungen (ob auf Kündigung Beamter angestellt. oder auf Lebenszeit, ob mit Die Anstellung der Beamten erfolgt im allgemeinen auf Lebenszeit, oder ohne Ruhegehalts- sonst auf dreimonatige Kündigung. Die Beamten der Betriebsver¬ Berechtigung) waltungen, wozu auch die Sparkasse, das Armenwerkhaus und das a) Unterbeamte Krankenhaus zählen, gelten als. auf Grund Privatdienstvertrags an¬ b) technische u. Betriebs- genommen. --- Bedingung für die lebenslängliche Anstellung ist, daß Beamte der Beamte 30 Jahre alt und mindestens 5 Jahre im Dienst der c) Mittlere Beamte. Stadt ist. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu h während der Probezeit wird das volle Anfangsgehalt der Stelle gezahlt. Zn b Bureaudirektor, Kendant der Kämmereikasse, Bauamtsarchitekten . 3600---5100 Mk. Magistratssekretäre. Registrator, Steuerkasse-Rendant, Gas- und Wasserwerksbuchhalter.......... 2400---4200 Mk. Kämmerei-Gegenbuchführer, Steuerkasse-Gegenbuchführer, Bau- amtsassistenten............ 2100---3500 Mk. Bureau- und Kassenassistenten, Gasmeister, Rohrmeister, Maschinisten, Nacht Wachtmeister........... 1800---2700 Mk. 5. Besoldung Bureau- und Kassen ge hilfen, Ratsdiener, Kassendiener . . 1600---2200 Mk- a) während d. Ausbildungs- Heizer des Wasserwerks, desgl-des Krankenhauses, Betriebsmonteur 1400---2000 Mk. u. "Vorbereitungsdienstes Sparkasse-Rendant .......... 2400---3600 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Verwalter des Armen werk hauses neben freier Wohnung usw. . . --- 1050 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Für Lehrlinge, nichtetatsmäßige Kanzlisten und Kassengehilfen usw. werden die dungssätze). Bezüge im Lohnvertrage, im übrigen je nach Leistungen vom Magistrate festgesetzt. Besoldungsordnung von 1900. 6. WolmongBgeldzoRcliUBH. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. AufrUcken im Gebalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichbleihenden Beträgen- --- Reisekostenordnung. 71 160000 Einw. Gelsenkirchen. i 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern Zn a n. h keine Sonder-Festsetznngen. für Zn b A. Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst, Alter nicht unter 17 uud a) Stellen v. Unterbeamten nicht über 24 Jahre, Nachweis der Unterhaltung auf eigene Kosten wenigstens 1 b) „ „ technischen Jahr lang. und Betriebs-Beamten Zn b B. Zivilversorgungsschein. Einberufung zu einer dreimonatigen informatorischen Be¬ c) Stellen von mittl. Be¬ schäftigung, im Anschluß daran zu dreimonatiger Probedienstleistung oder gleich amten (Bureau- u. Kassen-) Einberufung zu 6monatiger Probedienstleistung. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zn a u. b keine Sonder-Festsetzungen. 2. Ausbildungs- Zu c A. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Während dieser Zeit werden die Anwärter in Bestimmungen für tunlichst allen Verwaltungszweigen, auch im Registratur- und Kanzlei-Dienst aus¬ a) technischem Betriebs- gebildet. Außerdem haben sie sieh Fertigkeit in der Stenographie --- System Gabels¬ Beamte berger --- anzueignen. Die Ausbildung wird durch die Bureau-Vorsteher geleitet, b) mittl. Beamte (Bureau- die sich auch von den Fortschritten in der Stenographie zu überzeugen haben. Vor und Kassen-) Ablauf der Beschäftigung in einer Dienststelle ist dem Ersten Bürgermeister ein A) für Zivilanwärter Befabigungs- usw. Bericht durch den Bureauvorsteher vorzulegen. Je nach Ausfall B) für Militäranwärter. dieses Berichts wird entweder Versetzung in einen anderen Dienstzweig oder Weiter¬ beschäftigung im seitherigen verfügt. Zn c B. für Militäranwärter ist ein besonderer Ausbildungsgang nicht vorgeschrieben. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. 3. Prüfungs-Bestimm¬ Zu b zwei Prüfungen (Assistenten- und Sekretär-). ungen für Zu b A. Nach Ablauf der Ausbildungszeit wird der Anwärter zur Asslstenten-Prüfung a) technische u. Betriebs- zu gelassen. Wer sich nicht zur Prüfung meldet, wird entlassen. Innerhalb der Beamte Prüfung ist ein stenographisches Diktat zu schreiben. Einmalige Wiederholung der b; Bureau- und Kassen- Prüfung gestattet. --- Nach mindestens 2jäbriger Tätigkeit als etatsmäßiger Assistent Beamte erfolgt Zulassung zur Sekretärprüfung. Auch diese darf nur einmal wiederholt werden. A) für Zivilanwärter Zu b B. Nach Ablauf der Probedienstzeit hat der Militäranwärter vor dem Dezernenten B) für Militäranwärter. eine besondere Prüfung abzulegen. Besteht er sie, so wird er alB etatsmäßiger Verwaltungs-Assistent an gestellt. --- Zulassung zur Sekretärprüfung wie hinsichtlich der Zivilanwärter. Zu a die Polizeiwachtraeister und Polizeisergeanton, die Vollziehungsbeamten und Kassen- boten, die Schuldiener der höheren Lehranstalten, der Feldwebel und die Oberfeuer- 4. Ansteliungs - Bestim¬ männor der Berufsfeuerwehr werden aul Kündigung angeteilt mungen (ob auf Kündi¬ Die Feuermänner, Stadtboten. Hilfsboteu, Pförtner, Schuldiener an den Volksschulen, gung oder auf Lebenszeit, Aufseher, Aktenhefter, Fern Sprechgehilfen auf Grund zivilrechtlichen Dionstvertrages- ob mit oder ohne Ruhe- Zu b auf Kündigung oder auf Grund Privatdieustvertrages. gehalts-B erechtigung) Zu c Verwaltungs-, Kassen- und Schreibgehülfen, die weiblichen Bureaukräfte, die Armen¬ a) Unterbeamte haus Verwalter und Hausmeister werden auf Grund Privai-Dienstvertrags angenommen, b) technische u. Betriebs- die übrigen Beamtin auf Lebenszeit angestellt. Beamte Bedingung für die lebenslängliche Anstellung ist, daß der Beamte 5 Jahre im Dienste der Siadt ist und das 30. Lebensjahr vollendet hat. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberecbtigt. c) Mittlere Beamte. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b Oberstadtsekretär. Sparkasse-Rendant, Oberlandmesser 4000---6(100 Mk. Landmosser.......... 3300---5100 Mk. Stadtsekreläre, Raunbersekretäre, Stadtgarteninspektor 3000- 4800 Mk. Kassierer der Stadthaupt- und Steuerkasse...... 2700---4500 Mk. Verwaltungssekretäre, Kassensekrotärc, Vermessungssekretäre, Bau- 5. Besoldung sekreläre, Polizeikommissare, Feuerwehrfeldwebel . 2400---4200 Mk. a) während d. Ausbildungs- Materialien von« alter........... 2400---3900 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Verwaltungs-, Kassen-, Verrnessungs-, Bau-Assistenten, Botenmeister, b) nach der emlgiltigen Rohrmeister. Straßen meister....... 2000---3200 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ Außeretatsmäßige Assistenten (nach bestandener Prüfung) . J800---2040 Mk. soldungssätze). Vollziehungsbeamte........... 2100---2700 Mk. Polizeiwachtmeister, Kassenboten, Oberfeuermänner, Obergärtner, Friedhofsverwalter ... ....... 1800---2700 Mk. Hallenmeister ... 1800---2400 Mk. Polizeisergeanten . ......... 1500---2100 Mk. Stadlboten, Schuldiener an höheren Schulen, Feuerrnänner, Haus¬ meister des Rathauses . 1600---2000 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. WolmiingsgeldziiKchosN. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. Die Stadt- und Verwaltungs-Sekretäre, die zugleich mit der Leitung einer Abteilung beauftragt 8. Stellenzulagen. sind, erhalten während dieser Zeit eine nicht ruhegehaltsbereehtigte Zulage bis zu 3000 Mk. jährlich. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. 9. Sonstiges. Vorschriften betr. die Reisekosten, Tagegelder und Umzufrskosten für die städtischen Beamten. 72 18000 Einw. Gevelsberg1. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a die Polizei-Exekutivbeamten auf Lebenszeit, die übrigen auf Kündigung. Zu b der Stadtbaumeister auf 12 Jahre, der Leiter des Elektrizitätswerks 4. Anstellungs - Bestim¬ auf Kündigung, die übrigen technischen und Betriebsbeamten mittels mungen (ob auf Kündi¬ Privatdienstvertrags als Nichtbeamte. gung oder auf Lebenszeit, Zu C der Stadtkasserendant, der Stadtsekretär, der Polizei-Kommissar, die ob mit oder ohne Ruhe¬ Bureauvorsteher und der Registrator auf Lebenszeit, die Bureau- gehalts-Berechtigung) und Kassengehilfen auf Kündigung. a) Unterbeamte Die Anstellung auf Lebenszeit erfolgt nicht vor Vollendung des b) technischen. Betriebs- 30. Lebensjahres und einer 5jährigen Dienstzeit bei der Stadt; bis Beamte dahin gilt Anstellung auf Kündigung, --- Jeder Anstellung kann eine c) Mittlere Beamte. Probedienstzeit vorangehen, die für Zivilanwärter im allgemeinen 2 Jahre, für Militäranwärter ti Monate beträgt. Verkürzung oder Ver¬ längerung der Probezeit kann eintreten. --- Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a während der Probedienstzeit wird das volle Stelleneinkoinmeu gewährt. 5. Besoldung Zu h Stadtbaumeister........ . 3000 -4820 Mk. a) während d. Ausbildungs- Betriebsleiter des Elektrizitäts- u. Wasserwerks . 2500---4320 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Stadtsekretär......... 2000---3260 Mk. b) nach der endgiltigen Bureau Vorsteher, Registrator . 1600---2720 Mk. Anstellung (Normal-Be- Bureaugehilfen............ 1200---1760 Mk. soldungssätze). Für die übrigen Beamten besteht eiue besondere Besoldungs-Ordnung nicht. Ihre Besoldungsordnung von Gehaltsverhältnisse werden von Fall zu Fall festgesetzt 1900 (Neuregelung der Besoldung steht bevor). 6. WohnungsgeldzuKchuRR. Wohnungsgeldzuschuß wird in Höhe von 15% des jeweiligen Gehalts gezahlt.. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Die Probedienstleistung wird auf die dreijährige Stufenzeit angerechnet Die S). Sonstiges. Gewährung der Alterszulagen kann durch gemeinsamen Beschluß des Bürgermeisters und der Beigeordneten versagt werden. --- Festsetzung wegen Gewährung von Reise¬ kosten und Tagegeldern. 73 w 15000 Einw. Berg-Gladbach. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ r technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter, Zu a bei nur mechanischen Leistungen auf 4 wöchentliche Kündigung, im 4. Anstellungs-Bestim¬ übrigen auf Lebenszeit. mungen (ob auf Kündi¬ Zu b die technischen Beamten teils auf Kündigung, teils auf Lebenszeit, die gung oder auf Lebenszeit, Beamten bei den Betriebsverwaltungen auf Kündigung. ob mit oder ohne Ruhe¬ Zu c allgemein auf Lebenszeit. gehalts-Berechtigung) Die lebenslängliche Anstellung erfolgt nicht vor Vollendung des a) Unterbeamte 30. Lebensjahres und vor Beendigung einer 5jährigen Dienstzeit bei b) technische u. Betriebs- der Stadt. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. Beamte Jeder Anstellung geht eine 2jälirige Probezeit voraus, die erst vom c) Mittlere Beamte 18. Lebensjahr ab rechnet. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b 1- Oberstadtsekretär, Stadtsekretär, Polizei-Kommis¬ sar, Baupolizeibeamter....... 2100---3000 Mk. II. Kassensekretäre, Verwaltungssekretäre, Gasmei¬ ster, Maschinenmeister, Rohrmeister, Straßen¬ 5. Besoldung meister 1500---2400 Mk. a.) während d. Ausbildungs- III. Bureau-Assistenten........ 1200---2100 Mk. u. Vorbereitungsdienstes IV. Vollziehungsbeamter........ 1200---1800 Mk. b) nach der endgiltigen V. Polizeisergeanten, Schlachthofmaschinist . 1000---1600 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ Hallenmeister......... 900---1600 Mk. soldungssätze). VI. Stadtbote, Kassenbote....... 750---1050 Mk. Besoldungsordnung von 1907. (Neuregelung noch unbestimmt). Es wird Miete nt Schädigung- gewährt und zwar: Der Besoldungsklasse I = 400 Mk. ( 6. WohnungsgeldzuNchusa. „ „ ll = 300 Mk. ) Unverheiratete Beamte erhalten die „ „ HI---V = 200 Mk. 1 Hälfte der Mieteutschädigung. „ „ VI = 150 Mk. f 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Der Oberstadtsekretär bezieht als solcher 200 Mk. ruhegehaltsfähige Funktionszulage, der Stadtsekretär als stellvertretender Standesbeamter 100 Mk. 9. Sonstiges. Aufrllcken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. --- Bestimmungen Über Vergütungen bei Dienstreisen. 74 66000 Einw. München-Gladbach. 1. Bestimmungen über die Zu a und b keine Sonder-Festsetzungen. Annahme v. Anwärtern Zu c A. Es werden angenommen: für 1. Zivil Supern umerare. Diese müssen die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen a) Stellen v. Unterbeamten Militärdienst haben, dürfen nicht unter 17 und nicht über 24 Jahre alt sein b) technischen und müssen den Nachweis führen, daß sie sieh 3 Jahre aus eigenen Mitteln und Betriebs-Beamten usw. unterhalten können. c) Stellen von mittl. Be¬ 2. Zivilanwärter, d. li. solche, die bereits bei Staats- oder anderen Kommunal- amten (Bureau-u. Kassen-) Behürden beschäftigt waren. A) für Zivilamvärter Zu c B. Zivilversorgungsschein, Geeignetheit zum Bureandienst, Annahme auf 6mona- B) für Militäranwärter. tige Probe. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. 2. Ausbildungs- Zu b A. 1. Die Zivilsupernumerare werden in allen Zweigen des städtischen Verwaltungs¬ Bestimmungen Für dienstes, auch im Kanzlei und Registraturdienst ausgebildet. Sie haben sich a) technische u. Betriebs- Fertigkeit in der Stenograhie anzueignen soweit, daß sie nach2 Jahren in der Beamte Lage sind, nicht zu schnell gesprochene Beden nachzusclireiben. Auf Verfügung b) mittl. Beamte (Bureau- des Bürgermeisters haben die Bureauvorsteher über die Fortschritte der Anwärter u. Kassen-) zu berichten. --- Beim Aufliöreii der Beschäftigung hat der Supernumerar eine A) für Zivilanwärter schriftliche Darstellung seines Ausbildungsganges einzureichen. B) für Militäranwärter. Zu b B- Für Militäranwärter ist ein besonderer Ausbildungsgang nicht vorgeschrieben. Im Interesse ihrer weiteren Ausbildung werden die bereits angestellten jüngeren Beamten auch fernerhin zunächst in verschiedenen Bureaus und Kassen beschäftigt. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Zu n keine Sonder-Festsetzungen. gen für Zu b eine Prüfung (als Verwaltungssekretär oder als Kassenbuchlialter). Es finden in der a) technische u. Betriebs- Begel alle Vierteljahre Prüfungen statt. Die schriftlichen Arbeiten --- eine Aus¬ Beamte arbeitung und zwei rechnerische Aufgaben --- werden unter Klausur gefertigt. b) Bureau- und Kassen- Die Supernumerare werden auch in Bezug anf ihre Fähigkeit im Stenographieren Beamte geprüft und müssen zu diesem Zweck während 5 Minuten ein Diktat nieder- A) für Zivilanwärter schreiben. Mehr als 5 Prüflinge werden nicht gleichzeitig- mündlich geprüft. B) für Militäranwärter. Einmalige Wiederholung der Prüfung --- frühestens nach 6 Monaten --- gestattet Zu a auf dreimonatige Kündigung. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b auf 12 Jahre der Stadtgeometer, auf dreimonatige Kündigung die technischen Hilfs¬ ungen (ob auf Kündigung beamten bei der Bau Verwaltung, (Bauassistenten, Ingenieure, Techniker, Zeichner), oder auf Lebenszeit, ob die Bau- und Wegeaufseher. --- Die Angestellten der Betriebsverwaltungen --- mit oder ohne Ruhege¬ darunter Gartenverwultung, Leihhaus, Eichamt, Straßenreinigung und Feuerwehr halts-Berechtigung) --- werden im Wege des PrivatdienstVertrages angenommen. a) Unterbeamte Zu c im allgemeinen auf Lebenszeit, der Polizei-Inspektor und die Polizei-Kommissare b) technischeu. Betriebs- auf 12 Jahre, die Bureau- und Knssenassistonten anf Kündigung. Beamte Die Austeilung auf Lebenszeit erfolgt erst nach einer ojälirigen Dienstzeit bei der c) Mittlere Beamte. Stadt und nach Vollendung des 30- Lebensjahres. Bis dahin gilt Anstellung auf dreimonatige Ktindigung. Sämtliche Beamte sind mliogehalts berechtigt. Zu a Militäranwärter erhalten während der Probezeit das Aufangsgelialt der Stelle. Supernumerare erhalten während der ersten beiden Jahre nichts, im dritten Jahre 600 Mk., dann als Diatare 1000---1000 Mk. Zu b Stadtrentmeister........... 4500 6000 Mk. Oberstadtsekretär, Polizeiinspektor....... 4000 ---5600 Mk. Fiminzsekretär,Garteiidirektor, Musikdirektor, Sparkasse-Ben du nt. Stadtgeometer............ 3600=5100 Mk. 5. Besoldung Stadtkasse-Kontrolleur.......... 3300---4500 Mk. a) während d. Ausbildungs- Stadtsekretär 1. Kl., Sparkasse-Kontrolleur, Bau polizeikomm issar 3000---4500 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Badeinspektor, Brandmeister, Fuhrpark - Inspektor, Polizei- b) nach der endgiltigen An¬ kommissare............ 2800---3900 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Maschinen- und Werkmeister, Straßenmeister I. Klasse . 2800---3550 Mk" dungssätze). Stadtsekretäre, LeihnmtsVorsteher....... 2700---3900 Mk] Buchhalter, Verwaltungs- und technische Sekretäre,Vermessungs¬ beamte 1. Klasse............ 2000---3500 Mk- Desgleichen wie vor (nicht 1. Klasse)....... 1800--- 3000 Mk- Feuerwelirfeldwehel, Oberaufsehcr, Förster, Polizoiwachtmeister usw........... ... 1650---2850 Mk. Botenmeister, Selilaclithofkassierer, Steuererheber . 1500 ---2750 Mk. Polizeisergeanten I. Klasse 1400---2150 Mk., Bureauassistenten usw. bis 2000 Mk. Ha 11 en me ist er, Hausmeister, Klärmeister...... 1400---1900 Mk. Polizeisergeanten H. Klasse, OberfeuerwehrinaniL, Kasseiiboten . 3200---1650 Mk. Feuerwehrmänner 1080---1380 Mk., Schreibgehilfen .... l»is 1200 Mk. Schreibichrlinge vom 2. Jahre ab 100 Mk., im dritten Jahre 260 Mk. Das Anfangsgehalt, der Assistenten und Solireibgehilfen bestimmt der Oberbürger¬ meister jedesmal besonders. Besoldungsordnamg von 1906. (Neuregelung vorgesehen). 6. Wohn un gsgeldzu schuss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit im allgemeinen gleich- bleibenden Beträgen. --- Die Kassebeamtcn, die Kaution gestellt haben --- aus¬ genommen Stadtrentmeister und Sparkasserendant --- erhalten eine besondere 9. Sonstiges. Entschädigung von 35---50 Mk. jährlich- --- Bestimmungen über Hinter hl iebeuen- nsw. Versorgung für die nicht ruliegelialtsberechtigten Angestellten usw. --- Bestimmungen über Reisekosten, Tagegelder und Umzugskosten. --- Statut fiir die Krankenkasse der Beamten und Angestellten der Stadt. --- 75 17 000 Einw. Glatz. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetz ungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Ivassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a auf Lebenszeit. Auf Kündigung werden angestellt: Der Magistrats¬ ungen (ob auf Kündigung bote, die Vollziehungsbeamten, die Wegeaufseher. oderauf Lebenszeit, ob mit Zu b auf Grund Privatdienstvertrages, teilweise auch auf 3monatige Kündi¬ oder ohne Ruhegehalts-Be¬ gung (Gasinspektor, Schlachthofleiter) oder auf 6 monatige Kündigung rechtigung) (Leiter des Nahrungsmittel-Untersuchungsamtes). a) Unterbeamte Zu c auf Lebenszeit. b) technische u. Betriebs- Jede Anstellung auf Lebenszeit erfolgt erst nach vollendetem 30. Lebens¬ Beamte jahre und nach 3jähriger Dienstzeit bei der Stadt. c) Mittlere Beamte. Sämtliche Beamte sind ruliegehaltsberechtigt. Zu a während der Probedienstleistung wird das volle Mindestgehalt der Stelle gewährt. Ztl b Rendanten . . 2800=300 Mk., Sekretäre . . 2400---3900 Mk. Gegenbuchführer 1800---3000 Mk., I. Assistenten . 1800---3000 Mk. II. Assistenten . 1200---1920 Mk, Kassenbuchhalter 1500---2400 Mk. Steuerheber (Bürobeamte) . 1680---2580 Mk., Förster . . . 1800---3000 Mk. Polizeikommissar 2400---3600 Mk., Polizeisergeanten 1380---1980 Mk. Vollziehungs¬ 5. Besoldung beamter . 1320---1920 Mk.. Boten . . 1080 -1620 Mk- a) während d.Ausbildungs- Bauaufseher . . 1080---1620 Mk., Bauführer . . 2400---3600 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Gasanstaltsinspektor......... 2400---3900 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Schlachthofleiter.......... 3000---3600 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Untersucliungsamtsleiter . . ... 3600---5100 Mk. dungssätze). Standesbeamter.......... 3000 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. WohnungftgeldzuNChuss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzolagen. Keine. 9. Sonstiges. AufrUcken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit im allgemeinen gleich¬ bleibenden Beträgen. 76 68000 Einw. Gleiwitz. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f a) Stellenv. Unterbeamten Zu a keine Sonder-Festsetzungen, ümonatige Probedienstleistung. b) „ „ technischen Zu b desgleichen wie vor. Soweit Annahme erfolgt, werden nur erprobte und Betriebs-Beamten Kräfte berücksichtigt. c) Stellen von mittl. Be¬ Zu C A. Annahme als Gehilfen und Lehrlinge ohne besondere Festsetzungen. amten (Bureau- u. Kassen-) Zu c B. Zivilversorgungsschein, Gmonatigo Probedienstleistung. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Besondere Ausbildungs-Bestimmungen bestehen nicht. b) mittl. Beamte (Bureau- 1 u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine »Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a nach abgeleisteter Probezeit Anstellung auf dreimonatige Kündigung. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b desgleichen, nach Vollendung des 30. Lebensjahres Anstellung auf ungen (ob auf Kündigung Lebenszeit. Betriebsbeamte worden auch im Wege des Privat-Dienst- oder auf Lebenszeit, ob vertrages angenommen. mit oder ohne Ruhege¬ Zu C Zivilanwärter werden nur ausnahmsweise und nach mehljähriger halts-Berechtigung) Tätigkeit angestellt. Ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit wird a) Unterbeamte jedesmal besonders bestimmt. b) technischeu. Betriebs- Militäranwärter werden im allgemeinen nach der Probedienstzeit aul Beamte Lebenszeit angestellt. c) Mittlere Beamte Zur Anstellung auf Lebenszeit ist erforderlich, daß der Betreffende mindestens 30 Jahre alt ist. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b Stadthauptkasse-Rendant, Oberstadtsekretär . . 3600---5100 Mk. Sparkasserendant, Vorsteher der Rechnungsstelle 3200---4800 Mk. Ratssekretäre........... 2800---4200 Mk. Standesbeamter, Sekretäre, Polizei-Kommissare . 2400---4100 Mk. Oberlandmesser ...... . . 3800 ---5900 Mk. Bauingenieur....... ... 3000--420G Mk. Stadtbauführer, Garteninspektor . . 2500---3500 Mk. 5. Besoldung Vermessungstechniker, I. Rohrmeister . 1800---2700 51k. a) während d. Ausbildungs- Bauzeichner .... ... 1500---2400 51k. u. Vorbereitungsdienstes Stadtförster ....... . . 1200---1800 51k. b) nach der endgiitigenAn¬ 11. Rohrmeister.......... 1350---2100 51k. stellung (Normal-Besol¬ Bauaufseher, Straßenaufseher, Straßenmeistor . 1500---2100 51k. dungssätze) Hallenmeister . . . . . 1600---2200 51k. Ratsassistenten . . . . 2200---3200 Mk. Bureauassistenten . . 1725---2950 51k. Vollziehungsbeamte..... . . . 1625---2525 51k. Ratsdiener, Kassenbote, Amtsboten..... 1400---2000 Mk. Polizei-Inspektor . 2700---3900 Mk., Gefängnisaufseher 1000---1500 Mk. „ Wachtmeister 1850---3050 Mk., Desinfektoren . 1440 ---1800 Mk. „ »Sergeanten . 1550---2300 Mk., Maschinen- 1U)0_1600 Mk schreiberinnen usw. Besoldungsordnung von 1909. (Die Gehälter der technischen und Betriebsbeamten sind noch nicht geregelt). 6. WohnungsgeldzuHcliuss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. Stadthauptkasserendant Nebeneinkommen 800 Mk-, Oberstadtsekretär 300 Mk., Spnrkasse- reudant 100 Mk. Zulage, Standesbeamter 200 Mk. für Dienstaufwand, Stadtförster & Stellenzulagen. 450 Mk. Forsb und 150 Mk. Pferdehaltungs-ZuJage, Ratsassistenten als Bureau-. Vorsteher 200 Mk., Rendanten der Hebestellen 200 Mk., Polizei-Inspektor 900 Mk. Zulage. Grundsätze wegen Gewährung der Zulagen bestehen nicht. 9. Sonstiges. AufrUcken im Gehalt alle 3 Jahre mit im allgemeinen gleichbleibenden Beträgen. 77 78 23500 Einw. G-logau. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern Auf Probe, zur vorübergehenden Beschäftigung oder zur Vorbereitung und für Ausbildung können jederzeit je nach Bedürfnis mit oder ohne Ent¬ a) St,eilenv. Unterbeamten schädigung geeignete Personen in den verschiedenen Verwaltungs¬ b) technischen zweigen angenommen werden. --- Beschäftigung solcher Personen in und Betriebs-Beamten Beamtcnstellen oder in Stellen, die mit obrigkeitlichen Punktionen c) Stellen von mittl, Be¬ verbunden sind, findet im allgemeinen nicht statt. --- Sonstige Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) stimmungen sind nicht erlassen. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a die Polizei-Sergeanten werden auf Lebenszeit, die übrigen L'nter- beamten auf Kündigung angestellt. Außerdem erfolgt die Annahme von Personen im Wege des Privatdienstvertrags. Diese Personen 4. Anstellungs-Bestimm¬ gelten nicht als Beamte. ungen (ob auf Kündigung Zu b im allgemeinen Annahme auf Grund Privatdienstvertrages, technische oder auf Lebenszeit, ob mit Hilfskräfte der Bauverwaltung auf Kündigung. oder ohne Ruhegehalts- Zu C im allgemeinen auf Lebenszeit. Ausgenommen sind die nicht etats¬ Berechtigung) mäßigen Assistenten und Kanzlisten. Der Standesbeamte, Eichmeister, a) Unterbeamte Brückenaufseher, Marktstandgelderheber, die Nachtwächter und die b) technischen. Betriebs- Angehörigen der Feuerwehr usw. werden mittelst Privatdienstvertrags Beamte angenommen und gelten nicht als Beamte. --- c) Mittlere Beamte. Die lebenslängliche Anstellung kann von der Erreichung des 32. Lebensjahres und einer 3jährigen Dienstzeit bei der Stadt abhängig gemacht werden. Bis dahin gilt Kündigung. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsborcchtigt. Zu a während des Ausbildungs- usw. Dienstes wird Vergütung nicht ge¬ wählt. Während der Probedienstleistung erhalten Militäranwärter s/4 des Stelleneinkominens, Zivilanwärter Vergütung nach Vereinbarung. Zu b Sparkasse-Rendant, Stadtliauptkasse-Rendant, Land¬ messer ........... . 3300--- 5100 Mk. Stadtsekretär, Polizei-Inspektor . . . 3000--4800 Mk. Steuersekretär, Steuerkasse-Rendant..... 2500--- 4300 Mk. Polizeisekretär, Ratsregistrator, Rechnungsrevisor, Baukontrolleur, Bureauvorsteher, Kassenkontrolleur, Armenhaus-und Straßenreinigungs-Inspektor, Kranken¬ haus-, Armenhaus-Inspektor, Polizeikommissare . . 2200---3800 51k. Bureau- und Kassen-Assistenten, Wasserleitungs- Inspektor ..... .... 1800---3000 51k. 5. Besoldung Förster, Ratskanzlisten........ 1800---2700 Mk. a) während d. Ausbildungs- Rohrmeister, Waisenhaus-Inspektor . 1600---2200 Mk. u. V orbereitungsdienstes Polizei-Sergeanten.......... 1500---2100 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Polizeidiener, Straßenaufseher, Ratsdiener, Hallen- stellung (Normal-Besol¬ meister, Boten und Vollziehungsbeamte, Brückengeld¬ dungssätze). erheber ... . ...... 1350 -1950 51k. Besoldungsordnung von 1909. 6. ^lohniingsgeldzÜHClmutt. Keiner. 7. FamilienzulHgen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Auirückcn im Gehalt alle 3 Jahre mit im allgemeinen gleich bleibenden Betrügen. --- Re¬ gulativ betr. Reisekosten und Tagegelder. 79 24500 Einw. Gnesen. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a die Polizei-Sergeanten werden auf Lebenszeit, die übrigen Unter¬ beamten auf Kündigung angestellt. Zu b teils auf Lebenszeit, teils auf Kündigung, teils auch im Wege des 4. Anstellungs-Bestimm¬ Privatdienstvertrags. ungen (ob auf Kündigung Zu C im allgemeinen auf Lebenszeit, ausgenommen sind die etatsmäßigen oder auf Lebenszeit, ob Kanzlisten und die Standesbeamten, die auf ßmonatige Kündigung mit oder ohne Buhege¬ angestellt werden halts- Berechtigu ng) Jeder Anstellung geht eine 2jährige Probedienstzeit voran, die mit a) Unterbeamte Genehmigung der Regierung um 1 Jahr verlängert werden kann b) technische ruBetriehs- Für Militäranwärter besteht kürzere Probedienstzeit. Voraussetzung Beamte der lebenslänglichen Anstellung ist, daß der Anzustellende das 30 te c) Mittlere Beamte Lebensjahr vollendet hat und sich 3 Jahre im Dienst der Stadt be¬ findet. --- Nach erfolgreich abgeleisteter Probedienstleistung erfolgt Anstellung in etatsmäßiger Stelle. Sämtliche Beamte sind ruhegchaltsberechtigt. Zu a während des Probedienstes erfolgt Zahlung des vollen Stellengehalts. Zu b 1. Stadthauptkasse-Rendant....... 2700 4800 Mk. 2. Oberstadtsekretär, Polizeiinspektor, Sparkasse- Rendant ...........‘•'400 4500 51k. 3. Sekretäre, Buchhalter der Hauptkasse, Buchhalter der Licht- und Wasserwerke, Bausekretär, »Spar¬ kasse - Gegenbuchführer, Kanalmeister, Polizei- kommissar........... 1800---4200 Mk. 4. Stadtförster neben freier Wohnung .... 1400---2500 51k. 5. Assistenten, Registratoren, Schlachthof-Rendant, Lagerverwalter.......... 1400---3000 Mk. 6. Polizeiwachtmeister, Abfuhrinspektor, Installations¬ 5. Besoldung meister ............ 1350 - 2400 Mk. a) während d. Ausbildungs- 7. Polizei-»Sergeanten, Hallenmeister, Kläranlage- u. Vorbereitungsdienstes Wärter, Gasmeister, Rathauskastellan, Stadtgärtner 1200---1900 51k. b) nach der endgiltigen An¬ 8. Vollziehungsbeamte neben den Vollstreckungs¬ stellung (Normal-Besol- gebühren, von denen 800 51k. ruhegehaltsfähig sind 600---1000 51k. dungssätze. 9. Kanzlisten, Boten, Schlachthofpförtner - - 1000---1 • >00 Mk. Besoldungsordnung von 1909. Es wird Wohnungsgeldzuschuß gezahlt und zwar erhalten: Yerlielr. Fnverheir. 6. tVohnungssreldzuschosN. Die Beamten der Besoldungsklassen 1---3 und 5 - . 480 Mk. f 2/s der Sätze für „ „ „ „ 6---9 . - • 290 Mk. \ Verheiratete. 7. Funillienznlngen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Stellenzulagen werden grundsätzlich nicht gewährt. Auf rücke n im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit anfänglich höheren, 9. Sonstiges. später niedrigeren Beträgen. Die Probedienstzeit wird in die dreijährige Stufen- zeit eingerechnet. --- Festsetzungen betr. Gewährung von Reise- und Umzugskosten. 11000 Einw. Goeh. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Steilen v. Unterbeamten b) „ , technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be- amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a l’olizei-Sergeanten auf Lebenszeit, die übrigen Unterbeamten im Wege ungen (ob auf Kündigung des Privatdienstvertrages. oder auf Lebenszeit, ob Zu b auf Grund Privat-Dienstvertrages, sofern keine obrigkeitlichen Ver¬ mit oder ohne Ruhege¬ lichtungen ausgeübt werden. In diesem Falle auf Lebenszeit. halts-Berechtigung) Zu c auf Lebenszeit. a) Unterbeamte Die Anstellung auf Lebenszeit ist von der Vollendung des 30. Lebens¬ b) technische u. Betriebs- jahres und einer 5jährigen Dienstzeit bei der Stadt abhängig. Beamte Sänitliche Beamte sind ruhegellaltsberechtigt, die im Wege des privat¬ c) Mittlere Beamte. rechtlichen Dienstvertrages angenommenen Personen nicht. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. 5. Besoldung Zu b Stadt- und Sparkasse-Rendant - 2400---38l)U Mk. a) während d. Ausbildungs- Stadtsekretär....... . 2100--- 3500 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Polizei-Kommissar.......... 2100 --- 3150 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Verwaltungssekretär und Sparkasse-Gegenbuchführer 1800 --- 2500 Mk. stellung (Normal-Besol- Polizeisergeanten.......... 1250---1740 51k. dungssätze). Nachtpolizeisergeanten . 800---1290 51k. Besoldungsordnung von 1907. 6. WoIinungKgelflzuNCluiKK. Keiner. 7. Fantllienz»Ingen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. !). Sonstiges. AufrÜcken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. --- Festsetzungen wegen Gewährung von Reisegebührnißsen. so 85000 Einw. Görlitz. 1. Bestimm iungen über die Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Nur hinsichtlich der Anwärter für Polizei¬ Annahme v. Anwärtern sergeantenstellen ist gesagt, daß sie im allgemeinen im Besitz des für Zivilversorgungsscheines sein müssen. a) Stollen v. Unterbeamten Zu b keine Sonder-Festsetzungen. Annahme erfolgt auf Grund der seither b) technischen nachgevviesenen Befähigung. und Betriebs-Beamten Zu C A. Berechtigung zum einjährig-frei willigen Militärdienst, Alter nicht über c) Stellen von mittl. Be¬ 24 Jahre, Nachweis 3jäliriger Unterhaltung aus eigenen usw. Mitteln. amten (Bureau- u. Kassen-) Werden Anwärter zu vorübergehenden Dienstleistungen usw. an¬ A) für Zivilanwärter genommen, so wird wegen der Annahme-Bedingungen besondere B) für Militäranwärter. Festsetzung getroffen. Zu C B Zivilversorgungsschein, Alter nicht über 35 Jahre. 2. Ausbildungs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Bestimmungen fin¬ Zu b A. Die Ausbildungszeit dauert mindestens 2 und höchstens 3 Jahre. al technische u. Betriebs- Vorschriften über Einhaltung eines besonderen Ausbildungsganges Beamte bestehen nicht. b) mittl. Beamte (Burcau- Zu b B. Der Militäranwärter hat zunächst eine fünfmonatige Probedienst¬ u. Kassen-) leistung durchzumachen, dann erfolgt Zulassung zur Assistenten- A) für Zivilanwärter priifung. Wenn nötig wird die Probedienstzeit bis zur Dauer eines B) für Militäranwärter. Jahres verlängert Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b sowohl für die mittleren Beamten gibt es zwei Prüfungen (Assistenten- und Sekretär-), als auch für die Polizei-Beamten (Sergeanten- und Wachtmeister- Prüfu ng). Die Assistentenpriilung wird nur von Militäranwärtern abgelegt, die dazu nach 5monatiger Probedienstzeit zugelassen werden. Wird die Prüfungnichtbestanden, so kann Wiederholung wiederum nachöMonaten 3. Prüfungs-Bestimmun¬ .stattfinden. Wird auch diese nicht bestanden, so erfolgt Entlassung. gen für Zur Sekretärprüfuug werden die Zivilanwärter nach beendeter Aus¬ a) technischeu. Betriebs- bildungszeit zugelassen, die Assistenten dann, wenn sie mindestens Beamte 2 und höchstens 4 Jahre definitiv angestellt sind. Einmalige Wieder¬ b) Bureau- und Kassen- holung der Prüfung ist zulässig. Besteht ein Zivilanwärter die Beamte Sekretärprüfung auch bei der Wiederholung nicht, so entscheidet die A) für Zivilanwärter Prüfungskommission, ob er als Assistent anzustellen oder zu entlassen ist. B) für Militäranwärter. Die Polizei-Sergeantenpriifung wird nach 5 monatiger Probedienstzeit abgelegt,Wiederholung nicht zulässig. Wer nicht besteht, wird entlassen. Zur Wachtmeisterprül'ung werden Polizeisergeanten frühestens 2 und spätestens (> Jahre nach der definitiven Anstellung zugelassen. Ein¬ malige Wiederholung gestattet. Von jeder Sekretärprüfung ist dem Stadtverordnetenvorsteher Mit¬ teilung zu machen, der der Prüfung beiwohnen oder einen Ver¬ treter dazu abordnen kann. Zu a im allgemeinen auf Kündigung. Zu ii die technischen Beamten im allgemeinen auf Kündigung1, die Betriebsboamten im Wege det> Privat dienstVertrags. Zu e im allgemeinen auf Lebenszeit- Auf Kündigung werden angestellt die Standesbeamten und Stau desbeam ten->iioll Vertreter, die Kanzlei Vorsteher und Bureau gehilfen. Im allgemeinen erfolgt di«* lebenslängliche Anstellung nicht vor Zurückleguug einer neun¬ jährigen Dienstzeit b**i der Stadt und vor Vollendung des 30. Lebensjahres. Ist die neunjährige Dienstzeit i»ui Vollendung dos 35. Lebensjahres noch nicht vollendet, so erfolgt die lebenslängliche Anstellung zu dic .em Zeitpunkt. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. Di« llüll'ic der endgültig angei» teilten Bureau- und Knssenassis ent«n muß lebenslänglich angestellt sein. .Teiler Anstellung geht eine Probezeit voran, die bei den Milnäian Wärtern bis zu 1 .fahr, bei den Zivilan Wärtern bis zu 2 Jahren dauern kann. --- Sämtliche Beamte, mit Ausnahme der .Staudesbeamten und deren Stell’ “rtreter öind ruh«*ir*‘hiilts=bereciiiij.*»\ Zu a zahlend dor Probedioiim^cil wird das Slellengehiiltgewährt, Zahlung er.uigt iuoiimisweise. Zu b 1- Obe» .tadtsekreläre, Slad^hauplkas^ Sparkasse-Rendant, Polizei- Jn tider- Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a auf Lobeuszoit. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b auf Lebenszeit, soweit ihnen obrigkeitliche Amtshandlungen zufallen. ungen (ob auf Kündigung Im übrigen im Wege des Privatdicnstvertrages; die betreffenden oder auf Lebenszeit, ob Personen gelten dann nicht als Beamte. mit oder ohne Ruhege¬ Zu C auf Lebenszeit. Ausnahmen bilden die Bureau- und Kassengehilfen, halts-Berechtigung) die das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, diese werden a) Unterbeamte auf dreimonatige Kündigung angestellt. b) technischem Betriebs- Vor Ableistung einer zweijährigen Dienstzeit bei der Stadt erfolgt Beamte lebenslängliche Anstellung nicht, es gilt vielmehr bis dahin Anstellung c) Mittlere Beamte. auf 3monatige Kündigung. Sämtliche Beamte der Stadt sind ruhegehaUnberechtigt. 5. Besoldung Zu a während der Probedienstleistung wird das Anfangsgehalt der Stelle a) während d. Ausbild ungs- aber kein Wohnungsgeldzuschuß gewährt. u. Vorbereitungsdienstes Zu b Stadthaupt- und Sparkasse-Rendant..... 3000 4300 Mk. b) nach der ondgiltigen A n¬ Sparkasse-Kontrolleur, 1. Stadthauptkasse-Assistent. stellung (Normal-Besol¬ Steuererheber......... 1800---2950 Mk. dungssätze). Steuersekretär, 11. Stadthauptkasse-Assistent . . 1500---2650 Mk. Besoldungsordnung von Stadtsekretär . • - - 1900---3200 Mk. Bureau-Assistent .... . 1200 2100 Mk. Polizei-Sekretär, Polizei-Kommissar . 1500---2650 Mk. Polizei-Sergeanten . . . . 1100- 1840 Mk. Kastellan ........ . 1000- 1720 Mk. Bausekretär . 1800---2950 Mk. 6. WohnungHtreMüiiscJmsfl. Förster • 1400-2525 Mk. 1909. Es wird Wohnungsgeldzuschuß gewahrt und, zwar: --- Den Sekretären usw. jährlich 400 Mk. „ Bureauassistenten „ 300 Mk. - Polizeisergeanten „ 200 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Die Gehaltszulagen werden von 4 zu 4 Jahren mit gleichbleibenden Beträgen gew ährt; ‘"'Sie 9. Sonstiges. sind durch Ortsstatut ohne jede Einschränkung oder Bedingung vorgesehen. --- Bestimmungen iibor Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern. 19000 Einw. Goslar. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Besondere Festsetzungen bestehen nicht. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilamvärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a auf Lebenszeit. Die Anstellung des Feldaufsehers und der .Straßen¬ nachtwächter erfolgt jedoch dauernd auf Kündigung. 4. Anstellungs - Bestim¬ Zu b soweit dauernde Stellen in Betracht kommen, erfolgt Anstellung auf mungen (ob auf Kündi¬ Lebenszeit, im übrigen werden die Angestellten der Betriebs-Ver¬ gung oder auf Lebenszeit, waltungen durch privatrechtlichen Vertrag angenommen. ob mit oder ohne Ruhe¬ Zu C allgemein auf Lebenszeit, Bureau- und Kassen-Gehü Ifen werden im gehalts-Berechtigung) Wege des privatrechtlichen Dienstvertrages angenommen. Der Stadt¬ a) Unterbeamte kämmerer und die Stadtsekretäre werden sofort lebenslänglich an¬ b) technische u. Betriebs- gestellt. Bei den übrigen Beamten erfolgt lebenslängliche Anstellung Beamte erst nach öjähriger Dienstzeit bei der Stadt. Bis dahin gilt An¬ c) Mittlere Beamte. stellung auf dreimonatige Kündigung. --- Jede Anstellung kann von Ableistung einer Probezeit abhängig gemacht werden, die längstens 2 Jahre --- bei Militäranwärtem kürzere Zeit --- dauern soll. Ruhegehaltsberechtigung besteht allgemein. Zu a während der Probedienstzeit wird das Anfangsgehalt der Stelle gezahlt. Zu b Kämmerer, Stadtsekretäre. Sparkasserendant . . . 3100-4600 Mk. Schlachthof-Direktor neben freier Wohnung- usw. . 3300 - 4500 Mk. Revierförster, Stadtbauführer, Wasserwerksverwalter 2400 - 3600 Mk. Registrator. Polizeisekretär, Polizeikommissar . . 2200---3400 Mk. Kämmereikasse - Buchhalter, Sparkasse - Gegenbuch- führer .... ........ 1800 --- 3000 Mk. Stiftsinspektor 2200---2800Mk., Stiftsgüte.administrator 1500 Mk. Förster neben freier Wohnung .... . 1800 - 2700 Mk. Bureau- und Kassen-Assistenten I. Klasse . 1800 2700 Mk. Bureau- und Kassen-Assistenten II. Klasse . 1500---2250 Mk. I. Stadtbauaufseher ........ 2100 2850 Mk. 5. Besoldung II. Stadtbauaufseher......... 1800 2400 Mk. a) während d. A usbildungs- Polizeiwachtmeister 2000 - 2750 Mk., Polizeisergeanten 1800 - 2400 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Armenbausverwalter neben freier Wohnung usw. . 1600 - 2260 Mk. b) nach der endgiltigen Ratsdiener............ 1600 ---2200 Mk. Anstellung (Normal-Be- Feldaufseher neben freier Wohnung..... 1000---1360 Mk. soldungssätze). Straßennachtwächter....... 840 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. WohnungsgelilzuschuBS. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre (6 mal). Die Zulage beträgt jedesmal ein sechstel des Unter¬ schiedes zwischen Anfangs- und Endgehalt. Bei Pfiichtwidrigkeiten usw. können 9. Sonstiges. Beamte durch Beschluß der städt. Kollegien mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde des Rechts auf Gehaltsstoigerung verlustig erkannt werden. --- Festsetzungen über * Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern. 84 10500 Einw. Gottesberg\ 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) technischen Keine Sonder-Festsetzungen. Es wird nur im allgemeinen Vertrautheit mit und Betriebs-Beamten den in Betracht kommenden Geschäften usw. gefordert. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a‘technischem Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a auf Lebenszeit. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b desgleichen, etwaige Hilfskräfte auf Grund Privatdienstvertrags. ungen (ob auf Kündigung Diese Personen gelten nicht als Beamte. oder auf Lebenszeit, ob Zu C auf Lebenszeit. Bureau- und Schreibegehilfen werden mittels Privat- mit oder ohne Ruhege¬ dienstvertrags angenommen, sie haben keine Beamteneigenschaft. halts-Berechtigung) Die Anstellung der Beamten erfolgt nach einer Probedienstzeit von (5 Mo¬ a) Unter beamte naten, die vom Magistrat abgekürzt werden kann. --- Die lebensläng¬ b) technischem Betriebs- liche Anstellung ist davon abhängig, daß der Betreffende das Beamte 30. Lebensjahr vollendet hat und sich 3 Jahre im Dienst der Stadt c) Mittlere Beamte. befindet. Bis dahin gilt Anstellung auf Bmonatigc Kündigung. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a während der Probedienstzeit wird das Anfangsgehalt der Stelle gezahlt. Zu b eine Besoldungsordnung besteht nicht. Die Festsetzung der Gehälter erfolgt für jede einzelne Stelle von Fall zu Fall. Bis zur Erlangung 5. Besoldung der lebenslänglichen Anstellung wird allgemein das Anfangsgehalt a) während d.Ausbildungs- der Stelle gewährt. Z. Zt. werden gezahlt: u. Vorbereitungsdienstes dem Stadthaupt- und Sparkasse-Rendanten . 1500 - 3400 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ „ „ „ „ Kontrolleur . . 1200---3100 Mk. stellung (Normal-Besol¬ „ Stadtsekretär.......... 1200 - 2800 Mk. dungssätze) „ Polizeikommissar, Kalkulator, Stadtbaumeister bis 2700 Mk. r Kassen-, Magistratsbureau-, Pollzeibureau-Assi- stenten, Magistrats- und Steuerbureau-Gehilfen bis 1800 Mk. Den Polizeisergeanten und Vollziehungsbeamten bis 1600 Mk. Dem Ratsdiener und Kastellan......bis 1250 Mk. 6. WohniingHgeldzii schoss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. ' Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Bestimmungen über Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern. --- Seit 1907 sind 3jährige 9. Sonstiges. Gehaltszulagen eingeführt, die bis zur Erreichung des Höchstgehalts ohne Ein- 1 schränkung gewährt werden. 85 86 10200 Einw. Gräfräth. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) SteBenv. Unter beamten b) , „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäran Wärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Boamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a auf Lebenszeit. ungen (ob auf Kündigung Zu b im Wege des Privatdienstvertrages als Nichtbeamte. oder auf Lebenszeit, ob Zu C auf Lebenszeit, die Bureaugehilfen und Lehrlinge mittels Privatdienst¬ mit oder ohne Ruhege¬ vertrages als Nichtbeamte. Der Sparkasse-Rendant wird auf Kündigung halts-Berechtigung) angestcllt. a) Unterbeamte Die Anstellung auf Lebenszeit ist von der Vollendung des 30. Lebens¬ b) technische u.Betriebs- jahres und einer 5jährigen Dienstzeit bei der Stadt abhängig. Bis Beamte dahin gilt Anstellung auf dreimonatige Kündigung. ---- c) Mittlere Beamte Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a Lehrlinge erhalten im 1. Jahr 120 Mk., im 2. 240 Mk., im 3. 36(1 Mk.. im 4. 600 Mk. Sie werden dann Gehilfen und beziehen als solche C50 bis 1400 Mk. 5. Besoldung Zu b 1. Sparkasse-Rendant 2600 --- 3800 Mk. a) während d. Ausbildungs- 2. Stadtkasse-Rendant . 1800---3000 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 3. Stadtsekretär . . 1800 -3000 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 4. Meldeamts-Sekretär . . 1500---2700 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 5. Polizei-Sekretär..... . 1500---2400 Mk. dungssätze. 6. Polizei-Sergeanten, Vollziehungsbeamter . 1200---1800 Mk. Besoldungsordnung von 1900. (Neuregelung in Aussicht genommen). Wohnungsgeldzuschuß wird gewährt. Es erhalten 6. WnhimngHgeldzuNchiiKH. die Beamten der Besoldungsklassen 1-4 - 300 Mk. * u fy „ 5 = 200 Mk. » „ „ n 6 = 150 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. ( An Neben ein nah men beziehen z. Zt- I der Sparkasse-Rendant . 700 Mk. 8. Stellenzolagen. Keine. ' „ Stadtkasee- „ 2000 Mk. j „ Stadtsokretär . 900 Mk. 1. die Polizeisergeanten usw. 200 Mk. Aufrilcken im Gehalt alle 3 Jahre mit gi eichbleib enden Beträgeu. Die Zulage kann mit Zustimmung der Stadtverordneten-Versammlung vorübergehend versagt werden. 9. Sonstiges. Diese zeitweise Vorenthaltung bleibt jedoch ohne Einfluß auf die Berechnung der Dienstzeit bei späterer Gewährung der Steigesätze. --- Bestimmungen über Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern. 38000 Einw. Graudenz. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. Zu a Nachweis der Kenntnisse, deren Erwerbung das Ziel des Volks- a) Stellen v. Unter beamten schulunterrichts ist. b) „ „ technischen Zu b keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten Zu C A gute Schulbildung, Annahme zu einem Vorbereitungsdienst von c) Stellen von mittl. Be¬ mindestens zweijähriger Dauer. amten (Burcau-u. Kassen-) Zu C B Zivilversorgungsschein, Annahme zu einer dreimonatigen informa¬ A) für Zivilanwärter torischen Beschäftigung. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b es besteht eine Unterbeamten-Prüfung, eine Gehilfen- und eine Sekretär-Prüfung. - Die Unterbeamtenpriifung ist vor der Zulassung zur Probedienst¬ 3. Prüfungs-Bestimm¬ leistung abzulegen. Von dieser Prüfung ist befreit, wer das Prüfungs¬ ungen für zeugnis einer Polizeischule aufweisen kann. ^technischem Betriebs- Zur Gehilfen-Prüfung werden Zivilanwärter nach Ablauf des Vor¬ Beamte bereitungsdienstes, Militäranwärter nach der informatorischen Beschäf¬ b) Bureau- und Kassen- tigung zugelassen. --- Militäranwärter werden vornehmlich für den Beamte Verwaltungszweig geprüft, in dem sie beschäftigt waren, Zivil¬ A) für Zivilanwärter anwärter für den Verwaltungszweig, in dem sie demnächst beschäftigt B) für Militäranwärter, werden sollen. Für die Zulassung zur Sekretärprüfung ist im allgemeinen Bedingung, daß der Bewerber mindestens 3 Jahre als geprüfter Gehilfe angestellt ist. --- Wiederholung der Prüfung ist nicht vorgesehen. 4. Anstellungs -Bestim¬ Zu a auf Lebenszeit. mungen (ob auf Kündi¬ Zu b der Stadtbaumeister, Leiter der Tiefbauabteilung, Landmesser werden gung oder auf Lebenszeit, auf Lebenszeit, die übrigen technischen Beamten auf Kündigung ob mit oder ohne Bulie- angestellt. --- Die in den Betrieben beschäftigten Personell werden gehalts-Berechtigung) auf Grund Privatdienstvertrages angenommen. a) Unterbeamte Zu C auf Lebenszeit. --- b) technische u. Betriebs- Die Bureau- und Kassengehilfen, die Kanzlisten, sowie die Unter¬ Beamte beamten werden erst nach öjähriger Dienstzeit bei der Stadt auf c) Mittlere Beamte Lebenszeit angestellt. --- Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a während der Probedienstzeit erhalten Militäranwärter 3/4 des Stellen¬ einkommens, Zivilanwärter das volle Stelloneinkommen. Zu b 1. Kämmereikasserendant, Polizei-Inspektor,Kranken¬ haus-Inspektor, Kalkulator...... 3000---4800 Mk. II. Sekretäre, Steuereinnehmer, Buchhalter, Kassierer der Stadthauptkasse, Kriminalkommissar . 2400---4200 Mk. 5. Besoldung III. Bureau- und Kassen-Assistenten . 1800---3000 Mk. a) während d.Ausbildungs- IV. Polizei-Wachtmeister ........ 1800---2700 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Förster neben freier Wohnung usw..... 1330 - 2250 Mk. b) nach der endgiltigen V. Polizeisergeanten, Vollziehungsbeamte . . . 1500---2100 Mk. Anstellung (Normal-Be- VT. Kanzlisten, Boten, Kastellan, Hilfspolizeisergeanten 1200---1800 Mk. soldungssätzc). Schlachthofmaschinist 1800 Mk., Hallenmeister 1800 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. TVolmungHgeldzuKcluiKK. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Aufrüoken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. --- Tn den Monaten Mai--- September wird den Bureaubeamten wöchentlich ein freier Nachmittag gewährt. 87 88 24000 Einw. Greifswald. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimiming.il für a) technischem Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a erfolgt allgemein Anstellung auf Kündigung, einzelne Beamtenarten (Boten, Schuldiener) werden im Wege des Privatdienstvertrags angenommen. Zu b die technischen Beamten werden, soweit sie obrigkeitliche Funktionen 4. Anstellungs-Bestimm¬ anszuüben haben, auf Kündigung ingestellt, im übrigen ebenso wie ungen (ob auf Kündigung die Betriebsbeamten mittels Privat-Dienstvertrags angenommen. Nur oder auf Lebenszeit, ob mit die städtischen Förster werden lebenslänglich angestellt, von den oder ohne Ruhegehalts-Be- Polizeibeamten der Polizei-Inspektor und der Polizei-Kommissär. rechtigung) Zu c auf Lebenszeit werden ungestellt: Die Sekretäre, der Kalkulator, a) Unterbeamte der Stadthauptkasse- und der Sparkasse-Bendant. Bei allen übrigen b) technische u Betriebs- Beamten erfolgt Anstellung auf Kündigung. --- Beamte Bedingung für jede lebenslängliche Anstellung ist die Vollendung c) Mittlere Beamte. des 30ten Lebensjahres und die Zurücklegung einer mindestens dreijährigen Dienstzeit bei der Stadt. --- Jeder Anstellung geht eine Probedienstleistung voraus, die 6 Monate bis 2 Jahre beträgt. --- Sämtliche nicht mittels Privatdienstvertrags angenommene Beamte sind ruhegehalts berechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b I. Katssekretär, Stadtliauptkasse - Rendant, Polizei- Inspektor ........... 2400---4200 Mk. ff. Sekretäre, Kalkulator. Sparkasse-Bendant. Studt- bauassistenten ... .... 2100 ---3000 Mk. I IT. Polizeiknminissar, Ratsregistrator, Bureau - Assi¬ stenten, Stadthaupt- und Sparkasse - Buchhalter, Garteninspektor, Kassierer der gewerblichen Werke 1800---3000 Mk. IV. Kanzlisten, Meldeamtsbuchhalter. Buchhalter der gewerblichen Werke...... . 1500 -2400 Mk. V. Armenaufseher, Bauaufseher, Polizeiwachtmeister, Ratsdiener. Vollziehungsbeamte, Burcaugehilfe der gewerblichen Werke, Bohrmeister, Wasserwerks- Maschinist ......... . 1400---2000 Mk. VI. Rathausverwalter, Polizeisergeanten (ein Teil) . 1300---1800 Mk. Polizei-Sergeanten (im übrigen)..... 1200---1650 Mk. Stadtbaumeister 4200 Mk., Scnhichthofdirektor, Ober¬ förster ............. 2500---4200 Mk. 5. Besoldung Inspektor des Abfuhrwesens 1900---3100 Mk.. Maschi¬ a) während d. Ausbildungs- nist des E.-W............ 1900---2350 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Gasmeister, Hallenmeister, Scblachthausmascbinen- b) nach der endgiltigen An¬ moister............. 1450 1900 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Förster 1400---2500 Mk., Hafenmeister .... 1400---1800 Mk. dungssätze). Armenhausaufseher, Arbeitshausaufseher, Schuldiener Besoldungsordnung von 1910 des ('J’mnilsillrns ■ 1150---1600 Mk. Wohnungsgeldzusehuß erhalteu: 6. IVohnungNgeldznM'hnsN. Die Beamten der oben genannten Klassen I---IV, sowie der Stadt- bammister, der Hafenmeister und der Inspektor des Abfuhrwe-iens jährlich 480 Mk. die Beamten der Klassen V und VI........ 290 Mk. 7. Familienzulagen ubw. Keine. Bestimmungen bestehen nicht. Z. Zt. beziehen Zulagen: Der Kassierer und der Bureaugehilfe 8. Stellenzulagen. der gewerblichen Werke je 350 Mk., der Stadthaumeister 900 Mk. und der Schlacht¬ hofdirektor 600 Mk. Aufrücken ira Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Die Dienstalterszulagen 9. Sonstiges. bestimmt der Magistrat. Das Höchstgehalt wird allgemein nach. 18 Stellendienstjahren erreicht, der Inspektor des Abfuhrwesens erreicht es in 12 Jahren. 81) 10000 Einw. Gronau i. Westf. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2 Ausbildungs- Bestimmung. n für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Buroau- u. Kas-en-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für r)technische u. Betriebs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Beamte Zu b vor der definitiven Anstellung wird die Ablegung einer Prüfung b) Bureau- und Kassen- vor der von der Königlichen Regierung in Münster eingesetzten Beamte Prüfungskommission gefordert. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a auf Kündigung werden angestellt: Die Polizejkeamten, der Voll- zichungsbcamte und die Feld- und Forstaufseher. Nach Ablauf von 3 Jahren seit der definitiven Anstellung erfolgt lebenslängliche An¬ 4. Anstellungs-Bestimm¬ stellung, wenn der Beamte das 25. Lebensjahr vollendet hat, mit ungen (ob auf Kündigung dem Beginne des 26. Lebensjahres jedenfalls. Die Frist von 3 Jahren oder auf Lebenszeit, ob mit kann auf 5 Jalirc ausgedehnt werden. - Amtsdiener, Scliuldiener oder ohne Ruhegehalts-Be¬ und Boten werden auf Grund zivilrechtlichen Dienstvertrages ange¬ rechtigung) nommen. a) Unterbeamte Zu b im allgemeinen auf Grund Privat-Dienstvertrages. b) technischeu. Betriebs- Zu C die Kopisten werden mittels Privatdienstvertrages angenommen, die Beamte Bureaugehilfen auf Kündigung angestellt. Hinsichtlich der übrigen c) Mittlere Beamte. Beamten erfolgt Anstellung auf Lebenszeit. Für letztere Anstellnngs- art ist Vorbedingung, daß der Beamte 25 Jahre alt und 2 Jahre im Dienste der Stadt ist, der Förster 3 Jahre. - Bis daliin gilt drei¬ monatige Kündigung. --- Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b Kämmereikasse-Rendant 3300---4500 Mk. I. Stadtsekretär 2400 ---3600 Mk. Polizei-Kommissar . ■ 2100---3000 Mk. Sekretäre . . 1800---2600 Mk. Polizei-Wachtmeister ■ 1500---2100 Mk. 5. Besoldung Bureaugehilfen........ . 1500---2100 Mk. a) während d. Ausbildungs- desgl. --- nicht definitiv angestellt --- 1350 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Polizeisergeanten........ . 1300---1800 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Hilfspolizeisergeanten, Feld- und Forstaufseher 1100---1500 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Forst- und Feldhüter ....... 850---1050 Mk. dungssätze). Rendant der Sparkasse neben 10°/n Tantieme 2100---3000 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. WolmungsgelilziiKchiiss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken -im Gehalt •--- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Betrauen. Die Zulage kann bei unbefriedigender Leistung und Führung versagt werden. --- 9. Sonstiges. Sobald das Gehalt 3000 Mk. übersteigt, treffen die städtischen Kollegien Entscheidung, welcher Betrag von etwaigen Einnahmen aus Nebenämtern auf das Diensteinkommen in Anrechnung zu bringen ist. --- Festsetzungen wegen Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern. 23000 Einw. Grünberg- i. Schles. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) .Stellen von mittl. Be¬ amten ( B ureau- u Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Keine Sonder-Festsetzungen. Zu a auf Lebenszeit, die Nachtwächter auf einmonatige Kündigung, die Schuldiener auf dreimonatige. Zu b auf Lebenszeit. Die in den Betrieben beschäftigten Personen im allgemeinen auf Grund Privatdienstvertrags. з. Prüfungs-Bestimm¬ Zu c auf Lebenszeit. ungen für Für die Anstellung auf Lebenszeit ist Erreichung des 30. Lebens¬ a) technische u Betriebs- jahres Vorbedingung. --- Bureaugehilfen und Schreiber, die bereits 4 Beamte Jahre bei der Stadt sind, werden auf dreimonatige Kündigung an- b) Bureau- und Kassen- gestelit, solche von geringerer Dienstzeit gelten als auf Grund Privat¬ Beamte dienstvertrags angenommene Personen. Letzteres ist auch der Fall A) für Zivilanwärter beim Eichmeister, den technischen Gehilfen und dem Personal des B) für Militäranwärter. Krankenhauses und Hospitals. 4. Anstellungs - Bestim¬ Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. mungen (ob auf Kündi¬ Zu a Während der Probedienstleistung wird das volle Stelleneinkommen gung oder auf Lebenszeit, ---• monatlich nachträglich zahlbar --- gewährt. ob mit oder ohne Ruhe¬ Zu b 1. Rendant der Stadtkasse....... 2700---4°00 Mk. gehalts-Berechtigung) 2. Kämmerei-Inspektor und Stadtbaubeamter, Sekre¬ a) Unterbeamte täre, Stadtkasse-Ivontrolleur, Bureauvorsteher der b) technische u. Betriebs- Gas- usw. Werke...... . . 2000---3600 Mk. Beamte 3. Polizeikommissar......... 1800 2800 Mk. c) Mittlere Beamte. 4. Bureau- und Kassen-Assistenten, Registrator, 5. Besoldung Schlachthof-Kassierer, Hallenmeister, Rohrmeister 1600---2500 Mk. a) während d. Ausbildungs- 5. Polizeisergeanten, Kassenboten und Vollziehungs¬ и. Vorbereitungsdienstes beamte .......... - 1200---1850 Mk. b) nach der endgiltigen 6. Magistratsboten u. Vollziehungsbeamte, Magistrats¬ Anstellung (Normal-Be¬ bote und Gefangenenwärter......000---1500 Mk. soldungssätze). 7. Nachtwächter ......... 800---1000 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. WolinungggeldznscluiHH. Wohnungsgeldzuschuß wird gewährt und zwar erhalten: 7. Familienzulagen usw. Die Beamten der Besoldungsklassen 1---4 = 480 Mk. 8- Stellenzulagen. v n »» n 5 = 300 Mk. 9. Sonstiges. „ w 6 = 250 Mk. „ „ „ 7 =150 Mk. Keine. Keine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleiehbleibenden Beträgen. --- Festsetzungen vregen Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern. 92 16000 Einw. Gummersbach. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- j Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3.!Priifiings-ßestimmu ii- gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a auf dreimonatige Kündigung. ungen (ob auf Kündigung Zu b auf Kündigung, soweit erforderlich erfolgt auch Annahme von Personen oder auf Lebenszeit, ob im Wege des Privatdienstvertrages. mit oder ohne Ruhege¬ Zu C auf Lebenszeit. Ausgenommen sind die Beamten der Sparkasse, diese halts-Berechtigung) werden nur auf Kündigung angestellt. a) Unterboamte Zur lebenslänglichen Anstellung ist erforderlich, daß der Beamte das b) technische u. Betriebs- 30. Lebensjahr erreicht hat, bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. Beamte Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. c) Mittlere Beamte. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b Stadtrentmeister . . . 3600---5100 Mk. Oberstadtsekretär ... . ■ 3000---4500 Mk. Stadtsekretäre, Bautechnikor . . • 1800---4200 Mk. Sekretäre und Stadtkassebuchhalter . . 1600---2800 Mk. Sparkasse-Rendant ... • 2700---3900 Mk. „ -Gegenbuchführer ... 2100 --- 3300 Mk. Polizei-Wachtmeister • 1600---2500 Mk. „ -Sergeanten ... . 1300---1900 Mk. 5. Besoldung Nachtschutzleute......- - . 1300---1900 Mk. a) während d. Ausbildungs- Schlachthofhallenmeister neben freier Wohnung usw. 1200---1800 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Straßenaufseher neben Lebensversicherung . . 1500 Mk. b) nach derendgiltigen An¬ Die Besoldungsverhältnisse des Stadtkssse-Rendanten, Sparkasse-Rendanten, stellung (Normal-Besol¬ der Vollziehungsbeamten und Stadtboten werden bei jedesmaliger dungssätze). Besetzung der Aemter besonders festgesetzt. Besoldungsordnung von 1908. 6. TVoii«un gBgeldzuNCli ntm. Keiner 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Aufrticken im Gebalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. --- Die Beamten haben einen Nachmittag in der Woche frei. 93 10000 Einw. Hadersleben. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern Für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) .Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Burcau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a die Vollziehungsbeamten und Boten werden auf Kündigung, die Polizeisergeanten usw. auf Lebenszeit angestellt. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b im Woge des zivilrechtlichen Dienstvertrages, soweit die Betreffenden ungen (ob auf Kündigung obrigkeitliche Funktionen nicht wahrzunehmen haben. Die An¬ oder auf Lebenszeit, ob stellung auf Lebenszeit kann durch besonderen Beschluß festgesetzt mit oder ohne Buhege- werden. halts-Berech tigu ng) Zu C Bureaugehilfen, Kassengehilfen und Kanzlisten worden auf Kündi¬ a) Unterbeamte gung, die übrigen Beamten auf Lebenszeit angcstellt. b) technische u. Betriebs- Auf Lebenszeit wird nur angestellt, wer 30 Jahre alt und 5 Jahre Beamte im Dienste der Stadt ist. c) Mittlere Beamte. Vor der endgültigen Anstellung ist, eine Probedienstleistung abzu- loisten, die im allgemeinen für Zivilanwärter nicht über 2 Jahre, für Militäranwärter (i Monate beträgt. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b Stadtsekretär, Märktkassierer ..... 2000 3000 Mk. 5. Besoldung Sekretäre ... . . 1800 - 2700 Mk. a) während d. Ausbildungs- Assistenten . . 1400 - 2100 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Bureaugeliilfen....... . . . 1000-1500 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Polizei-Wachtmeister........ 1200 - 1700 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Polizei-Sergeanten. Vollziehungsbeamter . . 100O- 1500 Mk. dungssätze). Hafenmeister ........ . 1400---2100 Mk. Besoldungsordnung von Die Besoldung der hier nicht genannten Beamten usw wird von Fall zu Fall besonders geregelt. 1900. (Neuregelung der Besoldung steht in Aussicht). 6. lYolinungNgeldzuHcJ'iiNM. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Grundsätze bestehen nicht. Z. Zt. beziehen Funktionszulagen: Der Stadtkassierer 200 Mk. der Vollziehungsbeamte 100 Mk. jährlich. Aufriicken- im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- teils alle 3 Jahre, teils alle 2 Jahro mit 9. Sonstiges. gleiehbleibenden Beträgen. --- Festsetzungen wegen Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern. 94 86000 Einw. Hag-en i. Westf. Zu a keine Bonder-Festsetzungen. Zu b desgleichen. Zu CA. 1. Annahme als Zivilsupernumerar. Dazu ist erforderlich, daß der Bewerber die Berechtigung zum einjähr. freiw.-Militärdienst be¬ sitzt, nicht unter 19 und nicht über 21 Jahre alt ist und sich 1. Bestimmungen über die mindestens 2 .fahre aus eigenen Mitteln unterhalten kann. Annahme v. Anwärtern 2. Annahme als Bureauanwärter. Zugelassen werden junge Leute für im Alter von mindestens 18 Jahren, die sich als Lehrling oder a) Stollenv.Unterboamten i Hilfsarbeiter gut bewährt haben, die Schreibmaschine bedienen b) technischen können und einige Fertigkeit im Stenographieren besitzen. und Betriebs-Beamten Zu C B. Militäranwärter werden für den Kanzlei- und für den Bureau- und c) Stellen von mittl, Be¬ Kassendienst angenommen, wenn sie im Besitz des Zivilversorgungs- amten (Bureau-u. Kassen-) scheines sind und ihre Geeignetheit durch eine Vorprüfung darge¬ A) für Zivilanwärter legt haben. B) für Militäranwärter. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. 2 Ausbildungs- Zu b die Ausbildungszeit der Supernumerare dauert 3 Jahre und kann Bestimmungen für nach Bedarf um 1 Jahr verlängert werden. Sie sind verpflichtet, a) technische u. Betriebs- sich Geläufigkeit im Gebrauch der Schreibmaschine und in der Steno¬ Beamte graphie anzueignen. b) mittl. Beamte (Bureau- Die Vorbereitungszeit der Bureauanwärter dauert mindestens 3 Jahre, u. Kassen-) Militäranwärter haben eine sechsmonatige l’robcdicnstzcit abzuleisten. A) für Zivilanwärter Ein bestimmter Ausbildungsgang ist für die Beamtenanwärter nicht B) für Militäranwärter. vorgeschrieben. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b außer den vorstehend für Militäranwärter vorgeschriebenen Vorprüf¬ 3. Prüfungs-Bestimmun¬ ungen sind vor der Prüfungskommission für mittlere Beamte zu gen für Arnsberg zwei Prüfungen (Assistenten- und Sekretär- und BenJantcn- a) technische u. Betriebs- Briifung) abzulegen. Beamte Supernumerare werden nach beendeter Ausbildungszeit zur Assi- b) Bureau- und Kassen- stentenprüfung zugelassen. Beamtei Bureauanwärter und Militäranwärter können, wenn sie nur An¬ A) für Zivilanwärter stellung als Assistent erreichen wollen, eine besondere Prüfung vor B) für Militäranwärter. einer Prüfungskommisson bei der Stadt ablegen. Wollen sie in Ver¬ waltungssekretärstellen einrücken, so haben sie sich auch der allge¬ meinen Assistentenpriifung in Arnsberg zu unterziehen. Zulassung zur Sekretär- usw. Prüfung erfolgt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters. Zu a auf Kündigung ./d^r auch im \V> ge des Privat dienstverirages. Die untereu Polizeibe¬ amten, Bauaufseher, Straßenaufseher, Hausmeister, werden nach 6jähriger Dienstzeit bei der Stadt auf Lebenszeit angestellt. Zn b auf Kündigung- oder irn Weco des Privatdienstvertrages. Zu c im allgemeinen auf Lebenszeit Vollziehungsbeamte und Kanzlisten sind während der 4. Anstellungs-Bestimm¬ ersten 6 Dienstjahre bei der Stadt auf Kündigung angestellt. Vor vollendetem 30. ungen (ob auf Kündigung Lebensjahre findet lebenslängliche Anstellung nicht statt, es gilt vielmehr bis dahin oder auf Lebenszeit, ob mit Anstellung auf Kündigung. --- oder ohne Ruhegehalts- Wenn sich die Supernumerare nach lVaJäbriger Tätigkeit bewährt haben, werden sie Berechtigung) zu Diaiaren ernannt und gelten dann als Beamte im Vorbereitungsdienst mit ein¬ a) Unterbeamte monatiger Kündigung. Auch nach Bestehen der Prüfung seitens der Supernumerare b) technischeu. Betriebs- kann Anstellung als Assistent nur erfolgen, wenn das 21. Lebensjahr vollendet und Beamte die aktive Militärpflicht erfüllt usw. ist. c) Mittlere Beamte. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a Militäranwärter erhalten wänrend der Probediensizrit das volle Stellengehalt, über die Höhe der den Diätaren usw. (Supernumeraren) zu gewährenden Diäten bestehen keine Festsetzungen. Zu b Direktor der Sparkasse . • • 7000---8000 Mk- Stadlhauptkasserendant..... ... 4200---6000 Mk. Rendant des Kinziehungsamts......... 3600---5400 Mk. Vorsteher des Sieueraints, des Armenamts, des Rechnungsamts, des Bureaus der städt. Werke, Gegenbuchfübrer der Sparka-^e, Rendant der Iva1 ;e der städt. Werke . . . . . - • - 3000---5100 Mk. Smdtsekretäre, Steuererheber, I. Buchhalter und Kassierer der Sparkasse .............2100---4IOC Mk. Vcrwaltungssekretäre, 11. Buchhalter der Sparkasse, Buchhalter und Kassierer der städtischen Werke.......1850---3000 Mk Vollziehuugsbennite........... 1500- 2500 &Ik Hausmeister neben freier Wohnung 1500---3800 Mk., Botenmeister 1850---2850 Mk Bureauassistenten........... 1500---2500 Mk Kanzlisten 1080 - 2000 Mk., Kanzleigchilfen . . 800---3500 Mk Sehuldiener neben freier Wohnung usw. ..... 1200---1500 Mk Bauaufseher 1500 --- 2500 Mk., Slraßenaufseher .... . 1850---2850 Mk Vermessungsassistenten 2000---3400 Mk., Bauassistenten 25C0---4100 Mk 5. Besoldung Landmesser 2700---4800 Mk , Stadtgeometer ... . 3600---6600 Mk. a) während d. Ausbildung.s- Polizei-Inspektor 3600--- 6000 Mk., Polizei-Kommissare 2500---4100 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Polizei-Wachtmeister 2000---3000 Mk., Schutzmänner . . 1320---1830 Mk. b) nach der ondgiltigen An¬ Hallenmeister 1500---2100 Mk., Straßenreinigungsinspektor . 2500--- 4100 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Rohrmeister 1850---2800 Mk., Stadtgärtner...... 1850---2800 Mk. dungssätze). Straßenreinigungs-Aufseher . ..... 1850---2800 Mk. Besoldungsordnung von 1909. Es wird Wohnungsgeldzusohuß gezahlt, der aber nur Verheirateten gewährt wird. Er be¬ 6. iVfllinungsgeldzuKchiiKtt. trägt 100 Mk., Beamte die 1 oder 2 Kinder haben, erhalten außerdem 50 Mk., bei mehr Kindern 103 Mk. --- Dieser sogenannte Wohnungsgeld Zuschuß ist also eigentlich eine F am ilienz ulage. 7. Familienzulagen usw. Siehe Wohnungsgeldzusohuß. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufriicken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- mit gleichbleibenden Beträgen. --- Voll- ziehungsbeamte erhalten als Vergütung für Dienstaufwand einen Anteil an den auf- 9. Sonstiges. kouimenden Gebühren. --- Bestimmungen Uber Umzugskosten. --- Desgleichen über Tagegelder und Reisekosten. --- Statt des vollen Urlaubs kann Stadturlaub für die doppelte Zahl von Naelimittagen gewährt werden. 95 46000 Einw. Halberstadt. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten Keine Sonder-Festsetzungen. Der Erlaß entsprechender Bestimmungen ist b) „ „ technischen beabsichtigt. --- Z. Zt. werden Zivilanwärter auf Dienstvertrag, und Betriebs-Beamten Militäranwärter zu 3 oder 6 monatlicher Probedienstleistung ange¬ c) Stellen von mittl. Be¬ nommen. amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. Der Erlaß entsprechender Bestimmungen ist b) mittl. Beamte (Bureau- beabsichtigt. u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Keine Sonder-Festsetzungen. Der Erlaß entsprechender Bestimmungen ist Beamte beabsichtigt. --- Eine besondere Prüfung haben die Polizei-Sergeanten b) Bureau- und Kassen- abzulegen. Beamte A) für jjivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a auf dreimonatige Kündigung. Die Anstellung der Polizeisergeanten erfolgt nach Beendigung der Probedienstzeit, sofern die vorge¬ 4. Anstellungs-Bestimm¬ schriebene Prüfung bestanden wird, für die ersten 5 Jahre auf ungen (ob auf Kündigung Kündigung. Dann erst --- und zwar ausschließlich Probedienstzeit oder auf Lebenszeit, ob findet lebenslängliche Anstellung statt. mit oder ohne Ruhege¬ Zn b auf dreimonatige Kündigung. halts-Berechtigung) Zu c auf Lebenszeit. --- Die Anstellung auf Lebenszeit kann davon ab¬ a) Unterbeamte hängig gemacht werden, daß der Beamte das 30. Lebensjahr vollendet b) technischeu. Betriebs- hat und sich 2 Jahre im Dienste der Stadt --- ausschließlich Probe- Beamte dienstzcit --- befindet. c) Mittlere Beamte Sämtliche festangestellte Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a Zivilanwärter erhalten als Bureaugehilfen: im 1. Dienstjahr 15 Mk., im 2. 30 Mk., im 3. 45 Mk., im 4. 55 Mk.. im 5. 65 Mk., im 6. 75 Mk., im 7. 85 Mk., im 8. 95 Mk.. im 9. 105 Mk., im 10. 115 Mk., im 11. 120 Mk.. im 12. 125 Mk. monatlich. Für fernere Jahre erfolgt Festsetzung der Vergütungen von Fall zu Fall. Zu b Stadthauptkasserendant, Polizei-Inspektor,Landmesser 3600---5200 Mk. Rendant der Sparkasse, Rendant der Gas- und Wasser- werkskasse, Stadtsekretär, Steuerbureau - Vorsteher, Stadthauptkasse-Kontrolleur, I. Poli/.eikommissar . 3000 4700 Mk. Kassierer derHauptkas.se, desgl. der Steuerzahlstellen, Sparkasse-Kontrolleur...... 2500 - 4000 Mk. Polizei-Kommissare, Bau-Kommissare..... 2400--3900 Mk. Magistratssekretäre, Polizeisekretäre, Kalkulator, Kassenbuchh'alter, Kassierer der Nebenkassen, Regi¬ stratur-Vorsteher, Kanzlei-Vorsteher, Garteninspektor, Armenhausinspektor. Polizeiwachtmeister, Eichmeister 2200-3700 Mk. Förster neben freier Wohnung usw...... 1600 3000 Mk. Bureau- und Kassen-Assistenten, Registratoren, Bade- anstaltsinspektor . ....... 2000 3350 Mk. Kanzlisten, Obergärtner, Obermaschinenmeister, Ga-s- meister........ .... 1800 - 3050 Mk. Bohrmeister, Maschinenmeister, Wagenmeister, Ober¬ monteur ............1650 - 2700 Mk. Polizeisergeantec, Lagerhofs-,Pflaster-, Wege-Aufseher 1600 - 2300 Mk. Magistratsvollzieher neben der Hälfte der aufkom¬ menden Gebühren.......... 1350 2250 Mk. 5. Besoldung Hallenmeister--- davon einer neben freierWohn ung usw. 1600 - 2300 Mk. a) während d. Ausbildungs- Magistratsboten, Kassenboten, Leihhaustaxator neben u. Vorbereitungsdienstes frcierWohnung usw., Leihhauslagerverwalter, Schlacht¬ b) nacli derendgiltigen An¬ hofpförtner neben freier Wohnurg usw. . . . 1300 - 2000 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Polizei-Gefangenenaufseher neben freierWohnung usw. 1050---1750 Mk. dungssätze) Sc.huldiener neben freier Wohnung usw. ... 1000 - 1700 Mk. Besoldungsordnung' von 1909. 6. WolinungKgelilzuKcliU88. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. Grundsätze bestehen nicht. Z. Zt. erhalten persönliche Zulagen: der Stadthauptkasserendant 8. Stellenzulagen* 300 Mk., der Polizeiin^peklor 600 Mk., der Stadtsekreiür als Schriftführer der Stadt¬ verordneten - Versammlung 200 Mk., der Förster 100 Mk. für nicht in Natur ge¬ währtes Holz. Aufriicken itn Gehalt alle drei Jahre mit im allgemeinen anfangs höheren, später niedrigeren 9. Sonstiges. Beträgen. --- Während der Sommermonate wird den Beamten alle Wochen, den Zög¬ lingen alle 14 Tage ein freier Nachmittag gewährt. 96 180000 Einw. Halle a. S. 1. Bestimmungen über die Zn a keine besonderen Festsetzungen. Annahme v. Anwärtern f. Zu I) dt - .ileicben wie vor. Annahme nach Bedarf und Fähigkeiten. Verlangt wird im allgemeinen a) Stellen v. Unterbeamten Zeugnis zum einjährig-fr eiw il ligen Militärdienst und Absolvierung einer Baugewerkschule. b) technischen Zu c A. Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst oder Abgangszeugnis einer und Betriebs-Beamten neunslufigen Mittelschule mit dem Prädikat „gut“ im Rechnen und Deutsch. Alter c) Stellen von mittl. Be¬ nicht unter 17 und nicht über 21 Jahre, Nachweis standesgemäßen Pnterbalts aus amten (Bureau-u. Kassen ) eigenen usw. Mitteln während dreier Jahre. A) für Zivilanwärter Zu c B. Zivilversorgungs- oder Anstellungsschein, Bestehen einer Vorprüfung vor dem B) für Militäranwärter. Bureaudirektor. Alsdann erfolgt Annahme zu dreimonatiger informatorischer Be- s häftigung, an die sich eine sechsmonatige Probcdienstleistung anschließt. Zu a keine Bonder-Festsetzungen. Zu 1» A. Die Ausbildung dauert 3 Jahre, sie wird von den Bureauvorstehern geleitet und erstrekt sieh auf alle Formen des Bureau-, Kassen- und Kanzlei-Dienstes sowie auf die Aneignung der für die Assistenten- und Sekretärprüfung vorgeschriebenen Kenntnisse. Außer bei der Versetzung in eine andere Amtsstelle haben die Bureau- und Kassen Vorsteher über die Befähigung und Fortschritte --- auch in der Steno¬ graphie --- zu berichten. AVer wiederholt unbefriedigende Zeugnisse erhält, wird entlassen. Vor Ablauf der Ausbildungszeit ist eine Rechenprüfung abzulegen. Wer sie besteht, wird als Magistralsdiätar angestellt. Die Diätare haben sich weiter mit 2 Ausbildungs- den Geschäften der Verwaltung vertraut zu macben. Sie müssen, bevor sie zur Bestimmungen für Asaisicntenprüfung zugelassen werden, in mindestens zwei Bureaus und einer Kasse a) technische u. Betriebs- gearbeitet haben. Versetzung in eine andere Anitsstelle erfolgt nur, wenn sie sich Beamte nach dem Zeugnis des Amtsstellen-Vorstehers mit den Aufgaben der betr. Dienst¬ b) mittl. Beamte (Bureaü- stelle ausreichend vertraut gemacht haben. u. Kassen-) Zn b B. Militäranwärter werden informatorisch und dann probeweise beschäftigt. Ein A) für Zivilanwävter besonderer Ausbildungsgang ist für sie nicht vorgeschrieben. Nach Beendigung der B) für Militäranwärter. Probedieustleisiung erfolgt entweder Anstellung als Bureau-Dilitar oder Entlassung. Als Diätar erfolgt dann AVeiterfortbildung wie bei den aus dem Zivilamvärterstande hervorgegangenen Diätaren. Zn A und B. Zur Forderung der Ausbildung sind praktische Unterrichtskurse eingeführt auf folgenden Gebieten: Stsatsverfassuug usw., Städteordnung, Armen Verwaltung, Ver¬ sicherungswesen, Etats- und Rechnung«wesen, Bureau- und Registraturwesen. Die Teilnahme an mindestens einem dioser Kurse ist für jeden Amtsanwärter obligatorisch. Ueber die Teilnahme und Leistungen jeden Anwärters ist am Schlüsse des Kursus von dem Leiter zu berichten. --- Es finden ferner Rechnen-Uebungi stunden statt, die vom Stsdtientmeistcr geleitet werden. Auch der Besuch dieser Stunden ist obligatorisch. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b außer der vuu den Militävanwiirteru geforderten Vorprüfung sind abzulegen: Recben-, Assistenten- und Sekretärprüfung. Die Zivilsupernumerare haben die Kecheuprüfung vor Ahlauf der Ausbildungszeit abzulegen, Militäranwärter können dies jederzeit tun, auch schon in Verbindung mit 3. Prüfungs-Bestimmun¬ der Vorprüfung. Wenn die Vorprüfung bestanden ist und der Anwärter 2 Jabre als gen für Bureau-Diätar tätig war, erfolgt Zulassung zur Assistenten-Prüfung. Wer diese nicht a) technische u. Betriebs- besteht, Kanu nach einer zwischen 3 und 12 Monaten liegenden Frist Prüfung noch¬ Beamte mals versuchen. Nochmalige Wiederholung im allgemeinen nicht gestatlet. --- b) Bureau- und Kassen- Zur Sekretärprüfu ng werden Diätare, die die Assistenten-Prüfung bestanden haben Beainte und Bureau-/vssistenten zugelassen, wenn seit Ablegung der Assistenten-Prüfung A) für ^ivilanwärter mindestens 6 Monate verflossen sind. Einmalige Wiederholung der Bokrelärprüfung B) für Militäranwärter. gestaltet, nochmalige Wiederholung ist ausgeschlossen. Zu ii soweit Stellen in Betracht kommen, die lediglich den Militäranwärteru Vorbehalten sind, erfolgt Anstellung auf Lebenszeit nach 5 jähriger Dienstzeit bei der Stadt und nicht vor vollendetem 35. Lebensjahre. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. Im Übrigen erfolgt Anstellung auf Kündigung oder im Wege de8 Privatdienstvertrags. Zu b im allgemeiuen auf Grund Privatdienstvertrages, aber auch, je nach Beschluß, auf 4. Anstellungs-Bestimm¬ Kündigung oder auch auf Lebenszeit. ungen (ob auf Kündigung Zn c im allgemeinen auf Lenenszeit. --- Al» Bureau-Assistent werden nur Buroaudiätare an- oder auf Lebenszeit, ob gestellt, die das 21. Lebensjahr vollendet, der aktiven Dienstpflicht genügt usw. mit oder ohne Buhegu- und di«-* Assistenten-Prüfung bestanden haben. --- Als Sekretär wird augnstellt, halts-Berechtigu ng) wer die Sekretär-Pidir ng bestanden hat und zwar entweder Bureau-Assistenten, a) Unterbeamte oder solche Buieau-luii uro, die die Sekretärpiüfung mit „gut“ bestanden haben und b) technische u. Betriebs- sich durch Leistung! n ix-sonders auszeichncu. Beamte Die Oberfeucrmänuer und Feuermänner werden auf einmonatige Kündigung an gestellt. c) Mittlere Beamte Sämtliche Beamte sind rulie^* haltsberechtigt. Zn a Supernumerare beziehen keine Vergütung, Militiiranwärter erhalten wählend uesProbe- * dienstes Diiiten nach Anweisung des Oberbürgermeisters, dasselbe ist d -r Fall bei den Bureau-Diiitaren. Zn b Bureau-Direktor........ 4400---C000 Mk. Polizei-Inspektor 3900---5100 Mk., Sladtrentmeister . 3200---5000 Mk. Schlachthofür'iarzt 3300---4b00 Mk., Obensekretäre . 3C00---4800 Mk Brandmeister 2900---4400 Mk., Polizei-Kommissare .... 2700---4500 Mk. Sekretäre, technische Sekretäre, Wagenmeister, Bauassistenten, Ver- messungsa-!->istenlen, Beiriebsassistenteu, Betriebsführer . . . 2400---4200 Mk. Ingenieur des Gas- und Wasserwerks, Inspektor der Straßeureinig. 2700---4200 Mk. Ma-ehinenmcister beim Pumpwerk 1, Schlaehthof, Stadltheater . 2400---3800 Mk. Assistenten, Materialien Verwalter d*s Bauamts, Obergärtner . . 2000---3300 Mk. Polizei-Wachtmeister,Fcuerwehrfeldwcbel,Schlaehthof-Oberaufseher 2000---3200 Mk. Eichmeister 1800--- 3000Mk., Wassermesser-Kontrolleure, Maschinen¬ meister beim Pumpwerk 11, Robrmoister, Gasmeister . 1800---2800 Mk. Polizeisergeanten, Desinfektor ........ 1700--- 2300 Mk. Kanzlisten.......... 1600---2000 Mk. 5. Besoldung Straßenreinigungs-Aufseher, Friedhofs Verwalter..... 1600---26t 0 Mk. a) während d. Ausbildungs- Oberfeuervehrmänner 1600---2300 Mk., Hallemncister . 1600---2200 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Steuererheber, Boten, Kastellan, Hauptkassenbote 1500 -2100 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Bureaugehilfen....... 1300---2000 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Boten 1450---1900 Mk., Feuerwehrmänner ... . 1300---1900 Mk dungssätze) Hilfsbeamte iiu Bureaudienst ... 700 - 2080 Mk. i dcsgl. „ Kanzleidienst . 400---1840 Mk. Besoldungsordnung von 1910. 6. WohniingsgelclzuKChiiHS. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine, nur zwei Polizei-Wachtmeister beziehen z. Z. eine Zulage von je 100 Mk. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit im allgemeinen gleiehbleibenden Beträgen. Wird hiervon abgewichen, so werden zunächst höhere, später niedrigere Zulagen gewährt. 9. Sonstiges. Diese können versagt werden, wenn das dienstliche oder außerdienstliche Verhalten des Beamten nach dem Ermessen des Magistrats zu wesentlichen Ausstellungen Ver¬ anlassung gibt. --- Ortsstatnt betr. Gewährung von Reisekosten. 97 98 22000 Einw. Hameln. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Steilem-, Unterbeamten Keine Sonder-Festsetzungen. Es \\ erden junge Leute als Schreiber vor¬ b) technischen gebildet, die nach mehrjähriger Beschäftigung angestellt werden, so¬ und Betriebs-Beamten weit die freiwerdenden Stellen nicht durch Militäranwärter oder c) Stellen von mittl. Be- sonstige Bewerber besetzt werden. amten(Burcau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a auf Kündigung. Zu b auf Kündigung. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu c auf Lebenszeit. --- Als städtische Beamte werden angestellt: Der ungen (ob auf Kündigung- Stadtsekretär, der Kämmerer, der städtische Bechnungsrevisor, der oder auf Lebenszeit, ob Stadtingenieur. mit oder ohne Ruhege¬ Als Dienst untergebene des Magistrats kommen zur Anstellung: Der halts-Berechtigung) Stadtbauführer, die Oberassistenten, die Bureauassistenten, der Polizei- a) Unterbeamte Wachtmeister, die städtischen Förster, der Polizei-Vizewachtmeister, b) technischen. Betriebs- der Hafenmeister, die Polizei-Sergeanten, der Kassenbote, der Rats¬ Beamte diener. c) Mittlere Beamte. Nur die zu c benannten Beamten sind ruhegchaltsberecht.igt, meistens wird aber auch den Beamten zu a und b beim Ausscheiden aus dem Dienst ein Ruhegehalt gewährt Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b Stadtsekretär, Stadtkämmerer, Rechnungsrevisor . . 2800---4550 Mk. Stadtingenieur........... 3000---4750 Mk. Stadtbauführer . . ... 2300---3700 Mk. Oberassistenten . . 2000---3400 Mk Bureauassistenten.......... 1900---3300 Mk. 5. Besoldung Polizeiwachtmeister, Förster ... ... 1050---2875 Mk. a) während d. Ausbildungs- Polizeivizewachtmeister, Hafenmeister . . 1560---2400 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Polizeisergeanten.......... 1460--- 2300 Mk. h) nach der endgiltigen An¬ Kassenbote..... .... 1200---1760 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Ratsdiener............ 1040---1600 Mk. dungssätze). Schreiber erhalten Monats-Vergütungen nach besonderer Festsetzung. Besoldungsordnung von 1909. 6. WohnnngBgelilznschusH. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. --- Festsetzung wegen Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern. 43000 Einw, Hamm i. W. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a, technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- un,i Kassen- Beamte A) für Zivilunwärter B) für Militäranwärter. Zu a grundsätzlich aut Lebenszeit Die Unterbearaten bei den Betriebs¬ verwaltungen auf Kündigung oder auf Grund Privatdienstvertrags. 4. Anstellung^-Bestim¬ Zu b die technischen Beamten der allgemeinen Verwaltung (Bauamt) werden mungen (ob auf Kündi¬ mit geringen Ausnahmen auf Lebenszeit angestellt, die der Betriebs¬ gung oder auf Lebenszeit, werke vorwiegend auf Kündigung, im übrigen ohne Bcamtcneigcn- ob mit oder ohne Ruhe¬ schaft auf Grund Privatdienst Vertrags. gehalts-Berechtigung) Zu C auf Lebenszeit. a) Unteroeamte Vorbedingung für die Anstellung auf Lebenszeit ist Vollendung einer b) technische u. Betriebs- 5jährigen Dienstzeit bei der Stadt und Vollendung dos 30. Lebens¬ Beamte jahres. Der Anstellung geht eine Probedienstzeit voraus. Vor c) Mittlere Beamte der Anstellung auf Lebenszeit gelten die Beamten als auf Smonatigc Kündigung angestellt. Sämtliche Beamte sind ruhegohaltsborechtigt. Zu a den Militäranwärtern wird in der Regel während des Probedienstes das volle Anfangsgehalt der Stelle, aber kein Wohnungsgeldzuschuß gewährt. Zu b I. a. Der Sparkasserendant erhält ein Höchstgehalt von <5000 Mk. b. „ Oberstadtsekretär „ „ „ „ 5100 Mk. c. „ Stadthauptkasserendant „ „ * -1800 Mk. d. „ Armenkasserendant, Armeninspektor, Polizei- Inspektor. Rechnungsrevisor und der Steuer¬ sekretär beziehen ein Höchstgehalt von je . 4500 Mk. e. „ Stadtbauassistent .... . . 1800 3000 Mk. Für diese Beamten werden die Gehaltfibezüge von Kall zu Fall fest¬ gesetzt. Normalmäßig beziehen: 1. Sparkasse-Gegenbuchführer...... 2500- 4000 Mk. 2. Verwaltungssekretäre, Polizeisekretär, Polizei- Kommissar ...... ... 2000-- 3800 Mk. 3. I. Stadthauptkasse-Assistent . 2000 - 3000 Mk. 4. Vermessungstechniker....... 1500 - 3300 Mk. 5. Bureau-und Kassenassistenten. Polizei Wachtmeister 1500 3100 Mk. 6. Vollziehungsbeamte........ 1500 2600 Mk. 7. Erheber und Kassenbote der Stadthauptkas.se, Polizeisergeanten, Wege- und Straßenaufseher. Schlachthaushallenmeister. Stadtgärtner . . . 1350 - 2050 Mk. 8. Schutzleute...... .... 1200 1800 Mk. 5. Besoldung 9 Bureau- und Kassengehilfen mit Beamteneigenschaft 1200-1500 Mk. a) während d.Ausbildungs- Die für Vollziehungsbeamte --- No. 6 --- eingestellten Gehaltssätze u. Vorbereitungsdienstes gelten als pensionsfähiges Gehalt, in Wirklichkeit beziehen diese b) nach der endgiltigen Beamten die aufkommenden Mahn- und Vollstreckungsgebühren mit Anstellung (Normal-Be- der Maßgabe, daß für eine bestimmte Höhe des Aufkommens keine soldu ngssätze). Gewähr geleistet wird. Besoldungsordnung von 1910. \V ollnuiigsgeldzusehuB wird gowülirt. Ef» erhalten die vorstehend unter In --- «* genannten Beamten je 600 Mk., nie unter 1 <1 Genannten je 562,50 Mk.. und die Buren lmssi- 6. WolimingNgtdilzuselinss. stenten 375 Mk. --- Die Hörigen Beamten erhalten 12»/»% ll,,K .K"fciligen Gehalt* mit der Maßgabe, daß der Mindestsatz für Unterheainte 2L0 Mk., für mittlere Beamte 300 Mk. be¬ tragt. Beamte ohne Hausstand erhalten 2/g der Satze für Verheiratete. Keine. Keiner. Soweit Norinalgelinlter festgesetzt sind, werden die I) ie n st alterszu lagen mit im allge¬ ' 9 Sonstiges. meinen anfangs höheren, später niedrigeren Sätzen von 3 zu 3 Jahren gewährt, ohne daß ein Reelitssprueh darauf bestellt. --- Festsetzungen betreffend Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern hei Dienstreisen- 100 36000 Einw. Hanau. 1 u„.Zu a und b keine Sonder-Festsetzungen. Annahme v Anwärtern Zu C A Bedingung fttr die Annahme als Zivilanwärter ist, daß der Be- Annahme ^Anwärtern treffende mindestens 16 Jahre alt ist, die Berechtigung für den ein¬ jährig-freiwilligen Militärdienst besitzt, sich 3 Jahre aus eigenen a) Stellen v. Unterbeamten usw. Mitteln unterhalten kann und körperliche Geeignetheit nach- b) „ „ technischen weist. Von der Bedingung betr. Besitz des einjährig-freiwilligen und Betriebs-Beamten Zeugnisses kann beim Nachweis vorzüglicher praktischer Brauchbar¬ em Stellen von mittl. Be- keit abgesehen werden. amten (Bureau- u. Kassen-) Zu c H Militäranwärter Inhaber des Zivilversorgungsscheines --- werden *, y. .| . . zu einer Gmonatigen Brobedienstleistung einberufen, nachdem sie ) u im r \ < durch eine Vorprüfung den Beweis genügender Schulbildung er- B) für Militäranwärter. bracht haben. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b A Der Vorbereitungsdienst der Zivilanwärter dauert in der Regel 9 Ausbildunp-«?- 3 Jahre, er kann bei dargelegter ausgezeichneter Befähigung auf "J' *» 2 Jahre abgekürzt, bei nicht genügenden Leistungen jedoch auf Bestimmungen für länger als 3 Jahre ausgedehnt werden. --- Die Leitung des Vor- .Atechnische n Retrieh«!- bereitungsdienstes erfolgt durch den Oberbürgermeister. Jeder An- ■ “ ^Beamte - Wärter soll möglichst in allen Abteilungen der Verwaltung beschäftigt werden. Ueber seine Tätigkeit wird ein Tagebuch geführt, daß dem b) mittl. Beamte (Bureau- Dienststellen-Vorsteher täglieh vorzulegen ist. Kurz vor Verlassen u. Kassen-) 1 der betr. Dienststelle hat der Anwärter einen eingehenden Bericht über seine Tätigkeit in jener vorzulegen, der mit einer Aeußerung A) für ZivdanWärter des Dienststellen-Yorstehers Über Fleiß, Führung und Befähigung B) für Militär iu\värter des Anwärters an den Oberbürgermeister geht. Zu b B Die Militäranwärter weiden während der Probedienstleistung nur in der Abteilung beschäftigt, in der die offene Stelle sich befindet, in die der Anwärter berufen ist. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b Zwei Prüfungen (Assistenten- und Sekretär-). Zivilanwärter werden zur Assistentenprüfung zugelassen, sobald sie der Oberbürgermeister auf Grund der vorgelegten Zeugnisse für genügend vorbereitet eiachtet. - Militäran Wärter haben sichl4Tage 3. Prüfungs-Bestimmun¬ vor Ablauf der Probedienstleistung zur Prüfung zu melden. Ueber gen für ihre Zulassung oder Verlängerung der Probedienstzeit entscheidet £.) technische u. Betriebs- der Oberbürgermeister. --- Die Assistentenprüfung zerfällt in einen Beamte mündlichen und einen schriftlichen Teil. Die schriftlichen Arbeiten b) Bureau- und Kassen- sind unter Aufsicht zu fertigen. Die mündliche Prüfung erstreckt Beamte sich auf die Grundzüge der Reichs- und Staatsverfassung, allgemeines A) für Zivilanwärter Vertrautsein mit der Einrichtung der Staatsbehörden und Provinzial¬ B) für Militäranwärter. verwaltung und auf die Kenntnisse über die Einrichtung der Stadt¬ verwaltung. --- Einmalige Wiederholung der Prüfung ist gestattet. Zur Sekretärprüfung werden nur besonders geeignete Beamte nach Entscheidung des Oberbürgermeisters zugelassen. Die Ablegung der Prüfung kann frühestens 2 Jahre nach bestandener Assistentenprüfung erfolgen. Ob ein Assistent zur Sekretärprüfung wiederholt zuzulassen ist, entscheidet der Oberbürgermeister nach freiem Ermessen. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Zu a auf Lebenszeit. oder auf Lebenszeit, ob Zu b Die technischen Beamten des Stadtbauamts werden im allgemeinen mit oder ohne Ruhege¬ auf Lebenszeit angestellt, die der gewerblichen Betriebe - Betriebs¬ halts-Berechtigung) beamte --- auf Grund Privatdienstvertrages ohne Beamteneigenschaft. a) Unterbeamte Zu c auf Lebenszeit. b) technische u. Betriebs- Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a keine Sondcr-Festsl tzungen. Zu 1» I. Stadte.<*kretar, Stadtkümmerer. Stadt baumelst er, Landmesser, Vorsteii er der 81 -i i < r v er w a 1 tun g, der Armen Verwaltung, des Sohlachtliofes...........3180---5740 Mk. 11. S* kr*fär'j.Sparkasse-Rendnnt, Hauptkasse-Rendant.Bauführer 2580---4wo0 Mk. Hl. OWrassistenten. Bautechniker (Bauamtsassis teil teil), Buch¬ halter, Kassierer der gewerblichen Werke und der Abgabe n- kasso. ferner diejenigen Assistenten, die dieser Klasse be¬ sonders zugewiesen sind......... 2130---3780 Mk. IV. Assistenten. Straßemneister und diejenigen Expedienten, die dieser Klasse besonders zugewiesen sind..... 2130---3180 Mk. V. Expedienten,Botenmeister,Marktmeister, Stadtgiirtm r.Halleu- 5. Besoldung meister. Baukontrolleur, Siebmeister...... 1940---2690 Mk. a) während d. Ausbildungs- VI. Vollziehungsbeamte, Polizeisergeanten, Wegebauaufseher, u. Vorbereitungsdienstes Boten, Feldhüter, Steueraufseher, Schloßkastellan, Friedhofs¬ b) nach derendgiltigen An¬ aufseher, Leichenkommissar .... 1490---1990 Mk. stellung (Normal-Besol¬ VII. Schuldiener 1290---1790 Mk., Bureaügehilfen 1500---1800 Mk. dungssätze). lvanzleigehilfen........... 1000---1060 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. Wulinungsgelriziischutm. Keiner. 7 l'anillienzulngcn usw. Keine. 8. Stellenzulagen. i Keine. AufrUcken im Gehalt alle 3 Jahre mit anfangs höheren, später niedrigeren Beträgen. --- 9. Sonstiges. Festsetzungen über Reisekosten und Tagegelder, sowie Umzugskosten. --- Be¬ stimmungen über die Uufallfürsorge für Beamte. --- 1 285000 Einw. Hannover. Zu U Und b keine Sonder-Festsetzungen. 1. Bestimmungen über die Zu c A zur Erlernung des Bureaudienstes sind in der Regel nur solche Annahme v. Anwärtern Personen anzunehmen, die im Besitz des Berechtigungsscheines zum für einjährig-freiwilligen Militärdienste sind. Die Annahme erfolgt durch a) Stellen v. Unterb. amten die Bureau-Vorsteher im Einverständnis mit dem betreffenden Ma¬ b) „ technischen gistrats-! lezenenten nach zuvor eingeholter Genehmigung des Ma¬ und Betriebs-Beamten gistrats-Vorsitzenden. --- Ein Mindest- oder Höchst-Lebensalter ist c) Stellen von mittl. Be¬ nicht vorgeschrieben. amten (Bureau- u. Kassen) Zu c B Zivilversorgungsschein, gute Schulbildung, nicht Überschreitung A) für Zivilanwärter des 35. Lebensjahres. Zum Nachweise der Schulbildung kann Ab¬ B) für Militäranwärter. legung einer Vorprüfung gefordert werden. --- Die Militäranwärter werden zu 0 inonatiger Probedienstleistung einberufen. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Ausbildungsbestimmungen sind zunächst noch nicht erlassen. Zwecks Beamte Vorbereitung für" die abzulegende Sekretärprüfung sind Unteirichtss- b) mittl. Beamte (Bureau- kurse eingerichtet. und Ka,-.sen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b zwei Prüfungen (Assistenten- und Sekretär-). Zur Assistenten-Prüfung werden die Zivilanwärter zugelassen, wenn sie mindestens 3 Jahre im Dienste der Stadt beschäftigt sind, die 3 Prüfungs-Bestimm¬ Militäranwärter nach erfolgreich abgeleisteter Piobedienstzeit. --- ungen für Die Prüfung kann nach frühestens 3 Monaten wiederholt werden. a) technische u. Betriebs- Nochmalige --- zweite --- Wiederholung findet nicht statt. Beamte Zur Sekretär-Prüfung werden Beamte der Gehaltsklasse III zuge¬ b) Bureau- und Kassen- lassen, die dieser Klasse mindestens 3, aber nicht länger als 5 Jahre B' amte angehört haben, sowie Zivilanwärter, die mindestens 5 Jahre im A) für Zivilanwärter Dienste der Stadt beschäftigt sind. --- Wiederholung nach mindestens B) für Militäranwärter. 6 Monaten zulässig. Die Wiederholung kann sich auf den mündlichen Teil beschränken, wenn die schriftliche Prüfung mindestens genügend ausgefallen ist. Eine weitere Wiederholung der Prüfung ist nicht zulässig. --- Zivilanwärter, die die Sekretär-Prüfung nicht bestanden haben, können von der Prüfungs-Kommission für die Anstellung als Assistent in Vorschlag gebracht werden. Zu a auf dreimonatige Kündigung, nach 10 Dienstjahren kann Anstellung 4. An stell ungs - Bestim¬ auf Lebenszeit erfolgen." mungen (ob auf Kündi¬ Zu b auf Grund besonderen Beschlusses auf Lebenszeit, im übrigen auf gung oderauf Lebenszeit, Kündigung oder auf Grund Privat-Dienstvertrags. ob mit oder ohne Ruhe¬ Zu c auf Lebenszeit. Vorbedingung hierfür ist jedoch, daß der Beamte gehalts-Berechtigung) das 30. Lebensjahr vollendet hat und 3 Jahre als Beamter angestellt a) Unterbeanate ist. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. b) technische u. Betriebs- Die Anstellung als Beamter soll nicht vor vollendetem 24. Lebens¬ Be mte jahre stattfinden. c) Mittlere Beamte. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a beziehet! während der Probedionstleistung % des Anfangsgehalts der betr. 81 eile.--- Die Zivil«uwilrter (Burenu-Hilfiiiirl»eiter) erhalten während des ersten Jahres ihrer Tätigkeit nichts, im 2. lleschäftiguiigsjalire beziehen sie 600 Mk., im 3. 800 Mk., im 4. 1000 Mk., im 5. 1200 Mk., im 6. 1400 Mk., iin 7. 1600 Mk. Ist Äiißt* llung als Beamter im Beginn des 8. Jahres noch nicht erfolgt, so können höhere VergUtungssiitze gewährt werden. Zu l» I a Beamte in besonderen Stellungen: Stadtkammerei-Diiektor, Sparkasse-Direktor z. Z. . . 7500 Mk. 2 Stadtobm-sekretiire z. Z........ . 7000 Mk. 1 HagLtrats-Oborsekretär --- Pcrsoiiftlsekrotär --- z. Z. . . 5000 Mk. Zu h 1 b Magistx-ats-Obersekretäro, BureauVorsteher der Hauptregist- rntur, Stndtkanzlei-Inspoktor, zweiter Stndtschreiber, Käm¬ merei-Oberbuchhalter, Stadtlumptkassc-Vorßtcher, Rendanten der Nebenkassen der Stadtkämmerei, Oberrevisor, Stadt- sti-uersekretär, erster Standesbeamter, Stellvertreter des Standesbeamten, Bureau Vorsteher des^ Bürgervorsteher-Kolle- giurns, Straßenrehiigungs-lnspektor, Kassierer der Amtsstelle I der Sparkasse, Verwalter des Leihhauses, Kassierer deLeih¬ hauses. Bureau-Vorsteher der städtischen Handwerker- und Kunstgewerheschule, Rendant der Armenkasse, Inspektor beim Krankenhause I, Kassierer der Krankenhaus-Verwaltung . 2200 ---5500 Mk. 11. Magistrats-Sekretiire ... ...... 2200---4500 Mk. III. Magistrats-Bureau-Assistenten ...... 1800---3600 Mk. IV. Unterbeamte 1. Klasse: Oberratswachtmeister, Feuerwelir- feldwebel, Marktvogt, Strußenreinigungs-Oberaufseher, Kanal- 5. Besoldung bauaufseher und Maschinisten fies Wasserwerks, Lagerver¬ a) während d. Ausbiklungs- walter, Obermaschinisten, Oberheizer, Installationskontrolleur, u. Vorbereitungsdienstes Schaltmeister, Zählerkontrolleur, Verwalter der Desinfekti¬ b) nach der endgiltigen onsanstalt ........... 1650---3000 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ V. Unterbeamte II- Klasse: Die übrigen Unterbeamten 1350--- 2000 Mk, soldungssätze). VI. Bauführer. Bauassistenten, Bautechiliker, Feldmesser 2400---4500 Mk. Besoldungsordnuug von 1909. 6. XS olinungKgelrizuschuBR. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. Grundsätze bes.elien nickt. Die meisten Bureauvorsteher erhalten eine sogenannte ,»per¬ 8. Stellenzulagen. sönliche Zulage“ von 300 Mk. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre nnt teilweise gleichbleibenden, teilweise anfangs 9. Sonstiges. höheren, später niedrigeren Beträgen. Rechtsanspruch besteht nicht. Probe- dienstleistung wird bei Gewährung der ersten Zulage angereclinet. 101 61000 Einw. Harburg1. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für s) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) fiir Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a auf Lebenszeit, die Schutzmänner auf vierteljährige Kündigung. ungen (ob auf Kündigung Zu b auf Lebenszeit, soweit ihnen die Ausübung obrigkeitlicher Funktionen oder auf Lebenszeit, ob zufällt. Im übrigen auf Kündigung oder im Wege des Privatdienst¬ mit oder ohne Ruhegc- vertrages. halts-Bercchtigu ng) Zu C auf Lebenszeit. a) Unterbeamte Vorbedingung für die lebenslängliche Anstellung ist die Vollendung b) technische u.Betriebs- des 30. Lebensjahres. Beamte Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsbercchtigt. c) Mittlere Beamte Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b Stadtbaumeister, Landmesser .... . 4000 - 3800 Mk. Stadtsekretär, Kämmerer, Polizei-Inspektoren 3000 - 5400 Mk. Revisor, Kämmereirendant. Sparkasserendant . 2700 4800 Mk. Magistratssekretäre, Baiiamtssekretär, I. Polizeisekretär, 1. Kämmerei-Buchhalter, Krankenhausinspektor, Bau¬ führer, Standesamtssekretär ....... 2400 - 4400 Mk. Registrator, Kämmereibuchhalter, Sparkassebuchhalter, Polizeisekretäre, Polizeikommissare . . . 2300 - 4000 Mk. Bureau- und Kassen-Assistenten...... 2000 - 3000 Mk. Bauassistenten....... . . 2200 - 3200 Mk. Polizei-Wachtmeister, Abfuhr-Verwalter .... 2000 - 3000 Mk. •Steuererheber (Vollziehungsbeamte), Armenkon¬ trolleure, Hallenmeister des Schlachthofs . . . 1800 - 2600 Mk. 5. Besoldung Magistratsdiener, Polizeisergeanten . 1600 - 2400 Mk. a) während d. Ausbildungs- Schutzmänner .... . . 1500 - 2000 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Gelangt ein Anwärter mit einem jüngeren Lebensalter als 25 Jahre zur b) nach der endgiltigen An¬ endgültigen Anstellung als Bureau- usw. Beamter, so erhält er bis stellung (Nownal-Bcsol- /.ur Vollendung des 25. Lebensjahres in der Regel ein niedrigeres dungssätze. --- vom Magistrat festzusetzendes --- Gehalt, als das Anfangsgehalt. Besoldungsordnung von 1909. 6. WohmingKgtldzuM'liiiKH. Keiner. 7, Famtlienznliigen usw. Keine. 8« Stellenzulagen. Keine Sonder-Festsetzungen. Der mit dem Dienste des Botenmeisters beauftragte Magistrats¬ diener bezieht eine ruhegehaltsberechtigte Funktionszulage von 200. 9. Sonstiges. Aufrüeken im Gehalt --- alle 3 Jahre ---- ohne Reehtsansprush mit ira allgemeinen gleieh- bleibenden Beträgen. 102 23000 Einw. Haspe. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellenv. Unterbeamten b) technischen und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) Keine Sonder-Festsetzungen. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob mit Zu a im allgemeinen auf Lebenszeit. oder ohne Ruhegehalts- Zu b im allgemeinen auf Kündigung. Hilfskräfte img Wege des Privat¬ Berechtigung) dienstvertrages. a) Unterbeamtc Zu c auf Lebenszeit. b) technische u. Betriebs- Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a Während der Probezeit wird das volle Anfangsgehalt der Stelle gewährt. Zu b Stadtlandmesser, Oberstadtsekretär, Stadtrentmeister, Sparkasserendant . . ....... 3600 ---5400 Mk. Stadtsekretäre, Polizeikommissare, Stadtkassebuch¬ halter, Sparkassegegenbucbfiihrer . . . 2700 --- 4200 Mk. Bauassistenten ... . . . 2500---4000 Mk. 5. Besoldung Verwaltungs-Sekretäre......... 2100-3600 Mk. a) während d. Ausbild ungs- Verwaltungs-Assistenten, Kassen-Assistenten, Polizei- u. Vorbereitungsdienstes Wachtmeister ...... . 1000---3100 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Vollziehungsbeamte , . 1800 - 2700 Mk. stellung (Kormal-Besol- Polizei-Sergeanten . . 1500 --- 2250 Mk. dungssätze). Hallenmeister ... . 1200---1800 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. WohnungRKeldzuHchuNs. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrüeken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Betragen. --- Festsetzungen wegen 9. Sonstiges. Gewähruoir von Ruhegeld und Hinterbliebenen-Fürsorge für nielit ruliegehaltsbe» rechtigte Beamte usw. 103 12500 Einw. Hattingen a. Ruhr. 1. Bestimmungen über dfe Annahme v. Anwärtern i. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte b) Bureau- und Kassen- Keine Sonder-Festsetzungen. Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. --- 4. Anstellungs-Bestimm¬ Soweit nicht die erforderlichen Dienstkräfte im Wege des Privat¬ ungen (ob auf Kündigung dienstvertrages als Nichtbeamte angenommen werden, erfolgt die oder auf Lebenszeit, ob mit Anstellung sämtlicher unteren und mittleren Beamten auf Lebenszeit. oder ohne Ruhegehalts-Be¬ Die Anstellungs- usw. Bedingungen der Beamten bei den Betriebs¬ rechtigung) verwaltungen werden von Fall zu Fall festgesetzt. Die Anstellung a) Unterbeamte auf Lebenszeit erfolgt nicht vor Vollendung des 30. Lebensjahres und b) technische u. Betriebs- Zurücklegung einer fünfjährigen Dienstzeit bei der Stadt. Bis dahin Beamte gilt Anstellung auf Kündigung. --- Sämtliche als Beamte Angestellte c) Mittlere Beamte. Personen sind ruhegehaltsberechtigt. ---- 5. Besoldung a) während d. Ausbildungs- Zu a Während des Probedienstes wird das volle Anfangsgehalt der ent¬ u. Vorbereitungsdienstes sprechenden Stelle gezahlt. b) nach der endgiltigen An¬ Zu b Eine Besoldungsordnung besteht nicht. Die Gehälter der einzelnen stellung (Normal-Besol¬ Stellen werden bei der jedesmaligen Besetzung besonders festgesetzt. dungssätze). Besoldungsonlnung von (Neuregelung der Besoldungen ist in Aussicht genommen). Wohnungsgeldzuschuss erhalten jährlich: ... Verlieir. Unverlieir. 6. WohuitngflgelilxnKclmRH. Die mittleren Beamten . . . . 400 Mk. 200 Mk. „ unteren „ . ... 200 Mk. 100 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellen Zulagen. Keine. 9. Sonstiges. Ortsstatutarische Festsetzungen betreffend die Reisekosten und Tagegelder der städtischen Beamten. 104 10300 Einw. Haynau. 1. Bestimmungen über dfe Annahme v. Anwärtern i. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonclcr-Frstsetznngen. c) Stellen von mittl. Be- amten (Bureau-u. Kassen ) | A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 1 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oderauf Lebenszeit, oh mit oder ohne Ruhegehalts-Be¬ Die Anstellung der städtischen Beamten erfolgt allgemein auf Lebenszeit rechtigung) mit Ruhegehalt-bereclitigung. a) Unterbeamte b) technische u. Betriebs- Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b Rendanten....... 2400 - 3800 Mk. Stadtsekretäre und Polizei-Inspektor 2100---3000 Mk. Polizeisekretär, Registrator .... 1800---'‘500 Mk. Buchhalter und Steuer-Assistenten .... 1 700 2.>00 Mk, Polizei-Assistenten . , . . 1500---2100 Mk. 5. Besoldung Förster ..... ..... . 1400---MOO Mk. a) während <1. Ausbildungs- Kassen-Gehilfen . ...... 1100---1000 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Polizeiwachtmeister . 1200---1800 Mk. b) nach der endgültigen An¬ Polizei-Sergeanten..... . 1200- 1800 Mk. stellung (Norrnal-Be-'ol- Hospitalaufseher und Vollziehungsbeamter . - 1200---1500 Mk. dungs.^ätze). Magistrat.sbote und Rathauskastellan . . . 900 -1200 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. IVohmingKgelclzuKfliuRR. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Nur der Polizei-Wachtmeister bezieht eine persönliche Zulage von 200 Mk. jährlich. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit teils gleichbleibenden, teils anfangs niedrigeren, später 9. Sonstiges. höheren Beträgen. 105 100 32000 Einw. Herford. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern 1 ii r Zu a und b keine Siuiiler-FniitäBUungen. a) Stellen v. Unterbeamten Zn c A es werden jufuJ. I.eul mit guter Schulbildung --- Art der Schul¬ b) ,. technischen bildung nicht ' irge-rtirieben --- ab Lehrlinge angenommen. und BetriebS-Beaiuten Zu cB geeignete IniijuVr lüs ZivilvcrsorguiigKjthcineB we rden zur Probe- c) Stellen vpn mittl. Be¬ dienstleistun0 uigee, rirnen. amten (Burea1 i-u Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Zu a keine Sondv-I- -t-eizimgen. Bestimmungen für Zu b ein besondere' Ati-liildungsgang ist nicht vorgesebrieben. Die Bureau- . a) technische u. Betriebs- Anw ärter haben eine dreijährige Ausbildungszeit durchzum, tchr n. --- Beamte Während der Au-bildungs- und Vorbereitung^* it sind die Anwärter b) mittl. Beamte (Burenu- in M n wichi ig-wen Zweigen df ? Geiueinueverwaltungsdienstes. in u. Ka-srn-) der Polizei-Vene dt «mg, dam Rechnungsw esen, der Kassenvorwaltung- A) für Zivil» i Wärter zu b« -cli iftigi i mul iit der R«ichsw,‘s;clierungs-Gf-setzgebung ver¬ B) für Militäranwärter. traut zu machen. Zu a keine Kondor-Fest- -t/.iingen. Zu b e- gilt die Priilmigseolnung für mittlere Geirn ftidebttoiutf de- Re¬ gierungsbezirk.- Mimt . Danach sind abzulc -. n drei Prüfung, n. nämlich für V> > w" imga-Assistenton, für Verwaltungs-Sekretäre und für h k-'-nbeanil 1* letztere Prüfung kann mit einer der < eiteren Verbünde i wer Ii n. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Zur Assistenten-Ihnfn ,g wird zugeliMjsen, wer mindestens 2 Jahre gen für be-scHilftigt wer. Zur Sekretär-Prüfung ist der Nachweis einer min- a) technische u. Betriebs- dt st*»m3 dreijährigen w -'deren Beschäftigung nach Ablegung der Assi¬ Be amte si -nie -Prüfung .-rfiir-i ■ ich. Du Zu -sung zur Kassen Prüfung b) Bureau- und Kassen- sr tzt ein. einjährig' It -ehaftigung im Verwaltungsdienste und eine B< i ml o 7." ’ijVirig ■ Be-clriftig i ig bei einer größt tun Kasse voraus. Früh¬ A) für Zivilanwärter esten- nach Aid nf - . r weiteren Vorbereitungszeit von 0 Mon-\t“n B) für Militäranwärter. kann Wi -derh..... ,g t r Prüfung stuttfindon. Nochmalige Wieder¬ holung nur ii- i-, -..tttler" Ausnahme mit Genehmigung d, - R. gi-r- uUf.s-Pi bideui - V i Abh gur.g der Prüfung liah-n die Anwärter Gebühren zu eatni-le.-ri. Dn'-e betragen b< i d, r A--i-la ut-nprüfung 10 Mark, b i r Ka---• aprüfung 10 Mark, bei d r Sekret .irprüfung 20 M nie Wiel di.- K . nnriitung mit , iner anderen \erbunden, s-o werden für die Ka-senprütung nur .5 Mark berechnet. Za a uif Lr’ u .- . \V _ - und Friedhofs-Wärter, Gärtner, Scliuldiener u-w. werdeii im Priv. Mit n-dvörtragi*e •nu« nomm‘'ii. Sie 4.AnsteIlungs-Bestimm- _ . 1,1,1 ,al~ . T . rV ^ , , , Ilf & Zu b Die tei rlnu-schf •». Bt-amfcou ml L< -brn.v/eit. an* Bi *t n auf ungen (ob aul Kündigung Kündigung - .-It ebt 1 bensliitigli b( Vn-t k, _ 1 - nd.-jS he- oder auf Le’- - »zeit, ob sclib• n wird Z, . - u.... , i im W gr .!<•• Prh idi'-nst- mit odei uhw Ruhqgt- v* rtr.igps als Niflri 1 „ iiipnh lialts-Ri H chtigung) i Zu c Bu/V u' ","1 K - » Kurrzli^u wen«.-., auf Grund Pri- s ^ vatdu-nslvt rt r g.- i ng< r.umiuer., dm mittlen n Beamtin ua übrigen a) Unterbeut»:-' auf Le1 ,g, t. Wh.)..],. Bei 1 1' um den M .i-ir -- Ii -t. ■ ■ u und Kamm rci- b) technischeu Betriebs- buclih. , i, . ng „ «diel An--llu.c laß Bt.imti 30 Jalu dt u i ü .1 ,1m im D r.w der iSladt sind. r\ Mittlere Voi 1< -1 tgli Al.«t«-Il'li g !• .. alb Br inte sieh einer c) Wittere Probedit ist ,, „ rl. n. tlif für Zivi uv , ', 2 J Ihre, für Milii iiiamvärtei „-jlr/a'iv Z d i--rt Sämtlich. Be, ml - 1 ruliegelm t-berechtigt. Zu a Die Lehrlinge (Gcliill: -n) erhalten im ersten Jahre ni"lits. vom zweiten Jahre ab 180 Mk. -t"igend alljährlich 3 mal um 180 Mk.. 4 mal um 100 Mk und " in t u 60 Mk'. Zu b Er-i r Stadt* n- . 3(*00- JUKI Mk. Poli'zei-lnspekt i . .... 2800 1100 Mk. Stadt- und Pr l, • -,-k,a|;ire .Js Bura. uvor>'eher, Stadt- reviser, Kätnri.t-r.-ik i-sierer, I. Ba.uamte-.-sisient . 2200 - 4200 Mk. 5. Besoldung ßauamä'>-'-+' i't-i.. Ktadtgeometer, Poliz. ikommit jar 2200- 39(:0 Mk. a) während d. Ausbildungs- Magistratsekr • I, K i mm ereil tssebuchhalter . 1800- 1300 Mk. u. Vorbereitungsdienste , Polizeiserei anr. \ llzh hungsbeamte . 1500---2200 Mk. b) nach der endgilt'gen An¬ Magisi raf.sbott n . 1300---1800 Mk. stellung (Nonnal-Besol- Stadtgartner ... . 1500 - 2400 Mk. dungssätze. Bauaul'seher, l'tihrpa kaufseher . 1510---2200 Mk. Besoldungsordnung von 1909 -^aste^ari cle- Ri 'h- ises II . 1300---1800 Mk. 6. WohnuniirKgtWzusfhusHS, Keiner. 7. Fiiiiiilienziilngen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine- Aufrüeken im Gelialt ull 3 Ja! re mit im aligeineinen anfsi-ngs iii«^ri^-?r“n KpS*er höhnen Bet»jig"m,i. --- Pic! libiisrty.oit wiiii ui 01 • Auxrm kunü-y.eir, ein-........ *r BesUio- 9. Sonstiges. uiungeii ilbc r Eei.si'kf'fii- » Tf».«jegel ‘ ■ ri im allgemeinen keim B,n.ti neigi 11*-« f,.ift. Verleih uig ' n. iirbenetÄuglinhe Anstellung n - • --'zt be¬ st,ndenn B( -elilnll voraus. Zu c auf L......... i; 4. Anstellungs-Bestim¬ Jeder «ttiiiduren \ -teliuiig geht eine' Probedienst/.eit vorau.-i. die mungen iub it Küafii- für Zivi! ii iii'ier 2 Jahre. iüi Militaianv, airter (* Mo StB nicht iiittti- gun.g oder auf Leben-.o-it, st. igen soll, /.ui l'n läncemna der Probt-dienstzidt i-t di,' Zustimm¬ ob mit oder ohne Ruho- ung dos Rc glrnings-l’iiiiiideiiti n i rfotderlich. gehalts-Berechtigung) Die ,ir,!ig,*ii Beamten Werden aut Lebenszeit ,iegeJtHR, Wenn sie- a) Unterb, .unte wenigstens io .1 alnv alt mul 5 Jubre im Dienst d". S( idt smd. \ er- b) technische u. Betriebs- 1: ne, ! ,,ng . - äj hi ig ii Z, i‘r uiTiQH bis zu S .fahren mit ' ienrhnu- Beamte gUHg du« Regie nt, w | ,residenten /libis-ig. c) Mittlere Br imte Die int Kiimligli _ g*-teilten Polizcdbealnten gelten als lel».-u--- länglich gitge-.o-ilt. v, • nn sie JO Jahre alt ur.d K -kihre im Dionste • loi 's;,ult 'i a samt liehe Ia oute -iml min .ein, lis-berechtigt. Die Buh“gebalNbe- rechtSgiing i.al.....-1iahmssvuist In i der Anstellung UlisgiMselil >--eti \ysrd« ■--- -• ■ r lui 1 de Zustimmung de- Bezirk!»- i nagCfttM*. - erforderlich. Zu a keine Sonler-|-V-r- ; gen. Zu b .Stadtkasse-b'< mluiu ■ 1400---.7000 Mk. Obi-rstadtsekreli''-. l’eli/ei-Inspektor 2i00---4(i00 Mk. Stadtlca-M■■g. _, iilm, hflihr°i. Polizi ikommissare - . _'.00--- 4800 Mk. Stadtsekrete, i . s-i beamt-r, Bauamtsassipt' nten . 1800- ,400 Mk. Biircuiiassistenreii. ^i.idtkassebui hbaltgr. Lmlmi--ser- gi hiilfi .... 131)0---2400 Alk. V0---1800 Mk. Landmesser . 4000 - 4600 Alk. 5. Besoldung l rii dhoisvei w.dr r . 1400---2400 Alk. a) wahrend d.Aesbildungs- Polizei-AV , ............ 1400 --- 2400 Mk. u. Vorbun itunv-aie ist, ; Polizei-Ser g .> iit# n • 1J00--- 11IO0 Alk. b) nach d"r endgiltigen Kaehl lehi't/.t nt. ... 1200---1600 Alk. Anstellung (Noim 1-Be- Hausvater :e heil Ire« r Wohnung usw. 000---1500 Mk. -a ildungssätze). Boten nebe- Ir.-ier AA ehnung .... • 1200 Mk. Besnhlungsordnung von 1907. (Neuregelung der lle-ddung steht bevor). \\ ohilUiip-t^M wir'1 _ t'! **i G r?;nds.::*fr->*!* jpwill'i*: H«*»inlo ol.no n,.,,,.,, y,,,,«. frtiiml ^pn Mk -i.n'l ■ .iif • • 1 et* i ui Hhiis^iiiimI »*i- 1 :‘'• ’'• *■ ■ i0. Jr. -..stiin• »*• ■ 6. Wolimingsg^ltlziiKchiiHR. 4'n ML. vi.in ......... "u Hi. im- .um vniW D'lMfn 1r- 1h' uMi • iyx) M . um« !i iüi■ lir lf» i •n«t },,iti • " "'ffO JVIk. P'lii* il« ii O*i»-rstnH n ti r. ). ,, ;iinkiis**«-- R. I.ii.ir • 1 f « 1‘ *i !i--c»-ktor • i 1. f i 11«• i. - •k '• • "1 • ••• im je fu Ivik. j»m< |i ■, rt-pl.u« t- w.j. der d. . *n Aim»N j,. 7. Familienzulagen tisw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. AudM'^ken »m Gehn im .il;^ ; • non 2 .l.ilire mit irl < s« Ii iif.. ■«•!.• Ifn Htrr'iL'fii ohne R. i f KAnjdjStPlu diM > • i if-VonviUter, !■ Poii»#Ti-\Vii it 9. Sonstiges. mrim• i. St i ,ui-Vi»ti r 1 i• i u ' rii -!i Gi 1 ui 1 ■ - - i' Kt ~i * zu v i l .I.i itj«ktisifN , Ta- 1 id**rn und 1 'uizm.'--- kubi t*iL 10000 Einw. Hersfeld. i 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stelleu v. Unterbeamteri b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetz ungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u.Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs - Bestim¬ mungen (ob auf Kündi¬ Sämtliche städtische Beamte werden auf Lebenszeit angestollt. Ausnahmen gung oder auf Lebenszeit, bilden nur die Feldhüter und die zu mechanischen oder vorüber¬ ob mit oder oline Rulie- gehenden Dienstleistungen Angenommenen. Diese werden auf Kündi¬ gehal ts-B erecht igung) gung angestellt oder im Wege des Privatdienstvertrages eingestellt. a) Unterbeamte Sämtliche Beamte sind ruhegehalts berechtigt. b) technische u. Betriebs- Die Anstellung als Beamter erfolgt nach Ablauf einer Probedienst¬ Beamte leistung, die bis zu 2 Jahren dauern kann. c) Mittlere Beamte. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. 5. Besoldung Zu b I. Stadtsekretär, .Stadtrevisor, Stadtrechner, Sparkasse¬ a) während d. Ausbildungs- rendant, Stadtbaubeamte, Forstverwalter . . . 2000 - 3300 Mk. u. Vorbereitungsdienstes II. Hospitalverwalter, Polizeikommissar, der Steuer- b) nach der endgiltigen beamte, Schlachthofverwalter, Gasverwalter . 1500---2500 Alk. Anstellung (Norinal-Be- III. Polizeisergeanten . ...... 1100---1500 Alk. soldungssätze). IA’. Forstschutzbeamte, Abgabenaufseher, Beitreibungs¬ Besoldungsordnuug von mann, Schuldiener, Stadtdiener ... 730---1100 Alk. 1901. (Neuregelung der Besoldung in A'orbereitung). 6. lVolinungsgelilzii.scliufis. 10% des jew eiligen Gehalt«. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Die Beamten der Besold ungsklasse I und II rücken alle 4 Jahre, diejenigen der Klasse 9. Sonstiges. III und IV alle 8 Jahre mit im allgemeinen gleich bleibenden Beträgen auf. Ein Bechtsanspruch auf die Gehaltszulagen besteht nicht. --- Bestimmungen betreffend Gewährung von Beisekosten und Tagegeldern. 108 10000 Einw. Hettstedt. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) .Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beainte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a auf Lebenszeit. ungen (ob auf Kündigung Zu b desgleichen, oder, soweit erforderlich als Hilfskräfte. In letzterem oder auf Lebenszeit, ob Falle Annahme auf Grund Privatdienstvertrags. mit oder ohne Ruhege¬ Zu c auf Lebenszeit. halts-Berechtigung) Für die Anstellung auf Lebenszeit ist Bedingung, daß der Beamte a) Unterbeamte 3 Jahre im Dienste der Stadt ist und das 30. Lebensjahr erreicht hat. ---- b) technische u. Betriebs- Bis zu diesem Zeitpunkte gilt Anstellung aut Kündigung. Beamte Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. c) Mittlere Beamte. 5. Besoldung Zu a nach jedesmaligem Übereinkommen. a) währe nd d. Ausbildungs- Zu b 1. Rendanten .... . 1900---2900 Alk. u. Vorbereitungsdienstes 2. Stadtsekretäre und Polizeikommissar ... 1750---2750 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 3. Assistenten, Kontrolleure....... 1200 1800 Mk. stellung (Normal-Besol- 4. Polizeisergeanten, Voll ziehungsbeamte, Straßen¬ dungs=-ätze). meister .... . 1100-1500 Mk. Besoldungsordnung von 1907. Wohnuiigsgeldzuschuß wird gewahrt. Es erhalten: 6. lYolinuugsgeldznscliiisB. Die Beamten der Besoldungsklnssen 1 und 2 250 Mk. „ „ 3 180 Mk. .. „ 4 150 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit im allgemeinen anfangs niedrigeren, später höheren Beträgen. 109 110 16000 Einw. Hilden. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v.Unterbeamten b) „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl, Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischeu. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a auf Lebenszeit. Zu b auf Lebenszeit, soweit obrigkeitliche Befugnisse wahrzunehmen sind. Tm übrigen werdon die zu technischen und mechanischen Leistungen 1. Anstellungs-Bestimm¬ berufenen Personen im Wege de« zivil recht liehen Dienstvertrages an¬ ungen (ob auf Kündigung genommen. oder auf Lebenszeit, ob mit Zu c auf Lebenszeit. oder ohne Ruhegehalts- Anstellung auf Lebenszeit ist von der Erreichung des 30. Lebens¬ Berechtigung) jahre« und einer 5jährigen Dienstzeit bei der Stadt abhängig. Bis a) Unterbeamte dahin gilt Anstellung auf Kündigung. Vor Ablauf der 5 Jahre ist b) technische u. Betriebs- die Stadtverordneten-Versammlung wegen «1er etwaigen Anstellung Beamte auf Lebenszeit zu hören. Erfolgt Kündigung nicht, so geht die bis¬ c) Mittlere Be «mtc herige kündbare Anstellung ohne weiteres in ein« lebenslängliche über. Die Anstellung «ler Polizeibeamten und des Försters erfolgt, er«! nach Bestätigung durch «len Regierungs-Präsidenten. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsborechtigt. Zu a «lie den Bureaugehilfen und Lehrlingen zu gew.:ihrcn>n zu 8, 13 und 14 --- 300 Mk., die Beamten zu 10 und 11 --- 250Mk. --- Von d tu iestg* »etztei \Y olmungs- geldznwrhuÜ arhalteii die Beamten ohne eigenen H.vn>c««tiin#( nur je 2 7. Fainilienznlngen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine Di« in obiger Besoldungsordnung unter 1 genormten Beamten erhalten die ersten 3 Alterszulagen in zweijährigen Zw iselieuräumen, im übrigen Endet das AufrUcken 9. Sonstiges. »1h* drei Jahre statt. Bei Berechnung der AlGrszulagen wird die Pro bedien stz< mit berücksichtigt. --- Festsetzungen wegen Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern. in 49000 Einw. Hildesheim. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern Bestimmungen sind nicht erlassen. Vorzugsweise werden angenommen: für Zu a Militäranwärter. a) Stellen v. Unterbeamten Zu b Anwärter mit abgeschlossener Hochschulbildung für die höheren, und b) „ „ technischen mit abgeschlossener Baugewcrksclmlbildung für die mittleren Stellen. und Betriebs-Beamten Zu C A junge Leute mit guter Volksschulbildung, die tunlichst bereits in c) Stellen von mittl. Be¬ einer anderen Verwaltung als Schreiber beschäftigt waren. amten (Bureau-u. Kassen-) Zu c B Militäranwärter werden zur Probedienstleistung einberufen, falls A) für Zivilanwärter etatsmäßige Stellen zu besetzen sind. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen f ii i Die Einführung in den Dienst geschieht durch die vorhandenen älteren a) technische u. Betriebs- Beamten. Beamte Als Zivilanwärter werden junge Leute im Alter von 17---18 Jahren b) mittl. Beamte (Burpau- als Schreiber (Diätare) angenommen und in den verschiedenen Zweigen u. Kassen-) der Vorwaltung beschättigt. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischeu. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Be imte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a während der ersten 2 Jahre auf Kündigung, dann auf Lebenszeit, Zu b die technischen Be amti n, die obrigkeitliche Funktionen wahrzunehmen 4. Anstellungs-Bestimm¬ haben, unterliegen teils 2, teils 5 Jahre einer halbjährigen Kündigung, ungen (ob auf Kündigung dann erfolgt Anstellung auf Lebenszeit. Im übrigen werden die er¬ oder auf Lebenszeit, ob forderlichen Kräfte im Wege de« Plivatdienstvertmgs angenommen. mit oder ohne Ruhege- Zu c im cJlgemeinen auf Lebenszeit. Die Buchhalter des Gas- und Wasser¬ halt «-Berechtigung) werks unterliegen 2 Jahre, die Bureau- und Kl---. ngeliilfen 5 Jahre a) Unterbeamte der halbjährigen Kündigung, letztere in allen Fällen bis zum vollendeten b) technische u. Betriebs- 30. Lebensjahre. Dann erfolgt lebenslängliche Anstellung. Als Dienst« Beamte jahre werden die in der betr. Stelle als Beamter zugebrachten Jahre --- c) Mittlere Be inte. Sinschl. Probezeit --- gerechnet. --- Die als Schreiber (Diätare) be¬ schäftigte Personen gelangen nach 10---12jähriger Diätarzeit, Freisein von Stellen vorausgesetzt, zur Anstellung als Beamte. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a die Diätare beziehen auf Grund jedesmaliger be «onderer Verfügung Vergütungen bis zur Höhe von 1300 Alk. jährlich. --- Während der Probedienstzeit wild das volle Anfang-gehalt gewährt. Zu b Stadtsekretär, Stadtkämmerer . . 3200---4800 Alk. Foritverwalter...........3100----4(550 Alk. Registrator,Revisor, Steuereinnehmer,Steuerbuchhalter 2300 J450 Alk. Kämmerei-Buchhalter . . . , 2200- 3300 Alk. Sekretariats-Assistent, Aleldebe,unter, Bauregi-trator . 1800---2700 Alk. Bureau- und Kassen-Assistenten . . . 1000---2100 Alk. Bureau- und Kassengehilfen . 1400 --- 2100 Alk. Ratsdiener.......... . 1300---1950 Alk. Exekutanten neben den Beitreibungsgebühren . 500---1000 Alk. Flurschützen........... 1000 Alk. Sparkasse-Rendant 3000 4500 Alk , ( egenschreiber . 2000 - 3000 Alk. Kas.,enführer der Kranken- usw. Versicherung . 2300 --- 3450 Alk. Bauass'stent 2500 3750 Alk., Bauführer, Geometer . 2100 --- 3150 Alk. I, Buchhalter beim G^s- und Wasserwerk , . 231X1 --- 3450 Alk. II. „ „ „ . . 1800---2700 Alk. Rendant des Armenwesens, Registrator daselbst. . 2300---3450 Mk. H iu-Verwalter 2000 3000 Alk., . . Armenbote . , 1300 ---1950 Alk. SchLclithofkassierer neben freier Dienstwohnung . 2000---3000 Mk. 5. Besoldung K tanken hau« verwaltet neben freier Dienstwohnung . 2000---3000 Alk. u) «ährend d. Ausbildungs- Polizi i-Iuspektor 3000 45(4) Mk., Polizei-Kommissare 2000- 3000 Alk. u. \ jrbe l eitungsdienst« t Poli/i i-Wachtmeister . . ... . 1300---1950 Alk. b) n„cb der endgiltigen An¬ Polizei Sfcigi'anten . . . 1250---1875 Mk. stellung (Norm u-Besol- Polizi i-R. gistrator . . 2000---3000 Alk. dungssätzi ). Promenaden Wächter ... . . 1000 Mk. Besoldungsordnung von 1907. (Neuregelung der Besoldungen beabsichtigt). Wohnun^Nu1 ‘IdzusK’liuß wird gewährt. Es erhalten: Du» mittleren Beamten 432 Mk-, di« C. YVohmuiasgehl zu schuss. unteren Beamt»• 270 Mk. 7. Familienzulagen usw. K ■ b. Stellenzulagen. Keine AufrÜ^k n iiu alle 4 Jahre mit je IC des Grundgehalts. Das Höchstgehalt wird 9. Sonstiges. mit 20 lJi istjaiiren erreiout. --- Ortf.-.tauit h-tr, Fürsorge für Beamte infolge von Unfällen iia Dif-nst. 112 20000 Einw. Hirschberg* i. Schles. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. --- Als Zivilanwärter für die Bureaubeam ten- und Betriebs-Beamten st eilen werden jüngere Schreibkräfte angenommen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- n. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a der Rathaus-Kastellan, die Schuldicner, der Bauaufselier, Stiftsauf¬ seher, Armenhausvater, Nachtwächter, Flei.schbeschauer, Totengräber werden gegen 4wöchige Kündigung angenommen, sonstige Unter¬ 4. Anstellungs-Bestimm¬ beamte auf Lebenszeit angestellt. ungen (ob auf Kündigung Zu b der Schlachthof-Vorsteher wird nach einjähriger Probedienstzeit gegen oder auf Lebenszeit, ob 3monatige Kündigung angestellt. Im übrigen keine Festsetzungen. mit oder ohne Ruliege- Zu c allgemein auf Lebenszeit. Ausnahmen bilden die auf Probe, zur vor¬ hal ts-B erecl i tigung) übergehenden Dienstleistung oder zur Vorbereitung angestellten a) Unterbeamte Beamten, ferner der Standesbeamte, die Kanzlisten, Hilfskanzlist,en b) technische u. Betriebs- und der Hilfsgärtner, sofern ihnen Beamteneigenschaft beigeiegt ist. Beamte Alle diese Personen werden auf dreimonatige Kündigung angestollt. c) Mittlere Beamte. Oer Anstellung der Kassenbeamten hat in der Regel eine wenigstens einjährige, der der übrigen Beamten eine' wenigstens sechsmonatige Probedienstzeit voranzugehen. --- Probedienstzeit wird bei der An¬ stellung angerechnet. --- Sämtliche Beamte sind ruhegclialtsbcrechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zn b Stadtsekretär, Polizeiinspektor, Stailthauptkas.se- Ilendant, Sparkas-e-Rendant .... . 3000 - 4200 Mk. Sonstige Sekretäre, (Polizei-, Steuer-, Bau-) . 2700 - 3000 Mk. Kasse nkon trollen re . .' . 2400 - 3000 Mk. Registratoren ... . . . 2200 3100 Mk. Kassen-, Bureau-, Bauamtsii-sistenten . 1750 - 2500 Mk. Standesbeamter 1250 Alk., Stadtgeometer . 2100---2850 Alk. Forstverwalter 2450---3500 Mk., Förster . 1750 2350 Alk Polizei-Wachtmeister . 1650 - 2250 Alk. Polizei-Sergeanten..... . 1550 - 2150 Mk. Alagistratsboten (Vollziehungsbeamte) . 1500 2100 Alk. Kanzlisten 1200-1650 Alk., Hilfskanzlisten . 900-1200 Afk. Stadtgärtner 1800---2400 Alk., Hilfsgärtner . 1200 1650 Alk. Rohrmeister .... 1800---2400 Mk. 5. Besoldung Latrinenreinigungs-Aufseher , , . 1050---2250 Alk. a) während d. Ausbildungs- Friedhofsverwalter....... , 1S00---2400 Alk. u. Vorbereitungsdienstes Bauaufseher 1500 2)00 Alk., Rathauskastellan 1150 1600 Alk. b) naeh der endgiltigen An¬ Hallenmeister, Schlachthof-Alaschinenmeister . . 1400 2000 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Schuldiener teils 1050 --- 1350 Mk. teils . 1150- 1550 Alk. dungssätze) Nachtschutzbeamte 900 Alk. Besoldungsordnung von 1909. 6. Wohnnngsgeld Zuschuss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8- Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit einem Sechstel des Unterschiedsbetrages zwischen Xicdrigst- und Höchstgehalt der Stelle. Die Ge¬ 9. Sonstiges. haltszulagen werden erst vom 21. Lebensjahr an berechnet, sie können in be¬ sonderen Fällen vom Magistrat, nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung, versagt werden. --- Festsetzungen über Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten. 16500 Einw. Höchst a. M. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob mit Zu a auf Kündigung. oder ohne Ruhegehalts-Be¬ Zu b entweder auf Kündigung oder im Wege des Privatdienstvertrages. rechtigung) Zu c auf Lebenszeit. Ausgenommen sind die Angehörigen der untersten a) Unterbcamte Assistentenklas.se, die auf Kündigung angestellt werden. b) technischen. Betriebs- Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a Die zu gewährende Vergütung wird von Fall zu Fall festgesetzt. 5. Besoldung Zu b Stadtsekretäre I. Klasse. Stadtrentmeister, Polizei-Kom¬ a) während d. Ausbildungs- missar ..... . 3000---4800 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Stadtsekretäre II. Klasse . 2400---3900 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Assistenten I. Klasse...... . 2100---3300 Mk. stellung (Norrnal-Besol- Assistenten 11. Klasse, Polizeiwachtmeister . . . 1800---2700 Mk. dungssätze). Polizeisergeanten, Vollziehungsbeamter, Feldhüter, Besoldungsordnung von Werftmeister, Hallenmeister . . 1720---2500 Mk. 1909. 6. WohniuigKgclilznHchugg. Keiner. 7. Familienzulagen ußw. Keine. 8. Stellenzulagen. Grundsätze bestehen nicht. --- Z. Zt. erhalten Funktionszulagen: Der Stadtrentmeister 500 Mk , der Vorsteher des Rechnungsbureaus 300 Mk. Aufrüeken im Gehalt alle 8 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Die Zeit einer Frobedienst- leistung wird in die dreijährige Stufenzeit eingerechnet. Bei nicht tadelloser dienst¬ 9- Sonstiges. licher und ausserdienstlicher Führung, sowie unbefriedigender Leistung kann die Gehaltszulage zurückgestellt werden. --- Grundsätze für die Alters- und luvalidenver- sorgung städtischer Bediensteter und die Versorgung ihrer Witwen und Waisen. 113 61100 Einw. Hoscheid .. 1. Bestimmungen über die Annahme v.Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Es wird Befähigung zur Wahrnehmung der in Betracht kommenden Stelle und Betriebs-Beamten verlangt. Besondere Annahme-Bestimmungen bestehen nicht. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3 Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technischeu. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter, 4. Anstellungs-Bestim¬ Zu a auf Lebenszeit. mungen (ob auf Kündi¬ Zu b auf Lebenszeit oder im Wege des Privatdienstvertrages. gung oder auf Lebenszeit, Zu c auf Lebenszeit. ob mit oder ohne Kuhe- Die Anstellung auf Lebenszeit ist von der Erreichung des 30. Lebens¬ gehalts-Bcreclitigung) jahres und einer 5jährigen Dienstzeit bei der Stadt abhängig. Bis zu a) Unterbeamte diesem Zeitpunkte gilt Anstellung auf dreimonatige Kündigung. Die b) technische u. Betriebs- auf Vertrag angenommenen Hilfsarbeiter werden auf einmonatige Beamte Kündigung angestellt. c) Mittlere Beamte Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b 1. Stadtkasserendant..... . . 2000 - 3600 Alk. 2. Oberstadtsekretär...... . 1900 3500 Alk. 3. Sparkasserendant, Stadtbaumeister.....1800 - 3400 Alk. 4. Stadtsekretär, Polizeisekretär...... 1400 - 2800 Alk. 5. Sparkasse-Gegenbuchführer ...... 1400---2625 Alk. 6. Sekretär, Kassenlekietär ....... 1300 - 2200 Alk. 5. Besoldung 7. Polizei-Wachtmeister........ 1300 - 2200 Alk. a) während d.Ausbildungs- 8. Polizei-Sergeant.......... 1300 - 1900 Alle. u. Vorbereitungsdienstes Der Vollziehungsbeamte erhält an Stelle der festen Besoldung die b) nach der endgiltigen Gebühren aus dem Verwaltungs-Zwangsverfahren. Anstellung (Normal-Be¬ Die Bureaugehilfen gehören nicht zu den Beamten, ihre Bezüge unter¬ soldungssätze). liegen besonderer Verabredung und Festsetzung. Besoldungsordnung von 1908. Es wird Mietentschädigung gewährt und zwar: Verlielr. Unverheir. 6. WohnungHgelilznsiiiuss. Den Beamten der Klassen 1---6 vorstehender Besoldungs-Ordnung 500 Mk. 250 Mk. „ „ „ .. 6---7 „ „ „ 300 Mk. 150 Mk. „ „ „ Klasse 8 „ „ „ 250 Mk. 125 Mk. 7. Famllienzulngen UßW. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrückcii im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Ein Recht auf die Gehaltszulage steht den Beamten zu, wenn gegen ihre dienstliche und außer¬ 9. Sonstiges. dienstliche Führung nichts zu erinnern ist. Gegen die Vorenthaltung der Zulage steht dem Beamten Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde zu. --- Festsetzungen über Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten. m 32 000 Einw. Hörde i. Westf. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für besondere Annahme-Bestimmungen bestellen nicht. Brauchbare Zivilanwärter a) Stellen v. Unterbeamten werden gewöhnlich zunächst im Wege des Privatdienstvertrages an¬ b) „ „ technischen genommen. Militäranwärter werden nur in freie etatsmäßige Stellen und Betriebs-Beamten ein berufen. Zwecks Feststellung der Brauchbarkeit für den Mittel- c) Stellen von mittl. Be¬ lieamtendierst sind Zeugnisse beizubringen. amten (Bureau-u Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Beamte Zu b Es gelten die Prüfungsbestimmungen für mittlere Kommunalbeamte b) Bureau- und Kassen- im Regierungsbezirk Arnsberg. Wegen dieser siehe Hagen i. Westf. Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a auf dreimonatige Kündigung. Zu b Der Schlachthaus-Inspektor und die Stadtbauführer werden auf Lebens¬ zeit angestellt, die übrigen technischen und Betriebsbeamten nur auf 4. Anstellungs-Bestimm¬ Grund besonderen Beschlusses auf Lebenszeit, im übrigen auf Kün¬ ungen (ob auf Kündigung digung oder auf Grund Privatdienstvertrages. oder auf Lebenszeit, ob Zu C Mit Ausnahme der Hilfskräfte allgemein auf Lebenszeit. --- mit oder ohne Ruhege¬ Die lebenslängliche Anstellung erfolgt erst, wenn der Beamte das halts-Berechtigung) 30. Lebensjahr vollendet hat und 5 Jahre im Dienste der Stadt ist. a) Unterbeamte Letzterer Zeitraum kann abgekürzt werden, er kann aber auch bis auf b) technische u.Betriebs- 8 Jahre verlängert werden. Probedienstzeit wird eingerechnet. Bis Beamte zum Ablauf der 5 usw. Jahre gilt Anstellung auf Kündigung. Der c) Mittlere Beamte endgültigen Anstellung geht im allgemeinen eine Probedienstzeit voran, die für Zivilanwärter in der Regel 2 Jahre, für Militäranwärter G Monate beträgt. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zn a keine Sonder-FeHt*utzungF!t. Zn b Die Besoldung bestellt aus: Grundgehalt, Wohnungegeldzuscliuß und Alt* rszulagen, soweit bewilligt auch aus Stellenzulagen. Es beziehen: I. Die Oberßtadtsekretän- ....... 1900 3700 Mk. 11. Stadt- und Polizei-Sekretär* als Bureauvor stell er, der Sparkassegegen bucliführer, der Kiimmereikassebuclihalter und die Polizei-Kommissare . . . 1-400- H200 Rlk. III. übrigen Stadtsekretäre und Bureau-Assistenten 1300- 2330 Mk. IV. „ Vollziel tun gebe am ten..... . 1200---2100 Mk. 5. Besoldung V. „ Polizeisergcanten ..... 1200- 1800 Mk. a) während d. Ausbildungs- VI. Bureanassistentimien der Kanzlei . 1000---1900 Mk. u. Vorbereitungsdienstes VII. Magisratsboten . . . 1000 1450 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ VIII. Bureau- und Sclireibgehilfen .... - 750---1200 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Während der Anstellung auf Probe erhalten die Beamten zu I ; 1500 Mk.. die zu dungssätze. II 1120 Mk., die zu III --- 1040 Mk. und die zu VI. = 800 Mk. Besoldungsordnung von 1907. (Neuregelung der Besoldungen stellt zu erwarten.) 6. WolinungsgttlflznKcliuHs. Verheir. Uiireilieir. Beamle der Klai-h« 1 vom 1. bis 5. Dieiistiiilire 400 Mk. 300 Mk. später .... o50 Mk. 450 Mk. 11 vom 1. bis 5. Di* »stjahre 250 Mk. 200 Mk. später .... 400 Mk. 250 Mk. „ „ III \om 1. bis 6. Dienst iah re 120 Mk. 120 Mk. später . - 250 Mk. 120 Mk. lv 1 120 Mk. 120 Mk. 2 ;; * v . . . 120 Mk. 120 Mk. ” ” VI vom 1. bis 8. Dienstiahre 250 Mk. später . - SCO Mk. VII .........120 Mk. 120 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. Keine Grundsätze. Ks film]teil z. V.t. drr Kii]iiimin'ilia«i*' 11 f 11(1 n 111 (111(1 drr Spnrkasse- Bendant prozentual berechnete Nehengelnlhren bis zum Hüclistbetritge von 8. Stellenzulagen. 1300 Mk.. die Vollziehungsheninten 6°„ dev BeitreibungSKelillhren, nlier nicht lll»*r 300 Mk. und jedenfalls nur soviel, daß das G.-i-aniteinkoinlnon den Betrag \on 1800 Mk. nicht übersteigt. Die Alterszulagen werde Ii «Ile 2 Jahre gewährt. Das AufrUcken kann versagt werden- wenn die Leistungen des Beamten liilligen Anforderungen nicht genügen oder die 9. Sonstiges. Führung des Beamten zu gerechtfertigtem Tadel Anlaß gibt. --- Polizei-Sergeanten, die nicht in dem nngew iesenen Stadtteile Wohnung nehmen, können den Woli innige geldzuschuß bis zu >/4 seines Betrages gekürzt erhalten. 115 13500 Einw. Hohenlimburg*. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für Zu a Keine Sonder-Festsetzungen. a) technische u. Betriebs- Zu b Nicht allgemein, aber auf Verlangen des Magistrats hat die Ablegung Beamte der Assistenten- und Sekretär^Prüfung in Einzelfällen vor der Prü¬ b) Bureau- und Kassen- fungs-Kommission bei der Königlichen Regierung in Arnsberg statt¬ Beamte zufinden. --- Näheres siehe unter „Arnsberg“. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a findet allgemein Anstellung auf Lebenszeit statt. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b Auch hier findet, wenn Anstellung als Beamter überhaupt eintritt, ungen (ob auf Kündigung im allgemeinen lebenslängliche Anstellung statt. Im übrigen werden oder auf Lebenszeit, ob die erforderlichen Dienstkräfte im Wege des Privatdienstvertrages mit oder ohne Ruhege- ohne Beamteneigenschaft angenommen. balts-B erechtigu ng) Zu C erfolgt allgemein Anstellung auf Lebenszeit. a) Unterbeamte Der Anstellung auf Lebenszeit geht eine Probezeit voraus, die im b) technische u. Betriebs- allgemeinen2 Jahre, bei Militäranwärtern 6 Monate dauert. Die lebens¬ Beamte längliche Anstellung erfolgt nicht vor vollendetem 27. Lebensjahre, c) Mittlere Beamte. bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. Sämtliche Beamte sind ru hegehaltsberechtigt. Zu a Keine Sonder-Festsetzungen. Zu b 1. Stadtbaumeister, Schlachthausdirektor ... 3300---5100 Mk. 2. Stadtsekretär.......... 3000---4800 Mk. 3. Sparkasse-Rendant . ....... 4500---6010 Mk. 4. Stadtkasse-Rendant ......... 3000---4400 Mk. 5. Sparkasse-Cegenbuchffihrer . . .... 2500---4300 Mk. 6. Polizei-Kommissar......... 2400 --- 4200 Mk. 5. Besoldung 7. Verwaltungssekretäre, Sparkassebuchhalter, Bau- a) während d. Ausbildungs- amts-Assistent..........tJ000 - 3500 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 8. Stadtkasse-Assistent......... 1750---3000 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 9. Polizeiwachtmeister......... 1600 - 2100 Mk. stellung (Norinal-Besol- 10. Vollziehungsbeamte, Schutzleute, Feld- und Forst¬ dungssätze). hüter ............ 1300---1800 Mk. Besoldungsordnung von 1910. Wohnungsgeldzuschuss erhalten jährlich: ...... Verlieir. l'nverli. Die zur Besolclungsklaase 1 gehörigen Beamten , . . 580 Mk. 380 Mk. 6. WohmingsgeldzusrliuMs. „ „ „ 2,3,6,6 . „ . . .450 Mk. 300 Alk. „ „ . 7 und 8 „ „ .... 350 Alk. 200 Alk. „ „ „ 9 „ 300 Alk. 200 Alk- „ „ 10 ..... 250 Alk. 150 Mk. 7. Familienzulagen hbw. Keine. 8. Stellenzulagen. Neben dem Gehalt bezieht der Sparkasse-Rendant 2% von den Zinsüberschüssen bis zum Höchstbetrage von 1500 Mk. Aulrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit entweder gleichbleiben¬ den, oder anfangs niedrigeren, später höheren Beträgen. Das Höchstgehalt erreicht 9. Sonstiges. der Sparkasse-Rendant nach 16 Dienstjahren, die unter 1, 2, 4, 8, 9 und 10 der Be- soldungsordnung genannten Beamten nach 18 Jahren, die übrigen Beamten nach 21 Dienstjahren. --- Für die Berechnung der Dienstzeit bleibt die vor dem 21. Lebens¬ jahre zurückgelegte außer Betracht. --- 116 25000 Einw. Hohensalza. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellenv. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. Die technischen Beamten müssen die für ihre und Betriebs-Beamten Stellung erforderliche technische Vorbildung besitzen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischem Betriebs- Zur Zeit besteht noch keine Früfungs-Vorschrift, eine solche ist aber in Beamte Vorbereitung. Diese wird Prüfungen ftir technische Beamte nicht b) Bureau- und Kassen- mit vorsehen, im übrigen für Zivil- und Militär-Anwärter gleiche Be¬ Beamte stimmungen treffen. A) für zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a Auf Lebenszeit werden nur die Polizeisergeanten angestellt, auf Kün¬ digung die Vollziehungsbeamten, Ratsdiener, Boten, Nachtwächter, Oberwächter, Gefängnisaufseher. Die Rohrmeister, Maschinisten, Schul- diener und Straßenreinigungs-Aufseher -werden im Wege des zivil- rechtlichen Vertrages angenommen. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b Der Bauassistent und der Schlachthof-Direktor weiden auf Lebens¬ ungen (ob auf Kündigung zeit, die ständigen technischen Hilfskräfte im Baubureau und der oder auf Lebenszeit, ob Hallenmeister auf Kündigung angestellt. Im übrigen erfolgt An¬ mit oder ohne Ruhege¬ nahme mittels Privatdienstvertrages. halts-Berechtigung) Zu C Die festangestellten Mittelbeamten auf Lebenszeit, ebenso die Assi¬ a) Unterbeamte stenten und Bureauhilfsarbeiter, die letzteren beiden aber erst, wenn b) technischeu. Betriebs- sie das 30. Lebensjahr erreicht haben und 5 Jahre bei der Stadt sind. Beamte Der Buchhalter am Wasserwerk, der Rechnungsführer des Schlacht¬ c) Mittlere Beamte hofs und die Hilfskanzlisten weiden als Nichtbeamte im Wege des Privatdienstvertrages angestellt. Kanzlisten sind Beamte auf Kün¬ digung. e> fc> Der Anstellung gebt eine Probedienstzeit voraus, die für Zivilanwärter nicht über zwei Jahre, für MilitäranWärter nicht über 6 Monate be¬ tragen soll. --- Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a. Die Vergütungen der Zivilanwärter werden je nach Alter und Leistung von Fall zu Fall festgesetzt. Militäranwärter erhalten während des Probedienstes % des Stellen¬ einkommens. Zu 1). Eine förmliche Besoldungsordnung besteht nicht. Z. Zt. beziehen: Der Siadthauptkasse-Rendant, Polizei-Inspektor .... 3000---4000 Mk. „ Oberstadtsekretär........ 2400---3600 Mk. Die Sekretäre, Kassenbuchbalter, der Polizei-Kommissar . . . 1800---2700 Mk. „ Registratoren, Meldearotsvorsteher, Kassenassistenten uDd Assistenten in besonderen Stellen .... ■ ■ 1500---2200 Mk. Die Bureau-Assistenten .......... 1300---1100 Mk. 5. Besoldung „ Bureau-Hilfsarbeiter ..... • 1000---1450 Mk. a) während d. Ausbildungs- „ Vollziehungsbearuten ........ 800---11C0 Mk. 11. Vorbereitungsdienstes „ Polizei-Wachtmeister..... ... 1500---1900 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ „ „ Sergeanten.......... 1200---1500 Mk. stellung (Nor mal-Besol¬ Obernachtwächter 840 Mk., Nachtwächter ... • 660 Mk. de ngssäty.e) „ Kanzlisten........... 900---1200 Mk. Besoldungsordnung von 1907. (Neuregelung der Besoldungen, steht bevor). 6. WchniingKgcldzuscliiiRS. Wohnungsgeldzuschuss wird gewährt und zwar: Den Verheirateten 13%, den Unverheirateten 10% des jeweiligen Gehalts bis zum Höchstbetrage von 400 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. Grundsätze bestehen nicht. Z. Zt. erhalten der Stadthauptkasse-Rendant und der Polizei- 8. Stellenzulagen. Inspektor 300 Mk. persönliche Zulage, der Oberstadtssekretär ebenfalls 300 Mk. für Besorgung der Sekretariatsgeschäfte der Stadtverordneten-Versammlung, die Voll¬ ziehungsbeamten 60% per Hebegebühren. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit zunächst höheren, später niedrigeren Beträgen. --- Fest¬ setzungen wegen Erstattung von ITmzugskosten befinden sich in Vorbereitung. --- 117 14500 Einw. Homburg v. d. H. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. Die technischen Beamten sollen zum mindesten und Betriebs-Beamten den erfolgreichen Besuch einer Baugewerkscliule nachweisen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob mit oder ohne Ruhege¬ Zu a auf Lebenszeit. halts-Berechtigung) Zu b teüs auf Lebenszeit, teils auf Kündigung a) Unterbeamte Zu C auf Lebenszeit. b) technische u. Betriebs- Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b I. Stadtsekretäre, Stadtrechner, Polizeikommissar . 2700--4300 Mk. 5. Besoldung TI. Aktuare, Kursekretär, 1. Stadtkassebuchhalter, a) während d. Ausbildungs- Kurkasse-Rendant, Stadtbauassistenten . . . 2000 3300 Mk. u. Vorbereitungsdienstes III. TT. Stadtkassebuchhalter, Bezirksvorsteher, Assi¬ b) nach der endgiltigen An¬ stenten in besonderen Stellen, Wegemeister . . 1800-3000 Mk. stellung (Normal-Besol- TV. Assistenten, Polizei-Wachtmeister . . . 1000 - 2700 Mk. dungssätze). V. Lampist des Kurhauses, Klärbecken Wärter, Voll- ziehungsbeamte, Polizeisergeanten, Rohrmeister, Hallenmeister, Stadtdiener, Schulpedellen . . . 1400 - 2000 Mk. VI. Feldhüter..... ..... 1150 -1450 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. IVohnungggeldziischUNS. Keiner 7. Familienzulagen usw. Keine Pen Beamten, denen die Führung der Geschäfte eines Schriftführers der Stadtverordneten' 8. Stellenzulagen. Versammlung, sowie die KnssenfUhrung beim Gas- und Wasserwerk übertrugen ist-, wird eine besondere Vergütung ,300 Mk. und 200 Mk. jährlich gewährt. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre, Klasse I rückt mit anfangs höheren, später niedrigeren 9. Sonstiges. Beträgen, die Klassen II---IV mit anfangs niedrigeren, später höheren Beträgen, die Klassen V und VI mit gleichbeibenden Beträgen auf. --- Festsetßungen wegen Gewährung von Reisekosten. 118 10000 Einw. Husum. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellenv.Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte K eine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Beamte Zu b Es gilt die Prüfungsordnung des Schleswig-Holsteinschen Städte¬ b) Bureau- und Kassen- vereins. Näheres siehe unter „Elmshorn“. --- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a Polizeisergeanten werden auf Lebenszeit, die übrigen Unterbeamten auf Kündigung angestellt oder im Wege des Dienstvertrages als Nicht beamte angenommen. Zu b Auf Lebenszeit wird der Gasmeister angestellt, im übrigen erfolgt 4. Anstellungs-Bestimm¬ Anstellung der technischen und Betriebsbeamten auf Kündigung oder ungen (ob auf Kündigung auf Grund Privatdienstvertrages als Nicht beamte. oder auf Lebenszeit, ob mit Zu C Stadtsekretär, Stadtkassierer, Sparkasserendant und Polizei-Wacht¬ oder ohne Ruhegehalts- meister werden lebenslänglich angestellt, alle übrigen mittleren Berechtigung) Beamten auf Kündigung. Kanzlisten werden als Nichtbeamte ange¬ a) Unterbeamte nommen. b) technische u. Betriebs- Die städtischen Beamten werden allgemein zunächst 2 Jahre auf Beamte Probe angestellt, diese Zeit kann bis auf 3 Jahre verlängert werden. c) Mittlere Beamte. Für Militäranwärter gilt kürzere Probedienstzeit. --- Auf Lebenszeit wird nur angestellt, wer ein Lebensalter von 30 Jahren erreicht hat und 4 Jahre im Dienste der Stadt ist. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. •--- Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b Die Besoldung der Beamten besteht aus Grundgehalt, Alterszulagen 5. Besoldung und Wohnungsgeldzusclruß. Es beziehen Gehalt; a) während d. Ausbildungs- 1. Stadtsekretär, Stadtkassierer, Sparkasserendant . 2000---3550 Mk. u. V orbereitungsdienstos II. Bureau Vorsteher, S parkassegegen b uchführer, Stadt- b) nach der endgiltigen An¬ Assistent, Polizei-Wachtmeister, Gasmeister . . 1600 - 2500 Mk. stellung (Normal-Besol- III. Polizeisergeanten, Magistratsbote, Kassenbote . 1200---1800 Mk. dungssätze). Der Sparkasserendant erhält 1 °/0 Tantieme vom Reingewinn, jedoch Besoldungsordnung von nicht mehr als 450 Mk. jährlich. Die Besoldung für in Vorstehendem nicht genannte Beamte wird von Fall zu Fall festgesetzt. 1909. Aii Wohnungsgeldzuschuß erhalten jährlich: 6. WohnungsgeldziiRcIiusM. Die Beamten der Klasse I der Besoldungs-Ordnung 450 Mk. „ „ „ „ n „ „ 260 Mk. „ ,! „ „ III „ „ 200 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. AufrUcken im Gehalt -- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit anfangs höheren, später niedrigeren Beträgen. Die Alterszulage kann bei unbefriedigender Dienet- 9. Sonstiges. führung auf Antrag des Magistrats unter Zustimmung des Stndtverordneten- Kollegiums versagt werden. --- Festsetzungen über Gewährung von Reisekosten, Tagegeldern und Umzugskosten. 119 120 Bl 100 Einw. Insterburg. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für aj technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. --- Die Ausbildung der Bureau- und Kasse- b) mittl. Beamte (Bureau- Beamten erfolgt, soweit möglich, in verschiedenen Bureaus. und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs - Bestim¬ Zu a Die Polizei-Exekutiv- und Vollstreckungs-Beamten werden auf Lebens¬ mungen (ob auf Kündi¬ zeit angestellt, die übrigen Unterbeamten im allgemeinen auf Kündigung. gung oder auf Lebenszeit, Zu b im allgemeinen auf Kündigung. ob mit oder ohne Ruhe¬ Zu c auf Lebenszeit. gehalts-Berechtigung) Vor jeder Anstellung muß eine Probezeit erfolgreich abgeleistet sein. a) Unterbeamte --- Die lebenslängliche Anstellung erfolgt nicht vor Vollendung des b) technische u. Betriebs- 30. Lebensjahres, bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. Beamte Für alle angestellte Beamte besteht Ruhegehaltsberechtigung. c) Mittlere Beamte. Zu a Während des Vorbereitungs- und Probedienstes wird Besoldung bis zu 3/4 des Stelleneinkommens gewährt. Zu b 1. Stadtbauineister 3300---5100 Mk. 2. Stadthauptkasserendant . 3100 - 4900 Mk. 3. Schlachthofdirektor . 2500 - 4300 Mk. 4 Stadtsekretär.......... 2500 --- 4250 Mk. 5. Magistratssekretäre, Polizeisekretäre, Sparkasse-Ren¬ dant, Polizei-Inspektor . . . 2100 - 3850 Mk. 6. Brandmeister . . 1900- 3650 Mk. 7. Polizei-Kommissar .... 1650 - 3050 Mk. 8. Bureau- und Kassen-Assistenten ... 1450---2850 Mk. 9. Rohrmeister. Gasmeister, Maschinenmeister . 1250 ---2090 Mk. 10. Polizei Wachtmeister, Polizeisergeanten, Vollziehungs- 5. Besoldung beamter . . . 1200 --- 2040 Mk. a) während d. Ausbildungs- 11. Kanzlisten . . . 1000---1840 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 12. Hallenmeister ......... 1020 - 1790 Mk. b) nach der endgiltigen 13. Oberfeuerwehrmann, Feuerwehrmänner, Magistrats- Anstellung (Normal-Be¬ hoten............. 900---1670 Mk. soldungssätze). 14. Stadtförster 1000---1450 Mk, Forstaufseher. . 950 - 1300 Mk. Besoldungsordnuug von 1909. Es wird 'VVohnungsgeldzuseLuiss gewährt und zwar: Den Beamten der Klassen 1---3 vorstehender Besoldungsordnung 540 Mk. 6. WohmingsgelilzuschuRK. , „ „ . 4-8 „ „ .480 Mk. . .■ » 9---13 „ „ 280 Mk. Item „ . „ 14 „ 113 Mk. * „ „ - 16 „ 44 Alk. 7. Familien zu lugen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Der Polizei-Inspektor erhält 450 Mk. Dienstaufwandsentschädigung, die Polizei-Wacht¬ meister 150 Mk. Funktionszulage, der Oberfeuerwehrmann 100 Mk. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleirhbleibenden Beträgen. Bl 000 Einw. Iserlohn. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ _ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) |technischeu. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. з. Prüfungs-Bestimm¬ Keine Sonder-Festsetzungen. ungen für Zu a Polizeisergeanten, Schutzleute, Feldhüter, . a) technische u. Betriebs- beamte und Kassenboten werden auf Kü Beamte übrigen Boten. Schuldiener usw. als Nicb b) Bureau- und Kassen- Privatdienstvertrags angenommen. Beamte Zu b sowohl die technischen Kräfte, als auch <3 A) für Zivilanwärter waltungen beschäftigten Personen werden a B) für Militäranwärter. Privatdienstvertrags angenommen. 4. Anstellungs - Bestim¬ Zu c allgemein auf Lebenszeit, die Kopisten usw. mungen (ob auf Kündi¬ Vertrags als Nichtbeamte. gung oder auf Lebenszeit, Die Anstellung auf Lebenszeit erfolgt nacl ob mit oder ohne Ruhe¬ bei der Stadt und nicht vor vollendetem 30. gehalts-Berechtigung) gilt Anstellung auf dreimonatige Kündigung latsdiener, Vollzii a) Unterbeamte Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt. ndigung angeste' b) technische u. Betriebs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. t beamte im Wo Beamte Zu b Stadtsekretär 4700 Mk, Stadtkasserendant ie bei den Betri c) Mittlere Beamte. der Erledigung der beiden Stellen, wird Is Nichtbeamte 5. Besoldung festgesetzt. auf Grund Priva a) während d. Ausbildu ngs- Sparkasserendant...... fünfjähriger Die и. Vorbereitungsdienstes Standesbeamter, Stadtkassehuchhalter, Sparka Lebensjahre. Bi b) nach der endgiltigen halter, Polizeisekretär, Sekretär des Steu 1000 Mk. Für de Anstellung (Normal-Be- Rcchnungsamts, Sekretär des Armenamts, I. das Gehalt anile hungs- soldungssätze). bureau-Assistent....... *200- 60 lt, die Besoldungsordnuug von Tagehuchführer des Magistrats, desgl. des ssebuch- ge des 6. WohnungsgeldzuHchiiKK. bureaus, I. Bureauassistent, I. Kasseassistent, er- und ebsver- 7. Familienzulagen usw. des Steuer- und Bechnungsamts, Nparkass Polizei- mittels 8. Stellenzulagen. buchfiihrer......... . . . 2300 37 dienst- 9. Sonstiges. Die übrigen Assistenten, der Stadtförster Polizei- nstzeit Ratskastellan, Flurschütz, Hallenmeister . Assistent dahin Stadtgeometer 3600---5000 Mk, technischer e-Gegen- n Fall Baupolizei-Kommissar 2300 3700 Mk., Bauamt 1650 27 rweitig I. Bauamts-Assistent ... . 1350 21 00 Mk. II. Bauamts-Assistent...... . . 1200 11 00 Mk. Technische Assistenten bei den Betriebsverw Sekretär 2500---31 00 Mk. Bureauvorsteher des Gas-, Wasser- und Elek ssekretär 2000---ö4 00 Mk, werks.......... . . 2000 34 00 Mk. Buchhalter daselbst...... . . . 1650---27 00 Mk. Straßenmeister 1650---2700 Mk, Polizei-Komi iltungen 2300 3 < 00 Mk. Schutzleute........ ;rizitäts- 00 Mk. Vollziehungsbeamte erhalten die aufkommend . 2300 - 37 00 Mk. gebühren (zugcsichort 2000 Mk.), . . . 1650-27 00 Mk. 1907. (Neuregelung der Besoldung in Vorbereitun tnissare . 2300---37 00 Mk. Die Polizeikormnisenre beziehen eine Mietsentfichfldigung vo . . . 1200-19 00 Mk und der Flursehiitz eine solche von je 250 Mk. en Mahn- und Plan 00 Mk. Keine. fO- 00 Mk, Keine. n je 400 Mk , die Sch dungs- AuirUcken im Gehalt alle 3 Jahre --- ohne Rechtsanspruch --- mit glpichbleibei utzü-utc- trägen. Eintretendenfalls kann die Zahlnng der A terszulagen mit Zust den Be- des Magistrats und der Stadtverordneten-Versainmli ng gesperrt, werden. linninng 121 122 16200 Einw. ' Itzehoe. I 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterb^amten b) „ „technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Fgstsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3 Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Beamte Zu b. Nach den Festsetzungen der Prüfungsordnung de- Schleswig- b) Bureau- und Kassen- Holsteinischen Städtevereins Näheres siehe unter „Elmshorn“. Beamte Al für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a im allgemeinen auf Kündigung. Soweit Personen zu mechanischen Dienstleistungen verwendet werden (Diener, Pförtner usw.) werden 4. Anstellungs-Bestimm¬ sie mittels Privatdienst Vertrags als Nichtbeamte angenommen. ungen (ob auf Kündigung Zu b teils auf Lebenszeit, teils auf Kündigung, teils auch im Wege des oder auf Lebenszeit, ob privatrechtlichen Dienstvertrags. mit oder ohne Ruhege¬ Zu c aufLebenszeit. Ausgenommen sind die Bureau- und Kasten-Assistenten, halts-Berechtigung) Kassenkontrolleur, Hafenbeamte, der Armenliausökonom; alle diese a) Unterbeamte Beamte werden auf Kündigung angestellt. Die Kopisten werden b) technische u.Betriebs- auf Grund Privatdiensvertrags angenommen. Beamte Voraussetzung für die lebenslängliche Anstellung ist Vollendung des c) Mittlere Beamte 30. Lebensjahres. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. --- Der endgültigen Anstellung soll eine Probebeschäftigung vorangehen, die im allgemeinen 2 .Jahre, bei Militäranwärtern 6 Monate dauert. Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen Zu b I. Stadtsekretär, Stadtkassierer, Stadtbaumeister . 2400- 3600 Mk. * 11. Stadttechniker, Polizeikommissar, Polizeisekretär, Stadtkasaebuchlialter, Verwaltungssekretär, Stadt¬ revisor, Kassierer der Betriebswerke .... 2100 - 3000 Mk. III. Die selbständigen Beamten des Steuer- und Melde¬ bureaus sowie des Versicherungs- und Gewerbe¬ bureaus, Stadtkasseassistenten, Buchhalter bei der Spar- und Leilikas-e und der Kasse der Be¬ triebswerke ....... ... 1800 - 2700 Mk. 5. Besoldung IV. Bureauassistenten, Förster .... . 1500 - 2400 Mk. a) während d. Ausbildungs- V. Polizei-Wachtmeister, Hafenmeister .... 1500 2100 Mk. u. Vorbereitungsdienstes VI. Tagespolizeisergeanten, Vollziehungsbeamte, erste b) nach der endgiltigen An¬ Hafenheamte.......... 1300---1750 Mh. stellung (Normal-Besol¬ VII. Nachtpolizeisergeanten ........ 1200-1650 Mk. dungssätze. Die Gehälter der übrigen Beamten werden von Fall zu Fall festgesetzt. Besoldungsordnung von 1909. Es wird Wohnungsgeldzusclmss gewahrt und zwar: Den Beamten der Klasse l der Besoldungs-Ordnung 360 Mk. „ „ ,♦ „ II „ „ „ 315 Mk. ) 6. IVohnungNgelilzuHchuMR. „ „ „ „ III n v - * 270 Mk. f * 15°/0 des Grund- .. „ „ IVu.V „ „ - „ 225 Mk. / gehalts. „ „ „ „ VI „ - „ 195 Mk. \ „ VII .. „ - „ ISO Mk. 1 7. Familienzulagen usw. Keine. Grundsätze bestehen nicht. Stellenzulagen erhalten: S. Stellenzulagen. Der Stadtkassierer jährlich.......... 600 Mk „ Verwaltungssekretär, der Stadtrevisor, der Kassierer der Betriebs¬ verwaltung ........., 300 Mk. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit anfangs höheren, später niedrigeren Beträgen. Versagen der Zulagen kann durch Beschluß beider städtischer Kollegien verfügt werden. --- Probedienstzeit kommt auf die drei¬ 9. Sonstiges. jährige Aufrückungszeit nicht in Anrechnung, ebenso bleibt die Dienstzeit, die vor den Beginn de6 21. Lebensjahres fällt, in allen Fällen außer Betracht. Das¬ selbe gilt von der Dienstzeit, die auf Grund einer Anstellung mittels Privatdienst¬ vertrags zurückgelegt ist. --- Bestimmungen ÜberGewährung vonReise- undUmzugs- kosten. 13500 Einw. Jauer. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-FestSetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Keine Sonder-Festsetzungen. Bestimmungen für a) technischem Betriebs- Beamte b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für 11 technischeu. Betriebs- b) Bureau- und Kassen- Keine Sonder-Festsetzungen. Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. • 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a Polizeisergeanten 5 Jahre auf Kündigung, dann lebenslänglich; die ungen (ob auf Kündigung übrigen Unterbeamtcn werden auf Kündigung angestellt. oder auf Lebenszeit, ob Zu b im allgemeinen auf Kündigung. mit oder ohne Ruhege¬ Zu C- Sekretäre, Rendanten, Buchhalter, Polizei-Inspektor, Forst Verwalter, halts-Berechtigung) werden lebenslänglich angestullt, die Bureau- und Kassenassistenten a) Unterbeamte auf Kündigung. b) technische u. Betriebs- Im allgemeinen bestellt Rulicgchaltsberechtigung für alle Beamte. Beamte Ausgenommen sind einige Unterbeamte (Maschinenmeister usw.). c) Mittlere Beamte. Zu a Während der Probezeit wird das Anfangsgehalt der betr. Stelle gewährt. Zu b Rendanten . . ■ 2400 - 3000 Mk. 5. Besoldung Magistratssekretäre . ...... - 1200---2050 Mk. a) während d. Ausbildungs- Bureau- und Kassen-Assistenten. Polizei-Assistent . 1200-2400 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Vollziehungsbeamter neben freier Wohnung . . . 805 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Polizei-Inspektor . . 1500 --- 2650 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Polizei-Sergeanten ..... ... 1100 - 1500 Mk. dungssätze). Stadtbaumsister..... . 4000 Mk. Bcsoldungsordn ung Bauaufseher neben freier Wohnung . . 1000 --- 1500 Mk. Gas-Inspektor neben freier Wohnung usw. . 2400--- 3000 Mk. von früheren Jahren. (Neuregelung der Besoldungen ist in Aussicht genommen.) 6. WoliniingsgeltlzuKchUNH. Keuler- 7. Familienzulagen usw. Keim*. 8. Stellenzulagen. Kein« 9. Sonstiges. Aufrückei» im Gelialt teils nach 3 Jalicn, teils nach 2 Jahren mit gleich bleibenden Beträgen. 13000 Einw. Kalbe a. S. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischem Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a auf Lebenszeit. --- Auf dreimonatige Kündigung werden angestellt: ungen (ob auf Kündigung der Friedhofsaufseher, die Schulkastellane, der Turmwächter. oder auf Lebenszeit, ob Zu b der Stadtbaumeister und der Wasserwerksmeister auf Lebenszeit; im mit oder ohne Uuliege- übrigen erfolgt Annahme mittels Privatdienstvertrages. halts-Berechtigu ng) Zu C allgemein auf Leben-zeit, die Bureau- und Kanzleigehilfen werden a) Unterbeamte jedoch auf Kündigung angestellt. b) technischeu. Betriebs- Der Anstellung auf Lebenszeit geht eine probeweise Beschäftigung Beamte voran, deren Dauer mindestens 6 Monate betragen muß. c) Mittlere Beamte. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b I. Stadtbaumeister......... 2500 - 4000 Mk. II. Kämmereikasse-Rendant, Stadtsekretär . . 2300 - 3600 Mk. III. Polizei-Kommissar, Polizei-Sekretär, Steuersekretär 2000 - 3300 Mk. IV. Stadthauptkasse-Gegenbuchführer . . 1600 - 2700 Mk. 5. Besoldung V Assistenten........... 1250 --- 2400 Mk. a) während d. Ausbildungs- VI. Polizei-Wachtmeister, Polizei-Sergeanten, Vollzieh¬ u. Vorbereitungsdienstes ungsbeamter .......... 1025 - 1675 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ VII. Oberfeldhüter 800 Mk., Wasserwerksmeister . . 1600 Mk. stellung (Normal-Besol- Die vorstehenden Besoldungen haben nur Gültigkeit für die z. Zt. dungssätze). im Dienst befindlichen Beamten. Besoldungsordnung von 1909. Woknungsgeldzuschuß wird gewährt. Es erhalten: Terlieir. Unverhelr. Die Beamten der Klasse I der Besoldungsordnung . 400 Mk. 330 Mk. 6. Wohnungsgeldzuscltiiss. „ „ „ „ 11 u. III .. „ . 400 Mk. 270 Mk. IV u. V „ „ 300 Mk. 200 Mk. VI „ „ 200 Mk. 120 Mk. „ „ „ VII „ „ .100 Mk. 100 Mk. ? Ffmiilienzulagen usw. Keine. Keine Grundsätze. Z. Zt. beziehen: Der Polizeikommissar und der II. Magistratssekretär 8. Stellenzulagen. 350 Mk. Dienstaufwandsgeld, ein Assistent für Verwaltung der Bibliothek 100 Mk. Entschädigung und der Polizei Wachtmeister 100 Mk. pensionsfähige Zulage. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit teils gleichmäßigen, teils in den einzelnen Auf- 9. Sonstiges. rUckungsstufen verschieden bemessenen Beträgen. --- Festsetzungen über Ge¬ währung von Keieekosten-Entschädigungen. 124 125 11000 Einw. Kamen i. Westf. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a'technischeu. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen ) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischeu. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festtetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a---c sämtliche Beamte der Stadtverwaltung --- ausgenommen die An¬ 4. Anstellungs-Bestimm¬ gestellten des Schlachthofs ausschließlich Direktor --- werden auf ungen (ob auf Kündigung Lebenszeit angestellt, wenn anderes nicht besonders vereinbart ist. oder auf Lebenszeit, ob Die Anstellung auf Lebenszeit erfolgt nach erfolgreich abgelei¬ mit oder ohne Ruhege- steter Probezeit, nicht vor Vollendung des 25. Lebensjahres und lialts-Berechtigung) erst nach öjähriger Dienstzeit bei der Stadt. Bis dahin gilt An¬ a) Unterbeamte stellung auf Kündigung. Die 5jährige Wartezeit kann bis auf 8 b) technische u. Betriebs- Jahre verlängert werden. Probezeit wird in diesen Zeitraum mit Beamte eingerechnet. Die Probezeit beträgt für Zivilanwärter 2 Jahre, für c) Mittlere Beamte Militäranwärter 6 Monate. Sie kann auf 3 Jahre (1 Jahr) verlängert werden. --- Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b 1. Siadtrentmeister...... . . 2000---3500 Mk. 2. Stadtsekretär, Polizeikommissar . 2000---3000 Mk. 3. Verwaltungssekretär....... 1500---2500 Mk. 4. Bureau-Assistent, Sparkasse Assistent . 1200---1950 Mk. 5. Kassen-Assistent . ........ 1500- 2400 Mk. 6. Stadtbaumeister . . . . . 3000 ---4500 Mk. 7. Vollziehungsbeamter . . . 1500---2000 Mk. 8. Polizeisergeanten......... 1100---1000 Mk. 5. Besoldung 9. Schlachthofdirektor neben freier Wohnung usw. . 2400---3600 Mk. a) während d.Ausbildungs- 10. Gasmeister neben freier Wohnung usw. - 1400- 2400 Mb. u. Vorbereitungsdienstes 11. Sparkasse-Rendant .... 4500 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 12. Sparkasse-Gegenbuchführer . . 3000 Mk. stellung (Nonnal-Besol- 13. Hallenmeister neben freier Wohnung usw. 1300 Mk. dungSsätze) 14. Schlachthof-Maschinist 1300 Mk. Besoldungsordnung von 1908. Woluiungsgeldzuschuß wird gewährt. Es erhalten: Inverhelr. Verlteir. Der Stadtrentmeister.......... 400 Mk. 400 Mk. Beamte der Klasse 2 vorstehender Besoldullgsordnung 250 Mk. 400 Mk. 6. WohnungKgeldzuscliiiSK. 3 , . 250 Mk. 350 Mk. „ „ „ 4 u. 5 „ .. 200 Mk. 300 Mk. 6 „ 600 Mk. 600 Mk. 7 u. 8 „ „ 150 Mk. 240 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Der Polizcikommissar bezieht 3C0 Mk. persönliche, ruhegehaltsbereclitigte Zulage. Aufrücken im Gehalt alle S Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Für die endgültig angestellten Beamten kann mit deren schriftlichem Einverständnis das Gehalt 9. Sonstiges. 1---2 Tage vor der Fälligkeit an die Sparkasse überwiesen werden. --- Festsetzungen wegen Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten. --- Die Beamten erhalten wöchentlich einen dienstfreien Nachmittag. 126 18 600 Einw. Kastrop. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ technischen und Betriebs-Beamten | Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Zu a Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Zu b Es ist eine Prüfung für mittlere Kommunalbeamte abzulegen. Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter, 4. Anslellungs -Bestim¬ mungen (ob auf Kündi¬ gung oder auf Lebenszeit, Die Anstellung der etatsmäßigen Beamten erfolgt allgemein während der ob mit oder ohne Ruhe¬ ersten 5 Dienstjahre auf dreimonatige Kündigung, sodann auf Lebens¬ gehalts-Berechtigung) zeit. --- Die außerdem beschäftigten Kräfte werden mittels Privat- a) Unterbeamte Dienstvertrags angenommen. b) technische u. Betriebs- Beamte c) Mittlere Beamte Zu a Während der Probezeit wird das volle Anfangsgehalt der Stelle 5. Besoldung gewährt. a)während d.Ausbildungs- Zu b Beamte I. Klasse . . 3000 - 4200 Mk. u. Vorbereitungsdienstes „ II. 2400 4200 Mk. b) nach der endgiltigen „ III. „ 2000 - 3200 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ „ IV. 1500-2400 Mk. soldungssätze). „ V. 1350 2100 Mk. Besoldungsordnung von „ VI. „ 1200-1800 Mk. 1906. (Neuregelung der Besoldungen bevorstehend.) \Vohnungegeldzu6chuß wird gewahrt und zwar erhalten: Verlieir. Unverheir. Die Beamten der Klasse 1 der Besoldungenrdnung . 500 Mk. 250. Mk. „ „ „ „ 11 „ . 200 Mk. 250 Mk. 6. WohmingMgeldziiM'huHN. „ „ „ 111 „ 400 Mk. 240 Mk. IV „ „ 350 Mk. 180 Mk. .. V „ „ 310 Mk. 150 Mk. „ „ „ VL „ „ 900 Mk. 125 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8- Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. AufrUcken im Gehalt alle Jahre mit gleichbleibendon Beträgen. 127 41000 Einw. Kattowitz i. Oberschles. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellenv.Unterbeamten b) „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Keine Sonder-Festsetzungen. Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Keine Sonder-Festsetzungen. gen für a) technischen. Betriebs- Beamte b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a Pie Polizeisergeanten und Vollziehungsbeamten werden auf Lebens¬ zeit, alle übrigen unteren Beamten auf Kündigung angestellt. Pförtner, Straßenaufseher, Bau-, Park-, Promenaden-Aufseher, Marktstandsgeld¬ erheber, Feuerwehrleute, Gärtner, Nachtwächter, Maschinisten werden als Nichtbeamte durch zivilrechtlichen Vertrag in den Dienst der 4. Anstellungs-Bestimm¬ Gemeinde gestellt. ungen (ob auf Kündigung Zu b Die technischen Beamten werden im allgemeinen auf Lebenszeit oder auf Lebenszeit, ob mit angestellt, die Betriebsbeamten jetloch nicht. Von den Schlachthof- oder ohne Ruliegehalts- Beamten worden diejenigen lebenslänglich angestellt, die obrig¬ Bereclitigung) keitliche Geschäfte wahrzunehmen haben. a) Unterbeamte Zu C auf Lebenszeit mit Ausnahme des Standesbeamten, der Krankenhaus¬ b) technische u. Betriebs- und Sieclienhaus-Inspektoren und der Assistenten, die auf Kündigung Beamte angestellt werden. - Sclireibgehilfen werden durch zivilrechtlichen c) Mittlere Beamte. Vertrag als Nichtbeamte angenommen. Anstellung als Beamter erfolgt in der Regel zunächst auf Probe. Diese beträgt im allgemeinen 1 Jahr und kann bis zu 2 Jahren ver¬ längert werden. Die lebenslängliche Anstellung erfolgt erst nach zurückgelegtem 25. Lebensjahre und nach dreijähriger Dienstzeit bei der Stadt. Bis dahin gilt. Kündigung. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zn 1» 1, Gasanstaltsdirektor, Schlachthofdirektor, Oherstadtsekretiir, Hauptkasserendant ... ......3600---5400 Mk. 2. Sparkasse - Rendant, Polizei - Inspektor, Architekt, Land¬ messer usw............. 3000---5100 Mk. 3. Steuerkasse - Rendant, Bauamts- Sekretär, Baupolizeiamts- Assistent, Schlachthof - Tierärzte, Kran kenhaus - Inspektor, Standesbeamter........... 2400---4500 Mk. 4. Stadtsekretäre, Oberbuchhalter, Rechnungsprüfer, Polizei¬ kommissare, Kriminalkommissare, Brandmeister, Feldmesser, Garteningenieur........... 2100---4200 Mk. 5. Buchhalter, Magistratssekretare 1800---3750 Mk. 0. Oi»erassistenteil.......... 1600---3400 Mk. 7. Assistenten, Polizei-Wachtmeister, Krimin.ilwachtmeister 1450---2950 Mk. 8. Baukontrollbeamte, Stadtgärtner....... 1400---2600 Mk. 9. Kunzleibeamte, Polizeisergeanten, Botenmeister, Oberfeuer- 5. Besoldung wehnnann. Straßen-, Klär-, Rohr-, Hallen-Meister, Obersteiger 1300---2200 Mk. a) während d. Ausbildungs- 10. Magistratsboten, Polizei boten, Bureaudiener, Vollziehungs¬ u. Vorbereitungsdienstes beamte, Kastellane, Feuerwehrmänner...... 1100 ---2000 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 11. Schuldiener neben freier Wohnung 1000---1400 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 12. Bureaugehilfen........ 1200---2100 Mk. dungssätze). 18. Maschinenschreiberiunen 900---1500 Mk. Besoldungsordnung von 1909. WolmuugSgeldzuschuß erhalten vom 1. bis 9. Dienstjahre: Die Angehörigen der Be¬ soldungsklasse 1 = 720 Mk., 2 = 630 Mk., 8 = 540 Mk., 4 = 500 Mk., 5 -= 450 Mk., 6. lVohmntgsgeldziiKChnss. 6 u. 7 = 400 Mk., 8 u. 9 = 360 Mk., 10 = 300 Mk. Vom 10. Dienstjahre ab: Die Angehörigen der Eiasse 1 --- 800 Mk., 2 = 760 Mk., 3 --- 670 Mk., 3 = 630 Mk., 5 --- 600 Mk., 6 u. 7 = 550 Mk., 8 u. 9 --- 420 Mk. und 10 = 360 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. Grundsätze bestehen nicht. Z. Zt. erhalten der Oberstadtsekretär, der Hauptkasse- 8. Stellenzulagen. Rendant. der Sparkasse-Rendant, der Steuerkasse-Rendant und die Sekretäre als ’ Bureauvorsteher je 200 Mk. Zulage, der Polizei-Inspektor 150 Mk. Dienst¬ aufwandsgeld. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre - ohne Rechtsanspruch --- mit gleichbleibenden Be¬ trägen. Die Gehaltszulage kann nur wegen unbefriedigender Führung oder ungenügenden Leistungen versagt werden. Der Magistrat entscheidet hierüber endgültig. --- Bei Aufnahmen im städtischen Krankenhause ist für die städtischen 9. Sonstiges. Beamten ein ermäßigter Verpflegungssatz vereinbart, es zahlen die mittleren Beamten täglich, 1,50Mk., die unteren Beamten 3 Mk. --- Bei der Bemessung der Gehaltsgrenzen und Zulagen wird daran festgehalten, daß das Höchstgehalt spätestens mit dem 60. Lebensj alir er¬ reicht wird. 128 185000 Einw. Kiel. Zu a und b keine Sonder-Festsetzungen. Zn c A. Es werden angenommen: 1. Sekretnriatsanwärter (Supermimerare), 2. Bureau- amvärter, 3. Kanzleiamvärter, 4- HUlfs«rbeiter, 5. Lehrlinge. Zu 1 wird verlangt: mindestens Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst --- von dieser Bedingung kann ausnahmsweise abgesehen werden, standesgemäße 1. Bestimmungen über dfe Unterhaltung während der unentgeltlichen Beschäftigung, Gesundheit, gute Hand¬ Annahme v.Änwärterni. schrift, vorwurfsfreie sittliche Führung. --- Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist a) Stellen v. Unterbeamten vom Bestehen einer Vorprüfung abhängig. Dieser Vorprüfung hat eine mindestens b) technischen öinonatige informatorische Beschäftigung \ orfmzugehon. und Betriebs-Beamten Zu 2. Als Bureauanwärter --- Anw ärter für die Assistenteu-Laiifbahn --- werden solche Zivil- c) Stellen von mittl. Be¬ amvärter angenommen, die als Hilfsarbeiter,Lehrlinge usw. sich bewährt haben. amten (Bureau- u. Kassen-) Zu li, Ais Kanzlisten werden Anwärter mit entsprechender Schulbildung und guter, A) für Zivilanwärter sicherer Handschrift angenommen. Es kann Prüfung verlangt werden. B) für Militäranwärter. Zu 4. Annahme erfolgt nach Bedarf ohne besondere Festsetzungen. Zu 5. Als Lehrlinge w erden junge Leute angenommen, die sich zu Bureaubeamten usw. aushilden wollen. Die Annahme ist dem Magistrat Vorbehalten. Zu e B. Militäramviirt., die als Sekretariatsairwürt. angenommen werden wollen, müssen eine informatorische Beschäftigung nbleiste» und im Anschluß daran eine Vorprüfung ab- legen. Annahme alsBureaunn wärt, unter gleicher Bedingung wie vor.Vorprüfung kann hierbei erlassen werden. Annahme als Kanzlist od.Hifsarbeit. wie bei den Zivilan.wärt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b die Vorbereitungszcit für den .Sekretarlatsdienst dauert für Zi\ ilamvärtcr in der Regel 3 Jahre, für MilitilranWärter 2 Jahre. Militär«nWärter können den Vor¬ bereitungsdienst nueli der Anstellung als Diiitar ableisten. Die Ausbildung soll 2. Ausbildungs- sich auf alle Formen des Bureau-, Kassen- und Registraturdieustes beziehen. Bestimmungen für Kanzleidienst soll nebenher keimen gelernt werden Die Ausbildung wird von a) technische u. Betriebs- den Bureauvorstehern geleitet. Die Sekretnriatsanwürter haben an Unterriclits- Beamte kursen teilzuiiclimen, die unter Leitung geeigneter Beamten stattfinden. Der An¬ b) mittl. Beamte ( Bureau- wärter hat den Gang seiner Ausbildung in den einzelnen Bureaus usw. schriftlich u. Kassen-) darzustellen. Beim Auf hören dev Beschäftigung haben die Bureau Vorsteher die A) für Zivilanwärter Richtigkeit der Darstellung zu bescheinigen und ein Zeugnis dem Magistrat eiu- B) für Militäranwärter. zureichen. --- Bevor die Anwärter zur Prüfung zugelassen werden, müssen sie in mindestens 4 größeren Bureuux und 1 größeren Kasse mit Erfolg beschäftigt gewesen sein. ---- Die Vorbereitungszeit für Bureauanwärter dauert mindestens 6 Monate. Vor der Zulassung zur Assisteiitenprüfuiig müssen die Anwärter mindestens in einem größeren Bureau und in einer städtischen Kasse mit Effolg gearbeitet haben. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu I» Außer den Vorprüfungen siehe oben sind 2 Prüfungen abzulegen. Zur Sekretär¬ prüfung werden nur Sekretärintsan wärt, zugelassen und zwar nach beendetem Vor¬ 3. Prüfungs-Bestimmun¬ bereitungsdienst. Wer die Prüfung nicht besteht, kann sie nach 2---12Monaten wieder¬ gen für holen, nochmalige Wiederholung ist mir ausnnhmsw eise gestattet. BeiXichthestehen a) technische u. Betriebs- der Prüfung entscheidet die Prüfungs-Kommission ob die Prüfung als Assistenten¬ Beamte prüfunggenügt. Zur AssistentenprUfungw erden dioBureauanwürter nach beendetem b) Bureau- und Kassen- Vorbereitungsdienst zugelassen. Wegen Wiederholung nicht bestandener Prüfungen Bcamte gilt das zur Sekretürprüfuiig Gesagte. --- Beamte, die die Assistentenlaufbahu ein- A) für Zivilanwärter gcsclilagen und die Assisteiitenprüfuiig bestanden haben, können bei hervorragender B) für Militäranwärter. praktischer Befähigung nachträglich zur Sekretariats-Laufbahn zugelassen werden. Zu a Sämtliche Untcrbpumte werden auf Kündigung angestellt Boten, Pförtner, Schulwärter Diener usw. werden mittels zivilrechtlichen Dien st Vertrags angenommen. Zu 1» allgemein auf Kündigung, Anstellung Hilf Lebenszeit nur in Ausnahmefällen. Die im übrigen mit technische», mechanischen usw. Dienstleistungen beschäftigten Personen 4. Anstellungs-Bestimm¬ werden mittels Zivil-Dienstvcrtrags angenommen. ungen (ob auf Kündigung Zu © allgemein auf Lebenszeit. Auf Kündigung werden angestellt die Beamten der städ¬ oder auf Lebenszeit, ob mit tischen Feld- und Forstverwaltung, die Beamten der Berufsfeuerwehr die polizl. oder ohne Ruhegehalts-Be¬ Exekutivbeamteu mit Ausnahme des Polizei-Inspektors, der Kommissare und der rechtigung) Wachtmeister, die dem Inspektor der Armen- und Krankenhäuser unterstellten a) Unterbcamte Beamten, die Standesbeamten, die Wohnuiigsinspektoren, die Diätare, Supermi¬ b) technische u. Betriebs- merare und Kanzlisten. Im Wege als Privatdienstv ertrage s werden angenommen Beamte die Kopisten. Fenier gelten als auf Kündigung angestellt die Sekretariats- und c) Mittlere Beamte. Buchhalterei-Assistenten während der ersten ß Jahre mich bestandener Sekretär- prüfung, die Bureau- und Kasse u-Assistenten während der ersten 5 Jahre nach bestuudener A6sistentcnprüfung, soweit sic noch nicht die Stufe eines Bureau¬ oder Kassen-O herassistenten erreicht haben. --- Sämtliche als Beamte angestellte Persoucn sind ruhegehuitsliereclitigt. Zu a Der Vorbereitungsdienst ist für Zivilan wärter grundsätzlich unentgeltlich. Militslr- auwärter können den Vorbereitungsdienst nach der Anstellung als Diiitar ahleisten. Zu b. Stadtrentmeister, Finnuzrevisor 5000---6500 Mk., Stadtrevisor 4200---5700 Mk. Bureauinspektor. Hafenmeister, Brandinspektor .... 4000 5500 Mk. Garteninspektor, Wohnuugsinspekt., Betriebs-Ingenieure, Straßeii- reiiiigungs-Inspekt., Krankeiiliaus-lnspekt., I. Sclilachthof-Tierarzt 3500---5000 Mk. Stadtsekretnre I. Kl., Feldinspektor, Brandmeister .... 3100 5000 Mk. Polizeikommissare........... 2800---4700 Mk. Stadtsekretäre 11. Kl.. Banamtsassistenteii, Polizeibaiuissistenteii 2700---4G00 Mk. Teclui. Assistenten, Betriebsassist., Krankenli.-Mater.-Verwalter 2500---4300 Mk. Stadtgärtner, Bau- u. Plauzeichner, Sekretariats- u. Buolilialterei- Assistenten, Bureau- u. Kassenassistenten I. Kl., (Oberassisteiiten) 2100---3600 Mk. Botenmeister, Obernufseher, Werkführer, Scliuppenverwalter, Feuerwehr-Wachtmeister, Polizei-Wachtmeister . 2000---2900 Mk. Bureau- und Kasseu-Aseistenten 11. Kl. . . 1900---3400 Mk. Oberfeuerwehrmanner und Maschinisten...... 1800---2700 Mk. Steuererheber u. Vollziehungsbeamte, Boten u.Vollzieliungsbenmte 1700---2600 Mk. 5. Besoldung Ratsdicner, Feldvogt, Gelderheber, Aufseher, Polizeisergeanten . 16C0---2500 Mk. a) während d. Ausbildungs- Kanzlisten 1700---2600 Mk., Boten, Forstwärter, Feldhüter . 1500---2100 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 11. Schlachthof-Mascliinist, Schlnchthof-Portier, Triebinenschau- b) nach der endgiltigen An¬ vorsteher, Feuerwehrmänner . . . .... 1400---2000 Mk. stellung (Normal-Besol- Diätare........ 1080---2100 Mk. dungssätze). Ständige* Hilfssehreiher durchschnittlich 1400 Mk. Besoldungsordnung von 1907/1000. 6. lVohnungageldzusehuss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. Grundsätze bestehen nicht. Z. Zt. beziehen Zulagen: Der Betriebsingcnieur desE. W. 300Mk., ein Betriebsassist. 300 Mk., ein Oberanfs. 200 Mk. und der II. Schlachthof-Masch., 8. Stellenzulagen. der Sclilftchtliof-Portier und der Tricbinenschauvoreteher 300 Mk. Besondere Ver¬ gütungen erhalten ferner 1 Sekretär der Reclitsauskunftstelle 300 Mk., der Kassierer des Schlachthofs 200 Mk., 1 Sekretär 60 Mk. für Bureaugescliäfte bei der St. V. 2 Sekretäre je 200 Mk. für Beaufsichtigung der Volksbäder usw. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre teils mit gleichbleibenden, 9. Sonstiges. teils mit anfangs höheren und später niedrigeren Beträgen. Die Gehaltszulagen können unter besonderen Umständen durch Magistratsbescliluß versagt werden. --- Vorschriften über Gewährung von Reißekostenentschädigungen. --- 10000 Einw. Klausthal. 1. Bestimmungen (Iber die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Auf Lebenszeit werden nur der Stadtkämmerer und die beiden Kasse¬ ungen (ob auf Kündigung gehilfen angestellt und zwar nach Vollendung des 30. Lebensjahres oder auf Lebenszeit, ob und einer fünfjährigen Dienstzeit bei der Stadt. Bis dahin gilt An¬ mit oder ohne Ruhege¬ stellung auf Omonatige Kündigung. Die übrigen Beamten werden halts-Berechtigung) auf 3 monatige Kündigung angestellt. Die etwa erforderlichen a) Unterbeamte technischen usw. Beamten werden vom Magistrat kontraktlich b) technische n. Betriebs- angenommen. Beamte Die städtischen Beamten sind nihegehaltsberechtigt. c) Mittlere Beamte. 5. Besoldung Zu a keine Sonder-Festsetzungen. a) während d. Ausbildungs- Zu b Kämmerer und Kassierer der Sparkasse .... 3000 - 4600 Mk. u. Vorbereitungsdienstes I. Kassengehilfe,.Steuererheber(jetztMagistratssekretär) 2000--- 2900 Mk. b) nach der endgiitigen An¬ II. „ Gegenbuchführer der Sparkasse (desgl.) 1500 - 2300 Mk. stellung (Normal-Besol- I. Magistratsdiener 1 neben freier..... 1200-1750 Mk. dungssätze) LT. Magistratsdiener ! Dienstwohnung .... 1100 - 1450 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. WohnungsgelilzuKchufiß. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellen Zulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Bei mangelhafter Dienstiührung können die Alterezidagen durch Beschluß der städtischen Kollegien 9. Sonstiges. mit Zustimmung des Kreieausschuss' s versagt werden. 120 17 500 Einw. Kleve. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für Keine Sonder-Festsetz ungen. a) Stellenv. Unterbeamten Junge Leute, die sich in den Verwaltungsdienst einarbeiten wollen, b) technischen werden zu vorübergehender Beschäftigung angenommen. Aussicht und Betriebs-Beamten auf Anstellung wird ihnen aber nicht eröffnet, auch erhalten sie c) Stellen von mittl. Be¬ keine Vergütung. --- amten (Bureau- u. Kassen-) Freiwerdende Stellen werden ausgeschrieben. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. :i. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Zivilanwärter werden nach 2 Jahren. Militäranwärter nach 6 Monaten auf oder auf Lebenszeit, ob Lebenszeit angestellt. (Bureaubeamte). mit oder ohne Ruhege¬ L’nterbeainte weiden auf Kündigung angestellt, ebenso die Polizei- halts-Berechtigung) sergeanten und Schutzleute. Bei den Polizeibeamten erfolgt nach a) Unterbeamte 5 Jahren Uebemahme auf Lebenszeit. b) technische u. Betriebs- Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a Ausbildungs- und Vorbereitungsdienst besteht nicht. Die einberufenen Anwärter beziehen ohne weiteres das Anfangsgehalt der betr. Stelle. Zu b Stadtrentmeister, Sparkasserendant..... 2700 - 4500 Mk. Oberstadtsekretär...... ... 2400 4200 Mk. 5. Besoldung Stadtsekretär, Stadtbauassistent .... 1800 - 3000 Mk. a) während d. Ausbil dungs- Verwaltungsassistent......... 1350- 2100 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Polizeikommissar neben 420 Mk. als Amtsanwalt . 2100 - 3300 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Polizeiwachtmeister ........ 1650---2400 Mk. stellung (Xormal-Besol- Polzeisergeanten.......... 1350---1850 Mk. dungssätze). Schutzleute........ .1150 1050 Mk. Stadtbote............ 1150---1500 Mk. Vollziehungsbeamte neben 5 0 v, Gebühren . . . 1000-1500 Mk. Schuldiener 500 Mk. -|- 500 Mk. als Marktmeister . 1000 Mk. Stadtlandmesser......... . 2700 Mk. Straßenmeister........... 1500---2250 Mk. 6. Vohmingsgeldzuschuss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt mit gleichbleibenden Beträgen alle 3 Jahre. 130 54000 Einw. Koblenz. Zu a und b keine Sonder-Festsetzungen. 1. Bestimmungen über die Zu cA. Genügende Schulbildung, Alter nicht unter 17 und nicht über 24 Annahme v. An wärte rn f. Jahre. Nachweis mindestens einjährigen Unterhalts aus eigenen usw. a) Stellen v. Unterbeamten Mitteln. b) „ „ technischen Zu C B. Zivilversorgungsschein. Geeignetheit zum Bureau- und Kassen¬ und Betriebs-Beamten dienst. Dreimonatige informatorische Beschäftigung mit daran an¬ c) Stellen von mittl. Be¬ schließender 3monatiger Probedienstleistung oder auch gleich 6mo- amten (Bureau- u. Kassen-) natige Probedienstleistung. A) für Zivilanwärter Soweit die endgültige Anstellung nicht von der Ablegung einer Prüfung B) für Militäranwärter. abhängig ist, werden sämtliche Anwärter zunächst anf Probe ange¬ nommen, die Probedienstzeit dauert in der Regel 6 Monate, sie kann bis zu 2 Jahren verlängert werden. 2. Ausbildungs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Bestimmungen für Zu b A. Ausbildungsdienst 3 Jahre, Abkürzung mit Genehmigung des Ober¬ a) technische u. Betriebs- bürgermeisters. Während der Ausbildung Beschäftigung in allen Beamte Zweigen der Stadtverwaltung. Nach der Beschäftigung in den ein¬ b) mittl. Beamte (Bureau- zelnen Abteilungen Dienstberichte der Bureauvor.steher an den Ober¬ u. Kassen-) bürgermeister. Die Zivilanwärter haben sich die Kenntnis der Steno¬ A) für Zivilanwärter graphie anzueignen. B) für Militäranwärter. Zu b B. Ausbildungsgang während der informatorischen Beschäftigung und Probedienstleistung nicht vorgeschrieben. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Zu a keine Sonder-Festsetzungen. gen für Zu b zwei Prüfungen (Assistenten- und Sekretär-) a) technischeu. Betriebs- Zur Assistentenprüfung werden die Anwäter na$h erfolgreichem Aus¬ Beamte bildungsgange oder ebensolcher Probedienstzeit zugelassen. b) Bureau- und Kassen- Zulassung zur Sekretärprüfung frühestens nach zweijähriger Tätigkeit Beamte als etatsmäßiger Assistent. A) für Zivilanwärter Einmalige Wiederholung der Prüfung gestattet. B) für Militäranwärter. Zu a auf Kündigung. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b die technischen Hilfskräfte der Bauverwaltung werden auf Kündigung ungen (ob auf Kündigung angestellt, die in den Betriebsverwaltungen beschäftigten Personen oder auf Lebenszeit, ob mit im allgemeinen mittels Privatdienstvertrags angenommen. Sie gelten oder ohne Rühegehalts- nicht als Beamte Berechtigung) Zu c bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres und einer 5jährigen Dienst¬ ä) Unterbeamte zeit hei der Stadt erfolgt Anstellung auf Kündigung, dann lebens¬ b) technischeu. Betriebs- längliche Anstellung. Beamte Kassendiener. Einkassierer bei den Betriebsverwaltungen werden im c) Mittlere Beamte. Wege des Privatdienstvertrags angestellt; sie sind nicht Beamte. Sämtlichen Beamten steht Ruhegenaltsberechtigung zu. _ 5. Besoldung Zu a die mif Probe angenommenen Beamten erhalten eine Entschädigung, die im all¬ (a während d. Ausbildungs- gemeinen dem Anfangsgehalt der betreffenden Dienststelle entspricht. u. "Vorbereitungsdienstes Zu b Oberstadtsekreär, Rentmeister, Steuerinspektor -4000---5500 Mk. b) nach der en dgiltigen An- Finanzsekretßr, Hospital-Inspektor....... 3600---5100 Mk. stollung (Normal-Besol¬ Stadtsekretäre I. Kl., Sparkasse-Rendant 3500---5000 Mk. dungssätze). Stadtsekretäre II. Kl., Kortrollenre usw...... 2600---4000 Mk. Besoldungsordnung von Oberassistenten ...... 2100---3000 Mk. Assistenten......... 18C0---2600 Mk. Oberbautechniker, Hafen- und Werft-Inspektor 3500---5000 Mk. Stadtbausekretare, Landmesser 2600---4200 Mk. Bauas6istenten I. Kl., Vermessungstechniker . 2300---3500 Mk. Bauassistenten II. Kl. usw........ 1800---2600 Mk. Vollziehungsbeamte, Straßenaufseher, Magazin-Verwalter 1700---2400 Mk. Stadtdiener, Steueraufseher, Feldhüter usw. . 1600---2100 Mk. 1909. 6. WohnnngsgeldZuschuss. Keiner 7. Familienzulagen ubw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit zunächst höheren, später niedrigeren Beträgen. 9. Sonstiges. Rechtsanspruch auf Gehaltszulagen besteht nicht. Wahrend der Sommermonate haben die Beamten alle 14 Tage einen freien Nachmittag. 131 240000 Einw. Königsberg* i. Pr. Zu & keim* Sonder-Festsetzungen. Zu b. Die techn. Beamten werden in 3 Klassen eingeteilt. Zu Klassel gelieren die Stadt¬ bausekret. und Betriebsrevis., zur Klasse il die Bauwarte, Bauassist., Vermessuugs- assist.. Werkmeister, Bahnmeister, zur Klasse III die übrigen techn. Beamt n. --- Die Annahme von Anwärtern erfolgt nicht vor Beginn des 18. und nach Beginn des 40. Lebensjahres. Nachzuweisen ist von Auw. für Kl. II das Reifezeugnis 1. Bestimmungen über die einer staatlich anerk. Baugewerk- usw. Schule. Für den Vermessungsdienst genügt Annahme v. Anwärtern der Nachweis, daß der Bewerber bereits im Vermessungsfache tätig war, !>., von Anw. für für KL I neben dem Reifezeugnis einer staatlich anerk. Baugewerkscliule usw. die a) Stellen v. Unter beamten Berechtigung zu meinj.-fre iw. MilitÄrd. Von letzterer Beding. kannAbstand genommen b) „ „ technischen werden, wenn der Anw. ein gutes Reifezeugnis der Baugewerkschule besitzt. Im all- und Betriebs-Beamten gern. dürfen die Anw. zu 1» nicht über 27, keinesfalls aber über 30 Jahre alt sein, c) Stellen von mittl. Be¬ c. Die mittleren Beamten zerfallen in 3 Klassen: Klasse I Rendanten, Kassie^r, amten (Bureau- u. Kassen-) Sekret., Stadthauptkassebuchli., Klasse II Assist, und Kassengeh.,Klasse III stän¬ A) für Zivilanwärter dige Hüfsarb. und Kanzleigeh. Annahme als Anwärter nicht vor Beginn des 18. B) für Militäranwärter. und nach Beginn des 40. Lebensj. Zur unentgeltl. Bescliäft. können junge Leute auch schon vor dem 18. Lebensj. eingestellt werden. Im allgem. wird gute Schul¬ bildung i erlangt, Anw., die eine Anstellung auf Lebenszeit erstreben, haben die Be- reolit. zum einj.-freiw. Militärdienst und die Möglichkeit naclizuw., daß sie sich 1 Jahr, mind. 6 Monate selbst unterhalten können. --- Militäranw. müssen den Zivil- vers.-Schein besitzen. Anw. mit dem bed. Versorgungsschein oder mit dem Be¬ rechtigungsschein werden im allgem. nicht angenommen. Zu a Anwärter für KL I dreijälir. \ orbereitungs dienst. "Während dieser Zeit werden sie 18 Monate im Bau- und Betriebsfach, und 12 Monat*3 in verschied. Magist.- Bureaus beschäftigt. Über die Leistungen ist von jeder Beschäftigungsstelle zu be¬ richten. Anw. für Stellen der Kl. 11 werden ähnlich ausgebild. Soweit Stellen von 2. Ausbildungs- Verme3s.-Assist, und Werkmeistern in Soliderbetrieben in Betracht kommen, werden Bestimmungen für sie beim Vermess.-Amte oder einem Sonderbetriebe 18 Monate, beim Bauamt 3 Mo¬ a) technische u. Betriebs- nate und auf einem Mngist.-Bureau 3 Monate beschäftigt. Beamte Zu b Zivilan\v. werd. 2 Jahre, Militäranw. 1 Jahr lang praktisch ausgebildet. Die Zivil- b) mittl. Beamte (Bureau- anw. müssen, bevor sie eich zur Assist.-Prüf, melden, je 2 Monate in jeder Magistrats- u. Kassen-) abtl.. der Stadthauptkasse, in der Kalkül, tätig gewesen sein. Für Mil.-Anw. wird der A) für Zivilanwärter Ausbildungsgang besond. geregelt. Jeder Anw .ist verpflicht, an den stattf. Unterrichts¬ B) für Militäranwärter. stunden teilzunelimen. Zu a. Die An w. für »Stellen der Kl. i haben nach beend. Ausbildungsgang beim Magistrat eine Bescheinig, zu beantr., daß der Anw. zur Prüf.genüg, vorbereitet erscheint. Daraufhin erfolgt Zulassung zur Prüfung. Es sind 3 schriftl. Aufgaben zu lösen. 2 aus derprakt Bautätigkeit und I aus dem reinen Verwaltungsgebiete. Jede mißlungene Arbeit kann . einmal wiederholt werden. Wird die eigentl. Prüf, nicht bestanden, so ist einma I. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Wiederhol., aber nicht vor Ablauf von ö Monaten, zulässig. Die Prüf, der Anw. für gen für Kl. II wird nach Erbringung des Nachweis e der vorgesenrieb. Beschäftig, vorge¬ a) technische u. Betriebs- nommen. In der scliriftl. Prüf, sind 2 Aufgaben zu lösen. Im übrigen gelten die für Beamte die Prüfungen zur Kl. I ge geh. Bestimmungen. b) Bureau- und Kassen- Zu b. Es ist eine Assist.- und eine Sekret.-Prüfung abzulegen. Zur Assistent enprtifung werden Beamte die Anw. nach beend. Ausbildungszeit zugelassen. Die scliriftl. Prüfung bestellt in der A) für Zivilanwärter Anfertig, zweier Arbeiten. Jede der scliriftl. Arb.kann vor der mündl. Prüfung einmal B) für Militäranwärter. wiederholt werden. Wird die Gesamt-Prüfung nicht bestand, so ist einmal. Wieder¬ holung. aber nicht vor Ablauf von 3 Monaten, zulässig- Wer auch dann nicht besteht, wird aus der Liste der Anw. gestrichen. --- Zur Sekretärprüfung wird nur zugelassen, wer mind. 1 Jahr lang als mittl. Beamt, der Kl. II beschäftigt gewesen iBt. In der scliriftl. Prüf, sind ebenfalls 2 Aufgaben zu lösen, davon eine häusliche. Im übrigen gelten, auch liier die Bestimmungen wie bei der Assist.-Prüf. Einmal. Wiederholg. der Gesanit- prüfung ist zulässig, aber nicht vor Ablauf von 6 Monaten. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Zu a auf dreimonatige Kündigung. oder auf Lebenszeit, ob Zu b auf Lebenszeit und auf Kündigung. Bei den Betriebsbeamten auch Annahme auf mit oder ohne Ruhege¬ Grund Privat dienst Vertrags. Die Anstellung der mittleren technischen Beamten halts-Berechtigung) erfolgt allgemein erst dann, wenn sie si- li in Hilfsarbeiterstellen 3 Jahre bewährt haben. a) Unterbeamte Zu c allgemein auf Lebenszeit. b) technische u. Betriebs- Ruhegehaltsber.*clitigung bestellt allgemein. Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a. Die Zivilauw artet* erhalten in der Regel während des l.Jalires keine\ ergütung, sodann 30Mk.,45M k .,60M k. monatlich. Als An u art er erhalten sie y3 Jahr keine Vergütung,sodann 30Mk., 30 Mk., 75 Mk.,90Mk. monatl. ---Die Auw. für techn. Stellen I. Klasse erhalten während der Ausbildungszeit im 1. Jahre 150 Mk., im 2. 162 Mk., im 3.190 Mk- Monats- vergllt. --- Militäranw. beziehen während der Probedienstl. % äesStelleneinkoimnens. Zu b Bureaudirektor, Stadthauptkasse-Reudant ... 5000---6600 Mk. Sparkasse-Hauptrendant .... ..... 4600---6200 Mk. Obersekretäre. Oberbuchhalter, I. Kassierer der Stadthauptkasse, II. desgl., Stadtsekr. als Kassierer bei den Betr.-Verwalt, usw. . 2S00---4800 Mk. Geprüfte Bureau-Assistenten, Kanzleivorsteher .... 2000---4000 Mk. Ungeprüfte Bureau-Assist., Kassierer bei den Betr.-Verwalt. 1800---3600 Mk. Ständ.Hilfsarb., Kanzleibeamte 1500---2600Mk. Ständ.Hilfsarbeiterinnen 1200---2040 Mk. Steuererheber,Vollziehungsbeamte.Kass Eilboten, Schulexekutoren 1500---2100 Mk. Oberinspektoren, 3000---5200 Mk., Inspektoren..... 2000---3600 Mk. Hallen-, Hof-, Boteumeister, Magazingehilfen, Oberaufseher 1800---3000 Mk. Straßenreinigungsaufseher, 1550---2150 Mk.,. Armeuliausaufselier . 1600---220Ö Mk. Hausmänner der Schulen 1400---2000 Mk.. Sclilaclithof-Tierärzte . 3100---5500 Mk. Bau- u. Betriebsingenieure,Architekten, Geometer, Oberlandmesser 3c00---5000 Mk. Stadtbausekretäre, Betriebsrevisoren....... 2800---5200 Mk. Bauassisteuten, Vermessungsassistenten, Bauwarte, Werkmeister 2300---4000 Mk. 5. Besoldung Kanal-, Maschinenmeister, Lagerverw., Trichinenschauamtsvorsteher 2000 ---3200 Mk. a) während d. Ausbildungs- Maschinisten in erst verantwortlichen Stellen, Lademeister . . 1800---2800 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Aufseher in techn. Betrieben 1650---2500 Mk., Chaussee-Aufseher 1500---2100 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Standesbeamter . ....... 3000---4200 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Brandiuspektor 3800---5800 Mk., Brandmeister ... 3100---5500 Mk. dungssätze). Brandfeldwebel 2400---4000 Mk.. Brandvizefeldwebel . . 1800---3400 Mk. Besoldungsordnung von 1910. OberfeuerwTehrmänner 1550---2150 Mk., Feuerwehrleute . - 1000---1500 Mk. 6. l\ohniingHgeldzuHchu8B. Keiner. 7 Familienzulagen usw. Keine. Stellenzulagen von je 400 Mk. erhalten die Kassierer bei den Betriebskassen und der Depos.-Verw., sowie die zu Bur.-Vorst. ernannten Sekret, oder Buclih. Assist, als Ka¬ 8. Stellenzulagen. ssierer und der Kanzleivorst. erhalten 200 Mk., solche als Kassengehilf. 200 Mk., die bei der Stadthauptkasse beschält. Boten und Exekut. je 250 Mk., die als Abtl.-Vorst. ver- wend. Geometer 400 Mk., Ob.-Feuerwehrm. 250 Mk. Inspektoren in bes. Stellungen 400. Mk., Hnlleumeister usw. 200 Mk. Auf rücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 -Jahre mit anfangs höheren, 9. Sonstiges. später niedrigeren Beträgen. Die Dienstalterszulagen können bei nicht befriedigenden Leistungen usw. nach Ermessen des Magistrats-Kollegiums versagt werden. 132 133 70200 Einw. König-shütte. 1. Bestimmungen über dfe Annahme v. Anwärtern i. Zu a und b keine Sonder-Festsetzungen. a) Stellen v. Unterbeamten Zu C A. Als Zivilanwärter für mittlere Beamtenstellen werden junge Leute b) „ „ technischen angenommen, die die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militär¬ und Betriebs-Beamten dienst besitzen, in der Regel nicht über 20 Jahre alt sein sollen und c) Stellen von mittl. Be¬ sich während einer zweijährigen unentgeltlichen Beschäftigung aus amten (Bureau-u. Kassen-) eigenen usw. Mitteln standesgemäß unterhalten können. A) für Zivilanwärter Zu c B. Keine besonderen Festsetzungen. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Bestimmungen für Zu b A. Die Vorbereitungszeit dauert in der Regel 2 Jahre. Während a) technische u. Betriebs- dieses Zeitraums wird der Anwärter tunlichst in allen Zweigen der Beamte Stadtverwaltung gründlich ausgebildet. Nach Ablauf der vom Ersten b) mittl. Beamte (Bureau- Bürgermeister festgesetzten Frist ist von dem Vorstand der betr. u. Kassen-) Dienststelle über Fleiß und Leistungen des Anwärters ein Bericht A) für Zivilanwärter zu erstatten. B) für Militäranwärter. Zu b B. Für Militäranwärter ist ein bestimmter Ausbildungsgang nicht vorgeschrieben. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b. Es ist eine Assistententen- und eine Sekretärprüfung abzulegen. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Zivilanwärter werden nach beendeter 2jähriger Ausbildungszeit, gen für Militäranwärter vor Ablauf der Probedienstleistung zur Assistenten¬ a) technische u. Betriebs- prüfung zugelassen. Diese ist mündlich und schriftlich. Die schrift¬ Beamte liche Prüfung besteht aus einer kalkulatorischen und zwei anderen b) Bureau- und Kassen- Arbeiten, die sämtlich unter Aufsicht zu fertigen sind. - Zur Beamte Sekretärprüfung werden die Assistenten nach Bestimmung des A) für Zivilanwärter Ersten Bürgermeisters zugelassen. Diese Prüfung besteht im schrift¬ B) für Militäranwärter. lichen Teil aus einer größeren häuslichen Arbeit und zwei weiteren, unter Aufsicht auszuführenden, schwierigen Aufgaben. --- Sowohl bei der Assistenten- als auch bei der Sekretärprüfung ist im Falle des Nichtbestehens einmalige Wiederholung zulässig. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Zu a auf Kündigung, Polizeibeamte auf Lebenszeit. oderauf Lebenszeit, ob mit Zu b auf Kündigung oder im Wege des Privatdienstvertrages. oder ohne Ruhegehalts-Be¬ Zu C auf Lebenszeit. Ausgenommen sind die Standesbeamte und Standes- rechtigung) beamten-Stellvertreter und Kanzlisten. --- a) Unterbeamte Die Anstellung auf Lebenszeit' setzt voraus, daß der Beamte ununter¬ b) technische u. Betriebs- brochen 4 Jahre im Dienste der Stadt ist. Beamte Die Beamten der Stadt sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt. c) Mittlere Beamte. Zu a. Während des Probedienstes wird das etatsmäßige Mindestgehalt der betr. Stelle gewftlirt. Zn b. I. Stadtrentmeister, Stadtsekretär, Polizeiinspektor, Oberrevisor 3000---4800 Mk. II. Sparkasserendant, Banfülirer. Stadthauptkassekassierer . - 2400---4050 Mk. III. Steuerkasserendailten, Leihhausrendent, Sekretäre, Polizei- Kommissare, Stadthauptkassebuchhalter, ßparkassebuchlialter Wasserleitungstechniker, Elektrotechniker, Bauschreiber . 2100---3850 Mk. IV. Steuerkassebuchhalter, Assistenten I. Klasse, Leihliauskon- trolleur, Schlachthauakassierer, Kanzleivorstelier, Polizei- Wachtmeister, Oberkrankem* älter, Feuerwehrfeldwebel, Obergärtner, Vermessungstechniker..... 1600---2790 Mk. 5. Besoldung V. Assistenten II. Klasse, Straßenmeister, Botenmeister, Markt¬ a) während d. Ausbildungs- hallenoberaufseher .......... 1500---2550 Mk. u. Vorbereitungsdienstes VI. PolizeisergeantVrL,VoHziehuugsbeamte,H.'iIlenmeiKtc?r,Krfinken- b) nach der endgiltigen An¬ wärter...... . . 1350---2050 Mk. stellung (Normal-Besol¬ VII. Kanzlisten, MarkthaUenaufseher 1100---1300 Mk. dungssätze). VIII. Boten . . . ■ . . 1400---1700 Mk. Besoldungsordnung von 1900. 6. lVohmingsgelilzuschusa. Außer dem Gehalt wird Wohnungsgeldzuschuß gewährt und zwar in Höhe von 15°/0 des jeweiligen Gehalts. 7. Familienzulagen usw. Keine. Grundsätze bestehen nicht. Es erhalten Zulagen: Der Stadtrentmeister, der Ober¬ gärtner und der Straßenmeister je 300 Mk., der Stadtsekretär und der Kriminal- 8. Stellenzulagen. komissar je 200 Mk. --- An Dienstaufwandsentschadigung beziehen: Der Kriminalkommissar 300 Mk., der Kriminalwachtmeister 125 Klk. und die Kriminal¬ sergeanten je 100 Mk. --- Die Vollzieliuugsbeamten erhalten außer dem Gehalt 25°/o der von ihnen eingezogenen Malm- und Vollstreckungsgebühren. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleiclibleibeuden 9. Sonstiges. Beträgen. Versagung einer Alterszulage kann nur durch einen ,rmit Gründen versehenen Beschluß des Magistrats erfolgen. --- Festsetzungen über Gewährung von TJmzugskosten, Tagegeldern und Reisekosten. 23000 Einw. Köslin. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterheamten b) „ „ technischen , und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-); A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technischem Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- ^Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a auf Kündigung, zum Teil‘auch im Woge des Privatdienstvertrags. Zu b. Der städt. Oberförster, die Förster und der Stadtbaumeister auf Lebenszeit. Im übrigen werden nur die Leiter der Betriebs- anstalten als Beamte und zwar-auf Kündigung angestellt, die übrigen 4. Anstellungs-Bestim¬ technischen und Betriebs-Angestellten werden mittels Privatdienst- mungen (ob auf Kündi¬ vertrags als Nicht beamte angenommen. Dazu gehören die Ingenieure, gung oder auf Lebenszeit, Techniker, Eichmeister. ob mit oder ohne Ruhe¬ Zu c auf Lebenszeit werden angestellt': Der Hauptkasse-Rendant, die gehalts-Berechtigung) Rendanten der Sparkasse und Gemeindekrankenkas.se, der Stadtsekretär, a) Unterbeamte der Steuersekretär, der Polizeisekretär, der Polizeikommissar (Polizei¬ b) technische u. Betriebs- inspektor), die Registratoren des Magistrats und der Polizeiverwaltung, Beamte die Buchhalter der Stadthauptkasse und der Sparkasse-Kontrolleur. c) Mittlere Beamte Alle sonstigen Beamten werden auf dreimonatige Kündigung angestellt. --- Der Anstellung als Beamter kann eine probeweise Beschäftigung vorausgehen. Diese soll im allgemeinen nicht weniger als 3 Monate und nicht mehr als 2 Jahren dauern. Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt. Za a. Während der Probedienstleißtung erhalten Militiiranwärter das volle Stellen- gehalt gezalilt. Zu l>. Stadthaüptkasse-Remlant, StadtBparkusse-Rendant .... 3000---4500 Mk. Stadtsekretäre, Polizeisekretär, Polizei-Inspektor, St euer Sekretär Armeukaßße-Rendant........... 2500---4000 Mk. Magistrats-Registrator, Polizei-Regißtrator...... 230C---3700 Mk. Stadthauptkasse-Buclihalter, Stadtßparkasse-Buchhalter,Registra¬ tur-Assistent ............. 2100---3300 Mk. Stadtsparkasße-Assistent, Polizeisekretarints-Assistent, Meldeamts- vorsteher............. 1600---2500 Mk. 5. Besoldung Kanzlisten und Kassensclireiber........ 1400---2300 Mk. a) während d.Ausbildungs- Botenmeister 1700---2300 Mk, Polizei-Wachtmeister ... 1600---2200 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Polizeisergeanten und Vollziehungsbeamte .... 1400---2000 Mk. h) nach der endgiltigen Rathansdiener 1200---1800 Mk., Polizeidiener, Schuldiener 1100---1600 Mk. Anstellung (Norrnal-Be- Nachtwächter und Feldwäcliter .... . 800---1100 Mk. soldungssät z e). Förster .... ... - 1400---2100 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. WohnungBgeldzuNehuRs. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. Der Botenmeister und der Polizei-Wachtmeister haben ein um 200 Mk. höheres Ein¬ 8. Stellenzulagen. kommen als die Boten und Polizeisergeanten. Diese 200 Mk. gelten als Stellen¬ zulage. Aufrückeu im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden, teils anfangs höheren, später 9. Sonstiges. niedrigeren Betragen. Bestimmungen Uber Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern. 134 24600 Einw. Kolberg*. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unter beamten h) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Auf Lebenszeit werden der Botenmeister. die Vollziehungsbeamten, der Polizeiwachtmeister und die Polizeisergeanten sowie die Kassen- und 4. Anstellungs-Bestimm¬ Magistratsboten angestellt Alle übrigen Unterbeamten werden ent¬ ungen (ob auf Kündigung weder auf Kündigung angestellt, oder im Wege des Privatdienstver¬ oder auf Lebenszeit, ob trags angenommen. mit oder ohne Ruhege¬ Zu b durchgängig auf Kündigung, Maschinisten usw. auf Grund Privat¬ halts-Berechtigung) dienstvertrags. Der Eichmeister gilt als nebenamtlich beschäftigt. a) Unterbeamte Zu C Allgemein auf Lebenszeit, der Standesbeamte und der Badekommissar b) technischeu.Betriebs- auf Kündigung. Beamte Bevor ein Beamter angestellt wird, hat er einen Probedienst abzuleisten. c) Mittlere Beamte Die Frobedienstzeit dauert in den oberen Mittelbeamtenstellen in der Regel 1 Jahr, im übrigen 6 Monate. Abkürzung oder Ver¬ längerung der Probedienstzeit kann eintreten. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a. Während des Probedienstes werden ^4 des Einkommens der Amtsstelle gezahlt. Zu b B I. Stadtliauptkasserendmit, Stadtspnrkasserendftnt , 3300---5000 Mk. II. Schlachthofdirektor, Gartendirektor..... 2500---4500 Mk. III. Obersekretäre, Polizeiinspektor...... 2000 4500 Mk. IV. Sekretäre............lb’00---1000 Mk. V. Gasmeister, Wasserwerks-Maschinist neben freier Wohnung 2100---3150 Mk. VI. Buchhalter, Kontrolleure, Steuerkasserendant, Meldeamts¬ vorsteher ............1800---3600 Mk. VIT. Förster .... 1800---2700 Mk. 5. Besoldung VIII. Polizeiwachtmeieter.......... 1650 2300 Mk. a) während d. Ausbildungs- IX. Assistenten I. Klasse .... . 1650---3300 Mk. u. Vorbereitungsdienstes X. Assistenten II. Klasse......... 1400---2550 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ XI. Botenmeister, Bauaufseher, Polizeisergeanten .... 1400---2100 Mk. stellung (Normal-Besol¬ XII. Armenhaueinspektor, Bauaufseher,VoUzieliungsbeamte, Boten 1100---1600 Mk. dungssätze. XIII. Nachtpolizeisergeanten . ..... 1000---1300 Mk. Besoldungsordnung von 1909. Wohnungsgeldzuschuß erhalten jährlich: Die unter II der Besoldungsordnung genannten Beamten..... 600 Mk. 6. >Vohming8gC'ldzuschu88. „ „ I, III, IV, u. VI bis X der Besolduugsordnung genannten Beamten 480 Mk. „ „ XI und XII „ „ „ „ 290 Mk. „ „ XIII „ „ „ „ 120 Mk. 7. Familienzulagen us*v. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Durch Beschluß des 9. Sonstiges. Magistrats kann einem Beamten das Recht des weiteren Aufsteigens im Gehalte entzogen werden. --- Bestimmungen Uber Gewährung von Reise- und Umzugskosten. 135 11400 Einw. Könitz. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellenv. Unterbeamten Zu a keine Sonder-Festsetzungen. b) „ „ technischen Zu b verlangt wird Abschlußzeugnis einer staatlich anerkannten Bau¬ und Betriebs-Beamten gewerkschule. c) Stellen von mittl. Be¬ Zu C keine Sonder-Festsetzungen amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilamvärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranvvärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs - Bestim¬ mungen (oh auf Kündi¬ Zu a. Nach 6monatiger Probedienstleistung erfolgt Anstellung auf Kündigung gung oder auf Lebenszeit, und nach 5 Jahren Anstellung auf Lebenszeit. ob mit oder ohne Ruhe¬ Zu b teils auf Lebenszeit, teils im Wege des Privatdienstvertrags. gehalts-Berechtigung) Zu C. Allgemein gilt lebenslängliche Anstellung nach erfolgreich abgeleisteter a) Unterbeamte Probedienstzeit. b) technische u. Betriebs- Sämtliche Beamte sind inhegehaltsberechtigt. Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. 5. Besoldung Zu b I. Stadthauptkasse-Rendant, Stadthaumeister , . 2100 - 4500 Mk. a) während d. Ausbildungs- II. Stadtsekretär, Polizei-Kommissar..... 1800 --- 3600 Mk. u. Vorbereitungsdienstes III. Buchhalter, Gegenbuchführer, Registrator, Bureau- b) nach der endgiltigen Assistent, Baugehülfen, Bauführer, Stadtförster . 1500---2700 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ IV. Kanzlist, Polizeisergeant, Vollziehungsbeamter, soldungssätze). Hausmeister des Rathauses, Schlachthausaufseher 1200---1800 Mk. Besoldungsordnuug von V. Schuldiener, Bote, Nachtwächter . . 750---1150 Mk. 1909. tVohrnrngsgeldzuschuß wird gewähr! und zwar beziehen: Die Beamten der Klassen I und JI der Besoldungsordnung jährlich 400 Mk. 6- WohnnngsgeldzuHchufis. „ „ „ „ UI „ „ „ 360 Mk. „ „ „ „ IV .. „ „ 200 Mk. „ „ „ „ V „ „ „ . 100 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Grundsätze bestehen nicht. Durch Beschluß der städtischen Behörden werden jedoch Stellen Zulagen von Fall zu Fall bewilligt. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. --- Während der Sommermonate hat jeder Beamte einen freien Nachmittag in der Woche. 136 48400 Einw. Kottbus. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern Zu a Annahme auf Probt* Probezeit in der Regel 2 Jahr« für Zu 1» keine Sonder-Festsctzungcii a) Stellen v. Unterbeamten Zu e A Alter mind i-teins 14 Jahre, mindexr« ns erfolgreicher Besuch Tstufigen b) „ .. technischen städt. Volla^clmle. Annahme zu dreijähriger unentgeltlich« r Dienstleistung und und Betriebs-Beamten zum dreijährigen Bestich i.'iiii g Fortbildungskurses. c) Stellen von mittl. Be¬ Zu c B Zi’ ilv *rsorgungs*<*lif»jn. Ein!* rnfung zur Probediei.riiltistung. Teilnahme am amten (Bureau- u. Kassen-) Besuch eines Fortbildungskurses. (Verpflichtung zum Beiiiicli d'-6 Kursus be¬ A) für Zivilanwärter steht nicht \ B) für Militäranwärter. Zu a keine Sonn r-Fc^Mct zungei ■ Zn b A Zunächst BeschäfHgung als Kanzleischüler (mindesten» 6 Mouai. , längstens 1 Jahr; in mehreren Bureinis. Xadi Ablauf dieser Zeit wird entschieden, ob der 2. Ausbildungs- Anwärter als Kämmerei-Supernunn-rar (mit Aussicht auf Anstellung als Mittel- Bestimmungen für licnmtfcij o. Die technischen Beamten (Techniker und Aufseher) auf Kündigung, die Betriebs- mit oder ohne Ruhege¬ beamien auf Grnud PrivaitdioustVertrags. halts-Berechtigung) Zu c Nach Ablegung der Prüfung w erden diu Supernumerare zu Kämmerei- oder Kanzlei- a) Unterbcamte Praktikant u ernannt. Die Kämmerei-Praktikanten werden dann 2 Jahre auf b) technische u. Betriebs- Probe beschäftigt und dann zu Assistonti-n ernannt, oiiid sie 24 Jahre alt, so Beamte gelten sie al.- auf Lebenszeit angv M 111t, 1«« dahin auf Kündigung. Wegen d« i- c) Mittlere Beamte. Kanzlei-Pruktikanten unter a. Auf Militiiranwärter finden diese Bestimmungen sinngemäße Anw • ndung. Im übrigen werden die Mittell>camten, die das 24. Lei* ns- jalir über»»dirittr 11 Imben. auf Lebmjszeit angi-sn-llt. Zu a Kämmerei Supernuincr.im- während des Vorbereitungsdienstes keine Vergütung, Kanzlei-Sunernnmcrare wiihivnd d^s Vorbereitungsdienstes iiu erslon Jahre 10 Mk., im zweiten Jahre 20 Mk. Vergütung monatlich. Kämmerei-Praktikanten --- also nach dor Prüfung --- im ersten Jahre 05 Mk., im zweitsn 45 Mk., im dritten 60 Mk., im marten und den folgenden Jahren 75 Mk. Vergütung monatlich. Kmizlei- Praktikanten im ersten Jahre 35 Mk., im zweiten 45 Mk., im dritten 50 Mk., im vierten 5Ti Mk., im fünften 60 Mk., im sechsten 70 Mk., im siebcntim und den folgenden Jalinni 75 Mk. Vergütung monatlich. Militäranwärtcr erhalten wfdireud der Probedie’istleiotung 4 der» Stelleneiiikommaus. Zn b I. Bure ludirektor, S ta dtli an pt in Sparkasse-, Steuerkasse Rendant, ObersekreUir, Stmiersukivtär, Polizei-Inspektor . 2700---4500 Mk. 5. Besoldung II. Sekretäre der Hauptbuivsius, Hiiuptregistnitor, Kontrolleure a) während d. Ausbildungs- der größeren Kassen, Polizei-Kommissare .... 2000----3C20 Mk. u. Vorbereitungsdienstes III. Bureaugehilfen der Bureaus und Kassen (Assistenten! 1300---2600 Mk. b) nach derendgiltigen An¬ IVa. Polizei-Ola rwarlitineister, -Wa< htmeisier. -Sergeanten 1300---2000 Mk. stellung (Normal-Besol¬ b. Kanzlisten und Vollzieliungsbe.imte . 1000---1700 Mk. dungssätze). V. Bote n und Kastellane 1000---1360 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. lVohnungsgeldzuschusK. Keiner. Ruhegehnltsbcxvchtigte Hausstandszulagen: Klagen l der vorstehenden Besoldungsordnung jährlich 200 Mk. IE „ .. „ „ 150 Mk. 7. Familienzulagen usw. 111 * „ 125 Mk. u IV u. V „ „ „ 100 Mk. Die Zulage verdoppelt sich, wenn und so lange dem Hausstand mindestens 4 Kinder unter 18 Jahren angehöneii. Grundsätze nicht vorhanden. Es erhalten: Der Bunandirektor, der Stadtliauptkasse- und der Sparkasse-Rendant sowm die Polizei-Inspektoren in den ersten 12 Jalir«* 11 300 Alk., dann (>00 Mk. mliegelialtsberechtigte Zulage. Im übrigen erhalten be¬ 8. Stellenzulagen. sonders bewährte Bureau- und Kassenbeamte, je nach Lage des Emzolfulles eben¬ solche Zulagen von 100---500 Mk. Polizei-Oberws«ditin eistor erhalten 300 --- 500 Mk., ‘ Wachtmeister 200 Mk., Kanzlisten und Unterbcnmtc 100---300 Mk. Zulage Voll¬ ziehungsbeamte 100 Mk. Auf rücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Be¬ trägen. Jede Zulage wird durch besonderen Magistrat «-Beschuß bewilligt. I11 die 9. Sonstiges. Gehaltssätze der Besoldu 11 gsklasseu I u. II rtiekt nur ein, wer 28 Jahre, Klasse 111, IVb u.V wer 20 Jahre, Klasse IVa wer 24 Jahre alt ist. Auch Bezug der Hausstands¬ zulage beginnt erst vom vollendeten 24. Lebensjahr ab. --- Bestimmungen über Reis*1 und Umzugskosteu. 11300 Einw. Kreuzburg* i. Oberschi. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ Keine Sonder-Festsetzungen. amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- b) mittl. Beamte (Bureau- Keine Sonder-Festsetzungen. u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- b) Bureau- und Kassen- Keine Sonder-Festsetzungen. Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob Zu a Polizeibeamte auf Lebenszeit, Vollziehungsbeamte und Ratsdiener mit oder ohne Ruhege- auf Kündigung. halts-Bereclitigung) Zu b auf Kündigung oder im Wege des Privatdienstvertrags. a) Unterbeamte Zu c allgemein auf Lebenszeit. b) technische u. Betriebs- Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a. Während der Probedienstleistung wird das volle Anfangsgehalt der 5. Besoldung Stelle gewährt. a) während d. Ausbildurigs- Zu b Gemeindeeinnehmer, Stadt- und Polizeisekretär . . 2000---3440 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Steuererheber, Bureau-Assistenten .... 1500 - 2780 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Registrator, Kassenassistenten...... 1200--- 2000 Mk. stellung (Normal-Besol- Polizei-Kommissar....... . 1700---3140 Mk. dungssätze). Vollziehungsbeamte, Polizeisergeanten . . 1200 1840 Mk. Besoldungsordnung vori Magistratsboten .... ... 1100---1740 Mk. Gasinspektor ......... . 2000---2960 Mk. 1909. 6. WohnungsgeMzuseluisfi. Es wird Wohnungsgeldzuschuß nach staatlichen Sätzen gewährt, nämlich für mittlere Beamte 400 Alk-, für TJiiterlieamte 216 Mk. jährlich. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Anfrücken im Gehalt alle Jahre mit gleichhleibenden Beträgen. --- Den Bureau- und Kassenlieamten wird wöchentlich ein dienstfreier Nachmittag gewährt. 13S 1.39 23000 Einw. Kreuznach. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) * technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-)' A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-), A) für Zivilanwärter Keine Sonder-Festsetzungen. B) für Militäranwärter. t 3 Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- tBeamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestim¬ mungen (ob auf Kündi¬ Zu a auf dreimonatige Kündigung lt. Ortsstatut, es wird jedoch allgemein gung oder auf Lebenszeit, sechsmonatige Kündigung festgesetzt. ob mit oder ohne Ruhe¬ Zu b auf sechsmonatige Kündigung, teilweise auch im Wege des Privat¬ gehalts-Berechtigung) dienstvertrages. a) Unterbeamte Zu C allgemein aut Lebenszeit; die Kassenrendanten werden durch die b) technische u. Betriebs- Stadtverordneten-Versammlung gewählt. Beamte Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. c) Mittlere Beamte Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b Rendanten der Stadtkasse, der Steuerkasse, der Spar¬ und Leikasse........... 3000---4500 Mk. Rendant der Gas- und Wasserwerkskasse . 2400---3600 Mk. I. Buchhalter des Gas- und Wasserwerks - . 2100---3100 Mk. Kontrolleur der Spar- und Leihkasse..... 1800---3000 Mk. I. Stadtsekretär und stellvertr. Standesbeamter . . 2100---3300 Mk. II. Buchhalter des Gas- und Wasserwerks, I. Kassen¬ gehilfe daselbst, Sekretäre für Steuersachen, Armen¬ sachen, für das Generalbureau, II. Polizeisekretär . 1700---2300 Mk. I. Polizeisekretär........ . 2100---3300 Mk. Kassengehilfen beim Gas- und Wasserwerk, Bureau- 5. Besoldung Assistenten, Polizeibureau-Assistenten .... 1300---1900 Mk. a)während d.Ausbildungs- Polizeikommissar 2300---3500 Mk., Polizeiwachtmeister 1475---1895 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Polizei-Sergeanten 1275---1675 Mk., Stadtdiener . . 1175---1375 Mk. b) nach der endgiltigen Vollziehungsbeamter der Steuerkasse 1575 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ „ „ Stadtkasse . . 1425 Mk. soldungssätze). Assistent des Baubureaus........ 1800---3000 Mk.- Besoldungsordnung von 1896 (mit Abänderungen). 6. WohmingsgeldzuRchuHK. Die Gewährung von Wohnungsgeldzuschuß ist in Erwägung gezogen. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt 4 mal nach je 2 Jahren und 4 mal nach je 3 Jahren mit gleich¬ 9. Sonstiges. bleibenden Beträgen. Die Aufrückung6zeit wird frühestens vom Beginn des 22. Lebensjahres an gerechnet. 12500 Einw. Kronenberg*. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellenv. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Ka.-ocn-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Hassen- Beamte A) für zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Die Polizei-Exekutivbeamten werden lebenslänglich, Vollziehungs- beamte und Steuererheber, Gefangenenwärter, Flurhüter, Nachtwächter, Bau- und Wegeaufseher auf Kündigung angestellt. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b. Die bei den Betriebs- usw. Verwaltungen beschäftigten Personen ungen (ob auf Kündigung werden, sofern sie obrigkeitliche Verrichtungen nicht wahrzunehmen oder auf Lebenszeit, ob haben, im Wege des Privatdienstvero-ages angenommen. Im übrigen mit oder ohne Buheg“- wird wegen ihrer Anstellung als Beamte von Fall zu Fall Bestimmung halts-B erechtigung) getroffen. a) Unterbeamt« Zu C. Kopisten werden mittels Privatdienstvertrags als Nichtbeamte ange¬ b) technischen. Betriebs- nommen, Bureau- und Kassengehülfen auf Kündigung angestellt. Im Beamte übrigen werden die mittleren Beamten lebenslänglich angestellt. c) Mittlere Beamte. Die Anstellung auf Lebenszeit erfoigt erst nach fünfjähriger Dienst¬ zeit in der Stadtgemeinde und nicht vor vollendetem 30. Lebensjahre; die Polizei- und Exekutivbeamten (Kommi; sar, Wachtmeister, Polizei¬ sergeanten) müssen das 35. Lebensjahr zurückgelegt haben. Ruhegelialtsberechtigt sind sämtliche Beamten. Zu a. Während der Probezeit wird das Anfangsgehalt der betr. Stelle gezahlt. 5. Besoldung Zu b. I. Stadt- und Sparkasse-Rendant, Stadtbaumeister 2700---4200 Mk. a) während d. Ausbildungs- II. Stadtsekretär und Bureauvorsteher ... . 2250---3750 Mk. u. Vorbereitungsdienste* III. Gegenbuchf(ihrer, Polizeikommissar, Polizeise¬ b) nach der endgiltigen An¬ kretär, Steuer.Sekretär.......... 1900---4250 Mk. stellung (Normal-Besol- IV. Etatsmäßige Verwaltungssekretäre, etatsmäßige dungssätze) Kassen-Assistenten........... 1000---2800 Mk Besoldungsordnung von V. Polizeisergeanten, Forstpolizeibeamte (Förster), Stadtbote .... ....... 1200---1950 Mk. 1909. Wohnungsgeldzuschuß erhalten jährlich - • Yerlieir. Unverl». Die Beamten der Besoldungsklasse I . 500 Mk. | die Hälfte 6. Wohnungsgehlzuselmss. „ „ ,, „ llu.III . 500 Mk. 1 derneben- ... „ IV . . . 400 Mk. i genannten , „ V . .300 Mk. J Sätze. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- von 3 zu 3 Jahren mit gleichbleibenden Beträgen. Die Gewährung der Alterszulage kann vom Bürgermeister versagt 9. Sonstiges. werden. Das Höchstgehalt in den einzelnen Besoldungsklassen wird durchweg nach 18 Dienstjahren erreicht. Für die Berechnung der Dienstzeit bleibt die vor dem 21. Lebensjahre zurtlckgelegte außer Betracht. --- Ortsstatutarische Fest¬ setzungen wegen Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten bei Dienstreisen. 140 141 13000 Einw. Krotoschin. 1. Bestimmungen über (1 l'e Annahme v.Anwärtern). a) .Stellen v. Unterbeamten b) „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Ka.s-.en-) A) für Zivilanwärter B) für Militftranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmung.-n für a) technische n Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a allgemein auf Kündigung. Als Nichtbeamte werden auf Kündigung angenommen: Hallenmeister. IVegewärter und Schuldiener. Nacht¬ wächter, Chausseewärter und Marktstandsgelderheber gelten als neben¬ amtlich beschäftigt. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b Per Stadtforster wird auf Lebenszeit, die Betriebsbeamten in der ungen (ob auf Kündigung¬ Regel auf Kündigung angestellt. Pie Geschäfte bei der Hoch- und oderauf Lebenszeit, obmit Tiel'LiuVerwaltung kor neu Personen nebenamtlich übertragen werden. oder ohne Ruhegehalt --Be¬ Zu c allgemein auf Lebenszeit, die Assistenten jedoch auf Kündigung. rechtigung! Kanzlisten, Schreiber und Hülfoschreiber -werden auf Kündigung als a) Unterbeamte Nichtbeamte angenommen, der Steuerbeamte, sein Stellvertreter und b) technische u. Betriebs- der Eichmeister nebenamtlich beschäftigt. Beamte Per Anstellung hat in der Reirel eine Probedienstzvit voranzugehen, c) Mittlere B. arrtr der nicht über zwei Jahre, bei Militii ran wart.-rn nicht über 6 Monate ■lauem soll. Die lebenslängliche An-tellung kann i on der Bedingung abhängig gemacht werden, daß ch-r Betreffende da- 30. Lebensjahr erreicht hat und s.ch 5 Jahre im I • iwr.-te der Stadt befindet. Die Beamten sind sämtlich ruhe aehalt>her.'chtigt. Zu a I. Stadthaupt- und Sparkasse Rendant, Stadtbau¬ meister . . . . . 3000---4400 Mk. II. Stadtsekretär..........2100- 3000 Mk. III. Politeikommiswar ... . 1900- 2950 Mk. IV. Polizei-, Magi-trats-, Stern rsekre’äre . 1000 ---2950 Mk. V. Polifri-, Magist'-.ii Steuer-ekra-tär.- . 1500---2500 Mk. VI. Bureau- und Kassen-Asisistentf n 1300---2175 Mk. VII. Polizeisergeanten ..... . 1100---1000 Mk VIII. Vollziehungsbeamte --- neben Gebühren 800---1300 Mk. IX. Amtsbote . ...... 800 1300 NIL. 5. Besoldung X. Gasanstaltsinspektor neben Dienstwohnung 2000---3800 Mk. a) während d. Ausbildungs- XI. Schlachthofdirektor . _ - 2000--- 3200 Mk. u. Vorbereitungsdienstes XII. Hallenmeister ... . 1300 Mk. b) nach der endgültigen An¬ XIII. Schlachtli.-Masch.-Mstr. .. „ . 1150 Mk. stellung (Xormal-Besol- XII'. Hegernei-ter ... . 1500---2250 Mk. dungssätze). XI'. Waldwärter ... „ . 550--- 900 Mk. Besoldungsordnung von 1910. Wohnungsgeldznsclmß \\ ird gewährt: Es erhalten die* Beamten I. und II. Klasse 400 Mk., 6. WohnnngsgeldzuNclutss. die III. bis V. Klasse 300 Mk., die VI. Klassr* 250 Mk. und die Unt« rbenmten 150 Mk. jährlich. 7. Familienzulagen nsw. Keine. Grundsatz« bestehen nicht. Persönlich. Zulag« n neben dem Gehalt beziehen: Der 8. Stellenzulagen. Stadt- und Sparkasse-Rendant, der Stadt- und Sparkassekontrolleur, der Stadt¬ sekretär und der Hegemeister je 200 Mk., der AVnldwÜrter 100 Mk. AufrUckeii im Gehalt alle 3 Jahre mit im allgemeinen gleichbleibenden Beträgen bei 9. Sonstiges. tadelloser dienstlicher und außerdienstlicher Führung. Hierüber entscheidet der Magistrat. --- Ortsstatutarische Festsetzungen wegen Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern. 17 500 Einw. Küstrin. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellenv. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-n Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für Keine Sonder-Festsetzungen. a) technische u. Betriebs- Beamte b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für Keine Sonder-Festsetzungen. a) technische u. Betriebs- Beamte b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Zu a allgemein auf Lebenszeit. oder auf Lebenszeit, ob Zu b z. T. auf monatliche Kündigung (Techniker, Rohrmeister), z. T. mit oder ohne Ruhege¬ auf Lebenszeit (Werkmeister). halts-Berechtigung) Zu C allgemein auf Lebenszeit. a) Unterbeamte Es besteht allgemeine Ruhegehaltsberechtigung. b) technische u.Betriebs- Beamte c) Mittlere Beamte Zu a. Während der Probedienstleistung wird das betr. Stelle gezahlt. Zu b Kämmereikasse-Rendant..... Stadtsekretär und Kalkulator .... volle Anfangs-Gehalt der Polizei-Inspektor....... . . . 3000---3800 Mk. Kämmereikasse-Kontrolleur .... . . . 2400---3300 Mk. Magistratssekretär ....... . . . 1300---1000 Mk. Bauamtsschreiber....... . . . 1400---1700 Mk. Polizeisekretär........ . . . 1200---1800 Mk. 5. Besoldung Kämmereikasse-Assistent..... . . . 1650---1950 Mk. a) während d. Ausbildungs- Krankenhausaufseher...... . . . 1300---1700 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Stadtförster........ . . . l‘>00---1500 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Polizei-Wachtmeister...... stellung (Normal-Besol- Polizei-Sergeanten....... dungssätze. Vollziehungsheamte...... Besoldungsordnung von 1908. 6. WohnungKgeldzuKchuKs. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. 142 4 . 12000 Einw. Kulm. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellenv.Unterbeamten b) „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischeu. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a. Nach Cmonatiger Probezeit erfolgt im allgemeinen Anstellung auf ungen (ob auf Kündigung dreimonatige Kündigung. oder auf Lebenszeit, ob mit Zu b desgleichen wie vor, oder Annahme im Wege des Privat-Dienst- oder ohne Buhegehalts- vertrages. Berechtigung) Zu c im allgemeinen auf Lebenszeit. Die Bureau- und Kassengehilfen, a) Unterbeamte Kanzlisten und Yollziehungsbeamten werden zunächst auf Smonatige b) technische u. Betriebs- Kündigung, nach 5 Dienstjahren auf Lebenszeit angestellt. Beamte Jeder Anstellung als Beamter geht eine Probezeit voran, die im c) Mittlere Beamte. allgemeinen 6 Monate nicht übersteigen soll. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a. Die Gebührnisse während des Probedienstes werden jedesmal besonders festgesetzt. Zu b 1. Stadt- und Sparkasse-Bendant...... 2300---3500 Mk. 2. .Stadtsekretär .... . . 1700---3300 Mk. 3. Kassenkontrolleur, Polizeikommissar . . . . 1700---2900 Mk. 4. Gasmeister, Wasserwerksmeister ... 1600---2300 Mk. 5. Polizei-Wachtmeister........ 1300 --- 1900 Mk. 6. Begistratoren, Bureau- und Kassen-Assistenten . 1200---2400 Mk. 7. Polizeisergeanten....... 1050 --- 1050 Mk. 5. Besoldung 8. Kämpeninspektor, Schlachthausmaschinist . 1000---1300 Mk. a) während d. Ausbildungs- 9. Kanzlisten....... ... 900 1200 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 10. Yollziehungsbeamte . . , . . 850---1450 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 11. Nachtwächter . . , . , 950 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 12. Hallenmeister.........• 800 Mk. dungssätze). 13. Schuldiener...... ... 700 Mk. Besoldungsordnung von 1909. Wohnungsgeldzuschuß wird gewährt. Es erhalten: 6. WolinungRgeldzufichuBK. Die vorstehend unter 1---S bezeichneteil Beamten jährlich , . 300 Mk. „ „ „ 6u.6 .200 Mk. „ „ „ 7u.l0 „ „ „ 100 Mk. 7. FmuillenziiIngen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Ke'me. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt --- ohne Einschränkung --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. 143 144 11000 Einw. Kulmsee. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ . technischen Keine Soncler-Fest^etzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be- amten(Bun au- u.Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Fi • stse t zungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs - Bestim¬ mungen (ob auf Kündi¬ gung oder auf Lebenszeit, Zu a auf dreimonatige Kündigung. ob mit oder ohne Ruhe¬ Zu b desgleichen oder auf Grund besonderer Dienstverträge. gehalts-Berechtigung) Zu c Rendant und Sekretäre auf Lebenszeit, die Assistenten usw. auf a) Unterbeamte dreimonatige Kündigung. b) technischeu. Betriebs- Beamte c) Mittlere Beamte. 1 Zu a. Während der Probedienstleistung volles Stelleneinkommen. Zu b 1. Rendant ... . 2000---2600 Mk. II. Sekretäre I. Klasse . ....... 1700---2300 Mk. „ II. ........ 1600 2200 Mk. III. Assistenten ... . 1200---1500 Mk. 5. Besoldung IV. Stadtbauführer . ... . 1800---2800 Mk. a) während d. Ausbildungs- V. Polizei-Wachtmeister . 1500---1800 Mk. u. Vorbereitungsdienstes VI. „ -Sergeanten . 900---1300 Mk. b) nach der endgiltigen VII. Vollziehungsbeamte . . 850---1150 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ YETI. Gasmeister ... ...... 1400---1700 Mk. soldungssätze). IX. Maschinenmeister . . 1200---1500 Mk. Besoldungsordnuug von 1908. (Gehaltsregelung noch nicht beendet.) Die vorstehend unter I---V bezeichneten Beamten SCO Mk. (unverh. Assistenten 200Mk) „ „ „ VI ,, „ 150 Mk. 6. WolinungugelilzusfhuRS. „ „ VII „ 100 Mk. „ ” „ VIII „ 500 Mk. „ IX „ „ 400 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 1 8. Stellenzulagen. Ke!n^. 9. Sonstiges. | Nlcht vorhanden. 13200 Einw. Landeshut i. Schles. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. --- Angenommen werden Bureau-Eleven nach und Betriebs-Beamten näherer Bestimmung des Bürgermeisters. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u.Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs - Bestim¬ Zu a Polizei-Exekutivbeamte und Stadtförster werden auf Lebenszeit an¬ mungen (ob auf Kündi¬ gestellt, Vollziehungsbeamte und Boten auf Kündigung. gung oder auf Lebenszeit, Zu b Rtadtbaumeister auf Lebenszeit, Gas- und Wasserwerks-Inspektor, ob mit oder ohne Ruhe¬ Bauaufseher und Hallenmeister auf Kündigung. Die Techniker beim gehalts-Berechtigung) Stadtbauamte werden im Wege des Privatdienstvertrages angenommen a) Unterbeamte und als Nichtbeamte beschäftigt. b) technische u. Betriebs- Zu c Sekretäre, Rendanten, Polizei-Inspektor, Steuereinnehmer und Gegen¬ Beamte buchführer auf Lebenszeit, die Kassen- und Bureau-Assistenten auf c) Mittlere Beamte. Kündigung. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a Die Bureau-Eleven (vom 4. Dienstjahre an -Gehilfen) erhalten im ersten Dienstjahre 120 Mk., im zweiten 240 Mk., im dritten 360 Mk., im vierten 600 Mk., im fünften 700 Mk., im sechsten 800 Mk., im siebenten 900 Mk, und im achten 1000 Mk. Zu b Stadtbaumeister..........'*500---4100 Mk. .Stadtsekretär, Hauptkasse-Rendant, Sparkasse-Rendant, 5. Besoldung Polizei-Inspektor, Magistratssekretäre ..... 2100---3700 Mk. a) während d. Ausbildungs- Polizei-Sekretär, Gas-Inspektor...... 1800---3400 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Steuereinnehmer, Sparkasse-Gegenbuchführer . . . 1600---3200 Mk. b) nach der endgiltigen Assistenten, Buchhalter, Bauaufseher, Stadtgärtner . 1400---2700 Mk. Anstellung (Normal-Be- Polizeisergeanten, Schlachthofmeister..... 1400---1900 Mk. soldu ngssätze). Ratsdiener, Rathauswart, Schuldiener, Stadtförster . 1100 --- 1600 Mk. Besoldungsordnuug von 1909. 6. WolinungtigeldzuNChuHS. Keiner. 7. Familien Zulagen usw. Keine Grundsätze bestehen nicht. Z. Zt. beziehen Funktionszulngen: Der Stadthauptkasse- 8. Stellenzulagen. Rendant, der Sparkasse-Rendant und der Stadtsekretär je 200 Mk., ein Polizei- Sergeant als Polizei-Gefängnis-Aufseher 100 Mk. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt --- ohne Einschränkung --- alle 3 Jahre mit teile gleicli 1 »leibenden, teils anfangs höheren, später niedrigeren Beträgen. 145 14B 40000 Einw. Landsberg* a. "Warthe. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten Keine Sonder-Festsetzungen. Der Magistrat stellt die Bedingungen von b) „ „ technischen Fall zu Fall fest. Hinsichtlich der Kassen- und Bureaubeamten wird und Betriebs-Beamten im allgemeinen verlangt, daß sie sieb bereits bei anderen Behörden c) Stellen von mittl. Be¬ in ähnlichen Stellungen bewährt haben amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Son der-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a allgemein auf Lebenszeit, Krankenhaus-Oboraufseher und Stadtdiener aut dreimonatige Kündigung. Die übrigen im Unterbeamtendienste 4. Anstellungs-Bestimm¬ zu verwendenden Personen werden im Wege des Privat-Dienstvertrags ungen (ob auf Kündigung angenommen. Nachtwächter gelten als Beamte im Nebenamt. oder auf Lebenszeit, ob mit Zu b Bauführer, Bauaufseher, Förster und Unterförster werden auf Lebens¬ oder ohne Ruhegehalts- zeit angestellt, die Beamten bei den Betriebsverwaltungen allgemein Berechtigung) auf Grund Privatdienstvertrags, der Eichmeister nebenamtlich. a) Unterbeamte Zu c allgemein auf Lebenszeit, Bureau-, Kassen- und Polizeigehilfen werden b) technische u. Betriebs- auf Kündigung, der Standesbeamte nebenamtlich angestellt. Beamte Die lebenslängliche Anstellung erfolgt nach Beendigung eines in der c) Mittlere Beamte. Regel sechsmonatigen Probedienstes, jedoch nicht vor vollendetem 27. Lebensjahre und nicht vor Zurücklegung einer Beamtendienstzeit von 3 Jahren bei der Stadt. Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b Schlachthofdirektor neben freier V ohnung usw. . . 3000---4300 Mk. Gemeinde-Einnehmer, Polizei-Inspektor ... 2700---4100 Mk. Sparkasse-Rendant.......... 2400---3800 Mk. Stadtsekretäre, Steuerkasse-Rendant, Stadthauptkasse- Oberbuchhalter, Bauführer....... 1800---3060 ^Ik. Stadtförster neben freier Wohnung usw..... 1450---2200 Mk, Registratoren, Expedienten, Meldeamtsvorsteher, Kassenbuchhalter, Sparkassegegenbuchführer, Straßen¬ meister ............. 1400---2450 Mk. Bureau-, Kassen- und Polizei-Assistenten. - ■ 1300---1800 Mk. Botenmeister, Krankenhausoberaufseher .... 13/0---1910 Mk. Hallenmeister neben freier Wohnung usw. . . . 1400---2850 Mk. Steuererheber, Polizeisergeanten...... 1200---1700 Mk. 5. Besoldung Unterförster neben freier Wohnung usw. . . 1140---1660 Mk. a) während d. Ausbildungs- Bauaufseher........... 1170 ---1690 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Stadtdiener............ 900---1275 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Waldwärter neben Natural-Nutzungen .... 720--- 970 Mk. stellung (Normal-Besol- Türmer neben freier Wohnung...... 850--- 950 Mk. dungssätze). Nachtwächter........... 600 Mk. Besoldungsordnung von 1907. (Neuregelung der Besoldung ist in Erwägung gezogene. e. WohnungRgeldzuKchus«. Keiner. 7. FHinilienzulflgen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. AufrUcken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit im allgemeinen gleich- 9. Sonstiges. bleibenden Beträgen. Durch Gemeindebeschluß kann Versagung der Altcreznlagen ausgesprochen werden. --- Regulativ Über zu gewährende Umzugskosten. 10000 Einw. Langenberg. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) ,, „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen.' und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Die von der Stadtverwaltung beschäftigten Bureaugehülfen und Lehrlinge, sowie die bei den städtischen Betriebsverwaltungen beschäftigten 4. Anstellungs-Bestimm¬ Personen, die obrigkeitliche Befugnisse nicht auszuüben haben, werden ungen (ob auf Kündigung im Wege des Privatdienstvertrages angenommen. Im übrigen erfolgt oder auf Lebenszeit, ob bei sämtlichen städtischen Beamten Anstellung auf Lebenszeit. Diese mit oder ohne Ruhege- Art der Anstellung hat jedoch zur Voraussetzung, daß der Beamte halts-Bereclitigung) das 30. Lebensjahr erreicht und eine fünfjährige Dienstzeit bei der a) Unterbeamte Stadt zurückgelegt hat. Bis dahin gilt Anstellung auf dreimonatige b) technischen Betriebs- Kündigung und zwar in der Regel zuuächst auf Probe. Die Probe¬ Beamte zeit soll für Zivilanwärter die Dauer von 2 Jahren, für Militär- c) Mittlere Beamte anwärter die Dauer von 6 Monaten nicht übersteigen. --- Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt --- Der Eichmeister und der Voll- ziehungsbearate gelten als nebenamtlich beschäftigt. Zu a während der Probezeit wird das volle Anfangsgehalt der betr. Stelle 5. Besoldung gezahlt. Lehrlinge erhalten 20---30 Mk. monatlich. a) während d. Ausbildungs- Zu b T. Stadt- und Sparkasse-Rendant, Stadtbaumeister . 2700---4500 Mk. u. Vorbereitungsdienstes IT. Stadtsekretär, Polizei-Kommissar..... 2000---3800 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ III. Verwaltungssekretäre, Sparkassegegenbuchführer, stellung (Normal-Bcsol- Polizei-Wachtmeister ... . 1050---2850 Mk. dungssätze. IV. Rolizeisergeanten .... 1200---1800 Mk. Besoklungsordnung von V. Stadtbote . 1100---1700 Mk. 1900. WohnungEf-eldzuecliuß erhalten jährlich Verlielr. Lnverli. Die Beamten der BesoldullgsklaEir I 450 Mk. i die Hälfte 6. WolimingKgeldzuscliuRS. II 350 Mk. 1 dernehen- .... III 250 Mk. i genannten- lVu.V 150 Mk. Sätze. 7. Familienzulagen usw. Kein« . 8. Stellenzulagen. Keine. AufrUcken im Gelialt --- ohne Rechtsanspsruch --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Be¬ trägen. Die Alterszulage kann durch Beschluß des aus dem BUrgerirnüster und 8. Sonstiges. den Beigeordneten gebildeten Kollegiums versagt werden. --- Das Höchstgehalt wird in den Besoldnngsklassen I und 11 nach 27 Dienstjahren, im Übrigen nach 18 Dienstjahren erreicht. --- Ortsstatutarische Festsetzungen wegen Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten hei Dienstreisen. --- 147 12500 Einw. Langensalza. 1. Bestimmungen über die 1 Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob Soweit nicht Stellen durch Hilfsbeamte usw. besetzt werden, deren An¬ mit oder ohne Ruhege¬ nahme im Wege des Privatdienstvertrages erfolgt, findet die Anstel¬ halts-Berechtigung) lung der sämtlichen städtischen Beamten auf Lebenszeit mit Rulie- a) Unterbeamte gehaltsberechtigung statt. b) technischeu. Betriebs- Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a. Während des Probedienstes wird in der Regel das Anfangsgehalt der Stelle gewährt, der Magistrat kann jedoch auch eine geringere Be¬ soldung festsetzen. Zu b I. Stadtsekretär, Kassen-Rendanten, Stadtbaumeister, Schlachthof-Direktor, Wasserwerks-Inspektor . '2400---3300 Mk. II. Polizei-Kommissar, städtischer Förster .... 2100---2700 Mk. III. Magistratssekretär, Polizeisekretär, Stadthauptkasse- Buchhalter, Sparkasse-Kontrolleur, technischer Bau- amts-Assistent ........ 1500---2100 Mk. IV. Bureau-Assistenten, Polizei-Registrator, Schlachthof- 5. Besoldung mcister, Wasserwerks-Aufseher, Maschinist daselbst, a) während d. Ausbildungs- Bauaufseher..........185---01050 Mk. u. Vorbereitungsdienstes V. Waisenhausvater, Siechenhofsvcrwalter, Folizeiser- b) nach derendgiltigenAn¬ geanten, Cefangenen-Aufseher, Vollziehuugsbi-amte 1150---1750 Mk. stellung (Normal-Besol¬ VI. Friedhofswärter ....... . 1100 --- 1400 Mk. dungssätze). VII. Flurhüter .......... 700-1000 Mk. Besoldungsordnung von 1908. Wolmungßgeldzufehuß wird gewährt und zwar erhalten: Verheir. fmerlieir. 6, Wolunmgsgeldzuschu.NS. Die Beamten der BesoldungsklasBen I und II jährlich 300 Mk., 1 « « » III IV „ 240 Mk., 1 *8 der nebenstehenden » * „ „ V VI „ 150 Mk., f Sätze. t, „ „ „ VII „ 90 Mk. J 7. Familienzulagen usw. Keine 8. Stellenzulagen. Keine. 0. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Die Probedienstzeit kommt hei Festsetzung des Besoldungsdienstalters in Anrechnung. 148 140 15200 Einw. Lauban i. Schles. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für 2>vilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a allgemein auf Kündigung, teilweise auch auf Grund Rrivatdienst- 4. Anstellungs-Bestimm¬ vertrags. ungen (ob auf Kündigung Zu b allgemein auf Kündigung oder im Wege de- Privatdienstvertrages, oder auf Lebenszeit, ob Anstellung auf Lebenszeit nur in Ausnahmefällen. mit oder oline "Ruhege¬ Zu C allgemein auf Lebenszeit. halts-Berechtigung) Die Anstellung auf Lebenszeit erfolgt erst nach Zurücklegung des a) Unterbeamte 30. Lebensjahres und einer 5jährigen Dienstzeit bei der Stadt. Bis b) technische u. Betriebs- dahin gilt Anstellung auf dreimonatige Kündigung. Beamte Der festen Anstellung als Beamter soll eine Probedienstzeit voran- c) Mittlere Beamte. gelien, deren Dauer innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegt. Die Beamten sind allgemein ruhegehaltsberechtigt. Nicht ruhegehalts- berechtigt sind Schreiber, Boten. Schuldiener usw. Zu a. Während des Probedienstes wird meistens das Anfangsgehalt der betr. Stelle gezahlt. Zu b I. Stadthauptkasse-Rendant, Polizei-Inspektor, Stadt¬ sekretär, Kalkulator, Sparkasse-Rendant, Buchhalter bei der St.idthauptkasse.......°100---3700 Mk. II. Magistratssekretär, Polizeisekretär, Steuerein¬ nehmer ............ 1500---3100 Mk. III. Magistratsregistrator, Stadthauntkasse-Gegenbuch- fiihrer, Buchhalter bei der Stadtliauptkasse . 1500---2700 Mk. IV. Sparkasse-Gegenbuchführer, Buchhalter bei der Stadthauptkasse..........l‘-*00---2100 Mk. 5. Besoldung V. Meldebeamter, GegenbuchführerbeiderSteuerkasse, a) während d. Ausbildungs- Reclinungsbeamter und Gewerbe- usw. Gerichts¬ u. Vorbereitungsdienstes schreiber ...... .... 900---1800 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ VI. Stadtförster neben freier Wohnung usw. . . 1200---2400 Mk. stellung (Normal-Besol- VII. Polizeisergeanten ... . 1200---2000 Mk. dungssatze) VIII. Nachtschutzleute...... 600--- 850 Mk. Besolde ngsordnung von 1909. YVolmungsgeldzusHiuß wird gewährt. Es beziehen: 6. WoluningNgeltlzuscluisB. Verheir. Uiirerlielr. Die Beamten der Besoldungsklasscn I---Y jährlich 400 Mk., 250 Mk. ,. „ „ ,, VII---VIII „ ... 220 Mk., 160 Mk. Familienzulagen werden gewährt. Ee erhalten: ! 7. Familienzulagen usw. a) Mittlere Beamte bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von S000 Mk. für jedes Kind bis zum 15. Lebeuej-ahre jährlich 60 Mk. b) Vnterbeamte für jedes Kind unter 16 Jahren 26 Mk. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt mit gleichbleiben den Beträgen. Die Alterszulagen werden zum ersten mal nach 5 Jahren und sodann siebenmal nach je 3 Jahren gewährt. 9 Sonstiges. Das Höchstgehalt wird somit nach 26 Dieustjaliren erreicht. Auf die Alter «Zulagen haben die Beamten einen Rechtsanspruch, sofern sie nicht innerhalb des Auf- rth kungs-Zi itraumes eine dreimalige Disziplinarbestrafung erlitten haben. 13600 Einw. Lauenburg i. Pr. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-)) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- .Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestim¬ mungen (ob auf Kündi¬ gung oder auf Lebenszeit, ob mit oder ohne Ruhe¬ Es bestehen z. Zt. keine Anstellungs-Bestimmungen. Fier Erlaß eines ent¬ gehalts-Berechtigung) sprechenden Ortsstatnts wird erwogen. a) Unterbeamte b) technische u. Betriebs- Beamte c) Mittlere Beamte Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b 1. Schlachthof-Vorsteher........ 2700---3900 Mk. 2. Stadtbaumeister......... 2400---3000 Mk. 3. Stadthauptkasse-Rendant.......2200---3100 Mk. 4. Oberförster neben Dienstaufwands- usw. Bezügen 2400---3900 Mk. 5. Stadtsekretär.......... 1000---2400 Mk. 6. Polizeisekretär.......... 1500---2100 Mk. 5. Besoldung 7. Förster............ 1200-1800 Mk. a) während d.Ausbildungs- 8. Rolizeikommissar......... 1800---2400 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 9. Polizeisergeanten, Nachtpolizeidiener .... 1000---1300 Mk. b) nach der endgiltigen 10. Bureau-Assistent......... 900---1500 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ 11. Schlachthof-Maschinist . . ..... 900---1200 Mk. soldungssätze). 12. Schuldiener.......... 650--- 950 Mk. Besoldungsordnung von 1898. (Neuregelung der Besoldungen steht bevor). Wohnungsgeldzuscliuß wird gewährt, und zwar erhalten: Die Beamten der Besoldungsklasßon 2, 3, 5, 6 und 8 jährlich 300 Mk. 6. WolinungsgeMzuschusfi. „ „ „ ,, 10 „ ■ • 200 Mk. „ ,, „ ,, 7 und 9 „ - 150 Mk. „ „ „ „ 11 und 12 „ 120 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8- Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch--- alle 3 Jahre mit im allgemeinen gleich¬ bleibenden Beträgen. Soll eine Alterazulage versagt werden, so besehliessen hier¬ 9. Sonstiges. über beide städtische Körperschaften. Die Zeit des Probedienstes wird in das Besoldungsdienstalter eingerechnet. --- Bestimmung betr. Gewährung von TJmzugs- kosten. loO 151 12 500 Einw. Leer i. Ostfr. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellenv. Unterbeamten b) ,, technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischeu.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Zu a auf dreimonatige Kündigung. oder auf Lebenszeit, ob Zu b auf dreimonatige Kündigung oder mittels Annahme durch Privat¬ mit oder ohne Ruhege- dienstvertrag. halts-Bere clitigung) Zu C der Stadtsekretär und der Stadtkämmerer auf Lebenszeit, die übrigen a) Unterbeamte Beamten auf G monatige Kündigung. b) technische u. Betriebs- Sämtliche Beamte der Stadt sind ruhegehaltsberechtigt. Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b Stadtkämmerer . . . 2400 ---4200 Mk. Stadtsekretär.......... 1800---3000 Mk. Sparkasse-Rendant . . .. . 2400 -4200 Mk. Polizei-Kommissar.......... 1800---2500 Mk. Magistrats-Sekretär 1600---2200 Mk., Armeninspektor 1800---2400 Mk. Assistent für Versicherungssachen, Kämmerei-Assistent und sonstige Assistenten . . 1200 -2100 Mk. •Sparkas^e-Gegenbuchführer . 1500---2700 Mk. Polizei-Sergeanten ... ..... 1300 1S00 Mk. Flurschütz 1050 -1200 Mk., Gasanstalts-Buchhalter . 1500---2000 Mk. Gasmeister, Wasserwerksrohrmeister . 1200---1800 Mk. Stadtbaufiihrer.......... 2000 3300 Mk. 5. Besoldung Hafenmeister . . 1500 Mk. a) während d. Ausbildungs- I. Schleusenmeister . 1500 ---2000 Mk. u. Vorbereitungsdienstes II. Scbleusenmeister....... . 1200---1600 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Vollziehungsbeamter neben Gebühren-An teil . 1000 Mk. stellung (Normal-Besol- Rathaus-Kastellan neben freier Wohnung usw. . . 600 Mk. dungssätze). 1909. (Neuregelung der Gehälter des Stadtsekretärs, Magistratssekretärs, Besoldungsordnung von und des Hafenmeisters hat noch nicht stattgefunden.) 6. WohmmgRgeldziischiisft. Wolmungsgeldzuechuß beziehen nur dir Polizeibeamt-n und zwar: Der Polizei-Kommissar 125 Mk, die Polizoisergeanten 50 Mk. jährlich. 7. Familienzulagen usw. K^ine. Grundsätze bestehen nicht. Funktionszulagen usw. beziehen z. Zt.: Der Stadtkämmerer 600 Mk., der Stadtsekretär 200 Mk., der Polizei-Kommissar 200 Mk.. der Mngistrats- 8. Stellenzulagen. sekretär 300 Mk., der Armenhaus-Inspektor 250 Mk., der Kämmerei-Assistent 100 Mk., der Flurschütz 100 Mk., der Gaswerksbuchhalter 600 Mk, der Vollziehungs¬ beamte 600 Mk., der Bathnußkasl.41an 50C Mk. AufrUck* n im Gehalt alle 2 Jahre --- nur der Gasmeister und der Wasserwerks-Bohr¬ 9. Sonstiges. meister steigen alle 3 Jahre --- mit gleichbleibenden Beträgen. Ortsstatutai-ische Festsetzungen betr. Gewährung von Beise- und Umzugskosten. 152 87 000 Einw. Lehe. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern i. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) fiir Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen fiir a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a auf dreimonatige Kündigung. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b desgleichen wie vor, soweit nicht Annahme im Wege des Privatdienst- ungen (ob auf Kündigung vertrsges erfolgt. Der Baumeister wird auf Lebenszeit angestellt. oder auf Lebenszeit, ob mit Zu C Die Magistratssekretäre, der Steuersekretär, der Meldeamtsvorsteher, oder ohne Ruhegehalts-Be¬ der Bureauassistent, der Kämmerer, der Steuerkasserendant, der rechtigung) Kassierer, der Gegenbuckführer, der Kassenassistent, der Sparkasse- a) Unterbeamte Direktor, der Sparkasse-Rendant und der Sparkassebuchhalter werden b) technische u. Betriebs- lebenslänglich angestellt, alle übrigen mittleren Beamten aufKiindigung. Beamte Die lebenslängliche Anstellung erfolgt erst, wenn der Beamte das c) Mittlere Beamte. 30. Lebensjahr vollendet hat und sich 3 Jahre im Dienste der Stadt befindet. Sämtliche Beamte sind ruhegL'haltsberechtigt. Zu a Lehrlinge erhalten im 1. Jahre keine Vergütung, im 2ten 240 Mk., im 3ten 480 Mk., als Anwärter im 4ten Jahre 720 Mk., im 5ten 900 Mk. usw. bis 1400 Mk. Zu b I. Magistratssekretär, Kämmerer..... 3000---5000 Mk. II. Magistratssekretär, Steuersekretär, Steuerkasse¬ rendant, Kassierer der Kämmereikasse .... 2400---3600 Mk. Bureau- und Kassenassistenten, Meldeamtsvorsteher, Kämmerei-Gegenbuchführer....... 1800---3000 Mk. Registrator, Bureau- u. Kassegehilfen 1. Kl. 1600---2400 Mk. Bureau- und Kassegehilfen II. lvl..... 1400---2000 Mk. Kanzlisten, Gemeindediener n. Vollziehungsbeamte, Gelderheber ,....... 1400 1800 Mk. Betriebsingenieur d. gewerbl. Werke, Buchhalter das. 2400---3600 Mk. Bauamtsassistent . ....... 2000 3'MO Mk. Vermessungstechniker. . . 1800---3000 Mk. Bauamtstechniker......... 1800---2400 Mk. Gasmeister neben freier Wohnung..... 1800---2200 Mk. Maschinenmeister neben freier Wohnung , . . 1800---2200 Mk. Betriebsmonteure, Maschinisten, Heizer neben freier Wohnung usw........... 1500---1875 Mk. Armenhausverwalter neben freier Station . . 1200---1500 Mk. 5. Besoldung Nachtwachtmeister .... . . . 1800---2400 Mk. a) während d. Ausbildungs- Oberpolizeisergeanten......... 1200 Mk. n. Vorbereitungsdienstes Nachtpolizeisergeanten 1100 Mk., Feldhüter . 1200---1600 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Sparkassedirektor ..... 3000---5000 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Sparkasse-Rendant......... 3000---4000 Mk. dungssätze). Sparkassebuchhalter 1800---3000 Mk., Kassegehülfen 1200---1800 Mk. Besoldungsordnung von 1907. 6. WolmimgsgeldztiHclmss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Aufrlleken im Gehalt alle Jahre --- ohne Einschränkung --- mit gleicliblcibenden Beträgen. --- Die Probezeit kommt für den Beginn der Alterszulagen mit in Anrechnung. 12700 Einw. Lennep. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für Zu a gute Elementarschulbildung. a) Stellen v. Unterbeamten Zu b die in Betracht kommenden technischen Kenntnisse. b) „ „ technischen Zu C A. Gründliche Schulbildung. Junge Leute mit dir Berechtigung für und Betriebs-Beamten den einjährig-freiwilligen Militärdienst werden bevorzugt. c) Stellen von mittl. Be- Zu C B. Keine besonderen Festsetzungen. amten(Bufeau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen fiir Zu a keine Sonder-Festsetzungen. a) technische u. Betriebs- Zu b A. Die Anwärter haben einen Vorbereitungsdienst durchzumachen, Beamte der bis zum 21. Lebensjahre, mindestens aber 3 Jahre dauert. Be¬ b) mittl. Beamte (Bureau- stimmungen über Einhaltung eine- besonderen Ausbildungs-Ganges u. Kassen-) sind nicht getroffen. A) für Zivilanwärter Zu b B. Keine besonderen Festsetzungen. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a soweit nur mechanische Dienstleistungen in Frage kommen, auf ungen (ob auf Kündigung Kündigung, im übrigen auf Lebenszeit. oder auf Lebenszeit, ob Zu b im allgemeinen auf Kündigung, nur in Ausnahmefällen auf Lebenszeit. mit oder ohne Ruhege¬ Zu C im allgemeinen auf Lebenszeit. halts-Berechtigung) Die Anstellung auf Lebenszeit int von der Erreichung des 30. Lebensjahres a) Unterbeamte und einer fünfjährigen Dienstzeit bei der Stadt abhängig. --- Die b) technische u. Betriebs- Zeit bis zum 21 Lebensjahre gilt regelmäßig als Vorbereitungszeit. Beam te Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. e) Mittlere Beamte. Zu a während der Lehrzeit erhalten die Anwärter im 1. Jahre keine Ver¬ gütung, im 2. 3. 4. Jahre die Anwärter mit Einjährigen-Berechtigung monatlich 12,50---15 Mk., 25---30 Mk., 50---60 Mk., die anderen An¬ wärter 10 Mk., 20---25 Mk., 40---50 Mk. Zu b I. Stadtsekretär, Polizeikommissar..... 2100---3500 Mk. II. Verwaltungssekretäre, Polizeisekretär, Polizei- Wachtmeister, Buchhalter der Stadtkasse, Gegen¬ buchführer der Sparkasse....... 1300---2350 Mk. 5. Besoldung III. Verwaltungsassistenten, Vollziehungsbeamter 1100---1040 Mk. a) während d. Ausbildungs- IV. Polizei-Sergeanten..... . . 1050---1700 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Für den Stadtbaumeister, den Stadtbauamtsassistenten, den Direktor des b) nach derendgiltigen An¬ Gas- und Wasserwerkes, den Schlachthofdirektor, Stadtrentmeister, stellung (Normal-Besol- Sparkasse-Rendant, Verwalter der Wilhelm-Augusta-Stiftung usw. dungssätze). werden besondere Gehaltsfestsetzungen getroffen. Besoldungsordnung von 1907. Neuregelung der Besoldung steht zu erwarten. Es wird Mietsentscliüdiguiig gewahrt und zwar erhalten: Verhelr. IJnverh. Die Beamten der Klasse I der Besoldungs-Ordnung - ' 500 Mk. 250 Mk. 6. WohnungsgeldzuRcliusb „ ,, ., 11 „ „ 400 Mk. 200 Mk. _ III „ 300 Mk. 150 Mk. „ „ „ „ IV „ „ . . 250 Mk. 125 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt --- ohne Einschränkung --- alle 2 Jahre mit gleichbleibenden Be¬ trägen. --- Bestimmungen über Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten. 153 154 , 18 000 Einw. Leobschütz. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten 1 b) ,. „ technischen uml Betriebs-Beamten | Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) ] A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen ) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 8. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsi tzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militämn Wärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Zu a auf Lebenszeit mit Ausnahme der Kämmerei-Kasaenbo'ten, Sparkasse¬ oder auf Lebenszeit, ob boten, Ratsdiener, Kastellane, Nachtwächter, Straßen- und Bauauf- mit oder ohne Ruhege- selier, Totengräber, die sämtlich auf Kündigung angestellt werden. halts-Berech t i gung) Zu b in der Begel auf Kündigung, in Ausnahmefällen auf Lebenszeit. a) Unterbe amt i: Zu C im allgemeinen auf Lebenszeit, die Kanzlisten werden jedoch auf" b) technische u. Betriebs- Kündigung angestellt. Beamte Sämtliche als Beamte angestellte Personen sind ruhegehaltsberechtigt. - c) Mittlere Beamte. Zu a. Während der Probedienstleistung werden • /4 des Stellengehalts gewährt. Zu b I. Rendant..... ..... 2400---3600 Mk. II. Stadt=ekretär, Polizeiinspektor . . 2000---2700 Mk. III. Polizeisekretär . . . . 1500---2400 Mk. IV. Polizei-Kommissar..... 1200---2100 Mk. V. Magistrats-ekretär . . .... 1200---2000 Mk. VI. Assistenten, Registrator, Bauverwalter. Stadtgärtner 1200 - 2800 Mk. VII. Polizei-Sergeanten, Vollziehungsbeamte . 1000---1500 Mk. VIII. Bureaubote neben freier Dienstwohnung . 1000---1200 Mk. IX. Magistrats-Kanzlist . 1350 Mk. X. Bureaugehilfen . . . 1200 Mk. XI. Krankenwärter . ... 780 Mk. XII. 1. Bureaugehilfe .... . . 720 Mk. XIII. Schulkastellan . ... 700 Mk. XIV. Nachtwächter . . 600 Mk. XV. Bureaugehilfen.......... 180---360 Mk. XVI. Oberförster, neben Dienstwohnung, Emolumenten 5. Besoldung und Tantieme.......... 1800 Mk. a) während el. Ausbildungs- XVII. Förster neben Dienstwohnung, Emolumenten und u. Vorbereitungsdienstes Tantieme....... . . 1100 ---1600 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ XVIII. (iasanstaltsbuchhalter . ... 1680 Mk. stellung (Normal-Besol- XIX. Bureaugehilfen daselbst...... 420---720 Mk. dungssätze). XX. Lagerhalter und Wasserwerks-Maschinist . . 960 Mk. Besoldungsordnung von 1907. (Neuregelung der Besoldungen in Vorbereitung). Wohmmgsgeldzusehuß erhalten: Die Beamten der Klassen I und II vorstehender Be- 6. Voluningsgeldziischnss. soldungsordnung 400 Mk., die Beamten der Klassen III bis V 340 Mk., die Beamten der Klasse IV 280 Mk. und die Beamten der Klasse VII 220 Mk., alle übrigen Beamten erhalten keinen Wohnungsgeldzuschuß. 7. Familienzulagen uew. Den Beamten vom Assistenten abwärts werden Erziehungsgelder in Höhe von 25 Mk. jährlich für jedes Kind gewährt. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Auf rücken im Gehalt --- ohne Einschränkung --- alle 3 Jahre mit gleiclibleibenden Beträgen. Eine etwa vorangegangene Probedienstzeit wird angereehnet. 77000 Einw. Lichtenberg1. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten Zu a werden nur Militäranwärter angenommen. b) technischen Zu b keine besonderen Festsetzungen, die Annahme richtet sich nach der und Betriebs-Beamten Geeignetheit gegenüber den besonderen Anforderungen der Stelle. c) Stellen von mittl. Be¬ Zu C A. Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst. amten (Bureau-u. Kassen-) Zu C B. Die staatlichen Bestimmungen. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Z. Zt. keine Sonder-Festsetzungen. Entsprechende Bestimmungen sind in b) mittl. Beamte (ßureau- der Ausarbeitung begriffen. und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Z. Zt. noch keine grundsätzlichen Bestimmungen, die Bedingungen usw. Beamte werden von Fall zu Fall festgesetzt. Abgehalten werden jetzt schon b) Bureau- und Kassen- Assistenten- und Sekretär-Prüfungen. Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestim¬ mungen (ob auf Kündi¬ gung oder auf Lebenszeit, Zu a zunächst auf Kündigung, später auf Lebenszeit. ob mit oder ohne Ruhe¬ Ztl b im allgemeinen auf Kündigung. gehalts-Berechtigung) Zu C nach Ablauf von 3 Jahren lebenslänglich, bis dahin auf Kündigung. a) Unterbeamte Es besteht für alle Beamte Ruhegehaltsberechtigung. b) technischen. Betriebs- Beamte c) Mittlere Beamte Zu a wird die Besoldung von Fall zu Fall festgesetzt. Zu b I. Bureau- und Kassenvorsteher . . --- --- 5. Besoldung II. Sekretäre I. Kl. ...... . 2400---4500 Mk. a)während d.Ausbildungs- III. Sekretäre II. Kl.......... 2100 3900 Mk. u. Vorbereitungsdienstes IV. Oberassistenten ....... 2025--- 3625 Mk. b) nach der endgiltigen V. Assistenten.......... 1850---3350 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ VI. Kanzlisten, Steuererheber, Vollziehungbeamte, soldungssätze). Magistratsboten ......... 1675---2275 Mk. Besoldungsordnung Das Gehalt der Beamten der Klasse I wird in jedem einzelnen Falle besonders festgesetzt. Von verschiedenen Jahren, wiederholt geändert. (Neuregelung der Besol¬ dungen in Vorbereitung). 6. WohnungsgeldzuKuliuss. Kpiuer. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Auf rücken im Gehalt alle 3 Jahre mit im allgemeinen gleichbleibenden Beträgen. 155 66000 Einw, Lieg-nitz. Zu a und b keine Sonder-Festsetzungen. Zu c A Zur Einstellung als Zivilanwärter wird zugelassen, wer sich im Besitze des 1. Bestimmungen über die Zeugnisses für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befindet, nicht über 24 Jahre Annahme v. Anwärtern f. alt ist und standesgemäße Unterhaltung aus eigenen usw. Mitteln während der a) Stellen v. Unterbeamten ersten 3 Jahre nachweisen kann. Die Einberufung erfolgt zu einem dreijährigen b) „ „ technischen Au6üil dungsdienst. und Betriebs-Beamten Zu c B Militäranwärter müssen im Besitz des Zivilversorgung6seheines usw. sein. Sie c) Stellen von mittl. Be¬ werden zu einer dreimonatigen informatorischen Beschäftigung einberufeil und amten (Bureau-u. Kassen-) haben währe nd dieser Zeit durch • ine Vorprttfung darzutun, daß sie sich die zur A) für Zivilanwärter Ablegung der Sekretär- oder A6sistenten-Prüfung nötigen Kenntnisse usw. vor B) für Militäranwärter. Vollendung des 36. Lebensjahres anzueignen vermögen. Erst im Anschluß hieran werden sie als Bewerber vorgemerkt und zu einer in der Kegel sechsmonatigen Probt ■ clionßtloistimg einberufen. Zu u keine Sonder-Festsetzungen. Zu b A Während der dreijährigen Ausbildungszeit werden die Anwärter in tunlichst allen Zweigen der s1 Hdtischen Verwaltung beschäftigt, sie sollen sich in dieser Zeit die für die Sekretärprüfung vorgeschriebenen Kenntnisse aneignen. Die Aus- bild ung wird von den Bureau- usw. Vorstehern geleitet, ihr eigentlicher Gang durch den Oberbürgermeister ungeordnet. Beim Aufhören der Beschäftigung in einer Ab¬ 2. Ausbildungs- teilung hat der Anwärter den Gang seiner Ausbildung darin schriftlich darzustellen. Bestimmungen für Die.-? Darstellung wird mit einer kurzen Aeußerung des betr. Bureau-Vorstehers a'technischen. Betriebs- vorgelegt. Außerdem sind Anfangs April und Anfangs Oktober von Amtswegen Beamte Zeugnisse der Bureauvorsteher einzureichen. Spätestens mit Ablauf der drei¬ b) mittl. Beamte (Bureau- jährigen Ausbildungszeit hat der Anwärter eine schriftliche Kechenprüfung ab¬ u. Kassen-) zulegen. die^ bei Mißlingen binnen einem Jahr wiederholt werden kann. Aach A) für Zivilauwärter ihrem Bestehen wird der Anwärter zum Bureaudiätar ernannt und als solcher B) für Militäranwärter. im Vorbereitungsdienst weiter beschäftigt. Wer die Rechenprüfung nicht recht¬ zeitig versucht, oder sie bei der Wiederholung nicht besteht, wird entlassen. Zu b B Flir Militäranwärter ist ein bestimmter Ausbildungsgang nicht vor geschrieben. Sie haben während der 6 monatigen Probedienstleistung ihre Befähigung darzutun und werden nach Beendigung jener entweder zu Bureaudiätaren ernannt oder entlassen. Spätestens nach 3 Jahren muß sich der Anwärter erklären, ob er sich zur Sekretär- oder Assistentenprüfung melden will. Zu u keine Sonder-Festsetzungen. Zu b es sind 3 Prüfungen eingeführt, Reellen-, Assistenten- und Sekretär-Prüfung. Die Keclien-Prüfung wird von den Zivilanwärtem nach Ablauf der Ausbildungszeit abgelegt. Militäranwärtern ist ihre Ablegung freigestellt und zwar kann dies 3. Prüfungs-Bestimmun¬ schon gelegentlich der Vorprüfung geschehen. Zur Assistenten-Prüfung werden die gen für aus den Zivilanwärtern liervorgegangenen Diätare nach weiterem Vorbereitungs¬ a) technischen. Betriebs- dienst, die Militäranwärter frühestens nach ein cinhalbjähriger Beschäftigung züge¬ Beamte ln t*sen. Wer die Prüfung auch bei der Wiederholung nicht besr- lit soll entlassen b) Bureau- und Kassen- werden. Militäranwärter können im Falle des Nichtbeetehens der Prüfung als Beamte Kanzlisten angestellt w erden. AufrUcken der Bureauassistenten in Sekretärstellen A) für zivilanWärter findet in der Kegel nicht statt. Zur Sekretär-Prüfung können Bureaudiatare und B) für Militäranwärter. Assistenten zugelassen werden,letztere jedoch nur dann, wenn sie wenigstens2 Jahre, längstens 3 Jahre als solche angestellt sind. Die schriftliche Sekr>*tärprUfung be¬ steht aus drei Arbeiten, darunter einer häuslichen. Wer nicht besteht, kann diu Prüfung einmal wiederholen, nochmalige Wiederholung ist nur ausnahmsweise gestattet. Wird die Sekretärprtifung nicht bestanden, so entscheidet die Prüfungs- Kommission, ob die Prüfung als Assistentenprüfung genügt. Zu a auf Kündigung. Für den Unterbeamtendienst werden auch Personen im Wege des Privatdienstvertrage6 oder im Nebenamte angenommen. Zu b allgemein auf Kündigung oder im Wege des Privatdienstvertrages. Zu c Auf Lebenszeit werden angestellt: Der I. Stadtsekretär, die 2 Registratoren, die 4. Anstellungs-Bestimm¬ Hauptkas«e-Rendanten, -Kontrolleure, -Buchhalter, Kontrolleure und die Buch¬ ungen (ob auf Kündigung halter im Steuerbureau, die beiden Kalkulatoren, der Vorsteher der Versicherungs¬ oder auf Lebenszeit, ob stelle, d^r Polizei-Inspektor, der I. und II. Polizei-Sekretär und der I. S^kre+är mit oder ohne Ruhege¬ de $ Meid -amts. Alle anderen mittleren Beamten (Polizei-Kommissare, Aadst* nten halts-Berechtigung) usw.) werden auf Kündigung angestellt. Der Standesbeamte und sein Stell¬ a) Unterbeamte vertreter, der Eichmeister, der Brandmeister und die Angehörigen der Feuerwehr b) technischeu. Betriebs- gelt* n als nebenamtlich Iw sciiäftigt. Beamte Jeder Anstellung hat in der Regel eine Probedienstzeit voranzugehen, die im all¬ c) Mittlere Beamte. gemeinen bei MiliTÄranWärtern nicht länger als 6 Monate, bei Zivilanwärter nicht über 2 Jahre dauern soll. Die lebenslängliche Anstellung ist in allen- Fällen ab¬ hängig von der Erreichung des dreißigsten Lebensjahres und von der Zurück¬ legung ein- r mindestens 5jährigen Dienstzeit bei der Stadt. Als Sekretär kann nur angestellt werden, wer die Prüfung bestanden, das 21. Lebensjahres vollendet und der aktiven Militärpflicht genügt usw. hat. Zu a. Den im Ausbildungsdienst beschäftigten Personen können Jahresvergütungen bis zu 600 Mk., in außergewöhnlichen Fällen bis zu 1000 Mk. gewährt werden. Diätare als Zivilanwärter erhalten im 1. Jahre 1000 Mk,, im 2. 1100 Mk. und im 3. und folgenden 1200 Mk., als Militäranwärter während der ersten 2 Jahre 1500 Mk., während der ferneren Diätnrjahre 1600 Mk. Zu b I. 1. Stadtsekretär, Polizei-Inspektor....... 3000---5000 Mk. RendanO*n, Vorsten -r d« ? Recimungs- und des Steuerbureaus, Betriebsinspektor der Werke, Parkdirektor ... 3000---4800 Mk. Technische Beamte, Bau-Assistenten ..... 2700---4200 Mk. II. Bureauvorsteher, Kasseii-Kontrolleure, Gasanstaltehauptbuch- lialter, Krankenhaus-Inspektor . . 2700---4000 Mk. III. Polizei-Kommissare . . 2400 ---3600 Mk. IV. Buchhalter, Sekretäre......... 2100---3600 Mk. Assistenten I. Kl- (Friedhofsinspektor, Bauaufseher, Erzieher) 18C0---HJOO Mk. I. Kl. 1650---2700 Mk-, Assistenten II. Klasse . 1600---2400 Mk. Botenmeister......... . . 1800---3000 Mk. V. Förster neben rd. 500 Mk. Nebenbezügen 1400---2400 Mk. 5. Besoldung VI. Polizei-Wachtmeister.........20C0---2700 Mk. a) während d. Ausbildungs- VII. Steuererheber, Straßen- und Chaussee-Aufseher . . 1700---2600 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Polizeisergeanten, Telephonist...... 1700---2400 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ VIII. Kanzlisten I. Klasse 1500---2100 Mk., Kanzlisten II. Klasse 1200---1800 Mk. stellung (Normal-Besol- IX. Hilfssteuererheber......... 1600---2100 Mk. dungssätze) Rats- und Kassendiener . ..... 1500---2000 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. IVohnungsgeldzuschnss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit im allgemeinen anfangs höheren, später niedrigeren Beträgen. Das Höchstgehalt wird nach 21 Dienstjahren erreicht. 150 137 10500 Einw. Limburg* a. Lahn. 1. Bestimmungen über elfe Annahme v.Änwärterni. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bure iu- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischem Betriebs- Beamte Keine Sonder-FcstsetZungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter ß) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a auf Kündigung. Teilweise auch lediglich nebenamtlich oder mittels ungen (ob auf Kündigung Privat-Dienstvertrages. oder auf Lebenszeit, ob mit Zu b. Der Stadtbaumeister auf Lebenszeit. dieAs iisrenten des Stadtbauamts, oderohne Ruhegehalts-Be¬ der Wegewärter, der Bohrmeister und der Maschinist auf Kündigung, rechtigung) die übrigen nebenamtlich oder im Wege des Privatdienstvertragns. a) Unterbeamte Zu C. Der Stadtrechner und die Stadtsekretiire auf Lebenszeit, die übrigen b) technischem Betriebs- im allgemeinen auf Kündigung. Beamte Der lebenslänglichen Anstellung geht eine Probedienstleistung voraus, -die c) Mittlere Beamte. im allgemeinen 6 Monate beträgt, für Nicht-Al ilitä ran Wärter aber bis zur Dauer von 2 Jahren verlängert werden kann. Zu a. Während der Probedienstzeit erhält der Beamte das Mindestgehalt der betr. Stelle. Zu b 1. Stadtbaumeister........ 3000---4500 Mk. 2. Schlachthofdirektor neben freier Wohnung usw. 2400---3000 Mk. 3. Stadtrechner, Obersekretär . . 2400---4200 Mk. 4. Stadtsekretäre . . 2100---3(500 Mk. 5. Polizei-Kommissar . . . . . 2100---3300 Mk. 6. Bau-Assistenten......... 1(500---2500 Mk. 7. Bureau-Assistenten . . 1500---2400 Mk. 8. Kassenassistenten.....' . . . . 1500 ‘*100 Mk. 9. Rohrmeister des Wasserwerks neben freier Wohnung 1400---2000 Mk. 10. Maschinist des SchJaclitliofs neben freier Wohnung 5. Besoldung usw......... . . . . 1200---1800 Mk. a) wälirondd. Ausbildungs- 11. Polizei-Sergeanten . ....... 1300---1900 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 12. Stadtdiener ...... 1150---1750 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 13. Rathausdiener..... . 900---1350 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 14. Wegewärter . ...... 950---1400 Mk. dungssätze). 15. Feldhüter . 750---1050 Mk. Besoldungsordnung von 1908. 6. WohiuingNgeldzuNcliuss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre, bestehend in einem Sechstel des Unterschiedes zwischen Mindest- und Höchstgehalt, Dauer der Probedienstzeit wird bei Berechnung der 9. Sonstiges. Aufrückungszeit mit berücksichtigt. Voraussetzung für die Gewährung der Zulagen ist Würdigkeit und treue und gewissenhafte Diensterfüllung. Hierüber entscheidet der Magistrat endgültig. --- Festsetzungen über Gewährung von Reisekosfcsn und Tagegeldern. 71000 Einw. Linden v. Hannover. Zu a werden im allgemeinen nur Militäranwärter angenommen, die zu 1. Bestimmungen über ilie einer sechsmonatigen Probedienstleistung einberufen werden. Annahme v. Anwärtern f. Zu b keine Sonder-Festsetzungen. a) Stellen v. Unterbeamten Zu c A. Als Anwärter für den mittleren Beamtendienst werden junge b) „ „ technischen Leute mit der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst und Betriebs-Beamten eingestellt. Außerdem werden junge Leute ohne diese Berechtigung c) Stellen von mittl. Be¬ angenommen, die im allgemeinen nicht über 14 Jahre alt sein sollen, amten (Bureau-u. Kassen-) lediglich als Hilfspersonen (Bureau-, Kassen-, Kanzlei-Gehilfen) zu be¬ A) für Zivilanwärter trachten sind und eine Anwartschaft auf Anstellung als Beamter B) für Militäranwärter. nicht haben. Zu C B. Zivilversorgungsschein, Darlegung der Geeignetheit für die betr. Stelle durch Ableistung einer sechsmonatigen Probedienstleistung. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a auf dreimonatige Kündigung. Zu b auf Kündigung oder im Wege des Privatdienstvertrages. Auf Lebenszeit 4. Anstellungs-Bestimm¬ nur, wenn besonderer Beschluß der städt. Körperschaften vorliegt. ungen (ob auf Kündigung Zu C allgemein auf Lebenszeit. oder auf Lebenszeit, ob mit Bedingung für die lebenslängliche Anstellung ist, daß der Beamte das oder ohne Ruhegehalts- 30. Lebensjahr vollendet hat und sich seit 3 Jahren als Beamter bei Berechtigung) der Stadt befindet. Bis dahin gilt Anstellung auf dreimonatige a) Unterbeamte Kündigung. b) technischen. Betriebs- Die zur Probedienstleistung einberufenen Militäranwärter werden nach er¬ Beamte folgreicher Ableistung jener entweder als Bureau-Hilfsbeamte, oder c) Mittlere Beamte. soweit Unterbeamtenstellen in Frage kommen, als Ratsdiener an¬ gestellt. Sämtliche Beamte sind ruliegehaltsbereehtigt. Zu a. Die Bureaugehilfen beziehen zunächst 25 Mk. Monatsvergütung- und steig-en bis zu 2400 Mk. Jahres Vergütung-. Militäranwärter iür mittlere Beamtenstellen erhalten während der Probedienstleistung monatlich 125 Mk., solche für Unterbeamtenstellen monatlich 95 Mk. Zu b I. Stadtsekretäre, Stadtkämmerer........ 2200---3900 Mk. II. Mit der Leitung anderer städtischer Dienststellen beauftragte Beamte............. 2200---3900 Mk. III. Assistenten, Revisoren, Registratoren, Kassierer, Buchhalter, Expedienten . . ... ..... 2200---3900 Mk. IV. Bureau-Hilfsbeamte.......... 1900---3600 Mk. 5. Besoldung V. Vollziehungsbeamte, Straßenbauaufseher, Armenkontrolleure, a) während d. Ausbildungs- Magistratszeichner, Polizei Wachtmeister, Baupolizeiaufseher . 1500---2400 Mk. u. Vorbereitungsdienstes VI. Ratsdiener......... . . 1500---2400 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ VII. Stadtbauamts- und Stadtbaupolizei-Assistenten 2950---4650 Mk. stellung (Normal-Besol¬ VEIL Stadtgärtner............ 2950---4650 Mk. dungssätze). Neben dem Gehalt werden Funktions- und Dienstzulagen gezahlt --- siehe unten ---. Besoldungsordnung von 1909. 0. WohmmgRgeldzuBchusB. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. Es werden Funktions- und Dienstzulagen gewährt. Funktionsznlagen erhalten die Beamten der Klasse I obiger Besoldungs-Ordnung 1300 Mk., die der Klasse II = 1000 Mk. und 8. Stellenzulagen. die der Klasse V = 200 Mk. jährlich. --- Dienstzulagen können gewährt werden; den mittleren Beamten nach 6 Dienstjahren 150 Mk., nach 12 Dienstjähren weitere 150 Mk. und nach 18 Dienstjahren weitere 100 Mk. --- Den Unterheamten können in den gleichen Zeiträumen Zulagen von 100 Mk. -f- 50 Mk. -J- 50 Mk. bewilligt werden. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit im allgemeinen anfangs niedrigeren, dann höheren und später wieder niedrigeren Beträgen. 158 16 700 Einw. Lippstadt. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Steüenv. Unterbeamten b) „ „technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b.) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischem Betriebs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Beamte Zu b. 1'..- w ird Ablegung einer Sekretär- und einer Assistenten-Prüfung bei b) Bureau- und Kassen- der Regierung in Arnsberg gefordert. Näheres sielie unter „Arnsberg“. Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a auf Lebenszeit, soweit nicht die Betriebsverwaltungen in Betracht kommen. Zu b. Die technischen Hülfsarbeiter werden auf Kündigung angestellt, hinsichtlich des Stadtbaumeisters und der Beamten der Betriebs¬ 4. Anstellungs-Bestimm¬ verwaltungen findet lebenslängliche Anstellung nicht statt, ihre An¬ ungen (ob auf Kündigung stellung»- und Kündigungs-Bedingungen werden vielmehr von Fall oder auf Lebenszeit, ob zu Fall festgesetzt. mit oder ohne Ruhege¬ Zu C auf Lebenszeit, mit Ausnahme der Verwaltungsgeh ülfen und Lehr¬ halts-Berechtigung) linge, die auf Kündigung angestellt werden*). a) Unterbeamtc Die lebenslängliche Anstellung erfolgt erst, wenn der Beamte das 30. Lebens¬ b) technische u Betriebs- jahr vollendet und 5 Jahre im Dienste der Stadt gestanden hat. Der Beamte letztere Zeitraum kann abgekürzt, aber auch bis auf 8 Jahre ver¬ c) Mittlere Beamte längert werden. --- Der endgültigen Anstellung kann eine Probezeit vorangehen, die in der Regel 2 Jahre, für Militäranwärter 6 Monate dauert. Die angestellten Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt. *) Eie Anstellungs- und KUndigungsfcedingungen der Sparkasse-Beamten werden in jedem einzelnen Fall besonders festgesetzt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b Gemeinde-Einnehmer (Stadtkasse-Rendant) 2700---4500 Mk. 1 Sparkasse-Rendant \ Gruppe J « Kontrolleur 1 Die Besoldungen werden besonders feM j. setzt. \ Stadtbanmeister f I- 1 Seblaohthofverwalter J ' Stadtsekretär . ... 2400---8900 Mk. / Polizei-Kommissar . 2000---3000 Mk. Gruppe 1 Stadtbautechniker 1 < Betriebsleiter des Gaswerks > Die Besoldungen werden besonders festgesetzt. 11 ■ I Buchhalter des Gaswerks J * I. Verwaltungs-Sekretär • 2000---3000 Mk. i II- Verwaltungs-Sekretär 1500---2700 Mk. 5. Besoldung Gruppe J Verwaltungs-Gehülfen ... ..... 1200---2400 Mk. a) während d. Ausbildungs- UI. | Rohrmeister, Polizeiwachtmeister, \ Die Besoldungen werden besonders u. Vorbereitungsdienstes l Gehülfen bei den Kassen- und Buchhaltereien J festgesetzt. b) nach der endgiltigenAn- Grunne i Schutzleute, Wald wärter, Flurhüter .... 1200---1800 Mk. stellung (Normal-Besol¬ * < Siadtbote, Rathauswart...... 950---1250 Mk. dungssätze. iV ’ l Kanzlisten, Hallenmeister (Besoldungen besonders). Besoldungsordnung von 1909. Wohnungsgeldzuschuß wird gewährt. Es erbalten: Terhelr. Unverheir. Die Beamten der Gruppe I der Besoldungs-Ordnung 440 Mk. 360 Mk. C. WohiiungsgeldzuBchuss. ,. „ „ „ II „ „ „ 360 Mk. 280 Mk. „ „ . III „ „ „ 280 Mk. 240 Mk. „ IV „ „ „ 240 Mk- 180 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gebalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. 159 16800 Einw. Lissa. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stel I on v. Unterbeamte n b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a---C. Sämtliche Beamte der Stadtverwaltung werden auf Lebenszeit mit Ruhegehaltsberechtigung angcstellt. Ausgenommen sind nur der 4. Anstellungs - Bestim¬ Stadtkrankenhausaufseher, der Stockmeister, der" überwachter, der mungen (ob auf Kündi¬ Armendiener, sowie die Beamten des städtischen Gas-, des Wasser- gung oder auf Lebenszeit, Werks und des Schlachthofes. Alle diese Beamte werden auf Kündi¬ ob mit oder ohne Ruhe¬ gung angestellt oder im Wege des Privat-Dienstvertrages ange¬ gehalts-1 Berechtigung) nommen und beschäftigt. ---- Der Anstellung als Beamter hat eine a) Unterbeamte Probezeit voranzugehen, die allgemein 2 Jahre, für Militäranwärter b) technische u. Betriebs- 6 Monate beträgt. Verlängerung der Probezeit kann eintreten. ---- Beamte Voraussetzung für die lebenslängliche Anstellung ist die Erreichung c) Mittlere Beamte. des 30. Lebensjahres, bis dahin gilt Anstellung auf dreimonatige Kündigung. ---Mittlere Beamte sollen in der Regel nicht vor Vollen¬ dung des 30., Unterbeamte nicht vor Vollendung des 25. Lebens¬ jahres angestellt werden. Zu a. Während des Probedienstes wird das volle Stellengehalt gezahlt. Zu b I. Stadthauptkasse-Rendant, Sparkasse -Rendant, Stadtsekretär..... 2400---3600 Mk. II. Polizei-Inspektor, Steuersekretär .... 2000---3000 Mk. III. Polizei-Sekretär, Stadthauptkasse-Kontrolleur, Sparkasse-Kontrolleur, Magistrats-Registrator 1500---2500 Mk. 5. Besoldung IV. Bureau- und Kassen-Assistenten .... 1200---2100 Mk. a) während d. Ausbildungs- V. Polizei-Wachtmeister...... 1400 - 2000 Mk. u. Vorbereitungsdienstes VI. Polizei-Sorgeanten, Vollziehungsbeamter . . 1200---1800 Mk. b) nach der endgiltigen VII. überwachter............ 850 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ Die Gehälter der Technischen und sonstigen Beamten werden be¬ soldungssätze). sonders geregelt. Besoldungsordnuug von 1909. 6. WohnungsgeltlzuKChusB. Wolmungsgeldzuschuß wird, gewährt und zwar betragt er in den ersten 12 Diensjahren 10°/0 des Grundgehalts und von da an 10°/o dee Gehalts des 13. Dienstjahres. 7. Familienzulagen usw. Keine. Stellenzulagen werden nicht gewährt, die Polizeibeamten erhalten jedoch Dien stauf wands- 8. Stellenzulagen. Entschiidigung und zwar: Der Polizei-Inspektor 50 Mk., der Wachtmeister 30 Mk. und die Sergeanten je 20 Mk. Aufrtlcken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit anfangs höheren, später 0. Sonstiges. niedrigeren Beträgen. --- Festsetzungen über Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten. --- 160 22500 Einw. Luckenwalde. 1. Bestimm ungen über die Zu a U. b keine Sonder-Festsetzungen. Annahme v. Anwärtern Zu C A. Es werden nur junge Leute, die gute Kenntnisse und Beanlagung für nachweisen, als Lehrlinge angenommen. Die Annahme kann von a) Stellen v. Unterbeamten einer Prüfung abhängig gemacht werden. Die Lehrzeit dauert b) technischen 3 Jahre. Während dieser Zeit muß angemessener Unterhalt des und Betriebs-Beamten Lehrlings nachgewiesen sein. --- Rechtsanspruch auf Anstelhing c) Stellen von mittl. Be¬ besteht nicht. Die Lehrlinge werden jedoch, soweit nicht Militär¬ amten (Bureau- u. Kassen-) anwärter zur Anstellung kommen müssen, vorzugsweise berück¬ A) für Zivilanwärter sichtigt. - Bei vorzeitigem Verlassen der Lehre ist eine Konven¬ B) für Militäranwärter. tionalstrafe von 100 Mk. verwirkt. Zu c B. Keine besonderen Festsetzungen. 2. Ausbildungs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Bestimmungen für Zu b die Lehrlinge werden 3 Jahre ausgebildet. Die Art und Dauer der a) technische u. Betriebs- Beschäftigung in den einzelnen Verwaltungszweigen bestimmt der Beamte Magistratsdirigent Die besondere Unterweisung der Lehrlinge erfolgt b) mittl. Beamte (Bureau- durch die Vorsteher des Bureaus. u. Kassen-) Für Militäranwärter ist ein besonderer Ausbildungsgang nicht vor¬ A) für Zivilanwärter geschrieben. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a---C. Die Beamten der Stadtverwaltung werden auf Lebenszeit mit ungen (ob auf Kündigung Ruhegehaltsbercchtigung angestellt. Ausgenommen sind die Kanz¬ oder auf Lebenszeit, ob listen, der Magistratsbote, der Rathauskastellan, die Schuldiener und mit oder ohne Ruhege¬ die Nachtwächter, die auf Kündigung angestellt, und solche Personen, halts-Berechtigung) die im Wege des Privatdienstvertrages angenommen werden. Die a) Unterbeamte Anstellung auf Lebenszeit erfolgt in der Regel nicht vor vollendetem b) technischeu. Betriebs- 30. Lebensjahre und vor Zurücklegung einer dreijährigen Beamten- Beamte Dienstzeit bei der Stadt. c) Mittlere Beamte. 5. Besoldung Zu a. Im ersten Jahre der Beschäftigung- erhält der Lehrling in der Regel keine Ver¬ gütung. Irfi zweiten und dritten Jahre wird Entschädigung nach näherer Feet- a) während d. Ausbildern gs- Zu b I. Stadtkasserendant, Stadtsekretär........ 2800--- 4000 Mk. u. Vorbereitungsdienstes II. Sparkasserendant, Stenersekretär, Kalkulator, Polizei-Sekretär, b) nach der endgiltigen An¬ Polizei-Kommissar ,....... 2000---3200 Mk. stellung (Normal-Besol¬ III. Steuereinnehmer, Stadtkassebuclilialter. Sparkasse-Oegenbuch- dungssätze). fülirer, Bureauassistenten I. Klasse, Magistratsregistrator, öchlacht- hof- und Badeanstalts-Kassierer, Polizei-Wachtmeister . . . 1500---2400 Mk. IV. Die übrigen Bureau- und Kassen-Assistenten , 1300- -2200 Mk. V. Polizeisergeanten, Vollziehungsbeamter, Hallenmeister, Maschinist des Schlachthofs............ 1200---1800 Mk. VI. Forstaufseher............ 1000---1000 Mk. VII. Bureaugeliilfen, Kanzlisten, Kassengeliilfen, Magistratsbote, Rathauskastellan, Feldhüter, Schlachthofpförtner . . . 1000---1500 Mk. Besoldungsordnung von 1907/1909. Wohnungsgeldzusrhuß wird gewährt und zwar erhalten: Die Beamten der Klasse I der Besoldungsordnung jährlich 500Mb., „ „ „ „ II „ „ „ 400 Mk., 1 Unverheiratete 2/s 6. WohnungRgeldzuKcliuNft „ ,, ,, ,, III,, ., „ 300 Mk., 1 dieser Satz** aber „ „ „ „ IV „ „ 250 Mk., \ mindestens „ „ „ „ Vu.VI „ „ 220 Mk, 1 180 Mk. „ n * * vn „ „ 180 Mk. 1 Nachtwächter 100 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine Grundsätze. --- Ein Bureaugehilfe erhält eine persönliche Zulage von 100 Mk., 4 Schuldiener eine solche von je 40 Mk. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Zeit des Probedienstes wird bei Berechnung der Aufrtlckung mit berücksichtigt. --- Bestimmungen über 9. Sonstiges. Reisekosten, Tagegelder und Umzugskoeten. --- Über die Gewährung oder Ver¬ - J sagung von Alterszulagen beschließt der Magistrat. 1C1 32000 Einw. Lüdenscheid. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f a) Stellen v. Unterbeamten b) „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Fe-Jsefzungi n. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Ko«sen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamtf Keine Sender-Fest -ctzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ Jeder anzustellende Bureau- und Polizei-Beamte hat sich einer Prüfung ungen für zu unterziehen, sofern nicht durch Magistrat-beschluß davon ab- a) technischeu. Betriebs- ge-“hen wird. --- Die Prüfung umfaßt die Oi biete, auf welchem der Beamte Anzustellende zu arbeiten hat. Xachzuwei sen sind diejenigen b) Bureau- und Kassen- Kenntnis-e. die zur Verwaltung der Stelle erforderlich sind und einen Beamte regelrechten Fortgang der Arbeiten bei Eintritt doc Bewerbers A) für Zivilanwärter sichern. B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestim¬ mungen (ob auf Kündi¬ gung oder auf Lebenszeit, Die Anstellung der -tädtischen Bei mb-n erfolgt allgemein auf Lebenszeit ob mit oder ohne Ruhe¬ mit Ruhegehaltsberechtigung. Au.-'-nominell sind nur einige Stellen gehalts-Berechtigung) im technischen und Betriebs-Dienst. --- Voraussetzung für die An¬ a) Unterbeamte stellung als Beamter ist Vollendung des 24. Lebensjahres. b) technischem Betriebs- Beamte c) Mittlere Beamte Zu a. Festsetzung erfolgt von Fall zu Fall. Zu b I. Stadtsekiv-tär. Polizeiinspektor .... 3000---4200 Mk. 5. Besoldung II. Tiefbautechniker, Spalks--egegi-nblicfifUhl- r . 2500 --- 3940 Mk. a) während d.Ausbildungs- III. Stadtkassebuchhalter. Polizeikommissar . . . 2100--3300 Mk. u. Vorbereitungsdienstes IV. Magistratssekretäre, Polizeisekretäre .... 1900---3100 Mk. b) nach der endgiltigen V. Verwaltungss-ekretäreLKla-se,Bademeister,Polizei- Anstellung (Normal-Be- Wachtmeister ....... .1 (00---2600 Mk. soldungssätze). VI. Vcrwaltungssekretäre II. Klasse, Hallenmeister . 1600---2200 Mk. VII. Kanzlisten, Hilfsballenmeister, Vollziehungsbeamte 1500---1920 Mk. VIII. Schutzleute und Maschinisten . ... 1400---1820 Mk. Bcsoldungsordnung von 1909. WohnungsgeldzuiM liuß wird gewährt. jt»ilocii nur an verheiratete Beamte. Diese erhalten na^li dreijähriger Dienstzeit bei der Stadt: soweit Beamte der Klassen I und II der Besoldungsordnung in Betracht kommen 480 Mk. „ „ „ III „ IV „ „ „ „ .. 400 Mk. „ „ .. V „ VI .. „ „ „ .. 300 Mk. VII „ VIII, „ „ v „ 240 Mk. Während der dreijährigen Wartezeit wird nur 1/3 des Wohnungsgeldes gewüiirt. 6. WolinvngRgeltlzuKcliiiNN. Siehe vorst-liende Festse tzungen hinsiehtlii li des Wolmungsgeldzuschusses. Da dieser 7. Familienzulagen usw. nur an Verheiratete gewährt wird, stellt er eine Familienzulage dar. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleich bleiben den Beträgen. Der Magistrat kann 9. Sonstiges. im Einverständnis mit der Stadtverordneten-Versammlung die Gew-ährung der Alterszulagen versagen. --- Gemeindebeschluß über zu gewährende Reisekosten- entschädiguiigen. 162 27000 Einw. Lüneburg*. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischeu. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Die Anstellung sämtlicher städtischer Beamten erfolgt allgemein auf Lebens¬ 4. Anstellungs-Bestimm¬ zeit, Die Beamten der Betriebsverwaltungen ---- wozu auch die ungen (ob auf Kündigung Sparkasse, das Krankenhaus usw. gehörten --- werden z. T. auf Kündi¬ oder auf Lebenszeit, ob mit gung z. T. im Wege des Privatdienstvertrags angestellt, Der Stadt¬ oder ohne Ruhegehalts- sekretär und der Stadtkämmerer werden nach erfolgter Wahl sofort Berechtigung) lebenslänglich angestellt, bei den übrigen Beamten erfolgt Anstellung a) Unterbeamte auf Lebenszeit erst nach zurückgelegter zweijähriger Dienstzeit bei b) technischeu. Betriebs- der Stadt und nicht vor vollendetem 30. Lebensjahre. Bis dahin gilt Beamte Anstellung airf Kündigung. Sämtliche Beamte sind ruhegelialts- c) Mittlere Beamte. berechtigt, ausgenommen das Nachtwachtpersonal und die Feldhüter, die auf Kündigung ohn eBuhegehaltsberechtigung angenommen werden. Zu a. Während des Probedienstes wird das Anfangsgebalt der betr. Stelle gezahlt. Zu b Stadtsekretär, Stadtkämmerer . 2700---4500 Mk. Sparkasserendant ........ 2300---3700 Mk. Revisor, I. Kämmereibüchhalter..... 2300---3700 Mk. Bauführer,........... 2500---3600 Mk. Begistrator, Magistratssekretäre, Kämmereibuch¬ halter, Polizeisekretäre, Sparkassegegenschreiber . 2000---3400 Mk. Polizeikommissar, Polizeiwachtmeister, Meldeamts¬ vorsteher ........... 1800---3000 Mk. Armenhaus-Verwalter ........ 1650---2700 Mk. Assistenten........... 1300---2100 Mk. Aufseher der Abfuhranstalt neben freier Wohnung usw.....■ . . . . . . 1400---2100 Mk. Hallenmeister neben freier Wohnung usw. . . 1400---2000 Mk. 5. Besoldung Magistratspedellen, Stadtbauaufseher, Polizeiserge¬ a) während d. Ausbildungs- anten ............. 1300---2000 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Stadtförster neben freier Wohnung usw. . . 1100---1700 Mk. b) nach der endgiltigen A n- Forstaufseher „ „ „ „ 700---1000 Mk. stellung (Normal-Besol- Der Sparkasse-Rendant bezieht neben dem Gehalt 2°/c Tandem dungssätze). vom Reingewinn bis zum Betrage von 800 Mk. jährlich. Besoldungsordnung von 1907 (Neuregelung der Besoldung steht bevor). 6. WoliiHingfigcldzuschufeH. Keiner. 7- Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Der erste Magistratspedell erhält als Hausvogt freie Wohnung- und Feuerung, der Armen¬ hausverwalter freie Wohnung-, Feuerung und Licht. AufrUcken im Gehalt alle 3 Jahre mit im allgemeinen anfangs höheren, später niedrigeren 9. Sonstiges. Beträgen. Die Zulagen werden nur bei guter Führung und befriedigenden Lei¬ stungen gewährt, Rechtsanspruch besteht nicht. --- Die Beamten haben im all¬ gemeinen einen dienstfreien Nachmittag in jeder Woche. 1G3 Lünen. 10000 Einw. 164 10UÜ0 tinw. Lunen. 1. Bestimmungen über die | Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v.Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte 1 . b) mittl. Beamte (Bureau- Keine Sender-Festsetzungen. und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a allgemein auf Lebenszeit. Vollziehungsbeamte gelten als nebenamtlich beschäftigt und nicht als Beamte. Ebenso werden die mit Unter- beamten-Geschäften bei den Betriebsverwaltungen betrauten Personen 4. Anstellungs - Bestim¬ als Nicht-Beamte angenommen. mungen (ob auf Kündi¬ Zu b Nur der Schlachthof-Inspe ktor ist lebenslänglich angestellter Beamter, gung oder auf Lebenszeit, die übrigen in den Betriebsverwaltungen oder mit technischen ob mit oder ohne Kuhe- Dienstleistungen beschäftigten Personen (Landmesser, Techniker, gehalts-Berechtigung) Eichmeister usw.) gelten nicht als Beamte. a) Unterbeamte Zu C allgemein auf Lebenszeit. b) technischem Betriebs- Die lebenslängliche Anstellung erfolgt nicht vor Vollendung des Beamte 25. Lebensjahres und einer 5jährigen Dienstzeit bei der Stadt. Bis c) Mittlere Beamte. dahin gilt Anstellung auf Kündigung. Der endgültigen Anstellung kann eine Beschäftigung auf Probe vorangehen. Die Probezeit dauert in der Regel 2 Jahre, für Militäranwärter 6 Monate. Nur die festangestellten Beamten haben Ruhegehaltsberechtigung. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b 1. Sparkasse-Rendant, Stadtkasse-Rendant, Stadtbau- ineister ...... 3600 ---4800 Mir. 2. Sparkasse-Kontrolleur, Gasinspektor neben freier Wohnung . ......... 2400 -3600 Mk. 3. Stadtsekretär .......... 2500---4000 Mk. 4. Bautechniker..... .... 2100---3600 Mk. 5. Polizeikommissar ......... 1800 3600 Mk. 6. Polizei-Wachtmeister . ..... 1300---2050 Mk. 5. Besoldung Polizei-Sergeanten......... 1100 1600 Mk. a) währendd. Ausbildungs- 7. Stadtkasse Assistent........ 1600 3000 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 8. Sparkasse-Buchhalter, Bureau-Assistent . . 1500 - 2400 Mk. b) nach der endgiltigen 9. Polizeisekretär........ . 1300---2050 Mk. Anstellung (Ncrmal-Be- 10. Flurhüter, Vollziehungsbeamte . . . 1000---1360 Mk. sol dungssätze). 11. Schlachtho [-Inspektor...... . 2400---3000 Mk. Besoldungsordnuug von 1909. Wohnungsgeldzuschuß wird gewährt. Es erhalten: Yerhelr. UnTerh. Der Sparkasse-Rendant........ 600 Mk. * tt.-ic. 6. WohmmgKgeldzuHcliuRS. Die übrigen Beamten zu 1 u. 2---4 der Besoldungsordnuug 450 Mk. 1 Ä Der Polizei-Kommissar..... . 400 Mk. \ d«r Die Beamten zu 6 und 9 der Besoldungsordnung 300 Mk. I ® o„!?nten „ „ „ 7 und 8 „ „ . 250 Mk. J Shtze' 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine Grundsätze. Über die Gewährung solcher Zulagen M'ird von Fall zu Fall be¬ schlossen. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt alle 2 Jahre mit gleiclibleibenden Beträgen. 12500 Einw. Lyck. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) techniseheu.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Sämtliche städtische Beamte werden auf Lebenszeit angestellt, ausgenommen oder auf Lebenszeit, ob mit die Boten und Nachtwächter, die auf 4wöchige Kündigung angestellt oder ohne Kuhegohaits-Be- werden und sonstige Personen, deren Annahme auf Grund Privat¬ rechtigung) dienstvertrages erfolgt. a) Unterbeamte Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberoclitigt mit Ausnahme der Schul¬ b) technische u. Betriebs- dienerin, des Totengräbers und des Eichmeisters. Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a Militäranwärter erhalten während des Probedienstes ®/4 des Stellen¬ einkommens, Zivilanwärter das volle Dientseinkommen ausschließlich Wohnungsgeldzuschuß. Zu b I. Stadthauptkasse-Rendant ... . 2100---3900 Mk. II. Stadtsekretär.......... 2000 - 3500 Mk. III. Polizei-Kommissar (mit dem Titel Polizei-Inspektor) 1800 - 3300 Mk 5. Besoldung I V- Magistrats-, Kassen- und Polizei-Assistenten . . 1700 - 2000 Mk. a) während d. Ausbildungs- I. I ollziehungsbeamte, Polizeisorgeanten . . . 1200 --- 1800 Mk. u. Vorbereitungsdienstes VI. Boten............ 780 1068 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ VII. Schuldiener neben freier Wohnung usw. . . 750 --- 1038 Mk. stellung (Normal-Besol¬ VIII. Nachtwächter.......... 660 1020 Mk. dungssätze). Hallenmeister neben freier Wohnung .... 1200 1800 Mk. Besoldungsordnung von 1909. Wohnungsgeldzuseliuß wird gewährt. Es erhalten: 6. WohmmgRgeldzuHchuBa. Die Beamten der Klasse I---IV der Besoldungsordnung iährlich 400 Mk. „ * „ „ V „ ,, „ 200 Mk. „ „ „ „ VIu.VIlI „ „ „ 100 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Auf rücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Beamte, die in der 9. Sonstiges. Erfüllung ihrer Pflichten zu wünschen übrig lassen und in ihren Leistungen nicht befriedigen, haben einen rechtlichen Anspruch auf die Gewährung der Alterszulagen nicht. 165 251000 Einw. Magdeburg*. 1. Bestimmungen über die Zu a und !) V«üne besonderen Festsetzungen. Annahme v. Anwärtern f. Zu c A. Reite für die Obcrsekutida einer neunklnssigen höhereu Lehranstalt, Lebensalter a) Stellen v. Unterbeamten nicht über 24 Jahre, Verpflichtung 3 Jahre unentgeltlich. zu arl^it* n und Nach¬ b) „ „ technischen weis, daß sich der Anwärter während dieses Zeitraumes standesgemäß erhalten und Betriebs-Beamten kann. Die Animahme erfolgt als ,.Verwaltungs-Anwärter.k* c) Stellen von mifil. Be¬ Zu c B. Militäranw ärter werden vorgemerkt, wenn sie durch eine Vorprüfung ihre Be¬ amten (Bureau-u Kassen-) fähigung dnrgetan haben und im Besitz des Zirilversorgungsschcu\es sind. Sie A) für Zivilanwärter werden dann zu halbjähriger Probedienstleistung in freigewordene Assistenten¬ B) für Militäranwärter. stellen ein berufen. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu fi. Die Ztvilanwärter (Verwnltungs-Anwärt er) werden 3 Jahre ausgebildet. Sie werden nach besonders erlassenen Bestimmungen in den verschiedenen Geschäftszweigen 2. Ausbildungs- der Stadtverwaltung ausgebildet. Die Bureau- usw. Vorsteher haben die Aus¬ Bestimmungen für bildung zu leiten. Nach Beendigung der Beschäftigung in einer Dienststelle ist der a) technischem Betriebs- Gang der Beschäftigung schriftlich darzustellen. Diese Darstellung geht mit Beamte einer Äußerung des Bureauvorsteliers über die Befähigung usw. des Anwärters b) mittl. Beamte (Bureau- an den Oberbürgermeister.--- Nach beendeter Ausbildung haben sich die Verwaltungs¬ u. Kassen-) anwärter zur Prüfung zu melden, geschieht das nicht, verden sie entlassen. A) für Zivilanwärter Militaraimärter werden in der Regel nur in 1 bis 2 Geschäftsstellen ausgebildet. B) für Militäranwärter. Über ihre Fähigkeiten, Fortschritte usw. haben die Bureauvorsteher zu berichten. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b. Außer der von Militäranwärtern abzulegenden Vorprüfung werden 2 Prüfungen verlangt, eine Assistenten- und eine Sekretärprüfung. Die Assistentenprüfung ist 3. Prüfungs-Bestimmun¬ nur von den Verwaltungs-Anwärtern abzulegen, die Sekretärprüfung von Zivil¬ gen für und Militäranwärtern. a) technischeu. Betriebs- Zur Asslstentenprüfung werden die Verwaltungs-Anwärter nach Beendigung der Beamte Ausbildungszeit vorgeTaden. Sie besteht aus einem mündlichen und einem schrift¬ b) Bureau- und Kassen- lichen Teil. Im schriftlichen Teile haben die Prüflinge auch ihre Fähigkeit im Beamte Stenographieren darzutun. A) für Zivilanwärter Zulassung zur Sekretärprüfung erfolgt frühestens 3 Jahre nach der Anstellung als B) für Militäranwärter. Assistent oder Diätar. Wer sich innerhalb 5 Jahren nicht meldet, verbleibt Assistent. Einmalige Wiederholung der Prüfungen ist gestattet, nochmalige dagegen nur ausnahmsweise zulässig. --- Wer die SekretUrprüfung nicht besteht, bleibt Assistent. Ueber die Weiterbeschäftigung der Prüflinge, die die Assistentenprüfung nicht bestehen, entscheidet der Magistrat. Zu a teils auf- Lebenszeit, teils auf Kündigung. Im Wege des Privatdienstvertrags ange¬ nommene Personen gelten nicht als Beamte. Zu b. Die technischen Beamten werden nach Ablauf einer längeren diätarischen Beschäf¬ 4. Anstellungs-Bestimm¬ tigung auf Lebenszeit angeetellt, die Betriebsbeamten allgemein auf Kündigung. ungen (ob auf Kündigung Außerdem werden für die Betriebsverwaltungen Personen mittels Dienstvertrags oder auf Lebenszeit, ob angenommen, die nicht als Beamte gelten. mit oder ohne Ruhege¬ Zu c. Allgemein auf Lebenszeit, nur die Bureau- und Kassenbeamten der Betriebsver¬ halts-Berechtigung) waltungen werden auf Kündigung angestellt. --- MilitäranWärter werden, wenn sie a) Unterbeamte sich bewährt haben, nach Ablauf der Probedienstzeit als Assistenten angestellt. b) technische u. Betriebs- --- Die Mannschaften der städtischen Feuerwehr, der Inspektor der Erziehungs¬ Beamte anstalt, die Schulkastellane und Schuldiener sowie der Oberlieizer werden nur c) Mittlere Beamte auf Kündigung angestellt. --- Vorbedingung für die lebenslängliche Anstellung ist, daß der Beamte das 30. Lebensjahr vollendet hat und sich mindestens 3 Jahre im Dienste der Stadt befindet. Ruliegelialtsbereclitigt sind sämtliche auf Lebenszeit und Kündigung angestellte Beamten. Xu ft. Die Zivilanw ärter erhalten während der 3]übrigen Ausbildungszeit keine Vergütung. Im 4. Jahre erhalten sie J300 -Mk., im 5. = 1450 Mk., im 6. = 1600 Mk. und im 7- = 1750 Mk. --- MilitäramvÜrter für den Bureau- und Kassendienst beziehen während des Probedienstes täglich 4,25 Mk. Entschädigung. Zu b Rendanten der Kämmerei-, Steuer-, Licht- und Wasserwerks-, Armenkasse, Obersekretär, Krankenhaus-Inspektoren, Stadtbau- meister, Maschiiien-Iiigenieur........ 3400---5200 Mk. Sekretäre, Kassierer, Buchhalter I.K1., Hauptkassierer,Kontrolleure I. Klasse, Kalkulatoren, ein Teil der Rechnungsrevisoren, Registra¬ toren, Bure au Vorsteher beim Schlacht- und Vielihof, desgl. hei der Hafenverwaltung, Bau Verwalter, Inspektoren am Packhof, der Straßenreinigung, der Arbeitsnnstalt, des Sellinclithofs, am Hafen, Oberwerkmeister, Werkmeister, Friedhofs-Oberinspektor, desgl. -Inspektor, Geometer, Vermessungstechniker, Bauteeliniker, Stadtobergärtner, Ingenieur bei den Licht- und Wasserwerken . 2400---4700 Mk. Gasmeister, Werkmeister beim Gas- und Wasserwerk, Ober¬ meister des Elcktr.-Werkes......... 2300---4300 Mk. Bureauassistenten, Kassenkontrolleure II. KL, ein Teil der Rechnungs-Revisoren, Buchhalter II. Kl., Botenmeister, Straßen- reinigungs-Oheraufselier, Verwalter der Ncbenfriedliöfe, Gärtner daselbst, Buchhalter des Elektrizitätswerkes..... 2200---3800 Mk. Maschinenmeister beim Sclilaclithof usw., Beleuehtungsinspektor, Elektromonteur, Filter-, Ofen-,Zähler-,Installations-Kabel-Meister 2000---3600 Mk. Feldwebel der Feuerwehr, Maschinenmeister daselbst, Vorsteher des Arbeitsnachweises.......... 2000---3100 Mk. Kanzlisten, Assistenten bei den gewerblichen Werken, Bau¬ schreiber, Oherbeleuchtungsaufseher, Obermesserkontrolleure, Desinf ektionsanstalts-V erwalter, Schluchthof-Aufseher, desgl. des Viehhofs, Magazinverw alter, Hilf'shafenineister .... 2000---3000 Mk. Oberfeuerwehrmänner, Hilfslokomotivführer..... 1700---2500 Mk. Oberheizer, Beleuelitungsaufsehcr, Polizeiwachtmeister, Lager¬ verwalter, Wiegemeister, ständige Hilfsarbeiter beim statistischen Maschinisten, Rangiermeister,Stellwerkwärter,Werkstattschreiber 1600---2160 Mk. Boten, Kastellane, Pförtner, Drucker, Buchbinder, Friedhofswärter, 5. Besoldung Messerableser, Kunstdiener, Torwärter, Armenanstalts-Aufseher, a) währendd. Ausbildungs- Hilfsschreiber usw.......... - 1500---2u50 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Braudinspektor, Brandmeister, Polizei-Kommissare . - 3400---5200 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Feuermänneru.Fahrer,Feldhüter,Straßenreinigungsgruppenführer 1400---1900 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Vollziehungsbeamte neben den aufkommenden Gebühren . . 600 Mk. dungssätze. Schulvogt neben den Gebühren....... . . 160Q Mk. Besoldungsordnung von 1909. Scliulkastellane neben freier Wohnung...... 950---1500 Mk. 6. WohnungsgeMzuKchuss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Grundsätze bestehen nicht. In einzelnen Fällen werden Stellenzulagen von je 300 Mk. gewährt. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre. Die &ehaltszulag. werden teils in gleichbleibend. Beträgen gewährt, teils werden anfangs höhere und später niedrigere Beträge gezahlt, teils ist 9. Sonstiges. auch das Umgekehrte der Fall. --- Bestimmungen über Umzugekosten, desgl. über Reisekosten, desgl. über Krankengelder, desgl. über die Benutzung von Dienst¬ wohnungen. --- Sämtliche städtische Beamte sind gegen Unfälle im Dienst versichert. 106 21400 Einw. Marburg* i. Hessen. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellenv. Unterbeamten b) „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Fi stsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Iv ei ne So ncler-F©sts« tzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für Vom 1. 4. 11 ab soll die Neuanstellung eines Bureau- oder Kassen beamten, a) technische u. Betriebs- sowie das Aufrücken bereits angestellter Beamten in die I. Klasse, Beamte von dem Bestehen einer Prüfung vor der Prüfungskommission des b) Bureau- und Kassen- hessischen Städtetages oder einer anderen nach dem Ermessen des Beamte Magistrats gleichwertigen Prüfung abhängig gemacht werden. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Die zu rein mechanischen Dienstleistungen angenommenen Unter- beamten. ebenso die Unterbcamten der Betriebsverwaltungen und die 4. Anstellungs-Bestimm¬ Polizei-Exekutivbeamten werden auf Kündigung angestellt, die üb¬ ungen (ob auf Kündigung rigen auf Lebenszeit. oder auf Lebenszeit, ob Zu b. Die Betriebsbeamten und die nur zu rein technischen Dienstleistungen mit oder ohne Ruli, ge- angenommenen Personen, die mit obrigkeitlichen Funktionen nicht lialts-Bercclitigung) ausgestattet sind, werden auf Kündigung angestellt. ^) Unterbeamte Zu C irn allgemeinen auf Lebenszeit. b) technische u. Betriebs- Die Anstellung erfolgt regelmäßig erst nach vorausgegangener Probe¬ Beamte dienstleistung, die allgemein nicht länger als 2 Jahre dauert. Für c) Mittlere Beamte. die Anstellung auf Lebenszeit ist Voraussetzung, daß der Beamte das 25. Lebensjahr vollendet hat. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündi¬ gung. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b I. Steuerinspektor, Sekretäre, Registrator, Rendanten, Bauamtsassistenten I. Kl., Polizeikommissar . . 2400---3900 Mk. II. Bauamtsassistenten II. Kl., Kontrolleure, Assistent 5. Besoldung im Rechnungsamt.........‘'000---3300 Mk. a) während d. Ausbildungs- III. Bureauassistenten, Polizeiwachtmeister, Maschinen¬ u. Vorbereitungsdienstes meister des Elektrizitätswerks, Stadtförster . . 1600---2400 Mk. IV. Vollziehungsbeamte, Polizeisergeanten, Brunnen- b) nach der endgiltigen An¬ niGistGr, Obeiinstallateiu, W Gikuiuist-ui, Aiiiitjnliaus- stellung (Normal-Eeiol- aufseher............ 1400---2000 Mk. dungssätze). V. Steueraufseher, Stadtdiener, I. Feldhüter, Installateur des Gaswerkes ... ..... 1200---1800 Mk. VI. die übrigen Feldhüter........ 1000 1500 Mk. Die Besoldungsverhältnisse der Leiter des Bauamts, der Gasanstalt und des Elektrizitätswerkes sowie des Obersekretärs werden von lall zu Fall vereinbart. Besoldungsordnung von 1910. 6. WohnungKgeltlzuRvhusi. Keiner. 7. Faiullienznlagen usw. Keine. Iin allgemeinen keine. Z. Zt. bezieht ein Stadtßekretar für die Protokollfülirung in der 8. Stellenzulagen. Stadtverordneten-Versammlung 60 Mk., ein Sekretär^ für die Geschäfte des Geriehtsschreibers beim Kaufsinanns- und Gewerbe-Gericht 100 Mk. Zulage. [ Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre- Die Gehaltszulagen werden zum Teil in gleichbleibenden, z. T. in anfangs höheren, später niedrigeren, und z. T. in anfangs niedrigeren, später höheren Beträgen gewährt. Das Höchstgehalt erreichen die Beamten der Klasse III., IV. u. VI. nach 15, die Beamten der übrigen Klassen nach 18 Stellen- 9. Sonstiges. dienstjaliren. Die Bewilligung der Alterszulagen erfolgt nach dem Ermessen des Magistrats. Die Dienstzeit, die vor den Beginn des 20. Lebensjahres füllt, bleibt bei der Berechnung des Besoldungs-Dienstalters außer Betracht. Orfcsstatutarisclie Festsetzungen wegen Gewährung von Tagegeldern und Reisekostenentschädi- gungen. 167 13900 Einw. Marienburg* i. Westpr. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) .Stellen v. Unterbeamten Keine Sonder-Festsetzungen. --- Einberufungen für den Bureau- und Kassen¬ b) * „ technischen dienst erfolgen zur informatorischen Beschäftigung, nach deren Be¬ und Betriebs-Beamten endigung der Anwärter zunächst wieder zuriicktritt. Bei eintreten¬ c) Steilen von mittl. Be¬ dem Freiwerden erfolgt dann Einberufung zur Probedienstleistung. amten (Bureau-n. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. - --- 2. Ausbildungs- Keine Sonder-Festsetzungen. Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm- Zu a. Anstellung erfolgt auf Lebenszeit, Boten und Schuldiener werden ungen (ob auf Kündigung auf Kündigung angestellt. oder auf Lebenszeit, ob Zu b. Im allgemeinen erfolgt Annahme auf Grund Privatdienstvertrags. Soll mit oder ohne Ruhege- Anstellung als Beamter erfolgen, so geschieht dies auf Grund beson¬ h alts-Bere chtigung) deren Beschlusses. a) Unterbeamte Zu c erfolgt Anstellung auf Lebenszeit, ausgenommen die Kanzlisten, die b) technischen. Betriebs- auf Kündigung angestellt werden. Beamte Sämtliche angestellte Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. c) Mittlere Beamte. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b I. Stadthauptkasserendant, Oberstadtsekretär . . . 2400-4200 Mk. II. Stadtsekretär, Magistratssekretär, Polizei Sekretär, Polizeikommissar, Sparkasserendant .... 2100 - 3300 Mk. III. Stadthauptkassebuchhalter ... . 1000 --- 2800 Mk. IV. Bureau-Assistenten....... . 1.700--- 2700 Mk. 5. Besoldung V. Polizei-Sergeanten......... 1200 - 1900 Mk. a) während d. Ausbildungs- VI. Vollziehungsbeamte, Rathauskastellan . .. . 1200---1800 Mk. u. Vorbereitungsdienstes VII. Magistratsbote ..... 1000 - 1300 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ VIII. Stadtbaumeister . ........ 2500 Mk. stellung (Normal-Besol- Gaswerksbuchhalter......... 2400 Mk. dungssätzo) G asm ei ste r, \V asser rn ei st e r, neben freierWohnung usw. 1800 Mk. Besoldungsordnung von 1910. 6. WohnungKgeldznHchuBS. YVoliimiigsgeldzuscliuß wird gewährt und zwar je 10°/o des jeweiligen Gehalts. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Betragen. Das Höchstgehalt wird 9. Sonstiges. erreicht in den Besoldungsklassen I und II nach 16 Dienstjaliren, in Klassen III---VI nach 18 Dienstiahren und in Klasse VII nach ö Diensjahren. Statutarische Festsetzungen wegen Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern. 108 12500 Einw. Marienwerder. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellenv. Unterbeamten b) technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Ivassen-J A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a;technischeu. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zn a im allgemeinen auf Lebenszeit, teilweise auf Kündigung, teilweise ungen (ob auf Kündigung im “Wege des Privatdienstvertrages. oder auf Lebenszeit, ob Zu b auf Kündigung oder im Wege des Privatdienstvertrages. Der Stadt¬ mit oder ohne Ruhege¬ baumeister ist lebenslänglich auf Kündigung (?) angestellt. halts-Berechtigung) Zu C auf Lebenszeit. a) Unterbeamte Die Anstellung der Beamten auf Lebenszeit erfolgt in der Regel erst b) technische u. Betriebs- nach öjäliriger Dienstzeit bei der Stadt und nach vollendetem 30. Lebens¬ Beamte jahre, bis daliin gilt dreimonatige Kündigung. c) Mittlere Beamte Sämtliche Beamte sind ruheg'ehaltsberechtigt. Zu a Während der Probedienstleistung wird das volle Stellengehalt gewährt. Zu b 1. Rendant . ......... 2400 3600 Mk. 2. Kämmereikasse-Buchlialter, Stadtsekretär, Polizei¬ kommissar ... ... 1800---3000 Mk. 3. Bureauassistenten..... , 1200 1800 Mk. 4. Polizeisergeanten und Vollziehungsbeamte . . 1200---1500 Mk. 5. Besoldung 5. Magistratsbote . ... 1000---1400 Mk. a) während d. Ausbildungs- 6. Ratbauskastellan . 500__700 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Schuldiener . 4ß() 660 Mk. b) nacli der endgiltigen An¬ 7. Nachtwächter . . ....... 540---600 Mk. stellung (Normai-Besol- 8. Schlaclithof-Inspektor | neben freier Dienst- . 2100---3300 Mk. dung-^sätze) 9. „ -Hallenmeister 1 wolinung usw. . 1000---1600 Mk. Besoldungsordnung von 1909. Wohnungsgeldzuschuß wird gewährt. Es erhalten: 400 Mk. . Die Beamten der Besolden gsklassi n 1 und 2 iährlich 300 Mk. 6. WolinungsgeldznscliusB. „ - - 3 150 Mk. . 4 100 Mk. .. ~ 8 60 Mk. 7 7. Familienzulagen ubw. Bnreau-Assistenten, Vollziehungsbeamte und Polizeigergeanten erhalten für jedes Kind, das das 16. Jahr noch nicht erreicht hat, eine Zulage von 60 Mk. (Bis zu 300 Mk ). 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken lm Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Die Zulage kann auch 9. Sonstiges. durch Bes« liluß des Magistrats und der Stadtverordneten-Versammlung versagt werden. 109 14000 Einw. Mayen. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v.Unterbeamteii b) „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) techn ische. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Eine Prüfungsordnung besteht nicht. Durch Ortsstatut ist jedoch fest¬ gen für gesetzt, daß die Anstellung des Polizeikommissars, des Sparkasse- a) technische u. Betriebs- Rendanten, des Stadtsekretärs, des Bautechnikers und der Beamten Beamte bei den Betriebsverwaltungen das Bestehen einer Prüfung Uber die b) Bureau- und Kassen- genügende Befähigung des Anzustellenden zu dem ihm anzuver¬ Beamte trauenden Amte vorauSsetze. --- Von dieser Bedingung kann jedoch A) für Zivilanwärter unter Umständen abgesehen werden. B) für Militäranwärter. Zu a. Polizei- und Stadtdiener, Schlachtliof-Hallenmeister, Feldhüter und Vollziehungsbeamte werden auf Kündigung angestellt; sonstige im Unterbeamtendienste beschäftigte Personen werden auf Grund Privat¬ dienstvertrags angenommen, die Nachtwächter gelten als nebenamt¬ lich tätig. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b. Der Gas- und Wasserwerks-Direktor, der Schlachthof-Direktor und der ungen (ob auf Kündigung Förster werden lebenslänglich angestellt, der Bautechnikei' auf Kün¬ oder auf Lebenszeit, ob mit digung, der Eichmeister nebenamtlich. Im übrigen erfolgt Annahme oder ohne Buhegehalts- auf Grund Privat-Dienstvertrags. Berechtigung) Zu C. Stadtrentmeister. Polizei-Kominisssr und Sparkasse-Rendant werden a) Unterbeamte auf Lebenszeit, die Stadtsekretäre auf Kündigung, die übrigen Burean- b) technische u. Betriebs- usw. Kräfte auf Grund Privatdienstvertrags angestellt. Beamte Die Anstellung der Beamten auf Lebenszeit ist von der Erreichung c) Mittlere Beamte. des 30. Lebensjahres und einer fünfjährigen Dienstzeit bei der Stadt abhängig. Bis dahin gilt Anstellung auf Cmonatige Kündigung. Die Stadtsekretäre, der Bautechniker und die auf Kündigung angestellten Unterbeamten können nach lOjähriger Dienstzeit lebenslänglich ange¬ stellt werden. Vor der Anstellung ist im allgemeinen eine Probedienstleistung ab¬ zuleisten. deren Dauer zwei .Jahre nicht übersteigen darf. Zu a. Währ’ nd rlor Probfcdien&th-istung wird das volleAnfangsgehalt derbetr. Stelle gezahlt. Zu b. Stadtreutin« i.-** ~ . . 3000---4200 llk PolLzt-i-Komiuissar ..... 2100---3300 Mk. Sparkasse-Rendant ... 2400-J*<00 Mk. 5. Besoldung I. Stndtsekreiär . 2000---8200 Mk. a) während d. Ausbildungs- II. Stadtsekretär.......... 1200---1800 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Baut«-chniker.......... 2000---2600 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Förster neben Deputat und 160 Mk, Mietentschädigung . . 1200---1800 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Polizeidiener . . , . - 1200---1500 Mk. dungssätze). Stadtdiener * . , t>00----1200 Mk. Besoldungsordnung von Feldhüter...... ......C00--- & 0 Mk. Gas-Direktor neben frei«*« Wohnung usw. . ... 2000 - 3500 Mk. Schlachthoi-Direktor net^n freier Wohnung usw. . . 2000---3200 Mk. Schlachthof-Hallenm eist« r neben freier Wohnung .... 1C0O---1000 Mk. 1900, (Neuregelung der Besohlungen steht zu erwarten). 6. WohmingHgeldznftehuHN. Es wird ein Mietszuschuß in Höhe von 6 °/0 des betr. Mittelgehalts gezahlt. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit je 1 sechstel des Unterschiedsbetrages zwischen Anfangs- und Endgelialt. Dauer der Probedienstleistung wird in die Aufrückungs- 9. Sonstiges. zeit eingerechnet. Die Alterszulagen können durch Beschluß des kollegialen Gemeinde-Vorstandes versagt werden. --- Ortsstatutarische Festsetzungen über Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten. 170 171 21000 Einw. Memel. Zu a und b keine Sonder-Festsetzungen. 1. Bestimmungen über die Zu c. Anwärter zum Vorbereitungsdienst werden im allgemeinen nicht angenommen. Be¬ Annahme v. Anwärtern f. werber um offene Beamtenstellen müssen ihre Geeignetheit durch eine Probedienst¬ a) Stellen v. Unterbeamten leistung nachveisen und --- soweit Zivilanwärter in Betracht kommen --- der Militär- b) technischen pllicht genügt haben. und Betriebs-Beamten Bewerber um Afisistentenstellen dürfen nicht älter als 35 Jahre sein und müssen nach- c) Stellen von mittl. Be¬ weisen, daß sie bereits 2 Jahre bei einer Verwaltungsbehörde tätig waren und dort amten (Bureau-u Kassen-) eine entsprechende Prüfung abgelegt haben. A) für Zivilanwärter Von den Bewerbern um Sekretärstellen wird verlangt daß sie 4 Jahre bei einer Ver¬ B) für Militäranwärter. waltungsbehörde tätig waren und eine staatliche usw. Sekretärprüfung bestanden haben. Bewerber, die Prüfungen nicht abgelegt haben, müssen sich solchen vor der Prüfungs- Kommission der Stadt unterziehen. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für Zu a keine Sonder-Festsetzungen. a) technische u. Betriebs- Zu b. Es finden 2 Prüfungen (Sekretär- und Assistenten-) statt. Beide sind schriftlich und Beamte mündlich. Die schriftlichen Aufgaben werden unter Aufsicht gefertigt Bei der b) Bureau- und Kassen- Assistenten prüfung wird ein geringeres Maß von Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen Beamte verlangt, bei der Sekretärprüfung dagegen die eingehende Kenntnis jener erfordert. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a auf Lebenszeit, ausgenommen die Nachtwächter und Markthallenwärter, die auf Kün¬ digung angestellt werden und die technischen und Betriebsunterbearaten sowie die Feuerwehrmänner, die ira Wege des Privat Vertrags augenommen werden. i. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b. Der Gasanstalts-Direktor und der Förster werden alsbald auf Lebenszeit angestellt, der ungen fob auf Kündigung Buchhalter und der Assistent der Gasanstalt, der Inspektor des Fuhrwesens und der oder auf Lebenszeit, ob Kirchhofaufseher 3 Jahre auf Kündigung, dann auf Lebenszeit. Im übrigen mittels mit oder ohne Ruhege¬ Privatdienstvertrage. halts-Berechtigung) Zn c allgemein auf Lebenszeit. a) Unterbeamte Die Assistenten, Registratoren und Polizei-Sergeanten gelten während der ersten b) technischen Betriebs- 3 Dienstjahre, die Oberfeuerwehrmänner während der ersten 6 Jahre als auf Kündi¬ Beamte gung angestellt, erst dann erfolgt lebenslängliche Anstellung. Kanzlisten werden c) Mittlere Beamte mittels Privatdienstvertrags angenommen. Jeder Anstellung kann eine Beschäftigung auf Probe vorausgehen, deren Dauer in jedem Falle durch den Magistrat auf 6 Monate oder 1 Jahr festgeseizt wird. Mit Ausnahme der Nachtwächter und Markthallenwärter sind die städtischen Beamten ruhegehaltsberechligt. Zu a. Während der Beschäftigung auf Probe wird das volle Gehalt nebst allen Nebenbezügen der Stelle gewährt. Etwaige, zur Ausbildung für den Bureaudienst angenommene junge Leute --- Gehilfen --- beziehen je nach Dienstalter Monats Vergütungen von 10-100 Mk. Zu b 1. I. Rendant 3000---3800 Mk., II. Rendant . . . 2800---3600 Mk. 2. I. Buchhalter 1750---2850 Mk., II. Buchbalter ..... 1600---2700 Mk. 3. Stadtsekretär 2400---3550 Mk., Sekretäre ...... 2000---3250 Mk. 4. Polizei-Inspektor........... 2000 3250 Mk. 5. III. Buchhalter 1600---2700 Mk., Assistenten, Gasanstaltsbuchbalter 1500---2600 Mk. 6. Registrator 1350---2050 Mk., letzter Kassenassistent . . . 1350---2450 Mk, 7. Meldebeamter..... .....1350 2050 Mk. 8. Polizei Sergeanten ,.......... 1200---1860 Mk. 9. Förster neben freier Wohnung usw. 1400---2500 Mk., Kastellan desgl. 950---1000 Mk. 5. Besoldung 10. Vollziehungsbeamte 1150---1800 Mk., Bote..... 950---1600 Mk. a) während d. Ausbildungs- 11. Kircbbofaufseher neben freier Wohnung 900 Mk. und . . 1350 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 12 Feuerwehrfeldwebel neben freier Wohnung ... 1500---2250 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 13. Oberfeuerwehrwehrmänner neben freier Wohnung 1300---1850 Mb. stellung (JNormal-Besol- 14. Feuerwehrmänner „ „ „ ... 900---1200 Mk. dungssätze. 15. Nachtwächter „ „ . . 770--- 890 Mk. Besoldungsordnung von 1910. Wohnungsgeld Zuschuß erhalten; Verlieir.LnTerhelr. Die uuter 1, 3 und 4 genannten Beamten ... 450 Mk., 800 Mk. G. IVohnungsgc-ldzusehuBB. „ „ 2 „ „ 400 Mk., 300 Mk. „ 5, 6 und 7 „ ... 400 Mk., 250 Mk. „ „ 8 .. „ . ■ 300 Mk., 200 Mk. „ 10 „ „ . 250 Mk., 200 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt im allgemeinen alle 3 Jahre. Die Feuerwehrleute rücken 2 mal nach 3 Jahren und 2 mal nach 6 Jahren auf, die Nachtwächter nur nach 5 Jahren. Die Aufrückungsbeträge bleiben sich im allgemeinen gleich, teilweise sind ßie anfangs 9. Sonstiges. höher, später niedriger. Für die Berechnung der Dienstzeit bei den Alterszulagen kommt nur die Zeit nach vollendetem 20. Lebensjahre in Betracht. --- Sofern einem Beamten die ihm zustehende Gehaltssteigerung versagt werden soll, hat darüber das Magistrats-Kollegium zu beschließen. 11000 Einw. Menden. 1. Bestimmungen über die Annahme v.Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Fest-etzungen. e) Stellen von mittl. Be¬ amten (B ureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militüranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischeu Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a allgemein auf Lebenszeit. ungen (ob auf Kündigung Zu b auf Kündigung oder auf Grund Privat dien st Vertrages. oder auf Lebenszeit, ob mit Zu C auf Lebenszeit. oder ohne Ruhegehalts-Be¬ Jeder Anstellung geht in der Regel eine Probedienstleistung voraus, die rechtigung) im allgemeinen 1 Jahr dauert, bei Unterbeamten C Monate. Die a) Unterbeaiute lebenslängliche Anstellung der mittleren Beamten erfolgt erst nach b) technischeu. Betriebs- 8jähriger Dienstzeit und nicht vor vollendetem 30. Lebensjahre. Die Beamte I nterbeamten werden nach öjähriger Dienstzeit auf Lebenszeit ange¬ c) Mittlere Beamte. stellt. Bis daliin gilt Anstellung auf Kündigung. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsbereelitigt. Zu a wird von Fall zu Fall festgesetzt. Zu b 1. Stadtbaumeister . . .... 2. Stadtsekretär ......... 3. Stadtkasserendant. Sparkasserendant . 1800-3000 Mk. 4. Sparkasse-Gegenbuchfülirer .... . 2700---4000 Mk. 5. Besoldung 5. Stadtförster neben freier Wohnung usw. . . 2100-3300 Mk. a) wälirendd. Ausbildungs- 6. Polizei-Kommissar ....... . 1350---2790 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 7. Schutzleute.......... . 2000 3000 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 8. Techniker.......... . 1200-1800 Mk. stellung (Normal-Besol- 9. I. Bureau-Assistent . 1500 Mk. dungssätze). 10. II. „ ■ • . 1900---2650 Mk. Besoldungsordnung von 1910. . 1600---2650 Mk. Wobnungsgeldzuschu.ß wird gewährt und zwar erhalten die ruinieren Beamten 500 Mk., die 6. WohnungRgeldzuRcliuhR. die unteren Beamten 300 Mk., der I. Bureauassistent 300 Mk.. der II. Bureauassistent --- unverheiratet --- 200 Mk. jährlich. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt wird 9. Sonstiges. erreicht: von den unter 1. 6 und S genannten Beamten nach lSDienstjahren, von den zu 2, 3, 4 und 7 genannten nach 18 Dienstjahren, vorn II. Assistenten nach 21 und vom Förster nach 27 Jahren. 172 p 22000 Einw. Merseburg. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen Für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs - Bestim¬ Zu a auf Lebenszeit mit Ausnahme der Scliulkastellane, Hospital-Aufseher, mungen (ob auf Kündi¬ Anlagen-Aufselier. Altersheim-Hausmann und Türmer. Diese werden gung oder auf Lebenszeit, im Wege des Privatdienstvertrags angenommen und haben keine ob mit oder ohne Ruhe¬ Beamteneigenschaft, es sei denn, daß diese ihnen durch besonderen gehalts-Berechtigung) Beschluß verlieben wird. a) Unterbeamte Zu b teils auf Lebenszeit, teils Annahme auf Grund Privatdienstvertrags. b) technische u. Betriebs- Zu c allgemein auf Lebenszeit. Beamte Sämtliche städtische Beamte sind ruhegehaltsbereelitigt. c) Mittlere Beamte. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b I. Kämmerei-Rendant, Sparkasse-Rendant, Kalkulator 5. Besoldung II. Stadtsekretär, Steuerkasse-Rendant, Sparkasse-Buch¬ a) während d. Ausbildungs- halter. Polizei-Inspektor........ u. Vorbereitungsdienstes III. Kämmereikasse-Buchhalter, Magistratssekretäre, Po¬ 2400 - 4000 Mk. b) nach der endgiltigen lizei-Sekretär ........... 2000 - 3500 Mk. Anstellung (Normal-Be- IV. Kassen-,Bureau-, Bauamts-Assistenten, Standesamts- 1800 - 3200 Mk. soldungssätze). Sekretär ............ 1000 - 2800 Mk. V. Stadtgärtner, Polizei-Waclitmeister, Kanzlisten . 1400 - 2500 Mk. VI. Polizei-Sergeanten...... . 1250-1900 Mk. VII. Vollziehungsbeamte, Magistratsbote 1050---1600 Mk. Besoldungsordnuug von 1909. Wohnungsgeldzusehuß wird gewährt. Es erhalten: . . 480 Mk. Die Beamten der Besoldungsklassen I---III jährlich 380 Mk. 6. >VohnungKgelrtzuschu8s. „ „ », IV u. V „ 200 Mk. ! ..... •• VI u. VII „ 7. Familien Zulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre. Die Alterszulagen werden im allgemeinen mit anfangs 9. Sonstiges. niedrigeren, spater höheren Beträgen gewährt. 173 10500 Einw. Mettmann. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten Zu a keine Sonder-Festsetzungen. b) „ „ technischen Zu b wird von den anzunehmenden technischen Beamten allgemein der und Betriebs-Beamten vollendete Besuch einer Baugewerkscliule verlangt. c) Stellen von mittl. Be¬ Zu C keine Sonder-Festeetzungen. amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischem Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- m Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. Die Einführung von Prüfungen ist in Er¬ b) Bureau- und Kassen- wägung gezogen. Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a auf Kündigung. Die zu rein mechanischen Dienstleistungen ver¬ wandten und die bei den Betriebs-Verwaltungen beschäftigten Personen 4. Anstellungs-Bestimm¬ werden im allgemeinen im Wege des Privatdienstvertrages ange¬ ungen (ob auf Kündigung nommen. oder auf Lebenszeit, ob Zu b im allgemeinen auf Ctrund Privatdienstvertrages. mit oder ohne Ruhege¬ Zu C im allgemeinen auf Lebenszeit. Die Bureau- und Kassengehilfen halts-Berechtigung) werden in der Regel mittels Privatdienstvertrags angenommen. a) Unterbeamte Jeder Anstellung geht in der Regel eine Probezeit voraus, die im b) tech nische u. Betriebs- allgemeinen die Dauer von 2 Jahren, bei Militäranwärtern von 6 Beamte Monaten nicht übersteigen soll. --- c) Mittlere Beamte. Die lebenslängliche Anstellung ist von der Erreichung des 35. Lebens¬ jahres und einer 10jährigen Dienstzeit bei der Stadt abhängig, bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. Sämtliche städtische Beamte sind ruhegelialtsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. 5. Besoldung Zu b. I., Stadtkasse-Rendant, Sparkasse-Rendant, Stadt¬ a) wäl ire nd d. Ausbi 1 dungs- baumeister ........ 2100---3900 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 11., Stadtsekretär, Polizeikommissar .... 2100---3600 Mk, b) nach der endgiltigen An¬ 111., Verwaltungssekretäre, Polizei-Wachtmeister, stellung (Normal-Besol¬ Sparkasse - Gegenbuchführer, Stadtbauamts- dungssätze). Assistent........ 1500---2700 Mk. Besoldungsordnung von IV., Polizeisergeanten, Vollziehungsbeamte 1200---1800 Mk. 1907. (Neuregelung der Besoldungen steht in Aussicht). Wohnungsgeldzuscbuß wird gewährt. Es erbalter): 1 Verh. ünverheir. 1 6. IVohmingsgeldzuschus». Die Beamten der Besoldungsklassen I u. 11 jählich . 300 Mk., 150 Mk. „ „ „ „ III „ . 200 Mk., 100 Mk. „ „ ,) „ IV „ . 150 Mk., 75 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gebalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. 9. Sonstiges. Versagung der Alterszulagen kann durch gemeinsamen Beschluß des Bürgermeisters und der Beigeordneten erfolgpn. --- Ortsstatutarische Festsetzungen wegen Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten. 174 25500 Einw. Minden i. Westf. 1- Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. ti) Stellen v. Unterbeamten 1 b) „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2 Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischeu. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beainte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestim¬ Zu a. Nachtschutzleute und Flurschützen werden auf Kündigung, die mungen (ob auf Kündi¬ übrigen Unterbeamten auf Lebenszeit angestellt. gung oder auf Lebenszeit, Zu b. Die technischen und Betriebsbeamten werden je nach Beschluß der ob mit oder ohne Rulie- städtischen Körperschaften auf Lebenszeit oder auf Kündigung an- gelialts-Berechtigung) g stellt, teilweise auch im Wege des Privatdienstvertrages ange¬ ») Unterbeamte nommen. b) technische u. Betriebs- Zu C allgemein auf Lebenszeit, doch ist hierfür in der Regel Voraussetzung, Beamte daß der Betreffende 30 Jahre alt und 2 Jahre im Dienst der Stadt ist. c) Mittlere Beamte Bis daliin gilt Anstellung auf Kündigung. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zn b In. Oberstndtswkivtar, Stnrltru visor, Kammer r, Stadtsparkasse- Rendant, Polizei-Inspektor........3000---4800 Mk. II. Rendant der Gas- und Wasserwerkskasse, Polizei-Kommissar, Assistent des Tieflmuamts..... • 2350---3550 Mk. III. Sradtsclireiber uud Kassen-Assistenten..... 1950 ---3000 Mk. IV. Polizei-Waclitmeist^r, Schlachthof-Assistent. Wasserwerks- Maschinist, Gasmeister, Rohrmeister ...... 1700---2450 Mk. 5. Besoldung V. Polizei-Sergeanten, Vollziehmigsbeamter, Hauswart des Rat¬ a) während d. Ausbildungs- hauses .......... • 1600---2100 Mk. u. Vorbereitungsdienst! s VI. Schlachtliof-Maschiniet, Nachtschutzmann..... 1350---1800 Mk. b) nach der endgiltigen- , XII. Flurschützen............ 1200---1500 Mk. Anstellung (Normal-Be- Das Diensteinkommen des Standesbeamten und de6 Stadtgarten-Inspektors bleibt jedes¬ soldungssätze). maliger besodere r Vereinbarung vorbei i alten. Besoldungsordnung von 190«. 6. Wolimuigs-geldzuscliuK*. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Be¬ 9. Sonstiges. trägen. Oh Alterszulagen versagt werden sollen, entscheidet der Magistrat. --- Festsetzungen über Gewährung von Umzugskosten. 175 24500 Einw. Mors i. Rhein! 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für Zu a und b keine Sonder-Festsetzungen. a) Stellen v. Unterbeamton Zu C A. Angenommen werden: b) „ „ technischen 1. Junge Leute mit der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen und Betriebs-Beamten Militär-Dienste, c) Stellen von mittl. Be¬ 2. Junge Leute mit guter Volksschulbildung als Lehrlinge. amten (Bureau-u. Kassen-) Zu C B keine Sonder-Festsetzungen. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für Zu a keine Sonder-Festsetzungen. a) technische u. Betriebs- Zu b A. Die mit der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst ein¬ Beamte gestellten jungen Leute haben dreijährigen Vorbereitungsdienst b) mittl. Beamte (Bureau- abzuleisten. Der Gang der Ausbildung wird auf Grund jedes¬ u. Kus-en-) maliger besonderer Verfügungen geregelt. A) für Zivilanwärter Zu b B keine Sonder-Festsetzungen. B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischeu. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a auf Lebenszeit; Vollziehungsbeamte auf dreilBonatige Kündigung, 4. Anstellungs-Bestimm¬ Amtsdiener, Schuldiener, Sclnüdienerinnen, Friedhofswärter auf ungen (ob auf Kündigung Privat-Dienstvertrag. oder auf Lebenszeit, ob Zu b im allgemeinen auf dreimonatige Kündigung oder, soweit den betr. mit oder ohne Ruhege¬ Personen obrigkeitliche Amtshandlungen nicht übertragen sind, halts-Berechtigung) mittels Privatdienstvertrags. a) Unterbeamte Zu c allgemein auf Lebenszeit. Ausgenommen sind die Assistenten, die b) technischeu. Betriebs- auf vierteljährliche Kündigung angestellt werden. Beamte Die Anstellung auf Lebenszeit ist von der Erreichung des 30. Lebenjahres c) Mittlere Beamte. und einer fünfjährigen Dienstzeit in der Stadt abhängig. Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltsbereelitigt. Zn a. Die Anwärter mit Einjährigen-Beiechtigung erhalten im 1. Jahr 50 Mk., im 2. = 200 Mk. und im 3. = 400 Mk. --- Die Lehrlinge während der dreijährigen Lehr¬ zeit 60 Mk., 75 Mk. und 100 Mk. Zu b T. Stadthaumeißter, Stadtkassereudant, StarltlandmesBer, Kanal- 5. Besoldung bauingenieur............ 3300---5100 Mk. a) während d. Ausbildungs- II. Oberetadtsekretär, Polizei-Inßpektor...... 2800---4600 Mk. u. Vorbereitungsdienstes III- Stadtsekretäre, Polizeikommissare....... 2100---3600 Mk. b) nach derendgiltigenAn- IV. Standesbeamter, Polizeißekretäre, Stadtkaesebuchlialter, Bau- stellung (Kormal-Besol- amtsassistenten, Vermessungstechniker, Verwaltungssekretäre 1900---3300 Mk. dungssätze). V. Verwaltungsassistenten, Kassenassistenten, Polizei-Wacht¬ Besoldungsordnung von meister ...... ..... 1600---3000 Mk. VI. Polizeisergeanten, Wegeaufseher . . 1500---2100 Mk. VII. Vollziehungsbeamte...... 1425 Mk. VUL Gefangenen-Aufseher neben freier Wohnung 900---1500 Mk. 1906. 6. Wohn ungsgeldzußch uns. Keiner. 7 Familienzulagen usw. Keine. Der Stadthaumeißter und der Stadtlandmeßßer erhalten eine Feldzulage von 400 Mk., der 8. Stellenzulagen. Polizei-Inspektor eine Dienstaufwands-Entschädigung \on 100 Mk., der Voll¬ ziehungsbeamte einen Gebtlliren-Anteil bis zu 600 Alk. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Be¬ trägen. Auf Grund übereinstimmenden Beschlusses des Bürgermeisters und der 9. Sonstiges. Beigeordneten kann die Gewährung der Alterszulage versagt werden. --- Orts- statutarische Festsetzungen wegen Gewährung von Reisekosten, Tagegeldern und Urazugskosten. 177 35000 Einw. Mühlhausen i. Thür. 1. Bestimmungen über die Zu a k- Ine Sonder-Fe-t-* jungen. Annahme v. Anwärtern f. Zu b Techniker rufuiseii die Ablegunv <1 ’ r Absehlußprtlfuiig < \----t Kt-itlK 'u n, oder dieser a) Stellen v. Unterbeamten g] abstehenden mittleren tcrlini^plieu Unterrichtsans-talt nnrhwifliSKu. b) „ technischen Zn c keimt besonder* uFt^^tzung - Vou d n Anwärtern für die Stelle), der 1. Gehalts- und Betriebs-Beamten klnesö •« ird NnrliM • om Oj immii.biiib’»Üdunv --- und zwar mindestens Reife c) Stellen von mittl. Be¬ für Onets« kunda --- < -^angt.' Im übrigen erfolgt die Annahme von Anwärtern amten (Bureau-u. I\as ;en-) nnrh frti> ra Erme'iS.n cb« Magistrat^ Milil irnnwärb r v im allgemeinen A) für Zivilanwärter zunächst zu einer dit-imonniigen informatorischen Beschäftigung einb'erufen. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonde r-Fi ■ steetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. Der Magistrat kann jedoch, wenn er es für b) Bureau- und Kassen- nötig hält, die Ablegung einer Prüfung verlangen. Beamte A) für givilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a * in Teil uf Lebenszeit. Bot n, Kn** llane, Vollziehungsbeamte und Flurscluitz- 4. Anstellungs-Bestimm¬ brnmtt wi rd* ., auf Kündigung ungeteilt, die Unterm* unten der Betriebs¬ ungen (ob auf Kündigung verwaltungen im Wege des PriyxtdD lmtvartrags angenommen. oder auf Lebenszeit, ob Zu b die t '*h*iise1n n Beamten allgemein auf Kündigung, die Betrieb*! .eamten mittels mit oder ohne Ruhege¬ Prri at-DkBHBtvert ragn-a. halts-Berechtigung) Zu c allgemein auf Lebenszeit, Kanzlinttm uif Kündigung. a) Unterbeamte Di-“ Anc+' llwng auf Lebenszeit »-folgt , i-t nach \ ollendetem 3Ü. Lebensjahr und nach b) technischen. Betriebs- i jlibriger Dw'iiKtZHic r*-i <1. r Staut. Piube- oder Vorbereituugsz it wird mit ein¬ Beamte gerechnet. --- Kritfrr, die obrigk eh lieb Aufgaben nicht zu erfüll n linb n, w*.«rd» n c) Mittlere Beamte. auf Grund PrivnldhmM\ ertrngs al- Ni ut-Beumt« nngein inmiiu. Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltel*f»™*«:liligt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b I. Ob**! *.b !•« für, Rendant« n, omdtsekr* tär. Polizei-Inspektor, Steiierbureauvorsteher, Stadtgarteninspektor . * # i 2425---3775 Mk. II, Bur* au Vorsteher rl* s Armeintmt;*, Mugistratsregis*rntnr, PoliZ' i- ki tär,Polizei-Komm*s.0ar,Kalkulatoren,I.Buchhalt r 3900---2800 Mk. III. Stand* samtssekretär, Vorstpbpr des In validen uuremi, Melde¬ amts» orst-Mier, Kassierter der-Aebeuki.ooirn, Buehhalfpr, Ass* sti men, Polizei-Wachtmeister, Fi*rstf*r..... 1500- 2400 Mk. 5. Besoldung IV. KaiizUstpu. Polizeis* rgeii!iteD. Bot- nmeister, Scblachtliof- a) während d.Ausbildungs- r, Halle nmeister . . . ...... 1220---1946 Mk. u. Vorbereitungsdienstes V. Kastellan'1,Boten.Npphtpolizphergej aten,Vollzi- hungsbe imt* 965---1505 Mk. b) nach der endgültigen An¬ VI. Flurdiener . .... 800---1100 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Landmesser, Ingeri^ur . . . . -400---4400 Mk. dungssätze) Baurevisor. Bau«.ruch --- alle 3 Jahre mit ghichbleibenden Be¬ trägen. U* ber die Gewährung d~r Alterszulagen entscheidet der Magi-trat. 178 53000 Einw. Mühlheim a. Rhein. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. Keine besonderen Festsetzungen. Zum Ausbildungsdienst für Bureau- und a) Stellen v. Unterbeamten Kassebeamtenstellen werden junge Leute mit guter Schulbildung b) „ „ technischen angenommen. Solche mit der Berechtigung für den einjährig-freiw. und Betriebs-Beamten Militärdienst werden bevorzugt. --- Von Militäranwärtern wird, soweit c) Stellen von mittl. Be- angängig, Ableistung einer dreimonatigen informatorischen Beschäfti¬ amten (Bureau- u. Kassen-) gung verlangt. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- n. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a allgemein auf Kündigung. ungen (ob auf Kündigung Zu b. Die technischen Beamten auf Kündigung, die Beamten der Betriebs¬ oder auf Lebenszeit, ob verwaltungen desgleichen insoweit ihnen obrigkeitliche Befugnisse mit oder ohne Ruhege¬ übertragen sind. Im übrigen erfolgt Annahme auf Grund Privat- halts-Berechtigung) Dienstvertrags. a) Unterbeamte Zu c allgemein auf Lebenszeit, die Bureau- und Kassen-AssLstenten jedoch b) technischen. Betriebs- auf dreimonatige Kündigung. Beamte Die Anstellung auf Lebenszeit erfolgt erst nach fünfjähriger Dienstzeit bei c) Mittlere Beamte. der Stadt und nicht vor vollendetem 30. Lebensjahre. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a Militäranwärter erhalten wahrend der Probedienstleistung % des Stellenein- kommens. Zu h Bureaudirektor, Polizei-Inspektor, Stadtgeometer . . 4600---6800 Mk. Oberstadtsekretäre, Rechnungsrevisor ... . 3000---4800 Mk. Polizei-Kommissare..... ..... 2800---4300 Mk. Bau-Assistenten.......... 2600---4100 Mk. Stadtkasse-Kassierer, Stadt Sekretäre, Stadtkassebuchhalter 2500---4000 Mk. MeldeamtsvorSteher.......... 2300--- 3505 Mk. Vermessungstechniker .... ..... 2200---3400 Mk. Bureau- und Kassen-Assistenten . . 2000---3200 Mk. Polizei-Wachtmeister......... 2000---2900 Mk. Vollziehungsbeamte, Straßenmeister 1800---2400 Mk. Polizei-Sergeanten und Schutzleute ... 1600---2200 Mk. Botenmeister . *.......... 1400---2000 Mk. 5. Besoldung Rathausdiener, Amtsdiener und Stadtboten..... 1200---1800 Mk. a) während d. Ausbildungs- Krankenhausverwalter, Fuhrparksverwalter, Rechnungsführer des u. Vorbereitungsdienstes Schlachthofs, Güterexpedient, Sparkassegegenbuchführer . 2500---4000 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Werftmeister 1900---2800 Mk., Brückenmeister 1800---2700, Lokomotivführer I. Kl. stellung (Normal-Besol¬ 1900---2500 Mk., Fuhrpark auf seher 1800---2400 Mk., Lokomotivführer II. Kl., Rangier¬ dungssätze). meister, Kranenmeister 1700---2300 Mk., Hallenmeieter 1600---2200 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. Wohnungsgeldzuschuss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine Grundsätze. Der Stadtkasse-Kassierer bezieht eine Funktioiiszulage von 500 Mk. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleich bleibenden Be¬ trägen. Das Höchstgehalt wird nach 18 Dienstjahren erreicht. Probezeit kommt bei Berechnung der Alterszulagen in Betracht. Ueber Versorgung von Alters¬ 9. Sonstiges. zulagen beschließt die Stadtverordneten-Versammlung. --- Vorschriften über die Gewährung von Ruhegehalt und Hinterbliebenen-Versorgung an die städtischen Angestellten und Arbeiter. --- Die Bureau- und Kassenbeamten haben allgemein wöchentlich einen dienstfreien Nachmittag. 103000 Einw. Mühlheim a. Ruhr. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. Zn a und h keine Sonder-Festsetzungen. a) Stellen v. Unterbeamten Zn c A Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst, --- von dieser Bedingung kann aus¬ b) technischen nahmsweise abgesehen werden --- Alter ni ht unter 16 und nicht über 24 Jahre, und Betriebs-Beamten Unterhaltung nus eigenen u- '. Mitteln während der dreijährigen VOrbereitungszeit. c) Stellen von mittl. Be¬ Zu c B Besitz i* s Zivilversorcune-.-* hei”-G* eigneiheit zum Bur* au- und Kassendienst, amten (Bureau-u. Kassen-) Annahme zu einer se"hsmvnatigen Probedienstleistung. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu r keine Sonder-Festsetzungen. Zu b A. Der Zivilanwärter tritt zunächst in einen dreijährigen Vorbereitungsdienst ein. Er wird uns,»Fahr 4 Wo* hen mit Kaitzlelarbultfcn und mechanischen Dicastverriebtungen be*< »läfiigt, dann auf 3 Monate der Registratur und im Anschluß daran den ver¬ schiedenen städtischen Dienststellen auf je 3---6 Monate überwie-en. Die Ausbildung wird v on den betr. Bureau- usw. Vorstehern geleitet. In der dienstfreien Zeit haben 2. Ausbildungs- sich die Anwärter Fertigkeit der Stenographie anzueignen. --- Vor jedesmaliger Ver- Bestimmungen für s’-izung in eine andere Di* nsl-teile hat der Anwärter d-n Gang -einer Ausbildung in a) technischem Betriebs- der seitherigen Fchril'licb darzustellen. Diese Darstellung i*t mit eingehendem Beamte Bericht d°s Bureauvorsteher« über die Befähigung des Anwärters vorzulegen. --- b) mittl. B imte (Bureau- Kn.di Be» idipHtig des Vorbereitungsdienstes haben die Anwärter e’ae Prüfung untl Kassen-) (Gehülfenprliluiic:! abzul%ön. KachJem sie diese abgelegt, werden sie weitere 4 Jahre A) für Zivilanwärter im AusbiMungsuiernte t>-schäftigt. Während letzterer Zeit sollen die Anwärter mit B) für Militäranwärter. soi- hen Arueiten bes- häftigt werden, bei denen sie Gelegenheit haben, die in der Vorbereitungszeit erworbenen Kenntnisse zu verwerten und weiter zu befestigen. Zu b B. Die Militäranwrärter haben ihre Geeignetheit im Laufe der sechsmonatigen Probedienst¬ leistung darzutun. Sie werden zu diesem Zweck einer oder mehreren städtischen Dienststellen zur Beschäftigung zugetellt. Fünf Wochen vor Ablauf der Probedienst- leistuug haben sie den Antrag auf Anstellung’vorzulegen und diesem eine schriftliche Darstellung ihrer praktischen und theoretischen Be-chäftigung beizufügen. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu 1). Es sind zwei Prüfungen abzulegen, 1 Gehülfen- und 1 Sekretär-Prüfung. Zur Geltulfen-Prufung werden die Zivilanwärter nach beendetem Vorbereitungsdienst 3. Prüfungs-Bestimm¬ zugelassen. Meldung bis 1. August j. Js., die Prüfungen selbst finden in der Regel ungen für im Monat Oktober statt. Die Prüfung zerfällt in einen schriftlichen und einen a) technischem Betriebs- mündlichen Teil. In der schriftlichen Prüfung haben die Zivilanwärter ein 5 Minuten Beamte dauerndes stenographisches Diktat zu schreiben. b) Bureau- und Kassen- Zulassung zur Sekretärprüfung erfolgt na< h Ermessen des Oberbürgermeisters. Sie Beamte besteht ebenfalls aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. A) für Zivilanwärter Gemeinsam für beide Prüfungen ist folgendes: Für die schriftliche Prüfung wird in B) für Militäranwärter. der Regel eine Frist von höchstens 4 Stunden, für die mündliche eine solche von 3 Stunden testge^-tzt. Zur mündlichen Prüfung sollen nicht mehr wie 5 Prüflinge gleichzeitig zugelassen werden. Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie innerhalb eines Jahres wiederholen. Eine weitere Wiederholung findet nicht statt. 4. Anstellungs -Bestim¬ mungen (ob auf Kündi¬ gung oder auf Lebenszeit, Zu a erfolgt Anstellung je nach Art der Stelle teils auf Kündigung, teils im Wege ues Privat- ob mit oder ohne Ruhe¬ Dienstvertrags. gehalts-Berechtigung) Zu b wie zu a. a) Unterbeamte Zn c allgemein auf Lebenn/mt. b) technischen. Betriebs- Sämtliche Beamte sind ruhöp,“halUbere',hügt. Beamte c) Mittlere Beamte Zu a. Wahrend üer Vorbereitnn^szpft haben die Zivilanwärter keinen Anspruch auf Vergütung. Sie können jedoch einen Uni*-rhaltungs-Zu*< büß gewährt erhalten, der im 2. Jahre bis zu 30 Mk., ici 3. Jahre bis zu 60 Mk. monatlich beträgt. Während des praktischen Ausbildungsdienstes erhalten sie Vergütungen, die den Jahresbc »rag von 1500 Mk. nicht übersteigen dürfen. Zu b L Bureau-Vorsteher ... 3100---4600 Mk. 11. Sekretäre usw. , . ........ 2400 ---4150 Mk. III. Assistenten..... ...... 1900- 3100 Mk. IV. Polizei-Kommissare ... .... 2800---4550 Mk. V. Polizei-Wachtmeister ... ..... 2000---3050 Mk. VL Poliz« i-Sergeanten . - . • » 1500---2800 Mk. VII. Vollziehungsbeamte ... ..... 1400---2300 Mk. VIII. Ratbau9diener ....... * 1500---2300 Mk. IX. Friedhöfenuiseher . - 2150---2600 Mk. X. Straßenmeister . . . 2100---3500 Mk. XI. Zeichner....... ... 1700---2750 Mk XIL Vermessungstechniker...... ... 2300---3700 Mk. XIII. Bauassistenton (Techniker)......... 2700---4450 Mk. Durch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung kann auf Antrag des Oberbürgermeisters 5. Besoldung besonders befähigten Sekretären die Gehaltsklasse der Bureau Vorsteher zugebiliigt, a) während d.Ausbildungs- desgleichen den Vorstehern wichtigerer Bureaus zwei weitere Alterszulagen von je u. Vorbereitungsdienstes 300 Mk. gewährt werden. b) nach der endgiltigen Die Besoldungen des Bureaudirektors, des Rechmmgsrevisors, des Stadtrentmeisters, Anstellung (Normal-Be- des Sparkasse-Rendanten, des Steuerbureauvorstebers und der Standesbeamten werden soldungssätze). besonders festgesetzt. Besoldungsordnung von 1909. 6. Wohnung«gelt!zuNchusK. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine Sonder-Festset2*ingen. Siche i* doch hinsichtlich der Bureau-Vorsteher oben unter „Besoldung“. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle drei Jahre und zwar für Klasce I und 9. Sonstiges. III mit gleichbleibenden für Klasse II mit anfangs niedrigeren, später höheren Be¬ trägen. Das Höchstgehalt wird in Klasse I nach 18 Jahren, in Klasse II nach 21 Jahren und in Klasse III nach 12 Dienstjahren erreicht. 179 180 12000 Einw. Münden a. Werra. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-l't-stsi tzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischem Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- uncl Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technischen Betriebs- Beamte Keine Sonder-Fo.->tsctzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs - Bestim¬ Zu a allgemein auf Kündigung. mungen (ob auf Kündi¬ Zu b. Die technischen Beamten teils auf I >cberiszeit_ teils auf Kündigung. gung oder auf Lebenszeit, Die Betriebsbeamten werden allgemein auf Kündigung angestellt ob mit oder ohne Rulie- oder im Woge des Privat-Dienstvertrags angenommen. gehalts-Bereclitigung) Zu C allgemein auf Lebenszeit. a) Unterbeamte Die Anstellung auf Lebenszeit setzt voraus, daß der Beamte das b) technische u. Betriebs- 30. Lebensjahr vollendet hat und sich 3 Jahre im Dienste der Stadt Beamte befindet. Bis dahin gilt kündbare Anstellung. c) Mittlere Beamte. Die Beamten sind sämtlich ruhegelialtsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b I. Stadtsekretär, Kämmerer, Stadtbaumeister . . 2500---4200 Mk. II. Magistratssekretär . . 2000----3400 Mk. DI. Polizei-Kommissar......... 2000---3 00 Mk. IV. Rendant der Armenkasse, Rechnungsrevisor . 1800---3000 Mk. V. Sparkasse-Kassierer..... . . . 1750---2800 Mk. VI. Kämmereikasse-Kontrolleur ...... 1000---2700 Mk. VTT. Magistrats-Registrator ........ 1600---2400 Mk. VIII. Polizei-Registrator......... 1400 2100 Mk. IX. Sparkasse-Kontrolleur........ 1300 2000 Mk. 5. Besoldung X. Förster die staatlich geprüft sind neben 475 Mk. a) während d. Ausbildungs- Mietsentschädigung........ 1400 ----25CX» Mk. u. Vorbereitungsdienstes XI. Förster die nicht staatlich geprüft sind neben b) nach der endgiltigen Dienstwohnung ...... . . 1400---2100 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ XII. Polizeisergeanten...... . . 1400--2000 Mk. soldungssätze). XIII. Ratsdiener neben freier Wohnung . . 1400---2000 Mk Besohlungsordnuug von 1909. Wobnungsgeldzuschuß erhalten: Klasse I der Besoldungsordnung 420 Mk.. Klasse II 340 Mk., 6. WoImuncBgclilziischuss. Klasse 111 320 Mk., Klasse IV -V 300 Mk.. Klasse VI 180 Mk„ Klasse VII 210 Mk.. Klasse VIII 210 Mk., Klasse IX 133,33 Mk., Klasse XII 200 Mk. Unverheiratete Beamte erhalten 2/3 der vorstehend genannten Sätze. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit zum Teil gleiehbleibenden, zum Teil anfangs höheren, 9. Sonstiges. spater niedrigeren Beträgen. Die mittleren Beamten erreichen allgemein das Höchst¬ gehalt nach 21 Dienstjahren, die Förster und Unterbeamten nach 18 Dienstjahren. 181 90000 Einw. Münster i. Westf. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern|f. a) Stellenv. Unterbeamten Zu a und b keine Sonder-Festsetzungen. b) „ „ technischen Zu c A. Besitz der wissenschaftlichen Befähigung zum einjährig-freiwilligen und Betriebs-Beamten Militärdienst. c) Stellen von mittl. Be¬ Zu C B. Zivilversorgungsschein, DarlegungderGeeignetlieit durch Ableistung amten (Bureau-u. Kassen-) j einer Probedienstleistung. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmung<-n für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilauwärter B) für MilitäranWärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. Die Einführung einer Prüfungs-Ordnung ist b) Bureau- und Kassen- in Aussicht genommen. Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärte'r. Zu a Die Polizeisergeanten zunächst auf Kündigung, nach 3 Dienstjahren und wenn sie das 30. Lebensjahr vollendet haben, auf Lebenszeit. Die dreijährige Wartezeit kann bis auf 5 Jahre verlängert werden. 4. Anstellungs-Bestimm¬ --- Die übrigen Unterbeamten werden auf Kündigung angestellt ungen (ob auf Kündigung oder im Wege des Privatdienstvertrege i als Nicht beamte ange¬ oderauf Lebenszeit, ob mit nommen. oderohne Ruhegehalts-Be¬ Zu b im allgemeinen auf Kündigung, teilweise auch durch Annahme mittels rechtigung) Privatciienstvertrags. Anstellung der technischen und Betriebsbeamten a) Unter^eamte , auf Lebenszeit erfolgt nur auf Grund besonderen B .'Schlusses. b) technische u. Betriebs- Zu C allgemein auf Lebenszeit. Auf Kündigung sind ange-tellt die Standes¬ Beamte beamten und deren Stellvertreter und die Bimnudiätarc c) Mittlere Beamte. Die Anstellung auf Lebenszeit erfolgt erst 2 Jahre nach der defini¬ tiven Anstellung und nacli Vollendung des 30. Lebensjahres. Sämtliche städtische Beamte sind ruhfgehaltsbererhtigt soweit anderes mit ihnen in der Anstellungs-Urkunde nicht vereinbart ist Zu a Die Bureandiätare erhalten a) als Militär tu rter im 1. Di< -tjalire 1500 Mk., im 2. 1000 Mk., im 3. 1700 Mk., b) als Zivilanuärter im 2. Dienstjahre 600 Mk-, im 1000 Mk., im 4. 1200 Mk, im 5. 1400 Mk. und im 6. 1600 Mk. Zu h Stadtrentmeister 4200---4b0ö Mk., Kämmei ciruudant, Pol’zeiinrpektor 4200---5500 Mk. Hafeudireutor, Armenhaus-Rendant . . . .... JNJ0---5200 Mk. Schl achthaus-Direktor n.b°n freier Wohnung usw. . . : M *0» >---5400 Mk. Sparkasso-Kassier-T 2700---3900 Mk., Stande-beurater.....- 2300 Mk. Stuuerkasse - Rendant, Sparkasse - Kontrolleur, Rechnung*;™ visor, Bureau Vorsteher d°s Zentralbureaus, Oberstadt9»kretilro. stadt- sekivtäre.......... . . 2700---4400 Mk. Poli/eikommissare, Käinmereikasse-As°istent. Sparkasse-Bin nnlter, Stadtoberbausekretäre, Sta ttbausekretäre ...... 2°00---4000 Mk. 5. Besoldung Verwaltungssekretäre, Iva>sen- und Stadtbauamt=-Assistenten . . 2300----^00 Mk. a) während d.Ausbildungs- Arraenwane, Armenhaus-Aufseher....... 2200---1200 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Fuhrpark-Verwalter, Verwalter der Badeanstalt .... 2000---3000 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Bureau-Assistenten 1700---2200 Mk.. Kanzlisten . - . liOO---2800 Mk. stellung (Norrnal-Besol- Polizei-Wachtmeister.Marktmeuter, Hausm«-i>!.i .VollziehuL .sbeamb 2000---2000 Mk. dungscätze). Polizei-Sergeanten 1000---2300 Mk., Bolen, SchuWiener 1300---1900 Mk. Besoldung-*) rd n ung von 1909. 6. WohnungsgeldznschuKS. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. Der Standesbeamte bezieht neben dem Gehalt 1000 Mk. Dienstaufwandsentschädigung. Der Rendant der Steuerkasse, Sparkass.-Kontrolleur. Re'ihnungsr^v’sor und Zentral¬ 8. Stellenzulagen. bureau-Vorsteher erhalten 800 Mk. persönliche Zula^b, Obe i Stadtsekretäre desgl. 500 Mk., Oberbausekretäre und Verwaltungssekretäre nach 25 Dienstjahren als solche 300 Mk., der Ran/l«4vorsteher 200 Mk. Die Gehaltssteigerungen erfolgen für den städtischen Rentmeister und für die Klasse der Bureau-Assistenten von Jahr zu Jahr, für die Polizei-Sergeanten von 2 zu 2 Jahren, für alle übrigen Gehaltsklassen von 3 zu 3 Jahren. Das Höchstgehalt erreichen 9. Sonstiges. demnach: Die Bureauassistenten nach 5 Jahren, der Rentmeister nach 6 Jahren, die Polizeisergeanten nach 12 Jahren, die Polizeikommissare nach 15 Jahren, alle übrigen Beamten nach 18 Jahren. Rechtsanspruch auf Gewährung der Alterszulagen besteht nicht, über etwaige Versagung beschließt der Magistrat endgültig. --- Bestimmungen über Gewährung von Reisevergütungeu. 10000 Einw. Münsterberg* i. Schles. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten ( Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob mit oder ohne Ruhegekalts- Die städtischen Beamten werden allgemein auf Lebenszeit angeste.llt, ein Teil Berechtigu ng) der technischen- und Betriebsbeamten auf Kündigung. a) Unterbeamte b) technische u. Betriebs- Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a Keine Sonder-Festsetzungen. Zu b Stadtsekretäre, Stadthauptkasse-, Sparkasse-Rendant . 1500---2700 Mk. Buroauassistent, Kassenassistent..... 1200 Mk. Polizei-Kommissar...... . . 1500---2100 Mk. Polizei-Sergeanten . ...... . 900---1400 Mk. Steuerrezeptor...... . . . 1200---2000 Mk. 5. Besoldung Sparkasse-Kontrolleur...... . 1200---1800 Mk. a) während d. AusbilcTungs- Vollziehungsbeamte (Steuereinnehmer) . . 900 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Ratsdiener und 3. Polizeisergeant .... 700---900 Mk. b) nach der endgültigen An¬ Gasmeister neben freier Wohnung usw. . 2500 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Rohrmeister......... 1300 Mk. dungssätze). Schlachthofmeister neben freier Wohnung usw. . 800 Mk. Besoldungsordnung von 1898. (Neuregelung der Besoldungen steht z.u erwarten). Es werden Mietbeihilfen gewahrt, nämlich dem Stadthauptkasserendant 200 Mk., dem Stadt¬ 6. WohnungsgelrizuschusH. sekretär, Polizei-Kommissar und Sparkasserendant je 150 Mk., dem Steuerrezeptor 130 Mk., dem Sparkassekontrolleur 120 Mk., den Assistenten und Polizeisergeanten 100 Mk., dem Vollziehungsbeamten 75 MK. 7. Familienzulagen usw. Keine. Keine. Der Stadthauptkasserendant erhält neben dem Gehalt 3% Hebegebühren von den 8. Stellenzulagen. Gebäudesteuern, der Stadtsekretär 120 Mk. für Wahrnehmung der Standesamts¬ geschäfte. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. 182 17000 Einw. Myslowitz. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Prüfungs-Bestimmungen sollen in Kürze erlassen werden. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Die Anstellung der städtischen Beamten erfolgt allgemein auf Lebenszeit, ungen (ob auf Kündigung Bedingung dafür ist jedoch in der Regel die Erreichung des 25. oder auf Lebenszeit, ob Lebensjahres und Zurücklegung einer dreijährigen Dienstzeit bei der mit oder ohne Ruhege¬ Stadt, Bis dahin gilt Anstellung auf dreimonatige Kündigung. halts-Berechtigung) Magistrats- und Polizeiboten werden auf Kündigung angestellt, die a) Unterbeamte Angestellten der Betriebsanstalten, Kanzieigehülfen, Kopisten, b) technische u Betriebs- Kastellane, Rohr- und Brandmeister sowie Nachtwächter mittels Beamte Privatdienstvertrags angenommen. c) Mittlere Beamte Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. 5. Besoldung Zu b 1. Schlachthofdirektor neben freier Wohnung usw. 3000---4200 Mk. a) während d. Ausbildungs- 2. Kämmerer.......... 2500---4300 Mk. n. Vorbereitungsdienstes 3. Stadtsekretäre, Polizeikommissar .... 2000---3750 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 4. Magistrats-, Polizei-Assistenten, Polizei -und Kri¬ stellung (Normal-Besol- minal-Wachtmeister, Schlachthofverwalter 1400---2800 Mk. dungssätze. 5. Polizeisergeanten und Vollziehungsbeamte . . 1300---2000 Mk. Besoldungsordnung von 6. Boten........... 900---1600 Mk. 1909. Wohnungsgeld zu schuß wird gewahrt und zwar: Den Beamten der Klassen 2 u. 3 der Besoldungsordnung .... 500 Mk. 0. WohnungsgeldzuKChuss. „ „ „ Klasse 4 „ „ .... 400 Mk. „ . „ „ 6 „ „ .... 275 Mk. „ „ 6 „ „ .... 180 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 2 Stadtsekretäre erhalten je 300 Mk. persönliche Zulage, der Polizei-Kommissar 200 Mk. 8. Stellenzulagen. Dienstaufwandsgeld. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre --- nur der Schlachthofdirektor rückt alle 2 Jahre auf --- 9. Sonstiges. mit gleichbleibenden Beträgen. - - 183 10000 Einw. Nauen. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischem Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob mit oder ohne Ruhege¬ Nach den Bestimmungen des Ortsstatuts werden sämtliche Beamte nach halts-Berechtigung) erfolgreicher Ableistung einer ßmonatigen Probedienstzeit auf Lebens¬ a) Unterbeamte zeit angestellt. b) technische u. Betriebs- Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b Stadtkasse-Rendant ... 1800---2925 Mk. 5. Besoldung Sekretäre, Sparkasse-Rendant .... 1500---2625 Mk. a) während d. Ausbildungs- Assistenten, Registrator ... 1200---1900 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Polizei-Wachtmeister........ 1200---1800 Mk. b) nach derendgiltigen An¬ Polizei-Sergeanten und Vollziehungsbeamte 1000-1500 Mk. stellung (Normal-Besol- Stadtförster...... • 1800---2400 Mk. dungssätze). Gasinspektor neben Tantieme ..... 1800 - 2400 Mk. Besoldungsordnung von 1900. (Neuregelung der Besoldungen steht in Aussicht). Wohmingsgeldzuschuß wird gewährt und zwar: 300 Mk. 6. WohmingRgeldzufichusH. Den Rendanten und Sekretären jährlich 250 Mk. „ Assistenten usw.......... 200 Mk. „ Fnterbeamten.......... 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 1). Sonstiges. J_____ 184 185 26500 Einw. Naumburg’ a. Saale. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ ,, technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stollen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für givilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a Polizeiwachtmeister, Polizeisergeanten, Boten, Vollziehungsbeamte und .Schlachthofhallenmeister werden auf Lebenszeit angestellt, Heizer, Nachtwachtrnänner, Brückengelderbeber, Türmer, Kastellane usw. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ohne Stufengehaltsbcrcchtigung auf Grund Privatdienstvertrags ange¬ ungen (ob auf Kündigung nommen. oder auf Lebenszeit, ob Zu b Bauassistent u. Stadtförster Anstellung auf Lebenszeit, der Geometer mit oder ohne Ruhege¬ Anstellung auf Kündigung. Im übrigen werden die bei den Be¬ halts-Berechtigung) triebsverwaltungen usw. beschäftigten Personen als Nicht beamte a) Unterbeamte mittels Privatdienstvertrags angenommen. b) technische u. Betriebs- Zu C die Registratoren, Assistenten, der stellvertr. Standesbeamte und der Beamte Schlachthofkassierer werden kündbar angestellt, die übrigen mittleren c) Mittlere Beamte. Beamten auf Lebenszeit. --- Die Anstellung der Beamten soll in der Regel nicht vor zurückgelegtem 27. Lebensjahre und nicht vor mindestens einjähriger Dienstzeit bei der Stadt erfolgen. Bis dahin gilt Anstellung usw. auf 4 wöchige Kündigung. Die Beamten sind sämtlich ruliegehaltsberechtigt. Zu a. Während des Probedienstes werden entweder % oder das volle Anfangsgehalt der betr. Stelle gezahlt. Zu In 1. Polizei-Inspektor 1800---3200 Mk., Polizei-Kommissar . 1600---2800 Mk. 2. Stadthauptkasse-Rendant......... 2600---4000 Mk. 3. Steuerkasserendant, Sparkasserendant, Stadtsekretär, Kalkulator 1800---3200 Mk. 5. Besoldung 4. I. und II. Hauptkassehuchhalter, Steuerkassebuchhalter. Spar¬ a) währendd. Ausbildungs- kassebuchhalter, Magistratsregistrator, Geometer . . . 1500---2700 Mk. u. Vorbereitungsdienstes o. III. Hauptkassebuchhalter, Schlachthofkassierer, Gas- u. Wasser¬ b) nach der endgiltigen An¬ werksbuchhalter ........... 1500---2500 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 6. Steuerkassenassistent, Bureauassistenten, Bauamtsassistent, Mel¬ dungssätze) deamtsvorsteher ........... 1200---2200 Mk. Besoldungsordnung von 7. Stadtförster, Stadtgärtner, Krankenhausverwalter .... 1200---2000 Mk. 8. Polizei-Wachtmeister, Polizeisergeanten..... 1400---2100 Mk. 9. Schlachthofhallenmeister, Boten , ..... 1050---1450 Mk. 10. Vollziehungsbeamter.......... 800---1200 Mk. 1898. (Die Besoldungen der Polizeibeamten sind neu geregelt, Regelung der Gehälter der 190^ übrigen Beamten steht noch aus). Wohnungsgeldzuschuß wird gewährt und zwar erhalten: Die mittleren Beamten jährlich .... . . . 240 Mk. 1 alte 6. WohnungsgeldzuKchuss. „ unteren Beamten, ohne Dienstwohnung . 160 Mk. / Sätze Der Polizei-Inspektor....... . . 480 Mk. i „ Polizei-Kommissar.......... 360 Mk J e Die Polizei-Wachtmeister und -Sergeanten...... 240 Mk. \ alze 7. Familienzulagen usw. Keine. Der Meide&mtsvorsteher bezieht eine jährliche ruhegehaltsberechtigte Zulage von 200 Mk., 8. Stellenzulagen. der Polizeiinspektor eine solche von 1000 Mk. und der Polizei-Wachtmeister eine solche von 300 Mk. Der Voliziehungsheamte erhält neben dem Gehalt die gesetzlichen Vollstreckungsgebiihren. --- Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt wird in sämtlichen Besoldungsklassen nach 24 Dienstjahren erreicht.. 9. Sonstiges. --- lieber das Aufrücken beschließt der Magistrat. --- Für das erste Aufrücken in die nächsthöhere Gehaltsstufe ist Vorbedingung, daß der Beamte das 27. Lebensjahr vollendet hat. --- 10500 Einw. | Neheim i. Westf. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischeu. Betriebs- Beamte Kein e Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen ) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob mit oder ohne Ruliegehalts- Zu a allgemein auf dreimonatige Kündigung. Bereclitigung) Zu b auf 10 Jahre. a) Unteibeamte Zu c allgemein auf Lebenszeit. b) technische u. Betriebs- Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a Während des Probedienstes wird das volle Stellengelialt gezahlt. Zu b I. Stadtsekretär ..... - 3000 Mk. II. „ ..... 2400 Mk. Magistratssekretär...... 1800 Mk. Baus neister . . . . 4500 Mk. Armenverwalter ... . 1500 Mk. Polizei-Kommissar . . 3000 Mk. Polizei-Sergeanten ... ... 1S00 Mk. Vollziehungsbeamte .... ... 1800 Mk. 5. Besoldung Stadtrentmeister . 4000 Mk. a) während d. Ausbildungs- Sparkasse-Rendänt . . . . . . 4500 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Sparkasse-Gegenbuchführer ....... 1800 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Sparkasse-Assistent . . . . 1800 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Stadtförster . . ........ 3000 Mk. dungssätze). Flurhüter............. 1200 Mk. Besoldungsordnung von 1899. (Neuregelung der Besoldungen ist in Aussicht genommen). 6. MolinungsgeUzuschuss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. 180 25500 Einw. Neisse. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. aj Stellen v. Unterbeamten b) technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte KeineJSonder-Fcstsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs -Bestim¬ mungen (ob auf Kündi¬ gung oder auf Lebenszeit, ob mit oder ohne Ruhe- Die städtischen Beamten weiden allgemein auf Lebenszeit angestellt und gehalts-Berechtigung) besitzen sämtlich Ruhegehaltsberechtigung. a) Unterbeamte b) technische u. Betriebs- Beamte c) Mittlere Beamte Zu a ke ne Sonder-Festsetzungen. Zu b I. Stadthauptkasse- und Sparkasserendanten..... 25-^0---3750 Mk. I. Si adtsekretär 2240---3440 Mk., Polizei-Inspektor .... 22ö0---3130 Mk. TI. StadthauptkasBc - Kontrolleur, Sparkasse-Kontrolleur, Steuer¬ 1910---2600 Mk. einnehmer ........... 1600-2350 Mk. II. Stadtsekretär, Standesbeamter, Polizei-Ivommissare 1600---2500 Mk. Magistrats-Registrator........ 1500---2200 Mk. Te imi« her Baubearater 2540---3140 Mk., Gasanstalts-Asj isient 1170-1770 Mk. III. I. Kammerei-As-iMent 1590---2190 Mk.. sonst. Kassen-Assistentcn 12*0-19*0 Mk. I. Sparkasse-Asci'tent. Magistrats-Assistent..... 9u0---15u0 Mk. Poliz* isekr-tär 1280---1880 Mk., Polizeibureauassistent . 810-1110 Mk. 5. Besoldung IV. Vollziehungsbeamts 1020---1380 Mk., Kassenhoten, Ratsdiener 1060-1400 Mk. a) während d.Ausbildungs- Po izei-Sergeanten.......... 810-1250 Mk. u. Vorbereitungsdienstes V. Rathauskastellan und I. Ratsdiener neben freier "Wohnung .,000-4*00 Mk. b) nach der endgiltigen Armenarbeitshaus-Inspektor1070---1870Mk., Gasanstaltsinspektor 2700iOO Mk. Anstellung (Normal-Be¬ Scblachthof-Inspektor neben freier Wohnung .... 2300 Mk. soldungssätze). Maschinist d. Wasserwerks 2000 Mk., desgl. d. Elektrizitätswerks Besoldungsordnung von 190G. (Neuregelung .Ter Besoldungen steht in Aussicht). Wonnungsgeldzusehuß wird gewährt und zwar erhalten; 6. WoliuuiigsgeldzuKcliiiRN. Die unter I genannten Beamten jährlich ... 360 Mk. *> « II " T, •» ....... 240 Mk. „ „ III „ „ „ . . - 7. Familienzulagen usw. Ke;ue. 8. Stellenzulagen. Ke! ne. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt alle l Jahre mit gl« • ••hbl eiben den Beträgen. __1 187 10500 Einw. N euhald ensleb en. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellenv. Unterbeamten b) „ ,, technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) .Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs - Bestim¬ Zu a allgemein aui Lebenszeit, hinsichtlich der Nichtmilitäranwärter jedoch mungen (ob auf Kündi¬ erst nach lOjähriger Dienstzeit. gung oder auf Lebenszeit, Zu b der Stadtbaumeister wird auf Lebenszeit ar gestellt, sonstige tech¬ ob mit oder ohne Ruhe¬ nische usw. Beamte auf Kündigung, soweit nicht Annahme im Wege gehalts-Berechtigung) des Privatdienstvertrages erfolgt. a) Unterbeamte Zu c. Die Beamten der Besoldungsklasse I werden alsbald lebenslänglich b) technische u. Betriebs- angestellt, die übrigen Beamten --- Assistenten usw. --- während dei Beamte ersten 10 Jahre auf Kündigung und dann erst auf Lebenszeit. c) Mittlere Beamte. Sämtliche Beamte sind rubegehaltsberechtigt. Zu a. Während der Probedienstzeit wird das volle Einkommen der betr. Stelle gewährt Zu b Stadtbaumeister.......... 3600---4500 Mk. I. Stadthauptkasserendant,Stadtsparkasserendant,Stadt¬ sekretär, Polizeikommissar, Magistratssekretäre . . 1050---3300 Mk. 5. Besoldung II. Sparkasse-Kontrolleur, Bureau-und Kassen-Assisten- a) während d. Ausbildungs- ten, Registratoren ....... . 1350 --- 3000 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Stadtförster neben freier Wohnung usw. . . 1350---3000 Mk. b) nach der endgiltigen III. Polizeisergeanten, Magistratsbote..... 1200---1800 Mk. Anstellung (Normal-Be- Nachtwächter, Schulkastellane neben freierWohnung 1000---1200 Mk. soldungs sätze). Feldhüter .... ...... 840 Mk. Besoldungsordnuug von 1909. "Wohnungsgeldzuschuß wird gewährt. Es erhalten: Yerheir. Uurerhetr. Der Stadtbaumeister.........500 Mk. 400 Mk. 6. WohnungsgelilzuNChuRS. Die Beamten der Klasse I der Besoldungsordnung jährlich 400 Mk. 250 Mk. „ „ _ n II „ „ „ „ 300 Mk. 200 Mk. „ « „ „ m „ „ „ „ 220 Mk. 220 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Nur die Stadtförster beziehen Stellenzulagen in Höhe von 300 Mk. und 240 Mk. AufrUcken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen bei den Beamten der 9. Sonstiges. Klasse HI. Die Beamten der Klasse I und H erhalten 5 mal je 250 Mk. und 2 mal je 200 Mk. Alterszulagen. Das Höchstgehalt erreichen die Beamten der Klassen I und II nach 21 Dienstjahren, die der Klasse IH nach 18 Dienstjahren. 188 33400 Einw. Neumünster. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v.Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Somlor-Fr,'.Setzungen. und Betriebs-Beamten e) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Beamte Zu b Es findet ein nach einem besonderen Plan festgesetzter Knterrichts- b) mittl. Beirut' (Bureau- gang statt. u. Ivos.-sen-) A) für Zivilanu'ärt 'r B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für j ) technische u. Betriebs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Beamte Zu b. Prüfungen sind abzulegen nach Maßgabe der Prüfungs-Ordnung für b) Bureau- und Kassen- Bureau- und Kassenbeamte der dem Schleswig-Holsteinischen Städte¬ Beamte verein angehüreDden Städte u. Flecken (Näheres siehe unterElmshorn.) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a allgemein auf Kündigung. Zu b. Di r Stadtbaumeister und der Stadtbauführer werden auf Lebenszeit 4. Anstellungs-Bestimm¬ angestellt, die übrigen technischen Beamten des Stadtbauamts auf ungen (ob auf Kündigung Kündigung. Beamte der Betriebsverwaltungen werden nur ausnahms¬ oder auf Lebenszeit, ob weise auf Lebenszeit angestellt, im übrigen erfolgt ihre Annahme mit oder ohne Ruhege¬ mittels Trivatdienstvertrags. halts-Berechtigung) Zu c. Die mittleren Beamten bis einschl. der- Sekretäre usw. werden auf a) Unterbeamte Lebenszeit, Bureau- und Kassenassistenten, sowie die Standesbeamten b) technische u. Betriebs- auf Kündigung angestellt. Beamte Jeder festen Anstellung kann eine Beschäftigung auf Probe voran- c) Mittlere Beamte. gelien, die für Zivilanwärter in der Regel 2 Jahre, für Militäranwärter C Monate beträgt. Die sämtlichen Beamten sind ruhegehaltsberechtigt. Zu n. zur Ausbildung --- d. i. zur Teilnahme am Unterricht --- zugelaufnen Anwärter en alten die Besoldung der Bureaugehilfen, die nicht festgesi ist, sondern von Fall zu Fall bestimmt wird. Zu I). I. Oberstadtsekretär, Stad trentmeister, Sparkasse-Bend ant . -300---4800 Mk. II. Polizeikommissar, Kriminalkommissar, Stadtrevisor, Stadt- sekr- täre. Gaskassebuclihalter.......- 2G00---4100 Mk. III. Sekretäre, Kegistrator, Kämmet «-ikassebuehlialter, Sparkässe- 5. Besoldung Imclihalter. Bauführer. Betriebsführer...... 2300---3500 Mk. a) während d. Ausbildungs- IV. Bureau-und Kassen-Assistenten, Polizei wa. litmeister, Stadt- u. Vorbereitungsdienstes gürtner ............. 1800---2700 Mk. b) nach derendgiltigen An¬ V. Polizeisergeanten, Kriminalsergeanten, Vollziehungsbeamte- stellung (Normal-Besol¬ Botenmeister............ 1650---2100 Mk. dungssätze). VI. Schutzmänner, Feldvögte 1320---1650 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. WohuimgHgeldzugchiiHft. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. Die» staufwandsentschädigungen beziehen neben dem Gehalt: Der Polizeikommissar und 8. Stellenzulagen. der Kriminalkommissar je 200 Mk., der Polizei Wachtmeister und die Kriminal- Sergeanten je 150 Mk. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Be¬ 9. Sonstiges. trägen. Das Höchstgehalt wird in allen Gehaltsklassen nach 18 Dienstjahren er¬ reicht. --- Regulativ betr. Entschädigung für Dienstreisen. . 189 191 18500 Einw. Neusalz a. Oder. 1. Bestimmungen über die Annahmev. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten Zu a keine Sonder-Festsetzungen. b) „ technischen Zu b Verlangt wird der abgeschlossene Besuch eines Technikums. und Betriebs-Beamten Zu c Vorzugsweise werden solche Anwärter angenommen, die bereits im c) Stellen von mittl. Be- Kassen- und Rechnungswesen vorgebildet sind - Von Polizeibe- amten(Bureau-u. Kassen-) amten-Anwärtern wird der Besuch einer Polizeischule verlangt. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Fi stsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- B Jamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ung n ' tindigung oder auf Lebenszeit, ob Die städtischen Beamten werden allgemein auf Lebenszeit angestellt, die mit oder ohne Ruhege¬ technischen Beamten auf Kündigung. Für die Betriebsverwaltungen halts-Berechtigung) werden in der Regel Personen im Wege des Privatdienstvertrags a) Unterbeamte angenommen. b) technischeu. Betriebs- Die Beamten sind -amtlich ruhegehaltsbereclitigt. Beamte c) Mittlere Beamt'. Zu a. Während des Probedienstes usw. werden Diäten gewährt, deren Höhe jedesmal besonders festgesetzt wird. Zu b Schlachtliof-Direktor neben freier Wohnung- usw. 2000---4000 Mk. Hafeninspektor......... 2200---3000 Mk. Stadthauptkasserendant, Sparkasserendant, Stadt- ... . , Sekretär. Polizei-Kommissar ...... 2100---3600 Mk. ^ 1 * t Steuersekretär......... 1800-3’OO Mk. Stadthauptkasse-Kontrolleur, Sparkasse-Kontrol¬ leur. Registrator, Poiizeisekretär .... 1500 - 2700 Mk. Stadthauptkasseassistent, Sparkasseassistent, Kal¬ kulator ........... 1350---2250 Mk. Polizeiwachtmeister 1400---2000 Mk.. Vollzieliungs- Unter beamte........... 1400 ---°000 Mk 1 beamte i Polizeisergeanten......... 1150---1750 Mk. 5. Besoldung | Magistratsbote u. Rathauskastellan n frei.Wohng. 1150---1750 Mk. a) während d. Ausbildungs- Magistratskanzlist, Polizeikanzlist .... 900---1500 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Maschinist des Schlachtliofes neben freier Woh¬ b) nach der endgiltigen An¬ nung usw.............1150 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Hallenmeister des Schlachthofes neben freier dungssätze). Wohnung usw.......... . 1050 Mk. Besoldungsordnung von 1909. W olinuiigsgeldzuschuß wird gewährt. Es erhalten: Yerlielr. lluverheir. Die mittleren Beamten . . . 300 Mk. 150 Mk. 6. >VohuuugHgeldzuschusH. Die unteren Beamten . . 150 Mk. 150 Mk. Kanzlist n..... . 150 Mk. 120 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 1 . Keine. Nur der Stadtliauptkasse-Rendant erhält z. Zt. für in Wegfall gekommene 8. Stellenzulagen. Xebeneinnnhmen jährlich 200 Mk Zulage. Aufrtlcken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit entweder gleichbleibenden 9. Sonstiges. oder anfangs höheren, spater niedrigeren Beträgen. Die Gewährung der Alters¬ zulagen erfolgt auf besonderen Beschluß der städtischen Behörden. 19000 Einw. Neuruppin. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) .Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine .Sonder-Festsetzungen. b) mittl- Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a allgemein auf Lebenszeit, die Bureau-, Turn- und Schuldiener, Boten und Spritzen Wärter werden auf Kündigung angestellt. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b Anstellung auf Lebenszeit nur auf Grund besonderen Beschlusses, ungen (ob auf Kündigung im übrigen kündbare Anstellung oder Annahme auf Grund Privat¬ oder auf Lebenszeit, ob dienstvertrags. mit oder oline Ruhege¬ Zu c allgemein auf Lebenszeit. halts-Berechtigung) Anstellung auf Lebenszeit erfolgt im allgemeinen erst nach Vollen¬ a) Unterbeamte dung des 27. Lebensjahres und nach Ableistung einer dreijährigen b) technischen.Betriebs- Dienstzeit bei der Stadt, - Befinden sich auf Kündigung angostellte Beamte Beamte über 10 Jahre im Dienste der Stadt, so können sie lebens¬ c) Mittlere Beamte länglich angestellt werden. --- Der endgültigen Anstellung geht allgemein eine Probezeit voran, die die Dauer von 2 Jahren nur ausnahmsweise übersteigen soll. --- Die Beamten sind sämtlich ruhe- gelialtsberechtigt. Zu a. Während der Probedienstzeit wird das volle Stellengelialt gewährt. Zu b 1. Stadtbaumeister........ . 2500---3500 Mk. II. Stadtkasse-Rendant .... . . . 2700---3700 Mk. HL Stadtsekretär, Polizeikommissar...... 1900---2900 Mk. IV. Magistrats-, Polizei-Sekretäre, Hauptkasse-Buchhalter 1600---2350 Mk. V. Polizei-Wachtmeister, Armenbureau-Vorsteher, Re¬ 5. Besoldung gistratoren, Standesamtssekretär..... 1300---1800 Mk. a) während d. Ausbildungs- VI. Assistenten, Polizeisergeanten...... 1000---1375 Mk. u. Vorbereitungsdienstes VII. Nachtpolizeisergeanten 850---1000 Mk., Kasseboten 820-1020 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ VIII. Armen-u. Krankenhaus-Inspektor neb. freier Woling. 1200 --- 1700 Mk. stellung (Normal-Besol- IX. Stadtförster neben freier Wohnung usw. . . 1900--- 2020 Mk. dungssätze. X. Forstaufseher „ „ „ 936---1200 Mk. Besoldungsordnung von 1908. Wohnungsgeldzuschuß wird gewährt. Es erhalten: Verheir. Unverhelr. Die Beamten der Klassen I---III der Bosoldungsordnung . . 300 Mk. i 2/s der C. WohiningBgelilzuNcliiiKR. „ „ „ „ IVu.V „ „ . 240 Mk. 1 neben- „ „ „ Klasse VI „ „ . 180 Mk. 1 stehen- „ „ VII „ „ . 120 Mk. 1 den Sätze 7. Familienzulagen usw. Keine. Der Polizeikommissar bezieht 360 Mk., der Polizeisekretär 240 Mk. als AmtsanwiUtentschädigung, ö. Stellenzulagen. der Magistratsekretär 300 Mk. Kalkulaturgebühren. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt wird nach 15 Dienstjahren, beim Stadtförster nach 18 Dienstjahren 9. Sonstiges. erreicht. --- lieber etwaige Versagung der Alterszulage beschließt der Magistrat. --- Das Dienstalter für den Bezug der Alterszulagen rechnet vom Tage des Eintritts in den Dienst der Stadt. 1 190 192 38200 Einw. Neuss. 1. Bestimmungen über die Zu n und 1) keine Sonder-Festsetzungen. Annahme v. Anwärtern f. Zu c A. Als Zivil-Superuumerar wird angenommen, wer die wissenschaftliche Befähigung zum a) SteUenv.Unterbeamten einjährig-freiwilligen Militärdienst besüzt, nicht unter 17 und nicht über 24 Jahre alt b) technischen ist und nachweisen kann, daß er sich wenigstens 3 Jahre au- eignen usw. Mitteln und Betriebs-Beamten unterhalten kann. --- c) Stellen von mittl. Be¬ Als Zivilanwärter können auch solche Personen angenommen wer-len, die bereits bei amten (Bureau-u. Kassen-) einer Staats- oder anderen Kommunalbehörde beschäftigt waren. A) für Zivilanwärter Zu c B. Militäranwärter müssen im Besitz des Zivil versorgungsscheine sein und Brauch¬ B) für Militäranwärter. barkeit für den Bureau- usw. Dienst nacbweisen. Ihre Einberufung erfolgt zu 6monatiger Probedienstleistung. 2. Ausbildungs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Bestimmungen für Zu b A Die Ausbildungszeit dauert*2 Jahre und 6 Monate. Während dieses Zeitraumes werden a) technische u. Betriebs- die Supernuraerare nach näherer Anordnung in den verschiedenen Bureaus und Beamte Kassen beschäftigt, sie haben sich auch die Kenntnis der Stenographie anzueignen. b) mittl. Beamte (Bureau- Die Ausbildung wird von den Bureau- usw. Vorstehern geleitet, die über den Aus¬ u. Kassen-) bildungsgang und die Fähigkeiten und Fortschritte de- Anwärters öfters zu berichten A) für Zivilanwärter haben. B) für Militäranwärter. Zu 1» B. Für Militäranwärter ist ein besonderer Ausbildungsgang nicht vorgeschrieben. Zu (i keine Sonder-Festsetzungen. Zu I) Es sind zwei Prüfungen eingeführt. (Assistenten- und Sekretär-). Zur Assistenteu-Prüfung werden die Anwärter nach Bestimmung des Bürgermeisters 3. Prüfungs-Bestimmun¬ zugelassen. Die Prüfung zerfällt in einen schriftlichen und in einen mündlichen Teil. gen für Die schriftlichen Arbeiten sind unter Aufsicht anzufertigen. Die schriftliche Prüfung a) technische u. Betriebs- soll höchstens 4 Stunden dauern, bei der mündlichen Prüfung sollen höchstens 5 Beamte Prüflinge gleichzeitig geprüft werden. Wer die Prüfung nicht besteht, kann sich b) Bureau- und Kassen- innerhalb eines Jahres, jedoch nicht vor Ablauf von 6 Monaten, einer zweiten Prüfung Beamte unterwerfen. Eine weitere Wiederholung findet nicht statt. Die Supernumerare haben A) für Zivilanwärter ein 5 Minuten dauerndes Diktat stenographisch niederzuschreiben B) für Militäranwärter. Zulassung zur Sekretärprüfung erfolgt ebenfalls nach Bestimmung des Bürgermeisters. Es werden schwierigere Aufgaben als in der Assistentenprüfung gestellt, im münd¬ lichen Teil sollen höchstens 3 Prüflinge gleichzeitig geprüft werden. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Assi-;tentenprüfung. Zu a im allgemeinen auf Lebenszeit. Verwaltungsdiener, Bote'n, Wärter, Aufseher usw. werden auf Kündigung angestellt. Die Polizeisergeanten werden zunächst auf Kün¬ digung und nach 3 jähriger Dienstzeit und Vollendung des 30. Lebensjahres auf 4. Anstellungs-Bestimm¬ Lebenszeit angestellt. Die 3jähige Wartezeit kann auf o Jahre verlängert werden. ungen (ob auf Kündigung Zu l> Technische Beamte, die obrigkeitliche Funktionen wahrzunehmen haben, werden auf oder auf Lebenszeit, ob mit Lebenszeit, im übrigen auf Kündigung oder im Wege des Privatdienstvertrages an- oder ohne Ruhegehalts-Be- geslellt. Dasselbe ist der Fall bei den Betriebsbeamten. recbtigung) Zu c. Im allgemeinen erfolgt Anstellung auf Lebenszeit, Kanzlisten, Standesbeamte und a) Unterbeamte Standesbeamten Stellvertreter, Bureaugehilfen, Diätare usw. werden jedoch auf Kün¬ b) technische u. Betriebs- digung angestellt. Die Ernennung zum Diätar kann nach Ablauf einer Vorbereitungs¬ Beamte zeit von mindestens 3^2 Jahren erfolgen. Militäranwärter werden nach erfolgreich c) Mittlere Beamte. abgeleisteter Probediensizeit und nach Ablegung der vorgeschriebenen Prüfung als Beamte angestellt. --- Im allgemeinen erfolgt die lebenslängliche Anstellung erst dann, w nn der Beamte sich seit der endgültigen Anstellung 2 Jahre im Dienst der Stadt befindet und das 30. Lebensjahr vollendet hat. Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt. Zu a. Während der Ausbildungszeit (2V2 Jahr) erhalten die Supernumerare keine Vergütung. Danach erhalten sie wahrend des ersten Jahres bis zu 50 Mk. und für die weitere Zeit bis zur Ernennung zum Bureaudiätar bis zu 75 Mk. monatlich. Die Diätare beziehen in der Regel im ersten Jahre 1000 Mk., im zweiten Jahre 1200 Mk., im dritten Jahre 1350 Mk. und im vierten 1500 Mk. Zu l) Stadtrentmeister, Sparkasserondant, Hafendirektor . . bis 6000 Mk. Stadtbaumeister 5000--- 6500 Mk., Stadtlandmesser .... 3600---5700 Mk. Polizeiinspektor 3600---5200 Mk., Stadtsekretär, Ingenieur . . . 3000---4800 Mk. Sparkasse-Gegenbuchfübrer...... . 2800---4000 Mk. Rechnungsrevisor, Sparkasse-Kassierer....... 2600---4100 Mk. Polizei-Kommissar . . . . - -.....2500---3700 Mk. Verwaltungssekretäre, Sparkassesekretär, technischer Stadthauamts¬ assistent, Vermessungstechniker . . .... 2100---3600 Mk. Polizei-Wachtmeister ... 1950---2450 Mk. 5. Besoldung Verwaltungsassistenten, Sparkasseassistent . ... 1700---2600 Mk. a) während d. Ausbildungs- Polizeisergeanten I. Klasse..... ... 1600---1900 Mk. u. Vorbereitungsdienstes desgl. II. Klasse.......... 1450---1650 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Straßenmeister 1600---2500 Mk., Stadtgarteninspektor . . . 3000---4500 Mk. stellung (Normal-Besol- Schlachtbofdirektor 3900---6000 Mk., Wasserwerksinspektor . . 3000---4500 Mk. dungssätze). Betriebsingenieur des Elektrizitätswerks ..... 3000---4200 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. Mohnnngsgeldzuschmsg. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt im allgemeinen alle 3 Jahre, teilweise auch --- Polizeibeamte usw. --- 9. Sonstiges. nach 2 Jahren mit gleichbleibenden Beträgen. --- Festsetzungen über Gewährung von Tagegeldern, Reisekosten und Umzugskosten. 1SÖ 20000 Einw. Neustadt i. Oberschl. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellenv. Unterbeamten b) technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Soweit nicht für technische und Betriebsdienste Personen auf Grund Privat¬ oder auf Lebenszeit, ob dienstvertrages ang-enommen werden, erfolgt allgemein die Anstellung mit oder ohne Ruhege¬ der städtischen Beamten während der ersten 5 Jahre auf dreimonatige halts-Berechtigung) Kündigung und im Anschluß daran auf Lebenszeit. --- Der Anstel¬ a) Unterbeamte lung geht eine Probedienstzeit voraus, die in der Rege! 6 Monate b) technische u. Betriebs- beträgt. --- Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a Während der Probedienstzeit wird das volle Anfangsgehalt der betr. Stelle gezahlt. Zu b. Stadthaupt- und Sparkasse-Rendant ... . 2600---3600 Mk. Stadtsekretär . . ........ 2200-3200 Mk Magistrat-sekretär, Steuersekretär, Polizei-Inspektor 1800 - 2800 Mk. Steuereinnehmer ... ...... 1500---2300 Mk. Stadthaupt- und Sparkasse-Kontrolleur . 1300- 2100 Mk. Polizei-Wachtmeister . . . 1300---1900 Mk. Registrator, Kassen-Assistent....... 1200 - 2000 Mk. 5. Besoldung I. Polizeibureau-Assistent - . 1200---1800 Mk. a) während d. Ausbildungs- Polizei-Sergeanten.......... 1100---1600 Mk. u. Vorbereitungsdienstes II. Polizeibureau-Assistent, Steuerkasse-Assistent. . 1000 - 1500 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Ratsdiener neben freier Wohnung...... 900---1300 Mk. stellung (Xonnal-Besol- Gas- und Wasserwerksinspektor . 3500 5400 Mk. dungssätze) Stadtbaumeister .... 2500 3700 Mk. Besoldungsordnung von 1907. (Neuregelung der Besoldungen steht zu erwarten.) 6. >1 olmuiigfigeldzuächiifiB. Den Beamten wird **in Wol> nung^geld Zuschuß in Höhe von 10% des jeweiligen Gehalts gezahlt. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8 Stellenzulage«. Keine. 9. Sonstiges. i___ --- 11500 Einw. Neustettin. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten Keine Sonder-Festsetzungen. --- Die Beamten haben eine Probedienstzeit b) „ „ technischen abzulegen, die in der Kegel 6 Monate beträgt, aber bis zur Dauer und Betriebs-Beamten von 2 Jahren verlängert werden kann. --- Anwärter für die techni¬ c) Stellen von mittl. Be- schen Stellen müssen eine entsprechende Vorbildung haben. ainten (1 Inreau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Ka=sen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Zu a bis c. Es werden sämtliche Beamte auf Lebenszeit angestellt, ausge¬ oder aut'Lebenszeit, ob mit nommen der Nachtwächter, der auf Kündigung, aber auch als Beamter oder ohne Ruhegelialts- angestellt ist. Alle diese Beamte sind ruhegelialtsberechtigt. Bcrechtigung) Durch Privatdienstvertrag --- als Nichtbeamte --- werden angenommen: a) Unterbeamte die Trichinensucher und die Triehinensuclierinnen, der Schlachthof¬ b) technische u. Betriebs- heizer, der Feldhüter, der Krankenwärter, der Schuldiener. Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a. Während der Probedienstzeit wird in der Regel das Stelleneinkommen gewährt. Andere Vergütungen werden nicht gezahlt. Zu b. Schlachthofinspektor neben freier Wohnung usw. . 2400 - 4500 Mk. I. Stadthaupt- und Sparkasse-Rendant, Bautechniker (Stadtbaumeister)...... . . 2400---3800 Mk. II. Magistratssekretär, Polizoisekretär, Polizeikommissar, Steuererheber, Gegenbuchführer der Stadthaupt- und Sparkasse........... 1800--3200 Mk. 5. Besoldung III. Stadtförster neben freier Dienstwohnung usw. . 1400 - 2500 Mk. a) während d. Ausbildungs- IV. Assistenten, Registrator ... . 1500---2900 Mk. u. Vorbereitungsdienstes V. Kanzleivorsteher..... .... 1200 - 2600 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ VI. Polizeisergeanten..... . 1200---1900 Mk. stellung (Normal-Besol¬ VII. Vollziehung.sbeamte . . 1000 1700 Mk. dungssätze). VIII. Nachtwächter . 750 Mk. Besoldungsordnung von 1910. Den nicht mit Dienstwohnung versehenen Beamten wird Wohnungsgeldzusclmß in Höhe 6. >Vohnungsgeldzufichu8K. der für die unmittelbaren Staatsbeamten geltenden Klassen und Satze gewährt. --- Der Nachtwächter erhält 100 Mk. Wohnungsgeldzuschuß. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Nur der Förster kommt in Betracht, der eine Revierzulage von 450 Mk. bezieht. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleiehbleibenden Beträgen. Die Gehaltszulagen können durch besonderen Beschluß des Magistrats nach Anhörung der Stadt¬ verordneten-Versammlung versagt werden. Im allgemeinen wird das Höchstgehalt 9. Sonstiges. mit 21 Stellendienstjahren erreicht. Vor Beginn des 28. Lebensjahres tritt eine Gehaltserhöhung nicht ein. --- Ortsstatutarische Festsetzungen wegen Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern. _ 194 l!t.l 18200 Einw. Neuwied. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. Keine besonderen Festsetzungen. Die Anwärter werden zur Probedienst¬ a) Stellen v. Unterbeamten leistung einberufen und zwar dauert diese für die Zivilanwärter b) technischen 2 Jahre, für die Militäranwärter 6 Monate. Die Probedienstzeit der und Betriebs-Beamten Militäranwärter kann bis zur Dauer eines Jahres verlängert werden, c) Stellen von mittl. Be¬ außerdem haben jene auf Verlangen eine informatorische Beschäfti¬ rn nten (B ureau- u Kassen-) gung abzuleisten. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Fcstsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilan Wärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischem Betriebs- Zu a keine gonder-Festsetzungen. , , K„c.ptl Zu b zwei Prüfungen (Assistenten- und Sekretär-). Die näheren Prüfungs- ' BU Beamte " bestimmungen entsprechen denen der Stadt Neuss, siehe daher dort. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a allgemein auf Kündigung, Schuldiener usw. werden als Nicht beamte angestellt. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b. Der Stadtbaumeister und der Schlachthofvorsteher werden auf Lebens¬ ungen (ob auf Kündigung zeit angestellt, die übrigen technischen und Betriebs-Beamten im all¬ oder auf Lebenszeit, ob gemeinen im Wege des Privatdienstvertrages. mit oder ohne Ituhege- Zu C. Stndtrentmeister, Oberstadtsekretär, Sparkasserendant, Sparkas-«-Kon- halts-Berechtigung) trolleur, Stadt-ekretär, Polizeikornmissar und Polizeisekretär werden a) Unterbeamte lebenslänglich, alle anderen Beamten auf Kündigung angestellt, inso¬ b) technische u.Betriebs- weit ihre Annahme nicht im Wege des Privatdienstvertrages als Beamte Nichtbeamte erfolgt (Schreiber, Zeichner usw.). --- Die Anstellung c) Mittlere Beamte auf Lebenszeit erfolgt erst nach fünfjähriger Dienstzeit bei der Stadt und nicht vor vollendetem 30- Lebensjahre. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a keine Sor.ler-Fest Setzungen. Zu b Stadtr ntmeister. Oberstadt sekrel Iir . 3000---4800 Mk. Sparkasse-Rendant..... 3300---4500 Mk. Polizei-Kommissar ....... 30CO---4000 Mk. Sparkasse-Kontrolleur .... . 2400---39 ten. 10500 Ei nw. Nienburg* a. Weser. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellenv.Unterbeamten b) ,, „ technischen Keine besonderen Festsetzungen. Von den technischen Beamten wird ver¬ und Betriebs-Beamten langt, daß sie eine Fachschule mit Erfolg bi sucht haben. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmung.n für a) technischem Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Fi-stsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Zu a allgemein auf Kündigung. oder auf Lebenszeit, ob mit Zu b Stadtbaumeister und Schlachthofdirektor werden auf Lebenszeit an¬ oder oline Kuliegehalts-Be- gestellt. Im übrigen werden die technischen und Betriebsbeamten reclitigung) in der Kegel im Wege dec Privatdienstvertrages angenommen. a) Unterbeamte Zu c allgemein auf Lebenszeit. b) technische u. Betriebs- Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt. Beamte c) Mittlere Beamte. 5. Besoldung a) während d.Ausbildungs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. u. Vorbereitungsdienstes Zu b. Eine Normal-Besoldungsordnung besteht nicht, die einzelnen Gehalts¬ b) nach der endgiltigen An¬ sätze usw. werden jeweils bei der Anstellung besonders festgesetzt. stellung (Normal-Besol¬ Neuregelung der Besoldungs-Verhältnisse ist erbeten. dungssätze). 6. lVohnungsgeldzusehuss. Einigen Beamten ist Wohnungsgeldzuschuß gewährt. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. 196 197 23000 Einw. Nordhausen. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v.Unterb samten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Bearate A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Der Rathauskastellan, die Boten, Steuererheber und Vollziehungs- 4. Anstellungs - Bestim¬ beamte sowie die Nachtpolizeibeamten können auf Kündigung ange¬ mungen (ob auf Kündi¬ stellt werden. Die Polizei-Exekutivbeamten werden auf Lebenszeit gung oder auf Lebenszeit, angestellt Im übrigen erfolgt die Annahme im Wege des Privat¬ ob mit oder ohne Ruhe¬ dienstvertrages. gehalts-Berechtigung) Zu b. Die technischen und Betriebsbeamten werden entweder auf Kündi¬ a) Unterb. rate gung angestellt oder mittels Privatdienstvertrags angenommen. Eich¬ b) technische u. Betriebs- meister, Forstaufseher, Feldhüter und die Mitglieder der Feuerwehr Beamte --- aussclil. Branddirektor ---- gelten als nebenamtlich tätig. c) Mittlere Beamte. Zu C erfolgt allgemein Anstellung auf Lebenszeit, die Kanzlisten werden jedoch auf Kündigung angestellt. Die angestellten Beamten sind sämtlich raliegelialtsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Die zu zahlenden Vergütungen werden in jedem Falle besonders geregelt. Zu b. I. Polizei-Inspektor, Stadthauptkasse-Rendant, Spar¬ kasse-Rendant, Stadtsekretäre, Stadt-Ivalkulator . 2100---4200 Mk. 11 Bauassistenten.......... 1800---3400 Mk. III. Polizeisekretär, Magistratssekretär, Magistrats-Regi¬ strator, Kontrolleur der Hauptkasse, desgl. der Spar¬ kasse, Buchhalter der Hauptkasse, desgleichen der Wasserwerks-Verwaltung, Stadtgarteninspektor . 1500---3100 Mk. IV. Bureau- und Kassen-Assistenten, Kanzleivorsteher, 5. Besoldung Obergärtner........... 1300---2800 Mk. a) während d. Ausbildungs- Va. Polizei-Wachtmeister........ 1300---2400 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Yb. Kanzlisten, Polizeisergeanten, Rathauskastellan, b) nach der endgiltigen Wassermeister, Plantagengärtner . . 1250 - 2000 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ VI. Polizeisergeanten für den Nachtdienst, städtische soldungssätze). Boten, Steuererheber und YoOziehungsbeainte . . 1100---1700 Mk. Besoldungsordmmg von 1909. Wolinungsgeldzuscbuß wird gezahlt Es erhalten: 6. Wolinungfigeldzu schuss. Die Beamten der Besold unpsk lassen I---IV jährlich • 480 Mk. . „ .. Besoldungsklasse V „ ... 360 Mk. „ „ r VI ..... 300 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8, Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit im allgemeinen anfangs höheren, später niedrigeren Sätzen. Die Probedienstzeit wird in die Aufrü*-kungszeit eingerechnet. --- Bestim¬ 9. Sonstiges. mungen über Gewährung von Reisekosten, Tagegeldern und Umzugskosten. --- Wählend der Sommermonate erhalten die Beamten jede Woche einen dienstfreien Na uh mittag. . 62000 Einw. Oberhausen. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. Zu a und b keine Sonder-Festsetzungen oder hinsichtlich der technischen Beamten doch nur a) Stellen v. Unterbeamten insoweit, als von ihnen im allgemeinen der erfolgreiche Besuch einer Baugewerk- b) „ „ technischen scbule verlangt wird. und Betriebs-Beamton Zu c A. Es werden Anwärter mit guter Schulbildung angenommen; solche mit der Berech¬ c) Stellen von mittl. Be¬ tigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst werden bevorzugt. amten (Bureau-u. Kassen-) Zu c B. Zivil versorgungsschein, Geeignetheit für den Bureau- usw. Dienst, Annahme zur A) für Zivilanwärter Froh edienstleistung. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Beamte Zu b. Ein bestimmter Ausbildungsgang ist nicht vorgeschrieben. Bureau- und Kassen¬ b) mittl. Beamt e (Bureau- lehrlinge, die nicht die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst haben, und Kassen-) sind verpflichtet, die gewerbliche Fortbildungsschule zu besuchen. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b. Es sind zwei Prüfungen eingeführt, eine zum Verwaltungsassistenten und eine zum Verwaltungssekretär usw. --- Die Prüfungen sind schriftlich und mündlich. Die schriftlichen Arbeiten werden unter Aufsicht gefertigt. Ist die Prüfung nicht be¬ standen, so kann sie nach einer von der Kommission zu bestimmenden Zeit wieder¬ holt werden. Ist die Prüfung dreimal nicht bestanden, so findet weitere Zulassung 3. Prüfungs-Bestimm¬ zur Prüfung nicht mehr statt. --- ungen für Zur Asslwtentenprüfung werden zugelassen: Anwärter, die im Besitz der Berechtigung a) technische u. Betriebs- zum einjährig-freiwilligen Militärdienst sind, das 21. Lehensjahr vollendet haben und Beamte 3 Jahre im Vorbereitungsdienst hei einer Kommunal Verwaltung beschäftigt ge¬ b) Bureau- und Kassen- wesen sind, Beamte Gehilfen, die das 24. Lehensjahr vollendet haben und seit mindestens 6 Jahren im A) für Zivilaiiwärter Dienste einer Kommune tätig gewresen sind, B) für Militäranwärter. solche Anwärter, die mit Rücksicht auf ihre Ausbildung bei der Militär- oder anderen Verwaltung als Assistenten zur Prohedienstleistung angenommen sind, im letzten Monat der Probezeit. Zur Sekretär-Prüfung wrerden zugelassen Assistenten, Anwärter und Gehiilfen vier Jahre nach bestandener Assistentenprüfung. Bewerber, die mit Rücksicht auf ihre bereits erfolgte Ausbildung zur Probedienstleistung als Verwaltungssekretär usw. angenommen, sind, im letzten Monat der Probezeit. 4. Anstellungs-Bestim¬ Zu a allgemein auf Kündigung. mungen (ob auf Kündi¬ Zu b allgemein auf Kündigung. Der Polizei-Inspektor, die Polizei-Kommissare und der gung oder auf Lebenszeit, Stadtgeometer werden auf je 6 Jahre angestellt. Im übrigen erfolgt Annahme mittels ob mit oder ohne Ruhe¬ Privatdienstvertrags als Nichtbeamte. gehalts-Berechtigung) Zu c. Abgesehen von den Bureau- und Kassen-Assistenten, die auf Kündigung angostellt a) Unterbeamte werden, erfolgt Anstellung auf Lebenszeit. Diese ist jedoch davon abhängig, daß b) technische u. Betriebs- der Beamte sich 5 Jahre im Dienste der Stadt befindet und das 30. Lebensjahr Beamte vollendol hat. Bis zu diesem Zeitpunkte gilt Anstellung auf Kündigung. c) Mittlere Beamte RuhegobaltsberecJhtigung besteht allgemein. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zahlung der Vergütungen erfolgt nach Uebereinkunft. Zu b I. Oberstadtsekretär, Finanz Sekretär, Vorsteher des Steuerhure aus, 5. Besoldung Stadtkasserendant, Sparkasserendant, städt. Landmesser . . 3600---5200 Mk. a) während d.Ausbildungs- II. Sparkasse-Kontrolleur, Stadtsekretär des Hoch- und Tiefbauamts 2800---4400 Mk. u. Vorbereitungsdienstes III. Stadtsekretärein nichtleitender Stellung,Standesbeamter,mehrere b) nach der endgiltigen Bauführer............ 2400-4000 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ IV. Die früheren Polizei-Kommissare . ... 2000 3600 Mk. soldungssätze). V. Buchhalter der Stadt- und Sparkasse ... , 2000---3400 Mk. VI. Verwaltungssekretäre, Meldeamtsvorsteher ... . 1800---3000 Mk. VII. Assistenten, Vollziehungsbeamte, Straßenmeister . 1500---2300 Mk. VIII. Polizeisergeanten, Stadtboten...... 1200---1920 Mk. Besoldungsordnung von 1905/7. Wohnungsgeldzuschuß wird gezahlt. Es erhalten: Verheir* Unverheir. Die Beamten der Besoldungsklasse I und II 480 Mk. 180 Mk. 6. Wohnung»geldzuschu88. „ „ „ „ HI bis VI 432 Mk. ISO Mk. „ „ ,, „ VII 360 Mk. 1B0 Mk. VIII 240 Mk. 120 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine, abgesehen davon, daß der Kriminalkommissar 200 Mk., die Kriminalsergeanten 150 Mk. Dienstaufwandsgelder und die Straßenmeister eine Feldzulage von 360 Mk. beziehen. Das Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- erfolgt nach 2, 4, 6, 8, 10 und 12 Jahren mit gleichbleibenden Beträgen. Die Beamten der Klasse V erreichen das Höchst¬ 9. Sonstiges. gehalt nach 10 Jahren, alle übrigen Beamten nach 12 Jahren. --- Die Gewährung der Alterszulagen unterliegt dem freien Ermessen des Bürgermeisters. --- Bestimmungen über die Gewährung von Reisekosten, Tagegeldern u. Umzugskosten. --- Grundsätzliche Bestimmungen über Rentenbezug für städtische Angestellte und Bedienstete. --- 198 r 10000 Einw, Oberlehnstein. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellenv. Unterbeamten b) „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für ^ Die Berufung zu dem Amte eines Stadtrechners, Stadtsekretärs, Assistenten, a) technische u. Betriebs- Technikers und Gas- und Wasserwerks-Meisters setzt das Bestehen Beamte einer Prüfung voraus. Die Prüfung der vorstehend genannten Bureau- b) Bureau- und Kassen- 1 usw. Beamten erfolgt durch den Bürgermeister, die der ferner ge- Beamte nannten technischen usw. Beamten nach näherer Anordnung des A) für Zivilanwärter Magistrats. B) für Militäranwärter. Zu a. Stadt- und Polizeidiener werden auf Kündigung angestellt, die Nacht¬ wächter und der Vollziehungsbeamte gelten als nebenamtlich tätig 4. Anstellungs-Bestimm¬ und die Schuldiener sowie die Wegeaufseher werden im Wege des ungen (ob auf Kündigung Privatdienstvertrags angenommen. oder auf Lebenszeit, ob Zu b. Der städtische Techniker, die Gas- und Wasserwerksmeister sowie mit oder ohne Ruhege¬ die Förster sind lebenslänglich, der Eich- und Wiegemeister, sowie halts-Berechtigung) der Totengräber auf Kündigung angestellt. a) Unterbeamte Zu C. Der Stadtrechner, die Stadtsekretäre und der Magistrats-Assistent b) technische u. Betriebs- sind auf Lebenszeit angestellt. Die Bureaugehilfen werden mittels Beamte Privatdienstvertrags angenommen. c) Mittlere Beamte. Die etatsmäßigen Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt, sie haben vor der Anstellung eine Probedienstzeit abzuleisten, die in der Regel 2 Jahre --- Militäranwärter 6 Monate --- nicht überschreiten darf. Zn a. Während der Probedienetzeit wird daß Mindestgehalt der betr. Steile gezahlt. Zn b Stadtrechner . ■ 2700---3600 Mk. 5. Besoldung I. Stadtsekretär..... 2400---3300 Mk. a) während d. Ausbildungs- II. Stadteekretär, städtischer Techniker . 1700---2600 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Aseistent......... 1300---200U Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Gas- und Wasserwerkemeister neben freier Wohnung usw. 1700---1900 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Maschinenmeister „ „ „ », 1320 Mk. dungssätze). Polizei-Wachtmeister 1500----2100 Mk. Besoldungsordnung von Polizei-Sergeanten ... 1200---1800 Mk. Förster neben Naturalbezügen . . . 1600---2000 Mk. 1S99. (Neuregelung der Besoldungen eteht bevor). 6. IVohnnngbgeldzuachuss. Keiner. 7. Fniiillienznlftgen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Ein Stadtsekretär erhält ».ine persönliche Zulage von 300 Mk. jährlich. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit je 1 Sechstel des Unterschiede zwischen Niedrigst¬ und Höchßtgehalt. Dieses wird also nach 38 Dienstjahren erreicht. Ueber die 9. Sonstiges. Gewährung der Alterszulagen entscheidet mit Ausschluß des Rechts- und Be¬ schwerdeweges der Magistrat. --- Die Probedienstzeit wird bei Berechnung der Alterszulagen mit berücksichtigt. 199 19200 Einw. Odenkirchen. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellenv. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für 0 t technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Angestellte, die keine obrigkeitlichen Befugnisse auszuüben haben, werden oder auf Lebenszeit, ob im Wege des Privatdienstvertrages angenommen-. --- Im übrigen werden mit oder ohne Ruhege¬ sämtliche Beamte zunächst auf Kündigung angestellt, diese Art der halts-Berechtigung) Anstellung aber hei den Bureau- usw. Beamten nach 5 Jahren, bei a) Unterheamte den Polizei-Beamten nach 10 Jahren in lebenslängliche Anstellung b) technische u. Betriebs- umgewandelt. Beamte Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt. c) Mittlere Beamte. Zu a. Die betr. Vergütungen werden von Fall zu Fall festgesetzt. Zu b 1. Stadtrentmeister, Stadtsekretär, Stadtbaumeister . 2400 3.">00 Mk. 2. Et. Sekretär......... . 1500 - 2400 Mk. 3. Bureau-Assistenten . . 1200-1800 Mk. 4. Vollziehungsbeamter .... . 1000 - 1400 Mk. 5. Polizei-Kommissar....... . 1600 - 2700 Mk. 6. Polizei-Sergeanten.........] 050 -1450 Mk. 5. Besoldung 7. Schutzleute, Hülfspolizeisergeanten, Feldhüter . 1000-1100 Mk. a) während d. Ausbil dungs- 8. Nachtschutzleute ..... 900 - 1100 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 9. I. Bureaugehilfe , . ... 900-1500 Mk. b) nach derendgiltigen An¬ 10. H. „ ..........(i00 1000 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 11. Lehrlinge erhalten im 1. Jahre monatlich 8 Mk, im 2. = 12 Mk., dungssätze). im 3. = 18 Mk., im 4. = 30 Mk. und im 5. = 50 Mk. Besoldungsordnung von 1909. Mietentscbädigung erbalten: Die vorstehend unter 1 genannten Beamten jährlich . . 400 Mk. „ „ 2 u. 5 „ „ „ - . 300 Mk. 6. WolinungHgeldzuscliuss. »» » n 4,6u.7 „ ,, ,j ..... 150 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellen»uiageii. Keine. Aufriieken im Gebalt --- ohne Rechtsanspruch --- erfolgt bei den Beamten der Besoldungs¬ klasse 1 sechsmal alle Jahre und zweimal nach 2 Jahren, bei den Beamten der 9. Sonstiges. Klassen 2 und 3 nach je 2 Jahren, bei Klasse 5 zehnmal alle Jabre und dann noch¬ mals nach 2 Jahren und bei den übrigen Beamten nach je 3 Jahren, Bureaugehilfen nach je 2 Jahren. --- Festsetzungen wegen Geuährung von Reisekosten und Tage¬ geldern. --- 200 201 11000 Einw. Oels. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) technischen , und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Fe.-tSetzungen. c) Stellen von mittl. Be- amten(Bureau- u. Kassen-) | A) für Zivilanwärter 1 B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Be; mte Keine Sonder-Festsetzungen, b) Bureau- und Kassen- Beamto A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Nur die Polizeisergeanten werden auf Lebenszeit angestellt; die Rats¬ diener und Vollziehungsbeamten gelten als auf Kündigung angestellt. Armenhausaufseher, .Hilfsboten. Schuldiener und Nachtwächter, sowie 4. Anstellungs-Bestimm¬ im Unterbeamtendienste der Betriebsverwaltungen beschäftigte Per¬ ungen (oh auf Kündigung sonen werden als Nichtbeamte im Wege des Privatdienstvertrages oder auf Lebenszeit, ob angenommen. mit oder ohne Ruhege¬ Zu b erfolgt die Annahme der erforderlichen Kräfte allgemein ohne Beamten¬ halts-Berechtigung) eigenschaft mittels Privatdienstvertrages. a) Unterbeamte Zu C die Beamten werden allgemein auf Lebenszeit angestellt. Die An¬ h) technische u. Betriebs- stellung aller Beamten erfolgt in der Regel erst nach einer Probe¬ Beamte dienstzeit von 6 Monaten. --- Dio lebenslängliche Anstellung kann c) Mittlere Beamte. von der Vollendung des 25. Lebensjahres oder von der Zurücklegung einer mindestens fünfjährigen Dienstzeit, oder von dem Vorhanden¬ sein beider Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu ii. ‘Während der Probedienstzeit und bis zur Erlangung der lehenslänglichen Anstellung wird im allgemeinen das Anfangsgebalt der Stelle gezahlt. Zu b I. Stadtbaupt- und Sparkasse-Rendant ..... 2700---4200 Mk. 5. Besoldung 2. Stadtsekret'är ......... 2100--- 3600 Mk. 3. Stadthaupt- und Sparkasse - Kontrolleur, Polizeisekretär, aWähvpmlfl AiicRflflrmoc- Polizei-Kommissar.......... 1800---3300 Mk. ; &• 4. Rngistrator, Kalkulator, Stadthaupt- u. Sparkassebuchhalter 1500---2400 Mk. ii. Vorbereitungsdienstes 5- PoUzei-Sergeanten . . . .... 1200---1800 Mk. 6. Vollziehungsheamte .... ■ 1200---1500 Mk. b) nach derendgiltigen An- 7. Ratsdiener neboD freier Wohnung usw. . . • 1000---1200 Mk. , 11 .,T i t~» _ 8- Ratsbote 900---1100 Mk., Nachtwächter..... 600 Mk Stellung (iNormai-±5esol- y. Gas- und Wasserwerksdirektor, Suhlachthofdirektor, neb- n ihimTwätzp) freier Wohnung. . .... . 3006---4200 Mk. uungssduzej. m Gasanstalts-Buchhalter . ... 1600-2400 Mk. f 11. Gasmeister........ . 1500---1800 Mk. fr°ie I 12. Friedhofsinsnektor 1400---1800 Mk., Gasschlosser . 1500-1750 Mk. Wohnung 1 13. Maschinenwärter, Rohrwärter, Mas- hinenführ- r usw. 1200---1500 Mk. 114. Kesselwärter. Hall°nwärter 900---1200 Mk. _ 15. Schuldiener ... . 750---1000 Mk. ±>esoldungsordnung von i«09. Wohnungsgeld wird g währt. Es erhalten jährlicn: c , f, , Die Beamten « “r Besoldungsklassen 1 und 2 . . »0 Mk, t>. u ohn un gsgeldzuscliuBB. 3 4 ' ilO Mk n >i 5 „ 6.......lbu Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt --- ohne Re^-üt-an-pruch --- aüe 3 Jahr mit gbichbl ibenden E^frönen. 9. Sonstiges. Das H5ohstguhr.lt wird allgemein in 18 Dl- nstjahren erreicht Di' Alterizuk;: < l:anr. durch Mn-istraisbf hlut versagt v er-len. --- Bestimmungen über Gewährung on Reisekoßt- n-Entsi'hUdigungen. --- 202 10000 Einw. Ohlau. 1. Bestimmungen über ag* werden --- Fests- tzung' n wegen Die Diätare erreichen die Höchstl» züge nach 9 Jahren, der Polizei¬ 9. Sonstiges. kommissar nach 12 Jalneu. uit- Xuclitpol reisten nach 15 .Jahren, die übrigen Be- fltritpn nach 1 b Jahren. --- Ge»™vindebfk*='*hluß Gewährung von Rei^k^sten- EniBchMilignngeu b»*i Di« ibM » ****ii. 206 63000 Einw. Osnabrück. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. Zu a und b keine Sonder-Festsetzungen. a) Stellen v. Unterbeamten Zu c. Die Annahme von Bure äuge hülfen, Kassengebiüfen und Schreibern erfolgt auf Antrag b) technischen des Burtauvorstebers durch den Magistrat. Die Probezeit beträgt ein Jahr, für und Betriebs-Beamten Müitäranv. ärter ein halbes Jahr. --- Als Anwärter für den Bureau- und Kassendienst c) Stellen von mittl. Be¬ werden junge Leute mit der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst amten (Bureau-u. Kassen-) angenommen, ln offene Assistentenstellen einberufene Militäranwärter werden zu A) für Zivilanwärter 6monatiger Probedienstzeit angenommen. B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischem Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. Für die Bureau- und Kassenbeamten steht b) Bureau- und Kassen- die Einführung von Prüfungen bevor. Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a allgemein auf Lebenszeit; die Polizeiwachtmeister, Polizeisergeanten, Feldhüter, Hallen¬ meister, Akzise-Kontrolleur und Akzise-Einnehmer werden, wenn nicht etwa ihre lebenslängliche Anstellung besonders beschlos ien wird, auf dreimonatige Kündigung 1. Anstellungs-Bestimm¬ angestellt. ungen (ob auf Kündigung Zu b die technischen Beamten des Stadtbauamts und der Betriebsverwaltungen werden oder auf Lebenszeit, ob mit grundsätzlich auf Kündigung angestellt, doch kann auch ausnahmsweise ihre lebens¬ oder ohne Iluhegelialts- längliche Anstellung beschlossen werden. Bercclitigung) Zn c allgemein auf Lebenszeit. Bureaugehilfen werden mittels Privatdienstvertrags ange¬ a) Unterbeamte nommen und in der Regel nicht vor vollendetem 30. Lebensjahre und nicht vor b) technischem Betriebs- Vollendung einer 3jährigen Dienstzeit als Beamter gegen dreimonatige Kündigung Beamte angestellt. Militäranwärter für Bureaugehülfen-Stellen werden nach erfolgreich abge¬ c) Mittlere Beamte. leisteter Probedienstzeit (V2 Jahr) im Vertragsverhältnis angestellt. Ihre Anstellung als Beamte erfolgt in der Regel nach Ablauf von 2---3 Jahren. Die in offene Assistenten¬ stellen einberufenen Militär- und Zivil-Anwärter werden in der Regel nach der Probedienstzeit endgültig als Beamte angestellt. --- Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a. Für das erste Beschäftigungsjahr wird die Vergütung vereinbart. Sie steigt sodann von Jahr zu Jahr um 100 Mk. bis 1500 Mk. Zu b. Sparkasse-Rendant...... . 4000---6000 Mk. Kämmerer............. 8500 - 6000 Mk. Vorsteher der Bau polizei-Abteilung........ 3300---4800 Mk. Obersekretäre (Vorsteher der großen Bureaus und der Steuerkasse . 3')00---4500 Mk. Magistrat^sekreläre (Vorsteher der kleineren Bureaus, der Kasse der technischen Betriebe, des Leihhauses, ernannte Vertreter der Vor¬ steher der großen Bureaus usw.), Sparkasse-Kassierer, Standes¬ 5. Besoldung beamter, Gegenbuch ührer .......... 2400 - 3600 Mk. a) während d. Ausbildungs- Magistratsassistenten, Buchhalter. Bureauassistenten .... 2000--- 3200 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Bureau- und Kassengehilfen . ....... 1600---2500 Mk. Brandmeister, Stadtgärtner......... 2800---4000 Mk. Krankenhausverwalter, Betriebsführer, Bauführer .... 2400---3600 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Bautechniker, Vermessungstechniker, Maschinenmeister W.-W., stellung (Normal-Besol¬ Maschinenmeister E.-W, Kohrmeister, Gasmeister, Installations- dungssätze). meister, Wagemeister......... 2100---3300 Mk. Lager Verwalter des Bauhofs, desgl. der technischen Betriebe . . 1800---2700 Mk. Schirrmeister, Halienmeister, Zeichner....... 1600---2500 Mk. Bauaufseher...... ...... 1500---2200 Mk. Polizeiinspektor . . .... 3500---5000 Mk. Polizeikommissare . ....... . 2400---3900 Mk. Polizei-Wachtmeister . ......... 2000--- 2800 Mk. Polizei-Sergeanten........... 1600---2400 Mk. Feldhüter 1300-1900 Mk., Wächter 1200---1500 Mk., Turmwächter . 900-1200 Mk. Steuererheber......... , 1850---2700 Mk. Ratsdiener, Kassenboten, Armendiener, Rathauskastellan . . . 1600---2500 Mk. Akziseeinnehmer....... .... 700---1100 Mk. Besoldungsordnung von 1910. 6. WohnnngHgeldzugcliiiBtf. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre --- ohne Rechtsanspruch --- mit im allgemeinen gleich- bleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt in den einzelnen Besoldungsklassen wird 9. Sonstiges. allgemein in 18 Jahren erreicht. --- Die Gewährung der Alterszulagen ist von der Bewilligung der beiden städtischen Kollegien abhängig. --- Die Berechnung der Alterszulagen erfolgt vom Tage der endgültigen Anstellung ab. 207 14400 Einw. Osterode i. Ostpr. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Bcamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Sämtliche TTnterbeamte werden auf Kündigung angestellt. Zu b. Bei den Betriebsverwaltungen werden die Leiter und Bureaubeamten 4. Anstellungs - Bestim¬ auf Lebenszeit angestellt, ebenso der Stadtbaumeister. Im übrigen mungen (ob auf Kündi¬ werden alle Stellen der Betriebsverwaltungen usw. einschließlich der gung oder auf Lebenszeit, Buchhalterstelle in der Gasanstalt nicht mit Beamten, sondern im ob mit oder ohne Ruhe¬ Wege privatrechtlichen Vertrages besetzt. Die Förster sind lebens¬ gehalts-Berechtigung) länglich angestellt. a) Unterbeamte Zu C. Sämtliche Hülfsarbeiter im Bureau- und Kassendienst (Assistenten, b) technischeu. Betriebs- Kontrolleure) sowie der Registrator gelten als auf Kündigung ange¬ Beamte stellt, die übrigen Mittclbeamten werden lebenslänglich angestellt. --- c) Mittlere Beamte. Jeder Anstellung kann eine Beschäftigung auf Probe vorangehen, die im allgemeinen 6 Monate beträgt. Die im Vorbereitungsdienste der Stadt zugebrachte Zeit wird auf die Probezeit angerechnet. --- Die Beamten sind sämtlich ruhegebaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b Kämmereikasse-Rendant . 2250---3250 Mk. Sparkasse-Rendant.......... 2000 3000 Mk. Gasanstaltskasse-Rendant ....... 1500---2400 Mk. Stadtsekretär........... 1800- 2S50 Mk. 5. Besoldung Polizeisekretär........... 1600---2650 Mk. a) während d. Ausbildungs- Assistenten und Registrator ...... 1200---2250 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Polizei-Kommissar .......... 1750---2750 Mk. b) nach der endgiltigen Polizei-Wachtmeister......... 1250 1700 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ Polizei-Sergeanten, Magistratsboten, Sparkassebote . 1050- -1500 Mk. soldungssätze). Kämmerei-Exekutor neben den Gebühren. . . . 850---1300 Mk. Schuldiener am Gymnasium neben freier Wohnung . 800---1200 Mk. die übrigen Schuldiener „ „ „ 700---1035 Mk. Nachtwächter 720 Mk., Hallenmeister neb. fr. Woling. 900---1200 Mk. Schlachthofdirektor neben freier Wohnung . . 2100---3000 Mk. Stadtbaumeister.......... 3000---4200 Mk. Gasinspektor neben freier Wohnung und Tantieme . 1800---3000 Mk. Gasmeister 1500---2100 Mk., Wasserwerks-Maschinist . 1100---1400 Pik. Besoldungsordnuug von jggg (Neuregelung der Besoldungen ist ins Auge gefaßt). Wohnungsgeldzuschuß wird gewährt und zwar erhalten die mittleren Beamten als Ver¬ 6. WolimingHgelrtzuMcluiss. heiratete 300 Mk., als Unverheiratete 200 Mk., die Unterbeamten allgemein 150 Mk. jährlich. 7. Familienzulagen usw. Reine. 8. Stellenzulagen. Keine. Auf rücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleiclihleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt 9. Sonstiges. wird von den unteren Polizei Exekutivbeamten nach 18, von den übrigen Beamten iin allgemeinen nach 21 Dienstjähren erreicht. --- Ortsstatutarische Fesi 3etzungen wegen Gewährung von Reisekostenentschädigungen und Tagegeldern. 208 209 14000 Einw. Ostrowo. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Die Polizeibeamten werden auf Lebenszeit angestellt, die Vollziehungs¬ beamten, Bureau- und Kassenboten auf dreimonatige Kündigung. Die Unterbeamten bei den Betriebsverwaltungen gelten nicht als Beamte, 4. Anstellungs - Bestim¬ sondern werden im Wege des Privatdienstvertrages angenommen, mungen (ob auf Kündi¬ letzteres ist auch bei den Nachtwächtern der Fall. gung oder auf Lebenszeit, Zu b. Es erfolgt nur ausnahmsweise Anstellung als Beamter, im allgemeinen ob mit oder ohne Ruhe¬ werden die erforderlichen Kräfte mittels Privatdienstvertrages ange¬ gehalts-Berechtigung) nommen. a) Unterbeamte Zu C. Die Kanzlisten werden im Wege des Privatdienstvertrages ange¬ b) technischem Betriebs- nommen, die Bureau- und Kassengehülfen auf dreimonatige Kündi¬ Beamte gung angestellt. Im übrigen erfolgt Anstellung auf Lebenszeit. c) Mittlere Beamte. Vorbedingung für die lebenslängliche Anstellung ist Vollendung des 30. Lebensjahres und Zurticklegung einer fünfjährigen Dienstzeit bei der Stadt. Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltsbereehtigt. Zu a. Im allgemeinen wird während des Probedienstes das volle Anfangs¬ gebalt der Stelle, aber kein Wohnungsgeldzuschuß gezahlt. Zu b. 1. Stadtbaumeister . . 3G00---5400 Mk. 2. Stadthauptkasserendant........ 3000---4500 Mk. 3. Schlachthofdirektor, Sparkasserendant, I. Stadtsekre¬ tär, Gasanstaltsinspektor.......°400---3900 Mk. 4. Stadthauptkassebuchhalter, Polizeikommissar . 2100---3300 Mk. 5. Steuersekretär, II. Stadtsekretär..... 1800---3000 Mk. 5. Besoldung 6. Assistenten......... 1500---2700 Mk. a) während d. Ausbildungs- 7. Polizei-Wachtmeister........ 1300---2000 Pik. u. Vorbereitungsdienstes 8. Polizei-Sergeanten, Vollziehungsbeamte, Maschinist b) nach der endgiltigen des Wasserwerkes, Straßenmeister 1200---1800 Pik. Anstellung (Normal-Be¬ 9. Plaschinist des Schlachthofs . . . 1000 --- 1600 Pik. soldungssätze). 10. Boten ..... . H)00---1400 Mk. Besoldungsordnuug von 1909. Wohnungsgeldzuschuß wird gezahlt. Es erhalten: Die Beamten cW Besoldungsklassen 1 und 2 jährlich 520 Mk. 6. WohnungsgeldzuschiisN. « « » 3 bis 5 „ 450 Mk. „ - 6 400 Mk. „ „ 7 330 Mk. „ „ ,, „ 8 bis 10 , 300 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. Grundsätze bestehen nicht. Z. Zt. beziehen persönliche Zulagen: Der Btadthnuptkasse- 8. Stellen Zulagen. rendant, der Sparkasserendant und der Schlnchtliofdirektor je 300 Mk-, der erste Kassenbeamte der Gasanstalt (Assistent) 2b0 Mk. jährlich. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit entweder gleiehbleibenden oder anfangs höheren 9. Sonstiges. spater niedrigeren Beträgen. Das Höchstgehalt wird allgemein nach 15 Dienst¬ jahren erreicht, der Stadtbaumeister und die Assistenten brauchen dazu 18 Jahre, die Boten nur 12 Jahre. --- 28500 Einw. Paderborn. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Mil i tä ra n Wärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu 1). Es sind Prüfungen eingeführt für Assistenten, Sekretäre und für Kassenbeamte. Zur ÄRslstentenprüfung wird zugelassen wer wenigstens 2 Jahre bei einer preußischen Kommunalverwaltung tätig war. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ m Zur Sekretärprüfung erfolgt Zulassung nach minde-iens 2jähriger weiterer Beschäf¬ gen für tigung im Gemeindedienst nach Ablegung der Assistentenprüfung. a) technischem Betriebs- Für die Zulassung zur Prüfung als Kassenbeaniter ist Bedingung, daß der Prüfling Beamte außer eine" wenigstens einjährigen Beschäftigung im Gemeindeverwaltungsdicnste b) Bureau- und Kassen- noch ein weiteres Jahr bei einer größeren Gemeindekasse tätig gewesen ist. Bei Beamte Kassenbearuten, die 3 Jahre im Bankwesen beschäftigt waren, genügt eine 6monatige A) für Zivilanwärter Tätigkeit im Gemeindekassendienste. --- B) für Militäranwärter. Die Prüfungen sind mündlich und schriftlich, von den Aufgaben für die Prüfung zum KaFpenbeamten muß die eine rein kassentechnischer Art sein. --- Während der mündlichen Prüfung ist auch die Fähigkeit des Prüflings, kurz und verständlich Vortrag zu halten, zu ermitteln. --- Eine nicht bestandene Prüfung kann ft ehestens nach 6 Monaten wiederholt werden. Nochmalige Wiederholung ist nur ausnahmsweise gc stattet. Zu a. Boten und Feldhüter werden auf Kündigung angeStellV die übrigen Unterbeamten 4. Anstellungs-Bestimm¬ auf Lebenszeit. ungen (ob auf Kündigung Zu b Anstellung auf Lebenszeit findet nur ausnahmsweise statt, im allgemeinen erfolgt oder auf Lebenszeit, ob Anstellung auf Kündigung oder Annahme als Nichtbeamte im Wege des Privat- mit oder ohne Ruliege- dienstvei träges. |halts-Berechtigung) Zu c. Es erfolgt allgemein Anstellung auf Lebenszeit. --- a) Unterheamte Die lebenslängliche Anstellung findet statt, w enn der Beamte das 30. Lebensjahr b) technischeu. Betriebs- vollendet und eine 6jährige Dienstzeit, einschließlich der etwaigen Probedienstzeit, Beamte zurüvkgelegt bat. --- Vor Vollenduni; des 30. Lebensjahres ist die Kündigung eine c) Mittlere Beamte. dreimonatige, später eine sechsmonatige. Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt. Zu ii keine Sonder-Fests* tzungen. Zu l> 1. a) Stadtsekretär, Stadtrentmeister, Polizeiinspektor, 5. Besoldung b) Magistratssekretäre, Polizeisekretäre, Kassenassistent, Spar- a) während d. Ausbildungs- kasse-Gegenbuchführer . . ...... 2000---3300 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 2. Sparkasse-Rendant .... ...... 3600 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 3. Bureau-Assistenten ... ... 1000---2200 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 6. Polizei-Wachtmeister und Vollziehungsbeamte . . 1600---2200 Mk. dungssätze). 6. Polizei-Sergeanten und Magistratsbote ..... 1300---1800 Mk. 7. Bauaufseher neben Dienstwohnung ...... 1500---1800 Mk. 8. Nachtschutzleute........ . 1300 Mk. 9. Feldhüter, Baum Wärter..... .... 1100 Mk. Besoldungs Ordnung von 1909. Es wird Mietsentschädigung gezahlt, nämlich: Den Beamten der Besoldungsklasse la und 2 . 640 Mk. 6. Wolinungsgeldzuschuss. ..... .. ■ • 650 Mk. „ „ „ 3 bis 5 . 380 Mk. „ „ „ „ 6, 8 und 9 280 Mk. 7. Familienzulagen usw. Die vorstehend genannte Mietsentschädigung wird nur verheirateten Beamten gewährt, sie ist also gewissermaßen eine Familienzulage. 8. Stellenzulagen. Der Stadlsekretär, der Stadtrentmeister und der Polizei-Inspektor beziehen neben dem Gehalt eine Amtszulage von 700 Mk. jährlich. Aufrücken im Gehalt alle 2 Jahre --- ohne Rechtsanspruch --- mit im allgemeinen gleich¬ bleibenden Beträgen. Die Sekretärklasse erhält 5 Alterszulagen von je 200 Mk. und 9. Sonstiges. ;. 6 von je 120 Mk. Das Höchstgehalt wird in der Sekretärklasse und in Kl. 6 und 6 nach 20 Diegstjahren, in Klasse 3, 4 und 6 nach 12 Dienstjahren erreicht. Die Alterszulage kann vom Magistrat versagt werden. --- Die Alterszulagen rechnen vom Tage der endgültigen Anstellung. 210 11000 Einw. Pasewalk. 1. Beetimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v.Unterb- samten b) technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischem Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob mit Soweit nicht Anstellung der erforderlichen Dienstkräfte im AVege des oder ohne Ruhegehalts- Privatvertrags als Nichtbeamte erfolgt, findet die Anstellung sämt¬ Berechtigung) licher städtischer Beamte grundsätzlich auf Lebenszeit mit Ruhe¬ a) Unterbeamte gehaltsberechtigung statt. b) technischen. Betriebs- Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b 1. Stadthauptkasserendant....... 2. Scblachthofvorsteher neben freier Wohnung usw. 2100---3150 Mk. 3. Polizeisekretär, Polizei-Kommissar, Magistrats- 2400---3100 Mk. Sekretär, Steuersekretär ....... 1600---2300 Mk. 4. Armenanstalts-und Krankenhans-Inspektorneben 1600---2300 Mk. freier Wohnung usw..... . 1350---2000 Mk. 5. Gegenbuchführer ... 1000---1700 Mk. 6. Bureauassistent ... ..... 900---1550 Mk. 7. Polizei-Sergeanten . • 500--- 640 Mk. 5. Besoldung 8. Nachtwächter .... ... 720---1000 Mk. a) während d. Ausbildungs- 9. Krankenwärter .1....... 1400 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 10. Rohrleger . . .! neben freier Wohnung 720--- 9(0 Mk. b) nac,hder endgiltigen An¬ 11. Schlachthofmaschinist l....... 600 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 12. Feldwärter . ..... 500--- 640 Mk. dungssätze). 13. Schuldiener . desgl. Besoldungsordnung von 1907. (Neuregelung der Besoldungen steht bevor.) Wohnungsgeld wird gezahlt. Eb erhalten: Der Stadthauptkasee-Rendant . • 300 Mk. 6. ÜVohnungBgfldzuBcIiu&H. Die Beamten der Klassen 3---6 250 Mk. „ » „ Klasse 7 150 Mk. ,, .. „ 8 ....... 7. Familienzulagen usw. Keine. Keine. --- Der Stadthauptkasse-Rendant bezieht al« SparkaBserendant Tantieme in garan¬ 8. Stellenzulagen. tierter Mindesthöhe von 1200 Mk. und außerdem au6 der Kasse des Progymnnsiums 150 Mk. ^ 9. Sonstiges. AnfrUcken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Betragen, Das Höchstgehalt wird allgemein nach 21 Dienstjahren erreicht. 211 212 17000 Einw. Peine. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. Für den Bureau- usw. Dienst werden junge c) Stellen von mittl. BeT Leute mit guter Schulbildung als Eleven angenommen. amten(Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. i 1 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militärauwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für ajtechnischeu. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, oh Sämtliche städtische Beamte werden grundsätzlich auf Lebenszeit ange¬ mit oder ohne Ruhege¬ stellt. Dies erfolgt jedoch allgemein erst nach vollendetem 30. Le¬ halts-Berechtigung) bensjahre und nach zurückgelegter 3jähriger --- bei den Nachtschutz¬ a) Unterbeamte leuten und Ratsdienern nacli öjähriger --- Dienstzeit bei der Stadt. b) technischeu. Betriebs- --- Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt. Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a. Die Lehrlinge erhalten im ersten Jahre keine Vergütung, im zweiten = 120 Mk., im dritten = 240 Mk., im vierten = 360 Mk. und im fünften = 480 Mk. Zu b. 1. Stadtsekretär, Kämmerer, Polizeikommissar, Spar¬ kasse-Rendant .......... 2400 3600 Mk. 5. Besoldung 2. Stadtsteuer-Sekretär...... . 1600---3000 Mk. a) wäh rend d. Ausbildungs- 3. Bureau- und Kassenbeamte .... 1400---2800 Mk. ii. Vorbereitungsdienstes 4. Polizeisergeanten, Vollziehungsbeamte . . . 1200---1800 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 5. Polizeidiener, Nachtschutzleute, Ratsdiener . . 900---1200 Mk. stellung (Normal-Besol- 6. Armenhausvater neben freier Wohnung usw. . . 900---1200 Mk. dungssätze) 1899 Besoldungsordnung von 1910 ■Wohnungsg^dzuschuß wird gewährt in Höhe von 10% des jeweiligen Gebalts für Verheiratete 6. üVohnuugsgeldzuscliuss. und von 6% für Unverheiratete. Mindestbetrag für Verheiratete 200 Mk., für Unver¬ heiratete 100 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine? Aufrücken im Gehalt --- otme Einschränkung --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. 9. Sonstiges. --- Das Höchstgehalt wird erreicht: in Besoldungsklasse 1 nach 18 Dienstjahren, in Klasse 2 nach 21 Jahren, in Klasse 3 nach 15 Jahren und in Klasse 4 nach 12 Jahren. 213 10000 Einw. Perleberg1. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine .Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranvvärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischem Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Der Polizeiwachtmeister und die Polizei-Sergeanten werden auf Lebens¬ 4. Anstellungs-Bestimm¬ zeit angestellt, die Schuldiener, Boten, Aufseher, Nachtwächter und ungen (ob auf Kündigung Feldhüter mittels Privatdienstvertrags angenommen. oder auf Lebenszeit, ob mit Zu b. Nur die beiden Förster sind als Beamte angestellt, und zwar auf oder ohne Rulicgehalts-Be- Lebenszeit, alle übrigen Bediensteten bei den Betriebsverwaltungen reclitigung) usw. werden als Nichtbeamte im Wege des Privatdienstvertrags an¬ a) Unterbeamte genommen. b) technische u. Betriebs- Zu c. Die etatsmäßigen Beamten sind sämtlich lebenslänglich angestellt, Beamte die Gehülfen, Hilfsschreiber usw. werden auf Grund Privatdienst¬ c) Mittlere Beamte. vertrags beschäftigt. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a. Während der Probedienstleistung wird das volle Anfangsgehalt der betreffenden Stelle gezahlt. Zu b 1. Stadtbaumeister..........2400 3600 Mk. 2. Schlachthofdirektor neben freier Wohnung. . . 2400---3300 Mk. 3. Stadtkasse-Rendant, Sparkasse-Rendant ... 2100---3000 Mk 4. Stadt sekretär ... ... 2000---2900 Mk. ö. Magistrats- und Steuersekretär ...... 1800---2700 Mk. 0. Polizeisekretär ......... 1500 2400 Mk. 7. Polizeikommissar...... . 1500---2400 -\lk. 8. Sparkasse-Kontrolleur........ 1500---2100 Mk. 5. Besoldung 9. Bureau- und Kassen-Assistenten . . 1300---1900 Mk. a) während d. Ausbildungs- 10. Yollzieliungsbeamter..... . 1300 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 11. Polizeisergeanten .... ... (200---1650 Mk. b) nach der endgiitigen An¬ 12. Ratsdiener neben freier Wohnung . . 900---1200 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 13. Stadtgärtner..... . 1200---1800 Mk. dungssätze). 14. Förster neben freier Wohnung usw. 1250 Mk. Besoldungsordnung von 1907. 6. WohnungAgeldzusrhuss. Wohnungsgeldzuschuß wird in Höhe von je 10°/0 des jeweiligen Gehalts gewährt. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Der Polizeikommissar bezieht 100 Mk. Dienstaufwands-Entschadigung, der Ratsdiener 200 Mk. Dienstunkosten-Entschädigung. Aufrücken im Gehalt --- ohne Einschränkung --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. 9. Sonstiges. Das Höchstgehalt in den einzelnen Besoldungsklassen wird durchweg nach 18 Dienst¬ jahren erreicht. 150000 Einw. Posen. Zu a und 1> keine Sonder-Festsetzungen. Zn c A. Als Zivilsupernumerar kenn angenommen werden, wer mindestens das Zeugnis 1. Bestimmungen über die der Reife für die Obersekunda einer hohem Vollanstalt besitzt, seiner Militärpflicht Annahme v. Anwärtern f. genügt hat oder von ihr endgültig befreit ist und den Nachweis führt, daß er sich a) Stellen v. Unterbeamten wenigstens 3 Jahre lang aus eigenen usw. Mitteln standesgemäß unterhalten kann. b) „ „ technischen --- Junge Leute, deren Militärverliiiltnis noch nicht endgültig geregelt ist, die aber und Betriebs-Beamten im übrigen den an Zivilsupermimerare zu stellenden Anforderungen entsprechen, c) Stellen von mittl. Be¬ können als Eleven angenommen werden. Wird ein Eleve demnächst als Super- amten (Bureau-u Kassen-) numerar übernommen, so beschließt der Magisirat, ob und welcher Teil der als A) für Zivilanwärter Eie ve,verbrachten Dienstzeit auf dieDauer des Vorbereitungsdienstes anzurechnen i6t. B) für Militäranwärter. Zn c B. Militäranwllrter müssen im Besitz des Zivilversorgungsscheines sein und ihre Befähigung für den Bureau- usw. Dienst durch eine informatorische Beschäftigung und Probedienstlei6tung nachweisen. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b A. Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 3 Jahre. Die Dauer kann vom Magistrat für solche Bewerber, die bereits bei anderen Staats- oder Kommunalbehörden mit Erfolg gearbeitet haben, abgekürzt werden. --- Die Ausbildung der Anwärter er¬ streckt sich auf alle Formen des städt. Mittelbeamtendienstes, der Gang der 2. Ausbildungs- Ausbildung wird durch den Magistratsdirigenten geregelt. Die Bureau- usw. Vor¬ Bestimmungen für steher leiten die Ausbildung, diese dauert so lange, bis der Anwärter nach dem a) technischen. Betriebs- schriftlichen Zeugnis, des Bureauvorstehers sich ausreichend mit den Aufgaben Beamte der Dienststelle vertraut gemacht hat. Gleichzeitig hat sich das Zeugnis über die b) mittl. Beamte (Bureau- Befähigung usw. des Anwärters auszusprechen. Bringt ein Anwärter das in Rede u. Kassen-) stehende Zeugnis nach neunmonatiger Beschäftigung nicht bei, so soll seine Ent¬ A) für Zivilanwärter lassung in Erwägung gezogen werden. Ebenso soll der Supernumerar entlassen B) für Militäranwärter. werden, wenn er sich nicht innerhalb 3 Jahren nach beendetem Vorbereitungsdienst zur Assißtentenprüfung meldet. --- Von der Verwaltung sind theoretische Vorberei¬ tungskurse für angehende Assistenten eingerichtet, an denen die Anwärter in der Regel ein Jahr lang regelmäßig teilzunehmen haben. Zu b B. Für Militäranwärter umfaßt der Vorbereitungsdienst den Zeitraum der informa¬ torischen Beschäftigung, der Frobedieustleistung und eines Teils des Diätariats. Zu a. Keine Sonder-Festsetzungen. Zu b. Es sind zwei Prüfungen eingeführt, eine Assistenten- und eine Sekretär-Prüfung.--- Die Zulassung zur ABslstentenprUfung erfolgt nach beendetem Vorbereitungsdienst. Zivilnilwärter müssen mindestens in 3, Militä ranwärt er mindestens in 2 der größeren Bureaus und außerdem in der Stndthauptkasse mit Erfolg gearbeitet haben. --- 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Die Prüfung ist mündlich und schriftlich. Im schriftlichen Teil sind 3 Berichte gen für und 6 Rechenaufgaben zu liefern, die sämtlich unter Aufsicht anzufertigen sind. a) technischen. Betriebs- Eine nicht bestandene Prüfung kann innerhalb Jahresfrist wiederholt werden, Beamte nochmalige Wiederholung findet in der Regel nicht statt. --- b) Bureau- und Kassen- Zur Sekretärprüfung werden die Anwärter nach mindestens dreijähriger Dienstzeit Beamte 6eit Bestehen der Assistentenprüfung zugelassen. Ein Assistent, der sich nicht A) für Zivilanwärter innerhalb 4.Taliren seit dem Bestehen der Assistentenprüfung zur Sekretärprüfung B) für Militäranwärter. meldet, wird zu dieser in der Regel nicht mehr zugelassen. --- Auch für angehende Sekretäre sind seitens der Verwaltung theoretische Vorbereitungskurse eingerichtet, an denen die Prüflinge ein Jahr lang teilzunehmen haben. --- Die Prüfung ist ebenfalls schriftlich und mündlich. Im schriftlichen Teil sind drei Aufsätze, darunter einer aus dem Gebiete des Rechnungswesens, unter Aufsicht anzufertigen. Im Falle des Xiclithestehens kann die Prüfung innerhalb zweier Jahre wiederholt werden. Nochmalige Wiederholung wird nur ausnahmsweise gestattet. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a. Die Unterbeamten werden allgemein auf Kündigung angestellt. ungen (ob auf Kündigung Zu b auf Kündigung oder im Wege des Privatdienstvertrages. oder auf Lebenszeit, ob Zu c. Standesbeamte und deren Vertreter, Kanzlisten, Bureau- und Kanzlei-Diätare werden mit oder ohne Ruhege¬ auf Kündigung angestellt, alle übrigen Beamten auf Lebenszeit. Beamte, die vor halts-Berechtigung) vollendetem 25. Jahre eintreten bleiben bis zum Ablauf des o. Dienstjahres, solche, a) Unterbeamte die nach vollendetem 25. Lebensjahre eintreten, bis zum vollendeten 30. Lebens¬ b) technische u Betriebs- wahre kündbar angostellt. --- Supernumerare, die die Assistentenprüfung bestanden Beamte haben, werden zu Diütaren ernannt, ihre Anstellung als Assistenter folgt in der c) Mittlere Beamte Regel nicht vor Ablauf von 3 Jahren nach der Ernennung zum Bureau-Diätar. Zu a. Während der Probedienstleistung beziehen die Militäranwärter % des Stellengehalts. Supenminerare erhalten nach beendetem Vorbereitungsdienst bis zum Bestehen der Assistentenprüfung eine monatliche Remuneration von 100 Mk. Während de6 Vorbereitungsdienstes können kleinere monatliche Remunerationen gezahlt werden. Zu b 1. Sekretäre, Obersekretäre, Rendanten, Stadtsekretäre, Gas¬ anstalts-, Krankenhaus-, Stadt-Garteninspektor, Bauführer, Landmesser, beamtete Architekten, technische Sekretäre, Baupolizeikommissare......... 2600---4600 Mk. 2. Bureau- und Kassenassistenten, technische und Vermessungs- Assistenten, Schlacht- u. Viehhofinspektor, Gespannverwalter 1800---3400 Mk. 3. Bureaudiätare, Kanzlisten, Pfandleilischiltzer, Waisenaufseher 1700---3200 Mk. 4. Werk-, Rohr-, Gas-, In6tallations-, Maschinen-, Ufer-Meister, Feuerwehr-Feldwebel . ........ 1800---3000 Mk. 5. 0benna6chinist, Oberaufseher der Straßenreinigung, Ober- 5. Besoldung gärtner, Baupolizei-Wachtmeister, Brunnen- und Revieions- a) während d. Ausbildungs- meister des Wasserwerks, Wagemeister der Licht- u. Wasser¬ u. Vorbereitungsdienstes werke ............. 1600---2500 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 6. Ratsboten, Lagerdiener, Hallenmeister, Viehhofaufseher, be¬ stellung (Normal-Besol¬ amtete Maschinisten und Heizer....... 1250---1850 Mk. dungssätze. 7. Oberfeuermänner 1400---2100 Mk., stellvertr. Oberfeuermänner 1300---1900 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 8* Feuermänner 1200---1680 Mk., Schuldiener neb. freier Wohnung 950---1350 Mk. W olinungsgeldzuschuß erhalten: 6. WohnungsgeldzuBchuss. Die Beamten der Besoldungsklaesen 1---4 jährlich ... 580 Mk. „ „ .„ „ 5 u. 6 „ ..... 360 Dk. „ „ „ „ 7 u, 8 beziehen keinen Wohnungsgeldzuschuß. 7. Familienzulagen usw. Keine. Keine Grundsätze. Z. Zt. beziehen die in besonders umfangreichen Stellen befindlichen Bureauvorsteher jährlich 700 Mk., die übrigen Bureau- und Kassenvorsteher 300 Mk., der Gasanstonltsinspektor 200 Mk. Stellenzulage. Ferner der Dolmetscher des Ge¬ 8. Stellenzulagen. werbegerichts 500 Mk., der älteste Assistent der Pfandleihanstalt, der Obermaschinist der Abfuhrverwaltung, die Vollziehungsbeamten, Boten des Innendienstes, Kassen¬ boten, Ratliuuskastellan, Lagerdiener der Pfandleihanstalt und die Hallenmeister je 200 Mk., der Botenmeister 300Mk. Auf rücken im Gehalt alle 3 Jahre mit entweder gleichbleibenden oder anfangs höheren, später niedrigeren Sätzen. Das Höchstgehalt wird allgemein nach 18---21 Dienst¬ 9. Sonstiges. jahren erreicht. --- Bestimmungen betr. die Gewährung von Tagegeldern und Reise¬ kosten. --- Bestimmungen betr. die Versorgung erwerbsunfähig gewordener Ange¬ stellter und ihrer Hinterbliebenen. --- 214 gleichbleibenden, oder anfangs höheren, später niedrigeren Beträgen. Das Höchstgehalt wird in Klasse 1 nach 15 Jahren, in Klasse 6 nach 4 Jahren, in Klasse 8 nach 16 Jahren, in Klasse 3 nach 20 Dienstjahren, im übrigen nach 18 Diensijahren erreicht. — Das Aufrücken kann durch Magisrats-Beschlnß auf bestimmte Zeit ausgeschlossen werden, doch ist diese Zeit bei späterem Aufrücken im Gehalt in Anrechnung zu bringen. ' 215 M 62000 Einw. Potsdam. 1 Bestimmune-en über die Zn a b keine Sonder-Festsetzungen. -* - P .. . Zu CA. Als Supemumerar wird, angenommen, wer mindestens 18 und nicht über 24 Jahre Annan me V. Anwärtern I. ait jst> sjck jin Besitz der Schulberechtigung für den einjährig-freiwilligen Militär- a) Stellen v Unterbeamteil dienet b. findet und den Nachweis erbringt, daß er sich während der ersten 3 Jahre * J # dc= Vorbereitungsdienstes aus eigenen usw. Mitteln zu unterhalten vermag. Von der b) „ „ technischen Bedindung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst kann abgesehen und Betriebs-Be unten werdi n bei Personen, die bereits mindestens 3 Jahre in Bureaus von Staats- und Gemeindebehörden tätig waren und vorzüglich brauchbar erscheinen. --- Zur Er- c) Stellen von mittl. Be- lernum? des Bureaudienstes können auch sonst geeignet erscheinende Personen mit amtenfBureau-U Ivassen-1 guter Schulbildung augenommen werden; ebenso werden nach Umständen zur Aus- ^ ' bildung im Bureau- usw. Dienst solche Ztvilanwärter zugelassen, die die Prüfung als A) für Zivilanwärter Referendar, Gerichtsschreiber usw. bestanden haben, ferner auch verabschiedete B) für Militäranwärter. Zu c g Militäranwärter müssen im Besitz des Zivilversorgungsscheines sein und ihre Be¬ fähigung durch eine informatorische Beschäftigung oder durch eine Vorprüfung dartun. Zu a keine Sonder-Festsetzuugen. 9 Anchilä c Zu b A Der Vorbereitungsdienst der Supernumerare dauert mindestens 6 Jahre. Während *-• AUSDllGUngS- dieses Zeiträumej werden die Anwärter in tunlichst allen Zweigen des Verwaltungs- Bestimmungen für , ’ lenstes be*ehäftigt. Die Bureauvorsteher usw. leiten die Ausbildung. Bei Beendigung oUorlmiccliftn Ro+riAric seiner Ausbildung in dem betr. Bureau hat der Supemumerar eine von dem ßureau- öjJ icL.iiiii9L.iic ll. Dell icuo“ yovs ‘her als brauchbar zu erac htende Arbeit zu den Dienstakten abzuliefem und Beamte ferner beim Anfuhren der Beschäftigung in einem Bureau usw. eine schriftliche Dar- mittl «nomiö Stellung des Ganges seiner Ausbildung usw. zu geben. Die ie Dai-telluug geht mit u) tiiiiLt. ,.iner Aeuß ruug des Bun au- usw. Vorstehers über die Fähigkeiten des Supernuinerars und Kassen-) zu den Personalakten, --- Während des Vorbereitungsdienstes hat sich der Super- \\ für tfH-nnmvjSi-tor numerar auch Kenntnisse in der Kurzschrift anzueignen. --- Die Ausbildung der A) iui ^luidiiwdrwji ferner angenommenen Zivilanwärter --- s. oben --- erfolgt in sinngemäßer Weise. B) für Militäranwärter. Zu b B Der Vorbereitungsdienst der Militäranwärter dauert 6 Monate. Ihre Ausbildung in den verschiedenen Zweigen der Verwaltung ist nach Mötlichkeit zu fördern, dabei greifen die vorstehend genannten Bestimmungen im allgemeinen Platz. Zu a keine tionder-Festseizuugeu. Zu b Es sind zwei Prüfungen eingefülirt: eine Assistenten- und eine Sekretärprüfung. Die Supernumerare haben sich nach wenigstens dreijährigem, Militäranwärter nach sechs- mi Qatmem Vorbereitungsdienst der Assistentenprüfung zu unterziehen. Diese ist 3. Prüfungs-Bestimm¬ mündlich und schriftlich. Im schriftüehen TeU ist eine kalkulatorische und zwei ungen für auö■-!" Aufgaben unter AuDi ht zu löutra, auch der Nachweis über die erlangte a) technischen. Betriebs- Fähigkeit in der Beherrschung der Kurzschrift zu führen. Beamte Zur Sekrelärprüfuug werden nur BureaudiiUare oder Assicienten frühestens 2 Jahre b) Bureau- und Kassen- und längstens 5 Jahre nach bestandener Assistentenprüfung zugela=sen. Der schrift¬ Beamte lich^ Teil der Prüfung besteht aus einer kalkulatorischen, einer praktischen und einer A) für Zivilanwärter theoretischen Arbeit. Mindestens t-ine der schrifilicnen Arbeit n ist unter Aufsicht B) für Militäranwärter. zu fertigen. Auch bei der Sekretärprüfung ist die erlangte Fähigkeit in der Kurz¬ schrift nachzuweisen. Wird eine der Prüfungen nicht bestanden, so kann sie nach dem Ermessen der Pihfungskoinmission nach 6---9 Monaten wiederholt werden. Eine zweite Wieder¬ holung d' r Assistentenprüfung findet ni< ht statt, eine solche der Sekretärprüfung nur Ausnahmsweise auf Grund besonderen Magistratsbeschlusses. Zu a erfolgt allgemein Anstellung auf dreimonatige Kündigung nach Ableistung einer Probe¬ zeit von 6 Monaten. Nach mindestens 10jähriger Dienstzeit kann Anstellung auf Lebenszeit, erfolgen. 4. Anstellungs-Bestim¬ Zu b. Soweit lechniscue und Betriebsbeamto als Beamte angestellt werden, erfolgt dies all¬ mungen (ob anf Kündi¬ gemein auf Kündigung, auf Lebenszeit nur auf Grund besonderen Beschlusses, lrn gung oder auf Lebenszeit, übrigen werden die im technisch- n und Betriebsdienste beschäftigten Personen im ob mit oder ohne Ruhe¬ We.c d*s Privatdienst Vertrages angenommen. gehalts-Berechtigung) Zu c. Die Kanzlisten und Diätare werden auf Kündigung angestellt, alle übrigen Bureau- a) Unterbeamte uud Ka-senbeamten auf Leben-zeit, jedoch in der R.-gel nicht vor vollendetem b) technischeu. Betriebs- ;0. Lebensjahre und vor Zurücklegung einer Beamtend.enstzeit bei der Stadt von Beamte 3 JahiMft. --- Mit dem Bestehen der Assistentenprüfung hat der Supemumerar oder c) Mittlere Beamte Militärauw ärter die Anwartschaft auf Anstellung als Bureau- oder Kassen-Assistent erworben. Nach bestandener Asslstenprüfung werden die Anwärter zu Diätaren er- naunt. --- Das Einlücken in eine Sekretär- oder Buchhalterstelle soll grundsätzlich nicht vor vollendetem 30. Lebensjahre erfolgen. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsbereclitigt. Zn a. Militäranwiiiter erhallen während der Probedienstleistung % der Aufangsbesoldung der belr. Stelle, die für den Bureau- und Kas.-enbeamtendienst angenommenen Miiitär- anwärter \ der Anfangsbesoldung der Bureaudi'ätare. Militäranwärtem, die vom Truppenteil ausgeschieden sind, können die vollen Bezüge der Stelle gewährt werden. Zu b 1. Stadtbauptkasse-Rendant. Sparkasse-Rendant .... 4000--- 5-400 Mk. 2. Oberstadtsekretäre, Sparkasse-Kassierer, Sekretäre, ßt&dthaupt- kassebuchhalter, technischer Sekretär, Schlachthofkassierer . 2850---4650 Mk. 3. Techniker............ 2400---4400 Mk. 4. Stadlgärtner, Friedhofsdirektor neben freier Wohnung usw., Obermaschimst, Betriebsführer........ 2400---3000 Mk. 5. Assistenten............ 2300-3500 Mk. 6. Diiitare............. 140.-1800 Mk. 7. i anzleibeamte, Botenmeister, Oberaufseher, Bauaufseher . . 16U0---2200 Mk. 8. Kassenassistenten bei der Sparkasse...... 1200---1600 Mk. 5. Besoldung 10. Vollsireckungsbeamte. Boten,Maschinisten neben freier Wohnung a) während d. Ausbildungs- usw., Hallenmeister, Pförtner desgl........ 1550---2000 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 11. Brandmeister neben freier Wohnung usw. 2550---4350 Mk’ b) nach der endgiltigen 12. Feuerwehrfeldwebel desgl. 1500---2100 Mk. Anstellung (Normal-Be- 13. Oberfeuerwehnnanner desgl. ... 1500--- 2100 Mk. soldungssätze). 14. Sehlachthofticrarzt...... . 2700---4200 Mk. Besoldungsordnung von 1908. 6. IVolinungsgMilzuBchuHS. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 6 Sekretären oder Buchhaltern in besonders wichtigen und verantwortlichen Stellungen, dem Sparkasse-Kassierer und dem Botenmeister werden Funktionszulagen von 8. Stellenzulagen. je 300 Mk., den beiden Sekretären im Standesamt je 50 Mk. bewilligt. Z. Zt. erhält der Bolenmeister 120 Mk. Zulage, ebenso der FeuerwehrfeldwebeL Die mit der Er¬ hebung der Steuern beauftragten Beamten erhalten neben dem Gehalt Einholungs- gebühren. Aufrücken im Gehalt im allgemeinen tSle 3 Jahre --- Diätare alle Jahre --- mit entweder gleichbleibenden, oder anfangs höheren, später niedrigeren Beträgen. Das Höchst¬ gehalt w'ird in Klasse 1 nach 15 Jahren, in Klasse 6 nach 4 Jahren, in Klasse 8 nach 9. Sonstiges. 16 Jahren, in Klasse 3 nach 20 Dienstjahren, im übrigen nach 18 Diensijahren er¬ reicht. --- Das Aufrücken kann durch Magisrats-Beschluß auf bestimmte Zeit aus¬ geschlossen werden, doch ist diese Zeit bei späterem Auf rücken im Gehalt in Anrechnung zu bringen. 216 21000 Einw. Prenzlau. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellenv. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzuugen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Die T’olizeibeamten werden auf , Lebenszeit, die SchuMiener des 4. Anstellungs-Bestimm¬ Gymnasiums und der Stadtschule, der Rathaus-Kastellan, der Ober¬ ungen (ob auf Kündigung wächter und die Nachtwächter auf Kündigung angestellt. oder auf Lebenszeit, ob Zu b allgemein auf Kündigung oder im Wege des Privatdienst Vertrags. mit oder ohne Ruhege¬ Anstellung auf Lebenszeit kann nur auf Grund besonderen Be¬ halts-Berechtigung) schlusses eintreten. a) Unterbeamte Zu c allgemein auf Lebenszeit, ausgenommen die ständigen (etatsmäßigen) b) technischen. Betriebs- Kassen-, Bureau- und Kanzleigeliülfen. •--- Beamte Im übrigen erfolgt die Erstanstellung eines Beamten auf Lebenszeit c) Mittlere Beamte. in der Regel nicht vor vollendetem 27. Lebensjahre und vor Zurück- legung einer Beamtendienstzeit bei der Stadt von 3 Jahren. Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt.' Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b 1. Stadthanptkasserendant, Stadthauptförster, Ma¬ gistratssekretär ......... 2500---4300 Mk. 2. Polizeisekretär, Polizeikommissar, Steuerkasse¬ rendant, Krankenhausinspektor, Stadtförster 2000---3900 Mk. 3. Staclthauptkassebuchhalter.Steuerkassebuchhalter Magistratsregistrator, Polizeiregistrator . 1400---3300 Mk. 4. Bureauassistenten . . ......1 ‘'00---1800 Mk. 5. Polizei-Wachtmeister....... 1200---2100 Mk. 6. Polizeisergeanten, Ratsdiener, etatsmäß. Kanzlist 1050---1950 Mk. 7. Schlachthausinspektor neben freier Wohnung usw. 3600---4200 Mk. 8. Inspektor der städt.Werke „ „ „ 3300---4500 Mk. 9. Stadtbauamts-Assistent....... 2400---3000 Mh. 10. Buchhalter der städtischen Werke .... 14u0---3300 Mk. 11. Maschinenmeister des E.-W. neben freier Woh¬ 5. Besoldung nung usw...... . 1800 ---2700 Mk. a) während d. Ausbildungs- 12. Stadtförster.......... 1800 2700 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 13. Maschinenmeister des W.-W. neben freier Woh¬ b) nach derendgiltigen An¬ nung usw........... 1200---1800 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 14. Schlachthausaufseher........ 1050---1950 Mk. dungssätze). 15. Armenhausaufseher neben freier Wohnung usw. 1050---1950 Mk. Besoldungsordnung von 1910. Es wird Mietentschädigung gewährt und zwar erhalten: Die vorstenend unter 1---3, 9 und 10 genannten Beamten je . . 480 Mk. 6. WohmingHgeldzuschUKB. Die übrigen Beamten je........... 290 Mk. Mittlere Beamte unter 24 Jahren und unverheiratete mittlere Beamte ohne eigenen Hausstand erhalten eine Mietentschädigung, die um i/3 geringer ist, als die Miet¬ entschädigung der betr. Stelle. 7. Familienzulagen usw. Keine. Im allgemeinen keine, nur der Stadthauptkasserendant bezieht z. Zfc. als Schatzmeister der Stellenzulagen. Stadtsparkasse eine Amtszulage von 300 Mk. Die mittleren Beamten rücken im Gehalt nach siebenjähriger Dienstzeit 9 mal von 3 zn 3 Jahren mit gleichbleibenden Beträgen auf, die Unterbeamten 6 mal von 3 zu 3 Jahren ebenfalls mit gleichbleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt der Mittelbeamten wird sonach in 34 Jahren, das der Unterbeamten in 18 Dienstjahren erreicht. --- Für die 9. Sonstiges. Berechnung der Alterszulagen kommt auch der etwa geleistete Probedienst in Betracht, sowie diejenige Zeit, während der ein Beamter vor seiner Anstellung sich nach zurück¬ gelegtem 24. Lebensjahre im Kanzlei- oder Vorbereitungsdienste der Stadt befunden hat. Während der ersten 4 Dienstjahre erhalten die mittleren Beamten ein Gehalt, das um ein Fünftel niedriger ist, als das Anfangsgehalt der betr. Stelle. 10000 Einw. Pyritz. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bnreau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. Die Polizeibeamten werden wöchentlich zweimal b) mittl. Beamte (Bureau- durch den Stadtsekretär unterrichtet. u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Die Polizeibeamten usw. werden auf Lebenszeit angestellt, aUe 4. Anstellungs-Bestimm¬ anderen im Unterbeamtendienst tätigen Personen (Nachtwächter, ungen (ob auf Kündigung Boten, Feld- und Alleewärter) als nebenamtlich beschäftigt ange¬ oder auf Lebenszeit, ob nommen. mit oder ohne Ruhege¬ Zu b. Gasinspektor und Schlachthofdirektor werden auf Kündigung ange¬ halts-Berechtigung) stellt, die sonstigen Betriebsbeamten im Wege des Privatdienst¬ a) Unterbeamte vertrags als Nichtbeamte. Wegen der technischen Beamten und b) technische u. Betriebs- Angestellten wird hinsichtlich der Anstellung von Fall zu FaU Be¬ Beamte schluß gefaßt. c) Mittlere Beamte. Zu C erfolgt allgemeine Anstellung auf Lebenszeit, [die Kanzlisten gelten jedoch nur als nebenamtlich beschäftigt. Die festangestellten Beamten sind mhegehaltsherechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b Stadthauptkasse-Rendant . 2100---2700 Mk. Stadt- und Polizei-Sekretär ... 1800---2400 Mk. Sparkasse-Rendant......... 1500---2100 Mk. Stadthauptkasse-Kontrolleur .... . 1500---1800 Mk. Stadt-Registrator......... 1200---1800 Mk. I. Polizeisergeant neben freier Wohnung . • 1000---1200 Mk. H. „ ......... 1000 1200 Mk. Armenhausvater, Vollziehungsbeamte und Hülfs- polizeisergeanten neben freier Wohnung . 600---- 750 Mk. 5. Besoldung Rathaus-Kastellan „ „ „ . 600---- 750 Mk. a) während d. Ausbildungs- Krankenwärter......... 500--- 650 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Gasinspektor neben freier Wohnung usw. . . . 1200---1800 Mk. b) nach derendgiltigen An¬ Schlacnthofdirektor neben freier Wohnung usw. 1800---2400 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Förster ... ...... 1200---1500 Mk. dungssätze). Forsthilfsaufseher ..... 1000---1300 Mk. Besoldungsordnung von 1900. (Neuregelung der Besoldungen steht zuvor). 6. WohnungsgeldzuschusB. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Der Vollziehungsbeamte bezieht neben der Besoldung die Mahn- usw. Gebühren. Aufrücken im Gehalt ohne --- Einschränkung --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Heträgen. 9. Sonstiges. Das Höchstgehalt wird im allgemeinen nach 18 Dienstjahren, von den Unterbeamten in 9 bis 12 Jahren erreicht. 217 218 26000 Einw. Quedlinburg’. 1. Bestimnmngen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Eureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilamvärter B) für Militäranwärter. Zu a allgemein auf Kündigung. Schuldiener, Kastellane, Haus verwalte]1, Turmwächter, Pförtner usw. werden als Nichtbeamte mittels Privat- 4. Anstellungs-Bestim¬ dienstvertrags angenoni n i en. mungen (oh auf Kündi¬ Zu b. Falls nicht besondere AiisteUungsbeschlüsse vorliegon, werden die gung oder auf Lebenszeit, Techniker, Zeichner,, sowie die technischen und kaufmännischen An¬ oh mit oder ohne Ruhe- gestellten der Betriebsverwaltungen irn Wege des Privatdienstver¬ gehalts-Berechtigung) trages als Nicht beamte angenommen. a) Unterbeamte Zu c der Kanzleivorsteher, Standesbeamte und die Ivassengehülfen werden b) technische u. Betriebs- auf Kündigung, die anderen mittleren Beamten allgemein auf Lebens¬ Beamte zeit angestellt. --- c) Mittlere Beamte Die lebenslängliche Anstellung tritt erst ein, wenn der Beamte das 30. Lebensjahr vollendet hat und sich mindestens 3 Jahre im Dienste der Stadt befindet. Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b I. Stadtsekretär und Vorsteher des 'Prüfungsamts, Polizeiinspektor, Rendanten der Stadthaupb, Spar¬ und gewerblichen Kasse.......2250---3870 Mk II. Sekretäre, I. Aktenwart, Kassierer der Stadthaupt¬ kasse, Buchhalter das., Feldpolizeikommissar, Sparkasse-Kontrolleur, Brandmeister, Meldeamts- Vorsteher .......... 1900 -3100 Mk. III. Sekretariats- und Kassen-Assistenten, II. Akten¬ wart, Standesbeamter . ..... 1560 22‘?0 Mk. 5. Besoldung IV. Bureau- und Kassengehilfen. Kanzleivorsteher, a) während d.Ausbildungs- Polizeiwachtmeister, Stadt- u. Feldschutzmänner, u. Vorbereitungsdienstes Stadtgärtner, Straßenmeister...... 1330 1930 Mk. b) nach der endgiltigen V. Boten im Magistratsbureau u. in d. Stadthauptkasse 1200 -1740 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ VI. VoUziehungsbeamte, Brühlwärter .... 1100---1:780 Mk. soldungssätze). VII. Nachtschutzmänner........ 1100---1460 Mk. Besoldungsordnung von 1909. Es wird Mietentscliädiguug gewährt und zwar jährlich: Den Beamten der Besoldungsklasse I = 500 Mk., der Besoldungsklasse 11 --- 480 Mk. 6. M'olinimgsgeldzuschiiss. „ „ „ „ III - 380 Mk., „ „ IV = 300 Mk. „ „ „ „ V = 260 Mk., „ „ VI = 250 Mk. „ „ „ „ VII = 220 Mk. 7. Fantilienzulugen usw. Keine. Die Polizei-Wachtmeister beziehen neben dem Gehalt eine ruhegehaltsberechtigte Stellen¬ 8. Stellenzulagen. zulage von 400 Mk., den Vollziehungsbeamten stehen die gesetzlichen Voll- streckungsgebühren zu. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichhleibenden Be¬ 9. Sonstiges. trägen. Das Höchstgehalt in den einzelnen Besoldungsklassen wird allgemein nach 18 Dienstjahren erreicht. Für das erste Aufrücken in die nächsthöhere Gehaltsstufe ist Vorbedingung, daß der Beamte das 32. Lebensjahr vollendet hat. 11000 Einw. Radevormwald. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Steilen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a; technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Soweit nicht Annahme der erforderlichen Dienstkräfte im Wege des Privat¬ oder auf Lebenszeit, ob dienstvertrags als Nichtbeamte erfolgt, findet die Anstellung der mit oder ohne Ruhege¬ städtischen Beamten allgemein auf Lebenszeit statt. Diese Anstellung halts-Berechtigung) ist jedoch davon abhängig, daß der Beamte das 30. Lebensjahr voll¬ a) Unterbeamte endet hat und sich 5 Jahre im Dienste der Stadt befindet. Bis b) technische u.Betriebs- dahin gilt Anstellung auf Kündigung. --- Sämtliche Beamte sind Beamte ruhegehaltsberechtigt. c) Mittlere Beamte 5. Besoldung a) während d. Ausbildungs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. u. Vorbereitungsdienstes Zu b Eine Gehaltsordnung besteht nicht. Die Bezüge der Beamten werden b) nach der endgiltigen An¬ von Fall zu Fall bei der Anstellung vereinbart und festgesetzt. stellung (Normal-Besol- dungssätze. 6. WohnungBgfeldziischusa. Keiner. 7. Fiiinilienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. 219 220 12000 Einw, Rastenburg*. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm- ' ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. --- Die Einführung von Prüfungen ist in Aus¬ b) Bureau- und Kassen- sicht genommen. Beamte A) fiir Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs - Bestim¬ Zu a. Anstellung erfolgt allgemein auf Kündigung. mungen (ob auf Kündi¬ Zn b. Die mit rein technischen Arbeiten betrauten Personen der Betriebs¬ gung oder auf Lebenszeit, verwaltungen usw. werden im Wege des Privatdienstvertrages als ob mit oder ohne Buhe- Ni eilt beamte angenommen. Wegen Anstellung der übrigen techni¬ gehalts-Berechtigung) schen usw. Beamten wird von Fall zu Fall-Jlcstimmung getroffen. a) Unterbeamte Zu c. Sämtliche Assistenten im Bureau- und Kassendienst werden auf Kün¬ b) technischen. Betriebs- digung angestellt, alle übrigen Beamten auf Lebenszeit, wenn sie das Beamte 30. Lebensjahr vollendet haben. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt An¬ c) Mittlere Beamte. stellung auf Kündigung. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a. Während des Probedienstes wird das volle Einkommen der Stelle gewährt. Zu b. I. Stadtbauineister.......... 300C -4Ö0. Im allgemeinen wird der erfolgreiche Besuch einerBaugewerkschule verlangt. Junge a) Stellen v. Unterbeamten Leute mit der Berechtigung zum eüijfthr.-freiwillig. Militärdienst werden bevorzugt. b) „ „ technischen Zu c A. Als Ziviion wärt er werden junge Leute angenommen, die die Berechtig, zumeinjähr.- und Betriebs-Beamten freiw iliig.Militärdienstbesitzen und den Nachweis führen, daß sie sich während einer c) Stellen von mittl. Be¬ dreijälir. Bescliäftigungszeit aus eigen, usw. Mitteln standesgemäß unterhalt, können. amten (Bureau-u. Kassen-) Zu c B. Keine Öonder-Feßtsetzung. Es werden ftir den Bureau-und Ivassendienst besonders A) für Zivilanwärter ge« Igner« Militäranwärter ausgew ählt, die sodann zu einer ßmonatigen Probedient¬ B) für Militäranwärter. leistung einberufen werdsn. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b. Die Zivilairw. wird, in tunlichst allen Zweigen der städt. Verwaltung grün dl. ausgebild. 2. Ausbildungs- Außerdem sind zur besseren u. gleichmäßig. AusbildungUnterrichtskura** eingerieht., Bestimmungen fiil* an denen alle im Vorbereitungsdienste stehenden Beamten teilzunehmeii verpliclitet . 6 . sind. Die Verpflichtung zurTeilnahme an den Kursen beginnt für die Zivilanwärter a) technische U. Betriebs- nach einjfihr. Tätigkeit. Wöchentlich finden2 Vortragsstunden statt. Der Unt« rriclit Beamte behandelt das Staatsreclit, die Organisation der städt. Verwaltung, dns Steuerwesen, c Etats-lind Kassemvesen, Armen-und Waisenpflege, G«<>undlieits-u. Yeterimirwt--li, b) mittl. Beamte (Bureau- sozialpolitische Gesetzgebung, Gewerbeangelegenlieiten. Bauwesen, bürgerl. Recht, und Kassen-) Gericht »v iTüissung, Prozeßrecht, Handelsrecht, Volkwirtschaft u. Wirtschaftspolitik, Be«mtenrecht. Schulwesen u-Militärangelegeiih. Von den Teilnehmern am Unterricht A) für Zivilanwärter siml üi:ere schriftl. Ausarbeitung, üb. das Gehörte anzufertigen. Am Ende des Kursus XI v T\T; 11 +m.-ö.-ior wird von den Lehrern ein Gutachten über die bei den Hörern gemachten Beobacli- DJ iur iviilitaranw aiuei. tungell «ri-stuttet und dieses zu den Personalakten genommen. Zu li B. Im allgemeinen wie vor. Die Verpflichtung zur Teilnahme an den Unterrichts¬ kursen beginnt nach Ableistung der Probedienstzeit. Zu a ke.^e Sonder-Festsetzungen. Zu b. Es ist eine Assistenten- und eine Sekretärprüfung eingefülirt. Zur ÄKHistentenprüfung werdenPersbnen zugelassen, die das 20. Lebensjahr vollendet, der aktiven Militärpflicht genügt usw., die erforderliche Ausbildung genossen 3 Prüfungs-Bestimm¬ haben und mindestens 4 Monate in der städtischen Verwaltung probeweise ungen für beschäftigt worden sind. Für Zivilanwärter---Supemumerare --- erfolgt die Zulassung a) technische u. Betriebs- zur Prüfung in der Regel nach 4 bis 6 jähriger Tätigkeit. Die Prüfung ist schriftlich u. Beamte mlündlieh. di*- schriftlichen Aufgaben werden unter Aufsicht angefertigt. Zu einem b) Bureau- und Kassen- Priifungsl um in w erden mehr als 8 Anwärter nicht zugelassen. Wer die Prüfung nicht licamte best pHt, kann sie nach Ablauf von mindestens 6 Monaten wiederholen. Wird auch die A) für Zivilanwärter wiederholt Prüfung nicht besl.inden, so findet nochmalige Zulassung nur mit B) für Militäranwärter. Genehmigung des Ersten Bürgermeisters und nicht vor Ablauf eines Jahres statt. --- Zur Sekret ärpriifung w erden Assistent- n zugelasse q, die als solche mindestens 3 Jahre bei der Verwaltung angestellt sind, in ihrem bisherigen Amt über das Mittelmaß hinan*geli. Befähig, usw . bew iesen haben und die Militärpfl. erfüllt usw. haben. --- Im übrig, gelt, die für die Assistentenprüf. erlass. Vorschrift, in sinngemäß. Anw end. Zu a. Die städtischen Unterbeamten werden, soweit ihre Annahme nicht auf Grund PrivatdienM « ertrage erfolgt, sämtlich auf Kündigung angestellt. Zu T>. D1 •* tec li n !.-• 1. • 11 Sekretäre u- Assistenten der Bauverwaltung u. des Vermessungsamtes 4. Anstellungs-Bestim¬ werd.. sof.hrbcuslängl. Anstellg. nicht be»ond. beschloss, wird, auf dreimonat. Kündig, mungen (ob auf Kündi¬ antr« -teilt. Die übrigen technischeu Kräfte und ebenso die bei den Betriebsverwalt. gung oder auf Lebenszeit, beti halt. Persou.werd.in d.Regel alsX ich tbeamte imWege d.Privatdienstvertr. angen. ob mit oder ohne Ltuhe- Zu c. Abgc .^p1)p»i von den im mechanischen Selireibdienst beschäftigten Personen, die auf gehalts-B ere chtigu ng) einmu i tige Kündigung angestellt w t rden, erfolgt die Anstellung sämtlicher Mittel¬ a) Unterbeamte beamten grundsätzlich auf Lebenszeit. Bedingung hierfür ist, daß der Anzustellende b) technischem Betriebs- wenigstens 27 Jahre und nicht mehr als 36 Jahre alt ist, sich auch wenigstens Beamte 3 Jahre im Dienste der Stadt befindet. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. --- c) Mittlere Beamte Die Beamten der Stadt sind sämtlich ruliegelialtsbereehtigt. Zu a. Die Bezüge der Diötare, Hilfsarbei^i* usw. werden durch den Ersten Bürgermeister \on Fall zu Fall besonders festgesetzt. Zu b. Bureau- u. Verwaltungsdirektoren, Stadthauptkasse-Rendant 5400---GS00 Mk. Architekt«!u, Garteninspektor, Landmeener..... 4000---6200 Mk. Oberstadt-nkretäre........... 4000---6000 Mk. Bausekretnre, Oberinspektor der Straßeureiniguug, Betriebsleiter der Pumpstation, I. Standesbeamter....... 3500---5500 Mk. Stadtsekretäre..........2900---5100 Mk. Magistratssekretäre, Bauassistenten,V erwaltungsin8pektor,I. Spar¬ kasse ka^sierer, Maschinenmeister der Pumpstation usw. . . 2800---4400 Mk. Bureauassistent., Straßenreinigungsinspckt., VerkehrskontroUeur 2400---4000 Mk. Bureau- und Registraturgehilfen, Kanzlisten..... 2000---3000 Mk. Biersteuerkontrolleur, Polizeisergeanten, Hauswarte 2000---2900 Mk. Vollziehungsbeamte neben Gebühren...... 1600---2200 Mk. Magistratsboten und gleichgestellte Beamte..... 1800---2500 Mk. Wirtschaftsinspektoren der Rieselgüter, Betriebsassistenten . 3200---5000 Mk. Rendant und Oberbuchhalter der städt. Werke .... 2öOCL---4600 Mk. Rtvier-In6pektoreu der städt. Werke...... 2800 ---4400 Mk. £ Friedhofsinspektor, Techniker der städt. Werke, I- Gasmeister . 2800 - 4200 Mk. j Materinlienverwalter, Gasmeister, Hilfstechniker der städt. Werke, > Maschinenmeister im Krankenhause u. a. ....... 2400---4000 Mk. Buchhalter der städt. Werke . ........ 2100---3500 Mk. Z'Z Bureauhilfsarbeiter, Vermessuugsgeliilfen, Laternenaufseher,Coks- ^ tc = inarkenverkäufer, Kanzlisten -der städt. "Werke • 1800---3000 Mk. ■g §0 Kasseuboten, Boten der städt. Werke, Krankenhaus-Oberwärter, > =: Kanalaufseher, Marktstandgelderheber u. a.m. . . . 1800---2500 Mk. 5. Besoldung V 63 Schuldiener an höheren Leliranstalten,Pförtner des Krankenhauses a) während d. Ausbildungs- ^ desgl. des Gaswerks, Koksaufseher u. a. m...... 1600---1900 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Schuldiener an den Gemeindeschulen . 1500---1800 Mk. b) nach der endgiltigen < Hilfskassenboten der Gasanstalt .... 1400---1800 Mk. Anstellung (Normal-Be- Oberführer der Feuerwehr........ 3200 Mk. soldungssätze). Oberfeuermänner 1900---2300 Mk., Feuermänner 1500---1900 Mk. Besoldungsordnung von 1910. 6. IV ohnungHgoldzuschuss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt ohne Rechtsanspruch allgemein alle 3 Jahre mit entweder gleich¬ bleibenden oder anfangs höheren, später niedrigeren Beträgen. Die Zahlung der Alterszulagen kann in einzelnen Fällen vom Magistrat unter Angabe der Gründe 9. Sonstiges. zeitweilig versagt werden. --- MilitärnnWärtern wird die Probedienstzeit als Dienst- alter angerechnet. --- Bestimmungen über Gewährung von Reisekosten und Tage¬ geldern. --- Ortsstatut über Unfallfürsorge, unter das alle im Dienste der Stadt stehenden Personen fallen, soweit sie nicht der gesetzlichen Unfallversicherungs¬ pflicht unterliegen. --- 231 15000 Einw. Ronsdorf. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs - Bestim¬ mungen (ob auf Kündi¬ gung oder auf Lebenszeit, Die Anstellung sämtlicher Beamten der Stadt erfolgt zunächst auf Kündigung ob mit oder ohne Ruhe¬ und nach fünfjähriger Dienstzeit auf Lebenszeit mit Ruhegehalts¬ gehalts-Berechtigung) berechtigung. --- Hülfskräfte und solche Personen, die obrigkeitliche a) Unterbeamte Funktionen nicht wahrzunehmen haben, werden als Nichtbeamte im b) technische u. Betriebs- Wege des Privatdienstvertrags angenommen. Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a. Die in der Ausbildung usw. befindlichen Anwärter erhalten im 1. Jahre 120 Mk., im 2. = 240 Mk., im 3. = 360 Mk. und sodann bis zur Anstellung jährliche Vergütungen nach jedesmaliger besonderer Festsetzung. Zu b. Stadtbaumeister.......... 3200---5300 Mk. Stadtrentmeister neben 2000 Mk. Nebeneinnahmen . 4000 Mk. Sparkasse-Rendant . ........ 3200 ä^OO Mk. Stadtsekretär........ . 2400 4200 Mk. Polizeisekretär, Sparkassegegenbuchführer . 2100---3300 Mk. Polizeisergeanten.......... 1200---1800 Mk. 5. Besoldung Stadtförster . . ........ 1800---2700 Mk. a) während d. Ausbildungs- Vollziehungsbeamter .... 1500--- 2100 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Straßenmeister ..... ..... 1800---2400 Mk. b) nach der endgiltigen Für den Gasdirektor, Gasmeister, Rohrmeister des Wasserwerks, Anstellung (Normal-Be¬ Maschinenmeister des Elektrizitätswerks und für den Bademeister soldungssätze). werden die Besoldungen jedesmal besonders festgesetzt. Besoldungsordnuug von 1910. 6. Wohnungsgeldzubchuss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Das Aufrücken im Gehalt findet allgemein alle 2 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen statt. 232 233 11200 Einw. Rybnik. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäramvärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) fiir Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs - Bestim¬ Zu a erfolgt allgemein Anstellung auf Lebenszeit. mungen (ob auf Kündi¬ Zu b. Die technischen Beamten werden zunächst auf Kündigung und gung oder auf Lebenszeit, nach 3 Dienstjahren auf Lebenszeit angestellt. Solche Personen des ob mit oder ohne Ruhe¬ technischen und Betriebsdienstes, die obrigkeitliche Funktionen nifht gehalts-Berechtigung) wahrzunehmen, haben, werden auf Grund Privatdienstvertrags ange¬ a) Unterbeamte nommen. b) technische u. Betriebs- Zu C. Die Assistenten werden auf Kündigung, alle übrigen mittleren Beamte Beamten auf Lebenszeit angestellt. --- c) Mittlere Beamte. Die angestellten Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt. Zu a. Während des Probedienstes usw. werden Tagegelder nach Ver¬ einbarung gezahlt. Zu b. 1. Stadthauptkassc-Rendant, Stadtsekretär . . 2100---3500 Mk. 2. Polizeikommis.-«r,Magistratssekretär,Polizeisekretär, Steuereinnehmer, Kassenbuchhalter .... 1600---2650 Mk. 3. Bureau-Assistenten......... 1200---'5250 Mk. 4. Polizeisergeanten, Vollziehungsbeamte . . . 1100---1625 Mk. 5. Stadtbaumeister.......... 2500 Mk. 5. Besoldung 6. Schlachthoftierarzt neben freier Wohnung usw. . 2200---3600 Mk. a) während d. Ausbildungs- 7. Betriebsinspektor des Gas- u. Wasserwerks desgl. 2100---3500 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 8. Kassenführer des Gas- und Wasserwerkes . . 1600---2650 Mk. b) nach der endgiltigen 9. Buchhalter, Lagerhalter desgl. ..,••• 1200---2250 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ 10. Schuldiener, Schlachthofwärter, Hausmeister neben soldungssätze). freier Wohnung ... 720---1070 Mk. Besoldungsordnuug von 1909. Wohnungsgeldzuschuß erhalten . . Yerlieir. Fnverheir. Der Stadfbaumcister .... 500 Mk. ( ol A , Die Beamten der Besoldungsklasse 1 450 Mk. 1 * 1 nec" ’1' 6. WoliimngsgelrtzBHclmfis. „ „ „ „ 2 und 8 350 Mk. \ stein uden n v --- ii 3 „ 9 . 300 Mk. 1 Sätze „ „ 5 200 Mk. * _ Bei Versetzung der Stadt in eine höhere Servisklasse wird auch der YS ohnungsgeld- zuschuß entsprechend erhöht. 7. Familienzulagen usw. K' ine. Der Stadthauptkasse-Rendant erhält 500 Mk. pensionsftihige Funktionszulage, der Sclilacht- 8. Stellenzulagen. lioftiorarzt rd. 1400 Mk. Tri^hinenp^haugebühren und der Betrieboinspektor deB Gas- und Wasserwerks Tantieme hiß zum Höchsthi i.rage von 1000 Mk. Aufrücken im Gehalt --- ohne Einschränkung --- alle 3 Jahre mit gWchbleibenden Be¬ 9. Sonstiges. trägen. Das Höchstgehalt in den einzelnen Besoldungsklnss. n wird allgemein nach 21 Dienstjahren erreicht. --- Festsetzungen wegen Gewährung von Reise¬ kosten und Tagegeldern. 105000 Einw. Saarbrücken. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellenv. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. --- Erlaß entsprechender Bestimmungen steht und Betriebs-Beamten bevor. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Ivassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. --- Erlaß entsprechender Bestimmungen steht b) mittl. Beamte (Bureau- bevor. u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. --- Erlaß entsprechender Bestimmungen steht b) Bureau- und Kassen- bevor. Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Die 3 Städte St. Johann, Malstatt-Burbach und Saarbrücken sind 1. 4. 09. vereinigt worden. Innerhalb der Anstelhmgsbestimmungen in den seitherigen Einzelstädten bestanden seither geringe Unterschiede, die durch ein neues gemeinsames Anstellungsortsstatut ausgeglichen werden sollen. Seither bestanden folgende Festsetzungen. Zu a. Sämtliche Unterbeamte werden auf Kündigung teils auf 6 monatige, teils auf 3 monatige angestellt. Zu b. Abgesehen von dem Schlachthofverwalter, dem Stadtbaurneister und 4. Anstellungs-Bestimm¬ dem Landmesser, die auf Lebenszeit angestellt werden, erfolgt die An¬ ungen (ob auf Kündigung stellung der übrigen technischen und Betriebs-Beamten --- sofern oder auf Lebenszeit, ob anderes nicht ausdrücklich beschlossen wird --- auf Kündigung. Ein mit oder ohne Ruhege¬ Teil dei erforderlichen Dienstkräfte wird im Wege des Privatdienst¬ halts-Berechtigung) vertrages als Nichtbeamte angenommen. Beim Schlachtliofverwalter a) Unterbeamte ist die lebenslängliche Anstellung von der Ablegung der Kreistierarzt- b) technischen Betriebs- Prüfung abhängig. Beamte Zu c. Die Verwaltung- und Kassen-Sekretäre, sowie die Bureau- und c) Mittlere Beamte Kassen-Assistenten werden kündbar angestellt. Die übrigen Mittel¬ beamten ebenfalls, deren Anstellung kann jedoch nach vollendetem 30. Lebensjahr und nach fünfjähriger Dienstzeit bei der Stadt in eine lebenslängliche umgewandelt werden. Die Kassenbeamten werden gewählt, ihre Wahl unterliegt der Genehmigung des Regierungs¬ präsidenten. Pie endgültige Anstellung der städtischen Beamten erfolgt nach Ablauf einer mindestens einjährigen, höchstens zweijährigen Probedienstzeit. Für Militäranwärter beträgt die Probedienstzeit allgemein 6 Monate --- bämtliche städtische Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. 5. Besoldung Zu a keine Sonder-Festsetzungen. a) währendd. Ausbildungs- Zu I» 1. Stadtbaurneister, Einnehmer, Hochb u. Vorbereitungsdienstes Sekretäre, Landmesser, Schlachthofve autechniker, Stadt- b) nach der endgiltigen An¬ missare........ rw alter, Polizeikom- stellung (ISormal-Besol- 2. Standesbeamte, Verwaltungs- und K assensekretäre, Bau- dungssätae. assistent, Vermessungstechniker ’eldhüter . 1300---2000 Mk. Besoldungsordnung von 3. Stadtkasseassistent, Registrator düng steht bevor). 4. Bureau- und Kassenassistenten Zugrundelegung der staatlichen Sätze 5. Die Enterbe amten mit Ausnahme der ] die Hälfte der den Verheirateten zu- 6. Feldhüter....... 6. YVolmungsgelrizuscliuss. 1900/1909. (Grundsätzliche Neuregelung der Beso Wohnungsgeldzuschuß wird den Beamten unter gezahlt. --- Unverheiratete Beamte erhalter stehenden Beträge. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen Keine. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- im allgemeinen alle 3 Jahre mit gleich¬ bleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt wird in den einzelnen Besoldungsklassen nach 21 Dienstjahren erreicht. --- Festsetzungen wegen Gewährung von Tage¬ 9. Sonstiges. geldern und Reisekosten. --- Malstatt-Burbach zahlte seither zu den Begräbnis¬ kosten verstorbener Beamten oder deren Familien-Mitglieder folgende Beiträge: a , beim Tode des Beamten 100 Mk., b , beim Tode der Ehefrau 60 Mk., c., heim Tode eines Kindes 30 Mk. 234 235 15500 Einw. Saarlouis. 1. Bestimmungen überjdie Annahmev. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ * technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a erfolgt allgemein Anstellung auf Kündigung. Zu b findet die Anstellung des Stadtbaumeisters und des Schlachthof¬ 4. Anstellungs-Bestimm¬ inspektors auf Lebenszeit, die der anderen technischen und Betriebs¬ ungen (ob auf Kündigung beamten auf Kündigung statt, insoweit die lebenslängliche Anstellung oder auf Lebenszeit, ob nicht etwa besonders beschlossen ist. Die sonst erforderlichen tech¬ mit oder ohne Ruhege- nischen Dienstkräfte werden im Wege des Privatdienstvertrages [halts-Berechtigung) angenommen. a) Unterbeamte Zu c. Kanzlisten, Bureaugehilfen und Bureau-Assistenten werdeu auf Kündi¬ b) technische u. Betriebs- gung anges*tellt. Die übrigen mittleren Beamten können auf Lebenszeit Beamte angestellt werden. Letztere Anstellung ist jedoch davon abhängig, c) Mittlere Beamte. daß der Beamte das 30. Lebensjahr vollendet nnd eine fünfjährige Dienstzeit bei der Stadt zurückgelegt hat. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. --- Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt Zu a keine Sonder-Festtetzungen. 5. Besoldung Zu b. 1. Schlachthofdirektor neben freier Wohnung 3300---4500 Mk. a) während d. A usbildungs- 2. Stadtbaurneister......... 2400 -3600 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 3. Einnehmer.........rd. 4000 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 4. Stadtsekretär, Polizei-Kommissar .... 2100---3300 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 5. Verwaltungs-Assistent I. Klasse .... 1400---2400 Mk. dungssätze). 6. Verwaltungs-Assistent 11. Klasse .... 1200---2100 Mk. Besoldungsordnung von 7. Polizeisergeanten......... 1200---1800 Mk. 8. Stadtbote und Vollziehungsbeamter..... 1080 Mk 1905.' Wohnungsgeldzuschuß wird gezahlt an: Verlielr. UnTerli. Der Besoldungsklasse 2 ......... 600 Mk. 600 Mk. „ „ 4.........3B0 Mk. 240 Mk. 6. WohnungsgeldzuRclmsB. „ „ 5 ......... 360 Mk. 150 Mk. „ „ G......... 240 Mk. 120 Mk. „ „ 7 ......... 220 Mk. 150 Mk. „ „ 8 ........120 Mk. 120 Mk. Der Wohnungsgeldzuschuss des Einnehmers ißt im Gehalt enthalten. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt wird erreicht: in Besoldungsklasse 1, 2 und 4 nach 12 Jahren, in 9. Sonstiges. Klasse 5 nnch 15 Jahren und in Klasse 6 und 7 nach 18 Dienstjahren. --- Festsetzung wegen Gewährung von Tagegeldern, Reisekosten und Umzugskosten. --- - 236 15200 Einw. Sagan i. Schles. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischeu. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Armenhausaufseher, Gefangenenaufseher, Arbeitsaufseher, Hathaus- Kastellan, Schuldiener und Krankenwärter gelten als N ichtbeamte. Sie werden im Wege des Privatdienstvertrags angenommen. Die übrigen Unterbeamten werden auf Kündigung, und nach fünfjähriger Dienstzeit auf Lebenszeit angestellt. --- 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b. Der städtische Oberförster und der Förster werden auf Lebenszeit ungen (ob auf Kündigung angestellt, die Bautechniker und sämtliche in den Betrieben beschäf¬ oder auf Lebenszeit, ob tigte Personen im Wege des Privatdienstvertrags als Kichtbeamte mit oder ohne Ruhege- angenommen. Erfolgt im einzelnen Falle die Anstellung einer solchen halts-Berechtigung) Person als Beamter, so geschieht dies nur auf Kündigung. a) Unterbeamte Zu C. Die Hülfs- und Kassenschreiber werden auf Grund Privatdienstvertrags b) technische n. Betriebs- angenommen, der Standesbeamte gilt als nebenamtlich tätig, die Beamte Bureau- und Kassenassistenten sowie die Kanzlisten werden auf c) Mittlere Beamte. Kündigung angestellt. Im übrigen erfolgt Anstellung der mittleren Beamten auf Lebenszeit. --- Der Anstellung sämtlicher Beamten geht eine Probedienstzeit voran, die im allgemeinen für Militäranwärter 6 Monate, für Zivilanwärter bis zu 1 Jahr dauert. --- Die als Beamte angestellten Personen des Betriebes --- s. oben --- sind nicht ruhe¬ gehaltsberechtigt, bei den übrigen städtischen Beamten ist dies der Fall. Zu a. Lien iin Ausbildungsdienst beschäftigten Personen kann eine Vergütung bis zum Betrage von 000 Mk. jährlich gewährt werden. Zu b. 1. Stadthauptkasse-Rendant, Polizei-Inspekt., Stadt¬ sekretär ........... 2800---4200 Mk. 2. Sparkasse-Rendant, Kalkulator..... 2400---3800 Mk. 3. Magistrats-, Steuer-, Polizeisekretär, Registrator 2200---3600 Mk. 4. Steuerkassierer, Kassenassistent., Polizeiregistrat. 1800- 3000 Mk 5. Polizei-Wachtmeister, Polizei-Assistent . . . 1700---2600 Mk 6. Polizei-Sergeanten, Rats- und Kassendiener . 1500---2100 Mk. 5. Besoldung 7. Oberförster neben freier Wohnung usw. . 2600---4000 Mk. a) während d. Ausbildungs- 8. Förster „ „ „ „ . . 1800---3000 Mk. n. Vorbereitungsdienstes 9. Schlachthofverwalter, Gasanstaltsinspektor neben b) nach der endgiltigen An¬ freier Wohnung . ........ 3000---4200 Mk. stellung (Normal-Besol- 10. Bantechniker......2100---3000 Mk. dnngssätze) 11. Gasanstaltsbuchhalter....... 1500---2400 Mk. Besohlungsonlnung von 1909. 6. WohmmgRgeldzusclmHS. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit entweder gleichbleibenden oder anfangs höheren, 9. Sonstiges. später niedrigeren Beträgen. Das Höchstgehalt wird in den einzelnen BesoJdungs- klassen allgemein nach 18 Dienstjahren, hinsichtlich des Gehalts der Bautechuiker naoh 9 Jahren erreicht. 14000 Einw. Salzwedel. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellenv. Unterbeamten b) „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Ka-sen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmung! n für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte b) Bureau- und Kassen- Kcine Sonder-Festsetzungen. Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oderauf Lebenszeit, ob mit Soweit nicht Annnhme der erforderlichen Dienstkräfte im Wege des Privat¬ oder ohne Ruhegehalts-Be¬ dienstvertrages als Nichtbeamte erfolgt, findet allgemein die Anstellung rechtigung) der Beamten --- nach vorangegangener Probedienstzeit --- auf Lebens¬ a) Unterbeamte zeit und mit Ruhegehaltsberechtigung statt. b) technische u. Betriebs- Beamte c) Mittlere Beamte. 5. Besoldung Zu a wird von Fall zu Fall festgesetzt. Die Polizeisergeanten erhalten a) während d. Ausbild ungs- während der Probedienstzeit */b des Stelleneinkommens. u. Vorbereitungsdienstes Zu b I. Rendanten, Sekretäre, Polizei-Kommissar, Bau¬ b) nach der endgiltigen An¬ meister, Förster........ 1800---2880 Mk. stellung (Normal-Besol¬ II. Buchhalter, Assistenten, Registrator . . . 1200----1980 Mk. dungssätze). III. Polizeisergeanten und sonstige Unterbeamten . 1100---1500 Mk. Besoldungsordnung von 1907. (Neuregelung der Besoldungen steht zu erwarten). Wohnungsgeldzuschuß erhalten: Verhelr. Unyerh. 6. IVohnungugeldzuscliuss. Die Beamten der Besoldungsklasse I und II .... 360 Mk. 240 Mk. „ „ „ „ III • 200 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine Grundsätze. Der Stadthaupfckasserendant bezieht eine persönliche Zulage von 800 Mk. jährlich. Das Aufrücken im Gehalt erfolgt von 3 zu 3 Jahren mit gleichbleibenden Beträgen. Das 9. Sonstiges. Höchstgehalt wird in Klasse I nach 18 Dienstjahren, in Klasse II nach 15 Jahren und in Klasse III nach 12 Jahren erreicht. 237 238 12500 Einw. Sangerhausen. i 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten , Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be- | amten (Bureau-u. Kassen-) , A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. | i 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestim¬ mungen (ob auf Kündi¬ Soweit nicht die erforderlichen Dienstkräfte im Wege des Privatvertrages gung oder auf Lebenszeit, als Nichtbeamte angenommen werden, erfolgt die Anstellung der ob mit oder ohne Ruhe¬ Unterbeamten teils auf Kündigung und teils auf Lebenszeit, die der gehalts- Berechtigung) technischen usw. Beamten auf Kündigung, und die der Bureau- a) Unterbeamte und Kassenbeamten allgemein auf Lebenszeit. Die angestellten Be¬ b) technische u. Betriebs- amten sind sämtlich ruhegehaltsbcrechtigt. Beamte c) Mittlere Beamte Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b. 1. Stadtbaumeister, Sparkasse-Rendant . . . 2450---4150 Mk. 2. Kämmerer ... ....... 2250---3750 Mk. 5. Besoldung 3. Polizei-Kommissar, Stadtsekretär, Sparkasse-Kon¬ a) während d.Ausbildungs- trolleur ........... 2050---3350 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 4. Magistratssekretäre.Kämmereikassen-Kontrolleur b) nach der, endgiltigen Bureau-Assistent....... . 1650---2950 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ 5. Registrator, Sparkasse-Assistent..... 1450---2750 Mk. soldungssätze). 6. Vollziehungbeamte. Polizeisergoanten . . 1250---1900 Mk. Besoldungsordnung von 1910. 6. IVolinungsgelilzuschuss. Die Polizeisergeanten beziehen einen Wohnungsgeldzuschuß von 75 Mk. jährlich. Im übrigen wird Wohnungsgeldzuschuß nicht gewährt. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt mit anfangs höheren, später niedrigeren Beträgen, zunächst nach 4 9. Sonstiges. Jahren, dann von 3 zu 3 Jahren. Das Höchstgehalt wird in sämtlichen Beeoldungs- klassen nach 25 Dienstjahren erreicht. --- 19500 Einw. Schleswig'. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Pestsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen tür Zu a keine Sonder-Festtsezungen. a) technische u. Betriebs- Zu b. Es sind die nach der Prüfungs-Ordnung für Bureau- und Kassen- Beamte beamte der dem Schleswig-Holsteinischen Städteverein angehörenden b) Bureau- und Kassen- Städte und Fleken vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen. Näheres Beamte siehe unter „Elmshorn“. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob mit Die Unterbeamten werden sämtlich auf Kündigung angestellt, die technischen oder ohne Kuhegelialts- usw. Beamten und ebenso die mittleren Beamten teils auf Kündigung, Berechtigung) teils auf Lebenszeit. Ein Teil der erforderlichen Dienstkräfte wird a) Unterbeamte im Wege des Privatdienstvertrags angenommen. bjtechnischeu. Betriebs- Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt,. Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a keine SonderFestsetzungen. Zu b. 1. Stadtsekretär, Stadtbaumeister, Stadtkassierer, Rendant der Spar- und Leihkasse..... 2400---3800 Mk. 2. Stadtgeometer, Polizeihureauvorsteher, Polizei- kommissar, Sekretäre, Steuererheber, Gegenbuch¬ 5. Besoldung führer der Spar- und Leihkasse , 1800---3200 Mk. a) während d. Ausbildungs- 3. Assistenten,Polizei-Wachtmeister.Polizeisergeanten 1400---2000 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 4. Oekonom der Armenanstalt, Hafenmeister, Rats¬ b) nach der endgiltigen An¬ diener, Vollziehungsbeamte . .... 1200---1700 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 5. Oberwächter und Wächter....... 600 --- 770 Mk. dungssätze). 6. Bureaugehilfen (Nichtbeamte)...... 1200---1500 Mk. Besoldungsordnung von 1900/1908. (Neuregelung der Besoldungen steht zu erwarten). 6. IVohnungNgeldzuscliuKH. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 1 8. Stellenzulagen. Keine So nder-Fe st Falzungen. Z. Zt. erhalten der Polizeibureauvorsteher und der Polizei- Wach tm LSter ruhegehaltsfähige Zulagen von je 300 Mk. jährlich. Daß Aufrilcken im Geholt erfolgt in Besoldungsklasee 6 alle Jahre, in Klasse 1 bis 4 alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt wird in Klasse 1 und 2 9. Sonstiges. nach 21 Dienstjahren, in Klasse 3 nach 18 Jahren, in Klasse 4 nach 15 Jahren, und in Klasse 6 nach 9 Jahren erreicht. --- Klasse 5 erhält nur einmal Zulage nach 10 Jahren. 239 10000 Einw. Schmalkalden. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v.Unterbeamten b) „ „ technischen , _ . , _ und Betriebs-Beamten Kerne Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be- ( am ton (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter 1 B) für Militäranwärter. i 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. i 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischem Betriebs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Beamte Zu b. Es wird eine Assistentenprüfung in der vom hessischen Städtetag b) Bureau- und Kassen- beschlossenen Form eingeführt. Nähere Festsetzungen werden noch Beamte getroffen. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Die Polizei-Exekutivbeamter werden^ lebenslänglich angestellt, die 4. Anstellungs-Bestimm¬ übrigen TJnterbeamten auf Kündigung. ungen (ob auf Kündigung Zu b. Wegen lebenslänglicher Anstellung von technischen oder Betriebs¬ oder auf Lebenszeit, ob beamten erfolgt besonderer Beschluß. Im allgemeinen erfolgt An¬ mit oder ohne Ruhege¬ stellung auf Kündigung oder im V ege des Privatdienstvertrags. halts-Berechtigung) Zu C. Der Anstellung der mittleren Beamten erfolgt allgemein auf a) Unterbeamte Lebenszeit. --- b) technische u. Betriebs- Die Anstellung geht allgemein eine Probedienstzeit voraus, die Beamte nur ausnahmsweise länger als 2 Jahre dauern soll. Lebenslängliche c) Mittlere Beamte. Anstellung erfolgt erst nach Vollendung des 25. Lebensjahres. --- Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt. Zu a. Während der Probedienstleistung wird das Anfangsgehalt der betr. Stelle gezahlt. Zu b. 1. Schlachthofdirektor neben freier Wohnung usw. . 3000---4200 Mk. 2. Stadtbaumeister, Oberförster, Stadtkämmerer . . 2800---4000 Mk. 3. Stadtsekretär...... . . . 2400---4000 Mk. 4. Sparkasserendant, Polizeikommissar .... 2200---3600 Mk. 5. Bauamtsassistent ... ..... 1800--- 3000 Mk. 6. Bureau- und Kassenassistenten, Sparkassegegen- 5. Besoldung buehfükrer........... 1500---2700 Mk. a) während d. Ausbildungs- 7. Polizei-Wachtmeister........ 1600---21300 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 8. Förster, Polizeisergeanten....... 1400---1900 Mk. b) nach derendgiltigen An¬ 9. Vollziehungsbeamter, Verbrauchsabgabenkon- stellung (Normal-Besol¬ trolleur usw...........13ü0---1900 Mk. dungssätze). 10. Stadtdiener,Straßenaufseher,Schlachthallenaufseher 1000---1450 Mk. Besoldungsordnung von 1910. 6. Wohmmgggeldzu Schuss. Keiner. 7. Familienzulagen USW. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt wird in den Besoldungsklassen lu. 2 nach 18 Dienstjahren, in den Klassen 3 bis 6 0. Sonstiges. nach 24 Jahren, und in den Klassen 7 und 8 wiederum nach 18 Dienstjahren erreicht. --- Die Dienstzeit, die vor den Beginn des 26. Lebensjahres fällt, bleibt für die Be¬ rechnung der Alterszulagen außer Betracht. 240 1 25000 Einw. Schneidemühl. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Zu a keine Sonder-Festsetzungen. gen für Zu b. Wer sich zur Probedienstleistung meldet hat sich einer Prüfung --- a) technische u. Betriebs- Vorprüfung --- zu unterziehen, daß er mit den Gegenständen des Beamte Volksschulunterrichts wohl vertraut ist. --- Die Befähigung zur Be¬ b) Bureau- und Kassen- kleidung von Sekretär- usw. Stellen ist weiter durch Ablegung einer Beamte Prüfung} nachzuweisen. --- Die Gegenstände der .Prüfungen werden A) für Zivilanwärter durch eine Prüfungsordnung geregelt. --- B) für Militäranwärter. Zu a. Polizeisergeanten und Vollziehungsbeamte werden auf Lebenszeit angestellt. Ratsdiener, Ratsboten und Nachtwächter auf dreimonatige Kündigung. Sonstige Personen des Unterbeamtendienstes, Schuldiener, Gärtner, Krankenwärter, Maschinisten und Heizer usw. werden 4. Anstellungs-Bestimm¬ mittels Privatdienstvertrags als Nichtbeamte angenorainen. ungen (ob auf Kündigung Zu b. Der Stadtbaumeister, der städt. Oberförster, die Fürter und etats¬ oder auf Lebenszeit, ob mäßigen Forstaufseher werden lebenslänglich, derSchlachtliausinspektor mit oder ohne Ruhege¬ und der Hallen Wärter kündbar angestellt. Die sonstigen Dienst¬ halts-Berechtigung) kräfte werden auf Grund.Privatdienstvertrags angenommen. a) Unter beamte Zn C. Mit Ausnahme der Kanzlisten, die durch Privatdienstvertrag ange¬ b) technischen. Betriebs- nommen werden, erfolgt die Ansteitung sämtlicher mittlerer Beamten Beamte auf Lebenszeit. c) Mittlere Beamte. ■Jeder Anstellung hat in der Regel eine Probedienstzeit voraufzu¬ gehen, die in der Regel wenigstens 6 Monate und höchstens 2 Jahre beträgt. Die Anstellung auf Lebenszeit erfolgt allgemein erst nach Vollendung des 30. Lebensjahres und nach Ablauf des 5. Dienstjahres bei der Stadt. --- Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. 5. Besoldung Zu b. 1. Stadtrentmeister...... . 3300----5400 Mk. a) während d. Ausbildungs- 2. Rechnungsrevisor, Oberselcretär, Polizeiinspektor, u. Vorbereitungsdienstes Stadtbaumeister ......... 2400 4500 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 3. Sekretäre, Kassierer . . . . . , . 1800---3500 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 4. Assistenten . ...... 1500---2650 Mk. dungssätze). 5. Förster neben freier Wohnung usw. . . 1400---2400 Mk. Besoldungsordnung von 6. Polizeisergeanten, Vollziehungsbeamte . . . 1200---1900 Mk. 7. Ratsdiener, Stadtgärtner neben freier Wohnung 1000---1600 Mk. 1909. Wohnungsgeldzuschuß wird gezahlt. Es erhalten: 6. WohDungfigeldzuschusH Die Beamten der Besoldungsklassen 1 und 2 jährlich 500 Mk. « »» *> n 3 ,, 4 „ 450 Mk. * „ * „ 6 „ 200 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. Keine. Der Stadtbauxneieter bezieht eine Feldzulage von 100 Mk. Außerdem erhalten 8. Stellenzulagen. einige Sekretäre und ein Assistent Funktions- usw. Zulagen in Höhe von 200 Mk. jährlich. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre. Das Höchstgehalt wird erreicht: In Besoldungsklasse 9. Sonstiges. 1, 2 und 7 nach 18 Dienstjahren, in den übrigen Besoldungsklassen nach 21 Dienst¬ jahren. --- Ortsstatutarische Festsetzungen wegen Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern. 241 242 18000 Einw. Schönebeck. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. :t) Stellen v. Unterbe.unten b) technischen und Betriebs-B . m' i Kerne S iiider-Fe~t>etzu..gen c) Stellen von mittl. Be- amten (Bureau- u. Kns-i n-) A) für Zivile nw ifrtrr B) für MilitdranWärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für ^technische u. Betriebs- B. amte Keine S • i nler-Fest s.• tznngen. b) mittl. Beamte (Buretiu- und Kassen-) A) für Zivile nwärtur B) für Milit..r..mvarter. 3 Prüfungs-Bestimm¬ ungen für Keine ‘ ondrv-I '•-i-eftsun . ■ n. a) technische u. Betriebs- Zu a. Di« Unterl . : ii,i .-1 v i-tdt i ^amtlich --- kuvi-ii m l.t i.dune im Benmtp Wege Briviitdii ii-i \ erlrag-: erfolgt --- auf Lebi-lis/i u tmgo-.lt fit. b) Bureau- und Kassen- Zu b. Auf Leben - Bit wird nur tb‘r <'t idtL.umeisl • i »ügeütellt. die Anstellung Bwtmtf de-. Bauaruts- \--i-l nt'-n, Maschinenmei-te.-'- und Rohrmeisllfr« er- A) für Zivihmwfu'tör folgt auf Kündigung. Die sonstigen technischen ui>w. Diunstkritfte B) für Mili iiamvärtei worden 'lügen........ Grund Privatdier-tveitrasr- angenommen. 4. Anstellungs-Bestim¬ Etw.dgt An**i ejliing wild v on Fall /.u Fall bis, lih »-sei, mungen Mjb auf Kündi¬ Zu c. Sämtlich« min 1er. ■ ..... ..u-geimmmen die Burtau- und Ka-.«en- gung oder auf Leben-weit, Assisleulen. du auf Iviindigiuia angi -.teilt w ril, n --- werde l lelu-ns- ob mit oder ohne Kahn tinglich äuge-1 eilt gehnlts-Bi •reclitigung) Die leh‘ u-l iv ■ iu Anstellung erfolgt allgemein nicht vor \ ilendetem a) Unterbt mit 27. Luben-iahr« '-umtli'-lu Br ande haben vor d -r Anstellung eine b) technische u. Betriebs- Probe lieri-t/ei* l./n • i-ti n. die mindes---iis u M^uate und ..her Beamte 2 fahre beiraeei, II RiihegebaHsbereehtigt «nd die lehensliiiiglich c) Mittlere Be..mte augestellte , 11.'.Hin Zu a. Während de- Ir' in stet wird allgemein da> volle Anfang-gehalt der S*^lle w / 'hl Zu b. 1. Siadtl.hMpi-im-i Si-arkas.-^-Bendant, Stadtsehrol ir, Obersekle.. , Sueltliaui.e-ister, Polizei-Kommis.nr 240“---1200 Mk. 2 .--'eki'ei:ii • . K i - n-Koidrolleiir, ^tr uereiririebiin r . 1800---3400 Mk. 3. Beamter für die Alters- und Invalidenversicherung, Registi-eitni. K is-euassistent. Bauamtsassistent . 1000---2du0 Mk. 4. M“ld“aiiit.-vi«~tehttr. Pnlizei'vg'-ietratnr, Polizei- Wachtmeistei ....... 160" 2500 Mk. 5. Besoldung IVlize^ei ^<;»ii in. Maschinenmeister, Rohrmeistei 1400---2100 Mk. a) während d. Ausbildungs- 6. Ma-istrat>boii*»i........ 1200---1800 Mk. u. Verben itung-dieustrs 7. Arm« nliausv •rwnltei-. neben Verpflegung-geldern 1100 ---1700 Mk. b) nach der tndgütigen 8. VollzinhungsbiMmter , Vollstreckungsge¬ Anstellung (Xorreal-Be- bühren ■ ■ 700---1100 Mk. soldune --:ätze). 9. Auf Kündigung ange-tellte Hülfskrät'te . 900 1j00 Mk. Besoldungsordnung von 1909. Wolimuitse. ---------- ,1.1 Verheir. lJmerlieir. 6. Molinungsgeltlzuschufi». Di- Be in' I- 13e»üklungsklpssen 1--- 3 jährlich 4.>ü Mk. 800 Mk. 4 0 Mk. 240 Mk. Iilti iu« n „ ... 240 Mk. lbu Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine Fe^t*;et?unci**fi. Der Siadthaupt- und Sparkass--Rendant bezieht eine nicht ruhegehalls- Hlhige Zulu 23 \ "M Win Mk. Aufrilckeu iin Gehalt - ohne Einschränkung --- alle 3 Jahve mit gleichljlc-ibendfen oder anfangs niederen s|„,ter höheren und dann wi der niedrigeren Betrügen. Das Höi hätiehalt in hu inzelni-ii Besoldungsklassen wird allci-msiu nach 18 Dienst- 9. Sonstiges. iahren erreicht. --- Uri .statutarische Festsetzungen wegen Gewährung von Reise¬ kost u-Entwhädiguntren. --- Das zur Gewährung der Alterszulageu zu Grund- zu legende Besoldungen wiietalter rechnet in der Regel ton dem dem Tage der An¬ stellung folgenden Quartalsersten ab. 165000 Einw. | Schöneberg\ ,”Vv ' nw f,1-T,-v /iiaHl.isMüi \\ i nliMi. die da*» 35. la-ben-dalir nOeh ni.-lit iihers'dirUtm Up| •« ii ! "V-“ 1 1 ' X M_ • 1*1 ‘ Zull. SS m ;; ■ 11 ‘ ll • ‘ ~ ' 1 7n b Fi.. '''' " ' ■ N 1 1 1' 1 ’ - 11 ■ 111 ml. rl fvrl.1 i-' ’i K' '>' n 1.1 uini£- ' 1 ‘’ r-,. 1 V ■ 1 1 1 ■ ' in -v i. tu i . lü 11 ■ siiiilBi-iliiitf " <• ,• ‘ 7S c i . 11 1 *• • igni-l licit <1 iircli i-iiji P* •• ' < luiibl lijirhi 1•• t dflr?11 fl ' i. 11 • -i 1 Siiperuuinerare v l. itunji ti•« i ^ i l7.Lt 1. B.•f.tiuniiunfst-u uijvr üir • - _!4 ■ «>• ‘ 1 nhl: ii1 « -v-’v m 11.1 ]! b»f Prim n. Gvmn. u !,/ u‘ Annahme v. Anwärtern f *" ’ • " .......... \ " i " 1 1 ■ -. • .1 ■' • . l - .1 ’ i> lim u' l iir< SJ1 ' ‘ i1 a) Sti 1 nv.Unterbc- -ui“'. '• 1 1*1 * . '• ' ‘ ' II All'- • 1 1' : -\\ . ki 1! 1 • /.'!.• « '' • V '1 !( 1. Ol'. ",I" b) , technischen ' ' ' - . j 1.1111_ t i »i |. 11 * i -rl . •. i • i; ii, ;., « • • 1 - - -, 111. • , - - - r • • • ' - --- “ und Betriebs-Beamt- ii --- '1 • i ' !'■ i _ • : ’ i *: »•*... In- l'id.g. ii i . i • .i h t.M1' c) Stillen \mi ttiittl. Bb- | ' i . .. • i; im ttl.r Jf amti'H (Bur('iiu-n Iv i ) 1 •»! 1 • 1 il 1 ’J • • 11 -J ■ -11*11 I. k 11 , : ! - Yd! Mil» ii! >1« >«- Ilii t > >’’I nl (lj« .. <, Ti • • -1 1»* • •f 1 “ A) 1 itv Zi- ü ui>•. ..!•>< r 1 IIÜÜ* il \\*äi 11 . . 1 | ii , i:'i 1: i . \ • "1 . -1 .• ii• «1 | 1 r | 1 \ ■< ■ 1 u j i 1 im 1'r r U1 B) für MilitiiiitiuvSrtfr. , (' • 1 ' - *. K;m« - f 1 *i*i -i i •' %m ZUg* ! il i ' • * •' 11' Will ".ii'- ä"J;i. ■' ' 1 1 « tl hlpl t» i_ ii 11 K l l.i Ii - un Ii;.. - i ii - Üim --r 1. -i; y... Ihr «li l. 11 n . I Ii > i 11 11 ■1 ‘ 1! 7*t c U - 1 Klu ^ - - I -| ' 1 V, ’ ‘ 1 - - 1 - i . 1 I zu "i ii, i *f. Bi s- 11.1H iC- ' in* 'Tiif. 1% •, «i *‘’’ '• *' ' ’iü 1 1 i ii i 11 1i • ' !■'' ü ’ - • i 11: '* iv • i. - 11 1.:* l1 *• ■*’ ’• ’/• .. " i 1...... V 'i• *l ■' Bh.mm-I,.. i. . -i' - * K i»',/-«-li i if- >" ' n 1»:---- Mi:-Ii-I il \ * i. i i < 1H • i >.Mil.-ViiA. ii.l. 1. ■. |i..iiu»U' " •' .. . • i' • " .Zu« rt . i. • |-'|I • ••• ui . •» | ijIM --- .-il S 1 " 4 • 1 K .11./I» i,!* '' ■ ■1 ' i . .i f i i, .mp» u. B 'inw i- - i.L,ii Bar«!- 2. Ausbildungs- Zn ak Bestimmungen für Zu 1» A i , a) technische u.Betriebs- ' 1 " 1 1 |i ■- 1 ■ _ \ '■ 11 :. i _ ••• ■ ■ |. ~ • ••!’. i •' " «Ifc |{i»t»i'>itl U* '' l,,'i, ' . t!i iii'üf .Fi 1 ' •w'' b) mittl. Bo'iüi!«* r.» «irt ■ i ‘ 1 f. r. 1 _ ii - - i-..-. Wfi I« 1 1 *''' 1 ■ B) ftlr Miln u r . i. r. - j' - - ' ' i «i «• ilivn. v ird oli - iiiTibr i ‘! ‘ * Zn I» ii. I i A' l*r nd r PlWiv'-UvK-itiB it 'IliBZlll|ll.. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Zll ft Jv» 1 . s. ( , I ' , ■■ ' ■ gen für Zu b- h i Sekret / > i . g. >U,- 1« ■ - rl : li*B.i . I--; a) technischeu. Betriebs- il. 2-T..I-1". i« i|.,i'l i.u läi.tri" ii l„ r. .1 fiiir« ■ , -111. ; 1'1 !l - Beamt«’ -11 ii. i i'lii iii.-/i| 1 i 11 - 1 « -Ii • 11 r -um1 llil'l si< Ii i_n: l •• •' ä'- - loili, A--l.-i'-iii 11 •1' b) Bureau- un 1 Kassen- ■' • •• - -1 - • 1 i» 1 • >: . \ ...... «. L' ■ i.. M. 1 lud • . Br n.to : i L . i i 1ii 1. i' i 11 i 11 ■ ,1 i ' ru |»p. i-r.iT* (| ■ 1I.. 11'« • • ' A) für Zivil,unv-irTor i • ■ Iv/ie 1 tlrrl 11 lam1* i- * 1 ' B) liir Militär." iin.r. ■ 1 ■ i 11 , ■ •• • - ■ 11 " 1 1 . '1 | . II 1 ' lli1 1 : ! ; 1 I .'1 .1 \\ 1 ! '■ il ' '' *' »’ • - - ’. \> ' . .. ..' Ilil. ■ - ;r ' ! Äu R ' ' , ' ' • ■> - l'll.t. ............ Ix ......ll - ' 1*. i 1 « " ' " " '■ ' 1* 1 ....... i 11 v. ii * 11 • li< v................. nmi T'****. io il:i i.m 1 "* *'*• - •* ' • I.L. ir« 12-1 .Ulli". ItM-« h -. jl'i;M IM!--- II. i 111J11 i • -11 •' 1' 1 1 i 1 •»• i • i L '• 1 ‘ 1 l • 1 ' "L' * ’■ iul • 1"n:ui' 0i' i i ■ n i 1 - i•" -/■ • it n 11ü»>\'• 111 ■ s.• r 1 - 1 i.-v Ai st» ilooy * ' 1" 1 i d 1. I1.. |l "'0 1" 1 ! vor;i ll i' ' I'ni •il-";'ii n- ,-.i --.»1, • | ■, , ip l 1 ;>' 1 * 4. Anstellungs-Bestimm¬ *u •* 1 1. _• .Ktj Ijil iiM .1 ilii-. sti !i r. \1 1 !. .1. I 1 ' ' 1 ungen («’b auf Kün'liguns; - ' - • ■ : ... :i 1 ■ - ! 1 i r ' 1. r.. w l ' i -• in. K’*:-' * . M l1 • ‘ - * oder auf Lebe ni-Z'-i b mit 1 ' • • . _ . ' 1. H lut ist I'llj i • • 1 • 1. ' i* • 1 i ‘ '-<•1 "■! I :■ ' i -i '■ 1 " [' ’_rl odei ol n. iub _. u li- Zu €• I‘: 1 t , . 1 l<. :: |. 1 • ! \ l*/| e . ' • , ■ - il . ' 1 . ' L" 1 " • 11 .S> . '»11 f l 1. . 1 11 - C. * 1. i i« ( < 1 Hll** ! Beit etlil i t'iurl K - |i.. i: -1 - \ -- -1 i, K 1 i.l ' Iil. a) Unterb- mite 1 1 ' Ü t --- ,11 , ; ü ll 1 H. « .M" 1" : >. .i. 1 • 1 . .»1 2_ • • - IVi'Vfi - !' Ü 1 i .111 '1 ^* b) technische u. Betriebs- ' -il ; i 1' ; * ,i. I.L-l ein?/.. 11:»v l'l'BUb: . i id' > i drin 2n ! 1- n>j. '-'öll' l!“'1 m1 ■ ■ h-* hm I> pjd.ii il. Ili't- imrli At'i. il 'jiilir. Vui 1 »d X. it c) Mittlere l m • i> ii . y. t .-'"Mi K1 •" " l * 11 i_i «rtt.. l'. r li’M*.- r* i. 11. vt >i .1« nun >. >11 un« Ii d ,i: ! r 1'■ i- •• ••* » ..|I 1. 2Ü. I.I 'irn-7 .rV Hin A--ini. i. L« *m ■ 11 . i i.^.-m ".-r-l --- - 1 . i •• - 1 * 11 • 1:V . !" 1 . 1.1 ,-|, , ft .| L'l'. • I'MI-I. I'i ll' . •/ , U r • 1’ - '■ - ■’ ' ' Twi . • IWdlslZ. fsU^ol 1. ’ -■ 1111 l.'T» ll =>ji 11 1, . ".-11 -1. •. 1111 * • i" 1 1. «d>. i * • ‘ ’* " r i\ •'» i >*! ---* r • -11. '•»-*!. m • i. 1»• _■ - i u*ifii '* ti'.O'.i. Pi'" ii» . Itn Ki ■ iint 1 Ii i • i faUt - - ■ «cl t -Tulu i. Li •" - -. . -* --- Pl’iio n*i. ll ik 11 n *........ i*i l ^iiMl s;i lut 1 ii'Uf 2|ii. 11 im’Iii- Pr-iH'ut i‘. Zu a. \\ iihri ijil ilps Aasi ■ - ii. Vnrlieritil -ijii• u-1 >• - w rril.Vt-rrnt. u <'lit \ir z.* 1111. \\ ii 11 r>• i• l c!• •*' 1 ■ • '•'.!_■* Znbl. von Pisten luiu 1 iu H|Jt»i i u Im n\ t Zu 1). i. 13 '!••!• XeMll ! .; ' ll«L* .Spui- 1- - - i. ', i .. . ’’ ■ "■ 11’ iiig -• Ol . vi -1 i'l-1 ei* i »*v. .1,00 Mk. II. 1 • ! i.1 - 1 . ü« ;imt" . ’o 10--- w' K) dk. III. O [f*j i- -■ iui . - El 1*1 ». u rki '!>>'.. 4Pi)0---0SD0 Mk. IV. L.ii.diiM nsi r. Stiiilt£rtirtui.*r. A'lmlniöiriUnr rtus liipscllfutesu@\v. 41 OE'--- HÖOQ Mk. V !•-- It 1 n 1- ' i . "• >■- M-'v ;:4ou--l*’OU Mk. ^ 1. ii ..• ■ Ii, >r ;■ 1 t*ibkiv * . \\ «i i>. ji i11 -j'. kt . ii' mitm• i. 11sv, . .au)0- o 100 >lk. VII. Mai un- ..Kii- V.-si- .. I. * i '■ *2vi)0- 0i00 Alk. \ m. WumnidiritJ.r" 1400---2100 Mk. ’V. Btirr ji»^- und ui*w. . 11*0°- >HJi* Mk. X. K 1 r : •»• r d. r Bi- -> i miii• - "SW. . 22oo :s!uu Alk. XI. Knusieifeiiiiieu ■ ... ... 20tni---0200 Mk. VII. B^‘» iiir-ii i.,Musi luii ’dii 0r..Drn^kTr>l\rnufBt |v,Bi-splinstr. ne-, 2100 :ii)0 Mk. 5. Besoldung Xill. Vi -P>*< ii-,k.iSK.-iJit ii-, On.-Feurnniu.M. nsu 20uu- 2!*00 Alk. a) tvührend d. Ausbildungs- XIV >r liii!.li.'r.,Hi‘iz.,B.ithnuskitst**11.,Budrinstr.,TotriiprlJu-r u,«-, 1000- 27.50 Mk. u. Vnrbi-iiitiine.'dienstes XV. AJ i i,Btii'liiT*‘idii-iMT. Al tt'iini'lf**i\ HiltsKiistell.us’.v. IHUö---2 Iu. dm* SpnrkMnHp-Zwcj^-tell. 200 Mk. Zulr^i-n. ’Äulr. im di 1 nlt --- ohnell« elitmi nspr. --- alle3 Jfllirr (biJit. alle-Jahre) mit eim\. gle it .ibl. oder „nf. iiüheri i siüiti r nl drig. Betrüg. Das Hin iistg- halt wird in Beß.-Kl. I u. V uurh 9, Kl. II nach 12. i Kl.ill naeri 15, in dtnKL1V, VI,XIV,XV1L ü.XV11I aack 18u.im 9. Sonstiges. n !.-itr nnrti 211)« in*»j. erv (Dikt.nn^li3 Jalir.). --- DieBemnt. sind v°rpflieht_ b«n d. Ai.-t fii i St» r»i"kiiHs< für stM'It.Benmti- ui;\v. Tu'izntn t., auch son^-lig. Wohltfihris- , inrichf.. de «iureli üpxui iinleheschlnß gesulißfi. w^rd. Fnfallfttrsorgp auch fkrsolchn Stii• tt. Beamte, die do** re jehsger*. Vnfnllversieh. n»>litunterlieg. --- Vorsehr, über di- (.h"iilir. von Umzugskoet. --- Yorsehr. über die Gewähr, von Beisckost.-EntBcibulig. 10000 Einw. Schwedt a. Oder. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmung n für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beaiute A) für Zivilanwärter B) für MilitäranWärter. Zu a erfolgt nach erfolgreich abgeleisteter Gmonatiger Probedienstzeit 4. Anstellungs-Bestimm¬ Anstellung auf Lebenszeit. ungen (ob aui Kündigung Zu b. Die technischen Beamten und ebenso die Betriebsbeamten bleiben oderauf Lebenszeit, ob mit einige Jahre auf Kündigung angestellt. Nach Ablauf von 5---6 Jahren oder ohne Ruhegehalts-Be- erfolgt in der Regel lebenslängliche Anstellung. Ein Teil der für rechtigung) den technischen und Betriebsdienst erforderlichen Kräfte wird im a) Unterbeamte Wege des Privatdienstvertrages angestellt. b) technische u. Betriebs- Zu c. Mittlere Beamte werden nach zurückgelegter Probedienstzeit, die im Beamte allgemeinen nicht länger als ein Jahr dauern soll, auf Lebenszeit c) Mittlere Beamte. angestellt. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. 5. Besoldung Zu a. Es werden je nach Beschäftigungs-Alter und Befähigung Vergütungen a) während d. Ausbildungs- von 120 840 Mk. jälirlich gewährt. u. Vorbereitungsdienstes Zu b. 1. Rendanten usw........ . 2400---3600 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 2. Sekretäre usw........... 1800---3000 Mk. stellung (Normal-Besol- 3. Assistenten usw.......... 1200- 1920 Mk. dungssätze). Besoldungsordnung von 1909. Es wird Mietsentschädigung gewährt und zwar erhalten: 6. WolinungKgeldzuficliuss. Die Rendanten und Sekretäre usw...... 450 Mk. v> Assistenten usw..... .... 300 Mk. „ Unterbeamten..... ... . . 200 Mk 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt in den einzelnen Besoldungsklassen -wird nach 18 Dienetjanxen erreicht. --- 244 245 33500 Einw. Schweidnitz. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für MilitäranWärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und KaSsen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäran wärter. Zu a. Die Polizeisergeanten werden lebenslänglich angestellt, Steuererheber, Kassendiener. Vollziehungsbeamte, Ratsdiener und Polizeiamtsdiener auf dreimonatige Kündigung Hauswarte, Nchuldiener, Pedell, Nacht¬ wächter, Beiwächter, Turm Wächter und Stadtverovdneten-Bote werden im Wege des Privatdienstvertrags als Kichtaeatnte angenommen. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b. Der Arbeits-Inspektor, Bauführer, Armen- und Krankenhaus-Inspektor, ungen (ob auf Kündigung Schlachthof-Tierarzt, Schlachthof-Inspektor, Gas- und Wasserwerks- oder auf Lebenszeit, ob Direktor, -Inspektor, -Buchhalter (Kassenführer), Forst- und Schneide- mit oder ohne Ruhege¬ mühlkassen-Buchhalter werden auf dreimonatige Kündigung als halts-Berechtigung) Beamte angestellt, alle übrigen im technischen und Betriebsdienst a) Unterbeamte beschäftigten Personen werden als Nichtbeamte im Wege des Privat- b) technischeu. Betriebs- dienst.Vertrags angenommen. Beamte Zu c. Auf Kündigung werden angestelt: Der Standesbeamte, die Kämme¬ c) Mittlere Beamte reikassenbuchhalter sowie die Bureau- und Kassen-Assistenten. Alle übrigen Mittelbeamten werden auf Lebenszeit angestollt. Der Anstellung sämtlicher Beamten geht eine Probezeit voraus, die in der Regel 6 Monate beträgt. Die lebenslängliche Anstellung erfolgt allgemein erst nach Vollendung des 30. Lebensjahres und nach Zurücklegung einer fünfjährigen Dienstzeit bei der Gemeinde. --- Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a. Während der Probezeit wird in der Regel das Anfangsgehalt der betreffenden Stelle gezahli. Zu b. I. Stadthaupikasserendant...... 2900---3900 Mk. II. Ratsobersekretär, Polizeiinspektor, Sparkasse- rendanr .... , . . . 2400 3400 Mk. III. Rechnungsrevisor. Steuerverwaltungssekreiär Stadtbauführer........ 2000---3200 Mk. TV. Stadthauptkasse-Konirolleur, Sparkassekon¬ trolleur ......... 1700 2900 Mk. V. Standesbeamter....... 1600---2800 Mk. 5. Besoldung VI. Stadtsekre'är, Registrator, Buchhalter, Melde¬ a) während d. A usbildungs- amts-Vorsteher. Polizeikommissar . . 1500 --- 2700 Mk. u. Vorbereitungsdienstes VII. Bureau- und Kassen-Assistenten . 1200---1950 Mk. b) nach der endgiitigen An¬ VIII. Polizeisergean'on ...... 1250 1850 Mk. stellung (Normal-Besol¬ IX. Steuererheber.Kassendioner,Polizeiamtsdiener, dungssätze) Ratsdiener . ........ 1000---1600 Mk. Besohlungsordnung von 1908/1909. An Woiinungsgeldzuschuß wird gezahlt: Verlielr. Fnverlielr. 6. Wolmimgsgeldzu schuss. Den Beamten der Besoldungsklassen I---VI jährlich . 480 Mk. 300 Mk. „ „ „ „ VII ' „ . 390 Mk. 240 Mk. „ „ „ „ VIII und IV „ . 290 Mk. 180 Mk. 7 Familienzulagen usw. Keine. Grundsätze bestehen nicht. Beamten in besonders verantwortungsvollen Stellen werden 8. Stellenzulagen. Zulagen in Hohe von 200---300 Mk. gewährt. Das Aufrlicken im Gehalt erfolgt ulle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt wird in den Besoldungsklassen I, II und VII nach lß Dienstjahren, in den übrigen Klassen nach 18 Dienst.) ahren erreicht. Die Alterszulage kann 9. Sonstiges. durch Magistratsbeschluß vers.- gl werden. Die zunächst auf Kündigung, später auf Lebenszeit angestellten B<* beziehen bis zum Eintritt der lebensläng¬ lichen Anstellung das Anfangsgehalt der Stelle. - Ortsßtatutarische Festsetzungen wegen Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern. 246 20100 Einw. Schwelm. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen . und Betriebs-B mt n Keme ‘V»n.l. r-Fv>tP“tznngen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bure mn. Ka-?“n-) A) für Zivilanwilrter B) für Militäran « ärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen.Betriebs- | Beamte Keim Sondi r-F. -st-“tzungen. b) mittl. Beamte (Bun nu¬ ll. Kas-eu-) A) für Zivil: in Wärter B) für Militär.iiiw iiter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- ' Beamte Kein. fcjond°r-T ■ • -1 Setzung e 11. b) Bureau- und Kassen- Bea inte A) für Zivil mn Svtsr B) für Militäran Wärter. Zu a. I d u Untirbv mt. ii v / . ii di. Poliz. --- -grünten auf Lebenszeit, K is-..-nb. ien,l ollziehungsl. .untr.Rr.th ir.-kast ! ui. unddieSchuldicnir an d i hr.jmivn Schul u mf Kündigung iiigvdi”r. Dii übrigen Si liuldii’nei Gärtner u/v. w nt■ t' im Wege iles Privu'-dieiistvertlwgs anc noiaiiii'ii. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b. I>i Anstellung d“s -Itbauineisfer- de“ Bilrieb-leitiv» und des ungen (ob auf Kund! j ung Rcchnr. la-fülneis der slädlischen 'o- und W --erv . rfe erfolgt auf oder auf Lebenszeit, ob Kündigung .-•!» Beamte, die sonstigen im technischen und Betriebs¬ mit oder ohne Ruhege- dienst \ erwi nilefeii Personen werden als Xichtbi mite ruf Grund balts-Berclit Iglir g) Pr;' tdieii«! vortr-.g- igiMiömiiU’ii al Unterbeamte Zu C. Aba.-. 1 -n • on den Bun au- und Kassen gehiilfen, die auf Kündigung-, b) technischeu. Betriebs- rb'-r uich al- Beamte .mgi-Mlt v.erden, »rfolut die Anstellung der Beamti -iimtl rh a mittleren Be n .-n auf Lebenszeit - c) Mittlere B- mt I»i’" An-t.alnng auf Lrhe e it erfolgt i rst lach länfj.ii »■ _■ r Id n~;/-it bei der istadt und nicht vor vollendeti »n !0. Lt1. a-j. ht’. Bis dahin gilt Anstellung mf Kündigung. --- Jeder endgültigen Anstellung geht . ine Pro r ezeit voraus, die im allgemeinen für Zivilall Wärter 2 Jahr-, für Militär; m wärt er 6 Monat“ beträgt --- Sämtliche Beirut, sind mbegehr.lt »berechtigt. Zu a keine Sond“r-Fest-etzung. n. Zu b I. 's* mit re nt UH ist er. Sjuirka-serend oit .... 600 --- 3100 Mk. II. Srhlachthofvervalter neben freier Wohnung usw. 1000- 4200 Mk. III. Gbvrstadtseki’ctär, Spaikas.e-Kontrnl'eur . . 2700---4200 Mk. IV. Poli-eikonimi---ar, Betriebsleiter des G is- und Wasserwerks, Rechnungsführer daselbst 2400---oßoO Mk. V. Bureauvorsteher (Polizeisi kretär, Verwaitungs- sekretäre I. Klasse, Bau-Assistenten) . ' . 2000 - 3000 Mk- VI. Straß, rimeister ... ... 2000---ZlOO Mk. VII. Kassen-Assist enteil, Polizei Wachtmeister . 1800---2700 Mk. VIII. Verwaltung ssekretäre II.Kl.. Vollziehungsbeamte 1600---2500 Mk. IX. Schl.ichtbof-Hallenmeisii r neb. fr. Wohnung usw. 1350---1800 Mk. 5. Besoldung X. P' 'lizeisergi amen, Kassenboten,Rathauskastellan, a) während d. Ausbildung«- Hülfsvollziehiiugsbeamte...... 1200---1800 Mk. u. Vorbereitungsdienst es XI. Bureau-Assistenten, Ke-sengehülfen 1350---2000 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ XII. Bureau-Gehülfen......... 1000---1200 Mk. stellung (Normal-Besol- XIII. Schuldiener an den höheren Schulen neben freier dungSbätze). Wohnung........... 900---1200 Mk. Besoldungsordnung von 1907. (Neuregelung der Besoldungen steht zu erwarten). 6. IVoliminglsgelilziiseliuss. WohnungsgeJclzuscliuß beziehen nur rlie Beamten uor Besoldungsklasse X und zwar in Höhe vun 300 Mk. für Verheiratete und von 150 Mk. für Unverheiratete. 7. Familienzulagen us*w. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrucken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- in den Klassen I---V alle 3 Jahre, in den Kln=sen VII---IX und XII alle 2 Jahre, im übrigen alle Jahre mit im allgemeinen gleichbleibenden Betlägen. --- Das Höchstgehalt wird in den Klassen I, III---V, X und 9. Sonstiges. XIII nach 15 Dienstjahren, in Klasse II und IX nach 12 Dienstjahren, in Klasse VI nach 14 Dienstjahren, in Klasse VII, VIII und XI nach 16 Dienstjahren und in Klasse XII nach 8 Dienstjahren erreicht. --- Festeei Zungen wegen Gewährung von Umzugs- kosten, Tagegeldern und Reisekosten. --- 247 13300 Einw. Schwerte. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellenv.Unterb« unten b) „ . technischen Keine S .nd'T-Fe-Ni tzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bim au- u. Käsern) A) für Zivilanwärter B) für Militin inwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischem Betriebs- Beau» ti Koiii,- Ki ml, ’ l'o-t-ntzungen. b) mittl. Beamte (Bure.iU- und K; ---n-j A) für Ziv'lanwärte’- B) für Militiiranwärti r. J. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für ) technische u. Betriebs- Zu a. K< im m "■1 • r-t ,'-l'rizui!-",n. Beamte Zu b. Di m d' i Stadtvervv .htuihi-chäftigtenBeamten u-'v -ind gehalten, b) Bureau- und Kassen- dii •rgexrhrsebenen P.uiu’igi n v,u- dm- für den U.gi< ru«t rhezirk Beamt» Arn«lirrg gebildeten Prüfung---Kola m-i-i'm .ibzulegi**! A) für Zivibinv. iirter B) für Militii nmwürter. Zu a. An>tclliinir * nolgt auf Lei , - - t. De*.* AoPzit > i j->......ti* -iilt als n 1 i iiiiintlifMi ifttü* un i • 1 . i.. r nidil als B. unter Zu b. I ul . Yi,rmessim;_H -chiii Eichin« Mi r n~w. - »w di*3 An- 4 Anstellungs - Bestim¬ . i in den siiidti- • '• ' i' - tun im all^e- mungen (ob auf Kündi¬ n. Hu i nicht als Bi m ' v • rdi»n im Y . 1 Pitvatdi -nstver- gung ruler auf Li b-nszeit, tra!£••<< iii2'‘nommen. Hut (,t\Ydih^ AnsD'Uuna .•'* Ü. and, krifin nur ob mit oder ohne Etüie- Nit < riiiml h < • sond^r^n JB« - i -. d i > ,|! - lv< > i - U Iten gi'li.ilt-rBen-i'lit Lgnng) •-*-1*1**11 - ■ u. ai UnterbcamF- Zu C. I)i< 1 llunflf t »rfolß+ all^ m* in mf Li b< Wtffölt. --- ]) [fliehe b) technische u. Betriebs- AnstHln . t?f*fnlß*t \ all lduuü jh?s li5. Lf*rMrwjahrW mid vor Beamte Zurfli i i i■ i iner füiifjflhrtjfflai Dien^tUi il b*-i der Ninilt. Nh» doliin c) Mittlere Beamte. gil1 ,i- i untu auf Kuu ii. ur . 1) tmJjmilltißCTi 1 1 ■ - He^t i'inn Pi*nt zi'it voiuus di* in der ]\Vm 2 »1 ihn.*. Ui Mil 1 d n\\ 0‘ter OM* '• h'*ti'ütfl. --- Di- i tid i _ *ii_- - . Ut. i B's'iititi )i sind siiiutlich rillig» •lialtshm'fc'chtifi't. 1 Zu a. Ana- • iui- Lelirlingi etildlten während der (?|sfiun beiden Jalire 5. Besoldung 1 i Be.xchidtigung keiin‘ Y,r itniu [■’. der erxt-en Hälft, 1. Jahren a) w iiar -1 id d. Ausbildung--- In ,■ i.. ii -ii monatlich JO Mk . m dw zweiten Hälfte 45 Mk. u. Vorbi reitung-dienstes Zu b. I. 1> r ’i-t Bureaube i inte . • 1800--- 31)00 Mk. b) nach der endgültigen II. Dii übrigen etatsni ile v n B-.uvaubenjuh'ii . . 1300 -2700 Mk. Anstellung (Norm.il-.Be- IIL. B dizei-Kommissiir • 1800---2700 Mk. soldun gssft t z e j. IV. Ban.uni----Assistent . . 1400 -3000 Mk. Besoldungsordnung von V. Bui hlialt' i anf dem Bau ne 1500 -2l(l0 Mk. VI C 1,-meister ..... 1500 -2100 Mk. 1899. (N< ur' gn'ui’g der Besoldungen wird erwogen). Wi hi.ur_--' UÄu'cvß beziehen: 1 erheirat. l’n verheirat. 6- WoliniinpK^eldzuKchuRs. Vlitl'Beamte jährli ro Mk. 300 Mk. T-V.*iv M 10 Mk. 200 Mk. 7. Fnmillenzulapen ««=w. Keine. 8 Stellenzulagen. Kein«- P9DdPr-Fuf:*f:ptzuDgen. --- In ge» igue* »iJcheiDeuden Eintel füllen weiiien Stellen zu lauten t*i- xuu< von 150 Mk. gwfUirt. Aufrücken im Gehalt von 3 zu 3 Jahren mit gltichbleibenden Bet’iijren. Das Höchstgehalt 9 Sonstiges. wird m Be'"lrfiungsklasse I und II nach 18 Üienstjahren, in Klas«e III nach 15.Jahren, in Klasse IV nach 2-4 Jahren und in Klasse V und VI naeh 9 Dienstjahren erreicht. 10000 Einw. Sch wiebus. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Fest Setzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilauwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- uud Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilamvärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs - Bestim¬ mungen (ob auf Kündi¬ gung oder auf Lebenszeit, Insoweit nicht die Annahme von Dienstkräften im Wege des privatrecht¬ ob mit oder ohne Ruhe¬ lichen Dienstvertrages stattfindet, erfolgt die Anstellung der gehalts-Berechtigung) Unter- und Mittelbeamten nach voraufgegangener Probedienstzeit a) Unterbeamte auf Lebenszeit mit Ruhegehaltsberechtignng, die der technischen und b) technische u. Betriebs- Betriebsbeamten auf Kündigung. Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a. 'Während eines etwaigen Ansbildungs- und Vorbereitungsdienstes wird Besoldung nicht gewährt, während der Probedienstleistung das Anfangsgehalt der betr. Stelle gezahlt. 5. Besoldung Zu b. 1. Stadtkasse-Rendant......... 2500---3700 Mk. a) während d. Ausbildungs- 2. Stadtsekretär.......... 2000---3200 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 3. Steuersekretär.......... 1500---2400 Mk. b) nach der endgiltigen 4. Polizeisekretär.......... 1500---2100 Mk. Anstellung (Normal-Be- 5. Registrator........ . 1200---1800 Mk. soldungssätze). 6. Polizeisergeanten, Vollziehungsbeamter . . . 1200---1800 Mk. Besoldungsordnuug von 1909. 6. WolmimgsgelflzuHcluisB. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. 248 17000 Einw. Siegburg. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern 1. a) Stellenv. Unterbeamten | b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be- j amten (Bureau-u. Kassen-) j A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- 1 Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischeu. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Nachtwächter, Laternenanzünder und Friedhofswärter worden als im 4. Anstellungs-Bestimm¬ Nebenamt beschäftigt angesehen und gelten daher nicht als Beamte. ungen (ob auf Kündigung Die übrigen Unterbeamten werden auf Lebenszeit angestellt. oder auf Lebenszeit, ob Zu b. Die in den Betriebsverwaltungen tätigen Personen, mit Ausnahme mit oder ohne Ruhege¬ der Vorsteher der Anstalten, des Obermeisters und des Buchhalters halts-Berechtigung) die lebenslänglich angestellt werden, gelten als nebenamtlich b schältigl. a) Unterbeamte Zu c. Die Anstellung erfolgt allgemein auf Lebenszeit. b) technischem Betriebs- Die AnsteRung auf Lebenszeit ist von der Erreichung des 30. Lebensjahres Beamte abhängig. Bis dahin gilt AnsteRung auf Kündigung. Jeder Anstellung c) Mittlere Beamte. soU eine Probezeit vorangehen, die in der Regel für Militäranwärter 6 Monate, im übrigen 1 Jahr beträgt. Sämtliche Beamte sindruhegehälts- berechtigt. Zu a. Während der Probedienstleistung erhalten die Beamten der Gehalts¬ 3. Besoldung klasse I 150 Mk.. II 123 Mk., III 100 Mk., IV 100 Mk. und V 73 Mk. a) während d. Ausbildungs- monatliche Remuneration. u. Vorbereitungsdienstes Zu b I. Stadtsekretär, Polizeikommissar, Buchhalter beim b) nach der endgiltigen An städt. Gas- und Wasserwerk . 1800---3300 Mk. Stellung (Normal-Besol- II. Bauamtsassistent . . . ,..... 1500---2700 Mk. dungssätze) III. Verwaltungssekretäre, Stadtbauarutsgehülfen 1350---2100 Mk. IV. Polizeisergeanten, Stadtboten . . 1250---1850 Mk. V. Schlachthof-Hallenmeister 900---1500 Mk. Besoldungsordnung von 1908. Wohnungsgeldzuscbuß erhalten: Verlieir. UnTerh. 6. M'olmungNgeldzuscliuRB. Die Beamten der Becoldungsklasse I jährlich . 400 Mk. 250 Mk. „ „ Besoldungsklassen 11---V . 250 Mh. 150 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Der I. Stadtsekretär hezieht eine ruhegehaltsfähige Zulage von 200 Mk. jährlich. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Die Alfcr«zulage kann mit Genehmigung der ßtadtverordneten-Versammlung versagt werden. --- Das Höchst¬ 9. Sonstiges. gehalt wird in sämtlichen Besoldungsklassen nach 18 Dienstjahren erreicht. --- Für das Einrücken in die Gehaltsklasse III ist Vollendung des 24. Lebensjahres Bedingung. --- Festsetzungen wegen Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten. --- Den mitt¬ leren Beamten ist in jeder Woche ein freier Nachmittag zugestanden. 249 27000 Einw. Siegen. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten 4 c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Beamte Zu b. Es ist die nach den Vorschriften über die Einführung einer Prüfung b) Bureau- und Kassen- für mittlere Kommunalbeamte im Regierungsbezirk Arnsberg erforderte Beamte Prüfung vor der Kommission in Arnsberg abzulegen. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Soweit nicht die Annahme von Dienstkräften im Wege des Privatdienst¬ oder auf Lebenszeit, ob vertrages erfolgt, werden sämtliche städtische Beamte aul Lebenszeit mit oder ohne Ruhege¬ angestellt. Diese Art der Anstellung tritt jedoch im allgemeinen halts-Berechtigung) erst nach vollendetem 30 Lebensjahre und zurückgelegter fünfjähriger a) Unterbeamte Dienstzeit ein Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. Für Unter¬ b) technische u. Betriebs- beamte kann die Wartezeit auf 8 Jahre festgesetzt werden. --- Ruhe- Beamte gehaltsbereclitigt sind sämtliche endgültig angestellte Beamte. c) Mittlere Beamte. Zu a. Während der Probedienstleistung wird das volle Anfangsgehalt der betr. Stelle gewährt. Zu b. 1. Sparkasse-Rendant ... .... 4800--- 5700 Mk. 2 „ -Kontrolleur...... 3600---4800 Mk. 3. ,, -Kassierer........ 2600---3800 Mk. 4. „ -Buchhalter........ 2600---3200 Mk. 5. „ -Assistent........ 1350---2700 Mk. fi Stadtkasse-Rendant,Kalkulator,Kassenkontrolleur 2700-4800 Mk. 7. Stadtsekretär, Stadtbautechniker, Polizeikom¬ missar, Armensekretär . .... 2100---4500 Mk. 8. Stadtkassebuchhalter, Verwaltungssekretäre, Po¬ lizeisekretär, Bauamtsassistenten . . 1800--- 3600 Mk. 5. Besoldung 9. Armen- und Krankenhauskasse-Rendant . 2100--- 3960 Mk. a) während d. Ausbildungs- 10. Bureau- und Kassen-Assistenten, Polizeiwacht¬ u. Vorbereitungsdienstes meister, Wegemeister .... 1500---2850 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 11. Kanzlisten, Polizeisergeanten . . . . 1300---1800 Mk. stellung (Normai-Besol- 12. Nachtschutzleute ......... 1100---1400 Mk. dungssätze). 13. Flurschützen, Wegewärter, Magistratsbote . 950---1250 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 'Wohnungsgeldzusehuß erhalten: Verlieir. l'nverli. Die oben unter 1---4 genannten Beamten 360 Mk. 180 Mk. 6. IVohnungsgeldzuschiiBS. Der Sparkasse-Assistent...... 480 Mk. 240 Mk. Die oben unter 6---8 und 10 genannten Beamten 320 Mk. 160 Mk. M » «11 " •» 240 Mk. . „ „12 und 13 „ „ 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Die unter 1---3 und 6 genannten Beamten rücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen auf. die übrigen Beamten ebenso alle 2 Jahre Das Höchstgehalt wird, erreicht von den Beamten unter 4 der Besoldungsordnung nach 6 Jahren, von denen 9. Sonstiges. unter 1 nach 9 Jahren, von denen unter 12 nach 8 Jahren, von denen unter 11 nach 10 Jahren, von denen unter 2 und 13 nach 12 Jnhren, von denen unter 3, 5, 8 und IC nach 18 Jahren, von denen unter 6 nach 21 Jahren und von denen unter 7 nach 24 Jahren. 250 18400 Einw. Soest. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sondi t-Fc--- tSetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilamvärter B) für Hifitäramvärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Burcau- u. Kassen-) A) für Zivilamvärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a erfolgt die Anstellung allgemein auf Lebenszeit. Zu b. Soweit nicht Annahme im Wege des Privatdienstvertrages erfolgt, 4. Anstellungs-Bestimm¬ werden die technischen und Betriebsbeamten allgemein auf Kündigung ungen ' ob auf Kündigung angestellt. Zur Anstellung auf Lebenszeit bedarf es besonderen oder auf Lebenszeit, ob Beschlusses. mit oder ohne Ruhege¬ Zu c. Die Anstellung erfolgt allgemein auf Lebenszeit. --- halts-Berechtigung) Für jede lebenslängliche Anstellung ist Voraussetzung, daß der Beamte a) Unterbeamte sich 5 Jahre im Dienste der Stadt befindet und das 30. Lebensjahr b) technische u Betriebs- vollendet hat. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. Der fünf¬ Beamte jährige Zeitraum kann durch Beschluß verkürzt aber auch bis auf 8 c) Mittlere Beamte Jahre verlängert werden. Jeder Anstellung geht eine Probedienstzeit voraus, die in der Regel 2 Jahre, für Militäranwärter 6 Monate dauert. Zu a wird von Fall zu Fall geregelt. Zu b. 1. Stadtbaumeister. . . 5000---6000 Mk. 2. Sparkasse-Rendant . . . 4600---6000 Mk. 3. Stadthauptkasse-RendaEt . ... 3600---4800 Mk. 4. Sparkasse-Kontrolleur........940Ö---3500 Mk. 5. Stadt Sekretär, Polizei-Kommissar . 2000---3500 Mk. 6. Techniker .... .1800 --- 3300 Mk. 5. Besoldung 7. Stadthauptkac ie-Buclihalter . 1800---2600 Mk. a) während d. Ausbildungs- 8. Polizei-Wachtmeister . 1600-2300 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 9. Magistratssekretäre . . . 1500---2700 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 10. Polizei-Sergeanten....... 1365---1980 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 11. Kassen- und Bureau-Assistenten . - • 1200---2000 Mk. dungssätze. 12. Vollziehungsbeamte . . • 1200---1800 Mk. 13. Ratsdiener neben freier Wohnung...... 950 Mk. 14. Schlachthofdirektor neben freier Wohnung usw. . 1700---4200 Mk. 15. Gas- und Wasserwerks-Direktor . 3400 Mk. 16. , „ „ Rendant...... 2400 Mk. Wegen Neuregelung der Besoldungen schweben Erwägungen. Bis zu ihrem Abschluß wird den Beamten mit Gehältern bis zu 4000 Mk. eine Teuerungszulage von 5°/0 gezahlt. 6. IVolinungsgeldzuBcliuBK. Keiu-T 7. Familienznlaisen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Während der Sommermonate wird den Beamten wöchentlich ein ein. dienstfreier Nach¬ mittag bewilligt. --- 251 16 500 Einw. Sorau N. L. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ . technischen und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ Keine Sonder-Festsetzungen amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a)technischeu. Betriebs- Beamte b) mittl. Beamte (Bureau- Keine Sonder-Festsetzungen. und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Erforderliche Dienstkräfte, denen obrigkeitliche Aufgaben nicht zulallen, insbesondere bei den technischen und Betriebs-Verwaltungen, werden 4. Anstellungs - Bestim¬ im allgemeinen auf Grand Privatdienstvertrags als Nichtbeamte an¬ mungen (ob auf Kündi¬ genommen. Der Direktor der Gasanstalt und der Schlachthofvorsteher gung oder auf Lebenszeit, werden jedoch als Beamte auf Lebenszeit angestellt, der Bauassistent ob mit oder ohne Ruhe¬ und der Forstaufseher auf Kündigung. Im übrigen werden nur noch gehalts-Berechtigung) der Magistratsbote und die Schuldiener kündbar, alle übrigen a) Unterbeamte Beamten dagegen lebenslänglich angestellt. --- Die Anstellung auf b) technischem Betriebs- Lebenszeit erfolgt in der Regel nicht vor vollendetem 27. Lebensjahre Beamte und vor Zurücklegung einer dreijährigen Dienstzeit als Beamter der c) Mittlere Beamte. Stadt. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. Der Anstellung geht im allgemeinen eine Probedienstzeit von 2 Jahren --- Militär- anwärter 6 Monate --- vorauf. Die Beamten sind sämtlich ruhegehalts¬ berechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b. 1. Stadthauptkasse-Rendant....... 2500---3400 Mk. 5. Besoldung 2. Stadtbauführer.......... 2250 ---3000 Mk. a) während d. Ausbildungs- 3. Stadtsekretär, Polizei-Inspektor...... 2200---3100 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 4. Sparkasse-Rendant, Magistratssekretär, Polizei-Kom¬ b) nach der endgiltigen missar, Polizei-Sekretär........ 1900---2800 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ 5. Stadthauptkassebuchhalter....... 1700---2600 Mk. soldungssätze). 6. Bureauassistent, Meldebeamter, Sparkasse-Assistent 1500---2400 Mk. Besoldungsordnung von 7. Tages- und Nachtpolizeisergeanten ..... 1100---1600 Mk. 8. Magistratsbote .... ..... 1000---1375 Mk. 9. Vollziehungsbeamte . ....... 950---1450 Mk. 1901. (Neuregelung der Gehälter steht bevor). 6. WolinimgisgeldzuKchuas. Keiner. 7. Familienzulagen usw. i Keine. 8. Stellenzulagen, Keine. Die Vollziehungsbeamten beziehen neben dem Gehalt 150 Mk. garantierte Mahn- usw. Gebühren. Aufrücken im Gehalt- ohne Rechtsanspruch- alle 4 Jahro mit gleichbleibenden Beträgen. Die Alterszulage kann durch Beschluß des Magistrats versagt werden. Das Höchstgehalt 9. Sonstiges. wird in den Besoldungsklassen 1 und 2 bis 6 nach 24 Dienstjahren, in den übrigen Besoldungsklassen nach 20 Dienstjahren erreicht. --- 1 254 77 000 Einw. Spandau. Zu a und b keine Sonder-Festsetzungen. 1. Bestimmungen über die Zn c A. Zivilsupernumerare müssen mindestens die Befähigung für den einjälirig-freiw. Annahme v. Anwärtern Militärdienst und ferner nachweisen, daß sie sich während der dreijährigen Vor¬ für bereitungszeit aus eigenen usw. Mitteln standesgemäß unterhalten können, auch a) Stellen v. Unterbeamten dürfen sie nPht unter 17 und nicht Uber 24 Jahr^ alt sein. Von der vorgenannten b) „ „ technischen wissenschaftlichen Befähigung kann der Magistrat ausnahmsweise bei solchen und Betriebs-Beamten jungen Leuten absehen, die in der eigenen oder iu einer anderen größeren c) Stellen von mittl. Be¬ Gemeindevn-waltung wenigstens 3 Jahre lang mit auBerge’vöhnlichem Erfolge amten (Bureau- u. Kassen-) tätig waren. A) für Zivilamvärter Zu c B Die Annahme der Militäramv ärter --- Inhaber des Zivilversorgungsscheines --- erfolgt B) für Militäranwärter. nach abgeleisteter dreimonatiger informatorischer Beschäftigung. Zu a keine Sonder-Fe stsetzungen. Zu b A. Die Ausbildung erfolgt nach näherer Festsetzung des Magistratsdirigenten in allen Zweigen der städtischen Verwaltung und wird durch die Bureau- usw. Vor¬ 2. Ausbildungs- steher geleitet,. Beim Auf hören der Beschäftigung in einem Bureau usw. hat der Bestimmungen für Sup»mumerar eine schriftliche Darstellung des Ganges seiner Ausbildung anzu¬ a) technische u. Betriebs- fertigen. Diese Darstellung wird von dem Bureau- usw. Vorsteher als richtig Beamte bescheinigt und mit einem Fähigki its- usw. Zeugnis v orgelegt. --- Zur Erleichterung b) mittl. Beamte (Bureau- der Vorbereitung zur Prüfung werden im V interhalbjahr Vorbereitungskurse u. Kassen-) abgehalten und zwar wöchentlich eine Doppelstunde. Eine Gebühr wird für die A) für Zivilanwärter Teilnahme an den Kursi ii nicht erhoben. --- Die Teilnahme am Unterricht ist in B) für Militäranwärter. den freien Willen der Anwärter gestellt, die einmal abgegebene Teilnahme-Anzeige verpflichtet jedoch zum regelmäßigen Besuch. Zn b B. Für Militäranwärter ist ein Ausbildungsgang nicht vorgeschrieben. Wegen der Teilnahme an den Unterrichtskursen gilt das vorstehend Gesagte. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Zu b Es ist eine Prüfnng eingeführt, die alljährlich im April stattfindet. --- Zugelassen gen für • zur Prüfung werden Anwärter, die mindestens 3 Jahre lang Assistenten sind und solche a) technische u. Betriebs- Zi\ilsupernumerare, die nach Ablauf der dreijährigen Vorbereitungszeit mindestens Beamte weitere 3 Jahre als Diätare oder Assistenten bei der Stadt tätig gewesen sind. --- b) Bureau- und Kassen- Die Prüfung ist schriftlich und mündlich. Im sehriftlic heu Teil sind kalkulatorische Beamte und praktische Aufgaben zu lösen. Im mündlichen Teil ist eingehende A) für Zivilanwärter Kenntnis der städtischen Verwaltungseinrichtungen, des Geschäftsganges und B) für Militäranwärter. der in Betracht kommenden Gesetzgebung darzutun. --- Wer die Prüfuug nicht bestellt, kann zu einer zweiten und letzten Prüfung zugelassen werden. Zu a. Die Anstellung erfolgt zunächst 6 Monate auf Probe, sodann auf dreimonatige 4. Anstellungs-Bestimm¬ Kündigung und nach dreijähriger Beamtendienstzeit auf Lebenszeit. ungen (ob auf Kündigung Zu b. Nur die Stadtbauführer werden als Beamte angestellt und zwar auf dreimonatige oder auf Lebenszeit, ob Kündigung, alle übrigen im technischen und Betriebsdienst verwendeten Personen mit oder ohne Ruhege¬ werden mittels PrivatdienstVertrags als Nicht beamte angenommen. halts-Berechtigung) Zu c Hier findet grundsätzlich Anstellung auf Lebenszeit statt, allerdings erst nach a) Unterbeamte erfolgreich abgeleisteter Probedienstleistung und nach dreijähriger Dienstzeit. b) technischem Betriebs- Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. --- Supernumerare können nach Ablauf Beamte des dreijährigen Vorbereitungsdienstes zu Diätaren ernannt werden. c) Mittlere Beamte. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a. Wahrend des Vorbereitungsdienstes werden Vergütungen nicht gezahlt. Diätare beziehen im 1. Jahre 76 Mk. monatlich und in den folgenden Jahren 100 Mk. monatlicl . . Zu b. 1. Polizeiinspektor, Schlachtliofdirektor, Gasdirektor, Ver- mussungsinspektor, Bureaudirektor und Itechnungsrevisor 4300---6300 Mk. 2. Pendant der Stadthauptkasse, Rendant der Sparkasse 4000---6000 Mk. 3. Stadtsekletär, Steuerkasserendant..... 3700---5700 Mk. 4- Stadt bauführer........... 2650---4950 Mk. 5. Sekretär0, Buchhalter, Sehlachthotkassierer, Polizeikom- missnre, technischer Revisor, Schlachthof-Assistenzarzt 2650---4550 Mk. 6- Registratoren.......... 2400---3900 Mk. 7. Assistenten. Straßenreinigungs-Inspektor . . 2200---3700 Mk. 8. Boteumeisier, Polizeiwachtmeister, Hallenmeister . 2100---3000 Mk. 9. Rathauskastellan, Schlachthofpförtner . 1800---2520 Mk. 10- Förster, Armenhausverwalbr . . 1500---2400 Mk. 11. Polizeisergeanten . 1800---2700 Mk. 12. Boten . . . . 1600---2500 Mk. 13. Vollziehungsbeamte .... . 1200---1800 Mk. 14. Betriebsschreiber und Telephonisten ... . 1500---2100 Mk. 15. Gasanstalts-Materialienverwalter, Meister . . - . 2000---2900 Mk. 10- Maschinist, Stadtgärtner, Platzaufseher,Feuerwehrfeldwebel usw. 1600---2500 Mk. 17. Architekten mit Abschlußprüfung, Landmesser, Diplom¬ 5. Besoldung ingenieure ....... . 3150---4950 Mk. a) während d. Ausbildungs- 18. Andere Architekten und Ingenieure . ... 2750---4550 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 19. Techniker I. Klasse (mit Abschlußprüfung) . 2450---4550 Mk. b) nach derendgiltigen An¬ 20. Vermessungstechniker......... 2250---4360 Mk. stellung (iN'onnal-Besol¬ 21. Techniker 11. Klasse (ohne Abschlußprüfung) 1950---3700 Mk. dungssät zi'). 22- Zeichner......... 1000---2400 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. WolinungsgeldziischusH. Keiner. ?. F am illenz n lagen usw. Keine. Keine Grundsätze. --- Z. Zt. erhalten 4 Sekretäre und 2 Buchhalter je 300 Mk. Funktions¬ 8. Stellenzulagen. zulage, der Kriminal-Kommissar und die Kriniinalpolizeisergeanten 240 Mk. Dienst- aufwandsgelder jährlich. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt wird 9. Sonstiges. erreicht in Besoldungsklasse 3 nach 9 Jahren, in den Klassen 2, 4, 11 und 14 nach 12 Jahren, in den Klassen 1, 7, 12 und 13 nach 16 Jahren, in den Klassen 6, 8 und 9 nach 18 Dienstjähren, in Klasse 5 nach 21 Dienstjahren. --- 255 11200 Einw. Spremberg\ . t> , n- Zu a u. b keine Sonder-Festsetzungen. .* *öLTjl.Vafkk, Zu c A. In den Vorbereitungsdienst werden junge Leute eingestellt, die Annahme v. Anwärtern mindestens 14 Jahre alt sind, ausreichende Schulbildung besitzen, . 0. u , , [ die Verpflichtung zur unentgeltlichen Dienstleistung auf mindestens a) Stellen v. Unter beamten [ A Jahrübernehmen und ntchweisen, daß die Mittel zum Cnter- b) „ technischen halt während der Vorbereitungszeit vorhanden sind. --- Bis zum und Betriebs-Beamten 20. Lebensjahr sind die jungen Leute als im Vorbereitungsdienst c) Stellen von mittl. Be- , befindlich anzusehen. Vom 20. Lebensjahr ab werden sie als amten (Bureau- u. Kassen-) Zivilanwärter ohne Beamteneigenschaft weiter ausgebildet und bei A) für Zivilanwärter Bewährung bis zum 27. Lebensjahr mit Beamteneigenschaft auf m füv Militämnwärter dreimonatige Kündigung angestellt. U) Hu MiHtaranwarter. 2u c B keine Sonder-Festsetzungen. 1 . 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun- 1 gen für a) technischem Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Polizeisergeanten, Vollziehungsbeamte und Boten werden auf Lebens¬ zeit angestellt, Wald- und Feldwächter, Friedhofsgäxtner. Schuldiener, Nachtwächter, Krankenwärter und ^Armenhausverwalter werden ent¬ weder als Beamte auf Kündigung angestellt oder im Wege des 4. Anstellungs-Bestimm¬ Privatdienstvertrages als Nichtbeamte angenommen. ungen (ob auf Kündigung Zu b. Der Stadtförster wird lebenslänglich angestellt, alle übrigen im oder auf Lebenszeit, ob technischen und Betriebsdienst beschäftigten Personen werden entweder mit oder ohne Ruhege¬ als Beamte auf Kündigung angestellt, oder auf Grund Privatdienst¬ halts-Berechtigung) vertrages angenommen. Der Eichmeister gilt als nebenamtlich tätig. a) Unterbeamte Zu c. Die Mittelbeamten werden auf Lebenszeit angestellt, Kanzlisten auf b) technischeu. Betriebs- Kündigung oder mittels Privatdienstvertrages. Beamte Den Anstellungen geht in der Regel eine Probedienstzeit von 6 Monaten c) Mittlere Beamte. bis zu 2 Jahren voran. --- Die lebenslängliche Anstellung erfolgt in der Regel nicht vor vollendetem 27. Lebensjahre und vor Zurück¬ legung einer Beamtendienstzeit bei der Stadt von 3 Jahren. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. Sämtliche angestellte Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a. Während des Vorbereitungsdienstes können den Leistungen ent¬ sprechende Vergütungen gezahlt werden. Zu b. 1. Stadtsekrotär, Stadthauptkasse-Rendant . . 1800---3000 Mk. 2. Die übrigen Sekretäre, Polizei-Kommissar . , 1500---2700 Mk. 5. Besoldung 3. Steuereinnehmer, Kalkulator, Assistenten mit be¬ a) während d. Ausbildungs- sonderen Funktionen........ 1200---1800 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 4. Registratoren, Bureau- und Kassen-Assistenten, b) nach der endgiltigen An¬ Expedienten.......... 900---1500 Mk. stellung (Normal-Besol- 5. Polizeisergeanten....... . 1000---1480 Mk. dungssätze). 6. Vollziehungsbeamte, Boten...... 850---1150 Mk. Besoldungsordnung von 1900. (Neuregelung der Besoldungen steht zu erwarten). Wolinungsgeldzuschuß wird gezahlt; es erhalten: Yerlieir. Unverh. 6. WolinungsgeldzufichiiSB, Die Beamten der Besoldungsklassen 1 und 2 jährlich 300 Mk. f 2/s der ,, ,, ,, ,, 3,-4 „ 200 Mk. { nebenge- „ 5 ,, 6 „ 150 Mk. inaunt. Sätze. 7. Familienzulagen usw. Keine. 1 r- • 8. Stellenzulagen. Keine. ' 1 Aufrücken im Gehalt --- ohne Einschränkung --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Be¬ er Qnticüfroc trägen. Das Höchstgehalt wird in sämtlichen Besoldungsklassen nach 18 Dienst- •) ounbllgeb. jahren erreicht. 1 256 11000 Einw. Stade. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern t. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischeu. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischeu. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. Die Einführung von Prüfungen ist beab¬ b) Bureau- und Kassen- sichtigt. Bcamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a erfolgt Anstellung auf Lebenszeit, insoweit nicht erforderliche Kräfte ungen (ob auf Kündigung im Wege des Privatdienstvertrags angenommen werden. oder auf Lebenszeit, ob mit Zu b. Der Schlachthof-Inspektor und der Stadtbaumeister werden auf Lebens¬ oder ohne Ruhegehalts-Be¬ zeit angestellt, die übrigen Beamten des technischen und Betriebs¬ rechtigung) dienstes entweder auf Kündigung oder mittels Privatdienstvertrags. a) Unterbeamte Zu c findet die Anstellung der Beamten grundsätzlich auf Lebenszeit statt. b) technischeu. Betriebs- Die Anstellung auf Lebenszeit erfolgt in der Regel erst nach 5jähriger Beamte Dienstzeit bei der Stadt und nach Vollendung des 30. Lebensjahres. c) Mittlere Beamte. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. (Siehe jedoch auch „Besohlungs¬ ordnung“). Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Schreiber erhalten im 1. Jahre 120Mk., im 2. Jahre 240 Mk., vom 3. Jahre ab 300 Mk. Zu b. 1. Stadtbaumeister neben freier Wohnung usw. . 2400--- 5400 Mk. 2. Schlaehthofinspektor Leben freier Wohnung usw. 2800---3800 Mk. 3. Stadtkämmerer....... . 2600---4000 Mk. 4. .Stadtsekretär............ 2600---3800 Mk. 5. Registrator, Magistratsaktuar, Steuerbureau Vorsteher. Kämmerei¬ 5. Besoldung buchhalter, Polizeikommissar...... 2000---3800 Mk. a) während d.Ausbildungs- 6. Polizeischreiber (MeldeamtsVorsteher) 1450---2S00 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 7. Polizeisergeanten..... 1300---2100 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 8. Ratsdiener............ 1300---2100 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Registraturgehülfe, Kassengehiilfe, Rechnungs- t^- RpnmtPn dungssätze). Führer des Gas- und Wasserwerkes . . . J . , nl ht h 1800 Mk. Buraugehilfe im Meldeamt, Gaswerks-Buchhalter, I 0,piinlkupt,.„i. ’ 1500 Mk. Stadtbauamtsassistent, Bauaufseher . . . \ ®. . pAv,0ifc’ 2500 Mk. Gasmeister 1750 Mk.. Gaswerkschlosser . ( "gV 1450 Mk. Wasserwerks-Maschinist......1 SKai®1400 Mk. Kassierer des Gas- und Wasserwerks . ’ nie nt. (XX) Mk. Rath aus Wärter neben freier Wohnung 1050 Alk- Wachtmeister ..... 750 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. ^VohnungsgeldzuNChuNH. Keiner. 7. Familienznlagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Der Stadtbaumeister bezieht eine jährliche, nicht ruhegehaltsberechtigte Zulage von 300 Mk., der Schiachthofinspektor eine solche von 400 Alk. Aufrüeken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt erreicht 9. Sonstiges. der Stadtbaumeister nach 30, der gchlachthofinspektor nach 15, der Stadtkämrnerer, die Polizeisergeanten und Ratsdiener nach 21, der Stadtsekretär nach 18 und die unter 5 und 6 der Besoldungsordnung Genannten nach 27 Dienstjahren. 257 10500 Einw. Pr.-Starg-ard . 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Die Polizeisergeanten und der Vollziehungsbearate werden lebens¬ 4. Anstellungs-Bestimm¬ länglich angestellt. Schuldiener, Magistratsbote und Nachtwächter ungen (ob anf Kündigung werden auf Grund Privatdienstvertrags angenommen. oder auf Lebenszeit, ob Zu b. Als Beamte, und zwar auf Kündigung, werden angestellt: der Sclilacht- mit oder ohne Buhe- hof-Inspektor und der Bautecbnikcr. Im übrigen werden die Personen gehalts-Bereclitigung) des technischen und Betriebsdienstes im Wege, des Privatdienstvertrags a) Unterbeamte angenommen. Der Eichmeister gilt als nebenamtlich beschäftigt. b) technische u. Betriebs- Zu C. Die Anstellung der mittleren Beamten erfolgt grundsätzlich auf Beamte Lebenszeit. c) Mittlere Beamte. Jeder Anstellung hat in der Begel eine Probedienstzeit voranzugehen, die für Militäranwärter 6 Monate, für Zivilanwärter bis zu 2 Jahre be¬ trägt. ---- Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. 5. Besoldung Zu b. 1. Kämmerei- und Stadtkasse-Rendant . 2100 - 3300 Mk. a) während d.Ausbildungs- 2 I. Stadtsekretär ...... . . 2100 2900 Mk. u. Vorbereitungsdiestes 3. II. Stadtsekretär...... . . . 1600---2400 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 4. Bureauassistenten ...... . 1150-1800 Mk. stellung (Normal-Besol- 5. Kassenkontrolleur...... . . . 1800---2450 Mk. dungssätze). 6. Polizei-Kommissar...... . . . 1800---2400 Mk. 7. Polizei-Sergeanten, Yollziehungsbeamter . 1000-1500 Mk (Neuregelung der Besoldungen steht bevor). Wohnungsgeldzußchuß erhalten: 6. WolinungHgeldziiBchuss. Die zu 1---3 sowie 5 und 6 genannten Beamten jährlich 300 Mk. • „ „ 4 „ „ „ 250 Mk. „ „ 7 „ „ „ . 200 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit im allgemeinen gleich bleibenden Beträgen. Das 9. Sonstiges. Höchstgehalt wird in Besoldungsklasse 7 nach 15 Dienstjahren, im übrigen nach 12 Dienstjahren erreicht. 259 27000 Einw. Stargard i. Pom. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v.Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. Militäranwärter werden zunächst zur 3monatigen und Betriebs-Beamten informatorischen Beschäftigung einberufen und sodann zu 6monatiger c) Stellen von mittl. Be¬ Probedienstleistung angenommen. amten (Bureau- u.Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. Die Einführung von Prüfungen ist von der b) Bureau- und Kassen- Stadtverordneten-Versammlung abgelehnt worden. Beamte A) fiir Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Zu a. Die Untorbeamten werden allgemein auf 3monatige Kündigung an¬ oder auf Lebenszeit, ob gestellt. mit oder ohne Ruhe¬ Zu b. Es erfolgt entweder Anstellung als Beamter auf Kündigung oder gehalts-Berechtigung) Annahme’ als Nichtbeamter im Wege des Privatdienstvertrages. a) Unterbeamte Zu C. Die mittleren Beamten werden während der ersten 3 Jahre auf b) technische u.Betriebs- Kündigung und sodann auf Lebenszeit angestellt. Beamte Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt, c) Mittlere Beamte. Zu ii. Während des Probedienstes wird das volle Anfangsgehalt der betr. Stelle, aber * kein Wohnungsgeldzuschuß gezahlt. Zu b. I. Oberförster, Polizei-Inspektor, Obersekretär, Rendant der Stadthauptkasse und Rendant der Sparkasse .... 2400---4200 Mk. II. Sekretäre, Stadthauptkasse-Kontrolleur, Sparkassekontrolleur, Steuerkasserendant, Bauamteassistent...... 2100---3400 Mk. III. Assistenten............ 1600---2400 Mk. IV. Armenhausverwalter, Polizeiwachtmeister neben fr. Wohnung 1500---2200 Mk. V. Förster neben freier Wohnung usw. ... . . 1400---2100 Mk. VI. Polizeisergeanten, VoLlziehungsbeamte..... 1200---1900 Mk. VII. Nachtpolizeisergeanten......... 1260 Mk. VIII. Boten, Rathauskastellan (dir-sei neben freier Wohnung), Kanzleidiener...... 1000---1300 Mk. IX. Schuldiener neben freier Wohnung usw. . 900---1200 Mk. X. Technischer Assistent der Gas- usw. Werke ... 2100---3300 Mk. 5. Besoldung. XI. Buchhalter „ „ „ „ .... 1500---2100 Mk. a) während d. Ausbildungs- Direktor des Gas- usw. "Werks 3600---5500 Mk., Schlachthof-Direktor 3300---5000 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Gasm • «ister,Wasserwerks maschinell meist er, Maschinist der Klärstation 1100- 1700 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Magazin-Verw alter 1200---lSOOMk.,Elektrizitiltswerksmaßcliinemneister 1500---2200 Mk. stellung (Normal-Besol- Schlachthofmaschinenmeister 1300---1900 Mk., Hallenmeister . 1400---2000 Mk. duugs Sätze) Stadtgärtner ....... 1000---1600 Mk. Besoldungsordnung von 1909. Wohmmgsgeldzuscbuß beziehen: Die unter I---III der Besoldungsordnung genannten Beamten jährlich 480 Mk. 6. WohnungsgeldzuHchusR. „ „ VI, VIII u. XI „ „ „ „ „ 290 Mk. Der technische Assistent der Gas- usw. "Werke . • • 210 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8- Stellenzulagen. Stellenzulagen erhalten die Sparkasse-Beamten und zwar der Rendant 400 Mk., der Kontrolleur 200 Mk. und der Assistent 200 Mk. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit teils gleichbleibenden, teils Anfangs höheren, später 9. Sonstiges. niedrigeren Beträgen; das Höchstgehalt in den einzelnen Besoldungskiassen wird allgemein nach 18 Dienstjahren erreicht. --- 259 260 20000 Einw. Staßfurt. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Br-nnte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a. Abgesehen von den Schulkastellanen und dem Schlachthof-Hallen¬ ungen (ob auf Kündigung- meister, deren Anstellung auf Kündigung erfolgt, werden sämtliche oder auf Lebenszeit, ob Unterbeamte auf Lebenszeit angestellt. mit oder ohne Ruhege¬ Zu b. Der Stadtbaumeister und der Bauamtssekretär werden lebenslänglich, halts-Berechtigung) der Schlachthaus-Inspektor, Maschinenmeister des Wasserwerks und a) Unterbeamte der Rohrmeister auf Kündigung angestellt. Hinsichtlich der weiter b) technische u. Betriebs- erforderlichen Kräfte für den technischen und Betriebsdienst erfolgt Beamte Annahme im Wege des Privatdienstvertrages. c) Mittlere Beamte Zu c. Die Anstellung sämtlicher mittlerer Beamten erfolgt auf Lebenszeit. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a. Während der Brobedienstleistung wird das volle Einkommen der betr. Stelle einschl. Wohnungsgeldzuschuß gezahlt. Zu b. 1. Stadtbaumeister......... 3800---5000 Mk. 2. Stadtliauptkasse-Rendant, Stadtsekretär . . 2400---3000 Mk. 3. Polizei-Inspektor, Vorsteher des Steuerbureaus . 2400---3300 Mb. 4. Rechnungsführer des Krankenhauses usw. . 1200---3000 Mk. 5. Polizei-Kommissar........ 2100---2700 Mk. 0. Standesamtssekretär, Stadthauptkassekontrolleur, Stadthauptkasse-Buchhalter...... 1800---2400 Mk. 7. Meldeamtsvorsteher, I. Assistent, Bauamtssekretär 1500---2100 Mk. 8. II. Assistent...... . . 1400---1800 Mk. 9. Polizeiserge inten, Vollziehungsbeamte, Magis¬ tratsbote ........... 1400---1700 Mk. 10. Kirchhofsaufseher, Turmwächter, neben freier 5. Besoldung Wohnung.......... 800 Mk. a) während d. Ausbildungs- Schulkastellane neben freier Wohnung . . 1000 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Hallenmeister „ „ „ 1400 Mk. b) nach der endgiltigen An Schlachthausinspektor „ „ .... 2700---3000 Mk. Stellung (Normal-Besol¬ Maschinenmeister „ „ 1700---2100 Mk. dungssätze) Rohrmeister . ......... 1700---2000 Mk. Besoldungsordnung von 1908. ■Wohnungsgeldzuschuß erhalten jährlich; 6. Wohnnngsgeldzu schoss. Dei Siadtbaumeister........... 540 Mk. Die Beamten der Besoldungsklassen 2---8 und der Robrmeister . 360 Mk. „ „ 9........240 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt --- ohne Einschränkung --- alle 3 Jahre mit gleichb leih enden Betragen. 9. Sonstiges. Das Höchstgehalt wird in den Rliiielbeaxnteu-Klassen durchweg nach 12 Dienstjahren, in den Unterbeamten-Klassen nach 9 Dienstjahren erreicht. --- Ortsstatutarische Fest¬ setzungen wegen Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten hei Dienstreisen. --- 14000 Einw. Steele. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellenv. Unterbeamten b) „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Die Polizei-Exekutivbeamten und der Vollziehungsbeamte werden 4. Anstellungs-Bestimm¬ lebenslänglich angestcllt, Schutzleute und Boten auf Kündigung. ungen (ob auf Kündigung Zu b. Die Anstellung der technischen und Betriebsbeamten unterliegt be¬ oder auf Lebenszeit, ob sonderer Beschlußfassung der städtischen Körperschaften, im allge¬ mit oder ohne Ruhege¬ meinen erfolgt die Annahme auf Grand Privatdienstvertrags. halts-Berechtigung) Zu C. Gehülfen und Lohnschreiber werden auf Kündigung angestellt, die a) Unterbeamte übrigen mittleren Beamten grundsätzlich auf Lebenszeit. Voraus¬ b) technische u. Betriebs- setzung hierfür ist jedoch in der Regel, daß der Beamte das 30. Lebens¬ Beamte jahr erreicht hat und sich 5 Jahre im Dienste der Stadt befindet. c) Mittlere Beamte. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b- 1- Bendanten der Stadtkasse und der Sparkasse . . 8500---5000 Mk. 2 I Stadtsekretär, Polizei-Kommissar .... 2900 - 4200 Mk. 5. Besoldung 3. Verwaltungssekretär, 1. Kassensekretär, Gegen¬ a) während d. Ausbildungs- buchführer .... ...... 2400---ü600 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 4. Bureau- und Kassenassistenten, Polizeiwachtmeister b) nach der endgiltigen An¬ und Vollziehungsbeamte ...... 1800 --- 3000 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 5. Polizei-Sergeanten....... . 1600---2200 Mk. dungssätze). 6. Schutzleute, Boten. Lohnsehreiber . . 1200---1800 Mk. 7. Grehülfen ........ ... 600---1800 Mk. Obigen Gehaltssätzen ist mit Wirkung vom 1. 4. 09 ab eine 10°/„ige Er¬ höhung hinzugetreten. 6. Wohn nngsgeldzn schuss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenznlagen. Keine. AufrUcken im Gehalt --- ohne Einschränkung --- erfolgt mit gleichbleibenden Beträgen von Jahr zu Jahr. In den Besoldungsklnssen 1---5 findet das erste Aufrtlcken jedoch erst nach dreijähriger Wartezeit statt. --- Das Höchstgehalt wird erreicht 9. Sonstiges. in Besoldungsklasse 6 nach 10 Diene tjalireil, in Klasse 5 und 7 nach 12 Jahren, in Klasse 3 und 4 nach 14 Jahren, in Klasse 2 nach 15 Dienstjahren und in Klasse 1 nach 17 Dienstjahren. --- Ortsstatutarische Festsetzungen wegen Gewährung voll Tagegeldern und Reisekosten. --- 26500 Einw. Stendal. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für ZivilanWärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) fiir Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob Soweit nicht Annahme der erforderlichen Dienstkräfte im Wege des Privat¬ mit oder ohne Ruhe- dienstvertrages stattfindet, erfolgt die Anstellung der städtischen gehal ts-Berechtigung) Beamten allgemein zunächst auf Kündigung und nach Ablauf von a) Unterbeamte 3 Jahren auf Lebenszeit. --- Die Beamten sind sämtlich ruhegebalts¬ b) technischen.Betriebs- berechtigt. Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b. 1. Rendanten, Sekretäre I. Klasse ... 2. Sekretäre II. Klasse....... 3. Assistenten......... 5. Besoldung 4. Steuererheber, Boten, Rathauskastellan . . 2200---4000 Mk. a) während d.Ausbildungs- B. Polizei-Inspektor....... . . 1300---2000 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 6. Polizei-Wachtmeister...... . . 1300---2000 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 7. Nacht-Polizelwachtmeister..... steilung (Normal-Besol¬ 8. Polizeisergeanttn...... dungssätze). 9. Nacht-Polizeisergeanten...... Besoldungsordnung von 1909. 6. WoliiumgKgeld zu Schuss. Keiner. 7- Familienzulagen usy.. Keine. 8. Stellen'/: ii lagen. Keine. Aufrücken im Gelialt alle 3 Jahre mit entweder gleichbleibenden, oder anfangs niedrigeren, 9. Sonstiges. später höheren und dann wieder niedrigeren Beträgen. Die Kassen- und Bureau¬ beamten erreichen das Höchstgehalt nach 21 Dienstjahren, die Polizeibeamten nach 18 Dienstjähren. 202 250000 Einw. Stettin. Zu a und b keine Sonder-Festsetzungen. Die Geeignetheit zur Wahrnehmung der betr. Stellen ist während der Probedienstleistung darzutun. Zu c A. Zi\ ilanw. müssen das 18- Lebensj. vollend, haben, sich im Besitz der Berecht. zum einj.- 1. Bestimmungen über die freiw. Militärd. befind, und den Nachw.ftthren, daß sie sich 3 Jahre hindurch aus eigen, Annahme v. Anwärtern f. usw .Mitteln unterh. können. Vor der Annahme ist eine Vorprüf, abzul., die sich auf a) Stellen v. Unterbeamten Aufert. eines deutsch.Aufsatzes u. einer Rechen auf g. zu erstrecken hat. --- Im Anschl. b) „ „ technischen daran findet die Einstellung zu einer dreijahr. Vorber.-Zeit statt. --- und Betriebs-Beamten Zu c B. Militäranw. haben dies. V orprtifg. abzul. wie die Zivilanw. Im Falle des Best, der Vorpr. c) Stellen von mittl. Be¬ werden sie zu einer dreimonat.Vorber.-Zeit angenommen. NachBeendig.dieser werden amten (Bureau- u. Kassen-) die brauchbar. Anw. zur Eiustell. vor gern, oder auf BeschL des Mag. zur Probedienstl. A) für Zivilanwärter zugel. Die Probedienstl. dauert 6 Mon. Allgemein-Voraussetzung der Zulassung als B) für Militäranwärter. Anwärter ist die Fertigkeit in dem Stenograpliie-Syst. „Stolze-Schrey“’. Zu a. Keine Sonder-Festsetzungen. Zu b- Die Vorst, der Bur. und Kass. leiten und überwachen die Ausbild, der Anwärt. Regelm. bei der Versetz., 14 Tage vor beend. Vorber.-Zeit und 14Tage vor beend. Probedienstl., 2. Ausbildungs- haben die Bur.-Vorst. Uber Fleiß, Befähig., Führ. u.Leist. des betr. Anw. zu berichten. --- Bestimmungen für Zur Ausbild, der Anw. und Beamten im Verwalt.-Dienst werd. Unterrichtskurse einge¬ a) technische u.Betriebs- richtet. Für Anw.findenjährl.2 Kurse statt, jeder dauert 5 Mon.---Für jed.Unterr.-Kure, Beamte als Vorbereit, auf die Sckretärprüf.wird ein Zeitraum von 2 Jahren bestimmt. Die Teiln. b) mittl. Beamte (Bureau- am Unterricht ist zulä-sig: a) bei den Zivilanw. 6 Mon. vor Beendig, des Vorbereitungs¬ ti. Kassen-) dienstes, b) bei den Militäranw. bei Antritt des Vorbereitungsdienstes und c) bei den A) für Zivilanwärter Beamten nach bestand. As«ist.-Prüfg. Am Ende des Kursus haben die Lehrer ein B) für Militäranwärter. schriftl. Gutachten über die geist. Befähig, usw. eines jeden Schülers abzugeben. Zu a. Kmne Sonder-Festsetzungen. Zu b. Es sind zwei Prüfungen cingeführt. (Assistenten und Sekretär)- Zur Assistentenprüf. werden die Anw. zugel., nachdem sie die Unterrichts kur se besucht haben u. nachdem der Magist. «lieProbedienstl-’für erfüllt erklärt hat. Bei Militäranw., 3. Prüft s-Bestimmun- die sich noch im Truppend, befentscheid, der Mag. schon nach Ablauf einer fünfmon. g n für Probezeit über die Zulass, zur Prüf. Die Prüf, ist schriftl. u. liiündl. Im schriftl. Teil a) technische u Betriebs- ist eine rechn. und eine Bur.-Aufgabe zu lösen. --- Die noch aktiv. Militäranw., die die Beamt e Prüf, nicht bestand, haben, treten in der Regel zur Truppe zurück. Die übrigen Militär- b) Bureau- und Kassen- und die Zivil-Anw.können sich der prüf.zweimal unterz. Bestehen sie auch dann nicht, Beamte so erfolgt Entlass. Zur Sekretärprüf, werden Assist, zugel., die mind. 2 Jahre als solche A) für Zivilanwärter äugest, sind und mind. in einem größeren Bur. oder in einer größ. Kasse während eines B) für Militäranwärter. Zeitraumt i von 6 Mon. gearb. haben. Nach mehr als Öjähr. Dienstzeit als Assist, ist die Zulas v zurSekretärprüfg. in der Regel ausgesclil. Der Gang der Prüf-ist im ullgein. der gleiche wie bei der Assist.-Prtif., doch werden erhehl. liöh. Auford. gestellt. Wiederholung der Prüfung ist gestattet. Wer sich zweimal erfolgl. der Prüfung lB’^rzogCM hat, wird zu einer ferneren Prüf, nicht mehr zugelassen. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu h- Unttrrbcamt. werd. allgem. auf Künd. äugest-, Steuererlieb.. Vollziehungsbeamte, ungen (ob auf Kündigung Gelderheb., Ratsdien, und Schuldien. w'erden jedoch nach 10 Dien6tj. lebensl. äugest. oder auf Lebenszeit, ob mit Zu b. Sofern besond. Beschluß nicht vorliegt, werden die teclm. u. Betriebsbeamt, insow. oder ohneRuhegehalts-Be- ihre Anstell, als Beamte überh. in Frage kommt, auf Kündig, angest. Im übrig, werd. reehtigung) die im teclm. und Betriebsdienst tät. Personen auf Grund Privatdienstvertr. angen. a) Unterbeamte Zu c. Die Beamten derstädt. Stiftungen usw., die Standesb. und deren Stellvertr. wurden b) technische u Betriebs- auf Kündig., die übrig, mittl. Beamten allgem. auf Lebensz. angest., nachdem sie drei Beamte Beamtend ienstjahre bei der Stadt zurückgel. u. mind. das27. Lebensj. vollend, haben. c) Mittlere Beamte. Von letzteren beiden Bedingungen wird z. Zt. kein Gebrauch gemacht. --- V oraussetz. für die Anst. der Zivilanw. als Beamte ist der Nachweis der Erfüll, der Mil.- Pflicht oder der endgültig. Befreiung von ihr. Die Beamte»1 cind sämtlich ruhegehaltsber^chtigt. Zn a. Während der Vorber.-Zeit erhalt, die Zivilanw. keine Vergüt. Nach Ablauf dieser Zeit bis zum Antritt der Probedienstl. beziehen sie die übl. Hülfsarb.-Tageg. Militär¬ anw., die noch im Truppenverb, stehen, erhalten wahr, der Vorber.-Zeit keine Tageg., solche die bereits nusgesch. sind monatl. 100 Mk. Während der Probedienstl. erhalt, die unvorh. Militäranw. u. die Zivilanw'. monatl. llOMk., die verli. Anw. 120 Mk. --- Nach bestand. Prüf. erli. Milit.- und Zivilanw. mon. 130 Mk., die verli. Amv. mit Beginn des 2. Jahres nach der Probedienstl. bis zur Aust, motuiti. 140 Mk. Zn b. Rend« nten, Oberstadtsekretäre, Krankenhaus-Oberinspektor . 4800---6000 Mk. Heizingen . Ingen, für Wasser- u. Brückenbau, desgl. der Gas- u. Wjiss. r-Werk« . ©tadtarcliit., Stadtbauingen...... 4100---5900 Mk. Friedhofsdirektor, Gartendirektor ..... 3300---6700 Mk. Stadtuekretäre............ 4200 5600 Mk. Brandinspektor, Landmesser, Betriebsiugenieur im Freibezirk . 4000 -5500 Mk. Brandmstr, III. Ingen, der W.-Werke, Ingen, bei der Kaualis. 35 0---4900 Mk. Sti ith.-mkommissare........... 3200---4900 Mk. Buchhalter, Magistratssekretäre, Waisenliausinspektor . . 2900---4800 Mk. Bahnmmrt^r, Stationsvorsteher, Telegraphenmechaniker . . 2700---4300 Mk. Betri. ' -; --ist< nt, Stadtvermessuiigsassist nten, Werkmeister . 2600---4150 Mk. Bur - u. Kass.-Assist., Abfert.-Beamte, Gasanst.-Inspekt., Hafen- kontroll., Krankenhausinsp, Kanzlei-Vorst, u. a . . . . 2200---3750 Mk. I. Maschinenmeister der W.W., Lokomotivführer, Stationsassistent. 2300---3600 Mk. Baggermstr., Bauaufs.,I.Maschineiinistr. des Sclilachth. I. Rohrrustr. d s Gasw.. desgl. des Wasserw., Kanalbauassist., Feuerw.-Feldw., Poliz.-Waclitiustr., Werkf., Techn. für Wasser u. Brückenbau, für den Freibezirk, f. d. W. W.......... 2160---3200 Mk. Kanalbadrü bsassi6t., Obermascli. der Fetiervv.. Vizefeldw. der Feuerw., Zeiclin., II. u. III. Maschmstr. ..... 1850---2750 Mk. Förster neben freier Wohnung usw........ 1700---2900 Mk. Kaualkontrolleur........... 1650 - 2700 Mk. I.Kontr. d. G., Hallenmstr.,Lademstr., Magazin vw.Schirrmstr. usw. 1750---2650 Mk. Kanzlisten, Botenmeister, Steuererheber, Vollziehungsbeamte . 1600---2500 Mk. Kassendiener, Siechenhausaufseher ...... 1550---2400 Mk. Polizeisergeanteu- Brückenmeister, Feuerwehr-Maschinisten . 1750---2350 Mk. Aufs. d. G.- u. W.W.,der Straßenbeleuch., der Speicher, der Straßen- reinig.. Kontroll. des G.- u. W. W........ 1600---2250 Mk. 5. Besoldung Krankenhausaufseher, Versorgungshausaufseher .... 1500---2200 Mk a) während (1. Ausbild ungs- Oberfcaerwelirleute........... 1750---2150 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Maschinemvärt. de6 Wasserw'erks, Schlaclith ofpförtner, Ratsdiener 1400---2100 Mk. b) nachderendgiltigen An¬ Feuerwehrgefreite........... 1550---2000 Mk. stellung (Nomial-Bt-sol- Brückenwärter, Weichensteller ..... 1350---1950 Mk. dnngs sätze) Drucker...........• . 1450 -1950 Mk. Besoldungsordnung von 1909. Feuerwehrleute, Bote des Standesamts I, Rathaus-Hauswart 1340---1800 Mk. 6. IVohnunpMrpldznschusB. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. Keine Sonder-Fests. Z. Zt. bezieh. Stellenzul.: Die Abfertigungsbeamt. u. der Kanzlei-Vorst. 8. Stellenzulagen. 200 Mk., der Stadtbauing. bei der Baupoliz. 500 Mk. u. ein Halleumstr. 100 Mk. jährl. Aufr. im Gehalt --- ohne Rechtsanspr. --- alle 3 Jahre mit gleichbl. Betr. Das Höchst¬ 9. Sonstiges. gehalt w-ird im allgem. nach 18 bis 21 Dienstj. in der betr. Stelle erreicht. Ort¬ statut. Festsetz, wegen zu gewährenden Reisekosteuentschäd. hei Dienstreisen. --- 263 15500 Einw. Stolberg* i. Rheinl. 1. Bestimmungen über clie Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten | b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) .Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. | 2. Ausbildungs- Bestimmungen . für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- | u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b. Anwärter für Bureau- und Kassenbeamtenstellen haben eine Prüfung abzulegen. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt nach mindestens zwei¬ 3. Prüfungs-Bestimmun¬ jähriger Dienstzeit im Gemeindeverwaitungsdienste und mindestens gen für 1 Jahr davon im Bureaudienste der Stadt. Die Prüfung ist sehritt- a) technische u. Betriebs- lich und mündlich. Der schriftliche Teil besteht aus einer größeren Beamte Arbeit aus dem Gebiet der städtischen Verwaltung, zu der 8 Tage b) Bureau- und Kassen- Frist gegeben werden und aus einer oder mehreren Aufgaben, tunlichst Beamte aus denjenigen Zweigen der Verwaltung, in denen der Beamte bereits A) für Zivilamvärter tätig war. Die letztgenannten Aufgaben sind unter Aufsicht an¬ B) für Militäranwärter. zufertigen. --- Die mündliche Prüfung dauert 2---8 Stunden, mehr als 3 Anwärter sollen dabei nicht gleichzeitig geprüft werden. --- Wer die Prüfung nicht besteht, kann sie nach einer Frist von mindestens 1 Jahr wiederholen, nochmalige Wiederholung wird nur in besonderen Ausnahmefälien gestattet. i Zu a. Die Unterbeamten werden allgemein auf Kündigung angestelit, Haus¬ wärter, Stadtboten, Diener usw. im Wege des Privatdienstvertrages 4. Anstellungs-Bestimm¬ angenommen. ungen (ob auf Kündigung Zu b. Soweit es sich um Uebertragung obrigkeitlicher Befngnisse liaudelt, oder auf Lebenszeit, ob werden die technischen und Betriebsbeamten auf Kündigung ange¬ mit oder ohne Ruhege¬ stellt, im übrigen erfolgt die Annahme der für den technischen und halts-Berechtigung) Betriebsdienst erforderlichen Dienstkräfte im Wege des Privatdienst- a) Unterbcamte vertrages. b) technische u.Betriebs- Zu C. Kanzlisten und Lohnschreiber werden als Nichtbeamte mittels Beamte Privatdienstvertrages angenommen, der Polizeikommissar auf Kündi¬ c) Mittlere Beamte gung angestellt. Sämtliche Bnreau- und Knssenbeamte werden lebenslänglich angestelit, wenn sie B Jahre im Dienste der Stadt sich befinden und das 30. Lebensjahr vollendet haben. Bis dahin ist vierteljährige Kündigung Vorbehalten. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. 5. Besoldung Zu a keine Sonder-Festsetznngen. a) während d. Ausbild ungs- Zu b. 1. Stadtsekretär, Polizeikommissar..... 2100---3300 Mk. u. Vorbereitungsdienstes II. Verwaltungssekretäre, Stadtbauamtsassistent . . 1800---3000 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ III. Verwaltungsassistenten........ 1200---2100 Mk. steRung (Normal-Besol- IV. Polizeisergeanten......... 1080---1800 Mk. dungssätze. Für die hier nicht genannten Beamten wird das zu gewährende Besoldungsordnung von Gehalt von Fall zu Fall festgesetzt. 1910. Wohnungsgeld wird gewährt: Verheir. Fnverheir. 6. WolinnngsgelilziiHcliiiHS. Den Beamten der Besoldungsklassen I---III 300 Mk. 200 Mk. n „ n Besoldungsklasse IV .... 240 Mk. 160 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt in Klasse I---III alle 2 Jahre, in Klasse IV alle Jahre mit gleichbleibenden 9. Sonstiges. Beträgen. Das Höchstgehalt wird in sämtlichen Besoldungsklassen nach 12 Stellen¬ dienstjahren erreicht. • - Ortsstatutarische Festsetzungen wegen Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern. 264 34000 Einw. Stolp i. Pom. Zu a nnd b keine Sonder-Festsetzungen. Zu c A. Als Zivilanwärter werden junge Leute angenommen, die mindestens die Berech¬ 1. Bestimmungen über die | tigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst haben, mindestens 16 und höchstens Annahme v. Anwärtern f. 22 Jahre alt sind und sich 3 Jahre lang aus eigenen Mitteln usw. unterhalten a) Stellen v. Unterbeamten können. Von dem letzteren Erfordernis kann in besonderen Fällen Abstand b) „ „ technischen genommen werden. und Betriebs-Beamten Zu c B. Die Notierung der Militiiranwärter wird davon abhängig gemacht, daß die Bewerber c) Stellen von mittl. Be¬ nach einer dreimonatigen informatorischen Beschäftigung eine Vorprüfung ablegen. amten (Bureau-u. Kassen-) Von dieser Bedingung kann Abstand genommen werden, wenn der Bewerber die A) für Zivilamvärter Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst hat oder beim Militär mit _B) für Militäranwärter. Erfolg im Bureau- und Kassendienst tätig gewesen ist und die dort vorgesehenen Prüfungen abgelegt hat. (Zahlmeister-Aspiranten, Oberfeuerwerker, etatsmäßige Schreiber, Bezirksfeldwebel usw.) Die Einberufung erfolgt sodann zu 6monatiger Probe li e n stleistun g. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. 2. Ausbildungs- Zu b A. Die Ausbildungszeit dauert 8 Jahre und während dieser Zeit werden die Anwärter Bestimmungen für in den verschiedenen Zweigen der Verwaltung beschäftigt. Die Leitung der Aus¬ a) technischeu. Betriebs- bildung liegt in den Händen der Bureau- und Kassenvorsteher, denen der Anwärter Beamte zur Beschäftigung überwiesen ist. Nach Ablauf der Beschäftigung der Anwärter b) mittl. Beamte (Bureau-: in einem Dienstzweige hat der Bureau- usw. Vorsteher einen Bericht über die und Kassen-) Art der Beschäftigung, den Gang der Ausbildung, die vom Anwärter gezeigte A) für Zivilanwärter Befähigung, sein Interesse am Dienst und seine Führung zu erstatten. B) für Militäranwärter. Zu b B. Militäranwärter, die in die Sekretärklasse gelangen wollen, müssen ebenfalls eine Vorbereitungszeit ableisten, die aber bei dargelegter ausreichender Befähigung auf 2 Jahre abgekürzt werden kann. Zn a koine Sonder-Feßtsetzungen. Zu b. Es ist eine Prüfung abzulegen. Zu dieser haben sich die Bewerber nach Ablauf 3. Prüfungs-Bestimm¬ der Ausbildungszeit zu melden- Zugelassen können durch Beschluß des Magistrats ungen für auch solche Personen werden, die als Hülfsarbeiter zur Unterstützung oder Ver¬ a) technische u. Betriebs- tretung etatsmäßiger Beamten zngelassen und seit mindestens 3 Jahren im Bureau- Beamte dienst^ der Stadtgemeinde beschäftigt sind. --- Die Prüfung ist schriftlich und b) Bureau- und Kassen- mündlich. Die schriftliche Prüfung wird an 2 Tagen während höchstens je 6 Beamte Stunden abgelegt. Die Aufgaben sind dem Gebiete der praktischen Tätigkeit der A) für Zivilanwärter mittleren Gemeindebeamten, insbesondere auf dem Gebiete des Kasssn- und B) für Militäranwärter. Rechnungswesens zu entnehmen. --- Die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung ist nach dem Ermessen des Magistrats binnen einer von diesem zu bestimmenden Frist, die nicht weniger wie 6 Monate und nicht mehr wie 1 Jahr betragen darf, zulässig. --- Zu a. Die Polizei-Exekutivbeamten werden lebenslänglich, Vollziehungsbeamte, Boten, Schuldiener, Kastellane, Aufseher usw. auf Kündigung angestellt. --- Zu b. Die Revierförster werden auf Lebenszeit, der Armenhau6vnter auf Kündigung 4. Anstellungs-Bestim¬ angestellt. Die im technischen und Betriebsdienst erforderlichen Kräfte werden, mungen (ob auf Kündi¬ soweit ihre Anstellung nicht besonders beschlossen wird, im Wege des Privat- gung oder auf Lebenszeit, diei stvertrags angenommen. ob mit oder ohne Ruhe¬ Zu c. Die mittleien Beamten werden sämtlich auf Lebenszeit angestelit. Die Militär¬ gehalts-Berechtigung) anwärter werden nach erfolgreich nbgeleisteter Probezeit zunächst als Diätar auf a) Unterbeamte Kündigung angestellt. --- b) technische u. Betriebs- Die lebenslängliche Anstellung erfolgt in der Regel nach Vollendung des 30. Beamte Lebensjahres und Zurücklegung einer dreijährigen Beamtendienstzeit bei der c) Mittlere Beamte Stadt. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. --- Vor der Anstellung ist eine Probedienstzeit abzuleisten, die im allgemein* n 6Monate betlügt, b. i Zivilanwärtern' » bis zu 2 Jahren verlängert werden kann. Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltsherechtigt. Zu a. Während des Ausbildungsdienstes wird in der Regel eine Vergütung nicht gezahlt. Bei Wahrnehmung etatsmäßiger Beamtenstellen wird ein° Entschädigung bis zu 100 Mk. monatlich gewährt. Zu b. 1. Stadtliauptkasse-Rendant, Polizei-Inspektor, Stadtsekretär, Rechnungs-Revisor..........2400---4000 Mk. 2. Sparkasse-Rendant, Rendant der Steuereinnahme, Polizei¬ sekretär, Sekretär des Armenamts, Magistrats-Registrator, Brandmeister, Bausekretär, Steuersekretär..... 2200---3600 Mk. 3. I. Buchhalter der Stadthauptkasse, desgl. der Steuereinnahme, Kalkulator, Sparkasse-Gegenbucnführer, Polizeikommis6ar, Kriminalkommissar, Bauteclmiker, Magistratssekretäre . . 1800---3200 Mk. 4. Kassebnchhalter, Polizeiregistrator, Assistenten, Kanzlei¬ 5. Besoldung vorsteher ............ 1400---2800 Mk. a) während d.Ausbildungs- 5. Revierförster neben freier Wohnuug usw...... 1400---2100 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 6. Polizei-Wachtmeister, Polizeisergeanten, Vollziehungsbeamte, b) nach der endgiltigen Botemneister, Stadtgärtner........ 1200 1900 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ 7. Armenliausvater, Magistratsboten und Kastellan . . 1000---16C0 Mk. soldungssätze). 8. Schuldiener und Krankenwärter neben freier Wohnung 750---1200 Mk. Besoldungsordnung von 1908. (Neuregelung der Besoldungen steht bevor). Wohnungsgeldzuschuß wird nach den seitherigen staatlichen Sätzen gewährt. Es er¬ 6. IVolinnngsgeldzuscliuRK. halten danach jährlich: Die Beamten der Besoldungsklassen 1 bis 4 • • 360 Mk. Die Unterbeamten............. 200 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Nur der Polizei-Wachtmeister bezieht eine Funktionszulage von 2C0Mk. jährlich. Aufrücken im Gehalt alle 8 Jahre, in Besoldungsklasse 1 mit anfangs höheren, später niedrigeren, in den übrigen Besoldungsklassen mit gleichbleibenden Beträgen. 9. Sonstiges. Das Höchstgehalt wird in den einzelnen Besoldungsklassen durchweg nach 21 Dienstjahren erreicht. Die Zeit der Probedienstleistung wird in die dreijährige Stufenzeit mit eingerechnet. Rechtsanspruch auf die Alterszulagen besteht nicht. 205 260 32100 Einw. Stralsund. 1. Bestimmungen über die Zu a und b keine Sonder-Festsetzungen. Annahme v. Anwärtern f. Zu C A. Ziviianwärter für Bureau- und Kassen-Beamtt urteilen müssen im a) Stellen v.Unterbeamten Besitze des Zeugnisses zum einjährig-freiwilligen Militärdienst sein. b) „ „ technischen Sie müssen 21/.2 Jahre im Königlichen oder Kommunaldienste als und Betriebs-Beamten Supernuinerar ausgebildet und mindestens 3 Jahre im Königlichen c) Stellen von mittl. Be¬ oder Kommunaldienste als Diätar oder als angestellter Beamter be¬ amten (Bureau- u.Kassen-) schäftigt gewesen sein. A) für Zivilanwärter Zu C B. Militäranwärter --- Inhaber des Zivilversorgnngsscheins --- werden B) für Militäranwärter. zu 6 monatiger Probedienstleistung einberuf en. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzuugen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a erfolgt die Anstellung auf Lebenszeit; Boten, Anfseher, Kastellane usw. werden auf Grund Privatdienstvertrages als Nichtbeamte an¬ genommen. Zu b. Der Stadtbautechniker wird lebenslänglich angestellt, die übrigen Beamten des technischen und Betriebsdienstes, soweit sie überhaupt als Beamte angestellt werden, gelangen zur Anstellung auf 6 monatige Kündigung. Im übrigen erfolgt die Annahme der erforderlichen Dienstkräfte auf Grund Privatdienstvertrags ohne Beamteneigenschaft. Zu C. Die mittleren Beamten werden auf Lebenszeit angestellt. Die lebenslängliche Anstellung erfolgt nicht vor zurückgelegter fünfjähriger Dienstzeit bei der Stadt und nicht1 vor Vollendung des 30. Lebens¬ 4. Anstellungs-Bestimm¬ jahres. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. --- Bureauhülfs- ungen (ob auf Kündigung arbeiter werden im Wege des Privatvertrags angenommen, sie gelten oder auf Lebenszeit, ob nicht als Beamte. --- mit oder ohne Ruhe¬ Die angestellten Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt. gehalts-Berechtigung) Zu a. Militäranwärter erhalten das Anfangsgehalt der betr. Stelle. Super- a) Unterbeamte numeraren wird eine Entschädigung nicht gezahlt. Als Diätare er¬ b) technischen.Betriebs- halten sie im ersten Jahre monatlich 75 Mk., im zweiten Jahre monat¬ Beamte lich 100 Mk., im dritten und in den folgenden Jahren monatlich 125 Mk. c) Mittlere Beamte. Zu b. 1. Rentmeister...........3300-5000 Mk. 5. Besoldung. 2. Sekretäre, Polizei-Inspektor, Bausekretäre, Land¬ a) während d. Ausbildungs- baumeister ........... 2100---4200 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 3. Aktuare, Polizei-Kommissare....... 1650---3150 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 4. Wachtmeister und Steuererheber..... 1500---2400 Mk. stellung (Normal-Besol- 5 Ratsdiener, Chausseeaufselier, Polizeisergeanten . 1200---2000 Mk. dungssätze) 6. Arbeitshaus-Aufseher neben freier Wohnung nsw. 1000---1700 Mk. Besoldungsordnung von 7. Röhrenmeister.......... 1800---2700 Mk. 6. WohniingageldziiscluiNH. Direktor der Gas- und Wasserwerke neben freier Wohnung usw........... 3000 4800 Mk. Arbeitshausinspektor neben freier Wohnung usw. . 1650---3100 Mk. Stadtgärtner „ „ „ . 1800---27C0 Mk. Betriebsleiter d. Wasserwerkes neb. freier Wohnung 1600---2500 Mk. 1909. Hafenmeister......... . 1800 Mk. Wohnungsgoldzuschuß erhalten jährlich: Die Beamten der Besoldungsklassen 1 und 2 = 480 Mk. ” ” ” » 3 = Ü»Mk. „ „ i = 250 Mk. 5 220 Mk. Der Köhrenmeister . .... --- 300 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Nur der Landbaumeister hezieht eine besondere Zulage und zwar in Hohe von 400 Mk. jährlich Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit im allgemeinen gleiehbleibeuden Beträgen. (Besoldungs¬ klasse 5 rückt anfangs mit niedrigen, dann höheren und schließlich wieder niedrigeren ö. Sonstiges. Beträgen auf). Das Höchstgehalt wird erreicht in Besoldungsklasse 1 und 6 nach 15 Dienstjahren, in Besoldungsklassen 3, 4, 6 und 7 nach 18 Dienstjahren und in Be¬ soldungsklasse 2 nach 21 Dienstjahren. --- Ordnung betr. die Gewährung von Reise¬ kosten und Tagegeldern bei Dienstreisen. --- 10000 Einw. Strehlen i. Schles. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) .Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betrieb s-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen ) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Die Polizeisergeanten werden lebenslänglich angestellt, die übrigen 4. Anstellungs-Bestimm- Unterbeamten allgemein im Wege des Privatdienstvertrages als Nicht¬ ungen (ob auf Kündigung beamte angenommen. oder auf Lebenszeit, ob | Zu b. Soweit nicht Anstellung der im technischen und Betriebsdienst tätigen mit oder ohne Buhe- Personen als Beamte besonders beschlossen wird, erfolgt die An- gehalts-Berechtigung) nähme allgemein mittels Privatdienstvertrages als Nichtbeamte. a) Unterbeamte Zu C. 2 Bendanten, 1 Sekretär und der Polizei-Kommissar werden auf b) technische u Betriebs- Lebenszeit angestellt, die übrigen mittleren Beamten auf Kündigung. Beamte Die lebenslängliche Anstellung erfolgt in der Begel erst nach zurückgelegter c) Mittlere Beamte. fünfjähriger Dienstzeit bei der Stadt. Ruhegehaltsberechtigt sind sämtliche etatsmäßig angestellte Beamte. Zu a. Während des Probedienstes wird das Anfangsgehalt der betr. Stelle 5. Besoldung gezahlt. a) währendd.Ausbildnngs- Zu b. 1. Sparkasse-Rendant......... 2100---3000 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 2. Kämmereikasse-Rendaut....... 1800--2700 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 3. Stadtsekretär, Polizei-Kommissar..... 1500 -2400 Mk. steilung (Normal-Besol¬ 4. Sparkasse-Kontrolleur...... • 1200---1800 Mk. dungssätze). 5. Bnrean- und Kassen-Assistenten..... 1200 Mk. 6. Polizeisergeauten......... 900---1200 Mk. 7. Vollziehungsbeamte neben Mahn- pp. Gebühren . 900 -1200 Mk. Wnhnungsgeldzuschuß erhalten jährlich: 6. Wohnungsgeld zu Schuss. Die Beamten der Besoldungsklassen 1---5 --- 300 Mk. „ „ „ „ 6 und 7 = 108 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Die Polizeisergeanten beziehen je 50 Mk. nicbtruhegehalfcsherechtigte Zulage jährlich. 9 Sonstiges. Aufrücken im Gehalt allgemein von 8 zu 3 Jahren mit gleichbleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt wird in den einzelnen Besoldungsklassen nach 24 Dienstjahren erreicht. 267 268 13500 Einw. Striegau. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ _ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Souder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Hassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Die Polizei-Sergeanten werden anf Lebenszeit, der Ratsdiener, die Vollziehnngsbeamten und die Kassenboten auf dreimonatige Kündigung angestelit. Die Schalkastellane, Armenhausverwalter, Hospitalwärter, Nachtwächter, werden im Wege des Privatdienstvertrages als Nicht¬ 4. Anstellungs-Bestimm¬ beamte angenommen. ungen ob auf Kündigung Zu b. Technische und Betriebsbeamte werden, soweit sie überhaupt als oder auf Lebenszeit, ob mit Beamte angestellt werden, auf Zeit oder auf Kündigung angestellt, oder ohne Ruhegehalts- im allgemeinen aber mittels Privatdienstvertrags als Nicht beamte Berechtigung) angenommen. a) Unterbeamte Zu c. Die Schreibhilfen sind anf Grund Privatdienstvertrags angenommen, b) technische u. Betriebs- sie gelten nicht als Beamte, der Kalkulator wird auf Kündigung, die Beamte übrigen Mittelbeamten auf Lebenszeit angestellt. c) Mittlere Beamte. Die Anstellung sämtlicher Beamten erfolgt nach einer Probedienstzeit von 6 Monaten bis zu 2 Jahren. --- In allen Fällen ist die lebenslängliche Anstellung von der Erreichung des 30. Lebensjahres abhängig. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. --- Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt. Zu a. Während der Probedienstzeit wird das Anfangsgebalt der betr. Stelle gewährt. Zu b. I Btadtsekretär, Polizei-Inspektor, Stadthauptkasse- Rendant, Sparkasse-Rendant...... 2200 - 3800 Mk. II. Magistrats-Registrator, Polizei-Sekretär, Vorsteher für Invalidenversicherung, Sparkasse-Kontrolleur, 5. Besoldung Friedhofs-Inspektor...... . 1600--- 3000 Mk. a) während d.Ausbildungs- III. Kassenassistenten I. Klasse und Kalkulator . . 1500 --- 2700 Mk. u. Vorbereitungsdienstes IV. Kassenassistenten II. Klasse...... 1200 - 23C0 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ V. Polizei-Wachtmeister........ 1500---2550 Mk. stellung (Normal-Besol¬ VI. Polizei-Sergeanten........ . 1300 - 2000 Mk. dungssätze). VII. Vollziehungsbeamte, Ratsdiener..... 1200-1620 Mk. Besoldungsordnung von 1910. Wnhnungsgeldzuschuß wird gewährt. Es erhalten jährlich! Die vorstehend unter I und II genannten Beamten --- 300 Mk. 6. Wohnmigsgeldznschnss. * „ „ III „ =: 250 Mk. * „ „ IV und V „ = 200 Mk. „ „ „ VI und VII „ n = 150 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt von 8 zu 3 Jahren mit teils gleicbbleibenden, teils verschiedenen Beträgen 9. Sonstiges. Das Höchstgehalt wird in Klasse III und IV nach 18 Dienstjahren, im Übrigen nach 21 Dienstjahren erreicht. --- 10100 Einw. Süchteln. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v.Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäramvärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischem Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3- Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs - Bestim¬ Abgesehen von den im Wege des Privatdienstvertrages als Nichtbeamte mungen (ob auf Kündi¬ angenommenen Dienstkräften und von den in der Regel nur auf gung oder auf Lebenszeit, Kündigung anzustellenden technischen und Betriebsbeamten, erfolgt ob mit oder ohne Ruhe¬ die Anstellung sämtlicher städtischer Beamten auf Lebenszeit statt. gehalts-Berechtigung) Diese tritt jedoch erst nach Erreichung des 30. Lebensjahres und a) Unterbeamte Zurücklegung einer fünfjährigen Dienstzeit bei der Stadt ein. Bis b) technische u. Betriebs- dahin gilt Anstellung auf Kündigung. --- Rnhegehaltsberechtigt sind Beamte die sämtlichen angestellten Beamten. c) Mittlere Beamte. 5. Besoldung Zu a keine Sonder-Festsetzungen. a) während d. AusbRdungs- Zu b. Stadtkasse-Rendant ....... 2100 - 3000 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Stadtsekretär..... .... 1650---2550 Mk. b) nach der endgiltigen Sparkasse-Rendant.......... 1500 --- 2100 Mk. AnsteRung (Normal-Be¬ Polizei-Sergeanten, Flurhüter....... 1200---1500 Mk. soldungssätze). Nachtwächter..... . . 600 Mk. Besoldungsordnung von 1900. (Neuregelung der Besoldungen wird erwogen.) Wohnungsgeldzuschuß erhalten: 6. Wolinungsgeldzuscliuss. Der Stadtseferetär......= 375 Mk. Die Polizeisergoanten und Flurhüter . --- 180 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrüeken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt erreichen 9. Sonstiges. die Beamten durchweg in der betr. Klasse nach IS Dienstjahren. Ortsstatutarische Festsetzungen wegen Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten bei Dienstreisen. 269 270 14500 Einw. Suhl. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellenv. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische n Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen fiir a) technische u.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) fiir Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob Soweit nicht Annahme von Dienstkräfteh zu technischen, mechanischen mit oder ohne Buhe- usw. Dienstverrichtungen im Wege des Privatdienstvertrages als gehalts-Berechtigung) Nichtbeamte erfolgt, findet die Anstellung der städtischen Beamten a) Unterbeamte allgemein anf Lebenszeit mit Ruhegehaltsberechtigung statt. b) technische u.Betriebs- Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a. Während des Probedienste8 wird das Anfangsgehalt der betr. Stelle, aber kein Wohnungsgeldzuschnß gezahlt. Zu b. 1. Stadthauptkasse-Rendant, Sparkasse-Rendant . . 2100---3000 Mk. 2. Stadtsekretär, Polizei-Sekretär, Polizei-Inspektor, Stadtkasso - Kontrolleur, Sparkasse - Kontrolleur, Stadtbauführer, Wassermeister, Gasanstaltsbuch¬ halter ............ 1700 2600 Mk. 5. Besoldung 3. Steuersekretär, Bauamtsassistent, Gasmeister . . 1550 - 2150 Mk. a) während d. Ausbildung.s- 4. Registrator, Standesamts-Assistent .... 1350 - 2100 Mk. u. Vorbereitungsdiestes 5. Buchhalter, Bureauassistenten, Stadtförster . . 1200---1950 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 6. Polizei-Wachtmeister........ 1350 ---1800 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 7. Polizei-Sergeanten, Vollziehungsbeamte . . . 1200---1650 Mk. dungssätze). 8. Nachtpolizeisergeanten........ 1100---1550 Mk. Besoldungsordnung von 1910. Wohnungsgeld wird gezahlt und zwar erhalten: Verheir. Fnverli. 6. WolmungsgeldzuschuBS. Die Beamten der Besoldungsklassen 1 bis 3 jährlich . . 350 Mk. 210 Mk. „ „ 4 und 5 „ 300 Mk. 180 Mk. „ 6 bis 8 „ . 200 Mk. 120 Mk. 7. FaiullienZulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Auf rücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt wird in den einzelnen Besoldungsklassen nach 18 Dienstjahren erreicht. --- Voraussetzung für das erste Aufrücken ist, daß der Beamte das 25. Lebensjahr vollendet hat. Das 9. Sonstiges. Dienstalter rechnet vom Tage der Anstellung an, wobei eine Probedienstzeit in Anrechnung gebracht wird. Das Aufrücken in eine höhere Gehaltsstufe kann nur durch Beschluß beider städtischer Körperschaften wegen moralischer oder dienstlicher Unwürdigkeit auf bestimmte Zeit hinausgeschoben werden. 15000 Einw. Swinemünde. ]. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) fiir Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen fiir a) technische u Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Aufseher, Boten, Hausväter, Krankenpfleger, Schuldiener, Wärter u. dergl. werden als Nicht beamte im Wege des Privatdienstvertrages angenommen. Die Polizei-Exekutivbeamten und die Vollziehungs- beamten werden auf Lebenszeit angestellt. Diese Anstellung tritt 4. Anstellungs-Bestimm¬ jedoch bei den Polizei Sergeanten erst nach 5 Dienstjahren ein, bis ungen (ob auf Kündigung dahin gelten sie als auf Kündigung angestellt. oder auf Lebenszeit, ob mit Zu b. Der Stadtbaumeister, Sclilachthofinspekter und der Leiter des Elek¬ oder olineRnhcgebalts-Be- trizitätswerkes werden auf Lebenszeit angestellt, die übrigen im rechtigung) technischen und Betriebsdienst erforderlichen Kräfte allgemein als a) Unterbeamte Nichtbeamte im Wege des Privatdienstvertrags. Wegen etwaiger Über¬ b) technische u.Betriebs- nahme als Beamter beschließen die städtischen Körperschaften. Beamte Zu c erfolgt die Anstellung allgemein auf Lebenszeit, der Standesbeamte r) Mittlere Beamte. wird jedoch auf Kündigung angestellt. --- Der Anstellung geht in der Begel eine Probezeit voraus, die für Militilr- anwärter 6 Monate, für Zivilanwärter im allgemeinen nicht länger als 2 Jahre dauern soll. --- Die angestellten Beamten sind ruhegehalts¬ berechtigt, der Standesbeamte ist nicht ruhegehaltsberechtigt. Zu a. Während des Probedienstes wird das Einkommen der betr. Stelle gezahlt. Zu b. I. Schlachthofdirektor neben freier Dienstwohnung 3000---5000 Mk. Stadtbaumeister, Ingenieur für Kanal u. Wasser¬ leitung, Rechnungsführer der Sparkasse, Rech¬ nungsführer d. Stadthauptkasse, Polizei-Inspektor 3000---5000 Mk. II. Obergärtner, Stadtsekretär, Magistratssekretär, Steuersekretär, Polizeisekretär, .Steuererheber, Polizeikommissar, Betriebsleiter d. Elektr.-Werkes 2400---4200 Mk. III. Buchhalter der Stedthanptkasse, Gegenbuchfübrer der Sparkasse, I. Bureau- und Kassen-Assistenten Maschinenmeister des Wasserwerks, desgl. des Elektr.-Werks, Betriebsverwalter..... 2100---3400 Mk. 5. Besoldung IV. Rohrmeister, Banaufseher, II. Bureau- u. Kassen- a) während d.Ausbildungs- Assistenten .......... 1850--3000 Mk. u. Vorbereitungsdienstes V. Maschinenmeister des Pumpwerks, III. Bnreau- b) n ach der endgiltigen An¬ und Kassen-Assistenten, Polizei-Wachtmeister . 1600---2500 Mk. stellung (Nonnal-Besol- VI. Polizei-Sergeanten......... 1500---2100 Mk. dungssätze) Vollziehungsbeamte neben Mahngebühren . . 1500---2100 Mk. Besoldungsordnung von 1910. 6- WolinungHgeldzuHcliuKR. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Kt ine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit entweder gleichbleibenden, oder anfangs höheren, 9. Sonstiges. später niedrigeren Beträgen. Das Höchstgehalt wird durchweg nach 18 Dienstjahren in der betr. Stelle erreicht. - I 272 14000 Einw. Tangermünde. 1. Bestimmungen über die Annahmev. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- n. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischem Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungeu. b) Bureau- tmd Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Pie Polizei-Exekutivbeamten werdeu lebenslänglich, Gefängenenwärter, Forstwärter, Boten einschl. Kassenboten und Vollziehungsbeamte anf Kündigung angestellt. Schuldiener, Kastellane und Hausverwalter usw. werden als Nichtbeamte im Wege des Privatdienstvertrages an¬ genommen. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b. Wegen etwaiger Anstellung der technischen und Betriebsbeamten ungen (ob auf Kündigung wird besonderer Beschluß gefaßt, die beim Stadtbauamt beschäftigten oder auf Lebenszeit, ob Techniker und Zeichner, sowie die technischen und kaufmännischen mit oder ohne Ruhege¬ Angestellten der Betriebsverwaltungen werden als Nicht beamte aut halts-Berechtigung) Grund Privatdienstvertrages angenommen. a) Unterbeamte Zu C. Die mittleren Beamten werden allgemein lebenslänglich augestellt, b) technischen. Betriebs- ausgenommen die Kassen geholfen und der Standesbeamte, die auf Beamte Kündigung angestellt werden. Die im Schreibdienst beschäftigten c) Mittlere Beamte. Personen werden mittels PrivatdienstVertrags als Nichtbeamte an¬ genommen. --- Die Anstellung auf Lebenszeit erfolgt nicht vor Vollendung des 30. Lebens¬ jahres und nicht vor Zurücklegung einer mindestens dreijährigen Dienstzeit bei der Stadt. --- Die Beamten sind sämtlich ruhegehalts¬ berechtigt. Zu a. Während der Probedienstleistung wird das Anfangsgebalt der betr. Stelle gewährt. Zu b. I. Rendant, Stadtsekretär, Magistrats-Sekretär, Stadt¬ banmeister ........... 2000 --- 2900 Mk. II. Kassen-Kontrolleur......... 1800 - 2700 Mk. III. Registrator, Bureau-Assistenten..... 1300 --- 2200 Mk. IV. Polizei-Kommissar......... 1600-2500 Mk. V. Polizei-Sergeanten, Nachtpolizei-Sergeanten . . 1000---1600 Mk. VI. Stadtgärtner.......... 1200 --- 1800 Mk. 5. Besoldung Schlachthofiuspektor neben freier Wohnung . . 2800---3700 Mk. a) während d. Ausbildungs- Heizer beim Schlachthof neben freier Wohnung . 1000 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Maschinenmeister des Wasserwerks neben freier b) nach der endgütigen An¬ Wohnung........... 1500---2100 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Maschinenmeister des Elektrizitätswerks . . . 1800---2700 Mk. dungssätze). Monteur „ „ ... 1200---1800 Mk. Besoldungsordnung von 1909. Wohnungsgeld erhalten jährlich: 6. WohuimgHgeldzugchusB. Die Beamten der Besoldungsklassen I---IV ..-••• 300 Mk. „ „ „ Besoldungsklasse V . . . ,..... 200 Mk. Der Maschinenmeister des Elektrizitätswerks . • ■ ■ 300 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Der Rendant bezieht eine persönliche, ruhegehaltsfähige Zulage von jährlich 300 Mk. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibepden Beträgen. Das Höchstgehalt wird 9. Sonstiges. in den einzelnen Besoldungsklassen durchweg nach 18 Dienstjahren erreicht --- Orts¬ statut betr. Tagegelder und Reisekosten. 13000 Einw. Tarnowitz. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellenv. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Buraau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte Kein© Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a werden die Polizeisergeonten lebenslänglich, der Magistratsbote, Kastellan und Straßenaufseher auf Küudignng angestellt. Nacht¬ wächter, Schuldieuer, Hilfsböten usw. sind Nichtbeamte, sie werden 4. Anstellungs-Bestimm¬ im Wege des Privatdienstvertrages angenommen. ungen (oh auf Kündigung Zu b. Der Stadtbaumeister und der Leiter des Schlachthauses werden anf oder auf Lebenszeit, ob Lebenszeit angestellt. Im übrigen erfolgt die Annahme der für den mit oder ohne Ruhege¬ technischen und Betriebsdienst erforderlichen Kräfte im Wege des halts-Berechtigung) Privatdienstvertrages als Nicht beamte. a) Unterbeainte Zu c. Lohnschreiber sind Nichtbeamte, Kanzlisten auf Kündigung angestellte b) technische u.Betriebs- Beamte. Die sonstigen mittleren Beamten werden sämtlich lebens¬ Bcamte länglich angestellt. c) Mittlere Beamte Die Anstellung auf Lebenszeit ist erst nach Erreichung des 25. Lebensjahres zulässig und kann nach Ermessen des Magistrats von der Zurück¬ legung einer fünfjährigen Dienstzeit bei der Stadt abhängig gemacht werden. --- Die angestellten Beamten sind sämtlich ruhegehalts¬ berechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b. I. Stadthaupt-u. Sparkasse-Rendant, I. Steuersekretär, 5. Besoldung Stadt- und Standesamtssekretär, Steuererheber, a) während d. Ausbil dungs- Kassenkontrollenr, Polizei-Kommissar .... 1800---3400 Mk. u. Vorbereitungsdienstes II. Registratoren, Kassen-, Magistrats und Polizei- b) nach der endgiltigen An¬ Assistenten ........... 1200---2200 Mk. stellung (Normal-Besol- III. Polizeisergeanten, Magistratsvollzieher . . 1200---1800 Mk. dungssätze. IV. Magistratsbote . .... . . 1100---1600 Mk. Besoldungsordnung von V. Bureaugehilfen.......... 840---1200 Mk. VI. Rathauskastellan......... 720---1020 Mk. 1906. (Neuregelung der Besoldungen wird erwogen). Wohnungsgeld Zuschuß erhalten jährlich: Yerheir. L’n verli- Die mittleren Beamten der Gruppe I . . 400 Mk. 300 Mk 6. Wolmungsgeldzuscliiinfi. „ „ „ „ „ 11 . 800 Mk. 200 Mk' „ unteren „ . . . 16 10 %■ vom Gehalt. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Der Stadthauptkasse-Rendant und derl. Stadtsekretär beziehen eine ruhegehaltsfähige Stellen¬ zulage von je 400 Mk. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit im allgemeinen gleich¬ bleibenden Beträgen. Die Dienstaltersstufen werden vom Tage der endgültigen Anstellung an gerechnet. --- Durch Magistratsbeschluß kann das Aufrücken im Gehalt 9. Sonstiges. versagt werden. --- Das Höchstgehalt wird in Gruppe I nach 24 Dienstjahren, in den Gruppen 111 und V nach 18 Dienstjahren und in den Gruppen IV und VI nach 15 Diensljahren erreicht. --- Die Bureaubeamten haben während des Sommerhalb¬ jahres wöchentlich einen dienstfreien Nachmittag. --- 273 48000 Einw. Thorn. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen urul Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Ivyssen-) A) für Zivilanwärter B) für Militämnwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische n. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Knssr-n-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a keine Sonder-l’estselzuugen. Zu b. Es ist eingeführt: 1., eine AssistentenprUfung und zwar a für Ver¬ waltungs-Assistenten und b für Kassenassisteuten, 2., eine Sekretär- prilfuug und 3, eine Rendantenprüfung. Den Prüfungen geht in der Kegel eine vom Magistrat festzusetzende Probedienstzeit voran. Ueber 3. Prüfungs-Bestimm¬ die Zulassung entscheidet der Magistrat. Die Prüfungen sind ungen für schriftlich und mündlich Die schriftliche Prüfung wird au 2 Tagen a) technischen. Betriebs- während höchstens je 6 Stunden abgelegt und zwar unter Aufsicht. Beamte In der mündlichen Prüfung werden Anforderungen wissenschaftlicher b) Bureau- und Kassen- Natnr nicht gestellt, sondern nur praktische Kenntnisse erfordert. Bcamto Für die Assistentenprüfung sind die schriftlichen Arbeiten aus den¬ A) für Zivilanwärter jenigen Gebieteu zu entnehmen, in denen der Prüfling tätig gewesen B) für Militäranwärter. ist oder künftig beschäftigt werden soll. Die Aufgaben iür die Sekretärprüfung siud unbeschränkt ausdem Gebiefe des Bureoudienstes usw. zu entnehmen. In der Rendantenprüiung ist genaue Kenntnis des Haushalts-, Kassen-, Kalkulatur- und Rechnungswesens nachzu- weisen. --- Wer eine Piülung nicht besteht, kann sie nach Ablauf einer weiteren Vorbereit ungszeit von wenigstens 6 Monaten wiederholen Nochmalige Zulassung zur Prüfung findet nur ausnahmsweise statt. Zu a. Die Polizei-Exekutivbeamten, Vollziehungsbeamten und der Ratsbote werden aui Kündigung angestelit. Die Nachtwächter, Forsthüter, Kanzleibote und Armendiener werden auf Kündigung ohne Pensions¬ berechtigung, jedoch uuter Versicherung gegen Invalidität unter 4. Anstellungs-Bestim¬ Uebernahine der vollen Versicherungsbeiträge auf die Stadtkasse an¬ mungen (ob auf Kündi¬ genommen. Schul- und Hausdiener, Heizer, Boten usw. werden als gung oder auf Li benszeit, Nichtbeamte im Wege des Privatdienstvertrags angenommen. ob mit oder ohne liuhe- Zu b. Der Stadtbaumeister wird auf Lebenszeit angestellt, die übrigen im gelm lts- Berechtigung) technischen und Betriebsdienst tätigen Personen werden allgemein a) Unterbeamtt als Nichtbramte im Wege des Piivatdienstvertrnges angenommen. b) technische u. Betriebs- Zu c werden die Bureau- und Kassengehilfen, Registratoren, der Standes¬ Bc imtc amtsschreiber und der Standes beamten-Stell Vertreter kündbar, alle c) Mittlere Beamte übrigen mittleren Beamten auf Lebenszeit augestellt. --- Die Anstellung der auf Kündigung angestellten Beamten kann nach einer mindestens fünfjährigen Dienstzeit bei der Stadt durch Gemeinde¬ beschluß in eine lebenslängliche umgewandelt werden. --- Die-Beumten --- mit Ausnahme des Standesbeamten-Stellvertreters - sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt. Zu a Währen'1 k-. Prob «lu-n-i. 5 wird das volle Anfangsgühalt der betr. Steile gezahlt. Zn b 1. KäiBjuercibaupi/katae-RpadaDt........"600---4500 Mk. 2. Ob«f>Bki etllr. I Kalkulator, &parktnwe-Rendant .... 3000---4000 Mk 3. 1. öüttiersukieLär..... .....2«00---3KK1 Mk. !. Ivämmr iviliuaptkuss* kontrolleur, TiluIar-Olu«rsek»»ü£r, S* kredit r 2>'00---3d00 Mk. Po Jizei-int.pektor, Bu hhalter, 11. Kalkulator . . . 2J0Ö---Q300 Mk. 0. Tilular-Sekr itar, -Buchhalter. Polizeikommissar . . 1970---21Y0 Mk. 7 Ka^-en- und andere» Assistenten, Registratoren . 1800---?8i-W ac»ttmoi6L6r . . • . 1600---22*0 Mk. Pol.zei-Sergoanien . . ... lbOü---1900 Mk. 10. K&fteenbote, Ratsbote........ 1200---1MX) Mk. 11. ^ uiizi.khuugsbeamte ...... ... 1000---lüUO Mk. 5. Besoldung 12 Kanzlei-, Polizei-. Ariiieiiboten . ..... 900---1400 Mk. a) \\ ährend d. Ausbildung^ 13. JLnndn.. s*-3r 3o00---4C00 Mk., 14. Stadlbaum eiste r .... 2800---Mk. u. Vorbereitungsdienstes 15. Betnebsihrer ^ei derWas erwerks-und KaDalisationsverwaltung 2ob0---MfiüO Mk. b) nach der ondgiltigen 16. Bauautsohui- 1300---1800 Mk., 17. Gasanstalts.Urektor . . 4200---5700 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ 18. Sciiiauhuiuuis-Direktor 3600---5100 Mk., 19. Brandinspektor . 2000---3800 Mk. soldung • litze). (Dir zu 16---19 genannten Br unten neben freier Wohl lang). Be-oldungsordnung von 1910. WohniiugsurldjcuSi*hulS wird uen Beamten in Hone von 15% des jeweiligen Gehalts gewährt, 6. WolinimgHgaMzuHi'JiuHS. h’doeli muht über den Betrag von 680 Mk. für mittlere Beamte und 360 Mk. für unhre Beamte hinaus. 7. Familienzulagen usw. Komc. 8. Stellenzulagen. Kernt Aufrücken im Gehallt aJ'c^mein von J zu 3 Jahren (nur der Brandinspektor rückt alle 2 Jahre 9. Sonstiges. auf) mit p leii’litilHili.-nden Betrügen. Das Höchrdwiehalt erreicht der Brandin-pektor ns- ’i 16 D« .--.jahit-n, in den übrigen Besoldungsklassen wird e~ durchweg nurlt 1". Dior.sfjaliren errei- ht. 274 27 r, 40200 Einw. Tilsit. 1. Bestimmungen über die Zu a und b keine Sondcr-Festsetzungcn. Annahmev. Anwärtern t. Zn r A. Zur Annahme für den Vorlion itungsdienst. ist erforderlich kürp.rli« In- W-siindhcit, a) Stellen v. Unterbeamten ein gtntJ'M-r Giad wisst'iwiiaulicliw Vorbildung, r in der Regel nnppnouinn n b) „ technischen wird bei erreichtem Lehrziel ehi* r Mittelschule oder dem Bleueln der Sekunda und Betriebs-Beamten einer höheren Lehrfltietalt und ein Zeugnis über s^ithe-ig« gufo Führung. Außer¬ c) Stellen von mittl. Be¬ dem hat <1 r Anwärter den Nachweis zu führen, daß er iiuMi.uidi* ist. sichwähreiid amten (Bureau-u. Kassen-) d< r Vorhcivitwngszeit selbst zu vntcrhalteii. --- Im .illg«-i..«-inr-n wird «ui den Na«-h- A) für Zivilanwärter weis der Berechtigung zum elnjiib rig-treiw illigeu Militärdienste oder d«*= mit K) für Militäranwärter. gutem Erfolg abgeschlossenen Bewuchs der J. Klasse einer Mitrrlscimlc geuentet. --- Zu c B k- iiu Souder-Ft*«tsetznng« ii. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Beamte Zu b. Die Vorbereitungszeit der Zivilanwärter dauert 3 Jahre, die der b) mittl. Beamte (Bureau- Militäranwärter 6 Monate. --- Ueber den Gang der Ausbildung be¬ u. Kassen-) stehen keine Festsetzungen. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a keine .sowie r-brstsetzungen. Zu b Zwei Prüfungen, insistenten- und Sekretär-Prüfung. Jeder, der sich zu ein«*- der Prüfungen meldet, lint den Nachweis zu führen, tlaß er sich gehörig vorbereitet hat. Uelier die Zulassung zu den Prüfungen entscheidet Oberbürgermeister. --- Pie Assistentenprüiung ist schriftlich und mündlich. Sie erstreckt sich auf die allgemeine Kenntnis der städtischen Vi rwaltiingj ein richtungcii. Insoesond- r« ist Gew undheit im mündlichen und schriftlichen Aus¬ druck, wie im Rechnen, sowie Bekanntheit mit der Führung de-; Journals und d« r Registratur darzutun. --- Wird dio Prüfung nicht bestanden, so kann der Be- 3. Prüfungs-Bestimmun¬ wrherno» hmalszugela^s. werden, jede li nicht, vor Ablauf von 3 Monaten. Wird auch gen für die 2. Prüfung nicht bestanden, so ist nochmalige Wh derholung ausgeschlossen. a) technischeu. Betriebs- Zur Sekretärprüfung werden in der Regel nur PenM>nnn zugelasocn, di« bereits Beamte Assistenten sind. Die Prüfung ist ebenfalls schriftlich und mündlich. Sie erstr^kt b) Bureau- und Kassen- sicli hauptsächlich' auf Kenntnis der Gesetze, Ortsstatute und Ordnungen, sowie Beamte des gesamten Bureau- und Kassen die nstes. Außerdem muß d“r Anwärter nach- A) für Zivilanwärter w“ie^*i, daß er eine »t-hwi€-rige Sache auf Grund der Akten sachgemäß, form gerecht B) für Militäranwärter. und erschöpfend ausarbeiten kam*. --- Wegen Wiederholung uichtbr-dand- m?r Prüfungen gilt das hei der Ass i ftt i »n teil prüf ung Gesagt«. Eine weitere Prüfung ist für Voll ziel lungsbeonito, Polizeis«rgeant« n und l*oliz- i koininimssüre eingeführt. Sie ist ehenfalls schriftlich und mündlich und soll ergeben, daß der Prüfling den Anforderungen der hetr. Stolle ge ivsicbscn ist. Bei der Vollziehung^!« «amten wird Wert auf (Tb- Kenntnis ihrer Obliegen liehen und auf Gew»ndheit im einfachen Rcehn n, hei d»*n Polizei.Sergeanten auf \ ird,auf Kündigung a) Unterbeamte äugesteiie. Di* sonst erforib*niohen DienstkrHfie für di** Han'crwaltungiiiul dleße- b) technische u. Betriebs- tr*nl>sv«Twaltungcu w«rd. alsX icht beumt mittels Privntdic tist \ ertrug;- augi uoniin. Beamte Zu c. Es wmthii i» d< r Regel nur Be^mt** im gepfeilt, dp* die vorge™ liriebem-n Pi uiui u«u c) Mittlere Beamte. b* strndcu liabeu. Diese werde» auf ladu nsz« ifc nngcstellt. Auf dreimonatige Kiindigung werden aiig»*-=‘-r‘llt «iimtlicbe Bilfsai-«»euer im Burcnu- und Kapseiidlciisi, sowie siimtlicue Beamt« des Rynzb iilieustes Im Wege (U- Privat dienst«••i’trags als X io li t beamte --- werden iii«* Loliflise]jrpib«-r nnpenoinin *n. --- Die nilgestellten Beamten sind sämtlich ruhegohaPsbereclitigi. --- Zu u. Die /ivilanw.irrer erhalt« n im erst. Jahr» 240 Mk., im zweit. Jalire JöOMk. und im dritten J.ilire 4'0 Mk. Piäi «ui. - Nach liest ent u der Anstel-enteii-Prüfung können die Auwärt. zu auß re« .••tcmäiiii;« n \.-,.-,istontoii mit i-iitsprei-heuden Diäten ernannt v rd ». Zu li. E. Stai(t]iu.tiptkasK)•-Reu.laut ... .... ;lOTlli 5400 Mk. 11. Buivaudirektoi . ......... 2700---5100 Mk. IE1. Stjidtsckceffire. PolizaSaukreiilre. Shifltliauptkasoehuclihalter 2100 4200 Mk. IV. .'Miuid' sniufssekrctHr . . ..... 1-Sn0 3100 Mk. V. Hifi iiu- und KaftJI-.ia^^isicii!m IöuO- N."fJ0 Mk. Arj. Poiiz« i-li»Kn«‘ktor. BaUMKsisttMitcii ... 2400---4500 Mk. VII. Polizei-KommMisarc, GasincUter IfcftK)---3400 Mk. VIII. PoLizeisergeanfen, BoU mußtet« r 1400---222m) Mk. 1A. VoIlzL«*ttungsbrimil•*, Bt'-iteri,t,lu,lnii . . . 1300 - 2100 Mk. X. Alagis^a*«-u. Polizeiboi »»li, G« lauguiswärr, Ratlian k stellan 1000---1000 Mk. XL. Brandmeister. Betri«*bst«‘chiüL, r l»mm f«:is- und AN'a*-“* nverk 2000---°«i00 Mk. XD. Brmidfeldwelicl ... . . 1000---2RO0 Mk. XL1I. OlM*rfoiirrw“hrniäiincr ......32u0---2uo0 Mk. 5. Besoldung XIV. F«‘iii*r\rplirinftnn'T ...... 000---1500 Mk. a) während <1 Ausbildung >- XV. XimbfWächter......... 800---1100 Mk. u. Vorbereitungsdienste« XVI. Bin h halter bei den orwaltungc» . . 3900---‘5300 Mk. b) nach der endgiltigon An¬ XVII. Tiistallatioiismeistcr bei der Guiumstuft 1600---Mk. stellung (Normal-Bcsol- XVII1. Ma«chinipf»n te i den BcTricbo\ erwaltung-■> \ 1400---3300 Mk. dung«sätze). XIX. HaUeiimeist' r . ...... 1500- 2300 Mk. Besoldungsordnung von 1910. XX Armevhauinspoktor ......... 1700---0.' 00 Mk. Soweit ni^ht Diei.oi«ulimu.grn iilici-v. i«*sen sind, erhalten Wolinuiigsgchlzuscliuß: 6. WohmingBgeldziiNeliuas. Verhelr. l’nrerheir. Di<* mittleren Beamten . . 520 Mk. 300 Mk. unteren „ .........200 Mk. 200 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. Die Sekretäre als Bureauvorsteher, der Vertreter des Btadtluiuptkasscrendnnteu und der 8. Stellenzulagen. Kassierer der Sparkasse beziehen nicht ruhegehaltsfähige Zulagen von je 300 Mk. jährlich, der Polizei-Inspektor und ebenso die Polizeikommissnre eine DiellRtimf- w andsentschädignug von jährlich je 150 Mk. Aufrüeken im Gehalt, von 3 zu 3 Jahren mit gleiehbleibeudrn Beträgen. Die Gewährung der Alterszulagen kann vom Magistrat TCi-sngt worden. Die Berechnung der Alt^rszulagen erfolgt i on dem auf den ersten Tag der Dienstzeit folgenden Vwilel- 9. Sonstiges. jjvhn--- ersten. --- Tn dem Gehalt der Oberfcncrmäuner und Feuerwehrmänner ist die Vergütung für den an wachtdieiistireien Tagen zu leistenden Arbeitsdienst, mit eingcKclilossen. --- Das Höchstgehalt wird erreicht: in Klasse I, EI und XV nach le, in Klasse III, IV, VI und XVI nach 21, in Klasse VEE---XIV und XVII XX in 24 und in Kl.»«so V nach 30 Stellend! nstjaliron. 276 1 13000 Einw. Torgau. 1 1. Bestimmungen über die 1 Annahme v. Anwärtern f. I a) Stellen v. Unterbeamten 1 b) „ „ technischen 1 und Betriebs-Beamten leine Sonder-Festsetzungen. 1 c) Stellen von mittl. Be- 1 amten (Bureau-u. Kassen-) I A) für Zivilanwärter 1 B) für Militäranwärter. I 2. Ausbildungs- Bestimmungen für 1 a) technische u.Betriebs- 1 * Beamte Keine Sooder-Festsetzangen. I b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) 1 A) für Zivilanwärter ] I B) für Militäranwärter. i I 3. Prüfungs-Bestimmun¬ i gen für i 1 a) technische u. Betriebs- I Beamte ! b) Bureau- und Kassen- 1 Beamte A) für Zivilamvärter Keine Sonder-Festsetzungen. J B) für Militäranwärter. Soweit nicht die erforderlichen Dienstkräfte infolge Wahrnehmung nicht¬ 1 4.Anstellungs-Bestimm- obrigkeitlicher Befugnisse im Wege des Privatdienstvertrags als 1 ungen (ob auf Kündigung Nichtbeamte angenommen werden, erfolgt die Anstellung sämtlicher 1 oder auf Lebenszeit, ob mit städtischer Beamten auf Lebenszeit mit Ruhegehaltsberechtigung. 1 oder ohne Ruhegelialts-Be- 1 rechtigung) I a) Unterbeamte 1 b) technische u.Betriebs- 1 Beamte I c) Mittlere Beamte. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b. I. Rendant der Stadthauptkasse, Rendant der Stadt- eparkasse, Stadtsekretär....... 2250---3500 Mk. II. Kontrolleur der Stadthauptkasse, desgl. der Spar¬ kasse, Rechnungsrevisor und Magistratssekretär, Eichmeister, Polizeikommissar, Polizeisekretär, Steuersekretär, Steuereinnehmer..... 1900---3000 Mk. 1 5. Besoldung III. Magistrats-, Kassen-, Polizei-Assistenten . . . 1750---2750 Mk. ! a) während d.Ausbildungs- IV. Polizeisergeanten, Rathanskastellane, Vollziehungs¬ I u. Vorbereitungsdienstes beamter und Armenhausaufseher, Wassermeister, I b) nach der endgiltigen An- Strasseumeister...... . 1470---1900 Mk. I steüung (Normal-Besol- V. Nachtpolizeisergeanten........ 1250---1690 Mk. I dungssätze). VI. Förster neben freier Wohnung usw. ... 1650---2750 Mk. I Besoldungsordnung von 1909. Wohnungegeldzuscliuß wird gewährt. Es erhalten jährlich: Die Beamten der Besoldungsklasse I ...... 400 Mk. I 6. AVolmiingsgeldzuscliuss. „ „ „ „ XI ....... 350 Mk. „ „ „ III........ 300 Mk. „ „ „ „ IV.u.V. . ... 220 Mk. 1 7. Familienzulagen usw. Keine. I 8. Stellenzulagen. Der Förster erkält Gewinnanteil am Nutzholzverkauf, Belohnung für gut geratene Pflanzungen und eine Dienstaufwandsentschädigung von 100 Mk. jährlich. --- AufrUcken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- von 3 zu 3 Jahren mit anfangs höheren später niedrigeren Beträgen. Das Höchstgehalt wird in den einzelnen Besoldungs- I 9. Sonstiges. klaesen allgemein nach 21 Dienstjahren erreicht. --- Die Berechnung der Alters¬ zulagen beginnt allgemein mit dem Zeitpunkte der endgültigen Anstellung, frühestens jedoch mit dem auf das vollendete 24. Lebensjahr folgenden Viertel- jahresersten. 277 48000 Einw. Trier. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellenv. Unterbeamten b) ,. „ technischen Keine besonderen Festsetzungen. Als Zivilanwärter für Jlittelbeamten- und Betriebs-Beamten Stellen werden im allgemeinen nur junge Leute angenommen, die im c) Stellen von mittl. Be¬ Besitz des Zeugnisses für den einjährig-freiwilligen Militärdienst sind. amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Entsprechende Festsetzungen befinden sieb in Vorbereitung. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. a keine iS'mder-F-stsetzungen. Zu b. Vor der An: i-llung als Assistent, Sekretär oder Knssenbu hhalter ist (me Prüfung abzulegen. Die Prüfungen sind schriftlich und mündlich. Die schriftlichen Arbeiten werden unter Aufsicht ungefeitigt, sie sind innerhalb 4 Stunden fertigzuste'len. Die Wiederholung der Prüfung ist nur einmal und zwar frühestens ns *h Ablauf von 6 Monaten zulässig. Wenn es die Prüfungskommission einstimmig befürwortet, kann 3. Prüfungs-Bestimmun¬ eine nochmalige Zulassung zur Prüfung ausnahmsweise g- stattet werden. gen für Zur AssiKtenten-Prüfung werden zugela--en: a) Anwärter mit der Berechtigung /um n) technische u. Betriebs- einjährig-freiwilligen Militärdienst nai*h dreijähriger Vorbereitungszeit bei einer Beamte Kommunal Verwaltung und vollendetem 21.Lebensjabr. b) Bureau o-ehilfen nach mindestens b) Bureau- und Kassen- sechsjähriger Tätigkeit im Kommunal verw nhungsdienst und Vollendung d**s24. Lebens¬ Beamte jahres, c) Mililärarvärter im letzten Monat vor Ablauf der Probedienstleistung. --- A) für Zivilanwärter Im schriftliidien Teil der Prüfung sind zv ei praktische Arbeiten und ein 5 Minuten B) für Militäranwärter. dauerndes stenographisches Diktat anzufertigon. Zur Sekretär- usw. Prüfung werden zugelass°n: a) Assistenten, die wenigstens drei Jahre lang angestellt sind und b) solche Be«urbar, die mit Rücksicht auf ihre Aus¬ bildung bei einer anderen Verwaltung als Sekretär usw. zur Probeuienstleistung an- • genommen sind, im letzten Monat vor Ablauf der Pro*»*»z<*it. --- In der schriftlichen Prüfung Ist x in Aufsatz über ein Thema aus dun von dem Prüfling seihst zu bezeich¬ nenden Zweigen der Kommunal Verwaltung zu fertigen und die Bearbeitung eines Aktenstückes zu bewirken . Zu a. Die Anstellung der Unterbeamteu ertolgt allgemein auf Kündigung. Zu b der Stadtbaumeister und die leitenden Beamten der Betriebsver¬ 4. Anstellungs-Bestimm¬ waltungen werden lebenslänglich angestellt, die übrigen technischen ungen (ob auf Kündigung Beamten auf Kündigung. Ein Teil der für den technischen und Be¬ oder auf Lebenszeit, ob triebsdienst erforderlichen Dienstkräfte wird mittels Privatdienst¬ mit oder ohne Ruhege¬ vertrages angenommen. halts-Berechtigung) Zu C. Die Sekretäre, Bendanten. Stadtrentmeister, Polizei-Inspektor und a) Unterbeamte Polizeikommissare werden auf Lebenszeit angestellt, die Assistenten, b) technische u. Betriebs- Kanzlisten usw. auf Kündigung. --- Beamte Die Anstellung auf Lebenszeit kann erst nach fünfjähriger Dienst¬ c) Mittlere Iütimte zeit bei der Stadt und nicht vor vollendetem 30. Lebensjahre seitens des betr. Beamten verlangt werden. --- Sämtliche Beamte sind rnhegehnltsberechtigt. Zu a. Während des Ausbildung- und Vorbereitungsdienstes wird eine Bt soldunir nicht gewährt. --- Während des ProbeJicnstes wird eine Entschädigung gezahlt, dio im all¬ gemeinen dem Anfang behalt der betr. Stelle entspricht. Zu l) 1. Bureaudirektor, Stadtrentmeister, Sparkasserendaut, Rechnungs¬ revisor . ,........... 3800---5400 Mk. II Rendant der Betriebskasse, Stadtkasse-Kontrolleur, Sparkasse- GejcenbuchfÜhrer, Bureauvorsleher der Gas- und Wasserwerke, Staciu-iuassMcnten, Betneb^ingenieur der Licht- und Wasser¬ werke, Betriebsinspekto.1 der Straßenbahn, Garttfainspfiktor usw. 3000---4800 Mk. III. StndtKokrctäre 1. Klasse......... 2700---4500 Mk. IV. SunlUekreiäre 11. Kla«ca, Stadt-, Spar-, Betriebskasse-Buchhalter, Kassenlührer des Schlachthols, Verwaltungssekretäre, Buch¬ halt '*r bei d*-n Licht- und Wasserwerken, Vermessungsassistent 2300---3800 Mk. V. Bureau- und Kasoenas^isfcnten I. Klasse, Kanzleivorsteher . 10u0---SüOO Mk. VI. Bureau- und Kassen-As istenten 11. Klapp*, Vollzieliungs- b»amt.- usw. . ........ 1600---2600 Mk. VII. Kanzlisten.......... 1500 2400 Mk. VIII. Kj*.-*enboten, Bibliothekdiener, Aktenhefter . ; . 1400---2100 Mk. IX. Stadtboten . ....... . 1300---2000 Mk. X. Ferncpre^bgehülfinnen . . . :...... 1000---1600 Mk. XI. Staduandmt -aser. Güterinspektor, J. Assistent des Untersuchungs- amtes............. 3600---6200 Mk. XII. Stadlbauführer I. KI., Baupo!izeiass»stenten, Schlacbllioftierarzt 2700---4200 Mk. XIII. Werkmeister, Maschinenmeister, Montageinspi fctor der Werke . 2400---3600 MkJ XIV. Stadtbauführer II. Klasse......... 2200- 1600 Mk. 5. Besoldung XV. Werkstätten-Vorsteher. Betriebsassistenten, Friedliofsverwalter . 1800---3200 Mk. a) während d. Ausbildungs- YVI. Zähler- und Leitungs-Revisoren. Rohrmeister, Straßenreinigungs- u. Vorbereitungsdienstes auDeber............ 1800---2700 Mk. b) nach der endgiltigen An XVIT. Obergärtner. Hallenmeister, Straßenbahn-Kontrolleure . - 1550---2250 Mk. Stellung (Normal-Besol¬ XV1IJ. Polizeiinspektor 3800---5200 Mk., XIX. Polizei-Kommissare . 2600---4200 Mk. dungssätze) XX. Polizei-Wachtmeister 1800---2800 Mk., XXI. Polizei-Sergeanten . 1550---2250 Mk. Besoldungsordnung von 1910. 6. ItoimungageirizuschuKH. Keiner. 7. Familien Zulagen usw. Keine 8- Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- von 2 zu 2 Jahren mit ontweder gleich- bleibenden, oder anfangs höheren, später niedrigeren Beträgen. Der Polizniinspektor erreicht das Höchstgehalt in 14 Dienstjahren, in den Besoldungsklassen I, XI und XIX 9. Sonstiges. wird es nach 16 Dienstjahren, im übrigeu nach 18 Dienstjahren erreicht. Bel der Berechnung der Alterszulagen kommt die Probedienstzeit in der Regel bis zur Dauer von 6 Monaten in Anrechnung. --- Festsetzungen wegen Gewährung von Umzugs- kosten-Entsebädigungen. 278 | 10100 Einw. Uelzen. 1 1. Bestimmungen über die Annahmev.Anwärtern f. 1 a) Stellen v. Unterbeamten b) „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. 1 c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter 1 B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für I a) technische u. Betriebs- i Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. I b) mittl. Beamte (Bureau- 1 u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für 1 a) technischem Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. 1 b) Bureau- und Kassen- I Beamte A) für Zivilanwärter 1 B) für Militäranwärter. Zu a. Die Poiizei-Exekutivbeamteu werden lebenslänglich angestellt, sonstige Untorbeamte usw. als Nichtbeamte im Wege des Privatdienstvertrags angenommen. (Krankenwärter, Ratsdiener, Schulwärter, Armenhaus¬ verwalter usw.) 1 ä.Anstellungs-Bestimm- Zu b. Der Stadtoberforster ist auf Lebenszeit angestellt, ebenso die Be¬ I ungen (ob auf Kündigung amten der Sparkasse --- diese gilt als Betriebsverwaltung ---, im 1 oder auf Lebenszeit, ob übrigen erfolgt Annahme der technischen usw. Kräfte mittels Privnt- I mit oder ohne Ruhege- dienstvertrages, oder es wird wegen Anstellung als Beamter besonderer 1 halts-Berechtigung) Beschluß gefaßt. I a) Unterbeamte Zu c. Soweit nicht Gehülfen usw. in Frage kommen, deren Anuahme auf I b)technische u.Betriebs- Grund Privatdienstvertrags erfolgt, werden die mittleren Beamten I Beamte allgemein aut Lebenszeit angestellt. 1 c) Mittlere Beamte. Die Anstellung auf Lebenszeit soll in der Regel erst erfolgen nach zurück- g.legter dreijähriger Dienstzeit bei der Stadt und nach vollendetem 80. Lebensjahre. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. --- Die angestellteu Beamten sind allgemein ruhegehaltsberechtigt, die Nacht¬ wächter jedoch nicht. Zu a w'erden die zu zahlenden Vergütungen jedesmal durch besonderen Beschluß festgesetzt. Zu b. Stadtsekretär. Sparkassebuchhalter .... 2400 ---4500 Mk Stadtkämmerer........... 2400---4000 Mk Sparkasse-Kassierer......... 2000---S5C0 Mk. Bureauassistent und Kontrolleur...... 1800---3800 Mk. Kämmerei-Buchhalter, Bureauassistent . . . 1600---2400 Mk. 1 5. Besoldung Meldeamtsassistent . ...... 1600---‘2100 Mk. 1 a) während d. Ausbildungs- Polizeiwachtmeister......... 1600---2200 Mk. | u. Vorbereitungsdienstes Polizeisergeanten.......... 1400---2000 Mk. I b) nach der endgiltigenAn- Armenhausverwalter neben freier Wohnung u. Station 1220 Mk. I Stellung (Normal-Besol- Stadtbauführer, Betriebsleiter des E.-W., Reviertorster 2400---8600 Mk. I dungssätze). Stadtbauaufseher neben freier Wohnung usw. . 1800 Mk. 1 Besoldungsordnung von 1910. I 6. WohmingsgelilzuBchusR. Keiner. 1 7. Familienzulagen usw. Keine. 1 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- von 3 zu 3 Jahren mit gleiehbleibenden I 9. Sonstiges. Beträgen. --- Flir neu anzustellende Beamte soll die auswärtige Dienstzeit nur n£ "h vollendetem 25. Lebensjahre in Anrechnung kommen. --- 279 17 500 Einw. Unna. 1. Bi Stimmungen über die Annahme v. Anwärtern für aj Stellenv. Unterbeamten b) „ technischen Keine Sonder-Festsetznngen. unrl Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be- amten(Bureau- u.Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für h) technischem Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassttn-) A) für Zivil amvarter B) für M ilitärunWärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamto A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Die Polizei-Exekutivbeamten werden lebenslänglich, die sonstigen Unterbeamten auf dreimonatige Kündigung angestellt. 4 Anstellungs - Bestim¬ Zu b. Die technischen usw. Beamten, denen obrigkeitliche Verrichtungen mungen (ob auf Kündi¬ übertragen sind, werden aut Lebenszeit angestellt. lin übrigen gung o*ha!t von 3 zu 3 Jahren mit gloichbk ibendf ii Bekämen Do Höi-h-ltri halt. in 'leu verschiedenen, oben gekannten BesoldungsklaF^n wird nach verschieden langer Dienstzeit * rrei*♦ 111. 21000 Einw. Velbert. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ .. technischen Keine besonderen Festsetzungen. Für den Bureau- und Kassendienst werden und Betriebs-Beamten junge Leute mit guter Schulbildung als Lehrlinge angenommen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamtc A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Die Polizei-Exekutivbeamten und die Vollziehungsbeamten werden auf dreimonatige Kündigung angestellt, Boten. Schuldiener, Bureau¬ diener usw. im Wege des Privatdienstvertrages als Nicht beamte an¬ 4. Anstellungs-Bestimm¬ genommen. ungen (ob auf Kündigung Zu b. Sämtliche im technischen und Betriebsdienst erforderlichen Dienst¬ oder auf Lebenszeit, ob kräfte werden auf Grund Privatdienstvertrags eingestellt. Werden mit oder ohne Ruhege¬ ihnen obrigkeitliche Befngnisse übertragen, so wird über ihre An¬ halts-Berechtigung) stellung als Beamte besonders Beschluß gefaßt. a) Unterbeamte Zu C. Bureau- und Kassengehilfen spwie Kanzlisten werden mittels Privat¬ b) technische u. Betriebs- dienstvertrags angenommen, alle anderen mittleren Beamten auf Beamte Lebenszeit angestellt. --- c) Mittlere Beamte. Die Anstellung anf Lebenszeit ist von der Erreichung des 30. Lebensjahres und einer fünfjährigen Dienstzeit bei der Stadt abhängig. Bis dahin gilt Anstellung auf dreimonatige Kündigung. --- Die angestellten Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt. --- Zu a. Die Lehrlinge erhalten im 1. Jahre nichts, im 2. Jahre ein Geschenk bis zu 300 Mk., im 3. Jahre ein solches bis zu 480 Mk. Zu b. I. Stadtrentmeister, Sparkasseverwalter, Gas- und Wasserwerks-Direktor, Stadtbaumeister . . . 2400---4200 Mk. II. Polizeikommissar, Stadtsekretär. Steuersekretär . 2100---3600 Mk. III. Verwaltungssekretäre, Sparkasse-Gegenbuchführer, Kassen- und Bauamts-Assistenten, Buchhalter des Gas- und Wasserwerks....... 1800---3000 Mk. IV. Verwaltungsassistenten, Polizei-Wachtmeister . 1600---2560 Mk. 5. Besoldung V. Polizeisergeanten einschl. der Polizeibeamten für a) während d. Ausbildungs- den Nachtdienst und Vollziehungsbeamte . . . 1200---2100 Mk. u. Vorbereitungsdienstes VI. Bnreau-nnd Kassengehilfen beziehen im 1. Dienstjahre 750 Mk. b) nach derendgiltigen An¬ „ 2. „ 900 Mk. stellung (Normal-Besol¬ „ 3. „ 1020 Mk. dungssätze). 4 1140 Mk Besoldungsordnung von 1907. vom 5. ” ab 1200 Mk! "Wohnungsgeldzuschuß erhalten : ,.......Terheir. Unverheir. Die vorstehend unter I genannten Beamten . - . 500 Mk. .. „Kir. 6. IVohnungHgeldznschuNS. - “ ” •• - ■ SÄ'Urne&n! ;; :: :: & ; : : SS „ „ „V „ „ .... 300 Mk. 1 -SaUe- 7. Familienzulagen usw. Keine- 8. Stellenzulagen. Keine. AufrUcken im Gehalt --- ohne Einschränkung --- von 3 zu 3 Jahren mit gleichbleibenden Be¬ trägen. Das Höchstgehalt in den einzelnen Besoldungsklassen wird allgemein nach 9. Sonstiges. 18 Dienstjahren erreicht, --- Bei der Berechnung der Alterszulagen bleibt die vor dem 21. Lebensjahre zurückgelegte Dienstzeit außer Betracht --- Ortsstatutarische Festsetzungen wegen Gewährung von Tage- und Kilometergeldern hei Dienstreisen. 280 281 10000 Einw. Verden. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen ) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischem Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Bearote A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Die Polizei-Exekutivbeamten und der Vollziehungsbeamte werden bis zur Vollendung von fünf Dienstjahren bei der Stadt und des 30. Lebens¬ jahres auf sechsmonatige Kündigung angestellt, sodann erfolgt An¬ stellung auf Lebenszeit, Die Magistratsdiener, Bürgerdiener nnd Feldhüter werden auf dreimonatige Kündigung angestellt. Diese Anstellung kann nach 10 Dienstjahren bei der Stadt und Vollendung des 35. Lebensjahres in eine lebenslängliche mngewandeit werden Nachtwächter werden als Nicht beamte mittels Privatdienst Vertrages 4. Anstellungs-Bestimm¬ angenommen. ungen (ob auf Kündigung Zu b. Der Baubeamte wird zunächst auf Kündigung und nach 5 Jahren oder auf Lebenszeit, ob und Vollendung deB 30. Lebensjahres auf Lebenszeit angestellt. Im mit oder ohne Kuhege- übrigen werden die für den technischen und Betriebsdienst erforder¬ halts-Bereclitigung) lichen Personen, sofern ihre Anstellung als Beamter nicht besonders a) Unterbeamte beschlossen wird, mittels Privatdienstvertrags als Nicht beamte an¬ b) technische u.Betriebs- genommen. Beamte Zu C. Bureauassistenten, Kassengehülfen usw. werden im Wege des Privat¬ c) Mittlere Beamte dienst Vertrages angenommen, der Kämmerer und der Schlachhof- Inspektor von Anfang an auf Lebenszeit angestellt. Die übrigen mittleren Beamten werden zunächst auf 6monatige Kündigung und nach 5 Dienstjahren und Vollendung des 30. Lebensjahres lebens¬ länglich angeHtellt. Der Anstellung des Kämmerers, des Baubeamten und des Schlachthaus- Inspektors hat eine zweijähriger derjenigen der übrigen Beamten eine ömonatige Probeilienstzeit vorauszugehen. Die Probedienstzeit wird auf die Dienstzeit mit angerechnet. --- Die Beamten sind sämtlich ruhegehalts berechtige. Zu a. Während der Probedienstzeit wird allgemein der niedrigste Satz des Gehalts der betr. Stelle gewährt. Zu b. I. Kämmerer........... 3000---3800 Mk. II. Banbeamter, wenn Regieruugsbaumeister oder Diplomingenieur......... 3600---5400 Mk. Baubeamter, wenn nicht Regierungsbaumeister oder Diplomingenieur......... 2400---3600 Mk. III. Schlachthofinspector neben freier Wohnung usw. 2400---3600 Mk. IV. I. Stadtschreiber......... 2400---3300 Mk. V. II. Stadtschreiber......... 1800 ---2700 Mk. 5. Besoldung VI. Kämmereibuchhalter........ 1800---2700 Mk. a) während d. Ausbildungs- VII. Polizei-Wachtmeister........ 1800---2400 Mk. u. Vorbereitungsdienstes VIII. Polizei-Sergeanten......... 1400---2000 Mk. h) nach der endgiltigen An¬ IX. Vollziehnngsbeamte...... . 1500---1800 Mk. stellung (Normal-Besol¬ X. Magistrats- und Bürgerdiener ...... 1400---1800 Mk. dungssätze. XI. Feldhüter........... 750-1000 Mk. Besoldungsordnung von 1908. 6. WohnungsgeldzuHchuBs. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleicbbleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt wird 9. Sonstiges. erreicht in Klasse I, VII, VIII und X der Besoldungsordnung nach 12 Dienstjahren, vom Baubeamten in 17 oder 18 Jahren, vom Vollziehungsbeamten in 9 Jahren, von den Feldhütern in 15 Jahren, im übrigen nach 18 Dienstjabren. --- 29500 Einw. Viersen. i 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be- , amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte b) Bureau- und. Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter Keine Sonder-Festsetzungen. B) für Militäranwärter. fr Soweit nicht die Annahme notwendiger Dienstkräfte im Wege des Privat- 4. Anstellungs-Bestim¬ dienstvertrageH als Nichtbeanfte erfolgt, findet, abgesehen von den mungen (ob auf Kündi¬ Beamten der Betriebsverwaltungen, die allgemein auf Kündigung an¬ gung oder auf Lebenszeit, gestellt werden, die Anstellung sämtlicher städtischer Beamten auf ob mit oder ohne Ruhe¬ Lebenszeit statt. Mit Zustimmung der Stadtverordneten-Vernammlung gehalts-Berechtigung) können auch die Betriebsbeamten lebenslänglich angestellt werden. a) Unterbeamte --- Zur lebenslänglichen Anstellung ist in der Regel erforderlich, daß b) technische u. Betriebs- der Beamte das 30. Lebensjahr erreicht hat und sich B Jahre im Beamte Dienste der Stadt befindet. Bin dahin gilt Anstellung auf dreimonatige c) Mittlere Beamte Kündigung. --- Ruhegehaltsberechtigt sind sämtliche angestellte Beamte. --- * Zu a. Während der Probedienstzeit wird das volle Einkommen der betr. Stelle gezahlt. Zu b. I. Stadtrentmeister, Sparkasserendant .... 3600---5400 Mk. II. Stadtsekretär, Polizei-Kommissar .... 2700---3600 Mk. III. Armenrendant, Stadtkassebuchhalter, Sparkasse- Gegenbuchhalter......... 2100---3C00 Mk. IV. Stadtkasse-Sekretär, Verwaltungssekretär . 1800---2700 Mk. 5. Besoldung V. Polizei-Wachtmeister........ 1700---2300 Mk. a) während d. Ausbildnngs- VI. Wegeaufseher..........J6C0---2050 Mk. n. Vorbereitungsdienstes VII. Verwaltungsassistent........ 1500---2100 Mk. b) nach der endgiltigen VIII. Polizeisergeanten . ....... 1400---2000 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ IX. Stadtboten........... 1300---1600 Mk. soldungssätze). X. Flnrhuter........... 1150---1450 Mk. Besoldungsordnung von 1908. 6. Wolmungsgeldzusehiifis. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Geb alt alle 3 Jahre --- ohne Einschränkung --- mit gleicbbleibenden Beträgen* 9. Sonstiges. Das Höchstgehalt wird in den einzelnen Besoldungsklassen durchweg nach 18 Dienst- jahron erreicht. --- Ortsstatutarische Festsetzungen wegen Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten hei Dienstreisen. --- 282 25000 Einw. Wald. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f a) Stellen v. Unterbeamten b) technischen nnd Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Die Polizei-Exekutivbeamten und der Vollziehungsbeamte werden lebenslänglich angestellt, außerdem erforderliche Dienstkräfte im Wege des Privatdienstvertrages angenommen. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b- Der Wegeaufseher ist lebenslänglich angestellter Beamter, der Stadt¬ ungen (ob auf Kündigung baumeister, Stadtbanamtsassistent, Eichmeister nnd die im Betriebs¬ oder auf Lebenszeit, ob mit dienste beschäftigten Personen werden, soweit nicht in Ausnahme¬ oder ohne Ruhegehalts- fällen anderes beschlossen wird, mittels Privatdienstvertrages an¬ Berechtigung) genommen. a) Unterbeamte Zu C. Auf Grund Privatdienstvertrags werden die Bureau- und Kassen- b) technische u. Betriebs- Gehülfen usw. angenommen, sämtliche übrige Mittelbeamte auf Lebens¬ Beamte zeit angestellt. --- c) Mittlere Beamte. Die lebenslängliche Anstellung ist von der Erreichung des 30. Lebensjahres nnd einer fünfjährigen Dienstzeit bei der Stadt abhängig. Bis zur Anstellung auf Lebenszeit werden die Beamten anf dreimonatige Kündigung angestellt. --- Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsherechtigt. 5 Besoldung Zu a. Während des Ausbildnngs- und Vorbereitungsdienstes werden Ver- “ gütungen je nach Alter und Leistungen der Betreffenden gezahlt. a) wahrendd.Ausbildung^ J; KrtSTÄK,“ 215°“86äC M“' u. Vorbereitungsdienstes buchhalter, Sparkasse-Gegenbuchführer, Polizei- kommissar, Bauamtssekretär...... 2050--- 3550 Mk. b) nach derendgiltigen An- XII. Polizeisekretär, Gas- und Wasserwerks-Buchhalter 1650---2650 Mk. Stellung (Normal-Bcsol- IV. Polizei Wachtmeister. Wegeaufseher . . . 1500 --- 2400 Mk. , , V. Sekretäre II. Klasse . . .... 1250-2250 Mk. dungssätze). VL Polizei-Sergeanten......... 1200-1800 Mk. VII. Vollziehung8beamte beziehen die aufkommenden Gebühren. Besoldungsordnung von 1907. Wohnungsgeld wird gezahlt; es erhalten: die Bäumten der Besohlungsk lass** I und II . . 400 Mk., vom 35. Lebensjahre ab . 500 Mk. 6. IVohnungfigeldzuRchiisb. . 300 Mk., * 35. „ „ - 400 Mk. V 00 Mk., „ 11. Dienstjahre „ . ,’qO Mk. VI . 250 Mk., „ 11. „ „ . 360 Mk. 2o0 Mk, „ 11. . „ 300 Mk. 7. Familienzulagen USW. Keine. 8. Stellenzulagen. K«*'.ne. Aufrücken im Gehalt --- ohne Einschränkung --- von 2 zu 2 Jahren mit d< ■ -hbleiber len Be¬ träten. Die Beamten der Gehaltsklassen I und II erhaltenen« erste Alterszulage frühestens mit Erreichung des 32. Lebensjahres. Ira übrigen wird das Höchstgehalt 9. Sonstiges. erre'- tit: in Besoldungsklasse III nach 20 Jahren, in Klasse IV nach 18 Jahren und in Klasse V und VI nach 16 Jahren. --- Ortsstatutarische Festsetzungen wegen Ge¬ währung von Tagegeldern und Refaeco-i en. --- . 283 284 19000 Einw. Waldenburg1 i. Schles. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellenv. Unterbeamten b) „ ,, technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen c) .Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) £ür Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbild ungs- ßestimmunj ren für a) technischen. Betriebs- Beamt e Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamt e (Bureau- u. Kass< m-) A) für Zivila nwärter B) für Militä ran Wärter, 3. Prüfungs-Be stimmun- gen fi ir a) technische u Betriebs- Beami e Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- un d Hassen¬ Beam' de A) für Zivila nwärter B) für Militä iramvärter. Zu a. Die Polizeisergeanten werden auf Lebenszeit, die Vollzieliungsbeamten und Kassenboten auf dreimonatige Kündigung angestellt. Zu b. Der Stadtbaumeister und der Gas- nud Wasserwerksdirektor sind auf Lebenszeit angestellt, der Schlachtbofsinspektor, Gasinspektor, Ma¬ 4. Anstellungs-Bestimm¬ schinenmeister und Rohrmeister auf dreimonatige Kündigung. Die ungen (ob auf Kündigung übrigen im technischen und Betriebsdienst beschäftigten Personen oder auf Lebenszeit, ob werden im Wege des Brivatdienstvertrages als Nichtbeamte an¬ mit oder ohne Ruhege¬ genommen. halts-Berechtigung) Zu c. Hülfskräfte werden mittels Privatdienstvertrages angenommen, die a) Unterbeamte Bureau- und Kassen-Assistenten sowie der Rendant der Ortskranken- b) technische u. Betriebs- kaBse auf Kündigung, alle übrigen mittleren Beamten lebenslänglich Beamte angestellt. c) Mittlere Beamte. Die Anstellung auf Lebenszeit erfolgt erst nach einer Probezeit von 2 Jahren. Wird die auf Kündigung erfolgte Anstellung in eine lebenslängliche umgewandelt, so darf dies in keinem Palle vor Vollendung des 25. Lebensjahres und nicht vor Alblauf einer dreijährigen Dienstzeit geschehen. --- Buhegehaltsberechtigt sind sämtliche angestellte Beamte. Zu a. Die Schreibgehilfen erhalten je nach Alter und Dienstzeit 120 Mk. bis 1200 Mk. jährlich. Sie steigen von Jahr zu Jahr. Zu b. I. Rendant der Stadthanptkasse, desgl. der Sparkasse 3000---4400 Mk. II. Sekretäre und Kalkulator . ..... 2150---3550 Mk. III Kassen-Kontrolleure ....... 2100 3325 Mk. IV. Polizei-Inspektor......... 1950 2825 Mk. V. Magistratsregistrator, Ortskrankenkassen-Rendant, Meldeamtsvorsteher, Buchhalter..... 1400---2450 Mk. VI. Kassen-, Bureau-, Betriebs-Assistenten . . 1350---2400 Mk. VII. Polizeisergeanten. Vollziehungsbeamte, Kassen- diener, Ban-Aufseher .... . . 1250---1775 Mk. VIII. Rathaus-Kastellan ....... 1100---1625 Mk. 5. Besoldung IX. Stadtbaumeistcr.......... 4500---5700 Mk. a) währendd. Ausbildungs- X. Sehlackthof-Direktor........ 3000 4800 Mk. u. Vorbereitungsdienstes XI. Gas- und Wasserwerks-Direktor..... 5600 Mk. b) nach der endgiltigen An Gasinspektor 2400 Mk., Hochbautechniker 8000 Mk., 1 desgl. 2160 Mk., Stellung (Normal-Besol- 1 Tiefbautechniker 2160 Mk., 1 desgl. 1800 Mk., Maschinenmeister dungisätze) 2200 Mk., Rohrmeister 2160 Mk., Hallenmeister 1200 Mk., Bade- Besoldungsordnung von 1909. melster 1490 Mk. Wohnungsgeldzusehuß erhalten..... 1..... Die Beamten der Besoldungsklasse I und 11 S 450 Mk. 360 Mk. „ „ HI 425 Mk. 320 Mk. 6. WohnungtigcldziiKcliiiss. „ „ .. „ IV 400 Mk. 300 Mk. i. h» „ V und IV 350 Mk. 250 Mk. VII 150 Mk. 100 Mk. Der Stadtbaumeister 540 Mk., der Gas- und 'erks-Diroktor 500 Mk., der Schlachthof-Direktor 600 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. Tr - \ Der Gas- und Wasserwerks-Direktor und der Gas-Inspektor beziehen Tantiemen 8- Stellenzulagen. ou ‘ \ vom Reingewinn. Aufrüekon im Gebalt --- ohne Einschränkung --- von 3 zu 3 Jahren mit gleichbleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt in den einzelnen Besoldungsklnssen wird allgemein 9. Sonstiges. nach 21 Dienstjahren erreicht. --- Orts statutarische Festsetzungen wegen Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten bei Dienstreisen. --- Den Beamten --- auch ^älteren Gebülfen --- wird in der Woche ein dienstfreier Nachmittag gewährt. 35 000 Einw. Wandsbeck. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellenv. Unterbeamten b) technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Z. Zt. sind Ausbildungs-Bestimmungen noch nicht erlassen, sie sind aber Beamte in Aussicht genommen Auch Lehrkurse soileu demnächst eingerichtet b) mittl. Beamte (Bureau- werden. u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte Im Anschluß an die Einrichtung von Lehrknrsen sollen auch Prüfungen b) Bureau- und Kassen- zur Einführung gelangen. Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Die Unterbeamten werden allgemein auf Kündigung angestellt, die 4. Anstellungs-Bestimm¬ Polizei-Sergeanten werden jedoch nach fünfjähriger Dienstzeit lebens¬ ungen (ob auf Kündigung länglich angestelt. oder auf Lebenszeit, ob Zu b. Die technischen Beamten sind grundsätzlich kündbar angestellt, älteren mit oder ohne Ruhege¬ Beamten wird jedoch die lebenslängliche Anstellung gewährt. Ein halts-Berechtigung) Teil der im technischen und Betriebsdienst erforderlichen Kräfte wird a) Unterbeamte im Wege des Privatdienstvertrags angenommen. b) technische u. Betriebs- Zu c. Nur der Stadtsekretär, StadtkaBsierer, Magistratssekretäre und Bureau¬ Beamte vorsteher werden lebenslänglich angestellt, alle übrigen Beamten auf c) Mittlere Beamte. Kündigung. Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt. Zu a. Während der Probedienstleistung wird das volle Anfangsgehalt der betr. Stelle gewährt. --- Die zur Vorbereitung beschäftigten Diätare erhalten im 2. Jahre 360 Mk., im 3. = 480 Mk., im 4. = 600 Alk., im 5. = 800 Mk. und im 6. = 1000 Mk. Zu b. I. Stadtsekretär, Stadtkassierer . . . 3300---5100 Mk. II. Magistratssekretäre, Stadtbanführer . . 2500---4C00 Mk. III. BureauvorBteher . ....... 2000---3400 Mk. IV. Bureau-Assistenten, Rohr- und Kanalmeister . 1700---2900 Mk. V. Kanzlisten, Kassengehilfen...... 1400---2100 Mk. VI. Polizeiwachtmeister, Armenhaus-nsw. Verwalter 18C0---2500 Mk. VII. Ratsboten, Vollziehungsbeamte, Polizeiserge- anten........ 1700---2300 Mk. 5. Besoldung VIII. Schuldiener, Rathauskastellane, Nachtschutzleute 1400---1900 Mk. a) während d. Ausbildungs- IX. Maschinenmeister des Wasserwerks .... 1800---2500 Mk. u. Vorbereitungsdienstes X. Maschinisten, Messerableser, Uhrenableser . 1500--- 2100 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ XI. Bademeister.......... 1400---2000 Mk. stellung (Normal-Besol¬ XII. Heizer, Aufseher der Straßenbeleuchtung . . 1400---1800 Mk. dung i-Bätze). XIII. Latemenwärter, Sicherheitewächter .... 1000---1300 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. IVohnungsgeldzu schnss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine ( Dienstaufwands-Enlschiidiguugen beziehen; Der Polizeikommissar 800 Mk. und \ die Polizoiwachtmeister und Kriminalsergeanten 100 Mk. jährlich. Aufrückeu im Gehalt --- ohne Rechlaanitpiiich --- von 3 zu 3 Jahren mit enlw Jer gleii hblei- bendon oder anfangs höheren, später niedrigeren Botri: gen. Das Höchstgehalt wird in f). Sonstiges. den einzelnen Besoidungsklasson allgemein nacn 21 Dienstjahren erreicht, in Klasse I und 11 jedoch nach 18, in den Klassen XII und XIII nach 15 Oienstjubren. --- Die Alterszulag^ kann durch Beschluß beider Stadtkollegien versagt werden. ■ --- Fest¬ setzungen wegen Gen iilirung t in Entscliiidig«.„ngün bei Ausführung von Dienstreisen.--- 285 286 27 500 Einw. W attenscheid. 1. Bestimmungen über die Annahmev. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine besonderen Festsetzungen. Für den niederen Bureaudienst werden und Betriebs-Beamten Lehrlinge (Schreibhülfen) angenommen, denen aus dieser Annahme c) Stellen von mittl. Be¬ keinerlei Anspruch auf spätere Anstellung erwächst. amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischem Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter.. Zu a. Polizeibeamte auf Lebenszeit, Flurhüter und Vollziehungsbeamte auf Kündigung, Bureaudiener, Schuldiener usw. im Wege des Privat- 4. Anstellungs-Bestimm¬ dienHtvertrags als Nicht beamte. ungen (ob auf Kündigung Zu b. Stadtbaumeister, Banamtsassistent, Schlachthofvorsteher auf Lebens¬ oder auf Lebenszeit, ob zeit, im übrigen Annahme als Nichtbeamte anf Grund Privatdienst¬ mit oder ohne Ruhege- vertrags. liaits-B ere ebtigung) Zu C allgemein auf Lebenszeit. a) Unterbeamte Jeder Anstellung soll eine Probezeit vorausgehen, die in der Regel b) technischen. Betriebs- nicht länger als 2 Jahre, für Militäranwärter 6 Monate danert. Die Beamte Polizeibeamten werden 5 Jahre kündbar, dann auf Lebenszeit an¬ c) Mittlere Beamte. gestellt. Die übrigen Beamten werden nach erfolgreicher Probezeit angestellt und zwar anf Lebenszeit erst dann, wenn sie das 30. Lebensjahr vollendet haben. Für sämtliche Beamte besteht RuhegehaltBberechtigung. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Lehrlinge erhalten gewöhnlich vom 3. Jahre ab eine kleine Vergütung. Zu b. I. Oberstadtsekretär, Stadtbaumeister, Sparkasse- rendant............ 4000- 6000 Mk. II. Schlachthof-Direktor ... .... 3150 5400 Mk. III. Stadtkasse-Rendant........ 3000 4800 Mk. IV. Verwaltungssekretäre in der Stellung als Bureau- Vorsteher, Sparkasse-Gegenbuchführer . . . 2300---3800 Mk. V. Verwaltungs- und Bausekretäre, Bauassistenten, 5. Besoldung Kassenassistenten, Gasmeister...... 2000---3200 Mk. a) während d. Ausbildungs- VI. Registrator, Polizei-Wachtmeister, Vollziehungs¬ u. Vorbereitungsdienstes beamte, Stadtgärtner........ 1900---2800 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ VII. Polizeisergeanten......... 1500---2100 Mk. stellung (Normal-Besol¬ VI11. Rathausdiener u. Bote, Schuldiener am Gymnasium, dungssätze). Schlachthof-Maschinist, Schlachthof-Hallenmeister 1500---1800 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. WohnungsgeltlzuscliUHS. Keiner. 7. FanilllenznlHgeii usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine Grundsätze. Der Stadtbaumeister bezieht eine Dienstaufwandsentscbädigung von 200 Mk. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Ortsst&tutarische Festsetzungen betr. Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten. 287 38000 Einw. Weißenfels. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellenv.UnterDeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Der Vollziehungsbeamte auf Lebenszeit, der Straßen- und Wege¬ aufseher, der Magistratsbote, der Gelderheber, der Hilfsvollziehungs¬ 4. Anstellungs - Bestim¬ beamte auf dreimonatige Kündigung, die übrigen im Unterbeamten¬ mungen (ob auf Kündi¬ dienste beschäftigten Personen auf Grund Privatdienstvertrags. gung oder auf Lebenszeit, Zu b. Der Stadtbaumeister und der Schlachthofdirektor anf Lebenszeit, der ob mit oder ohne Ruhe¬ erste und der zweite Bautechniker auf dreimonatige Kündigung. Die gehalts-Berechtigung) übrigen Angestellten im technischen und Betriebsdienste werden a) Unterbeamte mittels Privatdienstvertrags angenommen. b) technische u. Betriebs- Zu C allgemein auf Lebenszeit. Beamte Die Anstellung als Beamter erfolgt regelmäßig nicht vor zurückgelegtem c) Mittlere Beamte. 25. Lebensjahr und nicht vor Ableistnng nsw. der aktiven Militär¬ dienstpflicht. --- Der Anstellung geht eine ßmonatige Probebeschäfti- gnng voraus, die bis auf 2 Jahre verlängert werden kann. Die städtischen Beamten sind ruhegehaltsberechtigt. Zu n keine Sonder-Festsetzungen. Während der Probezeit volles Stellengehalt. Zu b Stadtbaumeister, Direktor der Licht- und Waf - ‘rwerke 4200---5400 Mk. Schlachthofdirektor, Stadthauptknsse-Rendant . 2400- 3600 Mk. Stadtsparkasse-Rendant .... ..... 2400---3400 Mk. Stadtsekretär, Polizei-Inspektor . ..... 2200---3400 Mk. Stadtsteuerkasserondant, Kalkulator . .... 2100---3100 Mk. Stadthauptkasse-Kassierer ... .... 2000---3000 Mk. Polizei-Kommissar........... 2000---2600 Mk. I. Stadthauptkasse-Buchhalter, Bauftihrei-, Polizeisekretär . . . 1800---2800 Mk. Magi stratssekretare............ 1800---2700 Mk. Re, istrator........ .... 1800---2400 Mk. Stad thauptkasse-,Sparkasse-.Steuerkasse- Kontrolleur.il. Stadthaupt- kasse-Buchhalter............ 1700---2700 Mk. III. und IV. Stadthauptkasse-Buchhalter ..... 1600---2600 Mk. Polizei-Wachtmeister ........... 1600---2100 Mk- Assistenten, stellvertr. Standesbeamter, Kanzlei-Inspektor . . . 1400---2100 Mk. 5. Besoldung Meldeamtsvorsteher 1500---2200 Mk., I. Vollziehungsbeamter . . 1000---1400 Mk. a) während d. Ausbildungs- Polizei-Sergeanten 1300---1660 Mk., Magistratsbote .... 1050---1450 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Bautechniker 2100 Mk., Straßenmeister 1500 Mk., Straßen aufs eh er . 1200 Mk. b) nach der endgiltigen Betriebslechniker 1800 Mk.. Maschinenmeister..... 2100 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ Schlacbthofkassierer 1860 Mk., Gelderheber...... 2200 Mk. soldungssätze). Hallenmeister 1305,14 Mk., Friedhofsinspektor ... 1800 Mk. Besoldungsordnung von 1005. (Neuregelung der Besoldungen bevorstehend). 6. lVohniingageldzuHchiiBB. Es wird ein Wohnungsgeldzusehuß in Höhe von 10% des jeweiligen Gehalts gezahlt. 7. Fmuilleun zlagcn usw. Keine. Keine Grundsätze. Zulagen beziehen. Der Schlacbthofdirektor 800 Mk., der Meldearnts- vorsteher 100 Mk., der I. Vollziehungsbeauito 200 Mk. Gebühren. Der 11. Vollziebungs- 8. Stellenzulagen. beamte 230 Mk. Zulage und Vollstrockungsgebühren. Der Polizei-Inspektor erhält 1% %, Oie übrigon Polizeibeamten zu gleichen Teilen zusammen 10 % Tantieme vom Marktstandsgeld. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit im allgemeinen anfangs 9. Sonstiges. höheren, später niedrigeren, teilweise auch gleichbleibenden Beträgen. Die Alters¬ zulage kann nach dem Ermessen des Magistrats ganz oder teilweise oder für Zeit versagt werden. --- Regulativ betr. Gewähiung von Reisekosten und Tagegeldern. 11700 Einw. Werden a. Ruhr. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) technischen und. Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für MiJitäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Zu a keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Zu b Prüfungen sollen demnächst allgemein eingeführt werden. Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a Die Polizeisergeanten anf Lebenszeit, die übrigen Unterbeamten anf 4. Anstellungs-Bestimm¬ Kündigung oder im Wege des Privatdienstvertrags. ungen (ob auf Kündigung Zu b allgemein auf Kündigung od’er Annahme auf Grund Privatdienst- oder auf Lebenszeit, ob mit vertrags. oder ohne Ruhegehalts-Be¬ Zu C. Stadtsekretär, Stadtkasserendant und Polizei-Kommissar werden auf rechtigung) Lebenszeit, alle übrigen Beamten auf Kündigung angestellt. Hülfs- a) Unterbeamte kräfte werden mittels Privatdienstvertrags angenommen. b) technische u. Betriebs- Die Anstellung der Beamten erfolgt in der Regel zunächst auf einjährige Beamte --- bei Militäranwärtern 6monatige --- Probezeit. c) Mittlere Beamte. Auf Lebenszeit erfolgr die Anstellung allgemein erst nach Ablauf einer fünfjährigen Dienstzeit --- ausschließlich Probezeit --- bei der Stadt. Dio Beamten sind ruliegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. 5. Besoldung Zu b 1. Stadtientmeister......... 3300---4800 Mk. a) während d. Ausbildungs- 2. Stadtbanmeister......... 3000---4200 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 3. Stadtsekretär.......... 2700---3900 Mk. b) nachderendgiltigep An¬ 4. Schlachthofdirektor......... 2550 3750 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 5. Polizei-Kommissar......... 2400 3600 Mk. dungssätze). 6. GegenbuchführerderSparkasse, Bureau- u.Kassen- Besoldungsordnung von Assistenten........... 1500---2400 Mk. 7. Polizei-Sergeanten......... 1350---1800 Mk. 1908. Wohnimg,8geldzuschuß wird gezahlt Es erhalten: Verheir. L'nrerh. 6. MoliiiungflgcldzuNchiiHH. Die Beamten der Besoldungsklassen 1---5 ... 450 Mk. i 2fs der ne- „ „ „ „ 6 ... 300 Mk. } benstehend. „ „ „ „ 7 200 Mk. 1 Sätze. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- mit gleichbleibenden Beträgen alle 3 Jahre. Die Alterszulage kann vom Bürgermeister, nach Anhörung der Stadtverordneten¬ 9. Sonstiges. versammlung, versagt werden. Das der Berechnung der Dienstalterszulagen zu Grunde zu legende Dienstalter beginnt mit vollendeter Großjährigkeit. --- Ortsstatu¬ tarische Festsetzungen wegen Gewährung von Umzugskosten, Tagegeldern und Reisekosten. 288 16000 Einw. W ermelskirchen. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v.Unterbeamten b) technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetznngen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetznngen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. ■i. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a. Polizeibeamte ant Lebenszeit, die übrigen anf Kündigung oder An¬ ungen (ob auf Kündigung nahme mittels Privatdienstvertrags. oder auf Lebenszeit, ob Zu b anf Kündigung oder im Wege des Privatdienstvertrages. mit oder ohne Ruhe¬ Zu c im allgemeinen anf Lebenszeit. gehalts-Berechtigung) Die Anstellung anf Lebenszeit ist von der Erreichung des 30. Lebens¬ a) Unterbeamte jahres und einer fünfjährigen Dienstzeit in der Stadt abhängig. Vor b) technischeu.Betriebs- dem 21. Lebensjahre findet Anstellung nicht statt. Die Zeit bis znm Beamte vollendeten 21. Lebensjahre gilt als Vorbereitungszeit. c) Mittlere Beamte. Die Beamten sind ruhegehaltsberechtigt. 5. Besoldung. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. a) während d. Ausbildungs- Zu b. Eine Besoldungsorduung ist nicht vorhanden. Die Festsetzung der u. Vorbereitungsdienstes Besoldungen für die einzelnen Stellen, Gewährnng von Mietsent- b) nach der endgiltigen An¬ schädignng usw. unterliegt- jedesmaliger besonderer Beschlußfassung stellung (Normal-Besol- der städtischen Körperschaften. dungssätze) Grundsätze bestehen nicht. Z. Zt. werden nur den verheirateten Beamten Wohnung« 2 • ld- 6. WohnungHgeldxuKcluiHH. zuschüsse gewährt und zwar in Höhe von 300---400 Mk. 7. Familien Zulagen usw. Keine. (S. auch Wohnungsgeldzusehuß). 8. Stellenzulagen. Keine. (S. au»*h Gehalt). 9. Sonstiges. Ortssta tu torisch» • Festsetzungen wegen Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten. 289 18500 Einw. W erningerode. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) ,, „ technischen nnd Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a. Die Polizei-Exekutivbeamten zunächst anf Kündigung und nach 10 ungen (ob auf Kündigung Jahren anf Lebenszeit. Wegeaufseher, Nachtwächter, Feuerwehr- oder auf Lebenszeit, ob wachtleute auf dreimonatige Kündigung, Wege- und Promenaden¬ mit oder ohne Ruhege¬ wärter aut Grund Privatdienstvertrags. halts-Berechtigung) Zu b allgemein mittels Privatdienstvertrags. a) Unterbeamte Zu C allgemein auf Lebenszeit. b) technischen Betriebs- Der endgültigen Anstellung geht eine Probedienstzeit voran, die in Beamte der Regel 6 Monate beträgt, bis auf 2 Jahre verlängert, aber auch c) Mittlere Beamte entsprechend verkürzt werden kann. Sämtliche städtische Beamte sind ruhegebaltsberechtigt. Zu a. Während der Probezeit wird das volle Stellengehalt gewährt. Zu b. Stadtsekretär, Stadtkämmerer, Sparkasse-Rendant . 2200---4000 Mk. Polizeikommissar, Rendant der Ortssteuerkasse, Ma¬ gistratssekretär, Bauassistent, Vorsteher des Ver¬ messungsbureaus, Leiter des Verkehrsamts . . . 2C00---3400 Mk. Bureauvorsteher, Bauführer, Techniker, Registrator Polizeisekretär, Banamtssekretär, I. Buchhalter nnd Lagerverwalter beim Gas- und Wasserwerk . . . 1800---3000 Mk. Kontrolleur d. Kämmerei- n. Sparkasse, Steuereinnehmer 1700---2700 Mk. 5. Besoldung Förster, Polizeiwachtmeister, Ban- u. Straßenaufseher, a) während d. Ausbildungs- Hallen- nnd Maschinenmeister. Rohr- und Gasmeister 1600---2200 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Bureaugehilfen (Assistenten I. KL), Rats- nnd Ksssen- b) nach der endgültigen An¬ boten, Vollziehungsbeamte und Polizeisergeanten . 1300---2000 Mk. stellung (Norm ab lie sol- Etatsmäßige Kanzlisten (Assistenten II. Kl.) . . . 1200---1550 Mk. il nngssätze. Feldhüter............ 900---1200 Mk. Besoldungsordnung- von 1910. 6. WoIinungwgeldzuschuHS. j Keiner. 7 Familienzulagen usw. Keine. Grundsätze bestehen nicht. 7. Zt erhalten besondere Zulagen: Der Polizei-Wachtmeister 8. Stellenzulagen. 200 Mk., der I. Bureau-Assistent 100 Mk. J , Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 «fahre mit gleicbbleibenden oder anfangs höheren, später niedrigeren Beträgen. --- Ortsstatutarische Festsetzungen 9. Sonstiges. wegen Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern. --- Die Zeit vor Beginn des 25. Lebensjahres bleibt bei Berechnung der Dienstzeit außer Betracht. --- Das Höchst¬ gehalt wird allgemein nach 21 Dienstjahren in der betr. Stelle erreicht. 1 25000 Einw. Wesel. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Mifitäranwärter. 2- Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- n. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetznngen. b) Bureau- und Kassen- Beamto A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a auf Lebenszeit. Soweit jedoch eine rein mechanische Dienstleistung 4. Anstellungs-Bestimm¬ in Frage kommt, erfolgt Annahme als Nichtbeamter im Wege des ungen (ob auf Kündigung Privatdienstvertrages. Polizeiwachtmeister, Polizeisergeanten und oderauf Lebenszeit, ob mit Vollziehungsbeamte werden zunächst auf Kündigung und nach oder ohne Ruhegehalts-Be¬ 3 Jahren --- mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde nach 6 Jahren --- rechtigung) anf Lebenszeit angestellt. a) Unterbeamte Zu b- Im allgemeinen werden die im technischen und Betriebsdienst be¬ b) technischem Betriebs- schäftigten Personen mittels Privatdienstvertrags als Nichtbeamte Beamte angenommen. Haben sie obrigkeitliche Befugnisse anszuüben, so er¬ c) Mittlere Beamte. folgt Anstellung als Beamter anf Kündignng. Zu c grundsätzlich auf Lebenszeit. Sämtliche Beamte sind ruhegehaitsberechtigt. Zu a. Die auf Probe angenommenen Beamten erhalten in der Regeleine Ent¬ schädigung in Höhe des Anfangsgehalts der betr. Stelle. Zu b. 1. Oberstadtsekretär, Stadtrentmeister, Sparkasse¬ rendant, Stadtingenieur.......2700 4700 Mk. 2. Polizei-Inspektor....... . 2400 4400 Mk. 3. Stadtsekietäre, Polizeikommissar..... 2100--- 3800 Mk 4. Bauamts-Sekretär, Polizei-Sekretär, Kalkulator, Hafenmeister.......... 2000---3500 Mk. B. Kassenbnchhalter, Sparkassekontroileur, Wasser¬ werksbuchhalter, Verwaltungssebretäre, Bauführer 5. Besoldung I. Klasse........... 1800 8000 Mk. a) währendd. Ausbildungs- 6. Sekretariats-, Kassen-, Polizei-, Sparkasse-Assi¬ n. Vorbereitungsdienstes stenten, Bauführer...... . 1500--- 2700 Mk. b) nachderendgiltigenAn- 7. Vollziehungsbeamte . ..... 1400---1900 Mk. stellung (Normal-Brsol- 8. Polizei-Wachtmeister....... 1000 - 2100 Mk. dungoo^tze). 9. „ -Sergeanten ..... . 1300---1800 Mk. Besoldungsordnung von 1910. Wohnungsgeldzuschuß erbalten: 6. WohnungsgeldzuHChuBH. Verhelr. Ledig. Die vorstehend unter 1---6 genannten Beamten . . . 400 Mk. 200 Mk. „ , „ 7---9 „ „ .... 200 Mk. 200 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. (Grundsätze bestehen nicht. Stadtsekretär, Stadtrentmeister, Stadtingenieur und Polizei- 8. Stellenzulagen. Inspektor beziehen je 300 Mk.. der Polizei-Kommissar und ein Stadtbote je 100 Mk. persönliche Zulage, der Polizei-Inspektor außerdem 300 Mk. Dient-taufwandsgeld. Aufrii^ken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre --- mit im allgemeinen anfangs höheren, -.pater niedrigeren Beträcren. Die Gehaltszulagen können durch Beschluß' des Bürgermeisters und der Beigeordneten versagt werden. --- In den Klassen 1---6 9. Sonstiges. der Be*» Idungsordnung wird das Höchstgehalt nach 21, in den Klassen 7---9 daselbst nach 15 Stelleridienstjahren erreicht. --- Die vor Beginn des 21. Lebensjahres verbrachte Dienstzeit bk-ibt bei Festsetzung des Besoldungsälters außer Berechnung. --- Vor¬ schriften über zu gewährende Tagegelder. Reisekosten und Umzugs kosten. --- Bestim¬ mungen über die Kleiderkasse ier Polizeibeamten der Stadt Wesel. --- 291 J 292 13200 Einw. Wetzlar. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ technischen Keine Sonder-Festsetzungeu. unsen-) dienstes wird dem Supernumerar eine Prüfungsaufgabe gestellt. Löst er diese zur A) für Zivilanwärter Zufriedenheit, so kann seine Anstellung als Diätar t iTolgen. B) für Militäranwärter. Zu a B. Für Al iliüiran warter ist ein besonderer Ausbildungsgang nicht vorgeschrieben, sie werden während der informatorischen Beschäftigung und während des Probedienstes in verschiedenen Bureaus beschäftigt und haben sich dort die erforderlichen Kennt¬ nisse anzueignen. Für di° Beamten-Anwärter sind Unterrichtskurse eingerichtet, zu deren Besuch jene verpflichtet sind. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Btiimte Zu b. Verlangt wird die Lösung mehrerer schriftlicher Aufgaben aus der b) Bureau- und Kassen- Gesetzes- und Verwaltungskunde. Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a allgemein auf Kündigung, z. T. auch auf Grund Privatdienstv rtrags. Zu b. Di« Beamten der Betriebsverwaltungen und die technischen Beamten werden durchweg auf Kündigung angestellt, ausnahmsweise kann jedoch auch Anstellung auf Lebenszeit erfolgen. Sonstige Hilfskräfte werden im Wege de s Privatdienstt ertrages angenommen. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu c allgemein auf Lebsnsseit, Kanzlisten, Stenographisten, Maschinen schreib er auf Kündigung. ungen (ob auf Kündigung --- Du1 Anstellung erfolgt zunächst auf Probe. Die Frobezuit dauert im allgemeinen oder auf Lebenszeit, ob 2 Jahre, für Militäranwärtei* 6 Monate. Anstellung auf Lebenszeit erfolgt nur, wenn mit oder ohne Ruhege¬ der Beamte wenigstens 27 Jahre, und nicht älter als 40 Jahre ist und eine mindestens halts-Berechtigung) dreijährige Dienstzeit bei der Stadt zurilckgelegt hat. Bis dahin gilt kündbare An- a) Unterbeamte Anstellung. --- Die vorstehend unter a---c genannten, auf Kündigung zur Anstellung b) technische u. Betriebs- gelangenden Beamten werden auf Lebenszeit angestellt, sofern ihnen nicht vor Ablauf Beamte von 10 Jahren von ihrer Annahme als Beamter ah gekündigt worden ist. ---- Militär- c) Mittlere Beamte. anv. Uner w erden nach erfolgreich abgeleisteter Probedienstleistung undAlegung einer ; üiittllchen Prüfung zu Assistenten befördert. ZivilanWärter sollen in der Regel nicht vor Ablauf von 3 Dienstjahren als Diätar zum Assistenten befördert werden, un all0eme:n Beförderung zum Sekretär nicht vor Ablauf von 3 Dienstjahren als A-aistent erfolgen. Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt Zu a. Ziviianwtrter erhalten wahrend des Vorbereitungsdienstes kerne Vergütung, als Diätare 1200---2000 Mk. jährlich. --- Militäranwärter beziehen während des Probedienstes wouig&lerts % des Anfangsgehalls der betr. Ste'le. Zu b. Burou-adirektor............ 6500---7300 Mk. Ri ndanten, Oberstadlsekretäre.........4300---6200 Mk. Sekretäre, Kalkulatoren, Kassierer, Buchhalter usw. . . 3200---6300 Mk. Bureau- und Kassen-Assistenten und gleichgestellte Beamte . 2600---4600 Mk. Diäte'e (Zivilsupernumerare nach vollendetem Supemumerariat) . 1200---2000 Mk. Bureau- und Kassengehilfen (ohne Prüfung) . . . 2300---3600 Mk. Mel. 1. StadtsekretUr*», Kasseurendant'm, Stad .......2°00 3700 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ Kommissar...... •enu- u.Knssen-Aseisteiiten soldungssätze). 2. Registratoren, Kassenkontrolleur'', ßu ....... 1400---2775 Mk. Besoldungsordnung von I*olize*-Wachtmmstpr Ischutzmann . 1400---2100 Mk. 3. Foliri• iserge»vite fi, fctem rerheber, Fel °u fr™*»*” Wohnung 1150---1850 Mk. 4. Mugistratsbote (RatliauskasteLUm) no*> 1100---1500 Mk. 6 Xuehtschutzleuto .... 1909. 6. TVolinungKgeldzuKcliuss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrüeken im Gelialt ulle Jahre mit gleich bleibenden Betrügen. Die Beamten der Be- KoldungskluHH. 1 steigen im G>-lialt 20 mal alljährlich und dann noch einmal nach 3 Jahren, die Beamten der Klasse 2 steigen 25 mal alljährlich und dann noch ein¬ 9. Sonstiges. mal nach 3 Jahren. Das Gehalt d^r übrigen Beamten sfrigt allgemein 20uiol all¬ jährlich. - Festsetzungen ttb»»r Gewährung von Reisekosten, Tagegeldern und Umzugskosteil. Bestimmungen üb*»r Gewährung von Ruhegeld und Hint°rblie- benenfür-iorgr an nicht nmevehaitshercchtigt» Angestellte. Sominbemis von 2 Uhr niu-hmittogs sind die stRdt. Bureaus geschlossen. 298 10000 Einw. Wülfrath. 1. Br Stimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) St«'U"n’ .Unterbeamten b) „ .. technischen und Betriebs-Beamt-n Keine Sonder-Feotsetzungen c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kasten-) A) für Zivilanwärter B) für Militiiranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen liir «.'technische u. Betriebs- Bcninte Keine Sonder-Festsetzuugon b) mittl. Bi amte (Kureuu- u. K.(s-. n-) A) für Zivibmv nrt«■ r B) für Mil iütran Wärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungeu b) Bureau- und Kassen- Beamt.c- A) für Zivilanwärter B) für Militannwürtcr. 4 Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Soweit nicht technische und Betriebsbeamte im Wege dss Privatdienst¬ oder auf Lebenszeit, ob vertrages angenommen werden, erfolgt die Anstellung der städtischen mit oder ohne B,uh°ge- Beamten allgemein zunächst auf Kündigung. Nach Ablauf von 10 halts-Bcrechtigung) Dienstjahren und nach Vollendung des 35. Leben-jahres erfolgt soda -n a) Unterbeamte lebenslängliche Anstellung. b) technische w. Betriebs- Die städtischen Beamten sind sämtlich rnhegehaltsberechtigt. Beairnt) c) Mittlere Beamte Zu a keine Sonder-Festsetzungen. 5. Besoldung Zu b. Stadtsekretär, Gemeindeempfänger 2100---3300 Mk. a) wähn ndd.Ausbildungs- Etatsmäßiger Steuerabteilungssekretär 1800---3000 Mk. u. Vorberi ituncr-'diep'-tc>s Polizei-Sergeanten . . 1200---1800 Mk. b) nach der endgiltigen An Sparkasse-Gegenbuchführer....... 1700---29C0 Mk. Stellung (Normal-Be-ol- Pflege- und Versorgungshausverwalter neben freier dungssätze) Wohnung usw...... .... 600---1350 Mk. Besoldungsordimug von Für alle übrigen städtischen Beamten wird das Gehalt von Fall zu Fall festgesetzt. 1907. (Neuregelung der Besoldungen steht zu erwartend Woliiißtitrst'vldzuj« *?iuß v ird £ .1 rt u l z ir • rlmll* u: Yerheir. Unverh. 6. WohnuiigsgeltlziisclniKB. Die ■ 1 ad Ri-nannt^n Mit teil ir • • 400 Mk. 2*0 Mk. .. PoTUö*«argi-AiiTM» . . 2üo Mk. Iu0 Mk. 7. Familienzulagen i iw. Keiin 8- Stellenzulagen. Aufrück n im G« halt --- oh Btrln.su Hpru«*ö ollt i Jahn mir gi< ,, hhlöp *>»» ii durch *n Ktlrf!« n... 14ti•r \ **-«-.gt v x !. n. n «. iu. h dnrn, 9. Sonstiges. w i n < in B- aintcr uni *rläßl i im • ch ill> ■m rilim vom Hlii u«m< i.sh»r g< «l -*Ut *i aiii-fin -opi« n Frist di> Kennl nie d r S*"iiO|rraph i und ii • eoh-h«* F-iiigk n da *. i uu£u< daß r iit h» zu lim 11 g* ---j■ t • Werte Reil' »i zu\ • ar 1 " hen kann. Die vor Beginn il« s 21. L 1 "-eil " i /iirit.-Kgeh [rf. D , it ftii 1 r Be ’u Ing cl< r Alt* ; -/nlng* n »lieht ■ rUrk^irlitigt. 299 10000 Einw, Zehdenick. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für Keine Sonder-Festsetznngen. Anwärter werden im allgemeinen und beim a) Stellenv. Unterbeamten Freisein von Stellen angenommen und zwar zunächst znr Probe¬ b) „ „ technischen dienstleistung, die in der Regel ein Jahr dauert. --- Außerdem werden und Betriebs-Beamten auch junge Leute mit guter Volksschulbildung als Schreiberlehrlinge c) Stellen von mittl. Be¬ angenommen, die jedoch auf Anstellung in Beamtenstellen keine An¬ amten (Bureau- u. Kassen-) wartschaft haben. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischem Betriebs- Keine besonderen Festsetzungen. Für die Schreiberlehrliuge ist eine drei¬ Beamte jährige Ausbildungszeit, aber kein besonderer Ausbildungsgang vor¬ b) mittl. Beamte (Bureau- geschrieben. und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetznngen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Die Polizei-Unterbeamten werden auf Lebenszeit, die Magistratsboten, 4. Anstellungs - Bestim¬ Feldhüter, Nachtwächter und Schuldiener auf Kündigung angestellt. mungen (ob auf Kündi¬ Zu b. Der Stadtbanmeister, Schlachthofvorsteher und der Förster werden gung oder auf Lebenszeit, auf Lebenszeit angestellt, die sonst erforderlichen technischen usw. ob mit oder ohne Ruhe¬ Kräfte auf Grund Privatdienstvertrags angenommen. gehalts-Berechtigung) Zu C. Abgesehen von den Kopisten und Bnreaugehilfen, die auf Kündigung a) Unterbeamte angestellt werden, erfolgt die Anstellung der mittleren Beamten all¬ b) technische u. Betriebs- gemein auf Lebenszeit. Beamte Die lebenslängliche Anstellung tritt nicht vor Vollendung des 25. Lebens¬ c) Mittlere Beamte. jahres und nicht vor Zurücklegung einer einjährigen Dienstzeit als Beamter der Stadt ein. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. 5. Besoldung a) während d. Ausbildungs- Zu a keine Sonder-Festsetznngen. u. Vorbereitungsdienstes Zu b. Die Besoldungs-Ordnung vom Jahre 1901 hat verschiedene Ab¬ b) nach der endgiltigen änderungen erfahren. Gegenwärtig ist eine grundsätzliche Neu¬ Anstellung (Normal-Be¬ regelung der Besoldungen in die Wege geleitet. soldungssätze). 6. WohnungsgeldznRchnsB. Keiner. 7. Familieiinzlagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. 300 301 33500 Einw. Zeitz. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) r technischen nnd Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetznngen. e) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bnrean- u. Kassen-) A) für Zivilamvärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a allgemein auf Kündigung. Zu b in Ausnahmefällen anf Kündigung oder anch auf Lebenszeit. Im allgemeinen werden die in Betracht kommenden Personen im Wege 4. Anstellungs-Bestimm¬ des Privatdienstvertrages als Nichtbeamte angenommen. ungen (ob auf Kündigung Zu c. Die Kalkulatoren, Stadtsekretäre, der Polizeisekretär, Meldeamtsvor¬ oder auf Lebenszeit, ob steher, Standesamtssekretär, Bauamtsassistent, die Rendanten, Kon¬ mit oder ohne Ruliege- trolleure und Buchhalter der Kassen, der Steuerkontrolleur, Buch¬ halts-Berechtigung) halter des Gaswerks, Polizei-Inspektor nnd der Polizei-Kommissar a) Unterbeamte werden grundsätzlich auf Lebenszeit, der Schlachthausinspektor, Bau¬ b) technische u. Betriebs- verwalter, Meldeamtsassistent, die Kassen- und Bureau-Assistenten, Beamte der Magistrats-, der Polizei-Registrator und der Polizei-Wachtmeister c) Mittlere Beamte. dagegen auf Kündigung angestellt. Kanzlisten usw. werden mittels Privatdienstvertrags angenommen. Bei sämtlichen Beamten hat der Anstellung eine Probedienstzeit vorauszugehen, die für Zivjlanwärter mindestens 1 Jahr, für Militäranwärter 6 Monate beträgt. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltBberechtigt. Zu a. 'Während der Probedienstzeit wird das Anfangsgehalt der betr. Stelle gezahlt. Zu b. I. Rendanten und I. Kalkulator ..... 2800---4200 Mk. 11. Polizei-Inspektor ... .... 2600---4000 Mk. III. Stadtsekretäre.......... 2200---3600 Mk. VI. Polizeisekretär, Kontrolleure...... 2100---3500 Mk. V. Polizeikommissar, I. Bauamtsassistent . . 1900---3300 Mk. VI. Kalkulator,Meldeamts-Vorsteher, Standesamts-und Steuersekretär . . ....... 1800---3200 Mk. VII. Buchhalter........... 1700---3100 Mk. VIII. II. Bauamtsassistent........ 1600---3000 Mk. IX. Bureau-Assistenten .... .... 1500---2900 Mk. 5. Besoldung X. Magistrats-Registrator........ 1200---2600 Mk. a) während d. Ausbildungs- XI. Sonstige Registratoren........ 1100---2500 Mk. u. Vorbereitungsdienstes XII. Stadtgärtner .... ..... 1000---24C0 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ XIII. Polizei-Wachtmeister........ 1600---2300 Mk. stellung (Normal-Besol¬ XIV7. Polizei-Sergeanten......... 1400---2100 Mk. dungssätze). XV7. Steuererheber, Nachtschutzmänner..... 1200---1900 Mk. Besoldungsordnung von 1909. Ki iner. --- Für den Fall, daß durch gesetzliche uaw. Bestimmung der Wohnuugegeld- zuachuß in einem festen Geldeatze zum Ausdruck kommen soll, haben sich die 6. WohnungsgeldZuschuss. Beamten 10°/0 ihres nach der Besoldungsordtmng ihnen zustehenden Einkommens in entsprechender Umrechnung auf jenen gesetzlich fertlzuetelb nden Satz an¬ rechnen zu lassen. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrüeken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit anfangs niedrigeren, später höheren, und dann wieder ermäßigten Beträgen. Nach Ablauf von 21 9. Sonstiges. Dienstjahren wird das Höchstgehalt erreicht. Die Probedienstzeit wird mit an¬ gerechnet. --- Durch Beschluß des Magistrats kann die Gewährung der Alters¬ zulage versagt werden. 10000 Einw. Ziegenhals. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) .Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilau Wärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetznngen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kasten-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischem Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilauwärter B) Für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a die Polizeibeamten auf Lebenszeit, die übrigen Unterbeamten iin all¬ ungen (ob auf Kündigung gemeinen anf Kündigung. oder auf Lebenszeit, ob mit Zu b im allgemeinen auf Kündigung, im übrigen aber auch aut Grund oder ohne Ruhegehalts-Be¬ Privatdienstvertrages als Nichtbeamte. rechtigung) Zu c. Rendant, Kontrolleur, Stadtsekre'är, Magi6trats-Registrator, I. Voll- a) Unterbeamte ziehungsbeamter, sowie die Polizeibeamten auf Lebenszeit, im übrigen b) technische u. Betriebs- aut Kündigung oder im Wege privatrechtlichen Dienstvertrags. Beamte Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. c) Mittlere Beamte. Zu a. Während der Probedienstzeit wird das volle Einkommen der betr. 5. Besoldung Stelle gezahlt. a) währendd. Ausbilduugs- Zu b. 1. Rendant, Stadtsekretär, Polizei-Kommissar . 1650---L050 Mk. u. Vorbereitungsdienstes II. Kontrolleur........... 1850---2540 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ III. Registrator........... 1200 2250 Mk. stellung (Normal-Besol- IV. Vollziehungsbeamte...... . 1000---1490 Mk. dungo=ätze). V. Polizei-Sergeanten......... 1100---1660 Mk Besoldungsordnung von 1907. (Neuregelung der Besoldungen ist vom Regierungs-Präsidenten angeregt.) Wohnungsgeldzu ;chuß wird gezahlt und zwar: Yerlieir. L'nverheir. 6. TVohnnngKgcIdJoiKchuBß. Klas&en I---III der Besoldungs-Ordnung 300 Mk. 15des Grundgehalts. „ IV u.V . „ 200 Mk. 200 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9 Sonstiges. AufrUnKen im Gehalt alle 3 Jahre mit gier hbleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt wird nach 21 Dienstjahren erreicht. ’ 302 Aufrüeken im Gehalt alle 3 Jahre mit im allgemeinen anfangs höheren, später niedrigeren Beträgen. Bus Aufrüeken kann durch Kollegiall»i•selQuÜ des Magistrats versagt werden, die Einbehaltung der Dienstnlterszulage kann jedoch jedesmal nur auf die Dauer eine.» Jahres erfolgen. — Das Höchstgehalt wird allgemein nach 18 Dienet jahre n — bei den Nach tu lieh tern nach 9 DienstJahren errt iclit. 15000 Einw. Zoppot. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen ,r „ , _ und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte b) mittl. Beamte (Bureau- Keine Sonder-Festsetzungen. u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a allgemein auf Kündigung während der ersten 6 Dienstjahre, dann kann Anstellung auf Lebenszeit erfolgen. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b. Die in den Betriebsverwaltungen beschäftigten Personen werden ln ungen (ob auf Kündigung der Regel im Wege des Privatdienstvertrages angenommen. oder auf Lebenszeit, ob Zu c allgemein auf Lebenszeit. Standesbeamte und deren Stellvertreter, mit oder ohne Ruhege¬ Diktate und Verwaltnngslnspektor haben kein Anrecht auf Anstellung halts-Berechtigung) als Gemeindebeamter. a) Unterbeamto Die Anstellung als Beamter erfolgt regelmäßig nicht vor vollendetem 26. b) technischeu. Betriebs- Lebensjahre, die auf Lebenszeit nicht vor vollendetem 30. Lebens¬ Beamte jahre. Der Anstellung geht eine Probebeschäftigung voraus, die im c) Mittlere Beamte. allgemeinen 6 Monate dauert, jedoch für Zivilanwärter bis 2 Jahre nnd mehr verlängert werden kann. --- Die Beamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetznngen. Zu b. 1. Kämmerei-Vorsteher, Rechnungsrevisor, Ober¬ sekretär, Stadtlandmesser, Vorsteher des Steuer¬ bureaus, Schlachthofdirektor...... 2600---49CO Mk. 2. Stadtsekretäre, Polizeisekretär, Kämmereikasse- Kassierer, I. Kassenbnchhalter, Steuerkassekassierer, Polizeikommissar......... 2400---4100 Mk. 5. Besoldung 3. Magistratsassistenten, Katasterassistenten, Bau¬ a) während d. Ausbildungs- assistenten, Meldeamtsassistenten, 11. Kassen¬ u. Vorbereitungsdienstes buchhalter ...........1800---3200 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 4. Polizei-Wachtmeister, Kriminalwachtmeister . . 1900---3100 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 5. VolJziehungsbeamte, Magistratsboten, Polizeiserg. 1400---2100 Mk. dungssätze). 6. Nachtwächter, Polizeiboten, Steuerboten . . 510--- 780 Mk. Besoldungsordnuug von 1910. Wohnungsgeld erhalten: Die Beamten der Beaoldungsklasse 1 . 500 Mk. 6. TVoJinungRgeldziiscltUNs „ „ .. - 2 .400 Mk. a u. 4 - 30U Mk. .i „ „ 6 . • 200 Mk. - „ - 6 . .... .60 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine 8. Stellenzulagen. Ke5n°. Aufrüeken im Gehalt alle 3 Jahr*» mit im allgemeinen anfangs höheren, später niedrigeren Betragen. Das Aufrüeken kann durch Kollegialbesrliluß des Magistrats versagt !). Sonstiges. werden, die Einbehaltung der Die ristalt erszulage kann jedoch jedesmal nur auf die Dauer eine.» Jahres erfolgen. --- Das Höchstgehalt wird allgemein nach 18 Dieiißtjah»*u --- bei den Nachtwächtern nach ö Dienstjahreii errt iclit. 13200 Einw. Alstaden. h Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. Fiir die Annahme der technischen Beamten und Betriebs-Beamten ist der erfolgreiche Besuch einer Baugetverkschule Vorbedingung. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. | b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetznngen. b) Bureau- und Kassen- Bearnte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a auf Kündigung; der Vollziehungsbeamte der Gemeindekasse wird im 4. Anstellungs-Bestimm¬ Wege des Privatdienstvertrages angenommen. ungen (ob auf Kündigung Zu b nach besonderem Beschluß der Gemeinde. In der Kegel erfolgt Be¬ oderauf Lebenszeit, ob mit schäftigung auf Grund Privatdienstvertrags. oder ohnefiuhegehalts-Be- Zu C allgemein auf Lebenszeit, jedoch erst nach fünfjähriger Dienstzeit bei rechtigung) der Gemeinde und nach Erreichung des 30. Lebensjahres. Bis dahin gilt a) Unterbeamte Anstellung auf dreimonatige Kündigung. b) technische u.Betriebs- Jeder Anstellung als Beamter geht im allgemeinen eine mindestens fimonntige Beamte Probedienstleistuug voran. c) Mittlere Beamte. Bureaugehiifen usw. werden als Nichtbeamte im Wege des Privatdienst¬ vertrages angestellt. Sämtliche festangestellte Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. 5. Besoldung Zu a. Während der Probedienstleistung wird das volle Anfangsgehalt der a) währendcl.Ausbildungs- betr. Stelle gezahlt. u. Vorbereitungsdienstes Zu b I. I. Gemeindesekretär, Gemeindeempfänger . . 2300---3900 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 11. Gemeindebautührer, Polizei-Kommissar . . . 2000---3500 Mk. stellung (Normal-Besol¬ III. Gemeindesekretäre....... . 1700---2800 Mk. dungssätze) IV. Bureau- und Kassen-Assistenten, Polizeisergeanten 1100---2C00 Mk. Besoldungsorduuug von 1909. Wohnung-«eldzus uuE erholten: Terlmir. Inverli. Die Beamten der Besoldungsklu^se I..... 400 Mk. 250 Mk. 6. WohnungNgeldziiNcliusK. „ „ „ ' „ II..... 400 Mk. 250 Mk. „ „ „ in..... .ro jik. iso im. „ „ „ ., IV ... 250 Sk. 150 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8.* Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Die Gehnltssteiuerungen 9. Sonstiges. treten, wenn nicht seitens des Bürgermeisters und des Gemeinderates begründeter Einspruch erhoben wird, ohne weiteres ein. --- Festsetzungen wegen Gewährung vou Tagegeldern und Ke'sekosten. 305 306 46000 Einw. Altenessen. 1. Bestimmungen überdie Annahme v. Anwärtern für u) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. Entsprechende Bestimmungen sollen in Kürze und Betriebs-Beamten erlassen werden. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Keine Sonder-Festsetznngen. Entsprechende Bestimmungen sollen in Kürze Beamte erlassen werden. Gegenwärtig haben die Abteilungs-Vorsteher die b) mittl. Beamte (Bureau- Pflicht, die Ausbildung der Anwärter zu überwachen und zu fördern. u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b. Es sind Prüfungen abzulegen ntufh. den Vorschriften über die Einführung von Prüfungen für mittlere Beamte in den Gemeinden des Landkreises Essen. --- Ge- ford rt wird eine Assistenten- und eine Sekretärpxiifung. Die Assistenten-Prüfung wird in d*»r Regel nur von Zivilanwärtern abgelegt., Militäranwärter sind im nll- gemeinen davon befreit. Die Zulassung erfolgt in der Regel erst nach drei¬ jähriger Tätigkeit im Kommunaldienste und nicht vor Ablauf des 20. Lebens¬ jahres. Mehr als 6 Prüflinge sollen zu einer Prüfung nicht zugelnseen werden. Die PrUfung erfolgt schriftlich und mündlich, die schriftlichen Arbeiten werden unter Aufsicht gefertigt. Auf Antrag der betr. Behörde könrnrn die Prüflinge in einzelnen Fi ebern besonders eingehend geprüft werden. Bei der Assistent** n- prüfung wird u. a. auch Fertigkeit in der Stenographie gefordert. Für die Prüfung ist von den Prüflingen eine Gebühr zu entrichten, die zur Deckung der entstehenden Unkosten bestimmt ißt und deren Höhe von Jahr zu Jahr durch eine Prüfungs- Kommission festgesetzt wird. Die Gebühr ist auch daun fällig, wenn der Prüfling von d^r Prüfung zurücktritt oder wenn er diese nicht besteht. Im Falle des Xiehtbestehens der Prüfung kann frühestens nach 6 Monaten eine Wiederholung stattfinden, eine nochmalige Zulassung zur Prüfung kann nur aus besonderen Gründen gestattet werden. --- Zur Sekretärprüfung erfolgt die Zulassung in der Regel erst nach voraufgegangener Assistentenprüfung. Ausnahmen --- z. B. l»ei Militöramvürtem --- können gestattet werden. Zivilanw ärter werden zur Sekretar- prüfung in der Regel nicht vor Ablauf von 3 Jahren nach Bestehen der Assi¬ 3. Prüfungs-Bestimmun¬ stentenprüfung, Militäranwärter nicht vor Ablauf von 2 Jahren nach der end¬ gen für gültigen Anstellung zugelassen. Auch in der Sekretärprüfung wird Fertigkeit in a) technischen.Betriebs- der Stenographie gefordert, und zwar in gesteigertem Maße gegenüber der Assi¬ Beamte stentenprüfung. --- Die übrigen bei der Assistentenprüfung genannten Allgemein- b) Bureau- und Kassen- Festsetzungen gelten auch für die Sekretärprüfung. Beamte Zu a sämtlich auf Kündigung, soweit nicht Annahme als N ichtbeamte auf Grund Privat- A) für Zivilanwärter dii iistvertrags erfolgt. B) für Militäranwärter. Zu b. Technische und Betriebsbeamte können auf Lebenszeit an gestellt, ober auch auf 4. Anstellungs-Bestimm¬ eine 12jährige Amtszeit gewählt werden. Soweit ihnen nicht obrigkeitliche Funk¬ ungen (ob auf Kündigung tionen'obliegen, erfolgt ihre Annahme mittels Privatdiensvertrags. oder auf Lebenszeit, ob Zu c. Nach Ablauf der Probezeit und bestandener Prüfung erfolgt endgültige Anstellung mit oder ohne ituhe- auf Kündigung. Nach Zurücklegung einer fünfjährigen Dienstzeit bei der Ge¬ gehaltS-Berechtigung) meinde und Vollendung des 30. Lebensjahres erfolgt Anstellung auf Lebenszeit. - a) Unterbeamte Jedi r Anstellung geht in der Regel eine Beschäftigung auf Probe voran, die allge¬ b) technischeu.Betriebs- mein ein Jahr betragen soll, aber bis zu 2 Jahren verlängert werden kann. Für Bearote Militär an Wärter gilt entsprechend kürzere Probezeit. --- c) Mittlere Beamte. i Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu u keine Sonder-Festsetzungen. Zu b 1. Obersekretär, Gemeinderentmeister und Sparkassenrendant 3600---4800 Mk. 2- Polizei-Inspektor............3U)0---4500 Mk. 5. Besoldung 3. Standesbeamter, Finanzsekretär........3300 ---4500 Mk. a) während d.Ausbildungs- 4. Buren uv orsteher, denen diesesAmt besonders verliehen ißt,Kasse n- u. Vorbereitungsdienstes huclilialter, Polizei-Kommissare, Bauführer, technische SekreTäre 2400- 3600 Mk. b) nach der endgiliigen An¬ o. Gemeindesekretäre I. Klasse, Kassierer und Gegenbuchfülirer 2100- 3300 Mk. steilung (Nornial-Besol- 6. Polizei-Wachtmeister, Straßenmeister, Armenhausinspektor . 1800---2400 Mk. dungssätzej. 7. Sonstige Sekretäre und Httlfsknssierer...... 1600---2500 Mk. Besoldungsordnung von 8. Polizeisergeanten, Vollziehungsbeamte, Kassenboten, Rathaus dien er, Boten............ 1500---2000 Mk. ö. Gemeinde-Baumeister .......... 4500---5500 Mk. 190*. 6. WohnungsgeldzusclmsB. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. Den Beamten, denen die Stelle eines Bureauvorstehers besonders verliehen ist, werden 8. Stellenzulagen, Zulagen in Höhe von 150---300 Mk. gewährt, desgleichen den im Außendienst tätigen technischen Beamten (Bauführer und technische Sekretäre) Feldzulagon von 100---200 Mk. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle Jahre mit gleich bl eiben den Be¬ trägen. Die Gewährung der Alterszulagen kann durch die Bürgermeisterei-Ver¬ sammlung versagt werden. Die Probezeit kommt für den Beginn der Alterszulagen !). Sonstiges. in Anrechnung. --- Bestimmungen über die Gewährung von Reisekosten-Ent¬ schädigungen. --- Zu der bestehenden Sterbekasse der Beamten zahlt die Bürgermeisterei Beiträge. --- Die Beamten haben wöchentlich einen dienstfreien Nachmittag. 17000 Einw. Altwasser. 1. Bestimmungen über Oie Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetznngen. b) mittl. Beamte (Burean- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für .Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ ' gen für Keine Sonder-Festsetznngen. a) technische u. Betriebs- Beamte b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a allgemein auf dreimonatige Kündigung. ungen (ob auf Kündigung Zu b. Technische und Betriebsbeamte werden in der Kegel nur im Wege oder auf Lebenszeit, ob des Privatdienstvertrags angenommen. mit oder ohne Ruhege- Zu C. Auf Lebenszeit werden angestellfc der Gemeindekasse-Reudant und halts-Berechtigung) die Sekretärp, jedoch nicht vor Ablauf einer 5 jährigen Dienstzeit und a) Unterbeamte nicht vor Vollendung des 3t». Lebensjahres. Bis dabin gilt Anstellung b) technischeu. Betriebs- auf halbjährige Kündigung. --- Die Registratoren, Bureau- nnd Kassen- Beamte Assistenten, sowie die Bnreaugehilf'en werden auf Kündigung angestellt. c) Mittlere Beamte. Den Anstellungen geht allgemein eine 6mouatige Probedienstleistung voraus. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. 5. Besoldung Zu a. Während der Probedienstzeit wird das volle Anfangs-Einkommen der a) während d. Ausbildungs- betr. Stelle gezahlt. u. Vorbereitungsdienstes Zu b. Rendanten ...... . . . 1800---3000 Mk b) nach der endgiltigeu An¬ Sekretäre............1200---27C0 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Assistenten............1000 1800 Mk. dungssätze). (Neuregelung der Besoldungen steht zn erwarten.) Wohnungsgeldzuschuß wird gewährt, und zwar erhalten: 6 WohnungggeldziiKchiifls. Die Rendanten und Sekretäre jährlich . . 360 Mk. „ Assistent' n . . 200 Mk. 7. Familienzulagen usw. Kerne. 8. Stellenzulagen. Keine. Das Aufrücken im Gehalt erfolgt in festgesetzten Alterszulngen. Das für letztere ma߬ gebende Di* ustalter wird von der endgültigen Übertragung der Stelle an b< - rechnet. Bei allen Stellen mit mehr als 6G0 Mk. Anfangsgehnlt bleibt die vor 9. Sonstiges. dem Beginn des 2i. Lebensjahres zurückgelegte Dienstzeit außer Berechnung. --- Die Gewährung der Alterszulnge kann durch den Gemeindevorstand unter Zu¬ stimmung der Gemeindevertretung mit Genehmigung des Kreis-Ausschusses ver¬ sagt werden. 307 308 18000 Einw. Benrath. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a allgemein auf dreimonatige Kündigung, soweit nicht Annahme auf Grund Privatdienstvertrages erfolgt. Zu b. Der Gemeindebaumeister wird, ebenso wie die Polizeikommissare auf 4. Anstellungs-Bestimm¬ 12 Jahre, dieGemeiudetechniker auf dreimonatige Kündigung angestellt. ungen (ob auf Kündigung Im übrigen werden die sonstigen technischen und die Beamten der Be¬ oder auf Lebenszeit, ob triebsverwaltungen mittels Privatdienstvertrages angenommen. mit oder ohne Buhe- Zu C. Die Obersekretäre sowie die zu Standesbeamten oder Standesbeamten¬ gelialts-Berechtigung) stellvertretern ernannten Gemeindesekretäre und der Gemeinderect- a) Unterbeamte meister werden nach fünfjähriger Dienstzeit und nach vollendetem b) technische u.Betriebs- 30. Lebensjahre, die Gemeindesekretäre, Gemeindekassensekretäre und Beamte der Sparkassc-Gegenbuchführer nach zehnjähriger Dienstzeit und nach c) Mittlere Beamte. vollendetem 30. Lebensjahre auf Lebenszeit angestellt. Die An¬ stellung des Sparkasse-Rendanten erfolgt jedesmal auf die Dauer von 12 Jahren. --- Bureanassistenten und Kanzlisten werden auf Kün¬ digung angestellt. Sämtliche festbesoldete Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b. I. Gemeindebaumeister........39U0---4900 Mk. GemeinderentmeiBter........ 3200 4900 Mk. Obersekretäre (Bureauvorsteherj Standesbeamten 2700---4300 Mk. Sparkasse-Rendant, Polizeikommissare . . . 2400---4000 Mk. II. Gemeindetechniker, Gemeindesekretäre, I. Kassen¬ sekretäre, Sparkasse-Gegenbuchführer .... 1800---3400 Mk. 5. Besoldung U. Kassensekretäre, Bureau-Assistenten . . . 1600---2800 Mk. a) während d.Ausbildungs- Polizei-Wachtmeister........ 1600---2600 Mk. u. Yorbereitungsdiestes III. Bau- und Wege-Anfseher....... 1400 2000 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Tolizeisergeanten, Vollziehungsbeamte . . . 135C---1950 Mk. stellung (Normal-Besol- Nachtpolizeisergeanten........ 1200---1800 Mk. dungssätze). Kanzlisten, Boten, Desinfektoren, Flurhüter . . 1200---16C0 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 'Woknungsgeldzuschuß wird gezahlt, und zwar erhalten: Yerheir. 1 nverh. 6. lVohniingBgelilzuschnss. Die Beamten der Besoldungsgruppe I...... 500 Mk. 200 Mk. „ „ . „ 11......400 Mk. 200 Mk. , „ „ . HI..... 300 Mk. 150 Mk. 7- Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Der Vorsteher des Zentralbureaus erhält eine Funktionszulage von 300 Mk. j Aufrüeken im Gehalt alle 3 Jahre, ohne Rechtsanspruch, mit entweder gleichbleibenden oder anfangs höheren, später niedrigeren Beträgen. Das bei der Berechnung der Alters¬ zulagen zugrunde zu legende Dienstalter rechnet vom Tage der Vereidigung für das 9. Sonstiges. betr. Amt ab, die vor dem 21. Lebensjahr zurückgelegte Dienstzeit wird jedoch nicht berücksichtigt. Alterszulagen können auf Antrag des Bürgermeisters durch die Bürgermeisterei-Versammlung mit Genehmigung des Kreis-Ausschuss es versagt werden. --- Festsetzungen wegen Gewährung von Tagegeldern, Reisekosten und Umzugs¬ kosten. Die Beamten haben wöchentlich einen dienstfreien Nachmittag. 11300 Einw. Bensberg. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob Die Anstellung der Gemeindebeamten erfolgt anf Grund jedesmaliger be¬ mit oder ohne Ituhege- sonderer Festsetznng. halts-Berechtigung) Sämtliche mit Anstelle ngsurknn de versehene Beamte sind ruhegehalts¬ a) Unterbeamte berechtigt. b) technischen Betriebs- Beamte c) Mittlere Beamte Zu a keine Sonder-Festsetznngen. 5. Besoldung Zu b. Gemeinde-Rentmeister .... .... 2700 3600 Mk. a) währen d d. A usbildu ngs- Gemeinde-Sekretär ... ...... 1600 2500 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Straßenmeister ...... .... 1200 --- 1800 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Polizei-Sergeanten.......... 1000---1600 Mk. stellung (Normal-Bcsol- Die übrigen Gehälter werden von Fall zu Fall im Vereinbarungswege dungKsätzc. festgesetzt. Besoldungsordnung von 1902. (Neuregelung der Besoldungen steht bevor.) 6. Wohnungsgeldzusc-husH. Keiner. 7. Familien zu! n gen usw. Keine. S. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. 309 11500 Einw. Bielschowitz. 1. Bestimmungen über die Annahmev. Anwärtern f. a) Stellen v. Unter beamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Burcau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Zu a allgemein anf Kündigung. oder auf Lebenszeit, ob mit Zu b. Technische nnd Betriebsbeamte sind nicht vorhanden, die erforder¬ oder ohne Ruhegehalts- lichen Kräfte werden im Wege des Privatdienstvertrages angenommen. Berechtigung) Zu c allgemein zunächst auf Kündigung. Nach Zurücklegnng einer zehn¬ a) Unterbeamte jährigen Dienstzeit bei der Gemeinde erfolgt in der Regel lebens¬ b) technischen. Betriebs- längliche Anstellung. Beamte Die fest angestellten Beamten sind ruhegehaltsberechtigt. c) Mittlere Beamte. Zu a. Während des Probedienstes wird das volle Anfangsgehalt der betr. Stelle gewährt. 5. Besoldung Zu b. Gemeinde-Sekretär.......... 1800 2700 Mk. a) während d. Ausbildungs- Kassen-Kontrolleur......... 1500 2400 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Vollziehnngs-Beamte neben 15°/0 der aufkommenden b) nach der endgiltigen An¬ Mahn- usw. Gebühren......... 1200---1500 Mk. stellung (Normal-Besol- Ortserheber (nebenamtlich) Remuneration und Hebe¬ dungssätze). gebühren 1100-f-300 Mk.---....... 1400 Mk. Besoldungsordnung von 1908. (Neuregelung der Besoldungen steht in Aussicht.) 6. WohniingsgeldzuBchusB. Der Gemeindesekretür und der Kaesenkontrolleur erhalten einen Wohnungsgeldzuechuß in Höhe von je 360 Mk- jährlich. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. 310 22000 Einw. Bismarckhütte. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (B11 rea u- u. Kassen-) A) für Zivilanwärtcr P>) ] fiir Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs - Bestim¬ mungen (ob auf Kündi¬ Sämtliche Beamte werden anf Kündigung angestellt. Die Anstellung anf gung oder auf Lebenszeit, Lebenszeit ist in der Regel nnr zulässig, wenn der Beamte mindestens ob mit oder ohne Ruhe¬ 5 Jahre im Dienste der Gemeinde sich befindet nnd das 30. Lebens¬ gehalts-Berechtigung) jahr vollendet hat. --- Schreiber, Zeichner, Boten, Schuldiener, Nacht¬ a) Unterbeamte wächter, Arbeitsaufseher usw. werden im Wege des Privatdienst¬ b) technischeu. Betriebs- vertrages angestellt. Sie gelten nicht als Beamte. Beamte Die Beamten sind sämtlich rnhegehaltsberechtigt. c) Mittlere Beamte. Zu a. Während einer etwaigen informatorischen Beschäftigung wird eine 5. Besoldung Vergütung nicht gewährt, während der Probedienstleistung das volle a) während d. Ausbildungs- Stelleneinbommen gezahlt. u. Vorbereitungsdienstes Zu b. 1. Geuieindebaumeister........ 2700---4500 Mk. b) nach der endgiltigen 2. Hanptkasse-Rendant........ 2400---4200 Mk. Anstellung (Normal-Be- 3. Steueikasse-Rendant........ 2000---3500 Mk. soldungssätze). 4. Sekretäre..... .... 1800---3400 Mk. 5. Assistenten, Buchhalter....... 1500---2600 Mk. 6. Vollziehnngsbeamte........ 1300---1900 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 1 \YohirungBgeldznschuß erhalten : Verlieh. Unverli. 6. WolmimgsgeldzuHchuBB. Die unter 1 und 2 der Besold ungsordnung Genannten 560 Mk. \ drei Fünftel der n „ 3 „ 4 „ „ 480 Mk. 1 nebenstehend « « 5 „ „ „ 400 Mk, | genannten .... 6 „ „ „ 300 Mk. 1 Sätze. 7. Familleunzlngen usw. Keine 8. Stellenzulagen. Keine. 1 1 Aufrücken im Gehalt alle 2 Jahre mit teils gleichbleibendeu, teils anfangs höheren, später 9. Sonstiges. niedrigeren Beträgen. Das Höchstgehalt wird allgemein nach 20 Dienstjnliren erreicht. --- Beamte mit weniger als 2000 Mk. Einkommen werden für Rechnung der Gemeinde zur Krankenversicherung atigenieldet, Sämtliche Beamte sind ftir Rechnung der Gemeinde gegen Unfall versichert. 311 70000 Einw. Borbeck. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v.Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u.Betriebs- Zu a keine Sonder-Festsetznngen. Beamte Zu b. Es gelten die Bestimmungen über die Einführung von Prüfungen b) Bureau- und Kassen- für mittlere Beamte in den Gemeinden des Landkreises Essen. Näheres Beamte siehe unter „Altenessen11. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Soweit es sich um Verrichtung mechanischer usw. Arbeiten handelt, bei 4. Anstellungs-Bestimm¬ denen obrigkeitliche Funktionen nicht in Betracht kommen, werden ungen (ob auf Kündigung die betr. Personen als Nicht beamte auf Grund Privatdienstvertrages oder auf Lebenszeit, ob angenommen. mit oder ohne Ruhe¬ Im übrigen werden sämtliche Gemeindebeamte auf Lebenszeit angeFtellt, gehalts-Berechtigung) sofern sie das 30. Lebensjahr erreicht und eine mindestens fünfjährige a) Unterbeamte Dienstzeit bei der Gemeinde zurückgelegt haben. Bis dahin gilt b) technische u.Betriebs- Anstellung anf Kündigung, i--- Der Anstellung als Gemeindebeamter Beamte geht eine Beschäftigung auf Probe voran, die im allgemeinen bei c) Mittlere Beamte. Zivilanwärtern 1 Jahr, bei Militäranwärtern 1/1 Jahr dauert. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a. Die zu zahlenden Vergütnngen werden besonders festgesetzt. Zu b. I. Gemeindebaumeister, Gemeindelandmesser . . 3900----5700 Mk. II. Gemeindeobersekretär, Gemeinderentmeister, Ge¬ meindesparkasserendant, Polizeiinspektoren . . 3600---5100 Mk. III. Gemeindesekretär I. Klasse, I. Gemeindebauführer, I. Polizeikommissar......... 3000---45CO Mk. IV. Gemeindesekretäre, technische Gemeindesekretäre, Gemeindekassenkassierer, Gemeindekassenbuch¬ halter, Sparkassekontrollenr, Sparkassekassierer, Sparkassebuchhalter, Polizeikommissare, Bau¬ polizeikommissare, Gemeindebauführer, Land¬ messerassistent, Gemeindeasylverwalter . . . 2400---3900 Mk. V. Verwaltungssekretäre, Bausekretär, Gemeinde- kassensekretäre, Sparkassesekretär, Vermessungs¬ techniker ...........2C00---3200 Mk. 5. Besoldung. VI. Bureauassistenten, Gemeindekasseassistenten, Spar¬ a) während d. Ausbildungs- kasseassistenten, Polizeiwachtmeister, Baupolizei¬ u. Vorbereitungsdienstes wachtmeister, Straßenmeister ...... 1800---2700 Mk. b) nachder endgiltigen An¬ VII Vollziehungsbeamte......... 1800---2520 Mk. stellung (Normal-Besol¬ VIII. Polizeisergeanten,Baupolizeisergeanten,Amtsdiener, dungssätze) Gemeindeboten.......... 1500---2100 Mk. Besoldungsordnung von 1907. 6. >VohnungBgeHlzuKCH»iB8. Keiner. 7. Familienzulagen new. Keine. Der die Funktionen des Brandmeisters wahrnehmende Beamte erhält 200 Mk. Zulage; 8. Stellenzulagen. die Bau- und Vermeeeungeheamten sowie der Armen-Kontrollheamte beziehen Zulagen von 90---180 Mk. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle drei Jahre mit gleichbleibenden 9. Sonstiges. Beträgen. Die Alterszulage kann mit Genehmigung der Gemeindevertretung ver¬ sagt werden. --- Festsetzungen wegen Gewährung von Tagegeldern u. Reisekosten. i 312 50000 Einw. Boxhagen, Rummelsburg. Zu a und h keine Sonder-Festsetzungen. Zu c A. Es werden angenommen: 1. Anwärter für den Sekretariatsdienst (Supermnuerare) und 2. solche für die Assistentenlauflmhn (Bureau-Anwärter). --- Die Supernumerure 1. Bestimmungen über die müssen mindestens diejenige Schulbildung besitzen, die zum einjährig-freiwilligen Annahme v. Anwärtern f. Militärdienst berechtigt, sie müssen ferner in der Lage sein, sieh während der a) Stellen v. Unterbeamten Zeit der unentgeltlichen Beschäftigung aus eigenen usw. Mitteln stunde igcmiiJß b) „ „ technischen zu unterhalten. --- Die Bureauanwarter müssen als Hilfsarbeiter, Lehrlinge usv-. und Betriebs-Beamten gute praktische Befähigung gezeigt und sich längere Zeit bewährt haben. --- c) Stellen von mittl. Be¬ Zu e B. Auch die Militäranwärter werden entweder für die Sekretär- oder für die amten (Bureau-u. Kassen-) Assistenumlauf balm angenommen. Die Anwärter für Sekretärstellen müssen eine A) für Zivilanwärter informatorische Beschäftigung ableisten und eine Vorprüfung --- schriftlich nnd B) für Militäranwärter. mündlich --- a biegen, bevor sie zum Vorbereitungsdienst zu gelassen werden. Von den Anwärtern für die Assist ••ntcnlaufbalm wird eine informatorische* Beschäftigung, aber keine Vorprüfung verlangt. --- Die Bestimmungen betr. Ablegung der Vorprüfung und Ableistung einer informa¬ torischen Beschäftigung gelten auch für die Zivilanwärter. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu h A. Die BnreaunuWärter haben einen 0 mouatigen Vorbereitungsdienst «bzuleisten, ein besonderer Ausbildungsgang ist nicht vorgeschrieben. Für die Sekretäran- 2. Ausbildungs- wärtcr --- Supernumerare --- ist ein dreijähriger Vorbereitungsdienst vorgeschrieben. Bestimmungen für Innerhalb des Vorbereitungsdienstes werden die Anwärter den Gemciudebureaus a) technischen. Betriebs- und Kassen zur Beschäftigung zugewieson. Die Ausbildung leiten die Bureau- Beamte usw. Vorsteher. Vor dem Verlassen einer Dienststelle liat der Anwärter den fiang b) mittl. Beamte (Bureau- seiner Ausbildung in jener schriftlich darzustellen. Diese Darstellung geht durch u. Kassen-) die Hand des betr. Bureau- usw. Vorstehers, der sie mit einem Fähigkeits- usw. A) für Zivilanwärter Zeugnis dem Gemeindevorsteher einzureichen hat. B) für Militäranwärter. Zu b B. Für Militäranwärter bestehen die gleichen Vorschriften wie für die Zivilanwärter, doch kann die Vorbereitungszeit der ersteren für die Sekretär-Laufbahn bei dargelegter Befähigung aut 2 Jahre ermäßigt werden. Den Militäranwärtern ist ferner nachgelassen, den Vorbereitungsdienst nach der Anstellung als Diätar abzuleisten. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b. Außer der Vorprüfung sind 2 Prüfungen ein geführt, eine Assistenten- und eine Sekretärprüfung. Die Assistentenprüfung wird nur von den BureauuuWärtern und von denjenigen Militärunwfirterii abgelegt, die Anstellung als Sekretär nicht erstreben. Bevor die Anwärter zur Prüfung zugelassen werden, müssen eie mindestens in einem größeren Bureau und einer Kasse mit Erfolg 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gearbeitet haben. Die Prüfung zerfällt in einem schriftlichen und in einen münd¬ gen für lichen Teil. Wer nicht bestanden hat, kann nach einer zwischen 2 Monaten nnd a) technische u. Betriebs- einem Jahre zu bestimmenden Frist zu einer zweiten Prüfung zugelassen werden. Beamte Nochmalige Wiederholung findet um* ausnahmsweise statt. --- b) Bureau- und Kassen- Zur Sekretärprüfung werden die Supernumerare und die in Frage kommenden Beainte Militäranwärter nach beendetem Vorbereitungsdienst zugelassen. Zu den schrift¬ A) für Zivilanwärter lichen Aufgaben gehört auch eine häusliche Arbeit. Im übrigen finden die für B) für Militäranwärter. die Assistenten-Prüfung gegebenen Bestimmungen auch hier sinngemäße Anwen¬ dung, es muß jedoch eine Ausbildung in mindestens vier größeren Bureaus und Kassen stattgefunden haben. Beim Nichtbesteheu der Prüfung entscheidet die Kommission ob die Prüfung als Assistentenprüfung genügt. --- Zur Sekretariats- laufbalm und zur Sekretärprüfung können ausnahmsweise Beamte zugelassen werden, die die Assistentenlaufbahn ein ge seit lagen und die Assistentenprüfung bestanden haben, wenn sie eine hervorragende praktiselieBeflihigungdargetan haben. Zu a allgemein auf Kündigung. Zu b. Soweit nicht Annahme auf Grund Privatdienst Vertrages erfolgt, findet im allgemeinen 4. Anstellungs-Bestimm¬ Anstellung auf Kündigung, nach 10 Jahren auf Lebenszeit statt. ungen (ob auf Kündigung Zu c allgemein auf Lebenszeit. Während der ersten 3 Dienstjahre jedoch auf Kündigung. oder auf Lebenszeit, ob mit --- Aufrücken der Assistenten in die Sekrutärklassc findet in der Regel nicht oder ohne Ruhegehalts-Be¬ statt. --- Als Beamter wird im allgemeinen nur angestellt, wer das 24. Lebensjahr rechtigung:) vollendet und der aktiven Dienstpflicht genügt hat oder davon befreit ist. Die a) Unterbeamte Diätare werden aus der Zahl der Sekretariats- und Bureauanwarter entnommen b) technische u. Betriebs- und auf einmonatige Kündigung angestellt. Militäranwärter müssen wenigstens Beamte zum eigentlichen Vorbereitungsdienst zugelassen sein, Zivilamvärter sollen die c) Mittlere Beamte. Sekretär- oder Assistentenprüfung bestanden haben. Ausnahmen können statt¬ finden bei besonderer Befähigung des Anwärters. Ruhegeiialtsberechtigung besteht allgemein. Zu a. Der Vorbereitungsdienst ist für Zivilauwärter grundsätzlich unentgeltlich. Miiitär- amvürter dürfen den Vorbereitungsdienst nach der Anstellung als Diätar ableisten. Von den Zivilanwärtern können ausnahmsweise ältere Anwärter gegen Entgelt als Hilfsarbeiter beschäftigt werden. Die Vergütungssiitze für diese werden be¬ sonders festgesetzt. Zu b Bureau- und Kassenvorsteher . . 3200--- 5300 Mk. Obersekretäre und Rendanten . 2700---4800 Mk. Sekretäre ... 2500---4250 Mk. Oberassistenten . 2260- 3650 Mk. Assistenten...... . 2150---3550 Mk. Vollziehungsbeamte ....... 1650---2250 Mk. Gemeindediener . 1500 Mk. Standesbeamter ..... 2400 M k. 5. Besoldung Gemeindebaumeister...... 4000 Mk. a) währendd. Ausbildungs- Bauassistent als Leiter des Hochbaubureaus..... 3100---3700 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Zeichner, Vermessungsgehilfen, Friedhofsinspektor, Straßenmstr. 2150---3650 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Maschinenmeister des Wasserwerks .... 2200---2500 Mk stellung (Normal-Besol¬ Heizer ......... .... 1500-1800 Mk. dungssätze). Schuldiener.......... 1300 1000 Mk. Besoldungsordnung von 1910. 6. Wohnungsgeldzuschuss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. 313 314 10500 Einw. Britz. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v.Unterbeamten Zu a und b keine Sonder-Festsetzungen. b) „ „ technischen Zu c A. Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst. und Betriebs-Beamten Zu c B. Zivilversorgungsschein, Einberufung zur informatorischen Be¬ c) Stellen von mittl. Be¬ schäftigung und sodann zur Probedienstleistung. amten (Bureau- u.Kassen-) A) für ZivilanWärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetznngen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- uud Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4 Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob Zu a. Während der ersten 3 Dienstjahre anf Kündignng, dann Anstellung mit oder ohne Ruhe¬ auf Lebenszeit. gehalts-Berechtigung) Zu b. Während der ersten 5 Dienstjahre auf Kündignng, dann Anstellung a) Unterbeamte auf Lebenszeit. --- Im übrigen Annahme auf Grund Privatdienstvertrags. b) technische u.Betriebs- Zu c allgemein anf Lebenszeit. Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b. Kassenrendant........... 3030 4500 Mk. 5. Besoldung. Kassenkontrolleur, Sekretäre nnd andere gleichgestellte a) während d. Ausbildungs- Beamte............. 2730 4200 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Assistenten und gleichgestellte Beamte .... 2340 --- 3600 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Kanzlisten, Lagerplatzverwalter, Strassenmeister . 1950 - 3000 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Vollziehungsbeamte, Gemeindediener..... 1560 - 2280 Mk. dungssätze) Diätare (Bureau- und Kassenhilfsarbeiter) . . . 1500 --- 2100 Mk. Besoldungsordnung von 1910. 6. >Vohniiiig«gelilzuHcIiw88. Keiner. 7. Familienzulagen uew. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. AufrlickLii im Gclialt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Betragen. Die Alterszulage kann 9. Sonstiges. bei unbefriedigender Dionstführung durch die Gemeindevertretung versagt werden. Das Höchstgehalt erhalten die Diutare nach 5 Jahren, die Vollziehungs- beamtcn nach 18 Jahren und die übrigen Beamten nach 21 Dienstjaliren. 3ir, 12000 Einw. Dittersbach. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellenv. Unterbeamten b) „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischeu.Betriebs- Be;rmte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob mit oder ohne Ruhege¬ Soweit nicht im Bedarfsfälle Annahme von Personen aut Grund Privat- halts-Berechtigung) dienstvertrags stattfindet, werden sämtliche Beamte der Gemeinde a) Unterbeamte mit Buhegenaltsberechtignng angestellt. b) technische u. Betriebs- Beamte c) Mittlere Beamte ö. Besoldung Zu a. Während der Probedienstleistnng wird das volle Anfangsgehalt der a) während d. Ausbildungs- betr. Stelle gewahrt. u. Vorbereitungsdienstes Zu b. 1. Gemeindesekretär, Gemeindekasserendant . . . 1500 - 2S00 Mk. b) nach derendgiltigcn An 2. Gemeindeassistent......... 1200 2250 Mk. Stellung (Nonnal-Besol- 3. Vollziehnng8beamte, Polizeisergeanten. . . 1000---1875 Mk. dungssätze) 4. Gemeindediener und Wächter...... 800-12C0 Mk. Besoldungsordnung von 5. Gehtilfen......... 750 1470 Mk. 1909. TV'i ädignng- wird gezahlt. Es erhalten: Verlieir. l'nverh. JUi • <>rsUll*nd unter 1 genannten Bt*amten ... ”00 Mk. ,'UiO Mk. 6. IVohnungsgeldzufichuRR. - „ m 2 - ... 240 Mk. 120 Mk. „ „ „ • 240 Mk. 210 Mk. „ „ 4 „ ... 1,‘*0 Mk. 130 Mk. »» « »0,1 » • • 75 Mk. 75 Mk. 7. Familienzulagen usw. K. -ine. 8 Stellenzulagen. 9. Sonstiges. Aufiack n im G halt alle J Jnhre mit im allgemeinen gteii hbleihendi»n Betragen. 24000 Einw. Dudweiler. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. Anwärter für Polizei-Sergeantenstellen müssen und Betriebs-Beamten sich verpflichten, eine Polizeischule auf eigene Kosten zu besuchen. c) Stellen von mittl. Be- amten(Bureau-u Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für M ilitäranWärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungeu. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Der Bohrmeister und die Bureaugehilfen sind Nichtbeamte, sie werden iin Wege des Privatdienstveiträges angenommen. Im. übrigen werden 4. Anstellungs-Bestimm¬ alle Beamte auf Lebenszeit mit Ruhegehaltsberechtigung angestellt. ungen (ob auf Kündigung Die lebenslängliche Anstellung tritt jedoch erst ein: a. -bei dem Ge¬ oder auf Lebenszeit, ob meinderentmeister, dem Gemeindebaumeister, dem Amtssekretär, dem mit oder ohne Ruhege¬ Polizei-Kommissar, dem Gas- und Wasserwerksdirektor und dem halts-Berechtigung) Schlachthofdirektor nach 3jähriger Dienstzeit, b. bei den Verwaltungs¬ a) Unterbeamte und Kassensekretären, den Verwaltungsassistenten und dem Polizei- b) technischer! Betriebs- Wachtineister nach öjäbriger Dienstzeit, c. bei den Polizeisergeanten, Beamte Vollziebungsbeamten und dem Hallenmeister nach lOjähriger Dienst¬ c) Mittlere Beamte zeit. Außerdem ist die Vollendung des 30. Lebensjahres Vorbedingung. --- Der Anstellung geht eine Probedienstzeit von höchstens einem Jahre voraus. Zu a. Während der Probedienstzeit erhält der Anwärter das Grundgehalt der Stelle. Die Bnreaulehrlinge erhalten im ersten Jahre keine Ent¬ schädigung, im zweiten Jahre 120 Mk. und im dritten 240 Mk. Zu b. 1. Gemeinderentmeister . . 3000--- 4600 Mk. 2. Gemeindebaumeister ....... 2400---4200 Mk. 3. Direktor des Gas- und Wasserwerkes . . 2400---4200 Mk. 4. Direktor des Schlachthofs 2400--- 4200 Mk. 5. Amtssekretär, Polizeikommissar ... . 24C0---3600 Mk. 6. Verwaltncgs- und Kassensekretäre .... 2000---3060 Mk. 7. Verwaltungs-Assistenten...... . 1500---2100 Mk. 8. Polizei-Wachtmeister ..... 1800---2700 Mk. 9. Polizei-Sergeanten .... 1400---2120 Mk. 5. Besoldung 10. Vollziehungsbeamto . ... 1400--- 2120 Mk. a) während d. Ausbildungs- 11. Bohrmeister . . ... 1400---2120 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 12. Hallenmeister.......... 1400 2120 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Die Gehilten erhalten 720 Mk. Vergütung, steigend alle 2 Jahre um je stellung (Normal-Besol¬ 100 Mk. bis 1020 Mk. und vom 24. Lebensjahre ab 1200 Mk., steigend dungssätze. alle 3 Jahre um 150 Mk. bis anf 1650 Mk. Besoldungsordnung von 1909. Es wird eine Mietseiitschädigung gewährt. Diese betrügt: Verheir. Unverh. Für den Gemeindereiitnaeister........ 540 Mk. I 2/ i 6. WolinungKgeldzuseliuHH. „ die unter 2---4 der Besoldungsordnung genannten Beamten 480 Mk. 1 's ,tler ...... 5-6 .. .. -. 420 Mk. « ...... 7u.8 „ - .. „ 360 Mk. r ...... 9---12 „ „ „ . 300 Mk. 1 7. Familienzulagen usw. Xe ine. 8. Stellenzulagen. Keine Sonder-Festsetzungen. Z. Zt. bezieht, der Gemeinderentmeister neben dem Gelialt eine persönliche ruhegehaltsfähige Zulage von 2000 Mlc. Aufrüeken im Gehalt --- ohne Einschränkung --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Be¬ 9. Sonstiges. trügen. Der Gemeinderentmeister erreicht das Höchstgehalt mit 15 Dieustjaliren. Die Verwaltungsassistenten mit 12 Jahren. --- Festsetzungen wegen Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten. hu» 13200 Einw. Dümpten. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ .. technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl Be¬ amten (Bureau- u. Kassen ] A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetznngen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Nur die Bureau- und Kassengeliülfen, sowie die Lehrlinge werden mittels Privatdienstvertrages angenommen und gelten daher nicht als Be¬ 4. Anstellungs-Bestimm¬ amte. --- Im übrigen haben sämtliche Beamte ohne Ausnahme die ungen (ob auf Kündigung Aussicht auf lebenslängliche Anstellnng mit Ruhegehaltsberechtigung. oder auf Lebenszeit, ob Nach obgeleisteter, mindestens ßmonatiger Probedienstleistnng erfolgt mit oder ohne Ruhege¬ znnächst Anstellung auf dreimonatige Kündigung. Haben die Be¬ halts-Berechtigung) amten 5 Jahre im Dienste der Gemeinde verbracht, so werden sie a) Unterbeamte anf Beschloß des Gemeinderates auf Lebenszeit angestellt. Voraus¬ b) technische u. Betriebs- setzung ist jedoch, daß das 30. Lebensjahr vollendet ist. Mindestens Beamte 2 Jahre vor Ablauf der 5 Jahre oder vor Vollendung des 30. Lebens¬ c) Mittlere Beamte. jahres hat der Gemeindernt darüber Beschluß zu fassen, ob eine Kündignng zu erfolgen hat. --- Ruhegehaltsberechtigt sind sämtliche angestellte Beamte. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b. 1. Gemeinderentmeister .... 2400---3900 Mk. 2. I. Gemeindesekretär, Gemeindebaumeister 2100---8600 Mk. 3. Polizeikommissar . ......1800---3300 Mk. 4. II. Gern ein de sekretiir, Gemeimlekassebuehlinlter, Gegentmcli- füliiH-r der Sparkasse......... 1800---3000 Mk. 5. Verwaltungssekretäre, Gemeindebaufülirer 3500---2700 Mk. 6. Polizei-, bezw. Kriminal-Wachtmeister . 1500 ---2400 Mk. 7. Polizeisergeanten, Vollziehuugsbeamte . - 1200---2000 Mk. 8. Verwaltuiigsassisteiiten......... 3200 1800 Mk. 9. Flurhüter, (das Dieiißteinkommen wird von Fall zu Fall festgesetzt). 5. Besoldung 10. Lehrlinge nnd Gelittlfen. Lehrlinge erhalten im 1. Jahre keine Vergütung, im a) während d. Ausbil du ngs- 2. 240 Mk.. im 3. 360 Mk. Wird der Lehrling weiter beschäftigt, so wird er u. Vorbereitungsdienstes Gehülfe und erhält als solcher jährlich 600 Mk. steigend alle Jahre um 50 Mk. b) nach derendgiltigen An¬ bis auf 800 Mk. Nach Vollendung des 20. Lebensjahres können die Geholfen stellung (Normal-Besol¬ durch Beschluß des Gemeinderats in die Klasse der Assistenten eingereiht dungssätze). werden. Besoldungsorduung von 1909. Woliitungsgeldzuschuß wird gewährt und zwar erhalten: Verheir. Unverh. Die Beamten der Besoldungsklassen 1---3 jährlich 400 Mk. 200 Mk. 6. WohniingsgeldziiKclniss. 4---6 .. . 300 Mk. 180 Mk. „ „ „ „ 7 . 240 Mk. 120 Mk. Die Beamten usw. der übrigen Besoldungsklassen beziehen keinen Woliiiungs- geldzuschuß. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle Jahre mit gleichbleibcndeiiBeträgen. Die Alterszulagen werden, wenn nicht ein Einspruch des Gemeinderats erhoben wird, ohne weiteres gewährt. Ein solcher Einspruch muß bei vorläufig augestellten Beamten die sofortige 9. Sonstiges. Kündigung zur Folge haben. Bei lebenslänglich eingestellten Beamten ist zu be¬ schließen, ob die Versagung nur für ein Jahr oder mit dauernder Wirkung ein¬ tret.-n soll. --- Ortsstatutarische Festsetzungen wegen Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten, --- Während der Sommermonate haben die Beamten wöchent¬ lich einen dienstfreien Nachmittag. 317 34000 Einw. Bickel b. Dortmund. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine besonderen Festsetzungen. Von den Polizeisergennten wird der und Betriebs-Beamten Besuch der Polizeischule gefordert. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für Zu a keine Sonder-Festsetzungen. a) technischeu.Betriebs- Zu b. Die Anwärter für Burean- uud Kassenbeamtenstellen haben vor der Beamte Anstellung eine Prüfung nach den Vorschriften betr. die Prüfung b) Bureau- und Kassen- der mittleren Kommunalbeamten im Regiernngs-Bezirk Arnsberg vor Beamte der Prüfungs-Kommission in Arnsberg abzulegen. Näheres siehe A) für Zivilanwärter unter „Arnsberg“. B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a. Die Unterbeamten werden znnächst 5 Jahre auf Kündignng und ungen (ob auf Kündigung sodann auf Lebenszeit angestellt. oder auf Lebenszeit, ob Zu b. Amtsbaumeister, Oberlandmesser, Banamtsabteilnngs-Vorsteher und mit oder ohne Buhe- der Schlachtbofdirektor werden lebenslänglich angestellt, Bauamts¬ gehalts-Berechtigung) assistenten wie zu a erläutert. Die sonstigen Kräfte für den tech¬ a) Unterbeamte nischen und Betriebsdienst werden im Wege des Privatdienstvertrags b) technische u. Betriebs- angenommen. Beamte Zu c. Allgemein erfolgt Anstellung auf Lebenszeit, die Verwaltnngssekretäre c) Mittlere Beamte. und Kassenassistenten werden jedoch wie zu a erläutert angestellt. Die angestellten Beamten sind sämtlich rubegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetznngen. Zu b. 1. Rendant der Amtskasse ..... 3000---5200 Mk. 2. Polizei-Kommissar......... 2000---3200 Mk. 3. Amtssekretäre, Kassenassistentcn,Gegenbnchtührer der Sparkasse, Standesbeamter, Bauamtsassistenten 2000---3200 Mk. 5. Besoldung 4 a. Bureau-Assistenten, Vollziebungsbeamte . . . 1700---2600 Mk. a) während d.Ausbildungs- 4b. Polizei-Wachtmeister........ 1500---2400 Mk. u. Vorbereitungsdiestes 5. Polizei-Sergeanten . ..... 1200--- 1800 Mk. b) nach der encigiltigen An¬ 6. Schutzleute........... 1200 1600 Mk. stellung (Normal-Besol- Die Besoldungsverhältnisse des Amtsbanmeisters und des Rendanten der dungs sätze). Sparkasse werden von Fall zu Fall geregelt. Besoldungsordnung von 1907. (Neuregelung der Besoldungen steht bevor.) Wtihnungsgeidzuäahuß wird gewährt. Es erhalten : Terlieir. Unverh. D* r Rendant der Aratskasse .... 540 Mk. 540 Mk. 6. WolinungsgeldzuKfliuNS. Die Beamten der Besoldungsklaesen 2 und 3 500 Mk. 300 Mk. „ „ Be^«.ldungsklasse 4a . 400 Mk. 250 Mk. n n » i» ■ 300 Mk. 200 Mk. „ „ „ Besoldungsklassen 5 und 6 250 Mk. 250 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine Sonder-Festsetzungen. Der Rendant der Aratskasse bezieht neben dem Gehalt für Wahrnehmung auswärtiger Ho*»°termine eine Vergütung von 200 Mk. jährlich. Aufrücken im Gehalt --- ohne Re1 hts ansprut h --- alle Jahre mit gleich bleib« tu leii Buträsr n. 9. Sonstiges. Ueber eine etwaige Verweigerung- der Alt*-rszulage entscheidet der KreiFaudRCftuß. Die Zeit, während welcher eine Gehaltciiteigerung ruht, wird bei dem nlu hfiten Auf¬ rücken in Abzu. gebracht. 318 28000 Einw. Friedenau b. Berlin. 1. Bestimmungen über die Zu a und b keine Sonder-Festsetzuugen. Annahme v. Anwärtern f. Zu C A. Wer als Supernumerar angenommen werden will, muß mindestens a) Stellen v. Unterbeamten die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär¬ b) „ „ technischen dienst auf der Schule erworben haben Bewerber mit noch höherer und Betriebs-Beamten Schulbildung weiden vorzugsweise berücksichtigt. Der Anzunehmende c) Stellen von mittl. Be¬ darf nicht unter 17 und nicht über 22 Juhre alt sein uud muß den amten (Bureau- u. Kassen-) Nachweis führen, daß er sich mindestens 3 Jahre lang aus eigenen A) für Zivilanwärter usw. Mitteln unterhalten kann. B) für Militäranwärter. Zu C B keine besonderen Festsetzungen. Zu n keine Sonder-Festsetzungen. 2. Ausbildungs- Zu b A. Der Yorberoitungsdien-t dauert 3 Jaüre. Während demselben wird der Anwärter in Bestimmungen für den verschiedenen Zweigen der Verwaltung, auch in der Kanzlei und Registratur, a) technische u.Betriebs- auagfi ildel Die Ausbildung wird durch die Bureau- usw. Vorsteher geleitet. In Beamte jedem uer zu durchlaufenden Expeditione- und Kalkulator-Bureaus hat der Anwärter b) mittl. Beamte (Bureau- eine oder mehrere Ai beiten zu liefern, die von dem Bureau vorstoher in Bezug auf u. Kassen-) ihr- Braut abarfefrit zu prüfen sind. Beim Aufhören der Beschäftigung in einem A) für Zivilanwärter Bureau ist vvn dem Anwärter eine schriftliche DaiStellung des Ganges seiner Aus¬ B) für Militäranwärter. bildung anzufertigen, die von dem Bureau Vorsteher beurteilt wird uud mit einem Bcflintonugs- usw. Bericht zu den Personalakten geht. Zn b B. Für Militäranwärter ist ein besonderer Ausbildungsgang nicht vorgeschrieben. Zu a. Es ir-t eine Prüfung für Bauwarte vorgeschrieben, die in einen mündlichen und in einen schriftlichen Teil zerfällt und Aufgaben aus dem Gebiete des Bauwesens zum Gegenstände hat, außerdem aber auch Kenntnis der in Betracht kommenden Gesetze verlangt. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Zn b. Fs sind zwei Prüfungen eingeführt (Assistenten- und Sekretär-). gen für Zur ARNistentenprUfuug werden die Anwärter zugelassen, die nach vollendetem a) technische u.Betriebs- 2ü. Lebensjahr wenigstens 2 Jahre bei der Gemeinde beschäftigt waren und mindestens Beamte in «len 5 Hauptveiwnltungszweigen der Gemeinde mit Erfolg gearbeitet habon. Die b) Bureau- und Kassen- Prüfung ist schriftlich und mündlich. Die schriftlichen Arbeiten werden unter Auf¬ Beamte sicht angeferligt. Wird die Prüfung nicht bestanden, so ist Wiederholung binnen A) für Zivilanwärter JabieefrLrt gestattet, wird sie auch dann nicht bestanden, so erfolgt nochmalige Zu¬ B) für Militäranwärter. lassung nur ausnahmsweise. Zur Sekretarprüfuug wird zugelassen, wer nach Bestehen der Assistentenprüfung sich seit wenigsten; zwei Jahren in einer Assistentenstelle befindet. Außerdem kommen solche Personen in Frage, die bereits bei anderen Verwaltungen beschäftigt waren und von der Gemeinde als Anwärter für SekretÄrstellen angenommen sind. Die Be- s timmiiogen für die Prüfung selbst sind entsprechend denen für die Assistentenprüfung. Zn a. Der Amtswachtmeister, die Amts- und Gemeindediener, die Vollziehungsbeamten und die Bureaudiencr werden zunächst auf dreimonatige Kündigung, nach Ablauf von 3 Jahren auf Lebenszeit angestellt. Boten, Heizer, PfÖrtDer, Schuldiener werden mit'el» Privatdienstvertrages angnommen. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b. Bauassist-nt und Bauwart auf Lebenszeit, Architekt des Ho libauamls und Obergärtner ungen (ob auf Kündigung zun liebst auf Kündigung, nach 3 Jahren auf Lebenszeit. Im übrigen werden die oderauf Lebenszeit, ol^mit te»-t>uttü'iien und Bet' iebs-Bediensteten im Wege des Privatdienstvertrages angenommen. oder ohneRuhegehalts-Be- Zu c. Anstellung erfolgt allgemein auf Lebenszeit. rerhtigung) Jeder An-.teiiung hat eine Probedienstzeit voranzugehen, die mindeulens t) Monate a) Unterbeamte dauert und in der Hegel den Zeitraum von 2 Jahren nicht übersteigen darf. Au- b) technische u.Betriebs- sto'.ung auf Lebenszeit erfolgtim allgemeinen nur, wenn der Anzustelleude wenigstens Bearate 25 Jahre uni nicht über 37 Jahre alt ist. sich auch wenigstens drei Jahre im Dienste c) Mittlere Beamte. der G -mein Je befindet. --- Um die Anstellung der mit Zivil versorgungsschein ver¬ seheneu Anwärter auch vor Ablauf oiner dreijährigen Dienstzoit zu ermöglichen, findet deren Anstellung nach beendeter Probedienstzeit zunächst auf Kündigung statt. Die Supernumornre werden 3 Jahre nach dem Bestehen der Assistentenprüfung als Bureftu- oder Kassen-Assistenten angestellt. Ruli**cbaUsberechligung besteht allgemein. Zu a. Wähl end des Vorbereitungsdienstes hat der Supernumerar keinen Anspruch auf Ver¬ gütung. Bei guter Bewährung kann ihm nach Ablauf des ersten Jahres eine Unter¬ halten. -’.-sihilfe gewährt werden und zwar im zweiten Jahre monatlich 30 Mk., im dritten 45 Mk. Nach dreijähriger Dienstzeit erfolgt im allgemeinen Ernennung zum Bureau-Hilfsarbeiter. Als solcher erhält er im ersten Jahre 1200 Mk., im zweiten 1350 Mk. und sodann 1500 Mk. Militäranwärtern wird während der Probedienstzeit % des Stellengehalts gezahlt. 5. Besoldung Zu b. 1. Bureau Vorsteher, Rendant......... 4000---6200 Mk. a) währendd.Ausbildungs- 2- O’iersekretäre, Sekretäre, Kassenkontrolleure, Buchhalter,Kalku¬ u. Vorbereitungsdienstes latoren, Bauwart, Polizei-Kommissar ...... 3000---5000 Mk. b) nach der endgültigen An¬ 3. Assistenten........... 2600---3000 Mk. stellung (N ormal-Be.-ol- 4. Polizei Wachtmeister.......... 2200 ---3100 Mk. dungssätze) 5. Amts- und Gemeindediener, Vollziehungsbeamte, Bureaudiener 1950---2750 Mk. Besoldungsordnung ven 1909. 6. lVoliuuugsgeldzuschuss. Kuiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. Die Obersekmtäre beziehen eine Zulage von 300 Mk. --- Diejenigen Assistenten, die 3 Jahre 8. Stellenzulagen. na-'h bestandener Sekretärprüfung nicht als Sekretär angestellt sind, beziehen eine Zulage von 200 Mk. Vollziehungsbeamte erhalten eine FunktiouszuJage von 150 Mk. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit entweder gleichbleibendon 9. Sonstiges. oder anfangs höheren, später niedrigeren Beträgen. --- Das Höchstgehalt wird allgemein na h 18 Dienstjahren erreicht. Aufrüeken im Gehalt kann durch Kollegial-Beschluß des Gemeinde Vorstandes versagt werden. 319 18500 Einw. Friedrichsfelde b. Berlin. Zu a. Zivilversorpungsscbein anf Grund einer Mindestmilitärdienstzeit von 8 Jahren. Fähigkeit zur Abfassung von Berichten und Anzeigen. 1. Bestimmungen über die Beherrschung der 4 bürgerlichen Rechnungsarten. Alter bei der An¬ Annahme v. Anwärtern f. stellung nicht über 40 Jahre. Polizeisergeanten Körpergröße nicht a) Stellen v. Unterbeamten unter 1.70 in. b) „ „ technischen Zu b. Nähere Bedingungen werden in jedem einzelnen Falle festgesetzt. und Betriebs-Beamten Zu c. A. Mehrjährige Tätigkeit im Kommunalverwaltungsdienst, gute Zeug¬ c) Stellen von mittl. Be- nisse. Anf Erfordern ist Prüfung abzulegen. Alter nicht unter amten(Bureau-u. Kassen-) 25 Jahre. Probedienstzeit mindestens 6 Monate. A) für Zivilanwärter Zu C. B. Zivilversorgungsschein auf Grund einer Mindestmilitärdienstzeit B) für Militäranwärter. von 8 Jahren. Einberufung zunächst zur informatorischen Be¬ schädigung. Alter hei der Anstellung nicht über 40 Jahre. Probe¬ dienstzeit mindestens 6 Monate. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. Die Art der Ausbildung usw. wird im Einzel¬ b) mittl. Beamte (Bureau- fälle durch den Gemeinde-Vorsteher festgesetzt. und Kassen ) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a allgemein auf Kündigung. Zu b allgemein auf Kündigung, soweit nicht Annahme als Nichtbeainter im Wege des Privatdienstvertrages erfolgt. 4. Anstellungs-Bestim¬ Zu C allgemein auf Lebenszeit. mungen (ob auf Kündi¬ Die Anstellung auf Lebenszeit soll nur erfolgen, wenn der Anzustellende gung oder auf Lebenszeit, das 30. Lebensjahr vollendet, das 40. aber noch uicht überschritten ob mit oder ohne Ruhe¬ hat und mindestens 2 Jahre nach Ablauf der Probezeit im Dienst der gehalts-Berechtigung) Gemeinde gestanden hat. --- Von der Kündigung eines nicht auf a) Unterbeamte Lebenszeit unbestellten Beamten soll nach Ablauf einer 10jährigen b) technische u. Betriebs- Dienstzeit nur Gebrauch gemacht werden, wenn eine Stellen Verringerung Beamte oder eine Pflicht-Verletzung usw. in Frage kommt. --- Der Anstellung c) Mittlere Beamte auf Kündigung kann eine Beschäftigung auf Probe vorangehen, die in der Reaei G Monate, für Zivilanvvärter nicht mehr als 2 Jahre be¬ tragen soll. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu n. Während der Probedienstzeit wird das volle Gehalt der betr. Stelle gezahlt. Zu b 1. Rendant und Obersekretäre 2400---5800 Mk. 2. Sekretäre ....... . 2200---3600 Mk. 3. Assistenten....... .... 2000---3050 Mk. 4- Polizei-Wachtmeister . . ......, 1300---2700 Mk. 5- Polizei-Sergeanten und Vollzieliungsbeamtc .... 1700---2400 Mk. Jeder lebenslänglich nngestellte Beamte kann unter Bewilligung eines Wartegeldes das an die Stelle des Gehalts tritt, einstweilen in den Ruhestand versetzt werden, 5. Besoldung wenn das von ihm verwaltete Amt zu bestehen aufhürt. Die Gemeinde ist zur a) während d.Ausbildungs- Zahlung des Wartegeldes bis zur Dauer von 5 Jahren verpflichtet, nach'Ablauf u. Vorbereitungsdienstes dieser Zeit muß sich der Beamte die Versetsnng in den Ruhestand gefallen lassen. b) nach der endgiltigen ---Das Wartegeld beträgt bei Gehältern bis zu 450Mk. ebensoviel wie das Gehalt; Anstellung (Normal-Be¬ bei höheren Gehältern erfolgt, die Bewilligung nach den im allerhöchsten Erlaß soldungssätze). v. 14. 6. 48. angegebenen Sätzen. Besoldungsordnung von 1908. (Wegen nochmaliger Regelung schweben Erörterungen). 6. 'tVohuungsgeldzuscliuRs. Keiner. 7. Familienzulage« usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aulrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit im allgemeinen gleicli- bleibejiden Beträgen. Das Höchstgehalt wird erreicht in den Besoldungsklassen 9. Sonstiges. 1---3 nach 21 Dienstjahren, in Klasse 4 nach 18 und in Klasse 5 nach 15 Dienst¬ jahren. --- Unter Zustimmung des Gemeindevorstandes kann die Gewährung der Alterszulagen versagt werden. --- Regulativ betr. die Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten. 320 12100 Einw. Friedrichsthal a. Saar. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern 1' a) Stellenv. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte; (Bnreau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischeu. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau-und Kassen- Be’amte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob mit oder ohne Ruhegehalts- Soweit nicht Annahme von Bediensteten iin “Wege des Privatdienstvertrages Berechtigung) stattfindet, erfolgt die Anstellung sämtlicher Gemeindebeamten anf a) Unterbeamte Kündigung mit Ruhegehaltsherechtigung. b) technische u. Betriebs- Beamte c) Mittlere Beamte. 5. Besoldung Zu a. Die Bezüge werden jedesmal besonders vereinbart. a) während d. Ausbildungs- Zu b. 1. Sekretäre....... 18C0-3000 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 2. Polizeisergeanten ... ..... 1200---1800 Mk. h) nach der endgiltigen An¬ 3. Gemeinde-Empfänger und Gemeind ebaumeister . 2700---4200 Mk. stellung (Norraal-Be«ol- 4. Rohrmeister .......... 1300---1900 Mk. dungssätze). 5. Vollziehungsbeamte......... 1000--- 1000 Mk. Besoldungsordnung von 1909. Wohnungsgeldzus« huß v ltm erzählt und zwar ^rhalton: 6. WolinungsgeldzusehusK. D r Demi . von jährlich 300 Mk. 9. Sonstiges. AufrUckan im Gehalt alle 3 Jahre mit glrichbliil »enden Beträgen. Da" Höchstgehalt in den einzehtpii Be-ojldungsk lassen wird allgemein nach 18 Diensrjahren erreicht. 321 322 36000 Einw. G-adbeck. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten e) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u Betriebs- Keine Sonder-Festsetzungen. --- Zwecks Vorbereitung für die Prüfung usw. Beamte soll bei dem Amte ein besonderer Unterrichts-Kursus für Bureau- usw. b) mittl. Beamte (Bureau- Beamte eingerichtet werden. u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) iür Militäranwärter. I 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für Zu a keine Sonder-Festsetzungen. a) technische u.Betriebs- Zu b. Die Anwärter für Bureaobeamten-Stellen haben sich den vorge- Bcamtc schriebenen Prüfungen --- Assistenten- und Sekretär- --- in Münster b) Bureau- und Kassen- oder in Recklinghausen zu unterziehen. --- Beamte Polizeibeamte müssen die Polizeischul^ --- in der Regel in Recklinghausen --- A) für Zivilanwärter erfolgreich besucht haben. B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Soweit nicht Annahme von Bediensteten im Wege des Privatdienstvertrages ungen (ob auf Kündigung -erfolgt, findet die Anstellung der Beamten allgemein auf Lebenszeit, oder auf Lebenszeit, ob statt. --- Jeder Anstellung geht zunächst eine Probedienstzeit voran, mit oder ohne Buhe- die in der Regel 1 Jahr --- bei Militäranwärtern I/a Jahr --- dauert. gnhaltu-Be ree hti gung) Bedingung für die lebenslängliche Anstellung ist, daß der Beamte a) Unterbeamte das 30. Lebensjahr vollendet hat und sich als Bureaubeamter usw. b) technische n.Betriebs- 5 Jahre, als Polizeibeamter 10 Jahre im Dienste der Gemeinde befindet Beamte Ruhegehaltsberechtigt sind sämtliche Gemeindebeamte. c) Mittlere Beamte. Zu a. Es wird während der Probedienstzeit das volle Gehalt der betr. 5. Besoldung Stelle gewährt- Zu b. 1. Amtsbaumeister ...... 3300---5100 Mk. a) währendd.Ausbildungs- 2. Amtsobersekretär....... .2500---4300 Mk. -r , v 3. Polizeikommissar......... 2400---4200 Mk. u. \ orbereitungsdiestes | 4. Abteilungsvorsteher........ 2100---3900 Mk. b) nachdcrendmltigen An- 5. Amtssekretäre, KasBensekretäre..... 1800---3600 Mk. ’ n 6. Bureau- und Kassenassistenten I. Kl., BauaBsistent 1600---3100 Mk. Stellung (Nonnal-Besol- 7. „ B „ II. Kl..... 1300---2400 Mk. dunir---ätzet 8. Polizei-Wachtmeister . . ..... 1600---3100 Mk. 9. Polizei-Sergeanten......... 1400---2100 Mk. 10. Vollziehungsbeamte...... . 1400---2400 Mk. 11. Amtsbote ... ....... 1400---2200 Mk. Besoldungsordnung von 1909. Wohnungsgoldzui «Liuß wird gewährt und zwar: l3en Beamten der Besoldungsklassen 1---3 jährlich 640 Mk. „ „ „ „ 4 u. 6 „ 480 Mk. 6. UolinungHuelilzuBCliuss. „ , „ „ (iu.e 400 Mk. „ „ 7 330 Mk. „ übrigen Beamten ..... 300 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. ^ ~ . . Aufrücken im G> halt alle zwei .Iahre mit gleiohbli ibenden Beträgen, die PolizoKert ' 'en 9. Sonstiges. alle Jahre. 323 20000 Einw. Godesberg*. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ . technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bnreau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. A. Bürgermeisterei Godesberg. Der Gemeindebaumeister, der Gemeinderentmeister und der Buchhalter der Gemeindekasse wei den auf Lebenszeit gewählt, der Vorsteher des Verwalterngsbureaus und der des Steuerbureaus nach fünfjähriger 4. Anstellungs-Bestimm¬ Dienstzeit uud Vollendung des 32. Lebensjahres auf Lebenszeit an- ungen (ob auf Kündigung gestellt. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. Sämtliche übrige oder auf Lebenszeit, ob Beamte werden auf Kündigung angestellt. Ruhegehaltsberechtigung mit oder ohne Ituhege- haben alle Beamte. --- Ein Rechtsverhältnis zwischen den Sekretären halts-Bercchtigung) und dem Bürgermeisteramt besteht nicht, sondern nur zwischen Ihnen a) Unterbeamte und dem Bürgermeister. b) technische u. Betriebs- B. Gemeinde Godesberg. Beamte Soweit nicht Annahme von Personen im Wege des Privatdienstvertrages c) Mittlere Beamte ertolgt, werden sämtliche Gemeindebeamte auf Kündigung mit Ruhe¬ gehaltsberechtigung angestellt. Die Gemeinde tritt in keinerlei Rechtsverhältnis zu den Sekretären usw., ein solches besteht aus¬ schließlich zwischen dem Bürgermeister einerseits und den Ange¬ stellten andererseits. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b l. Gemeinde-Rentmeister........ 3000 4500 Mk. 2. Obersekretäre, Gemeinekassebuchhalter Polizei¬ kommissar ........... 2100 3000 Mk. 3. Bausekretär, Rendant der Invalidenhebestelle, Po¬ lizei-Wachtmeister . ....... 1800 3200 Mk. 4. Standesamtssekretär, Polizeisekretär, Vermessungs¬ techniker, Bautechniker, Kanalaufseher, Verwalter der Dampfscliiffstntion, Buchhalter beim Mineral- brnnnen, Buchhalter, Techniker und Werkstätten¬ vorsteher bei den Gas-, Elektrizitäts- und Wasser¬ werken ............ 1650 2700 Mk. 5. Straßenmeister, Gemeindewärter, Gasmeister, Rohr¬ meister und Maschinenmeister bei den Werken . 1600 - 2600 Mk. 5. Besoldung 6. Bureau-Assistenten I. Klasse . . 1425 - 2300 Mk. a) während d. Ausbildungs- 7. desgl. II. ...... 1200-1900 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 8. Polizei-Sergeanten und Vollziehungsbeumte . 1325 - 2200 Mk. b) nach der endgiltigen An 9. Amtsdiener....... ... 1200 1900 Mk Stellung (Normai-Besol- 10. Friedhofsanfseher ..... . 1000---1700 Mk. dungssätze) 11. Schuldiener ........... 900 1400 Mk. Besoldungsordnung von 1909. Wohnungsentschüdigurg wird gewährt und zwar: Verlielr. Unverh. Der Gern inde-rtentmfrir-ter .... U00 Mk. f00 Mk. 6. WohniiugKgoldzuHchusn. Die vorstehend zu 2 genannten Beamten. 500 MJc. 250 Mk. - 3-5 „ , 400 Mk. 200 Mk. .. „ „ 6---11 „ ......300 Mk. 150 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre --- ohne Rechtsanspruch --- mit entweder p-leichbleihenrlen, '»der anfangs h heren. später niedrigeren Beträgen. Die Versagung uer AU**i ;.( umgen für den Rentmeister und den Buchhalter kann nur durch die Aufsichtsbehörde aus¬ gesprochen werden, im übrigen geschieht dies durch den Bürgerm eiste r. Die Dieni-t- Zi it or vollendetem 21. Lebensjahr kommt bei Berechnung der Dienstaltcrszula_e nicht in Betra. ht. --- Das Hbchntgehalt in d-*n verschiedenen Gehaltsklassen wird 9. Sonstiges. allgemein nach 21 Dienstjahren erre;eht. --- Ordnung für die Gewährung von Tage¬ i geldern und RciftsknÄlen. --- 11000 Einw. Griesheim a. Main. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Der Rathausdiener wird auf Lebenszeit, die Polizei-Wachtmeister und 4. Anstellungs-Bestimm¬ -Sergeanten, die Bureau- und Schuldiener, Feldhüter, Wegewärter ungen (ob auf Kündigung und Vollziehungsbeamten werden auf Kündigung angestellt, der oder auf Lebenszeit, ob Totengräber und der Erheber des Gas- und Wassergeldes im Wege mit oder ohne Ruhe¬ des Privatdienstvertrages als Nichtbeamter angenommen. gehalts-Berechtigung) Zu b. Rohrmeister, Gasmeister und Wasserwerks-Maschinist auf Kündigung, a) Unterbeamte der Gemeindewärter als Nichtbeamter mittels Privatdienstvertrags. b) technische u.Betriebs- Zu c. Allgemein erfolgt Anstellung auf Lebenszeit, nur die Bureangehülfen Beamte sind kündbar angestellte Beamte. c) Mittlere Beamte. Für die auf Lebenszeit und die auf Kündigung angestellten Beamten wird in jedem Falle eine Probedlenstzeit bestimmt. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b. Gemeindesekretär, Gemeinderechner, Polizeikommissar 2000 -4400 Mk. 5. Besoldung Assistenten............1800---3200 Mk. a) während d.Ausbildungs- Rohrmeister, Maschinenmeister...... 1650---2800 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Polizei-Wachtmeister und -Sergeanten .... 1600---2700 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Büreau- und Schuldiener........ 1500---2300 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Kureaugehilfen ....... ... 1350---2400 Mk. dungssätze;. Feldhüter............ 1400---2100 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. Wolinungsgeldzufichii8E Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen, Der Gemeindesekretar bezieht 200 Mk., die Polizei-Wachtmeister 150 Mk. persönliche Zulage. Aufrücken im Gehalt alle Jahre mit entweder gleichbleibenden, oder anfangs höheren, später niedrigeren Beträgen. Hat eich der Beamte nicht zur Zufriedenheit geführt usw. und 9. Sonstiges. ist dieserhalb zweimal ohne Erfolg vermahnt worden, so kann die Alterszulage durch Beschluß des Gemeinderats versagt werden. --- Bestimmungen über Gewährung von Reisekosten usw. --- Während der Sommermonate hat jeder Beamte einen dienst¬ freien Nachmittag. 324 41500 Einw. Groß-Lichterfelde. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für Zu a u. D keine Sonder-Festsetzungen. a) Stellenv. Unterbeamten Zu c. A. Als Superuumerar wird angenommen, wer mindestens diejenige technischen Schulbildung besitzt, die zum einjährig-freiwilligen Militärdienst be- und Betriebs-Beamten reoiitigt, das 24. Lebensjahr nicht überschritten hat und in der Lage ist, sich wahrend dreier Jahre aus eigenen usw. Mitteln standes- c) Stellen von mittl. Be- gemäß zu erhalten. amten (Bureau-u. Kassen ) Zu C. B. keine besonderen Vorschriften. A) ii'ir Zivilanwärter B) für Militäranwärter. | 1 2. Ausbildungs- /n a keine Sonder-Festsetzungen. Bestimmungen ur b A Die Ausbildung der Supemutnerare hat sich auf den Kanzlei-, R« ?istratur-, Kalkulator-, a) technischen. Betriebs- Kassen- und Expeditionsdienst zu erstr. ckf^n. Es hat Beschäftigung in möglichst Rparnip allen Hauptzweigen der \ erwaltung statizulinden und zwar in der Kanzh i einen x>t3aniLt> Monat, in den anderen Ableilungen jo 3 Monate. Die Ausbildung ist durch die b) mittl. Beamte (Bureau- Bureau-Vorsteher zu leiten. Bi im Aufhöi »n derB< sihäftigunc in einer Abteilung hat und der Öupemumerar den Gang seiner Ausbildung in dieser Abteilung schriftlich darzu- imu stellen. Diese Darstellung ist dem Bureauvorsteher zur Richtigkeitsbescheinigung A) für Zivilanwärter vorzulegeu, der sie dann mit Belanigungsbericht an den Gemeindevorsteher abgibt. B) für Militäranwärter Zu b B- Fiir Militäranwärter ist ein besonderer An-bildungsgang nicht vorgeschrieben. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b. Es sind zwei Prüfungen eingoführt, eine Assistenten- und eine Sekretärprüfuntr. Beide zerfallen in einen mündlichen und in einön schriftlichen Teil. Es sind 2 scnriftliche Arbeithc zu fertigen, bei der Sekrelärprülung außerdem eine häusliche Arbeit. Die 3. Prüfungs-Bestimm¬ Anfertigung der unter Aufsicht zu fertigenden schriftlichen Arbeiten hat an zwei ungen für Tagen innerhalb einer für jode Aufgabe bestimmten Zeit von höchstens ß Stunden zu a) technische n. Betriebs- erfolgen --- Beamte Zur Assifitentenprüfung werden Personen zugelassen, die seit mindestens 4 Monaten b) Bureau- und Kassen- im Bureau- usw. Dienste beschäftigt sind, nach dem Gutachten der Prüfungskommission Beamte die erforderliche Ausbildung genossen, das 24. Lebensjahr vollendet und das 30. noch A) für Zivilanwärter nicht Überschritten haben und militiirfrej sind. B) für Militäranwärter. Zur Sekretärprüfung werden die Assistenten zugelassen, die als solche mindestens 2 Jahre, jedoch nicht länger als 4 Jahre angestellt sind und sich bis dahin gut bewährt haben. --- Wer die Prüfung nieht besteht, kann nach einer näher zu bestimmenden Frist zu einer zweiten Prüfung zugelassen werden. Bestellt er auch diese nicht, so kauu er zur nochmaligen Wiederholung nur ausnahmsweise zugelassen werden. 4 Zu a allgemein auf Kündigung. Wenn nicht innerhalb 6 Jahren nach der Anstellung Kündigung *±. rtilMciiuiigb - Deatllll- erfolgt, so kann die seitherige kündbare Anstellung in eine lebenslängliche umge- mungen (ob aut Ivündl- wan ’ lt werden. gung oder auf Bebenszeit, Zu b die Bautechniker werden auf Lebenszeit anffestellt, die Betriebs- und sonstigen technischen ob mit oder ohne Ruhe- Bediensteten im Wege des PrivatdiensU ertragos angenommen. gehaltS-Berechtmung) Zu c erfolgt aLL mein Anstellung auf Lebenszeit. --- " o &/ Di« Ansi ung auf Lebenszeit erfolgt in der Regel nur, wenn der Anzustellende das a) Unterbeamte 25. Lebensjahr (für Besoldungsklasse III) oder das 30. Lebensjahr (für die Besoldungs- MtPrhiiicpfien Rotriphc klassen 1 und 11) vollendet, das 37. Lebensjahr aber noch nicht Uberschritteu hat. UJ LCtmii^Lncu. oeincus- Auß rdem muß der Betreffende wenigsten 2 Jahre im Dienste der Gemeinde voll Beamte beschäftigt gewesen sein. --- \ T>^o Die Supemutnerare werden nach erlangter Befähigung ---in der Regel nicht vor drei- C) miniere oeamLe. jähriger Dienstzeit --- zum Bureaudiätar ornannt. Zu a. Lehrlinge «rhalten Beihülfen nach dtm Ermessen des Gemeindevorstandes. Die Gehälter der Gehiilfcn und Schreiber werden durch Privatdienstvertrag vereinbart. --- Super- 5. Besoldung numernre erhalten monailiche Beihülfen von 10Mk. im ersten, 20 Mk. iiu zweiten und a) während d. Ausbildungs- 30 Mk. im dritten Dienstjahre. Die Diiitare beziehen ein Gehalt von jährlich 1200 Mk., u. Vorbereitungsdienstes steigend von Jahr zu Jahr bis auf 1800 Mk. --- b) nach der endgiltigen Militäranwürter erhalten während der Probedienstleistung % des betr. Stellengehalts. Anstellung (Normal-Be- Zu b. I. Kassen- und Bureau-Vorsteher. Kassen - Kontrolleure, Ober- soldnngssätze). polizeibeamte, Sekretäre, Bautechniker, Garteninspektor . . 1800---3600 Mk. Besoldungsordnung von II. Registratoren, Assistenten, Kanzlisten...... 1700--- 2900 Mk. III. Gemeinde- und Amtsdiener, Gefangenenwärter, Straßenaufseher 1400---2000 Mk. 1907. (Neuregelung der Besoldungen steht bevor). Wohnungsgeld wird gewährt und zwar erhalten: Verhelr. Unverh. 6. WohnungsgeldzuHCliusB. Die Beamten der Besoldungsklasse I jährlich . 600 Mk. 400 Mk. »» »» ti „ 11 „ .... 500 Mk. 350 Mk. * „ III „ ... 300 Mk. 200 Mk. 7. Faiuilleunzlagen usw. Keine. Für leitende Stellungen (Bureau- und Kassen Vorsteher usw ) werden pensionsfäbige Zulagen 8. Stellenzulagen. von 300 - 600 Mk. gewährt, ebenso erhalten die mit der Steuereinziehung betrauten Gemeindediener pensionsfähige Funktionszulagen von je 200 Mk. jährlich. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt wird allgemein nach 18 Dienstjahren erreicht. Die Alterszulage 9. Sonstiges. kann durch den Gemeinde Vorstand zeitweilig versagt werden. Gänzliche Versagung ist nur als äußerstes Disziplinarmittel in Anwendung zu bringen. Dom Beamten, dem die Alterszulage vorenthalten wird, sind die dafür maßgebenden Gründe mitzuteilen. --- Ortsstatut betr. zu gewährende Reisekosten-Entschädigungen 325 90500 Einw. Hamborn. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten e) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) Keine .Sonder-Festsetzungen. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u.Betriebs- Beamte b) mittl. Beamte (Bureau- Keine Sonder-Festsetzungen. n. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen fiir a) technische u Betriebs- Beamte b) Bureau- und Kassen- Keine Sonder-Festsetzungen. Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob mit Soweit nicht Annahme de- erforderlichen Personals Im Wege des privat- oderohneRuhegehalts-Be- rechtlichen Dienstvertrags erfolgt, findet grundsätzlich die Anstellung reelitigungj sämtlicher Beamten auf Lebenszeit statt. Diese erfolgt jedoch all¬ a) Unterbeamte gemein erst nach 3jähriger Dienstzeit bei der Gemeinde, bis daliin b) technische u. Betriebs- gilt Anstellung auf Kündigung. Beamte Sämtliche Beamte sind ruhegelialtsberechtigt. --- c) Mittlere Beamte. Zn a. Während des Probedienstes wird das volle Anfangsgehalt der Stelle gezahlt. 5. Besoldung Zu b. I. Gemeinderentmeister, Bureaudirektor, Polizei-In¬ a) währendd.Ausbildungs- spektor, Straßenmeister, Baupolizei-Inspektor . . 3500 -4850 Mk. u. Vorbereitungsdienstes II. \ erwaltungssckretäre, Standesbeamter, Polizei- b) nach der endgültigen An¬ Kommissare, Kassensekretäre...... 2500 ---3700 Mk. stellung (Normal-Besol- III. Verwaltungs-u. Kassen-Assistenten, Polizei-Wacht¬ dungssätze) meister, Ober-Vollziehungsbeamter . . 1900---2620 Mk. Besoldungsordnung von IV. Vollziehungsbeamte, Baukontrolleure .... 1800---2520 Mk. V. Polizeisergeanten, Bureaudiener, Kanzlisten . . 1500---2100 Mk. VI. Verwaltungs- und Kassengehülfcn .... 1400 -17U0 Mk. 1905. (Neuregelung der Besoldungen steht bevor). 6. lVohnungsgcldzuHchuBN. Keiner 7. Familienzulagen usw. K°ine. 8. Stellenzulagen. Keine- !). Sonstiges. Aufrückt n im G^lialt — ol.w Roolits inspru- h — all. Jahr mit vl iihlr i1 mk-n Be-Irlitp • D«' HßrliKtg* I »h. in den e*nzölneu BeoOld ungsklassen wiru aUgeiiein na U 18 Dn astjaiir« n cn uht. — Di** Altei-zulage k mn dur<‘h gerne inschaftlirh°n Beta lilnß de* BUri!“TLn“ibi' rs uncl der Beigeordneten vertagt vernein. — Festsetzungen wegen GowfÜmuig a ou Tagegeldern und Reisekosten. — 12500 Einw. Hardenberg*-N eviges. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v.Unterbeainten b) „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. e) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u.Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militüranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für n) technische u.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Soweit nicht Annahme des erforderlichen Personals im Wege des privat¬ ungen (ob auf Kündigung rechtlichen Dienstvertrages erfolgt, findet grundsätzlich die Anstellung oder auf Lebenszeit, ob sämtlicher Beamten auf Lebenszeit statt. Diese erfolgt jedoch all¬ mit oder ohne Ruhe- gemein erst nach Erreichung des 30. Lebensjahres und einer fünf¬ gehalta-Berechtigung) jährigen Dienstzeit bei der Gemeinde. Bis dahin gilt Anstellung auf a) Unterbeamte dreimonatige Kündigung. Jeder Anstellung geht eine Probedienstzeit b) technische u.Betriebs- voran, die im allgemeinen die Dauer von 2 Jahren --- für Militär¬ Beamte anwärter von 6 Monaten --- nicht übersteigen soll. c) Mittlere Beamte. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a. W ährend dt s Probedienstes wird das volle Anfangvgehalt der Stelle --- nachträglich zahlbar --- gewährt. Zu b. I. Gemeinde- und S parka--e-Ftendant, Gemeinde- 5. Besoldung. Baumeister .... . . . 3000---4500 Mk. a) während <1. Ausbildungs- 11. Gemeinde-Sekretär.........2100- 3000 Mk. u. Vorbereitungsdienste j III. Polizei-Kommi'-ar, Sparka^se-Gegenbuchführer . 1800- .1300 Mk. b) nachder endgiltigen An¬ IV. Verwaltungs-Sekretär . . 1500--- 2700 Mk. stellung (Normal-Besol- V. Verwaltungs-Assistent , 1350 - 2250 Mk. dung-sätze) VI. Bau-A;- j.otent . . . . 1500---2400 Mk. VII. Gasmeister neben freier Wohnung . 1800---2400 Mk. VIII. Polizeisrrgeanten......... 1200---1800 Mk. IX. Verwalter des Versorgungshausoo nep, (reier Wohn. 900---1200 Mk. Es wird Mi» •-< iitanliädigur? gt 4>ülirt, und zwar erhalt n: Verheil*. Utirerh. 0 W olinungRgeldzii8cliiiN8. Pie i>e mitrn cd r Be-iu'il mgsklasse I . - 450 Mk. 225 Mk. « „ , 1L u. III . . 400 Mk. 200 Mk. IV---VI und VIII 300 Mk. 150 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. l runds«' 1 1 -i»«heu niijn Z. Zt. bezieht de»* Gemein'*0- und Sparkarte-Rendant jähr¬ 8. Stellenzulagen. lich • 800 Mk. AV>ciieinnnhiiieii, Vohnung8geldzunchns8. Die Beamten der Besoldungsklasse A....... . 300 Mk. - . x „ H . ..... .240 Mk. X .. X X Cu.D........ISO Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufriieken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 2 Jahre mit gleichbleibenden Betragen, in Besoldungsklasse A wird das Böchstgehult nach 18, in den übrigen Klassen nach 9. Sonstiges. 20 Dienstjahren erreicht. Die Versagung einer Alterszulage kann nur durch beson¬ deren Gemeindebeschluß ausgesprochen werden. --- Die Zeit einer Probedienstleistung wird in die zweijährige Stuieczeit eingerechnet. 329 17 000 Einw. Kirchhörde. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stell env.Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl, Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen ) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für Zu a keine Sonder-Festsetzungen. a) technische u. Betriebs- Zu b. Die Anwärter müssen die nach der Prüfungsordnung für mittlere Beamte Kommunalbeamte im Regierungsbezirk Arnsberg vorgeschriebenen b) Bureau- und Kassen- Prüfungen ablegen. (s. Arnsberg). Beamte Polizeibeamte müssen die Polizeischyle mit Erfolg besucht haben. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Soweit nicht Annahme des erforderlichen Personals im Wege des Privat¬ oder auf Lebenszeit, ob mit dienstvertrages erfolgt, findet grundsätzlich die Anstellung sämtlicher oder oline Rühegchalts- Beamten auf Lebenszeit mit Ruhegehaltsberechtigung statt. Sie tritt Berechtigung) jedoch erst ein, wenn der Beamte das 2:>. Lebensjahr vollendet und a) Unterbeamte in jedem Falle erst dann, wenn der Beamte eine 2jährige --- Militär¬ b) technischeu. Betriebs- anwärter eine ömonatige --- Dienstzeit seit ihrer mit Kündigungs- Beamte Vorbehalt erfolgten Anstellung zurückgelegt haben. c) Mittlere Beamte. Zu a. Während der Probedienstzeit wird das volle Anfangsgehalt der Stelle gezahlt. Zu b. 1. Amtskasse- und Sparkasse-Rendanten .... 2400---4200 Mk. 2. Amtsbaumeister........ • 2000---3200 Mk. 5. Besoldung 3. Amtssekretäre, Polizeikommissare..... 2000 ---3200 Mk. a) während d. Ausbildungs- 4. Sparkaßse-Gegeubuchführer, Amtskass.-Assistenten u. Vorbereitungsdienstes mit der Befugnis zur Vertretung von Rendanten 1500---2400 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 5. II. Amtssekretäre, Verwaltungssekretäre, Polizei- stellung (Normal-Besol¬ Sekretäre, Polizeiwachtmeister, Assistenten . . 1350---2100 Mk. dungssätze). li. Polizeisergeanten, Vollziehungsbeamte . 1200--1800 Mk. Besoldungsordnung von 1907. Wohnungsgeldzueclmß wird gezahlt und zwar erhalten: Aerlieir. Vnverh. Pie Beamten der Besoldungsklasse 1 iJ00 Mk. 250 Mk. 8. tVohnungBRelilzmicliuRS. 2o.3 • 360 Mk. 200 Mk. 4 850 Mk. 150 Mk. ” 6 800 Mk. 125 Mk. ” ' ” ” 6 ...... 250 Mk. 125 Mk. 7. F Hin 11 len zu lagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrtlckeu im Gelialt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 8 Jahr = . 200 Mk. 200 Mk. „ „ „ „ 6 und 7 - . . . 100 Mk. 100 Mk. „ „ „ „ 8 = .... 200 Mk. 200 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Die unter 1, 4 und 6---8 der Besoldungsordnung genannten Beamten rücken ira Gehalt alle 3 9. Sonstiges. Jahre, die Übrigen Beamten alle 2 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen auf. --- Das Höchstgehalt wird in den verschiedenen Besoldungsklassen nach völlig verschiedenen Zeiträumen (12---24 Jahren) erreicht. 12000 Einw. Niederhermsdorf. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen fiir a) technische u.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob mit Nur der Gemeindekasse-Rendant, der T. Sekretär, der Steuersekretär und oder ohneRuhegehalts-Be- die Polizei-Beamten sind auf Lebenszeit mit Pensionsberechtigung reclitigung) angestellt, alle anderen Dienstkräfte im Wege des Privatdienstver¬ a) Unterbeamte trags angenommen. b) technische u.Betriebs- Beamte c) Mittlere Beamte. 5. Besoldung Zu a keine Sonder-Festsetzungen. a) währendd.Ausbildungs- Zu b 1. Rendant der Gemeindekasse, L Sekretär . . 2100---3150 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 2. Sekretäre..... . . 1400---2450 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 3. Registrator ........... 1200 2250 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 4. Assistenten........... 000---1950 Mk. dungssätze) 5. Polizei-Sergeanten........ . 1100 1800 Mk. Besoldungsordnung von 1909 Wohnung^geldzu-chuß wird gezahlt. Es erhalten: Verheir. FnTerh. Die Beamten der Klasse 1 der Besoldungsordnung . . 380 Mk. f H 6. Wohnungsgeldzuttchuss. ” --s- • • ■ ” ” ” ” 5* ” • 010 md * nannten : : : 5: : : : l 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt in den einzelnen Besoldungsklassen wird allgemein nach 21 Dienstjähren erreicht. 337 338 23000 Einw. M.-Grladbach Land. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten Keine Sonder-Festsetzungen. b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten c) Stellen vön mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Burcau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- I Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. / 4. Anstellungs-Bestimm¬ 1 Die Gemeindebamneistcr, der Gemeindeobersekretär, der Polizeikommissar, ungen (ob auf Kündigung der Armenverwaltungssekretär, die übrigen Verwaltungssekretäre, die oder auf Lebenszeit, ob Verwaltungsassistenten, der Polizei-Wachtmeister, die Polizeisergeanten mit oder ohne Ruhege¬ und der Vollziehungsbeamte werden zunächst 2 Jahre auf Probe mit halts-Berechtigung) einmonatiger Kündigung und sodann auf dreimonatige Kündigung a) Unterbeamte angestellt. Nach üjähriger Beamtendienstzeit und Vollendung des b) technische u. Betriebs- 30. Lebensjahres erfolgt Anstellung auf Lebenszeit. Alle diese Be¬ Beamte amte sind ruhcgehaltsberechtigt. --- Die übrigen technischen und c) Mittlere Beamte. Betriebs-Angestellten, ebenso die Verwaltungsgehülfen nnd Wege¬ wärter werden als N i chtbeamte im Wege des Privatdienstvertrags angenommen. Zu a. Die zur Zahlung kommenden Vergütungen werden auf Grund be¬ sonderer Vereinbarungen festgesetzt. 5. Besoldung Zu b. I. Gemeindebaumeister........ 2500---3300 Mk. II. Gemeindeobersekretär........ 2300 - 3100 Mk. a) während d. Ausbildung«- III. Polizei-Kommissar ... ..... 2100---2900 Mk. __ , IV. Armenverwaltungssekretär . . . . 1900---2700 Mk. u. Vorbereitungsdienstes v Verwaltungssekretäre........ 1700 -2500 Mk. b) nach der endgiltigen An- VL Verwaltungsassistenten, Polizei-Wachtmeister . . J 450---2050 Mk, ’ VfL Polizeisergeanten......... 1200- 1600 Mk. Stellung (Normal-Besol- VIU. Der Vollziehungsbeamtc erhält die eingehenden Hnnossätzp'i Beitreibungs-Gebühren, soweit sie die Summe des " '■ Anfangsgehalts und der Alterszulage der Polizei¬ sergeanten von gleichem Dienstalter cinschl. Woh- nungsgeldzuschull nicht übersteigen. Besoldungsordnung von 1906. (Neuregelung der Besoldungen steht zu erwarten.) Woh nun gsgeld Zuschuß wird gewährt und zwar erholten: Yerheir. t'nverli. Die Beamten der Besoldungsklassen I---III - . 390 Mk. 140 Mk. 6. WohnungsgeldznschiiHS. IV n.V 330 Mk. 120 Mk. VI 240 Mk. 90 Mk. „ „ „ VII.....150 Mk. 75 Mir 7. Familienzulagen usw. Keine. Grundsätze bestehen nicht. Z. Zt. erholten persönliche Zulagen: Der Gemeindeoher- 8. Stellenzulagen. sekretär 300 Mk., der Polizeikommissar, der Kom mu n al bäume ißter und der Armensekretär je 200 Mk.; der Tiefbaumeister bezieht ziehen dem Gehalt eine Feldzulage von 100 Mk. Aufrtlcken im Geliult --- ohne Rechtsanspruch --- ulle 3 Jahre mit gleichbleibenden Be¬ trägen. Das Höchstgehalt in den einzelnen Besoldungsklassen wird allgemein 9. Sonstiges. nacn 12 Dienstjaliren erreicht- Die Gemeinde kann besondere bewährten Be¬ amten mit Genehmigung des Kreis-Ausschusses höhere als die ohen angegebenen Höchstgehälter bewilligen. Festsetzungen wegen Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern. 23000 Einw. Nowawes. Zu a. Für die Annahme als Polizeisergeant wird zur Bedingung gemacht: 1. Bestimmungen über die 1. Alter nicht über 35 Jahre, 2. Körpergröße mindestens 1,70 Mtr., Annahme v. Anwärtern f. 3. erfolgreicher Besuch der Polizeischule, 4. Besitz des Zivilver- a) Stellen v. Unterbeamten sorgungssehcincs, 5. ßmonatige Probedienstleistung. b) „ „ technischen Zu b keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten Zu C A. Es werden junge Leute mit guter .Schulbildung als Volontäre und c) Stellen von mittl. Be¬ Lehrlinge angenommen. Anspruch auf Anstellung erwerben sie nicht. amten (Bureau-u. Kassen-) Zu C B. Die Militäranwärter --- Inhaber des Zivilversorgungsscheines --- A) für Zivilanwärter werden zunächst zu informatorischer Beschäftigung, und beim B) für Militäranwärter. Freiwerden etatsmäßiger .Stellen, zur (imonatigen Probcdienst- leistung einberufen. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte j Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Die Polizei-Sergeanten, Gemeindediener und Vollzichungsbeamten werden auf dreimonatige Kündigung angestellt, nach lOiähriger, vorwurfsfreier Dienstzeit erfolgt Anstellung auf Lebenszeit. Boten, Heizer, Pförtner usw. bleiben, wenn sie überhaupt als Ge- 4. Anstellungs-Bestim¬ meindebeamte angestellt werden, Beamte auf Kündigung. mungen (ob auf Kündi¬ Zu b. Der Gemeindebaumeister wird lebenslänglich angeste'lt, hinsichtlich gung oder auf Lebenszeit, der übrigen technischen und Betriebsbeamten wird von Fall zu Fall ob mit oder ohne Ruhe¬ die Anstellung geregelt, im allgemeinen erfolgt Annahme als Nicht¬ gehalts-Berechtigung) beamte mittels Privatdienstvertrags. a) Unterbeamte Zu C. Die Anstellung erfolgt grundsätzlich auf Lebenszeit. Dies bat jedoch b) technische u. Betriebs- zur Voraussetzung, daß der Beamte mindestens 27 .Jahre alt ist, das Beamte 37. Lebensjahr aber noch nicht überschritten hat und außerdem sich c) Mittlere Beamte wenigstens seit 3 Jahren im Dienste der Gemeinde befindet. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. --- Die im Schreibdienst be¬ schäftigten Personen werden im allgemeinen mittels Privatdienstver- trags als Nichtbeamte angenommen oder, wenn ihre Anstellung be¬ schlossen wird, auf dreimonatige Kündigung angestellt. Die angestcllten Beamten sind sämtlich ruliegohaltsberechtigt. Zu a. Militäraiiwärter erfüllten während der 1 ’robedicnstleistimg /4 des Stellengebalts. --- Die Vergütung der Zivilanwärter erfolgt je mich Leistungen. 5. Besoldung Zu b. I. Baumeister, Hauptkasserendant . 3000---5000 Alk. a) während d.Ausbildungs- 11. Sekretäre, Friedhofs-Inspektor...... 2200---4200 Mk. u. Vorbereitungsdienstes IIT. Assistenten, Polizeiwachtmeister, Klärmeister, b) nach der endgiltigen Straßenmeister, bautechnische Hilfsarbeiter . . 1800---3000 Alk. Anstellung (Normal-Be- IV. Polizeisergeanten, Elektromaschinist, Baukon- soldungssätze). trolleur............ 1400 2400 Alk. . V. Vollziehungsbeamte......... 1250---2200 Mk. VI. Friedhofsau fseher neben freier Wohnung . . . 1200 Mk. Besoldungsordnung von 1910. 6. IVolinungHgeldzuKcluiKH. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Im allgemeinen keine, nur der die Steuerkasse verwaltende Gemeinde-Sekretär bezieht 200 Mk. Stellenzulage. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- allgemein alle 3 Jahre (die Assistenten rücken zweimal nach 2 Jahren und sechsmal nach 3 Jahren) mit entweder gleich¬ 9. Sonstiges. bleibenden oder anfangs höheren, später niedrigeren Beträgen. Das Höchstgehalt vird erreicht in den Besoldungsklassen I und II nach 21 Jahren, in den Klassen III, V und VI nach 24 Jahren, in Klasse IV nach 16 Jahren. Die Allerszulage kann durch den Geineindevorstaud versagt werden. 339 13000 Einw. Ober-Schöneweide. Zu a. Die Anwärter für Unterbeamtenstellen dürfen nicht über 35 Jahre alt sein, müssen eine gute Handschrift besitzen, kleine Aufsätze schnell und sicher anfertigen können 1. Bestimmungen über die und gute Führungszeugnisse bei bringen. Annahme v. Anwärtern f. Zu 1> keine Sonder-Festsetzungen. a) Stellen v.Unterbeamten Zu c A. Wer als Supernunierar eintreten will, muß die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen b) „ technischen Militärdienst besitzen, er muß nachweisen, daß er sich mindestens 2 Jahre aus eigenen und Betriebs-Beamten usw. Mitteln unterhalten kann und darf nicht unter 18 und nicht über 24 Jahre alt c) Stellen von mittl. Be¬ sein. Von den ersten beiden Bedingungen kann abgesehen werden, wenn der An¬ amten (Bureau- u.Kassen-) wärter entweder in der Gemeinde Verwaltung- oder in der Verwaltung- einer anderen A) für Zivilanwärter größeren Gemeinde wenigstens 3 Jahre mit außergewöhnlichem Erfolg tätig B) für Militäranwärter. gewesen ist. Zu c B. In der Regel werden nur solche -Hllltaraimärter zugelassen, die bereits in Militär- Bureaus beschäftigt waren (Schreiber, Bezirksfeldwebel, Zahlmeister-Aspiranten usw.) Sie dürfen nicht über 35 Jahre alt sein. Zu a keine Sonder-Fe- Isetzungen. Zu 1) A. Die Ausbildung erstreckt sich auf tunlichst alle Zweige des Gemeind e-Vi -waltungs- 2. Ausbildungs- dienstes und wird von den Bureau- usw. Vorstehern geleilet. In jedem Expeditions¬ Bestimmungen für oder Kalkulatur-Bureau hat der Anwärter eine von dem Bureau Vorstände zu bestimmende a) technischen.Betriebs- und von diesem als brauchbar anerkannte Arbeit abzuliefern. Außerdem ist von Beamte dem Anwärter beim Aufhören der Beschäftigung in einem Bureau eine schriftliche b) mittl. Beamte (Bureau- Darstellung des Ganges seiner Ausbildung usw. zu geben, die von dem Bureau- u. Kassen-) Vorsteher als richtig zu bescheinigen und nebst einem Zeugnis über die Gesamt¬ A) für Zivilanwärter fähigkeiten usw. des Anwärters vorzulegen ist. Hat der Anwärter die erforderliche B) für Militäranwärter. Befähigung erlangt, so kann er nach mindestens zweijähriger Vorbereitungszeit und nach Vollendung des 20. Lebensjahres als Bureaudiätar beschäftigt werden. Der Ausbildungsdieust der BureaudiUtare dauert mindestens 3 Jahre. Zu 1) B. Für Militäranwärter ist ein besonderer Ausbildungsgang nicht vorgesehrieben. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu h. Die Polizei-Exekutivbeamten werden auf Lebenszeit, dis Yollziehuugsbeamten, Gemeindediener, Wächter, Schuldiener, Kastellane und Boten auf Kündigung angestellt. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu b. Die technischen und Betriebsbeamtew --- soweit sie überhaupt als Beamte über¬ ungen (ob auf Kündigung nommen werden --- werden auf Kllu digung an gestellt, die sonstigen technischen oder auf Lebenszeit, ob usw. Angestellten im Wege des Priv atdienstvertrages angenommen. mit oder ohne Ruhe¬ Zu c. Abgesehen von den Kanzlisten, die auf Kündigung angestellt sind, erfolgt die gehalts-Berechtigung) Anstellung der mittleren Beamten grundsätzlich auf LcbAiiszidt.----Zunächst wird a) Unterbeamte der Stellenanwärt- r zu einer Probedienstleistung angenommen, die in der Regel b) technischem Betriebs- 6 Monate, längstens 1 Jahr betragen soll. Wer über 40 Jahre alt ist, soll auf Beamte Lebenszeit uient mehr angestellt werden. Die lebenslängliche Anstellung ist ab¬ c) Mittlere Beamte. hängig von der Vollendung des 25. Lebensjahres in Verbindung mit der Zurück¬ legung einer 2jahrigen Dienstzeit bei der Gemeinde. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. Als Dienstzeit gilt nur die vom Tage der endgültigen Anstellung als Beamter ab. Ruh egehaltsberechtigt sind sämtliche aiigellte Beamte. Zu a. Supemumeraren kann im ersten Jahre ihrer Tätigkeit eine Vergütung bis zu 60 Mk. monatlich, im zweiten und gegebenenfalls 3. Jahre bis zu 70 Mk. monatlich bewilligt werden. Als Bureaudiätarc erhalten die Anwärter im ersten Jahre 1020 Mk., im zweiten 1200 Mk., im dritten und in den folgenden Jahren 1320 Mk. --- Militäranwärter beziehen während des Probedienstes % des Stelleneinkommens. Zn 1). I. Kassen vorstell er (Rendant)........ 2800---4800 Mk. II. Sekretäre und Kalkulatoren, Gemeindebaumeister. Steuer- kas-derer, Kontrolleure, Buchhalter...... 2500---4500 Mk. III. Kassen- und Bureau-Assistenten, Gemeindebautechniker, Registratoren........... 2200---3700 Mk. IV. Kanzlisten............ 1650---2300 Mk. V. Vollziehungsbeamte (Steuereinlioler), Gemeindediener (Ge- meindesergeanten).Kläranlagebetriebsführer,Straßenauf seher, Rathaus-Kastellan........... 1700 ---2400 Mk. VI. Bureau- und Sch uldiener, Gemein dewächter(Nachtsergeanten), Friedhofs Verwalter, Wasserwerksbetriebsführer .... 1500---2100 Mk. VII. Gemeinde-Schwestern......... 1300---1700 Mk. Bei unverheirateten Beamten tritt eine Ermäßigung des Grundgehalts ein, und 5. Besoldung. zwar in Besoldungsklasse I---III um 250 Mk., im übrigen um 150 Mk. --- Vom a) während d. Ausbildungs- Grundgehalt kommen ferner zu I---III = 500 Mk., im übrigen 800 Mk. bei ver¬ u. Vorbereitungsdienstes heirateten, von 250 Mk. und 150 Mk. bei unverheirateten Beamten in Abzug, wenn b) nacli der endgiltigen An- sie eine Dienstwohnung überwiesen erhalten oder ohne Genehmigung des Gemeinde- . Stellung (Normal-Besol- vorstandas außerhalb wohnen. --- Bis zur Vollendung des 25- Lebensjahres beträgt duugssätze) das Gehalt ein fünftel weniger als das Grundgehalt der betr. Stelle. Besoldungsordnung von 1907. 6. IVohnnngsgeldzuschuss. Keiner. 7. Familienzulagen uew. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt --- ohne Einschränkung --- alle 2 Jahre mit gleiehbleibenden Be¬ trägen. Das Höchstgehalt wird in den verschiedenen Be amten klassen allgemein nach 20 Dienstjahren erreicht- --- Das Dienstalter in der jeweiligen Stelle beginnt 9. Sonstiges. mit dem Tage der endgültigen Anstellung und mit Beginn des 26. Lebensjahres. Die vor Vollendung deB 20- Lebensjahres im Dienste der Landgemeinde zurUck- gelegte Zeit rechnet in keinem Falle als Dienstzeit. --- Ort6statutarisclie Fest¬ setzungen betr. Gewährung von Reisekostenentschädigungen. --- 340 40000 Einw. Pankow. 1. Bestimmungen über clie Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Annahme v Anwärtern f. Zu b keine Sonder-Festsetzungen. a) Stellenv. Unterbeamten Zu C A. Es werden Supernumnrare mit dem Berechtigungsschein für den b) „ technischen einjährig-freiwilligen Militärdienst, daneben aber auch noch Eleven und Betriebs-Beamten aus der Volksschule, die gute Leistungen aufzuweisen haben, eingestellt. c) Stellen von mittl. Be¬ Zu c B. Für Militäranwärter gelten die staatlichen Bestimmungen. Die amten (Bureau-u. Kassen-) Annahme kann von einer Vorprüfung abhängig gemacht werden. Infor¬ A) für Zivilanwärter matorische Beschäftigung findet nicht statt, es erfolgt Einberufung B) für Militäranwärter. zur Probedienstleistung. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischeu. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Zu a und b erfolgt die Anstellung auf dreimonatige Kündigung, soweit oder auf Lebenszeit, ob nicht die erforderlichen Dienstkräfte im Wege des Privatdienstvertrags mit oder ohne Ruhege¬ als Nichtbeamte angenommen werden. halts-Berechtigung) Zu C findet zunächst Anstellung auf dreimonatige Kündigung und nach a) Unterbeaiute Zurücklegung von drei Beamtendienstjahren Anstellung auf Lebens¬ b) technischeu. Betriebs- zeit statt. Beamte Ruhegehaltsbereehtigt sind sämtliche Beamte. c) Mittlere Beamte 5. Besoldung Zu a. Während des Probedienstes wird das volle Gehalt der betr. Stelle a) während d. Ausbildungs- gewährt. u. Vorbereitungsdienstes Zu b. I. Rendant, Rechnungsrevisor . . 3000---4800 Mk. b) nach der endgiltigen An II. Sekretäre usw..... ..... 2500---4300 Mk. Stellung (Normal-Besol¬ III. Assistenten usw.......... 2100 --- 3600 Mk. dungssätze) IV. Unterbeamte.......... 1500---2100 Mk. Besoldungsordnung von 1906. (Neuregelung der Besoldungen steht bevor.) 6. lVohnungNgeldzuHchusB. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Voliziehungsbeamte je 200 Mk. jährlich. 9. Sonstiges. 341 15500 Einw. Püttlingen. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. --- Von den Anwärtern für Polizeibeaniten- und Betriebs-Beamten Stellen wird einhalbjährige Probezeit und erfolgreicher Besuch einer c) Stellen von mittl. Be¬ Polizeischule gefordert. amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob mit Nach im allgemeinen 1 Jahr dauernder Probezeit erfolgt Anstellung der oder ohne Ruhegehalts-Be¬ Gemeindebeamten auf dreimonatige Kündigung. Diese kündbare An¬ rechtigung) stellung wird nach lOjähriger Dienstzeit und nach Vollendung des a) Unterbeamte 30. Lebensjahres in eine lebenslängliche umgewandelt. b) technische u. Betriebs- Die angestellten Gemeindebeamten sind sämtlich ruhegehaltsberechtigt. Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a. Während des Probedienstes wird das volle Anfangsgehalt der betr. 5. Besoldung Stelle gezahlt. a) während d. Ausbildungs- Zu b. Gemeinde-Einnehmer......... 2700---4500 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Gemeinde-Baumeister......... 2700---4200 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ Sekretäre, Polizei-Wachtmeister, Förster .... 1800---3000 Mk. stellung (Normal-Besol¬ Kassen-Sekretär.......... 1400---2300 Mk. dungssätze). Polizei-Sergeanten und Vollziehungsbeamte . . . 1300---2050 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. lVohnungsgeldzuschuHB. Wohnuiigsgeldzuechuß wird an sämtliche Beamte gleichmäßig gewährt und zwar [an Verheiratete 350 Mk., an Unverheiratete 233 Mk. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Der I. Sekretür erhalt 300 Mk. Stellenzulage. 9. Sonstiges. Aufrilcken im Gehalt alle 3 Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. Dus Höchstgehalt wird in den einzelnen Besoldungsklassen nach 18 Dienstjaliren erreicht. 342 343 48500 Einw. Amt Recklinghausen. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) .. „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Kondor-Fest Setzlingen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Es finden Prüfungen für mittlere Amts- und Gemeindebeamte unter Leitung und Aufsicht des Landrates für den Landkreis Recklinghausen statt. --- Die Anmeldung der Prüflinge erfolgt bei dem Landrat durch die Anstellungsbehörde. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt in der Regel nur, wenn der Prüfling das 20. Lebensjahr vollendet hat und 3. Prüfungs-Bestimmun¬ mindestens 3 Jahre in der Kommunal-Verwaltung tätig gewesen ist. --- Zu einem gen für Prüfungstermin werden in der Regel nicht mehr als 6 Prüflinge zugelassen. Die a) technische u. Betriebs- schriftliche Prüfung wird an einem Tage während höchstens 6 Stunden unter Aufsicht Beamte abgehalten. Bei Stellung der Aufgaben wird darauf Rücksicht genommen, ob der b) Bureau- und Kassen- Prüfling im Burcuu- oder Kassendienst Verwendung finden soll. Je nueh dein Gesamt¬ Beamto ergebnis gilt die Prüfung als bestanden entweder a) für den Sekretariatsdienst, b) für A) für Zivilanwärter deu Rondantendienst, c) für den Bureauassistentendienst oder d) für den Kassen¬ B) für Militäranwärter. assistentendienst. --- Das Zeugnis für den Sekretariats- und Rondantendienst soll in der Regel nicht erteilt werden, bevor der Prüfling das 25. Lebensjahr vollendet hat. --- Im Falle des Nichtbostehens der Prüfung ist einmalige Wiederholung, ausnahms¬ weise auch eine zweite Wiederholung, zulässig. --- Für jeden anzumeldenden Prüfling ist von der Behörde eine Gebühr von 20 Mk. zu entrichten. Die Behörde ist berechtigt, die Gebühr bis zur Hälfte des Betrages von dem Prüfling einzuziehen. --- 4. Anstellungs-Bestimm¬ Soweit nicht Annahme von Dienstkräften im Wege des Privatdienstvertrags ungen (ob auf Kündigung als Niclit beamter erfolgt, findet die Anstellung der Gemeindebeamten oder auf Lebenszeit, ob grundsätzlich auf Lebenszeit statt. Sie ist jedoch davon abhängig, mit oder ohne Buhege¬ daß der Beamte das 30. Lebensjahr vollendet und eine mindestens halts- Berechtigung) 5jährige Dienstzeit - bei den Vollziehungsbeamten, Polizei-Wacht¬ a) Unterbeamte meistern, Polizei- und Kriminalsergeanten, sowie Flurhütern eine b) technische u Betriebs- lOjälirige Dienstzeit --- als endgültig angestellter Beamter des Amtes Beamte zuriickgelegt hat. Bis dahin gilt Anstellung auf Kündigung. c) Mittlere Beamte Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a. Militäran Wärtern wird während der Probedienstleistung % des S teilen ei nkoimnens gezahlt. Zu b. I. Amtsbaumeister , , . . ......3600---6400 Mk. 11. Amtslandmesser..... .... 3300---6100 Mk. tll. Polizei-Inspektor ...... 3000---6100 Mk. IV. Amtsobersekretär, Amtssekretäre als Bnreauvorsteher . . 1800---3600 Mk. V. Polizeikommissare...........2100 3000 Mk. VI. technische Bauamts Sekretäre, AmtsbaufUhrer..... 2000---3600 Mk. VJI. Amtssekretäre, Kassensekretäre, Vermessungstechniker I. Klasse 1800--- 3600 Mk. VIII. Verwaltungs- und Kassenassistenten I. Klasse, Revisionsbeamte, 5. Besoldung Polizeiwachtineister, Bauassistenten, Amtswegemeister I. Klasse 1600---3100 Mk. a) während d. Ausbildungs- IX. Vermessungstechniker II. Klasse....... 1500---2700 Mk. u. Vorbereitungsdienstes Xa. Vollziehungsbeamte, Amtswegemeister II. Klasse .... 1400---2400 Mk. b) nach der endgiltigen An- b. Polizei- und Kriminalpolizei-Sergeanten .... 1400---2100 Mk. stellnng (Normal-Besol¬ XIa. Verwaltungs- und Kassen-Assistenten 11. Klasse . . 1300---2300 Mk. dungssätze. b. Flurhüter............. 1300 17f)0 Mk. Besoldungsordnung von 1909. Wohnungsgeldzuschuß erhalten..... Verhelr. 1 merlielr. Die Beamten der Besoldungsklassen I---IV . 600 Mk. » •* « ♦> V---VH . 520 Mk. 1 s der iteben- 6. lVohnungsgeldzuschuss. ” - ” " VIII • 440 Mk. f " , _ „ IX,XIaii.Vollziehungsbeainte 360 Mk. / B6- n - * ., Xb u. d. AmtswegemBtr.il.Kl. 300 Mk. 1 nannte» Siltze. XI b ... 225 Mk. ' 7. Familienzulagen usw. Keine. Pensionsfilhige Zulagen erhalten: Der Amtsohersekretftr 700 Mk., die AmtseekretUre als Bureauvorstener 200 Mk. Dienstunkostenentschädigung beziehen: Der Amts- 8. Stellenzulagen. landmesBer und der Amtsvermessungstecliniker 300 Mk, der Amts wegemeister desgl-, der Re\ißionsbeamte und die Kriminalpolizeisergeanten je 250 Mk., der Amtsbaumeister, AmtsbaufUhrer, Bauassistenten je 200 Mk. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle 2 Jahre (Polizei- und Kriminal- Polizeisergeanteil sowie Flurhüter alle Jahre) mit gleichbleibctiden Beträgen. Dus Höchstgehalt erreichen die zuletzt genannten Beamten nach 14 'Dienstj«ihren, 9. Sonstiges. in den übrigen BesoldungBklnsBen wird es nach 20 Dicnstiahren erreicht. --- Alters- Zulage kann vom Amtmann versagt werden. Bei Berechnung der Dienstzeit für die Alterszulagen kommt nur die Zeit seit der endgültigen Anstellung in Betracht. --- Ortsstatutarische Festsetzungen wegen Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten. 31000 Einw. | Reinickendorf b. Berlin. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) _ .. technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u Betriebs- Keine Sonder-Festsetzungen. Hinsichtlich der Polizeisergeanten ist bestimmt, Beamte daß sie einen dreimonatigen Kursus in einer Polizeischule durch¬ b) mittl. Beamte (Bureau- zumachen haben. u. Kassen-) A) für Zivilamvärter B) für Militäranwärter. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu 1). Für mittlere Beamte ist, bevor ihre Beförderung zum Sekretär usw. erfolgen kann, die Ablegung einer Prüfung erforderlich. Zu dieser Prüfung werden zugelassen diejenigen Bureau- und Kassenassistenten, die mindestens 3 Jahre hei der Ge¬ 3. Prüfungs-Bestimmun¬ meinde angestellt sind und ferner solche Beamte, die nach vollendetem 24. Lebens¬ gen für jahre drei Jahre in anderen Gemeindeverwaltungen beschäftigt waren und als a) technischeu.Betriebs- Sekretär usw. angestellt zu werden wünschen. Die Prüfung ist mündlich und Beamte schriftlich. Die mündliche Prüfung besteht aus einem verwaltungsreclitliclien und b) Bureau- und Kassen- einem zivil- und strafrechtlichen Teil. In dem schriftlichen Teil der Prüfung Beamte werden drei Aufgaben gestellt, davon eine aus dem engeren Arbeitsgebiet des A) für Zivilanwärter betr. Beamten. Die Anfertigung der schriftlichen Arbeiten erfolgt unter Aufsicht. B) für Militäranwärter. Für jede Aufgaben werden höchstens 5 Stunden zur Verfügung gestellt. --- Wer die Prüfung nicht besteht, hat ^ie binnen längstens 6 Monaten zu wiederholen, anderenfalls w ird er zur Prüfung überhaupt nicht mehr zugelassen. Wird auch die zweite Prüfung nicht bestanden, so kann nochmalige Wiederholung nur aus¬ nahmsweise gestattet werden. Zu a. Die Unterbeamten werden auf Kündigung angestellt. Zu b. Technische und Betriebsbeamte werden ebenfalls allgemein auf Kündigung an¬ 4. Anstellungs-Bestimm¬ gestellt. ungen (ob auf Kündigung Zu c. Kanzleibeamte werdeu^kündbar angestellt, die Bureau-, Kassen- usw. Beamten zu¬ oder auf Lebenszeit, ob nächst auf Kündigung. Xacli 3 Jahren und wenn das 30. Lebensjahr überschritten mit oder ohne Bulie- ist, erfolgt lebenslängliche Anstellung. Vor Ablauf des 24. Lebensjahres soll in gehalts-Berechtigung) keinem Falle Anstellung als Beamter erfolgen.--- Personen, die das 40- Lebensjahr a) Unterbeamte vollendet haben, dürfen mit Aussicht auf lebenslängliche Anstellung nicht ange¬ b) technische u.Betriebs- nommen werden. --- Jeder Anstellung soll im allgemeinen eine Probedienstlei6tung Beamte von in der Regel 6 Monaten vorausgehen. Von der Kündigung eines Beamten c) Mittlere Beamte-, soll nach Ablauf einer 10jährigen Dienstzeit nur Gebrauch gemacht tverden, wenn eine Stellenverringerung notwendig ist, oder wenn sich der Beamte unwürdig gezeigt hat. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Während der Probe di enstleistung werden Tagegelder gezahlt, deren Höhe das Mindesteinkommen der Stelle nicht übersteigen darf. Zu b I. Gemeindeliauptkasserendant,Obersekretäre,Polizeikommissar 2100---4600 Mk. II. Sekretäre, Gemeindesteuerkasserendant, Kalkulatoren, Re¬ 5. Besoldung gistratoren, Kassenkontrolleure...... 2100---3900 Mk. a) während d.Ausbildungs- ITT. Bureau- und Kassenaseistenten, Steuerkassebuchhalter . . 1800---3300 Mk. u. Vorbereitungsdiestes IV. Bureau-Diätare........... 1200---1800 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ V. Gemeindebaumeister .......... 2100---4500 Mk. stellung (Normal-Besol¬ VI. Bauamtsassistenten......... 1600---3300 Mk. dungssätze). VII. Bauteclmiker........... 1600---1800 Mk. Besoldungsordnung von VIH. Kanzleivorsteher, Polizeiwachtmeister...... 1800---3300 Mk., IX. Kanzlisten, Polizeisergeanten, Vollzieliungsbeamte, Wege¬ meister, Gemeindegärtner........ 1400---2000 Mk. X. Gemeindediener, Totengräber ........ 1200---1800 Mk. XI. Schuldiener....... ... 1100---1700 Mk. 1909. Wohnungsgeldzuschuß erhalten Yerhelr. Unrerh. Die Beamten der Besoldungsklassen I und V . 650 Mk. 450 Mk. 6. ’WohnungsgeldznschiiBS. „ „ „ II ... 600 Mk. 450 Mk. „ „ „ „ in, VIU. VIII . . . 500 Mk. 380 Mk. ., „ IX---XI . . . . 400 Mk. 240 Mk. Bureauditttare und Bautechniker erhalten keinen Wohnungsgeldzuschuß. 7. Familienzulagen ubw. Keine. 8. Stellenzulagen. Die Sekretäre als Bureauvorsteher erhalten eine jährliche Stellenzulage von je 150 Mk. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- bei den Bureaudiätaren und Bautech¬ nikern alle 3 Jalire, bei den übrigen Beamten alle 3 Jahre entweder mit gleich¬ bleibenden oder mit anfangs höheren, später niedrigeren Beträgen. --- Das Höchst¬ 9. Sonstiges. gehalt wird in den Klassen I und V nach 21 Dienstjahren, in Klasse IV nach G Jahren, in Klasse VII nach 3 Jahren, im übrigen nach 18 Dienstjahren erreicht. --- Das Dienstalter für jede Stelle beginnt nicht vor vollendetem 24. Lebensjahre. --- Bestimmungen Uber Gewährung von Wartegeld. --- Desgl. Uber Gewährung von Reisekosten, Tagegeldern und UmzugBkosten. 344 11350 Einw. Rosdzin O.-S. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v.Unterbeamteri b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-] A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte ("Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. --- Die Einführung von Prüfungen ist be¬ b) Bureau- und Kassen- absichtigt Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs - Bestim¬ mungen (ob auf Kündi¬ gung oder auf Lebenszeit, Es erfolgt allgemein nach 6monatiger Probedienstleistung Anstellung auf ob mit oder ohne Ruhe¬ 3 monatige Kündigung, die nach 10jähriger Dienstzeit in eine lebens¬ gehalts-Berechtigung) längliche umgewandelt werden kann. Technische usw. Beamte sind a) Unterbeamte nicht vorhanden, die erforderlichen Kräfte werden im Wege des b) technische u. Betriebs- Privatdienstvertrags als Nicht beamte angenommen. Beamte c) Mittlere Beamte. 1 5. Besoldung a) wälirendd. Ausbildungs- u. Vorbereitungsdienstes Zu a keine Sonder-Festsetzungen. b) nach der endgiltigen Zu b. 1. Gemeindekasse-Rendant....... 2100---3900 Mk. Anstellung (Normal-Be¬ 2. Gemeindesekretär, Gemeindekasse Kontrolleur . 1800---3300 Mk. soldungssätze) . 3. Vollziehungsbeamte ....... 1400---2000 Mk. Besoldungsordnung von 1909. 6. WühnungsgeldzuKchiiNB. Wohnungegelrizu*-huß wird gezahlt. Es erhalten die zu 1 und 2 der Besoldungsordnung genannten Beamten jährlich 420 Mk., die ebenda zu 3 Genannten jährlich 240 Mk. 7. Familienzulage!! usw. Kein«-. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken im Gehalt alle 3 Jahr*1 mit gleichbleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt wird 9. Sonstiges. durchweg nach 18 Dienstjahren erreicht. --- Während der Sommermonate ist jedem Beamten ein dienstfreier Nachmittag zugebilligt. 345 18000 Einw. Ruda O.-S. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3 Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b> Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oderauf Lebenszeit, ob mit Der Sekretär und der Rendant werden auf Lebenszeit, alle übrigen Beamten oder ohneRuhegehalts-Be- auf dreimonatige Kündigung angestellt. --- Die Beamten sind ruhe¬ rechtigung) gehaltsberechtigt. --- Soweit sonst noch Dienstkräfte erforderlich sind, a) Unterbeamte erfolgt ihre Annahme als Nichtbeamter im Wege des Privatdienst¬ b) technische u.Betriebs- vertrages. Beamte c) Mittlere Beamte. 5. Besoldung a) währendd.Ausbildungs- Zu a. Während der Probedienstleistung wird das volle Anfangsgehalt der u. Vorbereitungsdienstes betr. Stelle gewährt. b) nach der endgiltigen An¬ Zu b. Es ist Neuregelung der Besoldungsverhältnisse in Aussicht genommen. stellung (Normal-Besol- dungssätze) Besoldungsordnting von 1902. Wohmiiuigfigeldzuschuß erhalten jährlich: 6. WohnungHgeldzuKchusK. Die oberen Beamten ... • 360 Mk. „ mittleren „ ....... • 180 Mk. 7. Fain 11 ieuZulagen ubw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. ft. Sonstiges. 34G 347 60000 Einw. Steglitz. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten Keine Sonder-Festsetzungen. b) „ „ technischen Militäranwärter werden in der Regel zu einer dreimonatigen informatorischen und Betriebs-Beamten Beschäftigung einberufen, an die sich eine sechsmonatige Probedienst- c) Stellen von mittl. Be¬ zeit anschließt. amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischen. Betriebs- Beamte b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Keine Sonder-Festsetzungen. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Keine Sondcr-Fi ■stsetzungen. gen für a) technische u. Betriebs- Beamte b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a erfolgt wüliretiid der ernten 5 Djenstjahre Anstellung auf Kündigung, mi Anschluß ungen (ob auf Kündigung darun lebensliinghelie Anstellung. Hill «boten, Pförtner usw. werd“ii !m allge¬ oder auf Lebenszeit, ob meinen im Weg*1 des Privatdiepstvcrtriigo« ule Xieh t iwumt" nngfiitumueu. mit oder ohne Ruhege¬ Zu ß. Soweit die Uc^'/hliftigung in überwiegend mechanischen Dienst* erriehtnngen b»- halts-Berechtigung) stelit, rfolgt Anstellung auf Kündigung oder Annahme auf Grund Privat-Hieind- a) Unterbeamte vertmgs. b) technische u. Betriebs- Zu c. Lediglich im S'lnvil »diu inst beschäftigte Personen werden kündbar »oder mittel* Beamte Privntdicnstvertrags angestellt. Dir Anstellung aller übrigen mittl» reu Beamten c) Mittlere Beamte. erfolgt grundsätzlich auf Lebenszeit. Die Anstellung auf Lebnutzcit darf in der R. gel nur erfolgen, wenn der Anzustellcndo willigstenr 25 Jahr» alt ist, das 37. Jahr a*‘»r noch nicht Überschritten hat und außerdem vom vollendeten 20. Leb» nsjalir« an w« nigiitens 5 Jahre im Dienste d**r Gemeinde voll beseiuifrigt g« \v»*w!!i iHt. --- MilitttramvUrter als Auwiim*r ulr den Bureau- oder Knssendit ..r-. werden in der Kegel nach gut nhg»leiB*»*er Probedieiißtzoit als Assistenten aiigcrdcllt. Siimtliehe Beamte sinn ruhngeiuilfHberwIitigt- Zu a kein ooiider-Fescse' iingi 1 Zu 1». 1- Bi n i u-Diiektor 4700---1300 Mk. 2. P< h-laut . . *500-6000 Mk. 3. G tneiiidi -Ohci-sekretiii'e . . 100---5000 Mk. 4- Oi'inötnde-ciektellirfc . ... . HÖ00- (000 Mk. 5. Bureau- und KaefltfcU-Assist« nt n...... 21*00- ;iU00 Mk. 6. ButMiOiKverwalter und Boten 1110»*=*-* r nc'---ii Dienstwohnung 18u0 --- 2700 Mk. 7. PoliZ» 1-Wachtmeister ... . 2200- 31u0 Mk. 8. Policei-fcew«inu*-»n, Vollzteliungs-Beamtt' lV«rui 2»*p° Alk. 9- St, uereinsieher . ... 195u---2»VU Mk. 10- Gelaiigenenw.irter ne la u Dien^twohuuug 1550---2250 Alk. 5. Besoldung 11. S liulcTiener .. „ 1300-2000 Mk. a) während d. Ausbildungs- 12. Xuohtwii. hter . . 1300---luOO Mk. u. Vorbereitungsdienstes 13. Gemp indebote*.i...... . 1400- 2000 511< b) nach der endgiltigen An 14. Masdliinnnflllirer der Pumpstation n»1*»!» Dienstwohnung. 22C0--- 4100 Mk. Stellung (Normal-Besol- 15. Heizer der Pumpstation....... 1600 2200 \lk. dungssätze) 16. Aufseher und Ob»rgürtrier . 1800--- 2000 Mk. Besoldungsordnung von 1900. 6. WohnungHgeldzuschuBB. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine 8 Stellenzulagen. Keine Sollder-Fest«*3 zungen. --- Di«- Steu< r. inzü h* r erhall • n neben dem (.»hall der 9. Sonstiges. Polizeisergcn fiten eine nichtruhegclialtsfühigf Zulage von 200 Mk, Die G»lialtszulagen werden gev jlhrt, 0I111 ■ daß ein Rechtsanspruch darauf bestellt J)m Aufrücken des Bureaudirektors und des Renda ulen 'rfolgt alle : J all KP mit gl- ichblt ib» iid. 11 Betrüg--n, das der übrigen Beamten alle 2 Jahre mit entweder gleich bleibenden oder anfangs höheren, später niedrigeren Betrügen. Dus Höchst- gehali wird enrärlit von den unter t. 6 7, 12, 13 und 14 genannten Beamten mu-li 12, von den unter 8---10 genannten nach 14, vom Rendanten nach 15, \on dein Asf iKter»*»n und Aufsehern nach 16, im übrigen nach 18 Stellend icns+j ah ivn. --- Wird die Gehaltszulage durch den Gemein de Vorstand Vorbehalten. s0 sind dem betr. Beamten die Gründe dafür mitzuteilen. --- Ortsstatut Über R«-isekostru-Knt- s'lWiiligungen, d»egl. über Bewiligung von Rulielotm und Hinterbliebei»en-V**r- Muiguiig für di* im Gi htejndrdienst beschäftigten Personen. 32000 Einw. Sterkrade. Zu & und 1> keine Sonder-Festsetzungen. 1. Bestimmungen über die Zu c A. Wer als ZirilKujiernumcrar angenommen werden will, darf nicht unter 17 und nicht Annahme v. Anwärtern f. über 24 Jahre «alt sein, muß sich im Besitz der wissenschaftlichen Berechtigung a) Stellen v. Unterbeamten für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden und den Nachweis führen, b) technischen daß er sich wenigstens 3 Jahre aus eigen - n usw. Mitteln standesgemäß unter¬ und Betriebs-Beamten halten kann. c) Stellen von mittl. Be¬ Außer den Supernunu-raren können noch solche Zivllauwärter angenommen wvrden, amten (Bureau-u. Kassen-) die bereits hei Staats- oder Kommunal behörden beschäftigt waren und vorzugs¬ A) lür Zivilanwärter weise Befähigung für den Verwaltungsdienst erlangt haben. B) für Militäranwärter. Zu c B. Die Militäranwärter müssen für den Bureaudienst geeignet sein. Sie werden zu sechsmonatiger Probedienstleistung einberufen. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu 1) A. Die Ausbildungszeit dauert im allgemeinen 3 Jahre. Während dieses Zeitraumes 2. Ausbildungs- werden die Supernuinerare in tunlichst allen Zweigen der städtischen Verwaltung Bestimmungen für nusgebildet und haben sich auch Fertigkeit in der Stenographie anzueigneu. a) technischen. Betriebs- Die Bureau- usw. Vorsteher haben die Ausbildung zu leiten, sich von ihrem Beamte ordnungsmäßigen Fortschritt zu überzeugen und Uber die Fortschritte und Fähig¬ b) mittl. Beamte (Bureau- keiten der Supernuinerare öfters zu bericht* n. Beim Aufhören der Beschäftigung u. Kassen-) hat der Supemumerar schriftlich den Gang seiner Ausbildung usw. darzustellen. A) für Zivilanwärter Eine Verlängerung der Ausbildungszeit findet im allgemeinen nicht statt, wer B) für Militäranwärter. nicht genügende Fortschritte zeigt, wird vielmehr in der Begel entlassen. --- Nach Erlangung der erforderlichen Befähigung --- in der Regel nach. 3 Jahren --- kann der Supernumerar zum Bureaudintar ernannt werden. Zu 1» B. Für Militäranw&rter ist ein Ausbildnugsgnng nicht vorgeschrieben. Zu ti keine Sonder-Festsetzungen. Zu b Vor der Anstellung als Verwaltungssekretär oder als Kassenbuchhalter ist eine 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Prüfung abzulegen. Zulassung zur Prüfung erfolgt nach Entscheidung des Bürger¬ gen für meister« Die Prüfung ist schriftlich und mündlich. Die schriftlichen Arbeiten a) technische u. Betriebs- sind unter Aufsicht zu fertigen, sie bestehen in Expeditions- und rechnerischen Beamte Arbeiten. Für jede Arbeit wird eine Frist von höchstens 4 Stunden festgesetzt. b) Bureau- und Kassen- Die Aufgaben werden möglichst aus den Zweigen der Verwaltung gewählt, in Beamte denen der Beamte bereits beschäftigt war. Die Supernuinerare werden auch in A) für Zivilanwärter der Stenographie geprüft. --- Die mündliche Prüfung dauert 2---3 Stunden, mehr B) für Militäranwärter. als 5 Anwärter sollen dabei nicht gleichzeitig geprüft werden. --- Wer die Prüfung nicht bestanden hat. kann sie innerhalb eines Jahres wiecb-rholen. Eine weitere Wiederholung der Prüfung findet nicht statt. Zn a. Die Unterbeamten werden sämtlich, soweit sie nicht im Wege des Privntdienst- vortrages angenommen werden, auf Kündigung angestellt. Zn l>. Der Gemeindebaumeister, Gemeind et ierarzt. Gemeindelandm« sser. die Gemeinde¬ 4. Anstellungs-Bestimm¬ bauführer und die Bauas«.i*tenl en werden auf Lebenszeit, die Bautechniker und ungen (ob auf Kündigung Sch acht meist er auf Kündigung angestellt. Die sonstigen technischen usw.Di-ust- oder auf Lebenszeit, ob krilfte werden als Nicht beamte mittels Privatdienstx ertrags angenommen. mit oder ohne Ruhege¬ Zu c. Die Assistenten, Gehilfen usw. werden auf Grund Privatdienst Vertrags angenommen, halts-Berechtigung) die Diätare auf Kündigung, alle anderen Beamten anf Lebenszeit angestellt. a) Unterbeamte Diütare werden im allgemeinen, wen« sie die Prüfung bestanden haben, nach 4 b) technische u. Betriebs- Jahren als VerwnltungsseUretlire angestellt.--- Sämtliche Beamte werden zunächst Beamte auf Probe ang- nominell. Die Probedienstzeit dauert im allgemeinen für Militär- c) Mittlere Beamte. an Wärter 6 Monate, im übrigen bis längstens 2 Jahre. Die Anstellung auf Lebens¬ zeit findet erst nach 5jübriger Dienstzeit bei der Gemeinde und nicht vor vollen¬ detem 30. Leh.-nujahre statt.--- Sämtliche Beamte, mit Ausnahme der Bautechniker und Schachtmeister, sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a. Die Supemumerare « rhalten in derRegel im 3-Dienstjahre720Mk., die Bureaudiütare im 1. Dienstjahre 1000 Mk., im 2ten 1200 Mk., im 3teu 1400 Mk. und im 4tcn 1600 Mk. Während d« r einjährigen Militär-Dienstzeit werden Diäten nicht gezahlt und nach ihrer Ableistung zunächst noch die vorher bezogenen Diäten gewährt, nach einem Vierteljahr kann aber der nächst höhere Diiitensatz zur Zahlung gelangen. Ledig. Verlielr. Zn 1), I. Gemeindebaumeister...... G000---7500 Mk. II. Gemeinde-Landmesser, Obersekretär, Spar¬ kasse-Rendant, Gemeinde-Rentmeister, Poli¬ zei-Inspektor, Baupolizei-Kommissare . 3000---4400 Mk. 3400---4800 Mk. III. Polizeikommissare, Btirgermeiste isekretüre. Bauassistenten . • ■ . . . 2100---3000 Mk. 2V0- 3000 Mk. 5. Besoldung IV. Verwaltungssekretäre, Polizeiwachtmeister, a) während d. Ausbildungs- Bautechniker........ 1800---2550 Mk. 2100---2850 Mk. u. Vorbereitungsdienstes V. Vollziehungsbeamte ...... 135C---2150 Mk. 1600 ---2400 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ VI. Polizeisergeant eil I-Ordng-, HUlf svolizieliungs- stellung (Normal-Besol¬ beamte, Amtsdiener, Wegemeister . 1300---2100 Mk. 1500---2300 Mk. dungssätze). VII. Polizeiheamte II Ordng. 1100---1000 Mk. 1300---1700 Mk. Besoldungsordnung, von 1910. 6 Wohnungsgeldzuschuss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. Für Wahrnehmung von Außendienst können der Gemeindebaumeister, Gemeindeland¬ 8. Stellenzulagen. messer, Polizei - Inspektor, Baupolizei - Kommissar und die Polizei - Kommissare jährlich je 200 Mk., der Kriminalkommissar 300 Mk. erhalten. Das Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- erfolgt in Besoldungsklasse I und II alle 3 Jahre, im übrigen alle 2 Jahre mit gl eich bleibenden Beträgen. Das Höchst¬ gehalt in den einzelnen Besoldungsklassen wird nach einer verschiedenen Anzahl 9. Sonstiges. von Dienstjahren erreicht. --- Festsetznngen wegen Gewährung von Reisekosten, Tagegeldern und Umzugßkosten. --- Unfallfürsorge für die städtischen Beamten. --- Die Bureaubeamten erhalten während der Sommermonate alle 14 Tage einen dienst¬ freien Nachmittag. 348 28000 Einw, Sulzbach a. Saar. 1. Bestimmungen über£die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen,-. Unterbeamten b) technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Keine Sonder-Festsetzungen. Die Beamtenanwärter besuchen abwechselnd Beamte die vom Verband der Kommunalbeamten im Saargebiet eingerichteten b) mittl. Beamte (Bureau- Verwaltungsschulen zu Saarbrücken, Neunkirchen oder Saarlouis, die u. Kassen-) unter der Aufsicht der betr. Landräte stehen. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a. Anstellung erfolgt auf 6 wöchige Kündigung-, soweit nicht Annahme ungen (ob auf Kündigung- als Nichtbeamter im Wege des Privatdienstvertrages stattfindet. öder auf Lebenszeit, ob mit Zu b auf dreimonatige Kündigung. Nach lOjähriger Dienstzeit in der Ge¬ oder ohne Ruhegehalts- meinde kann Anstellung auf Lebenszeit ausgesprochen werden. Im Bercclitigung) übrigen werden die technischen usw. Dienstkräfte mittels Privat- a) Unterbeamte vertrags als Nichtbeamte angenommen. b) technischeu. Betriebs- Zu C. Es erfolgt allgemein Anstellung auf dreimonatige Kündigung, die Beamte nach 10 Dienstjahren bei der Gemeinde in eine lebenslängliche um¬ c) Mittlere Beamte. gewandelt werden kann. Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a. Die Gehilfen erhalten 600- 1650 Mk. Vergütung jährlich (mit 21 Jahren 1200 Mk.. mit 23 Jahren 1350 Mk.. mit 25 Jahren 1500 Mk., mit 27 Jahren 1650 Mk.). Zu b. 1. Gemc-indeeinehmer......... 3300---4500 Mk. 2. Polizei-Kommissar......... 2200---3400 Mk. 3. Bürgermeistereisekretäre,Bauamtsassistent, Kassen- assistent....... ... 2000---S'-'OO Mk. 5. Besoldung 4. Polizei-Wachtmeister . ...... 1700---2600 Mk. a) während d. Ausbildungs- 5. Bureauassistenten......... 1500---2400 Mk. u. Vorbereitungsdienstes G. Polizeisergeanten, Vollziehungsbeamter, Amtsbote 1200---1800 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 7. Gemeindebaumeister neben freier Wohnung . . 2700---4200 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 8. Schlachthofdirektor „ „ „ . . 3000---4800 Mk. dungssätze). 9. Hallenmeister „ „ „ usw. 1200---1800 Mk. Besoldungsordnung von 1909. Wohnungsgeldzuschuß wird gezahlt und zwar erhalten: 6. WohnungügeldzuBchoHK. Der Gemeindeeinnehmer jährlich........* 600 Mk. Die Beamten der Besoldungsklassen 2---5 jährlich .... 450 Mk. Die Polizei-Sergeanten usw. ....... 300 Mk. 7. Famlllenzu Ingen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. 1 Sekretär bezieht eine pensionfiihige Jahreszulage von 200 Mk., 1 Sekretär desgleichen, aber nicht peiie«onsfähig. 9. Sonstiges. Aufrllcken im Gehalt alle 3 Jahre mit gieiclibleibenden Beträgen. Dos Höchstgehalt in den einzelnen Besoldungsklassen wird durchweg nach 18 Dienstjahren erreicht. --- 349 18000 Einw. Tegel. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f ü r a) Stellen,-. Unterbeamten b) „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a i technische u Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Burcau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u.Betriebs- Beamte Keine Sondei-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärtcr B) für Militäranwärter. Zu a. Unterbeamte weiden nur auf dreimonatige Kündigung angestellt. Zu b. Die technischen und Betriebsbeamten werden allgemein auf Grund 4. Anstellungs-Bestimm¬ Privatdienstvertrags angenommen. \\ egen ihrer Anstellung auf ungen (ob auf Kündigung Lebenszeit oder auf Kündigung mit Ruhegehaltsberechtigung wird oder auf Lebenszeit, ob eintretendenfalls besonderer Beschluß gefaßt. mit oder ohne Ruhe¬ Zu c. Die Kanzleibeamten werdeu auf dreimonatige' Kündigung angestellt, gehalts-Berechtigung) die übrigen Bureau- und Kassenbeamten zunächst auch, nach Ablauf a) Unterbcamtc eines Zeitraumes von 2 Jahren erfolgt aber allgemein ihre Anstellung b) technische u.Betriebs- auf Lebenszeit. --- Bewerber von mehr als 40 Jahren sind mit Aussicht Bcarntc auf endgültige Anstellung nicht anzunehmen. c) Mittlere Beamte. Die jeder Anstellung vorangehende Probedienstleistung dauert in der Kegel 6 Monate, höchstens l Jahr. Ruhegehaltsberechtigt sind sämtliche angestellte Beamte. Zu a. Die zu zahlende Vergütung wird von Fall zu Fall vereinbart, sie be¬ trägt 100--- 130 Mk. monatlich. Zu b. I. Rendanten, Obersekretäre. Bureauvorsteher und andere gleichgestellte Beamte . . . 3000---5000 Mk. EL. Sekretäre, Kassierer, Buchhalter usw. . 2400---4400 Mk. III. Assistenten, Kontrolleur usw. . . 2000---3600 Mk. IV. Hilfsarbeiter.......... 1200 - '»000 Mk. V. l’olizeiwachstmstr., Wegemstr. Botenmstr. usw. 1800---2830 Mk. VI. Polizeisergeanten, Maschinisten, Heizer, Schulliaus- männer usw........... 1650 -2550 Mk. Jeder lebenslänglich angestellte Beamte kann gegen Gewährung eines 5. Besoldung Wartegeldes in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Nach a) während d.Ausbildungs- Själirigem Bezug des Wartegeldes erfolgt im allgemeinen Versetzung u. Vorbereitungsdiestes in den endgültigen Ruhestand. Das Wartegeld beträgt bei Gehältern b) nach der endgiltigen An¬ bis zu 430 Mk. ebensoviel als das Gehalt, bei höheren Beträgen erfolgt stellung (Normal-Besol¬ Bewilligung nach den durch Allerhöchsten Erlaß v. 14. 6. 48 an¬ dungssätze). gegebenen Sätzen. Bcsoldungsordnung von 1907. 6. WohnungBgelüznBchuHB. Keiner. 7. FniitilienzulHgen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrtlcken im Geholt im allgemeinen alle 2 Jnlire mit gleichbleibenden Beträgen. iPic Hilfsarbeiter 4 mol alle Jalire mit 150 Mk. und einmal nach 2-Jahren mit 200 ML ). 9. Sonstiges. Das Höchstgehalt wird erreicht in Besoldungsklassc I und II nach 20 Jnliren, in Klasse III nach 16 Jahren, in V nach 14 Jahren, in Klasse Vr nach 12 Jahren und in Klasse IV nach 30 Jahren. --- Ortsstatut arische Festsetzungen betr. G»Währung von Tagegeldern und Reisekosten. --- 350 25000 Einw. Treptow. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v.Unterbeamten Keine Sonder-Festsetzungen b) „ „ technischen und Betriebs-Beamten c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für MilitäranWärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u.Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Zu b. Es sind zwei Prüfungen eingeführt (Assistenten- und Sekrotär-). Der Zulassung zur Prüfung muß ein Vorbereitungsdienst vorangclien. Die Anwärter auf Burcau-Assistentenstollcn müssen 1. das 25. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Lebensjahr vollendet haben, 2. der aktiven Dienstpflicht genügt gen für haben usw. 3. mindestens 6 Monate in der Verwaltung der Gemeinde a) technische u.Betriebs- beschäftigt gewesen sein. Beamte Die Anwärter auf Sekretärstellen müssen die Bedingung zu 1 und b) Bureau- und Kassen- 2 - - siehe vorstehend --- erfüllt haben und zu 3 mindestens 2 Jahre Beamte bei der Gemeinde beschäftigt gewesen sein. Die Prüfungen sind schriftlich und mündlich. Die schriftliche A) für Zivilanwärter Prüfung Für Assistentenanwärter erfolgt an 2, für Sekretariats¬ B) für Militäranwärter. anwärter an 3 aufeinanderfolgenden Tagen während höchstens 0 Stunden unter Aufsicht --- Fs werden kalkulatorische, praktische und theoretische Aufgaben gestellt. AVer nicht besteht kann zu einer zweiten Prüfung zugelassen werden. Fine nochmalige Wieder¬ holung ist in der Regel nicht zulässig. Zu a. Nach firaonatiger Probedienstleistung erfolgt zunächst Anstellung auf dreimonatige Kündigung, nach 3 Jahren auf Lebenszeit. Zu b nicht geregelt. Die Anstellung der technischen und Betriebsbcamten auf Kündigung oder auf Lebenszeit wird von Fall zu Fall beschlossen. Im allgemeinen werden die erforderlichen Dienstkräfte iin Wege des Privatdienstvertrages angenommen. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu C. Es erfolgt allgemein --- nach vorausgegangener (imonatiger Probezeit ungen (ob auf Kündigung --- Anstellung auf Lebenszeit, oder auf Lebenszeit, ob Im allgemeinen erfolgt Anstellung als Beamter nicht, vor vollendetem mit oder ohne Ruhe¬ 26. Lebensjahre. gehalts-Berechtigung) Zn a. Wiihr.-iid der Probedbnstleistung wurden die vollen Gcliiilter der betreffenden a) Unterbeamte Stelle gewährt. b) technische u.Betriebs- Zu li. I. Bure au Vorsteher, Kassenrendant**n 3700---6700 Mk. Beamte II. Sekretäre......... 3000 6000 Mk. c) Mittlere Beamte. III. Assisi* nten, Bau- und Vermessungs-Assistenten . . 2500---4000 Mk. 5. Besoldung. IV. Gemeinde- und Amtswaclitnieister..... 2100---3200 Mk. a) währendd. Ausbildungs- V. Boten ini^lat er, Vollziehungsbeamte und Steuererhel »er, Ge¬ u. Vorbereitungsdienstes meinde- und Amtsdiener (Polizuisergeiuiten) .... 1900---2710 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ VI. ^♦nndesbeamter . . ....... 2400 Mk- stellung (Normal-Besol¬ VII. Schuldicner .... neben freier Wohnung usw. 1300---1600 Mk- dungssätze) VILI. Heizer für die Pumpstation desgL 1200---1500 Mk Besoldungsordnung von IX. Hilfsheizer „ „ „ desgl. X0Ö0---1400 Mk 6. IVolinungNgelrtzuschliss. 190». 7. Familienzulagen usw. Keiner. 8. Stellenzulagen. Kein**. 9. Sonstiges. Pen Beamten in leitenden Stellungen können auf Beschluß des GemeiiidevorstuiuTes Zulagen zum Grundgehalt von 200 bis 400 Mk. gewahrt werden. Boten meiste*, Steuererheber und Vollziehungsbeamte erhalten eine Jahreszulage von 100 Mk. AufrUcken im Gehalt in Klasse I---V alle 2 Jahre, in Klasse VII IX alle 3 Jahre mit im allgemeinen gleichbleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt wird in den Besoldungs- klnasen I bis III nach 20 Dieiistjähren, in den Klassen IV und V nach 18 Dienst- juhren und in den Klassen VII---IX nach 9 Dienstjahren erreicht. 331 Völklingen. 29000 Einw. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ ,, technischen Keine Sonder-Festsetzungen. und Betriebs-Beamten e) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technischen.Betriebs- Beamte b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter Keine Sonder-Festsetzungen. B) für Militäranwärter. i 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a erfolgt allgemein Anstellung auf dreimonatige Kündigung oder An¬ ungen (ob auf Kündigung nahme auf Grund Privatdienstvertrages. oder auf Lebenszeit, ob Zu b. Soweit technische usw. Kräfte als Beamte angestellt werden, erfolgt mit oder ohne Ruhe¬ Anstellung auf Kündigung. Im übrigen erfolgt die Annahme der gehalts-Berechtigung) erforderlichen Personen im Wege des Privatdienstvertrags. a) Unterbeamte Zu C. Anstellung erfolgt auf dreimonatige Kündigung. Die Anstellung ist b) technische u.Betriebs- von der erfolgreichen Ableistung einer Probedienstzeit abhängig. --- Beamte Die zu b und c genannten Beamten können nach lOjähriger Dienst¬ c) Mittlere Beamte. zeit bei der Gemeinde lebenslänglich angestellt werden. --- Die sämtlichen angestellten Beamten sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a. Während der Probedienstzeit wird das volle Anfangsgehalt der Stelle gezahlt. Zu b. 1. Gemeindeeinnehmer, besoldeter Beigeordneter, Amtsbaumeister......... 3200---5000 Mk. 2. Polizeikommissar, Amtssekretär, Bauamts-Assistcnt I. Klasse...........2200---3750 Mk. 5. Besoldung 3. Sekretäre, Assistenten, Bauwart, Bauamts-Assis- a) während d.Ausbildungs- tenten II Klasse, Kassen-Sekretäre, Kassen-Assis- u. Vorbereitungsdienstes tenten, Polizei-Wachtmeister ,..... 1800---2880 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 4. Polizeisergeanten, Vollziehungsbeamte, Boten . 1300---2200 Mk. steilung (Normal-Besol- 5. Bureaugehilfen und Kanzlisten, sobald sie 21 Jahre dungssätzej. und darüber alt sind........ 1200---1650 Mk. Besoldungsordnung von 1909. Es wird Mietsent6chÜdigung gewährt und zwar; eoo Mk. Den Beamten der Besoldungsklasse 1 jährlich 4o0 Mk. 6. WohnungHgeldzuKchusB « » 2 400 Mk. : : : : I : 300 Mk. --- Mk. 7. Familienzulagen U6w. Keine. 8. Stellenzulagen, Keine. Aufrücken im Gehalt alle 2 Jahre mit im allgemeinen gleichbleibenden Beträgen. Das Höchstgehalt wird in Besoldungsklasse 2 nach 16 Dienstjahren, in den Besoldungs- 9. Sonstiges. klassen ], 3 und 4 nach 18 Dienstjahren und in Besoldungsklasse 6 nach 6 Dienst¬ jahren erreicht. J- _ _ 352 15000 Einw. Vohwinkel. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v.Unterboamten b) „ „ technischen Keine besonderen Festsetzungen. Als Zivilanwä rter für Bureau- und und Betriebs-Beamten Ki*‘:«*nbc,irat“n-Stcll*.-n werden junge Leute mit d.T Berechtigung c) Stellen von mittl. Be¬ zum einjähriff-freiwilligen Militärdienst voj-zug'-'a i angenommen. amten (Bureau-u. Kasflun-) A) für Zivilanvvarter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sondcr-F. ‘stsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäramvärtcr. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Soweit nicht Dienstkräfte im Wege des Privat dienst Vertrages als Nicht- ungen (ob auf Kündigung beamte angenommen werden, erfolgt die Anstellung sämtlicher Ge- oder auf Lebenszeit, ob mit meimlebeamten auf Lebenszeit. Voraussetzung dafür ist, daß der oderohne Ruliegelialts-Be- Beamte das 30. Lebensjahr erreicht hat und sich 5 Jahre im Dienste rechtigung) der Gemeinde befindet. Bis dahin gilt Anstellung auf dreimonatige a) Unterbeamte Kündigung. --- Die Anstellung ist von der erfolgreichen Ableistung b) technische u. Betriebs- einer Probedienstzeit abhängig, die in der Regel nicht länger als 2 Beamte Jahre --- bei Militaranwärtem <> Monate --- dauern soll. --- Die an- c) Mittlere Beamte. gestellten Beamten sind sämtlich ruht'gelulltsbereclitigt. Zu a. Während der Probe-liei.stzi it wird das volle Anfangsgehalt der Stelle gezahlt. Zu b. 1. Gemeinde-Empfänger, Sparka--e-Rcndant, Ge¬ meinde-Baumeister ......... 3300---5100 Mk. 2. I. Gemeinde-Sekretär..... . . ‘'400---3900 Mk. 3. Gemeinde-Sekretäre. Polizei-Kommissar, Sparkasse- 5. Besoldung Gegenbuchführer, Bauamts-Assistenten . . . 2100---3600 Mk. a) während d. Ausbildungs- 4. Verwaltungs-Assistenten, Sparka-sebuchlialter . 1800---3300 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 5. Polizei-Sergeanten . . . 1400---2000 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 6. Schutzmänner ..... 1200---1800 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 7. Nachtwächter.......... 700 Mk. dungssätze). 8. Vollziehungsbeamter (bezieht die aufkommenden Gebühren.) Besoldungsordnung von 1906. (Neuregelung der Besoldungen steht bevor). 6. >VohnunjjBgeIdzuNcliu8B. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Ke*ne. 8. Stellenzulagen. K* ine. Aufrttcken im Gehalt in den Besoldungsklassen 1 bis 4 alle 2 Jahre, in Klasse o und 6 alle Jahre mit gleich 1 ileic«jiid< n Betrag* n. In der Besoldmigsklnsse 1 wird das Höchstgehalt nach 18 Dienstjahren, in den Klassen 2 bis 4 noch 20 Dienstjahren 9. Sonstiges. mul in den Klassen 6 und 6 nach 12 Dienstjahren erreicht. --- Die Alterszulage kann durch gemeinschaftlichen Beschluß des Bürgermeisters und der Beigeord¬ neten vorübergehend versagt werden. --- Ortsstatutark-che Festsetzungen wegen Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten bei Dienstreisen*. 353 39000 Einw. Amt Wanne. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine besonderen Festsetzungen. Von den Polizeisergeanten wird der Be¬ und Betriebs-Beamten such der l'oliz.eischule gefordert. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für Zu a keine Sonder-Festsetzungen. a) technische u.Betriebs- Zu b. Die Bureau- und Kassenbeamten haben vor der Anstellung eine Bearate Prüfung- vor der Prüfungs-Kommission für mittlere Kommunalbeamte b) Bureau- und Kassen- im Regierungsbezirk Arnsberg zu Arnsberg abzulegen. Näheres siehe Beamte unter „Arnsberg“. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a. Die Unterbeamten werden zunächst 5 Jahre auf Kündigung und ungen (ob auf Kündigung sodann auf Lebenszeit angestellt. oder auf Lebenszeit, ob Zu b. Amtsbaumeister, Amtslandmesser, Bauamtsabteilungsvorsteher, mit oder ohne Ruhe¬ Schlachthofdirektor werden lebenslänglich angestellt, Bauarats- gehalts-Berechtigung) assistenton wie zu a erläutert. Die sonstigen Kräfte für den tech¬ a) Unterbeamte nischen und Betriebsdienst werden im Wege des Privatdienstvertrags b) technische u.Betriebs- , angenommen. Beamte 1 Zu c. Allgemein erfolgt Anstellung auf Lebenszeit, die Verwaltungssekretäre c) Mittlere Beamte. und Kassenassistenten werden jedoch wie zu a erläutert angestellt. Die angestellten Beamten sind rahegehaltsberechtigt. Zu ft. Die Inhaber des Berechtigungsscheines für den einjährig-freiwilligen Militärdienst --- Gehilfen --- erhalten im ersten Jahre keine Vergütung, im zweiten 600 Mk. und von da ab bis zum 10. Dienstjahre jährlich 125 Mk. Zulage. Sie kommen also bis auf 1600 Mk. --- Die übrigen Gehilfen erhalten im ersten und zweiten Jahäe keine Ver¬ gütung, im dritten 500 Mk., im vierten 720 Mk. und von da ab bis zum 8. Dienstjahre jährlich 120 Mk. Zulage; sie kommen also bis auf 1200 Mk. Zu 1>. 1. Amtsbaumeister........... 5000---7500 Mk. 2. Rendant der Amtskasse, Rendant der Sparkasse ... 3000---6200 Mk. j 3. Amtslandmesser, Bauamtsabteilungsvorsteher .... 3000---4500 Mk. 4. Schiachthofdirektor....... . 2400---4800 Mk. 5. Kassierer der Amtskasse......... 2400---3600 Mk. 6. Polizei-Kommissare......... 2200---3400 Mk. 7. Amtssekretäre, Bauamtsassistenten, Sparkasse-GegenbucMührer 2000---3200 Mk. 8. Verwaltungssekretäre, Bauamtsassistenten. 11. Klasse, Kassen- assistenteu, Polizei-Wachtmeister....... 1700---2600 Mk. 5. Besoldung U. Amisassistenten . ..... - 1600---2400 Mk. a) während d.Ausbildungs- 10. Geineindegärtner........... 1400---1800 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 11. Tagespolizeisergeanten, Amtsbote, Vollziehungsbeamte 1200---1800 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 12. Nachtpolizeisergeanten, Ballenmeister, Maschinisten . . . 1200---16C0 Mk. steilung (Nonnal-Lesol- 13. Bureau- und Kassengehilfen........ 1325---1600 Hk. dungssätze;. 14. MasehineLschreiber oder -Schreiberinnen..... 900---1200 Mk. Lesoldungsordnung von 1908. Mietsentsohädigung wird gewährt. Es beziehen; V erliei r. Pnverli. Der Amtsbaumeister....... . . 540 Mk. 640 Mk. Die unter 2 und 3 vorstehend genannten Beamten 500 Mk. 300 Mk. 6. \l olinungHgeldziischiis«. Der Schlachthofdirektor...... 400 Mk. 250 Mk. Die unter 6 bis 7 vorstehend genannten Beamten . 250 Mk. 250 Mk. Die unter 8 bis 9 „ „ „ Die übrigen „ „ „ 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen Keine Stellenzulagen. - Gehilfen, die die Kassen- oder Bureauassistenten-Priifung mit Erfolg * abgelegt haben, erhalten eine Jahreszulage von 100 Mk. Aufrücken im Gehalt alle Jahre mit im allgemeinen gleich bleibenden Beträgen, nur die Hallen¬ 9. Sonstiges. meister und Maschinisten des Schlachthofs rücken alle 3 Jahre im Gehalt. --- Das Höchstgehalt in den einzelnen Besoldungsklassen wird nach verschieden langer Dienstzeit erreicht. 3ö4 43000 Einw. Weissensee. Zu a. Für Unterbeamtenstollen wurden Anwart«* nngenomm« n, die nicht unter "5 Jnlii * alt sind- eine gute Handschrift und die Fülligkeit besitzen. kJ im Auf«!itÄ“ sicher und schnell zu entwerfe». 1. Bestimmungen über die Zu 1» keine Sonder-Festsetzungen. A nnahme v. Anwärtern f Zu c A. Als Supernuinerare werden jung° Leute • ■ingestellt, «li die Berechtigung zum a) Stellen v. Unterbeamter einjährig-freiwilligen Militäiiftciifrt beiitztu. u**u Niw*1 iw« is fuhren, daß sie sieh b) technischen mindestens 3 Jahre aus eigenen usw. Mitteln standesgemäß zu unterhalten \ei> und Betriebs-Beamten uuögen und nMit unter 17 und nicht über 24 Jahre alt sind. Von de?« beiden c) Stellen von mittl. Be¬ zuerst genannten Bedingungen kann abgesehen werden, wenn der Anwärter enl- amten ("Bureau-u. Kassen-] weder in der eigenen, oder in d«°r Verwaltung einer anderen grüße»’* *n Gei.ieindc A) für Zivilanwärter wenigstens J Jahre lang mit außergewöhnlichem Erfolge tätig gewiwu ist. Die«*3 B) für Militäranwärter. Anwärter Italien alle Rechte und Pflichten der Supernuinerare. Zn c B. Militiiran warter werden zur informatorischen Beschäftigung oder Prob*»dienst- le*stung zugelassrn, wenn si>- nicht über 35 Jahre alt sind und bereits in mili- täri-ohen oder Koininunal verwaltungs Bureaus mit gutem Erfolge beschäftigt waren. Zu a und b keine Sondcr-Fe**t*-etzungcn. Zu c A. Die Sup ruumerare werden in tunlichst allen Zweigen der Gemeind* Verwaltung beschäftigt. Ihre Ausbildung leiten die Bureau- usw. Vorsteher. Gegen das Ende d» r Ausbildung in einem Bureau hat der Supernum rar eine als brauchbar zu 2. Ausbildungs- erachtende Arbeit abzuliefern. Beim Aufhören der Beacliftftigung in d»*m bcfr. Bestimmungen für Bureau usw. liat der Supernumerur schriftlich den Gang seiner Ausbildung uew. a) technische u. Betriebs- darzustellen. Diese Darstellung ist vom Bureau- usw. Vorst* her nls riclitig zu Beamte bescheinigen und mit ein« nt Fähigkeit^- usw. Zeugnis vorzulegen. Zuweisung b) mittl. Beamte (Bureau- in ein“ andere Abteilung erfolgt nur, venu die Leistungen den Bureau- usw. u. Kassen-) Vorst 'lier befriedigt haben. --- Snpernumerare, die die \orhcn*iluugszeit mit Erfolg A) für Zivilanwärter zurückgelegt haben und andere Zivilanwiirter, die mindestens im Besitze des B) für Militäranwärter. Reifezeugnisses für Obersekunda sind und nach dein Verlassen de" Schule bereits underw'flt tätig waren, können nach Vollendung des 20- Lebensjahr «, sofern s5° der aktiven Militärdieiistpflicht genügt bähen usw. als Diiltnre beschäftigt werden. Der Ansbildungsdienst der Diätare dauert 3 Jahre. Zu c B. Für Militäranwflrter ist in Ausbildung6gang nicht vorgeschriebe-n. Zu & kein* Sonder-Festsetzungen. Zu b. W'er in die Klasse der Sekretäre gelangen will muß i ine Sekrctiirprüfung ablegeu. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ Zugelass« i zu di* ser werden die Bureau- und Kasscn-Assistent* n, di «ils solche gen für mindestens 2 Jahre, jedoch nicht länger als 5 Jahre in d« r Gemeindeverwaltung a) technische u. Betriebs- tätig waren. Dir Prüfung ist schriftlich und mündlich, ln» schriftlichen Teil Beamte sind 3 Aufgaben zu lösen, von denen eine dem engeren Arbeitsgebiet des Im tr. b) Bureau- und Kassen- Beamten zu entnehmen ist und di« an den ■ rechnerischer Art p°in muß. Die An¬ Beamte fertigung der schriftlichen Arbeiten hat an drei Tag* n intirrlwilb einer für jede A) für Zivilanwärter Aufgabe bestimm! Mi Frist von höchstens 5 Stunden zu erfolgen. --- Ä\ r B) für Militäranwärter. nicht besteht. kann nach einer von der Prüfungs-Kommission zu be¬ stimmenden Frist die Prüfung wiederholen. Eine nochmalig«* Wiederholung wird nur in Ih soikI* rvn Ausnabmefüllen gestattet 4. Anstell ungs-Bestimm- Boten, Pien°r, Nachtwächter usw. werden auf Kündigung angestellt, alle übrigen (»«•nn-iud* - | ungen (ob auf Kündigung Im um tun auf Lebenszeit. Di«*we Anstellung erfolgt nllgcnn in erst nach fünfjähriger oder auf Lebenszeit, ob mit Dienstzeit bei uer Stadt. Bis dahin gilt Anstellung auf dreimonatige Kündigung. oder ohne Ruhegehalts- --- Zu vorübergehenden Zwecken, ebeno zur Bt*-eniiftiiriing im technischen und Berechtigung) Betriebs dien ?t wi*rd»*n Personen im Weg« des Privatdicnsrvertrngis angenommen. a) Unterbeamte Die Beamten sind sämtlich ruhegohsltshctvchtigt --- Milititranwtrter werden na**h b) technischeu. Betriebs- erfolgreich abgeleitet«*»- Pro bedienst zeit, je nucli vorher gola-offen«»«* Vereinbarung, Beamte entweder gleicii als Ansistent oder zunncTict als Diätar ang* st«*llr. c) Mittlere Beamte. Zu a. Den Sup^rnumorareii kann vom 3. I>ic "-ijahn ab eine Entschädigung bis zu 50 Mk. monatlich gewährt werden. Die auf Prob« eingestellten Anwärter erhalten . das volle Anfangsgehult <(«*i betr. Stelle. 5. Besoldung Zu b. 1. Kniniher«*i-Inspektor, Polizeikommissar, Buri imvorslelu i 3100- 5300 Mk. a) während d. Ausbildungs- 2. Sekretäre ............ 2500---4000 M k. n. Vorbereitungsdienstes 3. \8si»feilteu. Registratoren, Betriehssekretär d**s El«*ktr.Werks 2200- 1850 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 4. Polizei-Wachtmeister......... 2010---2060 Mk. stellung (Normal-Bcsol- 5. VoÜ2iehnngsbcnmte, Polizcisergeant« a, Gemeind«»diener . . 1760---2460 Mk. dungssätze). Jeder lebenslänglich angestellte Beamte kann untm- besonderen Verhültni».seii unter Besoldungsordnung von Gewährung ein« s Wartegoldes in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Das Wartegeld beträgt di«* Hälfte des Gehalts, jedoch nicht weniger als 450 Mk. Nach 6 Jahren kann endgültig« Versetzung in den Ruhestand «rintreten. 1910. 6. WohnungRgeldzufichuBH. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine Keine Sonder-Festsetzungen. Z. Zt. erhalten der Rendant der G«ui>**indeka8se 200 Mk, 8. Stellenzulagen. der Protokollführer der Gemeindevertretung 150 Mk. nicht ruhegehaltsfähige Stellenzulage. Aufrücben im G«*halt «die 3 Jahre --- die Diätare alle Jahre - mit entweder gleich- bleibenden, oder anfangs höheren, später niedrigeren Beträgen. Bis zur Vollendung 9. Sonstiges. des 25. Le^nsjnhr« s betrügt das Gehalt ein fünftel weniger als das Grundgehalt ««er betr. Stelle. - Rechtsanspruch auf Alt« rszulagen besteht nicht. --- Orts- statutarisrh«* Festsetzungen über zu gewährende Reisekosten-Entschädigungen. 355 356 16500 Einw. W erne. i 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für Zu a keine Sonder-Festsetzungen. a) Stellen v. Unterbeamten Zu b wird im allgemeinen der erfolgreich abgeschlossene Besuch einer b) „ „ technischen Baugewerkschule verlailgt. und Betriebs-Beamten Zu C keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Zu a keine Sonder-Festsetzungen. Beamte Zu b sind die vorgeschriebenen Prüfungen vor der Prüfungskommission b) Bureau- und Kassen- für Kommunalbeamte zu Arnsbsrg abzulogen. Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung oder auf Lebenszeit, ob Soweit nicht die Annahme von Dienstkräften im Wege des Privatdienst¬ mit oder ohne Ruhege¬ vertrages als Nicht beamte erfolgt, werden sämtliche Gemeindebeamte halts-Berechtigung) zunächst auf Kündigung und nach fünfjähriger Dienstzeit auf Lebens¬ a) Unterbeamte zeit angest 'lt. --- Sämtliche Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. b) technische u. Betriebs- Beamte c) Mittlere Beamte. Zu a. Während des Probedienstes wird das volle Anfangsgehalt der betr. 5. Besoldung Stelle gewährt. a) während d. Ausbildungs- Zu b. 1. Amtssekretäre, Polizeikommissare..... 1800---3400 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 2. Verwaltungs-Sekretäre........ 1500---3000 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 3. Polizei Wachtmeister........ 1500---2400 Mk. stellung (Normal-Besol¬ 4. Polizei-Sergeanten, Vollziehungsbeamte . . 1400---2000 Mk. dungssätze). 5. Assistenten ... ....... 1200---2400 Mk. Besoldung-ordnung von 1907. Wohnungsgeld erhalten: Verlieh*, tnverhelr. 6. WohnungsgeldztiKcliuss. Die Beamten der Besoldungklasse 1 • 500 Mk. 300 Mk. ,, „ „ „ 2 u. 3 . .400 Mk. 250 Mk. „ „ „ 4 u. 5 . ... 300 Mk. 200 Mk. 7. Familienzulagen usw. Kerne. 8. Stellenzulagen. Dem I. Amtssekretär und dem Polizei-Kommissar können Zulagen von je 200 Mk. be¬ willigt werden. Aufrücken im Gehalt --- ohne Rechtsanspruch --- alle Jahre mit gleichbleibenden Beträgen. 9. Sonstiges. Das Höchstgehalt wird in den verschiedenen Besoldungsklassen in verschiedenen Zeiträumen (15---20 Jahre) erreicht. 357 26000 Einw. Wilhelmsburg' a. Elbe 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterl samten b) „ technischen Keine Sonder-Fest-etznngen. Der I. Sekretär muß die Regierungssekretär- und Betriebs-Beamten od. r eine gleichwertige Prüfung abgelegt haben, der Vorsteher des c) Stellen von mittl. Be¬ Landme-seramts die Landmesserprüfung. amten (Bureau-u Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Be imte Keine Sonder-Festsetzungen b) mittl. Beamte (Bureau- u. Ka-seo-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4 Anstellungs-Bestimm¬ ungen (ob auf Kündigung Sämtliche Gemeinde-Beamte --- die Gehülfen usw. gelten nicht als Beamte oder auf Lebenszeit, ob --- sind mit Ruhegehaltsberechtigung angestellt. Auf Lebenszeit sind mit oder ohne Ruhege¬ angestellt: der Gemeinde-Sekretär, derGemeindereehmingsführer, der halts-Berechtigung) Gfciur-indebaumeister, der Landmesser und der Sparkasse-Rendant, a) Unterbeamte sowie ron den 5 Bureaua-sistenten einer; die 4 anderen sind auf b) technische u Betriebs- Kündigung angestellt’ Beamte c) Mittlere Beamte Zu a keine Sond-r-F -tsetzunge u" mm • - -kretur, Spariv«ö»ei. ii'l:int :Q00---4500 Mk. 3. V(IW« Jhh- cl>*> Hochlmuamts . 4000 Mk. 4- Genu iikCj«wBchiuingBflihsMr ... 22U0---:'800 Mk. 5. Bnna»si*toiit .... . 2KX>-3000 Mk. ö. L»u r.. ‘~« r .... ;iiO0 Mk. 7. *>] ,,. fc-Gegenbucliführer, Kas'- ’t: --i-i nt 1800- 5^:00 Mk. 8. Technik« r. Z« icliner ... 1800- 2100 Mk. 9. Run .»a-Ausr:-cfiitcn . 1000---3000 Mk. 10- Bim iugpl ' i n I. Klasse 1350- 1800 Mk. 11. Bi. . .tut/ m,h. H II. Klasse 1200---1650 Mk. 12. VoUaii-liung-Ou-rtmte 1000---2000 Mk. 13. Ku-s* uvehüJO I. Klasse 1500---20ö0 Mk. 14. Krse rtgchlllie II. Klasse ... 1400 1800 Mk. 5. Besoldung 15. Ge*.nmd«diener..... . . 1400---1800 Mk. a) während d. Ausbildungs- 10. Hau-v, ; i«t -Oen freier Wohnung usw. 1200---1500 Mk. u. Vorbereitungsdienstes 17. Masobin* lisch reiberinnen ... 900 -1050 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 18. G. ................. • ..... 1000---1200 Mk. stellung (Normal-Besol¬ t>du>i**«*ij« iiningF * rhalten im 1. Jahre 100 Mk.. im 2. 200 Mk.. im 3. 300 Mk., sie dung---atze. weiden d.um Schreiber und beziehen als solche 700---1200 Mk. Besoldungsordnung von IDOS. 6. WoIiiuingBgeldzuKclinsH. Sämtliche B*M(int° --- mit Ausnahme der Schreiberlehrlinge --- erhalten Wohnungsgeld- zn*rnnv- in Höhe von 10% de» jeweiligen G-halte. 7. Familienzulagen usw. Kein«1. 8. Stellenzulagen. Ke*ne. Das Aufrü^ken im Gehalt --- Rechtsanspruch besteht nicht ---■ erfolgt allgemein von 3 zu .Jabr« a (Schreiber alle Jahre, Masclmienschreiberinnen. Gemeinden lichter, 9. Sonstiges. Bauassistv-nt alle 2 Jahre) mit entweder gleichbleibenden, oder anfangs höheren, spül«r niedrigeren Beträgen. Das Höchstgehalt wird in den verschiedenen Stellungen nach verschiedener Zeitdauer erreicht. --- Die Alterszulage kann auf Antrag des Bürgermeisters mit Zustimmung des Gemeinderates versagt werden. 12450 Einw. Würselen. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern für Zu a. Energie, körperliche Rüstigkeit, gute Elementarschulbiklung. Polizei- a) Stellen v. Unterbeamten beamte: Besuch einer Polizeischule. b) „ „ technischen Zu b. Bestandene Prüfung für das Hochbaufach, Erfahrung im Tiefbau und Betriebs-Beamten (Wegebau, Kanalisation, Wasserbau, elektrischer Lichtleitung). e) Stellen von mittl. Be- Zu C. Umfassende Kenntnisse derVerwaltungsangclegenheiten einer größeren amten(Bureau- u. Kassen-) Gemeindeverwaltung. A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs - Bestim¬ mungen (ob auf Kündi¬ gung oder auf Lebenszeit, Zu a und b erfolgt Anstellung auf Lebenszeit, soweit nicht Annahme auf ob mit oder ohne Ruhe¬ Grund Privatdienstvertrages stattfindet. gehalts-Berechtigung) Zu c werden die Bureaubeamten auf Kündigung, die Kassenbeainten auf a) Unterbcamte Lebenszeit angestellt. b) technische u. Betriebs- Sämtliche angestellte Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Beamte c) Mittlere Beamte. 5. Besoldung a) wälirendd. Ausbildungs- u. Vorbereitungsdienstes Es stellt Neuregelung der Besoldungen bevor. b) nach der endgiltigen Anstellung (Normal-Be¬ soldungssätze). 6. WohnungBgeldzuHchusB. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. 9. Sonstiges. 358 1 27000 Einw. Zaborze. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) technischen und Betriebs-Beamten Keine Sonder-Festsetzungen. c) Stellen von mittl. Be¬ amten (llureau-u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischem Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) mittl. Beamte (Bureau- u. Kassen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimmun¬ gen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. 4. Anstellungs-Bestimm¬ Zu a. Die vorhandenen 5 Vollziehungsbeamten sind auf Kündigung angestellt. ungen (ob auf Kündigung Die übrigen Dienstkräfte werden im Wege des Privatdienstvertrages oder auf Bebenszeit, ob augenommen. mit oder ohne Ruhege¬ Zu b. Der Gemeindebaumeister ist auf Lebenszeit angestellt. Die sonstigen halts-Berechtigung) technischen usw. Dienstkräfte werden auf Grund Privat-Dienstvertrags a) Unterbeamte angenommen. b) technischem Betriebs- Zu C. Die mittleren Beamten sind größtenteils auf Lebenszeit, zum geringeren Beamte Teil auf Kündigung angestellt. c) Mittlere Beamte. Sämtliche angestellte Beamte sind ruhegehaltsberechtigt. Zu a keine Sonder-Festsetzungen. 5. Besoldung Zu b. 1. Gemeinde-Rendant . 3500---5100 Mk. a) während d. Ausbildungs- 2. Gemeinde-Baumeister ....... 3500---1800 Mk. u Vorbereitungsdienstes 3. 1. Gemeinde-Sekretär........ 2500---4500 Mk. b) nach der endgiltigen An¬ 4. Sekretäre, Steuereinnehmer, G einein dekasse- stellung (Normal-Besol- Kontrolleur, Standesbeamter...... 2100---4200 Mk. dungssätze). 5. Assistenten....... . 1650---3000 Mk. Besoldungsordnung von 0. Vollziehungsbeamte........ 1450---2250 Mk. 7. Ständige Hilfsarbeiter (nicht ruhegehaltsberechtigt) 1200---3300 Mk. 1909. 6. YTohmingsgeldzusclinss. Keiner. 7. Familienzulagen usw. Keine. 8. Stellenzulagen. Keine. Aufrücken iin Gell alt alle 2 Jahre mit gl« ich bleibenden Betrügen. Da« Höehstgeluilt wird 9. Sonstiges in Besoldungsklasse 1 und 2 nach lß Dienstjahren, in Besoldungskhiwsi» 3---6 nach 18 Pii'ufctjnliren und in Klasse 7 nach 20 Dienstjahren erreicht. --- 62300 Einw. Zabrze. | 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. a) Stellen v. Unterbeamten b) „ „ technischen Keine Sonder-Festsetzungen --- Zur Ausbildung im Bureaudienst können 1 und Betriebs-Beamten Anwärter anpenommen werden, wenn sie mindestens 14 Jahre alt 1 c) Stellen von mittl. Be¬ und vollkommen dienstfähig sind. 1 amten (Bureau-u. Iva=sen-) A) für Zivilanwärter B) für Militäramvärter. 2. Ausbildungs- Bestimmungen für a) technischeu. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. j b) mittl. Beamte (Bureau- und Kassen-) A) für Zivilanwärter B) fiir Militäranwärter. 3. Prüfungs-Bestimm¬ ungen für a) technische u. Betriebs- Beamte Keine Sonder-Festsetzungen. j b) Bureau- und Kassen- Beamte A) für Zivilanwärter B) für Militäranwärter. Zu a. Vollzielmngsbeamte, Boten und Straßenmeister werden auf Kündigung 1 angestelt. Vollziehungsbeamte und Straßenmeister können nach 1 mindestens 4jähriger Dienstzeit, die Boten nach mindestens Sjähriger Dienstzeit lebenslänglich an^estellt werden. Im übrigen erfolgt An- 1 4. Anstellungs-Bestim¬ nähme der erforderlichen Dienstkräfte im Wege des Privatdienst- mungen (ob auf Kündi¬ Vertrags. 1 gung oder auf Lebenszeit, Zu b. Die Anstellung der technischen Beamten wird nach Anhörung der 1 ob mit oder ohne Ruhe¬ Gemeindevertretung von Fall zu Fall geregelt. 1 gehalts-Berechtigung) Zu C. Assistenten und ständige Hilfsarbeiter werden auf Kündigung, die I a) Unterbeamtc übrigen Mittelbeamten auf Lebenszeit angestellt. Auch bei den 1 b) technische u. Betriebs- Assistenten und ständigen Hilfsarbeitern kann Anstellung auf Lebens- 1 Beamte zeit eintreten und zwar bei den ersteren nach mindestens 4 jähriger, 1 c) Mittlere Beamte bei den letzteren nach mindestens 8 jähriger Dienstzeit. --- Jeder An- 1 Stellung geht eine Annahme auf Probe voran. Die Probedienstleistung 1 dauert in der Regel 1 Jahr, höchstens 2 Jahre, für Militäranwärter 1 im allgemeinen 6 Monate. --- Die gegen Aushändigung einer An- 1 Stellungs-Urkunde angestellten Beamten sind sämtlich rahegehalts- 1 berechtigt. 1 Zu a. Während der Probedienstzeit wird die Vergütung von Fall zu Fall 1 geregelt. [ Zu b. 1. Obersekretär, Hauptkasserendant, Revisor . . 3600 5100 Mk. | 2. Rendanten, Vollziehungsrevisor ... 2600---1200 Mk. 1 3. Standesbeamte.......... 2300---3800 Mk. I 4 Sekretäre. Hauptkasse-Kontrolleur..... 2300---4100 Mk. 1 5. Besoldung 5. Assistenten I. Klasse, Kontrolleure der Hebestellen 1800---3450 Mk. 1 a)während d.Ausbildungs- 6. Assistenten II. Klasse, Armen-KontroReur . . 1650---3000 Mk. | u. Vorbereitungsdienstes 7. Vollziehungsbeamte . ..... 1450---2250 Mk. | b) nach der endgiltigen 8. Ständige Hilfsarbeiter ....... 1100---2300 Mk. [ Anstellung (Normal-Be¬ 9. Boten............ 1200---1800 Mk. j soldungssätze). 10. Straßenmeister ... ..... 1650---2550 Mk. | Besoldungsordnung von 1909. I 6. ‘WohnimgsgelrtzuNchuKS. Keiner. | 7. Familienzulagen usw. Keine. 1 Funktions- usw. Zulagen erhalten: Der Obersekretilr 300 Mk., der Hauptkasse-Rendant 1 8. Stellenzulagen. 300 Mk., der Hauptkasse-Kontrolleur 100 Mk.. der Hauptkasse-Assistent und der 1 Registrator 50 Mk. --- Grundsätze bestehen nicht. 1 Aufrücken im Gehalt --- ohne Einschränkung --- in Klasse 1 von 3 zu 3 Jahren, in den 1 übrigen Besoldungsklassen von 2 zu 2 Jahren. Das Höchstgehalt wird in Klasse 1 9. Sonstiges. 9 nach 12 Jahren, in Klasse 1 nach 15 Jahren, in Klasse 7 nach 16 Jahren, in 1 Klasse 6 und 10 nach 18 Jahren, in Klassen 2, 3 und 8 nach 20 Jahren, in Klasse 6 1 nach 22 Jahren und in Klasse 4 nach 24 Jahren erreicht. --- Ordnung betr. Reise- 1 kosten und Tagegelder. --- I 360 3G1 20000 Einw. Zehlendorf. 1. Bestimmungen über die Annahme v. Anwärtern f. Zu a und b kein« .Sundi r-Festsotzungon. a) Stellen v.Unterbeamten Zu cA Zivil.tnwurt“r werden nl- Supernumerare eing. stellt. Sie müssen b) „ technischen mindrsi ns 11 Jahr* alt und minde-tens im Besitz der Berechtigung und Betriebs-Beamten zum ■injührig-fii'iwilligen Militärdienst M-in. c) Stellen von mittl. Be¬ Zu cB. Militäranwärter werden nach Bestehen einer Vorprüfung als Militär- amten (Bureau- u. Kasten-) anwart er-Aspiranten angenommen und haben zunächst ojnp Gmonatige A) fiir ZivilanWärter Pro In -dienst /.< • i t abzulr i -i *>n. B) für Militaranwärter. Zu a und bl w-> r* ! r F stsetnungi .. 2. Ausbildungs- Zu c A Die Supernuinerare h i< iiiilmgi n Vnj-1 .Ging abzub isten. Bestimmungen für Km 1 *1«voy A"«-*'*?ldiingot.-si. - ist mein m Uw, i*. ,, <},„•. nllun ilit An- a) technische u.Betriebs- sv.'ii i-t i 1111111 1 * -1 ii. len v k-vI« i«k' *» u Die as.tr.t- Ii<• n b.- l.t* ftigt ward« n --- Zum Beamte Zit. *1 I i 4.U-I ;i Imig lud i *»i -r in» g t lit Prlifmiut“'.1 °ind TJaiorriclits- b) mittl. Beamte (Bureau- k - l ■ - I> * T • litsaiui >|..Q wvrUcn , i * - i ii i..,- Di ms z« ir ab- u. Kasten-) g.'lwiUi ii mi'i < Ti'üni'luiji'f zur Auf • tigung praktioi her häuslich«r Arbuilmi A) für Zivilanwärter Ve«l*ÜÜ llt ■[. B) für Militäranwärter. Zu o B. Militaranwärter Mc *i »2 Jahn i* • 0 IiJ»W. au^h für sic ist ' in Ausbililiu trsgc*«« i*b'ht a oi u 1 • i 1 •-n, < .* fin'O ti auf si_ die vor- ötuli'-tiil unter A. genannt« u Bcritimiwuiigen. sinn^ ■nmß Anw ndung. Zu u l 'i Sn» r l ••-*.->Xi. Zu I». Voi'Er --- in •• -iml cm issiRtenten- 1 eino Sekreliir-Prtifung. Dör Issistenten- prnt . ,n liiii ■ ii sieb di * S”p.*rnMinerale nach VMiuf ha- ’..'ijui rievn Vorhe- r lü _ h ■ ii di Äiili * * fri • r ' i< znm Ablanf des zwq.»i(f)n .fahr*-* zu imli r- ?'t 1,. Ziiii'da-.- 'ii '■ :i*d uur \ -r di' Ui.i nicht»uiirsi v. iiiirend vciiigc^-nß t> 3. Prüfungs-Bestimmun¬ JNloi m n hnsiielit hat Di* Primiu% ict a^hrilrlith uml mümlLirii. Die «ehrifiiieij-n gen für Arl* •*! - i"' *1 rAuisi’u zu !«■ iil• u, fle b^st^lien aus ein'*r kalkulatorisc-ii'-n a) technische u Betriebs- lUiil * • 1. »' i. Arlii'iti i. - "Wird di Prüfung l■ t> iit *.* itmidi ii, «f» is* unc Beamte "nt gi AVI *i i «iluug zu ---. «r l -i- lit d.i I* idling auch daun niclit, so werden b) Bureau- und Kassen- H ' »»ui ’ i t'i'iHss ii u i . dl Wt iphtifiignüg von Militüini Bcamte liCSOJidi-Ht* Verfügt ing getrutf«*;! --- A) für Zivilanwärter Di* Zuiji-.-uug zur Sekretäro •üfni.g soll in der Keg^l nicht vor Ablauf von 2 B) für MilitäranWärter. Jalifm.....h i«-:,iii*!"iier Vs-d^tcer upruniug erfolgen. Ebenso ist . in miiulestcns * in jlllu iger Be^ht \^ der Ui.l' n;«'.r-kurse Vorbedingung fur li* Zulas-ung zur Prüfung --- V* it s.-kri'TiJr-Prtiiiiiiu i»t schriftlich und mündlich. Die ockrift- lhüi“ Prüfung bc-r* l»t mis •■mim* r«• • iiuern■ dien, zwei praktischen und einer tli»". ' Ai .-n Letzt-: viril z" Hauto angeJ«*rtigt. di» übrigen ui * r Aufsi.-ut Beim Xichtbestehei der s.-k t-etärprjtfung tmselicidi-t die Prüfung6- Kommts«ion innerhalb welcher Frist Wiederholung stnttiindun darf. Zn a. Die A e-*• ng t ' • Igt zue; ! >r auf tbeii miiatic* Klindigiing. Die^e kann .mf Grund ‘ iiu-o Bo®chhis*e* des Gt-mtlud---Vorsfamies iiinei-hnlb der frrstei 6 Jahr« aimge^irtiphen «erden. Nach Ablauf d 3 iTmfiübrigen Zeitraumes gelten tu* 4. Anstellungs-Bestimm¬ Brtinrtieii als b-beuslünglii n iiMgesteüt. ungen (ob auf Kündigung Zu b. Für ii *• .-huij.1 heu *. 1 B* tri.• im'• sind •. solid re F«‘-t«, tzung' n nicht er¬ oder auf Lebenszeit, ob las» u. Im allgemeinen gi !t« n fiir tit* die Ansjteiluugs-Beilingungen zu n. mit oder ohne Ruhe¬ Zu c. Allg ,mf Lebenszeit, die Kan^Ueti m wie u a angegi l* >n. --- Die Supernumerar0 gehalts-Berechtigung) nach lje*tundeuc-r Assistent* nprfifung Diiitare und als sohin 3 Jahre aut a) Unterbeamte Pmiie s>-i*en K Iiel gnng weil, t I«.-« 'uii>igt. Nach Ablauf der dreijübrigen Probe- b) technische u.Betriebs- zi it u, I in Fi. rd nni. : • ta*s ndligeni Öt-ie erfolgt Anstellung als Assistent. Beamte MiliriSr:».*« .ir*cv w« r*t«n nach ßmomtig« r Probedienstlei&tuug auf Kündigung und c) Mittlere Beamte. narh AIdrgu114* «Im A--isi. nteuprütiuig und beim Freiwerden einer etatsmäßigen ala Au-''* «iten uf L ’ .szeit angesi--llt. Sämtliche Berrnl • smd i uii« g -lmltsMcrurutigt. --- Vom Wohnimgsgeld kommen l«ei der Pensionierung 4 Ftinir l in Anrechnung. Zu a. Im* Supeinumerare Hialt.-t in» 1. Jahr»1 nicht®, im 2. Jahre 480 Mk., im ö. Jahre 720 Mk. AYi it«-re StcigHi'ung finde-t 'ii« iit -tatt. Als Diiitar^ erhalten sie 1600 bis 2100 Mk. Jaür,- rgül »eu jährlich- ^twiKt-rung 100 Mk.) Militärannärter erhalten im 1. Jahre ninj Mk . im 2. Jahre 2H00 Mk. Xacli abgelegter Assistentenprüfung erhaP“ii sie entweder lasond. rs f.-stge'•<*tzte Ve rgltl ungc q oder wercli n al6 Assi¬ stenten aiigestellt. Zu b. 1. Ol »erlitt • m SS» r und Oberingenieure 4200---6000 Mk- 2. Bureau- und Kassen-Vorstsber • 3W00---6000 Mk- 3. Polizr Ikommiasar . . 3000---4s00 Mk* 4. Sekretäre und leelinische S^kn-tär0 ...... 2100---42u0 Alk* 5. Bui-rvtu- und Ka*seuaaeistente n.te»>linischeAsaistcnten.6traßen- meiater ... . ...... 1800-5300 Mk. 6. Bui »-aug« hilfeu. KanzJiston, Masel»Iuenmei°*Är der Pumpstat. 1600 ---2400 Mk. 7. PoLz-iAVachtmeist«-!- . ... 1900---3400 Mk. 5. Besoldung. fi. Polizei- mul KrizninaLcrg^antrii .....150O---2200 Mk. a) während d. Ausbildungs- Ot-uj iüh-din.er (Vollzieh 1111 usl ••-.-» mtei. Friedhofsauf sei.» • r, u. Vorbereitungsdienstes OberwJn-hter .... 1400---2000 Mk. b) nachder endgiltigen An¬ 10. Hillsüit*m-r 1200---1700 51k stellung (Normal-Besol- 11. Navlitr.ächt r 1200---1500 Mk. duugssätze) 12. SrÜHl«l.-ii..r 1100-2000 Mk. Besoldungsordnung von 1910. Wolmungsgeld « rliahan: Di«* vorstehend unter 1 genannt en Beamten jlilirlich 1000 Mk. 6- WohnungsgehlzuschiiHs. 2---5 und 7 „ „ „ . WflO Mk. 6 a »» „ . . »hjO Mk. 9 und 12 „ „ . 500 Mk 7. Familienzulagen usw. Keh*c. Keine- - An Ile seither Tu* zogen er Stellenzulagen erhalten di»- Vollziehungsb«-ainten 8. Stellenzulagen. aus den aufkomnim i- u Gebühren tin« persiuiiiciie Abfindungssumme von je 500 Mk. Da\ou sind 200 Mk. ruhegehaltsfähig. Aufrücken im Gehalt all«* 3 Jahre mit im allgemeinen anfangs höheren, später niedrigeren 9. Sonstiges. Betragen. Das Höchstgehalt wird envicht: In Klasse 2 nach 12, in Klasse 3 und 10 nach 16, in Klasv1 t, ö, 11 und 12 nach 18, im übrigen nach 21 Stelle mdimist- jaliren.